[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Martin Neumann, Michael Theurer,
Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/27130 –
Corona-Hilfen und Corona-Maßnahmen des Bundes für die Wirtschaft
des Landes Brandenburg
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Corona-Pandemie ist eine gewaltige Herausforderung für ganz
Deutschland. Maßnahmen zu ihrer Eindämmung und zum Schutz der Bevölkerung
haben negative Auswirkungen auf Produktion, Handel und Konsum. Dadurch
entstehen zahlreichen Unternehmen und Gewerbetreibenden hohe Umsatz-
und damit Einnahmeausfälle. Für viele steht die wirtschaftliche Existenz auf
dem Spiel – es droht die Gefahr einer Welle unverschuldeter Insolvenzen.
Die Bundesregierung hat verschiedene Maßnahmen angestoßen, um die
Auswirkungen der Corona-Krise abzuschwächen. Vor allem Soforthilfen und
Kreditprogramme wurden vom Bund und in Abstimmung mit den Ländern
angestoßen. Für das Land Brandenburg ist aufgrund seiner vielfältigen
Unternehmenslandschaft eine schnelle und umfassende Umsetzung dieser
Maßnahmen von großer Bedeutung.
1. Wie viele Anträge auf Soforthilfen des Bundes wurden bisher im Land
Brandenburg gestellt (bitte nach Monaten sowie insgesamt
aufschlüsseln)?
a) Wie viele Anträge auf Soforthilfen des Bundes aus dem Land
Brandenburg wurden bisher positiv oder negativ beschieden, und wie
viele sind aktuell noch in Bearbeitung oder unbearbeitet (bitte in
absoluten und prozentualen Zahlen aufschlüsseln)?
Die Fragen 1 und 1a werden gemeinsam beantwortet.
Die zur Bewältigung von coronabedingten Liquiditätsengpässen
bereitgestellten Soforthilfen des Bundes wurden von Anfang April 2020 bis zum 31. Mai
2020 (Antragsende) beantragt. Die Angaben zu den Corona-Soforthilfen im
Land Brandenburg aufgeschlüsselt nach Monaten sind der folgenden Übersicht
zu entnehmen.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/28137
19. Wahlperiode 31.03.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
vom 25. März 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Anzahl Anträge
absolut
Anzahl Anträge
prozentual
Bewilligungen
Anzahl absolut
Bewilligungen
prozentual
April 2020 69.432 89,90 42.203 72,63
Mai 2020 7.804 1,10 14.990 25,80
Juni 2020 Antragstellung war bis 31. Mai 2020
möglich
2.591 4,46
Juli bis Nov 2020 –1.680 ** -2,89
Gesamt * 77.236 100 58.104 100
* Stand: 28. Februar 2021.
** zwischenzeitlich wurden Anträge zurückgezogen und Duplikate herausgerechnet.
Mit Stand vom 31. Dezember 2020 sind im Land Brandenburg 11.731 Anträge
abgelehnt und 15 Anträge noch nicht abschließend bearbeitet worden.
b) Wie lange dauerte die durchschnittliche Bearbeitung zwischen
Eingang eines Antrags auf Soforthilfe und Auszahlung?
Für die Soforthilfe hat der Bund die Mittel bereitgestellt. Die Bewilligung,
Auszahlung und Rückforderung liegt gemäß den einheitlich mit den Ländern
abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarungen und Vollzugshinweisen in
eigenverantwortlicher Zuständigkeit bei den Ländern. Auswertungen über
Ablehnungen oder die durchschnittliche Bearbeitungsdauer liegen der Bundesregierung
nicht vor.
2. Wie viele Anträge auf Corona-Überbrückungshilfe I des Bundes wurden
bisher im Land Brandenburg gestellt (bitte nach Monaten sowie
insgesamt aufschlüsseln)?
a) Wie viele Anträge auf Corona-Überbrückungshilfe I des Bundes aus
dem Land Brandenburg wurden bisher positiv oder negativ
beschieden, und wie viele sind derzeit noch in Bearbeitung oder unbearbeitet
(bitte in absoluten und prozentualen Zahlen aufschlüsseln)?
Die Fragen 2 und 2a werden gemeinsam beantwortet.
Mit Stand vom 17. März 2021 wurden 2.189 Anträge gestellt, davon wurden
151 wieder zurückgezogen. Insgesamt wurden 1.933 Anträge positiv
beschieden. Insgesamt wurden 37 Anträge abgelehnt und damit negativ beschieden.
Bei 68 Anträgen handelt es sich um Änderungsanträge zu Erstanträgen, deren
Bearbeitungsstatus sich im Reporting auch nach Bewilligung und Auszahlung
nicht verändert.
Die absoluten Antragszahlen (gesamt und monatlich), die Anzahl der positiv
(Status „in Auszahlung“ und „teilbewilligt“) und negativ (Status „abgelehnt“)
beschiedenen Anträge sowie die Anzahl der in Bearbeitung befindlichen
Anträge für die Überbrückungshilfe I (absolut und prozentual) sind den
nachfolgenden Tabellen (mit Auswertung zum 17. März 2021) zu entnehmen.
Anträge Überbrückungshilfe I
Brandenburg –
Anträge nach Monaten
Anzahl Anträge
Juli 2020 273
August 2020 543
September 2020 1.023
Oktober 2020 307
November 2020 41
Dezember 2020 2
Gesamtergebnis 2.189
Überbrückungshilfe I
Brandenburg –
Bearbeitungsstatus
absolut Prozentual
positiv beschieden 1.933 88,31
negativ beschieden 37 1,69
Änderung beantragt 68 3,11
zurückgezogen 151 6,90
gesamt 2.189 100,00
b) Wie lange dauerte die durchschnittliche Bearbeitung zwischen
Eingang eines Antrags auf Corona-Überbrückungshilfe I und
Auszahlung?
Zur Bewältigung von coronabedingten Liquiditätsengpässen stellt die
Bundesregierung die Mittel für das Programm Überbrückungshilfe I bereit. Die
Bewilligung und Auszahlung der Hilfen des Bundes erfolgt eigenverantwortlich
durch die Länder gemäß den einheitlich mit den Ländern abgeschlossenen
Verwaltungsvereinbarungen und Vollzugshinweisen.
Zu der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer liegen der Bundesregierung keine
Daten vor.
3. Wie viele Anträge auf Corona-Überbrückungshilfe II des Bundes wurden
bisher im Land Brandenburg gestellt (bitte nach Monaten sowie
insgesamt aufschlüsseln)?
a) Wie viele Anträge auf Corona-Überbrückungshilfe II des Bundes aus
dem Land Brandenburg wurden bisher positiv oder negativ
beschieden, und wie viele sind derzeit noch in Bearbeitung oder unbearbeitet
(bitte in absoluten und prozentualen Zahlen aufschlüsseln)?
Die Fragen 3 und 3a werden gemeinsam beantwortet.
Mit Stand vom 17. März 2021 wurden 2.615 Anträge gestellt, davon wurden
159 zurückgezogen. Insgesamt wurden 2.359 Anträge positiv beschieden.
14 Anträge wurden abgelehnt und damit negativ beschieden.
Die absoluten Antragszahlen (gesamt und monatlich), die Anzahl der positiv
(Status „Resolved-FullPayment“ und „Resolved-PartialPayment“) und negativ
(Status „abgelehnt“) beschiedenen Anträge sowie allen weiteren in Bearbeitung
befindlichen Anträgen für die Überbrückungshilfe II (absolut und prozentual)
sind den folgenden Tabellen (mit Auswertung zum 17. März 2021) zu
entnehmen.
Überbrückungshilfe II
Brandenburg –
Anträge nach Monaten
Anzahl Anträge
Oktober 2020 36
November 2020 609
Dezember 2020 896
Januar 2021 477
Februar 2021 416
März 2021 181
Gesamt 2.615
Überbrückungshilfe II
Brandenburg –
Bearbeitungsstatus
Anzahl Anträge
absolut
Anzahl Anträge
prozentual
positiv beschieden 2.359 90,21
negativ beschieden 14 0,54
noch in Bearbeitung 83 3,17
zurückgezogen 159 6,08
Anträge gesamt 2.615 100,00
b) Wie lange dauerte die durchschnittliche Bearbeitung zwischen
Eingang eines Antrags auf Corona-Überbrückungshilfe II und
Auszahlung?
Zur Bewältigung von coronabedingten Liquiditätsengpässen stellt die
Bundesregierung die Mittel für das Programm Überbrückungshilfe II bereit. Die
Bewilligung und Auszahlung der Hilfen des Bundes erfolgt eigenverantwortlich
durch die Länder gemäß den einheitlich mit den Ländern abgeschlossenen
Verwaltungsvereinbarungen und Vollzugshinweisen.
Zu der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer liegen der Bundesregierung keine
Daten vor.
4. Wie viele Anträge auf Corona-Überbrückungshilfe III des Bundes
wurden bisher im Land Brandenburg gestellt (bitte nach Monaten sowie
insgesamt aufschlüsseln)?
a) Wie viele Anträge auf Corona-Überbrückungshilfe III des Bundes
aus dem Land Brandenburg wurden bisher positiv oder negativ
beschieden, und wie viele sind derzeit noch in Bearbeitung oder
unbearbeitet (bitte in absoluten und prozentualen Zahlen aufschlüsseln)?
b) Wie viele Unternehmen aus dem Land Brandenburg haben derzeit
eine Abschlagszahlung erhalten?
c) Wann ist der Beginn der Auszahlung der Überbrückungshilfe III
geplant?
Die Fragen 4 bis 4c werden gemeinsam beantwortet.
Überbrückungshilfe III:
Die Beantragung der Überbrückungshilfe III ist seit dem 10. Februar 2021
möglich. Die Bearbeitung, Prüfung und reguläre Auszahlung der Anträge durch
die Bewilligungsstellen der Länder erfolgt seit dem 17. März 2021. Zum
Stichtag 17. März 2021 wurden noch keine Anträge im regulären Verfahren positiv
oder negativ beschieden.
Von den bisher in Brandenburg gestellten Anträgen (1.842) haben bereits
1.631 Anträge eine Abschlagszahlung erhalten. Dies entspricht einem Anteil
von 89 Prozent.
Die absoluten Antragszahlen (gesamt und monatlich) zur
Überbrückungshilfe III sind der folgenden Tabelle (mit Auswertung zum 17. März 2021) zu
entnehmen.
Überbrückungshilfe III
Brandenburg –
Anträge nach Monaten
Anzahl Anträge
Februar 2021 763
März 2021 1.079
Gesamtergebnis 1.842
Neustarthilfe (Programmteil der Überbrückungshilfe III):
Der Zuschuss im Rahmen der Neustarthilfe wird als Vorschuss ausgezahlt,
bevor die tatsächlichen Umsätze im Förderzeitraum feststehen. Erst nach Ablauf
des Förderzeitraums, also ab Juli 2021, wird auf Basis des endgültig realisierten
Umsatzes der Monate Januar 2021 bis Juni 2021 die Höhe des Zuschusses
berechnet, auf den die Soloselbständigen Anspruch haben. Insofern kann derzeit
noch keine Aussage dazu getroffen werden, wie viele der Anträge positiv oder
negativ beschieden wurden. Die Auszahlung der Neustarthilfe erfolgt in der
Regel wenige Tage nach Antragstellung.
Von den bisher in Brandenburg gestellten Anträgen (3.468) wurden bereits
3.210 Anträge ausgezahlt (mit Stand vom 17. März 2021). Dies entspricht
einem Anteil von rund 93 Prozent.
Die absoluten Antragszahlen (gesamt und monatlich) zur Neustarthilfe sind der
folgenden Tabelle (mit Auswertung zum 17. März 2021) zu entnehmen.
Neustarthilfe
Brandenburg –
Anträge nach Monaten
Anzahl Anträge
Februar 2021 2.202
März 2021 1.266
Gesamtergebnis 3.468
5. Wie viele Anträge auf vom Bund unterstützte Kreditprogramme für das
Land Brandenburg wurden bisher gestellt (bitte nach Monaten sowie
insgesamt aufschlüsseln)?
Aufgrund des Gesamtkontexts der Anfrage bezieht sich die Antwort zu Frage 5
auf die gewerblichen Corona-Hilfsprogramme der KfW. Diese decken sich mit
den Programmen der Sondermaßnahme „Corona-Hilfe für Unternehmen“ (dazu
zählen der KfW-Unternehmerkredit, KfW-Unternehmerkredit KMU, ERP-
Gründerkredit Universell HF, ERP-Gründerkredit Universell KMU HF, KfW-
Schnellkredit 2020, KfW-Sonderprogramm Direktbeteiligung für
Konsortialfinanzierung, Maßnahmenpaket für Start-ups, Globaldarlehen für
gemeinnützige Organisationen).
a) Wie viele Anträge auf vom Bund unterstützte Kreditprogramme für
das Land Brandenburg wurden bisher positiv oder negativ
beschieden, und wie viele sind derzeit noch in Bearbeitung oder unbearbeitet
(bitte in absoluten und prozentualen Zahlen aufschlüsseln)?
In der untenstehenden Tabelle wird die Anzahl der Anträge in den Programmen
der Sondermaßnahme „Corona-Hilfe für Unternehmen“ nach Zusagen, in
Bearbeitung und Absagen für jeden Monat seit Initialisierung der Maßnahme
aufgeschlüsselt (mit Stand vom 11. März 2021). Differenzen zwischen
Antragszahlen und der Summe aus Zusagen, Anträgen in Bearbeitung und Absagen
sind auf die von den Antragstellerinnen und Antragstellern zurückgezogenen
Anträge und stornierten Zusagen zurückzuführen. Zusagen werden jeweils dem
Monat zugerechnet, in dem die Zusage stattgefunden hat, nicht dem Monat, in
dem der zugesagte Antrag eingegangen ist. Dies ist bei der Interpretation der
prozentweisen Betrachtung zu berücksichtigen.
Brandenburg Anträge in
Bearbeitung
Zusagen Zusagen
in Prozent
Ablehnungen
Ablehnungen
in Prozent
2020 April 496 0 418 84,3 0 0
2020 Mai 566 0 539 95,2 2 0
2020 Juni 316 0 304 96,2 0 0
2020 Juli 178 0 171 96,1 0 0
2020 August 133 0 129 97,0 0 0
2020 September 117 0 113 96,6 0 0
2020 Oktober 102 0 106 103,9 0 0
2020 November 102 0 100 98,0 0 0
2020 Dezember 150 0 148 98,7 0 0
2021 Januar 131 0 128 97,7 0 0
2021 Februar 150 0 148 98,7 0 0
Gesamt 2.441 0 2.304 94,4 2 0
b) Wie lange dauerte die durchschnittliche Bearbeitung zwischen
Eingang eines Antrags auf vom Bund unterstützte Kreditprogramme für
das Land Brandenburg und Auszahlung?
Der Zeitraum zwischen Antrag und erster Auszahlung eines Darlehens ist
maßgeblich vom Endkreditnehmer abhängig, da dieser innerhalb der Abruffrist über
den Zeitpunkt der ersten Auszahlung entscheidet, zu dem er die Mittel über die
Hausbank abruft. Die Zeiträume zwischen Antrag und Auszahlung sind somit
sehr individuell und volatil. Über den Zeitraum zwischen Antragseingang und
erster Auszahlung liegen zudem keine strukturierten Daten vor, so dass eine
entsprechende Ermittlung eines Durchschnittswertes nicht möglich ist.
6. Welche weiteren finanziellen Hilfen im Rahmen der Corona-Krise
wurden vom Bund bisher für das Land Brandenburg oder für im Land
Brandenburg ansässige Bürger, Unternehmen und Gewerbetreibende zugesagt
(bitte aufschlüsseln und erläutern)?
Wann wurden diese Zusagen jeweils gemacht, und inwiefern sind diese
umgesetzt (bitte nach Programm aufschlüsseln)?
KfW-Studienkredit
Neben der Überbrückungshilfe in Form eines Zuschusses für Studierende in
pandemiebedingten Notlagen (siehe unten) wurde seit Mai 2020 der
Studienkredit als bewährtes Programm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)
durch vorübergehende Sonderregelungen ergänzt. Er wird als
Eigenmittelprogramm selbständig durch die KfW durchgeführt. Das Darlehen wurde
pandemiebedingt für alle Darlehensnehmenden während der Auszahlungsphase bis
zum Jahresende 2021 zinslos gestellt. Die Kosten trägt der Bund. Grundsätzlich
gelten die allgemeinen Bedingungen des KfW-Studienkredits mit einer
maximalen monatlichen Auszahlung von 650 Euro. Darüber hinaus wurde für diese
Säule der Überbrückungshilfe im Frühjahr 2020 der Berechtigtenkreis auf
ausländische Studierende aus Drittstaaten und EU-Bürger, die sich erst kürzer als
drei Jahre in Deutschland aufhalten, befristet erweitert, so dass auch sie den
Studienkredit in Anspruch nehmen konnten. Und somit von der
Zinsfreistellung während der Auszahlungsphase bis Jahresende 2021 profitieren.
Überbrückungshilfe für Studierende
In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Studentenwerk (DSW) hat das
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Juni 2020 die
Überbrückungshilfe für Studierende geschaffen, die aus einem monatlich zu
beantragenden, nicht-rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 500 Euro besteht.
Der Zuschuss kann online beantragt werden. Die Anträge werden von den
regional zuständigen Studierenden- und Studentenwerken vor Ort eigenständig
bearbeitet. Entscheidungen erfolgen damit fortlaufend.
Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“
Das Konjunkturpaket „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern,
Zukunftsfähigkeit stärken“ vom 3. Juni 2020 sieht u. a. Maßnahmen zur
Sicherung des Ausbildungsplatzangebots von Berufsausbildungen vor. Diese
Maßnahmen wurden mit dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“
umgesetzt. Die Umsetzung des Programms erfolgt in zwei getrennten
Förderrichtlinien. Mit der Ersten Förderrichtlinie, die zum 1. August 2020 in Kraft getreten
ist, werden folgende Förderleistungen gewährt:
(1) Ausbildungsprämie bei Erhalt des Ausbildungsniveaus,
(2) Ausbildungsprämie plus bei Erhöhung des Ausbildungsniveaus,
(3) Zuschuss zur Ausbildungsvergütung zur Vermeidung von Kurzarbeit,
(4) Übernahmeprämie für Azubis aus insolventen Betrieben.
Von diesen Förderleistungen können auch Ausbildungsbetriebe in Brandenburg
profitieren.
DigitalPakt Schule
Bund und Länder haben gemeinsam drei Zusatzvereinbarungen zum Digital-
Pakt Schule beschlossen: „Sofortausstattungsprogramm“, „Administration“ und
„Leihgeräte für Lehrkräfte“. Die Zusatzvereinbarungen zum DigitalPakt Schule
traten zu folgenden Zeitpunkten in Kraft: „Sofortausstattungsprogramm“ am
4. Juli 2020, „Administration“ am 4. November 2020, „Leihgeräte für
Lehrkräfte“ am 28. Januar 2021.
„Unterstützung anwendungsorientierter Forschung bei außeruniversitären
Forschungseinrichtungen“
Im Rahmen der Förderrichtlinie „Unterstützung anwendungsorientierter
Forschung bei außeruniversitären Forschungseinrichtungen“ flossen 2020 Mittel
an Institute der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG-Institute) in Brandenburg. Die
Bewilligung erfolgte im November 2020, die Auszahlung ist erfolgt. Weitere
Hilfen wurden im Rahmen der Richtlinie nicht beantragt.
Sonderprogramm „Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit“
Das Sonderprogramm „Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit“
ist am 27. August 2020 in Kraft getreten. Die Antragsfrist für die Einrichtungen
lief bis 30. September 2020. Die Weiterleitung der Mittel von den
programmumsetzenden Zentralstellen an die Einrichtungen ist abgeschlossen. Das
Sonderprogramm 2021 für den Zeitraum bis 30. Juni 2021 ist am 1. März 2021 in
Kraft getreten. Die Antragsfrist läuft noch bis 28. März 2021.
Corona-Teilhabe-Fonds
Der Deutsche Bundestag hat am 2. Juli 2020 den zweiten Nachtragshaushalt
2020 beschlossen. Im Einzelplan des Bundesministeriums für Arbeit und
Soziales wurde ein neuer Haushaltstitel 1105/684 07 „Zuschüsse für
Einrichtungen der Behindertenhilfe und Inklusionsunternehmen“ ausgebracht. Mit dem
Mittelansatz von 100 Mio. Euro sollen wegen der wirtschaftlichen Folgen der
COVID-19-Pandemie die über 900 Inklusionsunternehmen in Deutschland,
Einrichtungen der Behindertenhilfe, Sozialkaufhäuser und gemeinnützige
Sozialunternehmen unterstützt werden (sogenannte Corona-Teilhabe-Fonds).
Davon können auch Antragstellerinnen und Antragsteller aus Brandenburg
profitieren.
Die Zusage der Mittel aus dem Corona-Teilhabe-Fonds für Brandenburg
erfolgte mit Abschluss der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Land am
27. November 2020. Die Umsetzung des Programms startete am 1. Januar
2021.
Sozialdienstleister-Einsatzgesetz
Es ist möglich, dass in Brandenburg ansässige soziale Dienstleister Zuschüsse
nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) erhalten haben. Die Höhe
dieser Zuschüsse lässt sich nicht ohne Weiteres ermitteln, da es für die
Beantragung der Zuschüsse unerheblich ist, in welchem Bundesland der Dienstleister
ansässig ist. Das SodEG sichert den Bestand von sozialen Dienstleistern, die
pandemiebedingt ihre Dienstleistungen nicht oder nur eingeschränkt erbringen
können. Mit dem SodEG verpflichten sich die sozialen Dienstleister, alle ihnen
zumutbaren und rechtlich zulässigen Unterstützungsmöglichkeiten zur
Bekämpfung der Auswirkungen der Corona-Krise zur Verfügung zu stellen. Im
Gegenzug erhalten sie von den Leistungsträgern monatliche finanzielle
Zuschüsse, um ihren Bestand zu sichern. So wird die wichtige soziale
Infrastruktur erhalten, z. B. im Bereich der Arbeitsmarktpolitik, der Rehabilitation oder
von Einrichtungen der Behindertenhilfe.
Bundesprogramm Ländliche Entwicklung/Fördermaßnahme „Ehrenamt
stärken. Versorgung sichern“
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat im Rahmen des
Bundesprogramms Ländliche Entwicklung die bundesweite Fördermaßnahme
„Ehrenamt stärken. Versorgung sichern.“ angeboten. Mit der Fördermaßnahme
wurden ehrenamtliche Initiativen unterstützt, die sich während der Corona-
Pandemie um die nachbarschaftliche Lebensmittelversorgung von vulnerablen
Bevölkerungsgruppen im ländlichen Raum gekümmert haben.
Die bundesweite Fördermaßnahme „Ehrenamt stärken. Versorgung sichern“ ist
abgeschlossen. Die Bekanntmachung wurde am 24. Juni 2020 veröffentlicht.
Für die Buchungsdaten der Bescheide siehe Tabelle in der Antwort zu Frage 7.
Förderung des Stallumbaus zur Verbesserung der Haltungsbedingungen
von Sauen
Das Bundesprogramm dient der Förderung der kurzfristigen und vorzeitigen
Umsetzung der zukünftig einzuhaltenden Anforderungen in der Sauenhaltung
(Verbot der Kastenstandhaltung im Deckzentrum etc.) und richtet sich an
Sauenhalter im gesamten Bundesgebiet. Das Programm ist bundesweit mit
300 Mio. Euro ausgestattet. Die Förderrichtlinie ist am 17. September 2020 in
Kraft getreten.
Förderung von Investitionen in der Holzwirtschaft
Unternehmen werden durch Zuschüsse zu Investitionen in die werterhaltende
bzw. wertsteigernde Nutzung von Kalamitätsholz, zur vermehrten Nutzung von
Laubholz und zum Ausbau der Nutzung von Holz als Baustoff unterstützt. Das
Programm ist bundesweit mit 15 Mio. Euro für 2021 ausgestattet. Die
Förderrichtlinie ist am 4. März 2021 in Kraft getreten. Informationen über
Auszahlungen und mögliche Ablehnungen liegen derzeit noch nicht vor.
Förderung des klimafreundlichen Bauens mit Holz
Es werden Beratungsleistungen für Unternehmen, Verbände, Institutionen und
Organisationen der Holzwirtschaft einschließlich Holzbau/Holzbauplanung
sowie die Bildung von Innovationsclustern im Bereich Holzbau gefördert. Mit der
Förderung von Innovationsclustern wird der Wissenstransfer durch eine bessere
Vernetzung von Unternehmen, Institutionen, Wissenschaft gefördert. Das
Programm ist mit 20 Mio. Euro für 2021 ausgestattet. Die Förderrichtlinie ist am
4. März 2021 in Kraft getreten. Informationen über Auszahlungen und
mögliche Ablehnungen liegen derzeit noch nicht vor.
Prämie zum Erhalt und zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder
Die Nachhaltigkeitsprämie leistet einen Beitrag zum Erhalt der Wälder und der
gesellschaftlich unverzichtbaren Waldfunktionen. Es sind für 2020 und 2021
insgesamt 500 Mio. Euro eingeplant. Die Prämie wurde nach Antragsstart
sofort stark angenommen. Bereits jetzt ist die erwünschte Lenkungswirkung
eingetreten. Sehr viele Waldeigentümer haben ihre Wälder neu zertifizieren lassen.
Die Förderrichtlinie ist am 20. November 2020 in Kraft getreten.
Förderung von Investitionen zur Digitalisierung und Technik für nachhaltige
Waldwirtschaft
Für die Förderung von Investitionen in umweltschonende Technik und
Digitalisierung in der Forstwirtschaft sind für 2020 und 2021 insgesamt 50 Mio. Euro
eingeplant. Mit dem Investitionsprogramm Wald hat die Bundesregierung ein
Förderinstrument geschaffen, das den Bedürfnissen der Branche Rechnung
trägt. Die Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Waldwirtschaft ist am
30. Oktober 2020 in Kraft getreten.
„Coronahilfen Profisport“
Für die im Bundesministerium des Innern verantworteten „Coronahilfen
Profisport“ liegen dort keine bundeslandspezifischen Daten vor. Eine kurzfristige
Datenerhebung ist aufgrund der Datenstruktur nicht möglich.
Großbürgschaftsprogramm des Bundes
Unter dem Großbürgschaftsprogramm des Bundes wurden insgesamt 14
Bürgschaftsanträge für ein Kreditvolumen von 4,3 Mrd. Euro gestellt. Davon
wurden neun Fälle für ein Kreditvolumen von 2,68 Mrd. Euro bewilligt. Euro. Die
restlichen Anträge wurden zurückgezogen. Das Land Brandenburg war als
paralleler Bürge an einem Antrag beteiligt, der auch bewilligt wurde.
Entsprechend der Belegschaftsaufteilung entfällt auf Brandenburg ein Obligoanteil von
113,6 Mio. Euro. Die bewilligte Bürgschaft wurde durch das Unternehmen
nicht genutzt.
Für die folgenden Programme werden die Fragen 6 und 7 aufgrund des
Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet:
Außerordentliche Wirtschaftshilfen – Novemberhilfe und Dezemberhilfe
Um die durch die für November verhängten temporären Schließungen
betroffenen Wirtschaftsbereiche zu unterstützen und deren wirtschaftlichen Folgen
abzufedern, ist die Novemberhilfe mit Beschluss der Bundeskanzlerin und der
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 28. Oktober 2020
vereinbart worden. Die Novemberhilfe ist eine einmalige Kostenpauschale. Der
Erstattungsbetrag beträgt bei Schließungen bis zu 75 Prozent des
Vergleichsumsatzes zum Vergleichszeitraum 2019. Dabei wird taggenau abgerechnet.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die den Geschäftsbetrieb in Folge der
Beschlüsse von Bund und Ländern vom 28. Oktober 2020, 25. November 2020
und 2. Dezember 2020 einstellen mussten. Darüber hinaus sind alle
Unternehmen antragsberechtigt, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer
Umsätze mit direkt von den Schließungen betroffenen Unternehmen erzielen, und
Unternehmen, die regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze durch Auftrag direkt
betroffener Unternehmen über Dritte erzielen und mehr als 80 Prozent
Umsatzeinbruch im November 2020 erleiden. Künftig wird der Zugang zur
Novemberhilfe und zur Dezemberhilfe für Unternehmen mit angeschlossener Gaststätte
vereinfacht, da der Gaststättenanteil unabhängig von den Umsätzen des
restlichen Unternehmens antragsberechtigt sein wird. Die Organisationsform und
die Trägerschaft des Unternehmens oder der Einrichtung sind nicht
entscheidend (es sind also zum Beispiel auch Landes- beziehungsweise Staatsbetriebe
und kommunale Eigenbetriebe antragsberechtigt). Mit der November- und
Dezemberhilfe sind Zuschüsse bis 2 Mio. Euro möglich. Die Novemberhilfen des
Bundes können seit dem 25. November 2020 beantragt werden. Die Zahlung
von Abschlägen erfolgt seit dem 27. November 2020. Die reguläre Auszahlung
der Novemberhilfe erfolgt seit dem 12. Januar 2021. Unternehmen und
Soloselbständige, die Fördersummen über 5.000 Euro geltend machen möchten und
ihre Anträge über einen prüfenden Dritten gestellt haben, erhalten zunächst
eine Abschlagszahlung in Höhe von 50 Prozent ihrer beantragten Fördersumme
(maximal 50.000 Euro). Soloselbständige, die Novemberhilfe bis zu einem
Betrag von 5.000 Euro geltend machen, können Anträge direkt stellen und
erhalten die beantragte Summe in voller Höhe. Anträge können noch bis zum
30. April 2021 gestellt werden.
Mit Stand vom 17. März 2021 wurden für die Novemberhilfe in
Brandenburg 9.502 Anträge mit einem beantragten Fördervolumen in Höhe von
101.493.112,88 Euro gestellt. Davon wurde bisher ein Fördervolumen in Höhe
von 93.232.984,89 Euro ausgezahlt.
Mit Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder vom 25. November 2020 ist die Verlängerung der Hilfen
in den Dezember 2020 vereinbart worden. Mit der Dezemberhilfe werden im
Grundsatz und innerhalb der beihilferechtlichen Grenzen erneut Zuschüsse von
bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus Dezember 2019 anteilig für die Anzahl an
Tagen der Schließung im Dezember 2020 gewährt. Die Antragstellung ist seit
dem 23. Dezember 2020 möglich. Abschlagszahlungen erfolgen seit dem 5.
Januar 2021. Die reguläre Auszahlung wird seit dem 1. Februar 2021
vorgenommen. Anträge können noch bis zum 30. April 2021 gestellt werden.
Mit Stand vom 17. März 2021 wurden für die Dezemberhilfe in
Brandenburg 9.230 Anträge mit einem beantragten Fördervolumen in Höhe von
112.342.770,08 Euro gestellt. Davon wurde bisher ein Fördervolumen in Höhe
von 95.092.615,31 Euro ausgezahlt.
„Erweiterte November- und Dezemberhilfe“
Die ursprünglich geplanten Programme „Novemberhilfe/Dezemberhilfe Plus“
mit Förderbeträgen bis zu 4 Mio. Euro und „Novemberhilfe/Dezemberhilfe
Extra“ mit Beträgen über 4 Mio. Euro wurden zur „erweiterten November- und
Dezemberhilfe“ zusammengelegt. Die Europäische Kommission hat am 22.
Januar 2021 die Gewährung der November- und Dezemberhilfe auf Grundlage
eines neuen Beihilferahmens, einer Schadensausgleichsregelung gemäß
Artikel 107 Absatz 2 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der
Europäischen Union (AEUV) – „Bundesregelung Novemberhilfe/Dezemberhilfe
(Schadensausgleich)“ – genehmigt. Zudem hat sie am 28. Januar 2021 die
Höchstbeträge für Corona-Beihilfen spürbar angehoben. Danach sind künftig
Kleinbeihilfen von bis zu 1,8 Mio. Euro (bislang maximal 800.000 Euro) und
Fixkostenhilfen von bis zu 10 Mio. Euro (bislang maximal 3 Mio. Euro)
möglich. Im Rahmen der „erweiterten November- und Dezemberhilfe“ können
Unternehmen wählen, auf welche Beihilferahmen sie ihren Antrag stützen
möchten. Zusätzlich zur Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020 und zur De-minimis-
Verordnung, auf die sich die bisherige November- und Dezemberhilfe stützt,
stehen zwei weitere Beihilferahmen zur Verfügung. Auf Grundlage der
Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020 können grundsätzlich Beihilfen als Beitrag zu
den ungedeckten Fixkosten in Höhe von bis zu 10 Mio. Euro pro Unternehmen
bzw. Unternehmensverbund vergeben werden. Die Bundesregelung
Novemberhilfe/Dezemberhilfe (Schadensausgleich) ist dagegen Grundlage für die
Berechnung des Schadens. Dieser ergibt sich aus der Differenz der
Betriebsergebnisse im Lockdown-Monat im Verhältnis zum jeweiligen Vorjahresmonat
(Verluste sowie entgangene Gewinne). Nach Vorgabe der EU-Kommission ist der
so ermittelte Schaden zur Berücksichtigung des allgemeinen
Konjunkturabschwungs im Jahr 2020 pauschal um 5 Prozent zu kürzen. Die „erweiterte
Novemberhilfe und Dezemberhilfe“ kann seit dem 27. Februar 2021 beantragt
werden.
Bundesförderung „Coronagerechte Um- und Aufrüstung von
raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten“
Am 20. Oktober 2020 ist die Richtlinie für die Bundesförderung
„Coronagerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen (RLT-)Anlagen in
öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten“ in Kraft getreten. Gefördert
werden Investitionen in die infektionsschutzgerechte Um- und Aufrüstung
zentraler, stationärer RLT-Anlagen für Räume, in denen regelmäßig größere
Personenansammlungen stattfinden. Antragsberechtigt sind Länder und Kommunen
sowie durch Beteiligung oder sonstige Weise zu mindestens 50 Prozent vom
Bund, von Ländern oder Kommunen finanzierte Unternehmen, institutionelle
Zuwendungsempfänger, Hochschulen und Träger von öffentlichen
Einrichtungen. Förderanträge können bis zum 31. Dezember 2021 bei dem das Programm
administrierenden Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
gestellt werden.
Finanzhilfen Digitalisierung Gesundheitsämter
Im Rahmen der „Finanzhilfen gemäß Artikel 104b Absatz 1 des Grundgesetzes
für Investitionen der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände zur
technischen Modernisierung der Gesundheitsämter und zum Anschluss dieser an das
elektronische Melde- und Informationssystem nach § 14 des
Infektionsschutzgesetzes“ hat das Bundesministerium für Gesundheit dem Land Brandenburg
im Jahr 2020 Finanzmittel in Höhe von 1.509.010 Euro zweckgebunden für die
Digitalisierung der Gesundheitsämter zur Verfügung gestellt. Die
Rechtsgrundlage für diese Finanzhilfen wurde mit dem „Zweiten Gesetz zum Schutz der
Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ vom
23. Mai 2020 geschaffen. Die Finanzhilfen sind vollständig ausgezahlt.
„Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ (ÖGD)
Für die Umsetzung des „Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“,
der von Bund und Ländern einschließlich der Kommunen im September 2020
beschlossen wurde, stellt der Bund in den Jahren 2021 bis 2026 insgesamt
4 Mrd. Euro zur Verfügung. Für den Personalaufbau, die Aus-, Fort- und
Weiterbildung und die Förderung der Attraktivität des ÖGD sind insgesamt
3,1 Mrd. Euro – aufgeteilt auf sechs Tranchen – durch Festbeträge im Rahmen
der vertikalen Umsatzsteuerverteilung vorgesehen. Die gesetzliche Umsetzung
des für das Jahr 2021 vorgesehenen Betrages in Höhe von 200 Mio. Euro
erfolgte durch das Gesetz zur Anpassung der Ergänzungszuweisungen des
Bundes nach § 11 Absatz 4 des Finanzausgleichsgesetzes und zur Beteiligung des
Bundes an den flüchtlingsbezogenen Kosten der Länder vom 3. Dezember
2020 (BGBl., S. 2657). Auf Brandenburg entfällt hiervon entsprechend dem
Einwohneranteil am 30. Juni 2021 ein Betrag von voraussichtlich rund 6,1 Mio.
Euro. Das ebenfalls im Pakt enthaltene „Förderprogramm Digitalisierung“ in
Höhe von insgesamt 800 Mio. Euro dient dem digitalen Ausbau des ÖGD
insbesondere im Bereich des Infektionsschutzes. Hierfür wird eine
Verwaltungsvereinbarung vorbereitet, die in den kommenden Monaten geschlossen werden
soll.
Programm „NEUSTART KULTUR“
Die Fragen 6 bis 10 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
aufgelegte Rettungs- und Zukunftspaket „NEUSTART KULTUR“ hat eine
bundesweite Ausrichtung. Auch aus Brandenburg können Anträge gestellt werden.
Die ersten Anträge im Rahmen von NEUSTART KULTUR konnten ab
September 2020 gestellt werden. Mit Stand vom 31. Dezember 2020 wurden aus
Brandenburg insgesamt 811 Anträge gestellt, von denen 236 mit einem
Gesamtvolumen von 6.315.891 Euro bewilligt wurden.
Sonderprogramm zur Schaffung von Ersatzmobilität für Personal in Kliniken,
Pflegeeinrichtungen und Corona-Testlaboren während der COVID-19-
Pandemie
Im Rahmen des bis zum 26. Juni 2020 befristeten Sonderprogramms zur
Schaffung von Ersatzmobilität für Personal in Kliniken, Pflegeeinrichtungen und
Corona-Testlaboren während der COVID-19-Pandemie hat der Bund eine
kostenlose Anmietung von Mietfahrzeugen ermöglicht, damit diese Berufsgruppen
aufgrund der Einschränkungen im ÖPNV ihre Arbeitsplätze weiterhin erreichen
können. Im Rahmen des Sonderprogramms zur Schaffung von Ersatzmobilität
für Personal in Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Corona-Testlaboren wurden
Anträge für insgesamt 2.170 Anmietungen eingereicht und Zuwendungen in
Höhe von insgesamt 565.691,72 Euro ausgezahlt. Antragsberechtigt waren
bundesweit natürliche Personen, die in bestimmten systemrelevanten
Einrichtungen tätig sind. Da die Adressdaten der einzelnen Mieter nicht elektronisch
erfasst worden sind, ist eine Aufschlüsselung der Antragstellerinnen und
Antragsteller nach Land nicht möglich.
Ausgleich pandemiebedingter finanzieller Nachteile für den ÖPNV
Der Bund hat die Länder beim Ausgleich pandemiebedingter finanzieller
Nachteile für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) durch die einmalige
Erhöhung der Regionalisierungsmittel um insgesamt 2,5 Mrd. Euro im Jahr 2020
unterstützt. Die vollständige Auszahlung der Mittel an die Länder ist zum
14. August 2020 erfolgt. Für die Abwicklung der Auszahlungen an den Sektor
sind die Länder zuständig.
Das Land Brandenburg hat im Jahr 2020 zusätzliche Regionalisierungsmittel in
Höhe von 132.872.987,81 Euro erhalten. In einem nachträglichen
Mittelausgleich der Länder untereinander wird dieser Betrag an die tatsächlich
eingetretenen finanziellen Nachteile im ÖPNV angepasst.
Soforthilfeprogramm für die Reisebusbranche
Im Rahmen des Soforthilfeprogramms für die Reisebusbranche zum Ausgleich
von pandemiebedingten Einnahmeausfällen in der Reisebusbranche hat das
Bundesamt für Güterverkehr (BAG) als Bewilligungsbehörde
Reisebusunternehmen in Brandenburg Unterstützungsleistungen
– 2020 in Höhe von insgesamt 2.301.623,36 Euro bewilligt und ausgezahlt;
– 2021 bisher in Höhe von insgesamt 872.846,28 Euro bewilligt und
ausgezahlt.
Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen (die Antragsfrist endet am 15. April
2021; mit Stand vom 15. März 2021).
7. Wie hoch sind die bisher zugesicherten und die getätigten finanziellen
Hilfen des Bundes für das Land Brandenburg oder für im Land
Brandenburg ansässige Bürger, Unternehmen und Gewerbetreibende im Rahmen
der Corona-Krise (bitte nach Programm sowie insgesamt aufschlüsseln)?
Bundesförderung „Coronagerechte Um- und Aufrüstung von
raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten“
Mit Stand vom 11. März 2021 sind kraft der vier erlassenen
Zuwendungsbescheide insgesamt 160.277,39 Euro für Zuwendungsempfänger in Brandenburg
gebunden.
KfW-Studienkredit
Eine Zusage erhielten bis zum 12. März 2021 in Brandenburg insgesamt 896
Studierende mit einem zugesagten Kreditvolumen in Höhe von rund 26,9 Mio.
Euro.
Die tatsächliche Auszahlung richtet sich nach dem jeweiligen
Finanzierungsbeginn.
Überbrückungshilfe für Studierende
Bisher wurden Zuschüsse im Rahmen der Überbrückungshilfe für Studierende
in pandemiebedingten Notlagen durch die Studentenwerke in Brandenburg mit
einem Gesamtbetrag von 3.037.500,00 Euro zugesagt.
DigitalPakt Schule
Im Rahmen der drei Zusatzvereinbarungen zum DigitalPakt Schule
(„Sofortausstattungsprogramm“, „Administration“ und „Leihgeräte für Lehrkräfte“)
wurden Brandenburg jeweils Bundesmittel in Höhe von 15.090.100,00 Euro,
insgesamt also 45.270.300,00 Euro, zugewiesen. Die berichteten Zahlen zum
Mittelabfluss entsprechen dem Abfluss aus dem Sondervermögen des Bundes.
Aufgrund der Stichtagsregelung sind Differenzen zwischen den Abflüssen aus
dem Sondervermögen des Bundes und Auszahlungen der Länder möglich.
Im „Sofortausstattungsprogramm“ beträgt der Mittelabfluss 2020 in
Brandenburg zum Stichtag 31. Dezember 2020 (Bundesmittel) 15.090.099,30 Euro.
In der Zusatzvereinbarung „Administration“ sind zum Stichtag 31. Dezember
2020 keine Bundesmittel abgeflossen. Über die Zusatzvereinbarung
„Leihgeräte für Lehrkräfte“ berichten die Länder erstmalig zum Stichtag 30. Juni 2021.
Aktuell liegen der Bundesregierung daher noch keine Informationen darüber
vor, wie viele Fördermittel abgeflossen sind.
„Unterstützung anwendungsorientierter Forschung bei außeruniversitären
Forschungseinrichtungen“
Die bisher getätigten Finanzhilfen betragen circa 0,9 Mio. Euro und wurden an
FhG-Institute in Brandenburg ausgezahlt. Diese Angaben sind vorläufig und
können erst nach deren Jahresabschluss final ermittelt werden.
Sonderprogramm „Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit“
Im Sonderprogramm „Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit“
wurden im Jahr 2020 für Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung,
Kinder- und Jugendarbeit mit Übernachtungsangeboten in Brandenburg Zuschüsse
in Höhe von 1.633.972,44 Euro bereitgestellt.
Corona-Teilhabe-Fonds
Brandenburg stehen im Rahmen des Corona-Teilhabe-Fonds ab 1. Januar 2021
zugesicherte Mittel in Höhe von 2.707.913,10 Euro zur Verfügung.
Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“
Im Jahr 2020 wurden für Ausbildungsprämien bei Erhalt des
Ausbildungsniveaus, Ausbildungsprämien plus bei Erhöhung des Ausbildungsniveaus,
Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung zur Vermeidung von Kurzarbeit sowie
Übernahmeprämien für Auszubildende aus insolventen Betrieben Zahlungen in
Höhe von rund 400.000 Euro vorgenommen. Im Jahr 2021 erfolgten für die
benannten Förderleistungen bislang Zahlungen in Höhe von rund 1 Mio. Euro
(mit Stand vom 5. März 2021). Weitere Zahlungen in Höhe von rund
400.000 Euro sind für das Jahr 2021 vorgemerkt (mit Stand vom 5. März
2021).
Bundesprogramm „Ländliche Entwicklung“/Fördermaßnahme „Ehrenamt
stärken. Versorgung sichern“
Insgesamt 88.678,92 Euro innerhalb von 19 Vorhaben der Sondermaßnahme
aus Brandenburg sind vorgesehen. Siehe folgende Tabelle.
Titel der Maßnahme
Buchungsdatum
Laufzeitbeginn
Laufzeitende
Bewilligte
Mittel
Mittelabfluss
Wir retten Lebensmittel vor der
Vernichtung und geben sie an bedürftige Menschen
weiter. Besonders in der Corona-Pandemie
ist zum Schutz der ehrenamtlichen Helfer,
als auch der Bedürftigen die Kontaktlose
Weitergabe wichtig, bei uns unter anderem
durch die Mobile Tafel.
ohne
Angabe
01.08.2020 30.11.2020 6.124,70 € 6.124,70 €
Wir retten Lebensmittel vor der
Vernichtung und geben sie an bedürftige Menschen
weiter. Besonders in der Corona-Pandemie
ist zum Schutz der ehrenamtlichen Helfer,
als auch der Bedürftigen die Kontaktlose
Weitergabe wichtig, bei uns unter anderem
durch eine Liefertafel.
ohne
Angabe
01.08.2020 30.11.2020 5.642,35 € 5.642,35 €
Titel der Maßnahme
Buchungsdatum
Laufzeitbeginn
Laufzeitende
Bewilligte
Mittel
Mittelabfluss
Wir retten Lebensmittel vor der
Vernichtung und geben sie an bedürftige Menschen
weiter. Besonders in der Corona-Pandemie
ist zum Schutz der ehrenamtlichen Helfer,
als auch der Bedürftigen die kontaktlose
Weitergabe wichtig. Einrichtung einer
Liefertafel
ohne
Angabe
01.08.2020 30.11.2020 7.617,84 € 7.617,84 €
Lebensmittel mit Lastenrädern 19.10.2020 16.10.2020 30.11.2020 5.805,00 € 5.805,00 €
Kontakte pflegen + erhalten: Analog +
Digital
15.10.2020 01.10.2020 30.11.2020 2.048,00 € 2.048,00 €
XX hilft 22.09.2020 01.10.2020 30.11.2020 3.950,00 € 3.950,00 €
Lebensmittel retten – Menschen in XX
helfen.
10.09.2020 15.09.2020 30.11.2020 4.500,00 € 4.500,00 €
ASB-Nachbarschaftshilfe XX 16.09.2020 01.10.2020 30.11.2020 3.499,80 € 3.499,80 €
Nachbarschaftshilfe XX 31.08.2020 01.10.2020 30.11.2020 7.700,00 € 7.700,00 €
Abholung und Verteilung von
Lebensmittelspenden
24.09.2020 21.09.2020 30.11.2020 2.290,00 € 2.290,00 €
Unterstützung der Tafel XX während der
Corona – Pandemie
09.10.2020 12.10.2020 30.11.2020 2.010,00 € 2.010,00 €
Tafel macht Versorgung möglich #1 08.10.2020 08.10.2020 30.11.2020 4.596,50 € 4.596,50 €
Tafel stärkt Ehrenamt 08.10.2020 08.10.2020 30.11.2020 4.286,50 € 4.286,50 €
Tafel ernährt Menschen 08.10.2020 08.10.2020 30.11.2020 4.596,50 € 4.596,50 €
Tafel stärkt Engagement #3 09.10.2020 08.10.2020 30.11.2020 4.596,50 € 4.596,50 €
Ehrenamt mit AHA-Effekt 16.10.2020 15.10.2020 30.11.2020 5.321,85 € 5.321,85 €
Raus aufs Land 28.09.2020 21.09.2020 30.11.2020 6.309,91 € 6.309,91 €
Ehrenamt stärken in der Schutzhütte/
Tafel XX
26.10.2020 14.10.2020 30.11.2020 7.783,47 € 7.651,84 €
Förderung des Stallumbaus zur Verbesserung der Haltungsbedingungen
von Sauen
Für die Jahre 2020 und 2021 stehen insgesamt 300 Mio. Euro in diesem
Bundesprogramm zur Verfügung (für das gesamte Bundesgebiet). Da bisher keine
Anträge aus Brandenburg vorliegen, wurden bisher noch keine finanziellen
Fördermittel an Sauenhalter aus diesem Bundesland ausgezahlt.
Prämie zum Erhalt und zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder
Für die Nachhaltigkeitsprämie sind für 2020 und 2021 insgesamt 500 Mio.
Euro eingeplant. Derzeit liegt der Auszahlungsstand bei über 100 Mio. Euro.
Erfasst wurden bisher knapp 100.000 Anträge.
Zur Verteilung der bisher ausgezahlten Mittel der Nachhaltigkeitsprämie nach
Waldbesitzarten und Bundesländern liegt der Bundesregierung derzeit noch
keine detaillierte Auswertung vor. Die Erstellung eines ersten Zwischenstandes
befindet sich in Vorbereitung.
Förderung von Investitionen zur Digitalisierung und Technik für nachhaltige
Waldwirtschaft
Das Programm ist bereits komplett ausgeschöpft. Eine Auswertung zur
Bewilligung und Auszahlung befindet sich in Vorbereitung.
„Coronahilfen Profisport“
Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
8. Wie viele Anträge für vom Bund vollständig oder teilweise finanzierte
Corona-Hilfen und Corona-Programme wurden bisher im Land
Brandenburg gestellt, und wie viele positiv oder negativ beschieden, sowie wie
viele sind derzeit noch in Bearbeitung oder unbearbeitet (bitte in
absoluten sowie prozentualen Zahlen sowie nach Programmen aufschlüsseln)?
Novemberhilfe
Der Bearbeitungsstand (mit Stand vom 17. März 2021) der einzelnen Anträge
auf Novemberhilfe im Bundesland Brandenburg kann der folgenden Übersicht
entnommen werden.
Novemberhilfe
Brandenburg –
Bearbeitungsstand
Anzahl Anträge Anteil in Prozent
In Auszahlung/ausgezahlt (direkt) 2.866 30,16
In Auszahlung/ausgezahlt (regulär) 5.868 61,76
In Bewilligung 32 0,34
In Prüfung 649 6,83
Open 28 0,29
Technischer Wartezustand 11 0,12
Zurückgezogen 48 0,51
Gesamtergebnis 9.502 100
Dezemberhilfe
Der Bearbeitungsstand (mit Stand vom 17. März 2021) der einzelnen Anträge
auf Dezemberhilfe im Bundesland Brandenburg kann der folgenden Übersicht
entnommen werden.
Dezemberhilfe
Brandenburg –
Bearbeitungsstand
Anzahl Anträge Anteil in Prozent
Abgelehnt 6 0,07
In Auszahlung/ausgezahlt (direkt) 2.785 30,17
In Auszahlung/ausgezahlt (regulär) 5.193 56,26
In Bewilligung 8 0,09
In Prüfung 1.143 12,38
Open 16 0,17
Technischer Wartezustand 26 0,28
Teilauszahlung (regulär) 5 0,05
Zurückgezogen 48 0,52
Gesamtergebnis 9.230 100
Bundesförderung „Coronagerechte Um- und Aufrüstung von
raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten“
Mit Stand vom 11. März 2021 wurden im Rahmen der Bundesförderung
„Coronagerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in
öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten“ fünf Anträge (100 Prozent) aus
Brandenburg gestellt. Vier Anträge wurden positiv beschieden (80 Prozent).
Aktuell wird noch ein Antrag geprüft (20 Prozent).
KfW-Studienkredit
Programm Anträge Positiv beschieden Negativ beschieden in Bearbeitung
insgesamt Anzahl in Prozent Anzahl in Prozent Anzahl in Prozent
KfW-Studienkredit
1.027 896 87,3 110 10,7 21 2,0
Überbrückungshilfe für Studierende
Bisher wurden 10.264 Anträge auf den Zuschuss der Überbrückungshilfe für
Studierende in pandemiebedingten Notlagen bei den Studentenwerken in
Brandenburg gestellt. Hiervon wurden bislang 6.757 Anträge (65,83 Prozent)
zugesagt und 2.914 Anträge (28,39 Prozent) nicht zugesagt. Weitere 593 Anträge
(5,78 Prozent) befinden sich in Sachbearbeitung oder wurden an die
Studierenden mit der Bitte um Nachbesserung zurückgesandt.
DigitalPakt Schule
Gemäß den Zusatzvereinbarungen „Sofortausstattungsprogramm“ und
„Leihgeräte für Lehrkräfte“ wird im Rahmen der Berichtspflichten nur über
ausgezahlte, nicht jedoch über bewilligte Mittel berichtet. Daher liegen der
Bundesregierung dazu keine Informationen vor.
Im Rahmen der Zusatzvereinbarung „Administration“ waren im Bericht des
Landes Brandenburg an den Bund zum Stichtag 31. Dezember 2020 noch keine
bewilligten Maßnahmen aufgeführt. Darüber hinaus können bei allen
Zusatzvereinbarungen Mittel bereits beantragt, aber noch nicht bewilligt worden sein.
Detaillierte Angaben zu eingegangenen, aber noch nicht beschiedenen
Anträgen sind in den Zusatzvereinbarungen nicht vorgesehen und liegen der
Bundesregierung daher nicht vor.
„Unterstützung anwendungsorientierter Forschung bei außeruniversitären
Forschungseinrichtungen“
Bisher wurde ein Sammelantrag der Fraunhofer-Gesellschaft gestellt und
bewilligt.
Sonderprogramm „Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit“
Im Land Brandenburg wurden im Jahr 2020 33 Anträge von Einrichtungen
gestellt, von denen 31 positiv beschieden wurden. Das entspricht 94 Prozent.
Zwei Anträge wurden negativ beschieden, das entspricht sechs Prozent.
Corona-Teilhabe-Fonds
In Brandenburg wurden bisher fünf Anträge zum Corona-Teilhabe-Fonds
gestellt.
Ein Antrag ist unvollständig und die oder der Antragsteller/in nicht erreichbar.
Zwei Anträge wurden bewilligt und zwei befinden sich in Bearbeitung.
Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“
Hinsichtlich der Ersten Förderrichtlinie des Bundesprogramms
„Ausbildungsplätze sichern“ wird auf die Statistik der Bundesagentur für Arbeit auf der
Internetseite
https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzel
heftsuche_Formular.html?nn=20726&topic_f=ausbildungsplaetze-sichern-aps
verwiesen.
Soforthilfeprogramm für die Reisebusbranche
Aus Brandenburg wurden 2020 insgesamt 78 Anträge gestellt.
Monat Anzahl
Juli 2020 42
August 2020 17
September 2020 19
Summe 78
Bearbeitungsstatus Anzahl prozentualer
Anteil
bewilligt 77 98,72
abgelehnt/zurückgenommen 1 1,28
in Bearbeitung 0 0
Summe 78 100
Aus Brandenburg wurden 2021 (mit Stand vom 15. März 2021) bislang
insgesamt 57 Anträge gestellt.
Monat Anzahl
Januar 2021 34
Februar 2021 12
März 2021 11
Summe 57
Bearbeitungsstatus Anzahl prozentualer
Anteil
bewilligt 41 71,9
abgelehnt/zurückgenommen 1 1,7
in Bearbeitung 14 24,5
unbearbeitet 1 1,7
Summe 57 100
Bundesprogramm „Ländliche Entwicklung“/Fördermaßnahme „Ehrenamt
stärken. Versorgung sichern“
Von 21 gestellten Anträgen aus Brandenburg wurden 19 positiv beschieden und
zwei Anträge abgelehnt. Damit sind keine Fälle offen. 100 Prozent der Anträge
sind bearbeitet, 0 Prozent sind in Bearbeitung. Bezogen auf die Gesamtzahl an
Anträgen aus Brandenburg wurde 90,48 Prozent positiv beschieden, 9,52
Prozent wurden abgelehnt.
Förderung des Stallumbaus zur Verbesserung der Haltungsbedingungen
von Sauen
Es wurde kein Antrag aus diesem Bundesland gestellt.
„Coronahilfen Profisport“
Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
Großbürgschaftsprogramm des Bundes
Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Bislang wurde kein Antrag
abgelehnt. Es befinden sich keine weiteren Anträge unter Beteiligung des Landes
Brandenburg als Parallelbürge in Bearbeitung.
9. Aus welchen Gründen wurden Anträge abgelehnt?
November- und Dezemberhilfe
Zum Stichtag 17. März 2021 wurden im Fachverfahren für die Novemberhilfe
keine Anträge aus Brandenburg abgelehnt. Zum Stichtag 17. März 2021
wurden im Fachverfahren für die Dezemberhilfe sechs Anträge aus Brandenburg
abgelehnt, da entweder formale oder inhaltliche Vorgaben nicht erfüllt wurden.
Bundesförderung „Coronagerechte Um- und Aufrüstung von
raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten“
Mit Stand vom 11. März 2021 wurde im Rahmen der Bundesförderung
„Coronagerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in
öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten“ kein Antrag aus Brandenburg
abgelehnt.
KfW-Studienkredit
Die häufigsten Ablehnungsgründe gemäß Angaben der Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW) waren:
1. fehlende oder unzureichende Legitimationsunterlagen (notwendige
Sicherstellung einer nach dem Geldwäschegesetz (GwG) konformen Legitimation
der Antragstellerinnen oder Antragsteller) und Nachweise (z. B.
Meldebestätigungen),
2. von den Antragstellerinnen oder Antragstellern fehlerhaft generierte
Kreditangebote (fehlerhafte Angaben im Kreditangebot).
Überbrückungshilfe für Studierende
Anträge auf den Zuschuss der Überbrückungshilfe für Studierende werden von
den zuständigen Studierenden- und Studentenwerken vor Ort eigenständig
bearbeitet und vergeben. Erfolglose Anträge wurden aus einem oder mehreren der
nachfolgend genannten Gründe abgelehnt:
– keine pandemiebedingte, akute Notlage gemäß den Richtlinien,
– (teilweise) falsche Unterlagen und/oder Unterlagen nicht vollständig und/
oder (teilweise) nicht eindeutig lesbar,
– Frist für Nachbesserungen verstrichen,
– tatsächlicher Kontostand höher als in den Richtlinien genannte Obergrenze
von 499,99 Euro.
DigitalPakt Schule
Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu den Gründen von
Ablehnungen von Anträgen im DigitalPakt Schule vor.
Sonderprogramm „Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit“
Ein Antrag wurde abgelehnt, da die Antragstellerin als GmbH nicht
antragsberechtigt war. Ein weiterer Antrag wurde abgelehnt, da die Einrichtung erst
am 1. Juli 2020 eröffnet wurde und demnach nicht richtliniengemäß bereits vor
dem 1. Januar 2019 tätig war.
Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“
Hinsichtlich der Ersten Förderrichtlinie des Bundesprogramms
„Ausbildungsplätze sichern“ werden die Ablehnungsgründe statistisch nicht erfasst.
Soforthilfeprogramm für die Reisebusbranche
Das BAG hat bisher keinen Antrag aus Brandenburg abgelehnt. Es wurden
lediglich zwei Anträge zurückgenommen.
Bundesprogramm „Ländliche Entwicklung“/Fördermaßnahme „Ehrenamt
stärken. Versorgung sichern“
Anträge wurden aus verschiedenen Gründen abgelehnt, u. a. wegen fehlender
Mitwirkung, fehlender Unterlagen und der Beantragung von nicht
förderfähigen Ausgaben.
„Coronahilfen Profisport“
Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
10. Für welche Maßnahmen wurden bisher wie viele Haushaltsmittel
ausgezahlt, und wie viele Mittel sind derzeit noch nicht vergeben?
Soforthilfe, Überbrückungshilfen und außerordentliche Wirtschaftshilfe
(Novemberhilfe/Dezemberhilfe)
Mit dem Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2020 wurden für kleine und
mittlere Unternehmen und Soloselbständige im Haushalt für das Jahr 2020 im
Kapitel 6002 Titel 683 01 (Corona-Soforthilfen für kleine Unternehmen und
Soloselbständige) Mittel in Höhe von 18 Mrd. Euro und im Kapitel 6002 Titel
683 02 (Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische
Unternehmen) Mittel in Höhe von 24,6 Mrd. Euro eingeplant. Im Haushaltsjahr 2021
beträgt der Ansatz im Kapitel 6002 Titel 683 02 insgesamt 39,5 Mrd. Euro.
Davon wurden bisher 11 Mrd. Euro dem Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA) zugewiesen.
Eine Aufteilung im Sinne einer Zusicherung oder Reservierung der im
Bundeshaushalt etatisierten Mittel für einzelne Bundesländer erfolgt nicht. Der Bund
stellt die Mittel für die Corona-Hilfeprogramme bereit. Diese können von den
Bundesländern nach Bedarf abgerufen werden. Die Zuweisung erfolgt durch
das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) an die
Bewilligungsstellen der Länder.
Im Haushaltsjahr 2020 wurden aus Kapitel 6002 Titel 683 01 Mittel in Höhe
von 14.080.477.322,97 Euro und aus Kapitel 6002 Titel 683 02 Mittel in Höhe
von 3.724.003.507,71 an die Bundesländer zugewiesen oder direkt an die
Antragstellerinnen und Antragsteller ausgezahlt (Abschlags- und
Direktzahlungen).
Im Haushaltsjahr 2021 wurden aus Kapitel 6002 Titel 683 02 Mittel in Höhe
von 7.312.566.983,59 Euro an die Bundesländer zugewiesen oder direkt an die
Antragstellerinnen und Antragsteller ausgezahlt (Abschlags- und
Direktzahlungen).
KfW-Sondermaßnahme „Corona-Hilfe für Unternehmen“
Die von der KfW zugelieferten Zahlen beziehen sich auf die zugesagten Mittel
im Rahmen der Sondermaßnahme „Corona-Hilfe für Unternehmen“. Das
Zusagevolumen beläuft sich für Brandenburg hierbei auf 575 Mio. Euro (mit
Stand vom 11. März 2021). Es erfolgte keine spezifische Aufteilung der
Garantiesumme von bis zu 150 Mrd. Euro (ohne Maßnahmenpaket Start-ups) auf die
einzelnen Förderprogramme.
Das Maßnahmenpaket für Start-ups, welches Eigenkapital- und
eigenkapitalnahe Finanzierungen durchführt, umfasst insgesamt 2 Mrd. Euro. Das
Zusagevolumen beträgt in diesem Programm 1,36 Mrd. Euro (mit Stand vom 28.
Februar 2021). Die Zahlen beziehen sich auf Finanzierungen in ganz Deutschland.
Bundesförderung „Coronagerechte Um- und Aufrüstung von
raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten“
Insgesamt stehen im Rahmen der Bundesförderung „Coronagerechte Um- und
Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und
Versammlungsstätten“ bundesweit 500 Mio. Euro zu Verfügung. Das
Programm ist so konzipiert, dass die Antragssteller nach Maßnahmenende einen
Verwendungsnachweis einreichen, der dann vom BAFA geprüft wird. Erst im
Anschluss erfolgt die Auszahlung. Bisher sind aus Brandenburg keine
Verwendungsnachweise beim BAFA zur Prüfung eingegangen. Damit konnten noch
keine Auszahlungen erfolgen. Abzüglich des Baransatzes für 2020 stehen seit
dem 1. Januar 2021 bundesweit noch 490 Mio. Euro zur Verfügung.
Finanzhilfen Digitalisierung Gesundheitsämter/„Pakt für den Öffentlichen
Gesundheitsdienst“ (ÖGD)
Auf die Antworten zu den Fragen 5, 6 und 7 wird verwiesen.
KfW-Studienkredit
Beim KfW-Studienkredit erstattete der Bund der KfW während der
Haushaltsführung 2020 einen Betrag in Höhe von 17.884.594,54 Euro für die
Zinsbefreiung der Kreditnehmenden. Im Rahmen der Haushaltsführung 2021
erstattete der Bund der KfW bisher keine Mittel.
Überbrückungshilfe für Studierende
Bislang wurden 3.037.500,00 Euro an Haushaltsmitteln als Zuschuss der
Überbrückungshilfe für Studierende durch die Studentenwerke in Brandenburg
ausgezahlt. Es sind bislang weitere Haushaltsmittel in Höhe von 59,7 Mio. Euro
zur Vergabe an die Studenten- und Studierendenwerke Deutschlands
bereitgestellt.
DigitalPakt Schule
Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
„Unterstützung anwendungsorientierter Forschung bei außeruniversitären
Forschungseinrichtungen“
Für die Maßnahme „Unterstützung anwendungsorientierter Forschung für
außeruniversitäre Forschungseinrichtungen“ wurden 2020 insgesamt
195,6 Mio. Euro bundesweit ausgezahlt. Im Jahr 2021 stehen insgesamt weitere
400 Mio. Euro bundesweit zur Verfügung.
Sonderprogramm „Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit“
Zur Höhe der verwendeten Haushaltsmittel im Sonderprogramm „Kinder- und
Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit“ für Einrichtungen im Bereich der
Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit mit
Übernachtungsangeboten wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Die Auszahlung der Mittel
an die programmumsetzenden Zentralstellen und die Weiterleitung der Mittel
des Jahres 2020 an die Einrichtungen sind abgeschlossen. Die Vergabe der
Mittel des Jahres 2021 für den Zeitraum bis 30. Juni 2021 erfolgt voraussichtlich
Anfang Mai 2021.
Soforthilfeprogramm für die Reisebusbranche
Die noch in Bearbeitung befindlichen Anträge umfassen ein Volumen von
255.256,17 Euro.
Bundesprogramm „Ländliche Entwicklung“/Fördermaßnahme „Ehrenamt
stärken. Versorgung sichern“
Alle Anträge sind bearbeitet, es sind also alle Mittel vergeben. Von den
bewilligten 88.678,92 Euro wurden bisher 88.547,29 Euro abgerufen.
Förderung des Stallumbaus zur Verbesserung der Haltungsbedingungen
von Sauen
Da bisher noch keine Anträge bewilligt wurden, wurden für Unternehmen in
diesem Bundesland noch keine Mittel ausgezahlt. Insgesamt stehen für das Jahr
2021 etwa 200 Mio. Euro für diese Maßnahme zur Verfügung.
„Coronahilfen Profisport“
Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
Großbürgschaften des Bundes
Es handelt sich hier um Gewährleistungen. Haushaltsmittel würden nur im
Falle eines Kreditausfalls in Anspruch genommen werden müssen.
11. Wie viele Anträge auf KfW-Corona-Hilfen und andere KfW-
Sonderprogramme im Rahmen der Corona-Krise wurden bisher im Land
Brandenburg gestellt (bitte nach Monaten sowie insgesamt aufschlüsseln)?
a) Wie viele Anträge auf KfW-Corona-Hilfen und andere KfW-
Sonderprogramme im Rahmen der Corona-Krise aus dem Land
Brandenburg wurden bisher positiv oder negativ beschieden, sowie wie viele
sind aktuell noch in Bearbeitung oder unbearbeitet (bitte in absoluten
und prozentualen Zahlen aufschlüsseln)?
b) Wie lange dauerte die durchschnittliche Bearbeitung zwischen
Eingang eines Antrags auf KfW-Corona-Hilfen oder andere KfW-
Sonderprogramme im Rahmen der Corona-Krise aus dem Land
Brandenburg und Auszahlung (bitte aufschlüsseln)?
Die Fragen 11 bis 11b werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen.
12. Sind der Bundesregierung im Hinblick auf die bisher erwähnten
Maßnahmen Betrugsfälle oder Betrugsversuche im Land Brandenburg
bekannt?
a) Wenn ja, wie viele Fälle sind bekannt oder werden untersucht (bitte
nach Fall, Datum, Programm, Summe aufschlüsseln)?
Die Fragen 12 und 12a werden gemeinsam beantwortet.
Soforthilfe, Überbrückungshilfen und außerordentliche Wirtschaftshilfe
(Novemberhilfe/Dezemberhilfe)
Die Bewilligung der Corona-Unterstützungsmaßnahmen des Bundes
(Soforthilfe, Überbrückungshilfen und außerordentliche Wirtschaftshilfen) erfolgt in
der Zuständigkeit der Länder gemäß den einheitlich mit den Ländern
abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarungen und Vollzugshinweisen. Dabei werden
Maßnahmen zur Verhinderung von Missbrauch und Betrug von den Ländern
wie bei jedem anderen Wirtschaftsförderungsprogramm unter Beachtung des
jeweils gültigen Verwaltungsverfahrens- und Haushaltsrechts des Landes
umgesetzt. Der Bundesregierung liegen derzeit noch keine abschließenden
Erkenntnisse zu Betrugsfällen oder Betrugsversuchen in Brandenburg vor. Zu den
dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bekannten
Verdachtsfällen bzw. zu den vom BMWi zur Anzeige gebrachten Verdachtsfällen
bei der Überbrückungshilfe III dauern die Ermittlungen und
Sachverhaltsaufklärung aktuell noch an.
In den zwischen Bund und Ländern vereinbarten Verwaltungsvereinbarungen
zur Durchführung der Corona-Unterstützungsmaßnahmen ist nach Beendigung
der Hilfen die Vorlage von Schlussberichten durch die Länder an den Bund
vorgesehen, die detaillierte Informationen über die Anzahl der Anträge,
Bewilligungen, Ablehnungen, Auszahlungen, etwaige Rückforderungen und auch zu
Betrugsfällen enthalten werden. Im Übrigen liegt der Bundesregierung eine
vollständige Erfassung der bisher eingeleiteten Ermittlungsverfahren nicht vor.
Die Strafverfolgung liegt in der Zuständigkeit der Länder. Die Länder haben im
Rahmen des regelmäßigen Monitorings zur Durchführung der Corona-
Soforthilfen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie rund 14.500
bekannte Strafanzeigen und Ermittlungsverfahren mitgeteilt. Mit Stand vom 28.
Februar 2021 wurden der Bundesregierung von Brandenburg keine laufenden
Ermittlungsverfahren gemeldet. Nach Einschätzung des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie ist die Zahl der tatsächlich eingereichten Strafanzeigen
und Ermittlungsverfahren höher.
b) Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um Missbrauch
der genannten Maßnahmen zu verhindern?
Die zur Bewältigung von coronabedingten Liquiditätsengpässen
bereitgestellten Soforthilfen des Bundes konnten vom Antragsberechtigten selbst beantragt
werden. In der Regel wurde aufgrund des im Antrag vom Unternehmen
dargelegten Liquiditätsengpasses die Soforthilfe nach Prüfung und Bearbeitung
durch die Bewilligungsstelle des Landes unter dem Vorbehalt der
nachträglichen Überprüfung und gegebenenfalls Rückforderung bei Überkompensation
bewilligt.
Das Antragsverfahren bei den Überbrückungshilfen sieht die Einschaltung
eines sogenannten prüfenden Dritten vor, u. a. Steuerberater/innen,
Wirtschaftsprüfer/innen, vereidigte Buchprüfer/innen, Rechtsanwälte/innen, die für die
Antragsbearbeitung durch vorherige Authentifizierung freigeschaltet sind. Dies
ermöglicht eine zielgenaue und weitgehend missbrauchsfreie, aber gleichzeitig
unbürokratische Vergabe der öffentlichen Mittel für die Antragstellerinnen und
Antragsteller. Der prüfende Dritte unterstützt die Antragstellerin oder den
Antragsteller bei der Ermittlung der für die Beantragung erforderlichen Angaben
u. a. zu Umsatzrückgängen und Fixkosten. Darüber hinaus berät er die
Antragstellerin oder den Antragsteller bei Fragen zu Antragsvoraussetzungen und zum
Antragsverfahren. Die Kosten, die der Antragstellerin oder dem Antragsteller
durch die Einbindung eines prüfenden Dritten entstehen, sind im Rahmen der
Überbrückungshilfen förderfähig.
Bei den außerordentlichen Wirtschaftshilfen November- und Dezemberhilfe ist
dem Grunde nach eine Antragstellung über einen prüfenden Dritten, wie auch
durch die Antragstellerin oder den Antragsteller selbst möglich. Die
eigenständige Antragstellung ist allerdings nur für Soloselbstständige möglich, sofern sie
bisher keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben und die zu
gewährende Novemberhilfe bzw. Dezemberhilfe jeweils 5.000 Euro nicht übersteigt.
Um in diesen Fällen den Soloselbstständigen zu authentifizieren, ist die
Nutzung des in der Steuerverwaltung verwendeten ELSTER-Zertifikats
erforderlich. Dies gewährleistet, dass die November- bzw. Dezemberhilfe unmittelbar
bei der oder dem Berechtigten ankommt und verringert eine mögliche
Missbrauchsgefahr. Soloselbständigen steht damit ein Weg offen, die
außerordentlichen Wirtschaftshilfen ohne zusätzliche Kosten beantragen zu können.
Entsprechend können Soloselbständige auch die Neustarthilfe bis zu 7.500 Euro
direkt beantragen.
Bundesförderung „Coronagerechte Um- und Aufrüstung von
raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten“
Im Rahmen der Bundesförderung „Coronagerechte Um- und Aufrüstung von
raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und
Versammlungsstätten“ sind der Bundesregierung keine Betrugsfälle bzw. Betrugsversuche
bekannt.
KfW-Sondermaßnahme „Corona-Hilfe für Unternehmen“
Zu Frage 12a
Die folgenden Informationen beziehen sich auf die Finanzierungen im Rahmen
der Corona Sondermaßnahme der KfW in ganz Deutschland. Eine
Aufgliederung der Fälle nach Bundesländern ist nicht möglich.
Für 2020 gilt:
Seit es Corona-Kredite bei der KfW gibt, wurden insgesamt 57 Vorgänge von
extern an die KfW gemeldet bzw. wurden intern aktiv von der KfW überprüft.
48 Fälle sind abgeschlossen, in neun Fällen fehlen noch Unterlagen zur
endgültigen Beurteilung. In fünf von 57 Fällen wurden die Ermittlungsbehörden aktiv
(Vorlage eines Auskunftsersuchens bei der KfW). In drei Fällen wurde ein
Strafantrag gestellt. Die Kreditarten ERP Gründerkredit (17-mal), KfW
Schnellkredit (17-mal) und KfW Unternehmerkredit (neunmal) sind am
häufigsten betroffen.
Für 2021 gilt:
Im Jahr 2021 wurden mit Stand vom 12. März 2021 insgesamt 17 Vorgänge
von extern an die KfW gemeldet bzw. wurden intern aktiv von der KfW
überprüft. Acht Fälle sind abgeschlossen, in neun Fällen fehlen noch Unterlagen zur
endgültigen Beurteilung. In vier Fällen wurden die Ermittlungsbehörden aktiv
(Vorlage eines Auskunftsersuchens bei der KfW). Im Jahr 2021 wurden zwei
Strafanträge gestellt. Die Kreditarten KfW-Schnellkredit (achtmal) und KfW-
Unternehmerkredit (viermal) sind am häufigsten betroffen.
Eine Verurteilung wegen betrügerischer Handlungen im Zusammenhang mit
Corona-Krediten zum Nachteil der KfW ist bislang nicht bekannt. In den der
KfW bekannten Verdachtsfällen bzw. den von der KfW zur Anzeige gebrachten
Verdachtsfällen dauern die Ermittlungen aktuell nach den Informationen der
KfW noch an.
KfW-Studienkredit
Die Bedingungen für die Inanspruchnahme der Förderung sind in den
jeweiligen Programm-Merkblättern veröffentlicht. Der Kunde oder die Kundin
bestätigt mit Antragstellung, dass die Förderbedingungen eingehalten sind.
Zusätzlich ist jeder Kreditnehmer oder Kreditnehmerin verpflichtet, sich gemäß
Geldwäschegesetz bei Antragstellung vor Ort zu legitimieren. Die KfW führt im
Nachgang stichprobenartig Prüfungen der Fördermittelvergabe bei der
Hausbank durch (sogenannte Hausbankprüfungen).
Überbrückungshilfe für Studierende
Zu Frage 12a
Es sind bislang keine Betrugsfälle bekannt.
Zu Frage 12b
Der Antrag auf den Zuschuss ist nur über das Onlinetool möglich. Das
Hochladen der Dateien erfolgt ausschließlich verschlüsselt. Dabei wird ein
mehrstufiges Identitätsverifikationsverfahren angewendet.
DigitalPakt Schule
Der Bundesregierung sind bzgl. des DigitalPakts Schule in Brandenburg keine
Betrugsfälle oder Betrugsversuche bekannt.
„Unterstützung anwendungsorientierter Forschung bei außeruniversitären
Forschungseinrichtungen“
Der Bundesregierung sind keine Betrugsfälle bekannt. Projektanträge werden
stets auf die Notwendigkeit der Förderung hin geprüft.
Für alle Programme in Zuständigkeit des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung (BMBF)
Im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) erfolgt eine (auch
softwaregestützte) Plausibilitätskontrolle der Anträge, so dass beispielsweise
„Doppelanträge“ vermieden werden können.
Sonderprogramm „Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit“
Es liegen keine Erkenntnisse über Betrugsfälle vor.
Soforthilfeprogramm für die Reisebusbranche
Dem BAG sind mit Stand vom 15. März 2021 keine Betrugsfälle oder
Betrugsversuche in Brandenburg bekannt.
Bundesprogramm „Ländliche Entwicklung“/Fördermaßnahme „Ehrenamt
stärken. Versorgung sichern“
Es sind derzeit keine Betrugsfälle oder Betrugsversuche im Land Brandenburg
bekannt.
Förderung des Stallumbaus zur Verbesserung der Haltungsbedingungen
von Sauen
Zu Frage 12a
Es sind bisher keine Betrugsfälle oder -versuche im Bundesprogramm
Stallumbau bekannt.
Zu Frage 12b
Die Bundesregierung hat in der Richtlinie zur Förderung des Stallumbaus zur
Verbesserung der Haltungsbedingungen von Sauen u. a. die Förderziele, den
Gegenstand der Förderung, die Fördervoraussetzungen sowie die
Nachweispflichten der Zuwendungsempfänger geregelt. Der nach DIN EN ISO 9001
zertifizierte Projektträger, die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung,
prüft die Anträge sowie die zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel
nach den Vorgaben dieser Richtlinie.
„Coronahilfen Profisport“
Der Bundesregierung sind bezüglich der „Coronahilfen Profisport“ keine
Betrugsfälle oder -versuche bekannt. Zur Betrugsprävention sind mehrere
Maßnahmen vorgesehen. So ist eine Antragstellung ausschließlich durch
Steuerberater/innen, Rechtsanwälte/innen, Wirtschaftsprüfer/innen oder vereidigte
Buchprüfer/innen möglich. Es bestehen bei Antragstellung umfangreiche
Bestätigungspflichten durch diese berufsrechtlich gebundenen und
konzessionierten Berufsgruppen. Die bewilligten Hilfen werden an die Finanzämter
gemeldet, und es findet eine umfangreiche Schlussabrechnung statt.
Großbürgschaften des Bundes
Der Bundesregierung sind keine Betrugsfälle bekannt.
13. In wie vielen Fällen mussten im Land Brandenburg Soloselbstständige
Soforthilfen oder Überbrückungshilfen zurückzahlen, weil sie diese zur
Deckung der Lebenshaltungskosten genutzt haben?
Zu den Gründen der Rückforderungen der Hilfen seitens der Länder von
Soloselbständigen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
14. Wie viele Insolvenzanträge wurden in den Jahren 2015 bis 2019 im
Durchschnitt monatlich gestellt (bitte nach Bundesländern sowie
insgesamt aufschlüsseln)?
15. Wie viele Insolvenzanträge wurden seit März 2020 im Durchschnitt
monatlich gestellt (bitte nach Bundesländern sowie insgesamt
aufschlüsseln)?
16. Wie viele Insolvenzanträge wurden durch Soloselbstständige in den
Jahren 2015 bis 2019 im Durchschnitt monatlich gestellt (bitte nach
Bundesländern sowie insgesamt aufschlüsseln)?
17. Wie viele Insolvenzanträge wurden durch Soloselbstständige seit März
2020 im Durchschnitt monatlich gestellt (bitte nach Bundesländern
sowie insgesamt aufschlüsseln)?
Die Fragen 14 bis 17 werden gemeinsam beantwortet.
Aus den vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Daten ist jeweils
erkennbar, wie viele Insolvenzen pro Monat bzw. pro Jahr zu verzeichnen sind
und wie sich diese auf die verschiedenen Länder und nach der Zahl der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verteilen. Die aktuellsten Informationen liegen
für November 2020 vor. Die Datei ist abrufbar unter
https://www.destatis.de/D
E/Themen/Branchen-Unternehmen/Unternehmen/Gewerbemeldungen-Insolven
zen/Publikationen/_publikationen-innen-insolvenzen.html.
18. Welche Maßnahmen beim Insolvenzrecht hat die Bundesregierung
angesichts der Corona-Krise umgesetzt?
Sind diese zeitlich befristet, und wenn ja, wann laufen sie jeweils aus
(bitte aufschlüsseln)?
19. Plant die Bundesregierung die Verlängerung oder Veränderung von
Maßnahmen beim Insolvenzrecht (bitte nach den einzelnen Maßnahmen
aufschlüsseln)?
Die Fragen 18 und 19 werden gemeinsam beantwortet.
Am 19. Februar 2021 ist die von der Bundesregierung unterstützte
Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30. April 2021 in
Kraft getreten (§ 1 Absatz 3 des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes).
Die Verlängerung soll sicherstellen, dass Unternehmen, die durch Zuschüsse im
Rahmen staatlicher Hilfsprogramme eine konkrete Aussicht auf Abwendung
ihrer Insolvenz haben, keinen Insolvenzantrag stellen müssen. Die Aussetzung
gilt dementsprechend für solche Schuldner, deren Insolvenzreife
pandemiebedingt ist und die im Zeitraum vom 1. November 2020 bis zum 28. Februar 2021
Zuschüsse im Rahmen staatlicher Hilfsprogramme zur Abmilderung der Folgen
der COVID-19-Pandemie beantragt haben oder die, wenn eine Antragstellung
im genannten Zeitraum aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht
möglich war, jedenfalls zum Kreis der Antragsberechtigten gehören. Die
Aussetzung gilt nicht, wenn offensichtlich keine Aussicht auf Erhalt der staatlichen
Zuschüsse besteht oder die Zuschüsse für die Beseitigung der Insolvenzreife
unzureichend sind. Die Regelung ist rückwirkend zum 1. Februar 2021 in Kraft
getreten und knüpft damit nahtlos an die vorherige, bis zum 31. Januar 2021
geltende Regelung zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht an.
Abgesehen von Regelungen zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
wurden im Jahr 2020 die nachfolgenden, jeweils auf einen Entwurf der
Bundesregierung zurückgehenden Gesetze verabschiedet, die zugleich der Umsetzung
der EU-Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz (EU 2019/1023)
dienen:
Durch das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens
wird die Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens auf drei Jahre statt wie
bisher im Regelfall sechs Jahre verkürzt. Die Verkürzung gilt über die
Richtlinienvorgaben hinaus nicht nur für Unternehmerinnen und Unternehmer, sondern
auch für Verbraucherinnen und Verbraucher. Sie betrifft rückwirkend auch die
Insolvenzverfahren, die ab dem 1. Oktober 2020 beantragt wurden. Für
Insolvenzverfahren, die zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September
2020 beantragt wurden, wird das sechsjährige Verfahren stufenweise verkürzt.
Der Erhalt der Restschuldbefreiung nach drei Jahren setzt nicht mehr voraus,
dass Verbindlichkeiten in bestimmter Höhe getilgt wurden und die
Verfahrenskosten gedeckt sind. Allerdings müssen Schuldnerinnen und Schuldner auch
künftig bestimmten Pflichten und Obliegenheiten nachkommen und werden
bspw. in der sog. Wohlverhaltensphase stärker zur Herausgabe von erlangtem
Vermögen herangezogen.
Das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts
(SanInsFoG), das neben der Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1023 auch der
Umsetzung der Erkenntnisse aus der Evaluation (Bundestagsdrucksache
19/4880) des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von
Unternehmen vom 7. Dezember 2011 dient, ist in wesentlichen Teilen am 1. Januar 2021
in Kraft getreten. Der im Gesetz über den Stabilisierungs- und
Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (Artikel 1 SanInsFoG) vorgesehene präventive
Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen ermöglicht eine Restrukturierung
auf der Grundlage eines Restrukturierungsplans unter Beteiligung der
Gläubiger außerhalb eines Insolvenzverfahrens. Darüber hinaus sieht das SanInsFoG
für das Jahr 2021 Erleichterungen für Unternehmen vor, deren Insolvenz auf
die COVID-19-Pandemie zurückzuführen ist. Hierzu gehört ein erleichterter
Zugang zum (vorläufigen) Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung
einschließlich Schutzschirmverfahren und ein verkürzter Prognosezeitraum von vier
Monaten für die Erstellung der Fortführungsprognose im Rahmen der
Überschuldungsprüfung. Zudem werden Änderungen in der Insolvenzordnung
vorgenommen, unter anderem Nachschärfungen bei den Zugangsvoraussetzungen zum
Eigenverwaltungsverfahren. Für bestimmte durch die COVID-19-Pandemie
betroffene Unternehmen kommen bis zum 31. Dezember 2021 jedoch weiter die
bisherigen Vorschriften zum Eigenverwaltungsverfahren zur Anwendung.
20. Wie wird sich nach Einschätzung der Bundesregierung die Zahl der
Insolvenzanträge nach Ende der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
entwickeln (bitte für das Land Brandenburg sowie bundesweit
aufschlüsseln)?
Nach Einschätzung der Bundesregierung wird sich die Zahl der
Unternehmensinsolvenzen im Jahr 2021 bundesweit deutlich erhöhen. Die Bundesregierung
geht auf Basis aktueller Experteneinschätzungen (z. B. Bundesbank, IW Köln,
Bank für internationalen Zahlungsausgleich und Creditreform) davon aus, dass
die Zahl der Unternehmensinsolvenzen gegenüber dem Jahr 2019, in dem es
laut Statistischem Bundesamt 18.749 Unternehmensinsolvenzen gab, um eine
vierstellige, gegebenenfalls sogar niedrige fünfstellige Zahl an
Unternehmensinsolvenzen ansteigen wird. Angesichts der Einzigartigkeit der COVID-19-
Pandemie sind solche Prognosen mit hoher Unsicherheit behaftet.
Einschätzungen zur Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen finden Sie auch auf der
Internetseite des BMWi: „Wie groß wird die Insolvenzwelle?“, in:
Schlaglichter der Wirtschaftspolitik, Ausgabe 12/2020, S. 20 und folgende, abrufbar
unter:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/Monatsbericht/Monatsb
ericht-Themen/2020/2020-12-wie-gross-wird-die-insolvenzwelle.pdf?__blob=p
ublicationFile&v=4. Zur weiteren Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen
aufgeschlüsselt nach Bundesländern liegen der Bundesregierung keine
Informationen vor.
21. Wie hoch ist die Zahl der Gläubiger, die durch die Aussetzung der
Insolvenzantragspflicht selbst von einer Insolvenz betroffen sind (bitte für das
Land Brandenburg sowie bundesweit aufschlüsseln)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
22. Für wie viele Arbeitnehmer wurde 2020 und 2021 Kurzarbeit angezeigt
(bitte nach Monaten und Bundesländern aufschlüsseln)?
Vor dem Bezug von Kurzarbeitergeld zeigen Betriebe der Bundesagentur für
Arbeit (BA) die beabsichtigte Kurzarbeit an. Die BA berichtet monatlich über
Anzeigen zur beabsichtigten Kurzarbeit sowie über die Anzahl der Personen in
den Anzeigen. Die Veröffentlichung kann auf der folgenden Internetseite
abgerufen werden:
http://bpaq.de/bmas-a12.
23. Wie viele Arbeitnehmer haben seit 2019 Kurzarbeitergeld erhalten (bitte
nach Monaten aufschlüsseln)?
24. Wie viele Betriebe waren 2020 und 2021 durchschnittlich in Kurzarbeit
(bitte nach Monaten und Bundesländern aufschlüsseln)?
Die Fragen 23 und 24 werden gemeinsam beantwortet.
Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) zur Inanspruchnahme
von Kurzarbeitergeld lagen auf Bundesebene zum Zeitpunkt der Beantwortung
bis zum Berichtsmonat Dezember 2020, auf Länderebene bis November 2020
vor. Nach vorläufigen, hochgerechneten Daten bezogen im Dezember 2020
insgesamt rund 2,39 Millionen Beschäftigte aus rund 371.000 Betrieben
konjunkturelles Kurzarbeitergeld. Zu weiteren vorläufigen, hochgerechneten
Ergebnissen verweist die Bundesregierung auf die Publikation „Realisierte Kurzarbeit
(hochgerechnet)“. Diese kann auf der folgenden Internetseite abgerufen
werden:
http://bpaq.de/bmas-a25. Endgültige Ergebnisse liegen mit einer Wartezeit
von sechs Monaten vor und sind in der Publikation „Realisierte Kurzarbeit“
veröffentlicht (
http://bpaq.de/bmas-a31).
Beschäftigte können über mehrere Monate kurzarbeiten, eine Aufsummierung
der Kurzarbeiterzahlen über Monate hinweg ist aufgrund von Doppelzählungen
daher nicht sinnvoll.
25. Wie hoch waren die dem Bund entstandenen Kosten für Kurzarbeitergeld
jeweils 2019 und 2020, und mit welchen Kosten rechnet die
Bundesregierung für 2021 (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Im Haushaltsjahr 2019 wurden von der BA rund 157 Mio. Euro für
konjunkturelles Kurzarbeitergeld verausgabt. Im Haushaltsjahr 2020 wurden von der BA
für konjunkturelles Kurzarbeitergeld und die Erstattung von
Sozialversicherungsbeiträgen an Arbeitgeber insgesamt rund 22,1 Mrd. Euro verausgabt,
davon rund 9,5 Mrd. Euro für die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen.
Im Haushaltsplan der BA für das Jahr 2021 wurden insgesamt rund 6,1 Mrd.
Euro für konjunkturelles Kurzarbeitergeld und die Erstattung von
Sozialversicherungsbeiträgen an Arbeitgeber veranschlagt, davon rund 2,5 Mrd. Euro für
die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen.
26. Wie viele Freiberufler, Soloselbstständige und Kleinunternehmer haben
2020 und 2021 Grundsicherung für Arbeitsuchende beantragt (bitte nach
Monaten und Bundesländern aufschlüsseln)?
In der Grundsicherungsstatistik liegen keine Angaben zu gestellten Anträgen
auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB II) vor. Angaben zu erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten, die gleichzeitig als Selbständige erwerbstätig sind, liegen in der
Grundsicherungsstatistik zeitverzögert mit Wartezeit und nur als Bestandsgrößen vor.
Zudem werden dort nur Selbständige erfasst, die auch über ein Einkommen
verfügen, so dass Selbständige, die aufgrund der Corona-Krise kein
Einkommen erzielen, in dieser Auswertung nicht enthalten sind. Um trotzdem Angaben
zu Selbständigen in der Grundsicherung machen zu können, kann alternativ die
Statistik zu Arbeitslosen und Arbeitsuchenden herangezogen werden. In dieser
Statistik werden Personen, die einer abhängigen oder selbständigen
Erwerbstätigkeit nachgehen, als nichtarbeitslose Arbeitsuchende geführt. Im
Rechtskreis SGB II sind das typischerweise erwerbstätige Personen, die wegen zu
geringem Einkommen bedürftig sind und deshalb Arbeitslosengeld II erhalten.
Dabei werden nur die Personen betrachtet, die sich im jeweiligen
Berichtsmonat neu bei einem Jobcenter gemeldet haben. Die so ermittelten Größen
können als Näherungslösung für Zugänge herangezogen werden. Auswirkungen
der Corona-Krise zeigen sich in der Statistik der Arbeitslosen und
Arbeitsuchenden ab Berichtsmonat April 2020.
Von April 2020 bis Februar 2021 haben sich bundesweit rund 116.000
Selbständige neu in den Jobcentern gemeldet. Im Zeitraum April 2019 bis Januar
2020 waren es rund 15.000 Selbständige.
Von den seit April 2020 bundesweit zugegangenen Selbständigen waren im
Februar 2021 noch rund 53.000 als nichtarbeitslose Arbeitsuchende (mit einer
Meldedauer von weniger als zehn Monaten) bei den Jobcentern gemeldet. Im
Februar 2020 waren rund 9.000 Selbständige mit einer Meldedauer von
weniger als zehn Monaten bei den Jobcentern gemeldet.
Die entsprechenden Daten für die einzelnen Monate sowie zusätzlich für die
Länder und Kreise können dem Produkt „Nichtarbeitslose Arbeitsuchende im
SGB II in nicht geförderter Erwerbstätigkeit mit kurzer Meldedauer“ (abrufbar
unter:
http://bpaq.de/bmas-a29) entnommen werden, das monatlich von der
Statistik der Bundesagentur im Internet veröffentlicht wird.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]