[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar),
Katja Suding, Mario Brandenburg (Südpfalz), weiterer Abgeordneter und
der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/27112 –
Zukunft des europäisch-britischen Bildungsaustauschs nach dem Brexit
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit der Einigung für ein Post-Brexit-Abkommen zwischen der Europäischen
Union und dem Vereinigten Königreich vom 24. Dezember 2020 wurde
beschlossen, dass das Vereinigte Königreich zum 1. Januar 2021 aus dem
Austauschprogramm „Erasmus+“ ausscheidet. Anders als beim
Forschungsprogramm „Horizon Europe“ und vier weiteren EU-Programmen beteiligt sich
das Vereinigte Königreich nach dem Ende der Übergangszeit nun nicht mehr
am Austauschprogramm „Erasmus+“. Das Vereinigte Königreich hatte in den
Brexit-Verhandlungen eine teilweise Teilnahme am Erasmus-Programm
vorgeschlagen. Diese ist im Basisrechtsakt zur Einrichtung des Programmes aber
nicht vorgesehen, sodass das Vereinigte Königreich sich für ein vollständiges
Ausscheiden entschied (vgl.
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/deta
il/de/qanda_20_2532). Nordirland wird durch eine Sondervereinbarung mit
Irland voraussichtlich weiterhin Zugang zum Austauschprogramm „Erasmus+“
haben (vgl.
https://de.euronews.com/2020/12/25/johnson-zu-teuer-gro-britanni
en-verlasst-erasmus-programm). Die britische Regierung hat mit dem
„Turing-Programm“ ein neues nationales Programm für den
Studierendenaustausch angekündigt (vgl.
https://www.theguardian.com/politics/2020/dec/26/d
fe-pledges-100m-for-international-turing-student-exchange-scheme).
Damit scheidet das bei Studierenden drittbeliebteste Zielland in Europa aus
dem Austauschprogramm aus. 30 000 Austauschstudierende aus der EU
kamen pro Jahr für einen Studienaustausch in das Vereinigte Königreich. Nur
Spanien und Frankreich werden als Zielländer noch häufiger ausgewählt. Aus
Deutschland nahmen im Jahr 2017 etwa 3 500 Studierende im Rahmen des
Programms „Erasmus+“ an einem Austausch in das Vereinigte Königreich teil
(vgl.
https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bildung-Forsc
hung-Kultur/Hochschulen/Publikationen/Downloads-Hochschulen/studierend
e-ausland-5217101207004.pdf?__blob=publicationFile, S. 13). 12 000
deutsche Studierende absolvierten in den vergangenen Jahren sogar ihr gesamtes
Studium im Vereinigten Königreich (vgl.
https://www.tagesspiegel.de/wissen/
grossbritanniens-ausstieg-aus-dem-erasmus-programm-gefoerdert-werden-nu
r-noch-die-eigenen-studierenden/26753708.html). Für sie ist künftig nicht
mehr möglich, während des gesamten Studiums BAföG oder ein Studiensti-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/27573
19. Wahlperiode 16.03.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
vom 15. März 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
pendium eines deutschen Begabtenförderungswerkes zu beziehen, da diese
Förderung nur in EU-Staaten und der Schweiz gewährt wird. Da EU-
Studierende nun als internationale Studierende gelten, haben sie zukünftig keinen
Zugang mehr zur britischen Studienfinanzierung und zu den gleichen
vergünstigen Studiengebühren wie britische Studenten. Damit sind die
Studiengebühren für sie ab Juli 2021 etwa doppelt so hoch wie für britische Studierende
(vgl.
https://www.britishcouncil.de/studium-uk/eu-austritt-informationen-fuer-
studierende).
Für Auslandsaufenthalte aus der beruflichen Bildung war das Vereinigte
Königreich sogar das beliebteste Zielland. Im Jahr 2018 kamen rund 11 000
Auszubildende und Ausbilderinnen und Ausbilder aus der EU in das Vereinigte
Königreich, davon alleine aus Deutschland rund 3 000 (
https://op.europa.eu/s/
oKrm). Mit dem Ausscheiden aus „Erasmus+“ wurde das Vereinigte
Königreich bereits als Zielland des deutschen internationalen Austauschprogramms
„AusbildungWeltweit“ aufgenommen, jedoch zu geänderten
Förderbedingungen (
https://www.ausbildung-weltweit.de/de/grossbritannien-wird-zielland-be
i-ausbildungweltweit.html).
1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den
Studierendenaustausch mit dem Vereinigten Königreich?
a) Wie viele deutsche Studierende nahmen nach Kenntnis der
Bundesregierung in den letzten fünf Jahren an einem Studierendenaustausch
ins Vereinigte Königreich im Rahmen des Programmes „Erasmus+“
teil (bitte nach Semestern und Ländern aufteilen)?
Die Fragen 1 und 1a werden gemeinsam beantwortet.
In den Aufrufen der Jahre 2014 bis 2018 haben 25.728 deutsche Studierende an
einem Studierendenaustausch im Rahmen von Erasmus+ ins Vereinigte
Königreich teilgenommen, darunter 16.898 Studierende für einen Studienaufenthalt
und 8.830 Studierende für ein Praktikum.
Die Erasmus+ Projekte haben eine Laufzeit von zwei Jahren, wobei jedes Jahr
ein Aufruf erfolgt. Eine Darstellung nach Semestern ist daher nicht möglich, da
die statistische Auswertung je Aufruf erfolgt. Zahlen liegen bis einschließlich
2018 vor.
Die nachfolgende Tabelle stellt die Anzahl der Studierendenaustausche
deutscher Hochschulen, differenziert nach entsendendem Land, in das Vereinigte
Königreich zahlenmäßig dar (Studium und Praktikum):
2014 2015 2016 2017 2018 Gesamt
Entsendendes
Land
Studierende
gesamt
Studierende
gesamt
Studierende
gesamt
Studierende
gesamt
Studierende
gesamt
Studierende
gesamt
Baden-
Württemberg
1.060 1.113 1.208 1.063 1.061 5.505
Bayern 903 883 911 839 855 4.391
Berlin 550 403 415 442 409 2.219
Brandenburg 83 77 86 90 82 418
Bremen 118 124 122 141 142 647
Hamburg 138 121 100 121 113 593
Hessen 304 305 282 282 291 1.464
Mecklenburg-
Vorpommern
48 49 53 47 40 237
Niedersachsen 348 355 370 369 333 1.775
Nordrhein-
Westfalen
819 847 901 975 827 4.369
Rheinland-Pfalz 257 217 223 249 210 1.156
2014 2015 2016 2017 2018 Gesamt
Entsendendes
Land
Studierende
gesamt
Studierende
gesamt
Studierende
gesamt
Studierende
gesamt
Studierende
gesamt
Studierende
gesamt
Saarland 88 92 90 66 66 402
Sachsen 280 289 267 264 231 1.331
Sachsen-Anhalt 104 107 66 78 64 419
Schleswig-Holstein 71 78 81 78 77 385
Thüringen 98 85 83 86 65 417
5.269 5.145 5.258 5.190 4.866 25.728
b) Wie viele britische Studierende nahmen nach Kenntnis der
Bundesregierung in den letzten fünf Jahren an einem Studierendenaustausch
nach Deutschland im Rahmen des Programmes „Erasmus+“ teil (bitte
nach Semestern und Ländern aufteilen)?
In den Aufrufen der Jahre 2014 bis 2018 haben 11.507 britische Studierende an
einem Studierendenaustausch im Rahmen von Erasmus+ nach Deutschland
teilgenommen, darunter 6.458 Studierende für einen Studienaufenthalt und
5.049 Studierende für ein Praktikum.
Die Erasmus+ Projekte haben eine Laufzeit von zwei Jahren, wobei jedes Jahr
ein Aufruf erfolgt. Eine Darstellung nach Semestern ist daher nicht möglich, da
die statistische Auswertung je Aufruf erfolgt. Praktikumsaufenthalte lassen sich
nicht regional differenziert darstellen. Zahlen liegen bis einschließlich 2018
vor.
Die nachfolgende Tabelle stellt die Anzahl der Studierendenaustausche
britischer Hochschulen zahlenmäßig dar, differenziert nach Ziel-Land (nur
Studium):
Ziel-Land 2014
Studium
2015
Studium
2016
Studium
2017
Studium
2018
Studium
Gesamt
Baden-Württemberg 312 358 342 323 340 1.675
Bayern 205 215 216 192 207 1.035
Berlin 233 270 257 266 247 1.273
Brandenburg 21 25 26 25 13 110
Bremen 24 35 24 28 24 135
Hamburg 35 33 36 45 35 184
Hessen 53 43 54 62 59 271
Mecklenburg-
Vorpommern
4 3 2 3 2 14
Niedersachsen 68 52 67 68 76 331
Nordrhein-Westfalen 138 144 125 137 130 674
Rheinland-Pfalz 50 48 53 45 33 229
Saarland 11 4 6 4 10 35
Sachsen 56 32 53 54 51 246
Sachsen-Anhalt 12 15 19 14 5 65
Schleswig-Holstein 18 7 8 13 7 53
Thüringen 23 29 30 26 20 128
1.263 1.313 1.318 1.305 1.259 6.458
c) Wie viele deutsche Studierende haben nach Kenntnis der
Bundesregierung in den letzten zehn Jahren ihr gesamtes Studium im Vereinigten
Königreich absolviert (bitte nach Jahren und Ländern aufteilen)?
Daten hierzu sind der Bundesregierung nicht bekannt.
Die öffentlich verfügbare britische Hochschulstatistik der britischen Higher
Education Statistics Agency (HESA) ermöglicht keine Unterscheidung der
deutschen Studierenden im Vereinigten Königreich in Studierende mit oder
ohne Abschlussabsicht im Vereinigten Königreich. Die öffentlich verfügbaren
Daten enthalten sowohl Studierende mit Abschlussabsicht (degree mobility) als
auch Studierende ohne Abschlussabsicht (credit mobility).
d) Wie viele britische Studierende haben nach Kenntnis der
Bundesregierung in den letzten zehn Jahren ihr gesamtes Studium in Deutschland
absolviert (bitte nach Jahren und Ländern aufteilen)?
Daten hierzu sind der Bundesregierung nicht bekannt.
Die nachfolgende Tabelle stellt die Anzahl britischer Studierender
(Bildungsausländer/-innen) in Deutschland mit Abschlussabsicht und nach einzelnen
Ländern seit 2009/10 dar. Für das Studienjahr 2019/2020 wurden die Daten
zum Wintersemester 2019/20 zugrunde gelegt, bei den anderen Studienjahren
entsprechend (Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)). Gemäß der
Systematik der Studierendenstatistik des Statistischen Bundesamtes enthält die
Gesamtzahl der britischen Studierenden auch die britischen Promovierenden. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1f verwiesen.
20
09
/1
0
20
10
/1
1
20
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/1
2
20
12
/1
3
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4
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/1
5
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15
/1
6
20
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/1
7
20
17
/1
8
20
18
/1
9
20
19
/2
0
Gesamt 1.127 1.274 1.349 1.562 1.724 1.768 1.947 2.048 2.130 2.079 1.917
BW 215 239 226 266 300 282 349 364 331 316 312
BY 130 140 142 175 210 230 282 269 272 272 241
BE 215 244 278 326 376 406 450 493 553 578 552
BB 24 29 32 42 35 48 43 51 60 57 56
HB 14 18 23 23 28 23 26 24 21 21 18
HH 40 34 42 65 62 71 65 71 83 69 74
HE 68 85 85 111 112 86 103 103 125 102 89
MV 12 8 14 8 12 9 9 7 6 9 8
NI 52 65 81 80 67 96 83 96 97 89 74
NW 204 253 260 289 302 294 320 328 352 348 290
RP 49 50 54 52 54 41 41 45 51 53 54
SL 12 17 21 15 25 20 12 22 13 24 12
SN 44 41 44 43 73 85 75 90 81 76 72
ST 18 18 18 13 19 21 27 27 29 20 18
SH 12 10 13 23 23 30 26 29 27 18 19
TH 18 23 16 31 26 26 36 29 29 27 28
Legende: BW = Baden-Württemberg; BY = Bayern; BE = Berlin; BB = Brandenburg;
HB = Bremen; HH = Hamburg; HE = Hessen; MV = Mecklenburg-Vorpommern;
NI = Niedersachsen; NW = Nordrhein-Westfalen; RP = Rheinland-Pfalz; SL = Saarland;
SN = Sachsen; ST = Sachsen-Anhalt; SH = Schleswig-Holstein; TH = Thüringen.
e) Wie viele deutsche Studierende haben nach Kenntnis der
Bundesregierung in den letzten zehn Jahren ein Promotionsstudium im Vereinigten
Königreich absolviert (bitte nach Jahren und Ländern aufteilen)?
Die nachfolgende Tabelle stellt die Anzahl deutscher Promovierender im
Vereinigten Königreich seit 2014/2015 dar. Hierzu sind bei der britischen Statistik-
Agentur HESA nur Daten ab 2014/2015 verfügbar. Die HESA erfasst keine
Daten zum Herkunfts-Bundesland deutscher Promovierender. Es liegen daher
keine Daten aufgeteilt nach Ländern zu den deutschen Promovierenden im
Vereinigten Königreich vor (Quelle: Higher Education Statistics Agency (HESA)).
Studienjahr Deutsche Promovierende im Vereinigten Königreich
2014/15 2.440
2015/16 2.485
2016/17 2.440
2017/18 2.355
2018/19 2.225
2019/20 2.085
f) Wie viele britische Studierende haben nach Kenntnis der
Bundesregierung in den letzten zehn Jahren ein Promotionsstudium in Deutschland
absolviert (bitte nach Jahren und Ländern aufteilen)?
Die nachfolgende Tabelle stellt die Anzahl britischer Promovierender
(Bildungsausländer) in Deutschland insgesamt und nach Ländern seit 2009/2010
dar. Für das Studienjahr 2019/2020 wurden die Daten zum Wintersemester
2019/2020 zugrunde gelegt, bei den anderen Studienjahren entsprechend
(Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)):
20
09
/1
0
20
10
/1
1
20
11
/1
2
20
12
/1
3
20
13
/1
4
20
14
/1
5
20
15
/1
6
20
16
/1
7
20
17
/1
8
20
18
/1
9
20
19
/2
0
Gesamt 95 110 137 162 175 181 182 203 219 222 245
BW 13 10 9 10 18 16 21 21 23 26 29
BY 6 9 9 18 20 19 23 24 29 31 37
BE 21 30 38 44 47 47 47 47 48 49 54
BB 2 2 7 7 4 5 5 6 5 6 9
HB 6 6 6 5 4 2 4 3 4 3 3
HH 3 3 6 8 11 10 10 13 19 19 26
HE 4 6 7 9 9 9 9 8 11 10 2
MV 3 0 0 0 0 1 0 0 1 3 3
NI 9 13 15 14 16 15 13 19 18 18 17
NW 15 20 24 29 26 34 29 41 38 33 38
RP 5 6 7 6 6 4 3 1 2 4 5
SL 0 0 0 0 4 4 2 4 2 4 3
SN 2 1 1 1 3 8 9 7 5 5 5
ST 1 1 1 1 0 1 2 3 4 3 4
SH 3 3 7 7 4 3 2 4 5 5 5
TH 2 0 0 3 3 3 3 2 5 3 5
Legende: BW = Baden-Württemberg; BY = Bayern; BE = Berlin; BB = Brandenburg;
HB = Bremen; HH = Hamburg; HE = Hessen; MV = Mecklenburg-Vorpommern;
NI = Niedersachsen; NW = Nordrhein-Westfalen; RP = Rheinland-Pfalz; SL = Saarland;
SN = Sachsen; ST = Sachsen-Anhalt; SH = Schleswig-Holstein; TH = Thüringen.
g) Wie werden sich diese Zahlen nach Einschätzung der Bundesregierung
nach dem Ausscheiden des Vereinigten Königreiches aus dem
Austauschprogramm „Erasmus+“ in den kommenden Jahren entwickeln?
Zu den Auswirkungen auf die Entwicklung in Deutschland und im Vereinigten
Königreich ist keine belastbare Prognose möglich.
2. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über den Austausch im
Bereich der beruflichen Bildung mit dem Vereinigten Königreich?
a) Wie viele deutsche Auszubildende nahmen nach Kenntnis der
Bundesregierung in den letzten fünf Jahren an einem Austausch ins
Vereinigte Königreich im Rahmen des Programmes „Erasmus+“ teil
(bitte nach Jahren und Ländern aufteilen)?
Die Fragen 2 und 2a werden gemeinsam beantwortet.
Ab der Antragsrunde 2019 wurden im Erasmus+ Programm Ziellandgruppen
eingeführt, die eine Auswertung nach einzelnen Zielländern nicht mehr
ermöglichen. Detaillierte Daten werden erst nach Auswertung der Schlussberichte der
geförderten Projekte vorliegen, voraussichtlich ab Sommer 2021. Eine
Darstellung nach einzelnen Ländern ist nicht möglich, da Personen aus dem gesamten
Bundesgebiet gefördert werden und deren Herkunft statistisch nicht erfasst
wird.
Die dargestellte Zielgruppe „Lernende“ umfasst Auszubildende,
Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler, Personen in formal geordneten
Weiterbildungsgängen nach Landes- oder Bundesrecht (z. B. zum Meister, Staatlich
Geprüften Techniker), Absolventen der genannten Bildungsgänge bis zwölf
Monate nach Abschluss und Personen in der Berufsausbildungsvorbereitung. Die
nachfolgende Tabelle stellt die Mobilität Lernender in der Berufsbildung aus
Deutschland ins Vereinigte Königreich über Erasmus+ dar:
Antragsrunde Bewilligte Lernende aus Deutschland insVereinigte Königreich
2014 7.257
2015 6.693
2016 7.808
2017 7.396
2018 6.679
b) Wie viele britische Auszubildende nahmen nach Kenntnis der
Bundesregierung in den letzten fünf Jahren an einem Austausch nach
Deutschland im Rahmen des Programmes „Erasmus+“ teil (bitte nach
Jahren und Ländern aufteilen)?
Die nachfolgende Tabelle stellt die Mobilität Lernender in der Berufsbildung
aus dem Vereinigten Königreich nach Deutschland über Erasmus+ dar. Eine
Aufschlüsselung nach einzelnen Zielländern in der Bundesrepublik
Deutschland ist nicht möglich, da Personen aus dem gesamten Bundesgebiet gefördert
werden und deren Verortung nicht statistisch erfasst wird.
Antragsrunde Bewilligte Lernende aus demVereinigten Königreich nach Deutschland
2014 532
2015 1.007
2016 847
2017 978
2018 436
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 2 und 2a verwiesen.
c) Wie werden sich diese Zahlen nach Einschätzung der Bundesregierung
nach dem Ausscheiden des Vereinigten Königreiches aus dem
Austauschprogramm „Erasmus+“ in den kommenden Jahren entwickeln?
Im Rahmen der vorherigen Erasmus+ Programmgeneration (2014 bis 2020)
können Mobilitäten ins Vereinigte Königreich bis zum Jahr 2023 durchgeführt
werden. Ab dem Jahr 2023 wird daher mit einem substantiellen Anstieg der
Nachfrage für die Förderung von Mobilitäten in das Vereinigte Königreich
gerechnet. Mit der Öffnung des Programms AusbildungWeltweit auf das
Vereinigte Königreich wird für fast alle bisher geförderten Einrichtungen eine
Alternative angeboten.
3. Wie bewertet die Bundesregierung das Ausscheiden des Vereinigten
Königreiches aus dem Austauschprogramm „Erasmus+“?
Die Bundesregierung bedauert das Ausscheiden des Vereinigten Königreiches
aus dem Bildungsprogramm Erasmus+. Über die neue Programmgeneration
von Erasmus+ (2021 bis 2027) werden voraussichtlich über zehn Millionen
Menschen gefördert werden. Die neuen Initiativen der Europäischen
Hochschulnetzwerke, der Zentren der beruflichen Exzellenz, der Teacher Academies
und DiscoverEU tragen zu einem gemeinsamen europäischen Bildungsraum
und neuen, inklusiveren Fördermöglichkeiten bei. Dem Vereinigten Königreich
entgeht dadurch nicht nur ein Pool talentierter junger Europäerinnen und
Europäer, sondern auch die Nutzung von hervorragenden Bildungsstrukturen.
4. Inwiefern ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung durch das
Ausscheiden des Vereinigten Königreiches aus dem Austauschprogramm
„Erasmus+“ Nachteile für deutsche Studierende (bitte erläutern)?
Das Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus Erasmus+ bedeutet für
Studierende deutscher Hochschulen den Wegfall eines strukturierten und betreuten
Angebots für Studienaufenthalte und Praktika im Vereinigten Königreich. Die
geregelte Anerkennung der Studienleistungen vorab zwischen den Heimat- und
Gasthochschulen sowie die monatliche Förderung in Höhe von bis zu 450 Euro
(Studium) bzw. 550 Euro (Praktikum) entfallen ebenfalls. Zudem fallen bei
Studienaufenthalten außerhalb von Erasmus+ zusätzlich Studiengebühren an.
5. Inwiefern ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung durch das
Ausscheiden des Vereinigten Königreiches aus dem Austauschprogramm
„Erasmus+“ Nachteile für deutsche Auszubildende und Ausbilderinnen
und Ausbilder (bitte erläutern)?
In Bezug auf die eigentliche Förderung besteht für deutsche Auszubildende und
Ausbildende kein nennenswerter Unterschied zwischen der bisherigen
Förderung in Erasmus+ und einer künftigen Förderung in AusbildungWeltweit; auf
die Antwort zu Frage 19 wird verwiesen.
6. Welche bilateralen Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um
die britische Regierung vom Verbleib im Austauschprogramm
„Erasmus+“ zu überzeugen (bitte erläutern und begründen)?
7. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die
Europäische Union auf die Bedeutung des Verbleibs des Vereinigten
Königreiches im Austauschprogramm „Erasmus+“ hinzuweisen (bitte erläutern
und begründen)?
Die Fragen 6 und 7 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Europäische Union hat sich mit Unterstützung der Bundesregierung in den
Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich über die zukünftigen
Beziehungen stets für eine fortgesetzte Teilnahme des Vereinigten Königreichs an
Erasmus+ eingesetzt. Dies entspricht der gemeinsamen politischen Erklärung
vom Oktober 2019 sowie dem EU-Verhandlungsmandat, welches die
Mitgliedstaaten im Februar 2020 der EU für die Verhandlungen zum künftigen
Verhältnis erteilt haben. Die Europäische Kommission führte die Verhandlungen über
das zukünftige Verhältnis der EU und des Vereinigten Königreichs im Auftrag
der Mitgliedstaaten. Zudem hat die Bundesregierung die Bedeutung des
Erasmus+ Programms in den Gremien des Rates hervorgehoben.
Die Entscheidung des Vereinigten Königreichs, nicht mehr am Erasmus+
Programm teilnehmen zu wollen, wurde erst mit der Einigung auf ein Abkommen
(Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der EU und dem
Vereinigten Königreich) am 24. Dezember 2020 bestätigt. Noch im Januar 2020
bekundete die britische Regierung, sie setze sich für die Erhaltung der
Teilnahme am Erasmus+ Programm ein.
8. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Ausscheiden
des Vereinigten Königreiches aus dem Austauschprogramm „Erasmus+“
(bitte erläutern und begründen)?
Die Europäische Union und die Bundesregierung stehen einer Teilnahme des
Vereinigten Königreichs an Erasmus+ weiterhin offen gegenüber. Darüber
hinaus hat die Bundesregierung mit der Öffnung des Programms Ausbildung-
Weltweit die Möglichkeit für Auszubildende und Ausbilder geschaffen,
Auslandsaufenthalte im Vereinigten Königreich zu fördern.
9. Inwiefern wird die Bundesregierung über den Europäischen Rat darauf
hinwirken, Verhandlungen für ein Abkommen zwischen der EU und dem
Vereinigten Königreich zum Studierendenaustausch und/oder
Auszubildenden- und Ausbilderinnen- und Ausbilderaustausch aufzunehmen
(bitte erläutern und begründen)?
Auf europäischer Ebene wird das Erasmus+ Programm zur Förderung des
Austauschs von Studierenden, Auszubildenden, Ausbildern und Schülerinnen und
Schülern weiter eine wichtige Rolle spielen. Das Vereinigte Königreich hat sich
im Rahmen der Verhandlungen zum Abkommen über Handel und
Zusammenarbeit gegen eine weitere Teilnahme am Erasmus+ Programm entschieden.
Andere Abkommen für diesen Bereich auf EU-Ebene sind nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit nicht vorgesehen. Die Bundesregierung steht einer
Teilnahme des Vereinigten Königreichs am Erasmus+ Programm weiterhin
offen gegenüber und befindet sich hierzu im engen Austausch mit den anderen
EU-Mitgliedstaaten.
10. Inwiefern und mit welcher Zielsetzung wird die Bundesregierung mit
dem Vereinigten Königreich und ggf. anderen Staaten Verhandlungen
über ein bi- oder multilaterales Abkommen zum Studierendenaustausch
und/oder Auszubildenden- und Ausbilderinnen- und Ausbilderaustausch
aufnehmen (bitte erläutern und begründen)?
11. Inwiefern wird die Bundesregierung mit dem Vereinigten Königreich in
Verhandlungen treten, um deutschen Studierenden weiterhin Zugang zur
britischen Studienfinanzierung und gleichen Studiengebühren wie
britische Studierenden zu treten (bitte erläutern und begründen)?
Die Fragen 10 und 11 werden im Zusammenhang beantwortet.
Ohne Erasmus+ muss der Austausch von Studierenden, Auszubildenden und
Ausbildern mit dem Vereinigten Königreich auf eine neue Grundlage gestellt
werden. Dabei geht es zuvorderst um Fragen wie Studiengebühren und
Einreisebestimmungen, aber auch um Modalitäten der Förderung von jungen
Talenten und Hochschulkooperationsprojekten. Das Vereinigte Königreich hat ein
eigenes Mobilitätsprogramm „Alan Turing“ angekündigt. Allerdings sind nach
Kenntnis der Bundesregierung derzeit noch keine umfassenden Einzelheiten zu
diesem Programm verfügbar. Der Bundesregierung ist die Mobilität von jungen
Menschen ein besonderes Anliegen und das Vereinigte Königreich ist ein
attraktives Zielland. Die Studierendenmobilität mit dem Vereinigten Königreich
wird daher weiterentwickelt werden. Dazu steht die Bundesregierung auch im
Austausch mit den EU-Mitgliedstaaten.
Bestehende Individualförderprogramme, aber auch
Hochschulkooperationsprogramme des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) können
bereits heute von deutschen und britischen Studierenden und deutschen
Hochschulen genutzt werden. Im Lichte der weiteren Entwicklungen können
Programme nach Bedarf angepasst werden.
12. Wie bewertet die Bundesregierung die Bestrebungen von Wales und
Schottland (vgl.
http://www.eu-info.de/dpa-europaticker/309116.html),
weiterhin Teil des Austauschprogrammes „Erasmus+“ zu bleiben (bitte
erläutern und begründen)?
Die Erasmus+ Verordnung ermöglicht die Teilnahme von Drittstaaten. Eine
Teilnahme von Teilstaaten hingegen ist nicht möglich, wie die Europäische
Kommission zuletzt durch ihre Präsidentin mit Schreiben vom 15. Februar
2021 an Terry Reintke, Mitglied des Europäischen Parlaments, bestätigte.
13. Wird die Bundesregierung mögliche Einzelabkommen zum
Studierendenaustausch zwischen britischen und deutschen Universitäten
unterstützen?
Falls ja, wie?
Falls nein, warum nicht (bitte erläutern und begründen)?
Abkommen zwischen deutschen und britischen Hochschulen unterliegen der
Hochschulautonomie. Deutschen Hochschulen stehen zahlreiche von der
Bundesregierung geförderte Programme des DAAD offen, um mit
Hochschulen aus dem Vereinigten Königreich zu kooperieren.
14. Plant die Bundesregierung, deutsche Studierende im Vereinigten
Königreich beim BAföG und bei Studienstipendien weiterhin wie deutsche
Studierende in EU-Ländern und der Schweiz zu behandeln und von
Beginn an bis zum Erwerb des ausländischen Ausbildungsabschlusses zu
fördern?
Falls nein, warum nicht (bitte erläutern)?
Die Dauer der Förderung eines Auslandsaufenthaltes mit Leistungen nach dem
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) richtet sich nach dem Zielland
der Studierenden. Innerhalb der EU und der Schweiz ist grundsätzlich ein
komplettes Studium förderungsfähig (vgl. § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 BAföG),
außerhalb der EU und der Schweiz (nachfolgend Drittstaat genannt) wird in der
Regel nur ein einziger zusammenhängender Zeitraum von bis zu einem Jahr
gefördert (vgl. § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 i. V. m. § 16 BAföG). Ausnahmen
für die Förderung eines Aufenthaltes in Drittstaaten gelten für den Besuch einer
ausländischen Ausbildungsstätte, die der im Inland gelegenen
Ausbildungsstätte gleichwertig und deren Besuch für die Ausbildung von besonderer
Bedeutung ist. Hier kann gemäß § 16 Absatz 2 BAföG während weiterer drei
Semester Ausbildungsförderung geleistet werden. Ferner ist die Förderung eines
Aufenthaltes in einem Drittstaat gemäß § 5 Absatz 2 Nummer 2 BAföG in Fällen
multinationaler kooperativer Ausbildungsgänge, die ihrer Konzeption nach
teilweise im In- und teilweise im Ausland stattfinden, ohne zeitliche Begrenzung
nach Maßgabe der im Übrigen unverändert geltenden sonstigen
Förderungsvoraussetzungen des BAföG bis zum Abschluss oder Abbruch des
Ausbildungsabschnittes möglich.
Mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU und dem Auslaufen
der im Austrittsabkommen festgelegten Übergangsfrist zum 31. Dezember
2020 gelten für die Förderung von Studienaufenthalten im Vereinigten
Königreich nach dem BAföG nun die Regelungen zur Förderung eines Aufenthaltes
in einem Drittstaat. Um den Betroffenen Vertrauensschutz zu gewähren und
Brüche in ihrer Bildungsbiographie zu ersparen, ist am 24. November 2020
eine Übergangsregelung in § 66b BAföG in Kraft getreten. Danach wird
Auszubildenden, die bis zum 31. Dezember 2020 einen Ausbildungsabschnitt an
einer Ausbildungsstätte im Vereinigten Königreich begonnen oder fortgesetzt
haben, Ausbildungsförderung noch bis zum Abschluss oder Abbruch dieses
Ausbildungsabschnittes an einer dortigen Ausbildungsstätte nach Maßgabe der im
Übrigen unverändert geltenden sonstigen Förderungsvoraussetzungen des
BAföG gewährt wird. Weitere gesetzliche Änderungen sind derzeit nicht
geplant.
Angelehnt an die Vorschriften des BAföG gelten auch für die Studienförderung
der Begabtenförderungswerke Vertrauensschutztatbestände für Studierende, die
bis zum Ende der Übergangsfrist zum 31. Dezember 2020 ein Studium an einer
Hochschule im Vereinigten Königreich begonnen oder fortgesetzt haben (vgl.
Nummer VI. der Zusätzlichen Nebenbestimmungen zur Förderung begabter
Studierender sowie begabter Nachwuchswissenschaftlerinnen und
Nachwuchswissenschaftler (Nebenbestimmungen)). Diese können noch bis zum Ende
dieses Studiums nach Maßgabe der im Übrigen unverändert geltenden sonstigen
Fördervoraussetzungen gefördert werden.
Für ein nach dem Ende des Übergangszeitraums im Vereinigten Königreich
aufgenommenes Studium gelten die Regelungen für ein Studium an einer
Hochschule außerhalb der Europäischen Union oder der Schweiz. Änderungen
der Nebenbestimmungen sind derzeit nicht geplant.
15. Inwiefern wird die Bundesregierung neue Stipendienprogramme für
deutsche Studierende, die einen Studienaufenthalt im Vereinigten
Königreich absolvieren wollen, aufbauen (bitte erläutern und begründen)?
Derzeit sind keine neuen Stipendienprogramme für ein Studium im Vereinigten
Königreich geplant. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
16. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um deutschen
Studierenden, die länger als sechs Monate im Vereinigten Königreich
studieren werden, auch ohne Visa eine Einreise in das Vereinigte
Königreich zu ermöglichen (bitte erläutern und begründen)?
Der Bundesregierung ist es weiterhin ein Anliegen, die Mobilität mit dem
Vereinigten Königreich zu fördern. Hierzu wird die Bundesregierung Gespräche
mit dem Vereinigten Königreich suchen. Gespräche über die Ausgestaltung der
künftigen Zusammenarbeit werden zudem im Einklang mit den
europapolitischen Interessen erfolgen.
17. Wie viele Lehramtsstudierende mit dem Fach Englisch absolvieren pro
Semester ihren obligatorischen Studienaufenthalt in einem
englischsprachigen Land im Vereinigten Königreich (bitte nach Jahren und Ländern
aufteilen)?
Eine statistische Auswertung für die Gruppe der Lehramtsstudierenden mit dem
Fach Englisch ist nicht möglich.
18. Wie wird die Bundesregierung Lehramtsstudierende mit dem Fach
Englisch dabei unterstützen, auch nach dem Ausscheiden des Vereinigten
Königreiches aus dem Austauschprogramm „Erasmus+“ ihren
obligatorischen Studienaufenthalt in einem englischsprachigen Land zu
absolvieren und zu finanzieren (bitte erläutern und begründen)?
Das aus Mitteln der Bundesregierung finanzierte und vom DAAD
durchgeführte Programm „Lehramt.International“ zielt darauf ab, angehende Lehrkräfte bei
dem Erwerb interkultureller Kompetenzen zu unterstützen, die für das
erfolgreiche Unterrichten in heterogenen Klassenzimmern erforderlich sind. Hierzu
werden spezifische Maßnahmen umgesetzt, die drei Zielgruppen (Studierende,
Hochschulen, politische Ebene) darin unterstützen, die Lehramtsausbildung zu
internationalisieren.
Studierende werden dabei zum einen indirekt über das Modul A
(Modellprojekte) gefördert, in dessen Rahmen ausgewählte Hochschulen eine finanzielle
Förderung erhalten, die der Internationalisierung von Lehramtsstudiengängen
dient. Diese Mittel können die Hochschulen ihren Lehramtsstudierenden als
Stipendien für Studienaufenthalte an den Partnerhochschulen, u. a. im
Vereinigten Königreich, vergeben. In Modul A werden in den aktuell 38 Projekten
deutscher Hochschulen zehn Kooperationen mit britischen Hochschulen gefördert.
Zum anderen können Lehramtsstudierende sowie Lehramtsabsolventen vor
dem Referendariat im Modul B vom DAAD direkt ein Vollstipendium zur
Durchführung von berufsbezogenen Auslandspraktika erhalten. In den
Jahrgängen 2019 und 2020 absolvierten insgesamt 123 Stipendiaten ihre Praktika im
Vereinten Königreich.
19. Welche wesentlichen Unterschiede bestehen bei der Förderung von
Auslandsaufenthalten im Vereinigten Königreich für Auszubildenden- und
Ausbilderinnen- und Ausbilderaustausch zwischen „Erasmus+“ und
„AusbildungWeltweit“?
Welche Personengruppen erhalten ggf. in Zukunft keine Förderung
mehr?
Wie bewertet die Bundesregierung diese Unterschiede, und welchen
weiteren Handlungsbedarf sieht sie diesbezüglich (bitte erläutern und
begründen)?
Die Zielgruppen von Erasmus+ und AusbildungWeltweit sind weitgehend
identisch. Die Bundesregierung sieht keinen zusätzlichen Handlungsbedarf.
Unterschiede bestehen im Wesentlichen bei den folgenden fünf Punkten:
– Höhe der Stückkosten/Pauschalen zur Deckung der Organisationskosten;
– AusbildungWeltweit begrenzt die Förderdauer der Auslandsaufenthalte auf
drei Monate, Erasmus+ fördert Auslandsaufenthalte bis zu zwölf Monate;
– Vorhaben von Berufsschulen sind förderfähig, jedoch fördert das Programm
AusbildungWeltweit im Gegensatz zu Erasmus+ keine Aufenthalte von
schulischem Bildungspersonal;
– Erasmus+ fördert auch Absolventen bis zu zwölf Monate nach Abschluss
ihrer Berufsausbildung;
– Einrichtungen haben in AusbildungWeltweit keinen Zugriff auf die Online-
Sprachangebote des Programms Erasmus+ zur sprachlichen Vorbereitung
der Auszubildenden, stattdessen erhalten die Einrichtungen in Ausbildung-
Weltweit einen finanziellen Zuschuss.
20. Kann über „AusbildungWeltweit“ nach Einschätzung der
Bundesregierung dieselbe Nachfrage nach Auslandsaufenthalten im Vereinigten
Königreich bedient werden wie zuletzt bei „Erasmus+“?
Mit welchen zusätzlichen Kosten rechnet die Bundesregierung für das
Programm „AusbildungWeltweit“ durch die Aufnahme des Vereinigten
Königreichs als Zielland (bitte erläutern und begründen)?
Das Programm AusbildungWeltweit ist so konzipiert, dass eine hohe
zusätzliche Nachfrage nach Mobilität in das Vereinigte Königreich grundsätzlich
bedient werden kann. Aufgrund der pandemischen Lage und ihrer
Folgewirkungen ist die künftige Nachfrage nur schwer prognostizierbar.
Noch bis ins Jahr 2023 können im Rahmen des abgelaufenen Erasmus+
Programmzyklus (2014 bis 2020) bereits bewilligte Mobilitäten in das Vereinigte
Königreich durchgeführt werden. Ab dem Jahr 2023 wird daher mit einem
substantiellen Anstieg der Nachfrage für die Förderung von Mobilitäten in das
Vereinigte Königreich gerechnet. Daraus sich ergebende Mehrbedarfe können
aktuell noch nicht beziffert werden.
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ISSN 0722-8333]