[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg, Michael
Theurer, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/27126 –
Fetale Alkoholspektrumstörungen in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In Deutschland werden jedes Jahr viele Kinder mit Schäden geboren, die auf
Alkoholkonsum der Mutter während der Schwangerschaft zurückzuführen
sind. Zwischen 10 000 und 20 000 Neugeborene sind jedes Jahr in
Deutschland betroffen, davon rund 2 000 mit einer schweren Form der Schädigung
(Drogen- und Suchtbericht 2019 der Drogenbeauftragen der
Bundesregierung). Zusammengefasst werden diese Schäden unter der Bezeichnung FASD
(Fetal Alcohol Spectrum Disorder). Sie reichen von Fehlbildungen über
Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsstörungen bis zu körperlichen und
geistigen Behinderungen. Die schwerste Form der Schädigung wird als
Fetales Alkoholsyndrom (FAS) bezeichnet.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der Konsum von Alkohol in Schwangerschaft und Stillzeit hat einen
erheblichen Einfluss auf die Gesundheit des ungeborenen bzw. neugeborenen Kindes
und negative Folgen für seine weitere Entwicklung. „Punktnüchternheit in
Schwangerschaft und Stillzeit“ ist daher ein wichtiges Ziel der 2012
verabschiedeten Nationalen Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik. Vor diesem
Hintergrund haben das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und die
Drogenbeauftragte der Bundesregierung zahlreiche Initiativen zur Information,
Stärkung der Prävention sowie zur Verbesserung der Diagnostik von Fetalem
Alkoholsyndrom (FAS) und Fetalen Alkoholspektrumstörungen (FASD)
durchgeführt (siehe auch Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/6794).
Deutscher Bundestag Drucksache 19/27603
19. Wahlperiode 16.03.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 16. März 2021
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche Anzahl an Schwangeren konsumiert, nach Kenntnis der
Bundesregierung, alkoholische Produkte, und wie hat sich diese Zahl seit 2010
jährlich entwickelt?
Daten zur Schwangerschaft und zum Alkoholkonsum wurden am Robert Koch-
Institut (RKI) in verschiedenen Surveys mit erhoben und ausgewertet: in der
Studie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland (KiGGS)
und in verschiedenen Wellen der Studie Gesundheit in Deutschland aktuell
(GEDA).
In der KiGGS-Basiserhebung (2003-2006) wurde im Elternfragebogen gefragt,
ob die Mütter zum Zeitpunkt der Schwangerschaft Alkohol konsumiert haben.
Danach haben insgesamt 13,5 Prozent der Mütter in der Schwangerschaft
zumindest gelegentlich Alkohol getrunken. Über die Geburtsjahrgänge der Kinder
von 1985 bis 2005 ließ sich kein Rückgang der Prävalenz erkennen (Bergmann
KE, Bergmann RL, Ellert U et al. 2007).
In GEDA wurde zur Erfassung des Alkoholkonsums der aus drei Fragen
bestehende Alcohol Use Disorder Identification Test-Consumption (AUDIT-C)
eingesetzt (Bush et al. 1998). Danach kann zwischen abstinenten Personen und
Personen mit moderatem oder riskanten Alkoholkonsum unterschieden werden.
Außerdem erfasst eine der Fragen den Rauschkonsum (sechs oder mehr
alkoholische Getränke bei einer Gelegenheit, mindestens einmal im Monat oder
häufiger). Zu den weiteren Einzelheiten der Studien GEDA 2009, 2010 und 2012
wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/3378 verwiesen.
Neuere Auswertungen zum Alkoholkonsum während der Schwangerschaft
liegen dem RKI nicht vor. Neuere Daten enthält eine Übersichtsarbeit und
Meta-Analyse aus dem Jahr 2017 (Popova S, Lange S, Probst C et al. 2017,
https://www.thelancet.com/journals/langlo/article/PIIS2214-109X(17)30021-9/
fulltext).
2. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Kenntnisstand in der
Bevölkerung und spezifisch bei Schwangeren über die Risiken beim
Alkoholkonsum in der Schwangerschaft, und wie hat sich dieser
Kenntnisstand seit 2010 entwickelt?
Eine im Auftrag des BMG im Jahr 2017 durchgeführte repräsentative
Befragung von forsa Politik- und Sozialforschung GmbH zum Thema
„Alkoholkonsum und Schwangerschaft“ hat ergeben, dass eine deutliche Mehrheit der
Befragten (89 Prozent) der Ansicht ist, dass Alkohol während der
Schwangerschaft generell problematisch ist (
https://www.bundesgesundheitsmi-nisteriu
m.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Drogen_und_Sucht/Berichte/Studie_
BevBefragung_Alkohol_Schwangerschaft_Forsa.pdf). 70 Prozent der
Befragten glauben, dass Alkohol in der Schwangerschaft schlimmstenfalls zu
lebenslangen schweren Behinderungen beim Kind führen kann. Im Vergleich zu den
Ergebnissen der Studie von TNS Infratest dimap aus dem Jahr 2014 hat sich
das Wissen zu Alkohol in der Schwangerschaft in der Bevölkerung ab 14
Jahren um vier Prozentpunkte verbessert. Im Jahr 2014 waren nur 85 Prozent der
Befragten der Ansicht, dass Alkohol während der Schwangerschaft
problematisch ist. Dementsprechend ist der Anteil der Befragten, die ab und zu ein Glas
Sekt, Wein oder Bier für unschädlich halten, von 14 Prozent auf 8 Prozent
gesunken. Der Anteil der Befragten, die glauben, dass Alkohol in der
Schwangerschaft schlimmstenfalls zu lebenslangen schweren Behinderungen beim Kind
führen kann, ist von 56 Prozent im Jahr 2014 sogar noch deutlicher auf 70
Prozent im Jahr 2017 angestiegen.
3. Wie viele Kinder wurden, nach Kenntnis der Bundesregierung, jährlich
seit 2010 mit FAS bzw. FASD geboren?
Verlässliche Zahlen aus Deutschland zur Prävalenz des Fetalen
Alkoholsyndroms (FAS) oder Fetalen Alkoholspektrumstörungen (FASD) liegen nicht vor.
Studien zur Prävalenzschätzung von FAS in Europa bewegen sich zwischen 0,2
und 8,2 pro 1 000 Geburten. Laut Schätzungen von Experten ist von
mindestens 2 000 Kindern mit FAS pro Jahr in Deutschland auszugehen. Das Vollbild
des FAS tritt nach Expertenschätzung nur bei rund 10 Prozent aller Kinder mit
pränatalen Alkohol-Folgeschäden auf. Damit liegen die Prävalenzzahlen für
Kinder mit FASD deutlich höher.
4. Wie viele Menschen leben, nach Kenntnis der Bundesregierung,
insgesamt in Deutschland, die unter gesundheitlichen Schäden durch den
Konsum von Alkohol während der Schwangerschaft der Mutter leiden?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
5. Wie hat sich, nach Kenntnis der Bundesregierung, die Zahl der
Menschen, die Alkohol in der Schwangerschaft für unbedenklich halten, in
den letzten zehn Jahren entwickelt?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
6. Wie viele Menschen haben jährlich seit 2010, nach Kenntnis der
Bundesregierung, aufgrund FASD bzw. FAS einen Schwerbehindertenausweis
beantragt, und wie viele dieser Anträge wurden, nach Kenntnis der
Bundesregierung, jährlich seit 2010 genehmigt?
Der Bundesregierung liegen keine Daten zu den bei den Versorgungsbehörden
der Länder eingehenden Anträge vor. Ebenfalls liegen der Bundesregierung
keine Daten zum Verhältnis Anträge und Feststellungen nach Diagnose vor.
7. Welcher Grad der Behinderung wird bei Menschen mit FASD bzw. FAS,
nach Kenntnis der Bundesregierung, in der Regel festgestellt?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor. Nach der
Versorgungsmedizin-Verordnung, die im Feststellungsverfahren nach dem
Schwerbehindertenrecht anzuwenden ist, sind sämtliche bei FASD im Einzelfall vorliegende
Beeinträchtigungen und ihre Auswirkungen auf die Teilhabe am gesellschaftlichen
Leben bei der Feststellung des Grads der Behinderung (GdB) zu
berücksichtigen; grundsätzlich ist ein GdB bis 100 möglich.
8. Welche Präventionsprojekte wurden in den letzten zehn Jahren im
Bereich FASD bzw. FAS von der Bundesregierung gefördert oder
durchgeführt?
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und die Drogenbeauftragte der
Bundesregierung haben eine Vielzahl von Maßnahmen gefördert. Die
Drogenbeauftragte der Bundesregierung hat FASD zu einem ihrer Themen gemacht,
um stärker auf die besonderen Bedürfnisse der Betroffenen und ihrer Familien
aufmerksam zu machen. Seit 2010 wurden folgende Präventionsprojekte im
Bereich FASD und FAS durchgeführt:
1. Zwischen März 2011 und Februar 2012 hat das BMG sieben
Modellvorhaben mit Haushaltsmitteln i. H. v. rund 261 000 Euro gefördert, die sich
auf lokaler und regionaler Ebene unterschiedlichen Ansätzen der Prävention
von Tabak- und/oder Alkoholkonsum in Schwangerschaft und Stillzeit
widmeten. Hierbei sollten zum einen geeignete Zugangswege zu
suchtmittelkonsumierenden Schwangeren und Stillenden geschaffen werden. Zum
anderen galt es, die zielgruppenspezifischen Interventionsangebote durch
verschiedene Formen der sektorübergreifenden Zusammenarbeit – etwa der
Schwangerenberatung mit der Suchthilfe – zu organisieren. Im Rahmen
einer zweiten Förderphase wurden drei der sieben Modellvorhaben für zwei
weitere Jahre mit Haushaltsmitteln i. H. v. rund 415 000 Euro unterstützt,
um ihre Ansätze überregional zu implementieren. Außerdem wurde dieser
Förderschwerpunkt durch die Universität Bielefeld evaluiert, um wichtige
Aussagen für mögliche künftige Präventionsansätze zu gewinnen. Hierfür
stellte das BMG Fördermittel i. H. v. rund 185 000 Euro zur Verfügung. Die
Ergebnisse wurden auf der Internetseite des BMG unter
https://www.bundes
gesundheitsministerium.de/service/publikationen/drogen-und-sucht/details.
html?bmg%5Bpubid%5D=1879 veröffentlicht.
2. Das BMG förderte von August 2014 bis August 2015 das Projekt des
Evangelischen Vereins Sonnenhof e. V. mit Haushaltsmitteln i. H. v. rund
60 000 Euro, in dem eine spezifische Sucht-Clearinggruppe konzipiert
werden sollte. Damit wurden für Menschen mit Beeinträchtigungen durch
FASD, die zugleich einen riskanten bis abhängigen Suchtmittelkonsum
aufweisen, adäquate Hilfen entwickelt. Die Ergebnisse wurden unter
https://w
ww.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/drogen-und-su
cht/details.html?-bmg%5Bpubid%5D=2842 veröffentlicht.
3. Mit dem Projekt „Schwanger? Dein Kind trinkt mit! Alkohol? Kein Schluck
– Kein Risiko! – Ärztliche Primärprävention des FASD in Schulen“ der
Ärztlichen Gesellschaft zur Gesundheitsförderung e. V. (ÄGGF) soll FASD
durch eine frühzeitige, entwicklungsbegleitende und altersgerechte
Gesundheitsbildung und -aufklärung unter sozialkompensatorischen
Gesichtspunkten für Schülerinnen und Schüler der Klassen 8 bis 13, deren Eltern sowie
Lehrerinnen und Lehrer zukünftig verhindert werden. Das Projekt begann
im April 2015 und endete im März 2018. Die Durchführung und die externe
Evaluation durch das Institut für Therapie- und Gesundheitsforschung –
IFT-Nord gGmbH – wurden vom BMG mit insgesamt rund 302 000 Euro
gefördert. Nach den Evaluationsergebnissen hat die
Präventionsveranstaltung eine hohe Akzeptanz und kann zur Vermeidung von FASD beitragen.
Die Ergebnisse wurden unter
https://www.bundesgesundheitsministeriu
m.de/service/publikationen/praevention/details.html?bmg%5Bpubid%5D=
3204 und
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/
5_Publikationen/Praevention/Berichte/Abschlussbericht_IFT_FASD_Juni2
018.pdf veröffentlicht. Seit März 2020 fördert das BMG ein neues Projekt
der ÄGGF zur Primärprävention von FASD an Schulen, in dem auch die
Klassen 4 bis 7 sowie Gymnasien einbezogen werden sollen. Für das bis
Ende Juni 2021 laufende Projekt sind Haushaltsmittel i. H. v. rund
100 000 Euro bewilligt.
4. Das Präventionsprojekt „Begehbare Gebärmutter“ des FASD-Netzwerkes
Nordbayern wurde in eine mobile Ausstellungsform umgewandelt und mit
der FASD-Präventionsmaßnahme „Zero! Kein Schluck“ verbunden. Das
Projekt wurde von April 2015 bis Dezember 2015 vom BMG mit
33 000 Euro gefördert. Die Reparatur und Erweiterung der FASD-
Wanderausstellung „Zero“! von Dezember 2017 bis Januar 2018 wurden mit rund
10 000 Euro vom BMG gefördert. Das Projekt wurde evaluiert und ist sehr
erfolgreich verlaufen. Wegen der großen Nachfrage wurde die
Wanderausstellung „Zero!“ im Jahr 2020 dupliziert. Hieran hat sich das BMG mit
30 000 Euro beteiligt. Die Ergebnisse wurden auf der Homepage des BMG
unter
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/
drogen-und-sucht/details.html?bmg%5Bpubid%5D=2920 veröffentlicht.
5. Auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bietet
eine Reihe von unterschiedlichen Maßnahmen und Informationsangeboten
zur Vermeidung von gesundheitsgefährdendem Verhalten während der
Schwangerschaft an. Das internetbasierte Beratungsprogramm IRIS I
(Individualisierte, risikoadaptierte internetbasierte Interventionen zur
Verringerung des Alkohol- und Tabakkonsums bei Schwangeren) und IRIS II, das
vom BMG mit Haushaltsmitteln von insgesamt rund 350 000 Euro
gefördert wurde (Ergebnisse unter
https://www.bundesgesundheitsministeriu
m.de/service/publikationen/drogen-und-sucht/details.html?bmg%5Bpubid%
5D=3025), wurde von der Universität Tübingen in Zusammenarbeit mit der
BZgA weiterentwickelt. Im Folgeprojekt IRIS-III werden die Ergebnisse
der Pilotstudien IRIS I und II, zur Optimierung des Beratungsangebots
umgesetzt. Außerdem informiert die BZgA im Rahmen ihrer
Aufklärungsmaßnahmen für werdende Eltern, insbesondere in ihrem Internetauftritt
www.familienplanung.de, regelmäßig auch über die Gefahren von Rauchen
und Alkoholkonsum während der Schwangerschaft. Darüber hinaus
informiert die BZgA im Rahmen ihrer Erwachsenenkampagne „Alkohol? Kenn
dein Limit“ Frauen und ihre Partner über die Gefahren von Alkohol in der
Schwangerschaft. Die Informationen sind in einem Flyer und auf der
Internetseite
www.kenn-dein-limit.de aufbereitet. Die Präventionsmaßnahmen
der BZgA setzen sich aus mehreren Einzelmaßnahmen zusammen. Die
Wirksamkeit dieser Maßnahmen ist bereits nachgewiesen bzw. es werden
parallel zu deren Umsetzung Studien über die Wirkungen der
Einzelmaßnahmen durchgeführt.
9. Von wem wurden diese Präventionsprojekte jeweils mit welchem
Ergebnis unabhängig evaluiert?
Durchgeführte Evaluationen sind bei den einzelnen Projekten in der Antwort zu
Frage 8 aufgeführt.
10. Welche Forschungsprojekte wurden in welcher Höhe in den letzten zehn
Jahren im Bereich FASD bzw. FAS gefördert, und zu welchen
Ergebnissen kamen diese?
Seit 2010 wurden folgende Forschungsprojekte zu FAS und FASD
durchgeführt:
1. Über die sozialrechtlichen Grundlagen für den Umgang mit den praktischen
Problemen der Versorgung von FASD betroffenen Kindern und
Jugendlichen für Ämter, Behörden und Träger der Freien Wohlfahrtspflege
informiert eine von der Drogenbeauftragten unterstützte Broschüre, die aufgrund
des hohen Interesses inzwischen in der vierten, zuletzt 2017 aktualisierten
Auflage erschienen ist. Für die aufwendige sozialrechtliche Prüfung und
daran anschließende Aktualisierung sind Kosten i. H. v. rund 12 000 Euro
brutto angefallen, welche aus dem Etat der Drogenbeauftragten finanziert
wurden. Die Publikation kann über das Lager- und Versandsystem der
Bundesregierung kostenlos bezogen werden. Die aktualisierte Auflage
beträgt insgesamt über 3 000 Exemplare.
2. Auf Initiative der Drogenbeauftragten ist 2016 ein Handbuch („Fetale
Alkoholspektrumstörung – und dann?“) erschienen, das sich erstmalig speziell
an die Betroffenen richtet und Informationen über die Krankheit und Tipps
für den Alltag und das Zusammenleben mit anderen Menschen bietet. Für
die Entwicklung und aufwendige Verarbeitung der Erstproduktion sind
Kosten i. H. v. rund 12 000 Euro angefallen. Die Publikation kann über das
Lager- und Versandsystem der Bundesregierung kostenlos bezogen werden.
Aufgrund der starken Nachfrage wurden die insgesamt viermaligen
unveränderten Nachdrucke mit Standardpapieren und -verarbeitungsformen
realisiert. Die Gesamtauflage beträgt insgesamt über 10 000 Exemplare.
3. Der Druck eines Handbuches zum Coaching von Bezugspersonen wurde
2017 von der Drogenbeauftragten der Bundesregierung unterstützt. Ziel ist
die Stressreduktion bei Betroffenen und ihren Bezugspersonen durch
Elterncoaching. Die Publikation wurde in der Hausdruckerei des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gedruckt und kann über das Lager- und
Versandsystem der Bundesregierung kostenlos bezogen werden. Die
Gesamtauflage beträgt rund 1 300 Exemplare. Auf Initiative der
Drogenbeauftragten der Bundesregierung wurde FASD in die zweite Auflage des Nationalen
Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
aufgenommen (NAP 2.0).
4. Seit dem 15. Oktober 2018 fördert das BMG zusammen mit dem
Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege die Etablierung eines
Deutschen FASD-Kompetenzzentrums beim Integrierten
Sozialpädiatrischen Zentrums im Klinikum der Universität München sowie die
Entwicklung und Evaluierung eines Versorgungskonzeptes zu FASD zur
bundesweiten Implementierung. Insbesondere sollen ein niedrigschwelliger
Informationszugang und eine Verbesserung der Früherkennung erreicht und
patientenzentrierte und systematische Interventions- und Rehabilitationsmodule
entwickelt werden. Ziel ist auch die wissenschaftliche Evaluation von
Interventionsmaßnahmen und Bestimmung effektiver Interventionselemente, die
zukünftig in der Versorgung in ganz Deutschland eingesetzt werden können.
Vom BMG werden hierfür für die Laufzeit bis 14. Oktober 2021
Haushaltsmittel i. H. v. 242 414 Euro bereitgestellt.
Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
11. Welche Initiativen wurden in den letzten zehn Jahren ergriffen, um das
Wissen über FASD bzw. FAS in medizinischen und sozialen Berufen und
Behörden zu vergrößern?
Seit 2010 wurden folgende Initiativen ergriffen, um das Wissen über FASD und
FAS in medizinischen und sozialen Berufen und Behörden zu vergrößern:
1. Auf Initiative der Drogenbeauftragten der Bundesregierung und des BMG
wurde in den Jahren 2011 und 2012 die evidenzbasierte S 3-Leitlinie zur
Diagnostik des FAS bei Kindern und Jugendlichen entwickelt. Die daraus
entstandenen Materialien (Buch sowie Kurzfassung für die Kitteltasche)
wurden unter Fachkräften weit verbreitet. Hierfür stellte das BMG
Fördermittel i. H. v. rund 205 000 Euro zur Verfügung.
2. Die Ergebnisse der vom BMG geförderten Modellprojekte zum Thema
„Prävention von Tabak und/oder Alkoholkonsum in Schwangerschaft und
Stillzeit“ (siehe Antwort zu Frage 8 Nummer 1) wurden auf der
Jahrestagung der Drogenbeauftragten „NEIN zu Tabak und Alkohol in der
Schwangerschaft“ am 12. Dezember 2014 in Erlangen vorgestellt. Dabei
wurde auf neue Wege und Möglichkeiten aufmerksam gemacht, wie die
Fachkräfte der Gesundheits-, Sozial- und Bildungsberufe die Beratung zu
Tabak- und Alkoholkonsum in der Schwangerschaft und Stillzeit noch
erfolgreicher in ihren beruflichen Alltag integrieren können.
3. Das BMG hat verschiedene Fachtagungen zu der Problematik gefördert:
Die Europäischen FASD Konferenz im Jahr 2018 sowie die FASD-
Fachtagungen von FASD Deutschland e. V. in den Jahren 2011 bis 2019 mit
Haushaltsmitteln von insgesamt rund 296 000 Euro. Die FASD-Fachtagung
2020 wurde wegen der COVID-19-Pandemie auf das Jahr 2021 verschoben.
Hierfür wurden Haushaltsmittel i. H. v. 55 486 Euro bewilligt.
4. In dem im Jahr 2015 gestarteten Projekt „Expertenkonsens Diagnose der
FASD bei Kindern und Jugendlichen in Deutschland“ wurde ein
evidenzbasierter formaler Expertenkonsens über die notwendigen diagnostischen
Kriterien und relevanten Empfehlungen erarbeitet, um eine einheitliche
Diagnostik der FASD zu erreichen. Im Juni 2016 wurde als zentrales Ergebnis
des Projekts die aktualisierte und erweiterte S 3-Leitlinie zur Diagnose von
FASD veröffentlicht. Zur besseren Verbreitung der S 3-Leitlinie wurde
wieder ein „Pocket Guide“ gefördert, der als „Kitteltaschenausgabe“ die
Anwendung der Leitlinie erleichtert. Dieses Projekt wurde bis Ende 2016
verlängert und aufgestockt. Dadurch wurde ein Treffen der FASD-Expertinnen
und -Experten am 16. Dezember 2016 im BMG ermöglicht, bei dem über
die Bedarfe im Bereich FASD diskutiert wurde. Das Projekt wurde vom
BMG mit Haushaltsmitteln i. H. v. rund 81 000 Euro gefördert.
5. Darüber hinaus hat die Drogenbeauftragte der Bundesregierung zwei
Ratgeberbroschüren entwickelt und zur kostenlosen Bestellung angeboten
(„Die Fetale Alkoholspektrum-Störung – Die wichtigsten Fragen der
sozialrechtlichen Praxis“ sowie „Fetale Alkoholspektrumstörung – und dann? Ein
Handbuch für Jugendliche und Erwachsene“).
Ergänzend wird auf die Antworten zu den Fragen 8 und 10 verwiesen.
12. Welche Initiativen wurden in den letzten zehn Jahren ergriffen, um das
Wissen über FASD bzw. FAS speziell bei werdenden Eltern zu
vergrößern?
Auf die Nummern 1 und 5 der Antwort zu Frage 8 wird verwiesen.
13. Von wem wurden diese Initiativen mit welchem Ergebnis unabhängig
evaluiert?
Auf die Nummern 1 und 5 der Antwort zu Frage 8 wird verwiesen.
14. Wie viele Zentren gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, die sich
auf die Beratung und Behandlung von FASD-Betroffenen spezialisiert
haben?
Laut der Internetseite des FASD Kompetenzzentrums Bayern gibt es 51
Sozialpädiatrischen Zentren in Deutschland, die FASD nach der S 3-Leitlinie zur
Diagnose der FASD diagnostizieren (
https://www.deutsches-fasd-kompetenzzentru
m-bayern.de/wp-content/uploads/2021/02/-SPZ-Deutschland-FASD-Diagnosti
k-25.02.2021.pdf).
15. Inwiefern ist die Bundesregierung ihrem selbstgesetzten Ziel der
Punktnüchternheit in der Schwangerschaft und Stillzeit in den letzten Jahren
näher gekommen?
Die Nationale Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik von 2012 weist darauf
hin, dass ein missbräuchlicher oder riskanter Alkoholkonsum zu erheblichen
gesundheitlichen Risiken und Schäden sowohl für Konsumierende wie für
Dritte führt. Das Ziel „Punktnüchternheit in Schwangerschaft und Stillzeit“ zählt
deshalb zu einem der fünf Ziele im Bereich Alkoholkonsum der erwachsenen
Bevölkerung. Die dort genannten Maßnahmen, z. B. Förderschwerpunkt „neue
Präventionsansätze gegen Substanzmissbrauch in der Schwangerschaft und
Stillzeit“, Leitlinienprozess zur Erarbeitung von FASD-Diagnosestandards und
Infokampagnen zur Prävention, wurden umgesetzt bzw. fortgeführt (siehe auch
Antworten zu den Fragen 8, 10, 11 und 12). Durch eine Änderung des
Mutterpasses ist die Behandlung des Themas Alkoholkonsum explizit vorgesehen,
d. h. im Rahmen von ärztlichen Untersuchungen wird auf die Risiken eines
Alkoholkonsums während der Schwangerschaft auf das ungeborene Kind
hingewiesen.
Mit den genannten Maßnahmen konnte nicht nur die Aufmerksamkeit der
Bevölkerung für die Schäden durch Alkohol gesteigert werden, sondern es wurden
auch Beratungsangebote für Schwangere geschaffen bzw. ausgebaut sowie
Professionelle im Versorgungswesen sensibilisiert und qualifiziert.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]