[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Steffi Lemke, Dr. Bettina Hoffmann,
Sylvia Kotting-Uhl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/27207 –
Status Ostseeschutz – Deutschland und der HELCOM-Vorsitz
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Gesunde Meeres- und Küstenökosysteme sind von zentraler Bedeutung für die
nachhaltige Entwicklung, den Klima- und Biodiversitätsschutz. Es ist
wissenschaftlicher Konsens, dass die für uns Menschen so wichtigen Funktionen der
marinen Ökosysteme erheblich von gesunder und vielfältiger Flora und Fauna
abhängig sind (
https://www.ipcc.ch/site/assets/uploads/sites/3/2019/12/SROC
C_FullReport_FINAL.pdf): Das Meer fungiert als lebenswichtige
Kohlenstoffsenke, reguliert Wettermuster, liefert Sauerstoff, ist Nahrungsquelle und
lässt die Nährstoffe um den Globus zirkulieren. Für die Bundesrepublik
Deutschland sind insbesondere Nord- und Ostsee von erheblicher Bedeutung.
Hier trägt Deutschland besondere Verantwortung für seltene und geschützte
Arten und Lebensräume. Der Zustand der deutschen Meeresgebiete und der
darin lebenden Flora und Fauna ist jedoch trotz zahlreicher internationaler
Verpflichtungen zum Meeresschutz seit Jahrzehnten unverändert schlecht. Die
Stressoren, die den Meeresökosystemen zusetzen, nehmen seit Jahren zu, und
die Belastungsgrenzen sind aus Sicht der Fragestellenden längst überschritten.
Im Rahmen der Helsinki-Konvention für den Schutz der Ostsee (HELCOM)
wird derzeit der Ostsee-Aktionsplan (BSAP, Baltic Sea Action Plan)
aktualisiert. Der bisherige BSAP wurde von den Anrainern und der Europäischen
Union insgesamt als vorbildliches Instrument zum Schutz und zur
Wiederherstellung der Meeresumwelt sowie als Modell für europäischen Meeresschutz
angesehen. Er sollte auch als Muster für die Bereitschaft der Länder zur
Zusammenarbeit und zur Steigerung ihres Engagements und Handelns in der
Ostsee gelten. Dreizehn Jahre nach Inkrafttreten müssen die HELCOM-
Staaten allerdings konstatieren, dass sie ihre bis 2021 gesetzten Ziele für eine
gesunde Ostsee weit verfehlen werden (
http://stateofthebalticsea.helcom.fi/in-bri
ef/summary-of-findings/).
Die Bundesrepublik Deutschland wird in 2021 das Maßnahmenprogramm zur
Umsetzung der Ziele der EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL)
aktualisieren und wird im Rahmen des HELCOM-Vorsitzes maßgeblichen Einfluss
auf die Erarbeitung des neuen Ostsee-Aktionsplanes ausüben können als eine
Blaupause der regionalen Zusammenarbeit nach MSRL. Zum Auftakt des
Vorsitzes wurde das HELCOM-Themenpapier vorgestellt (
https://www.bmu.de/fil
Deutscher Bundestag Drucksache 19/27679
19. Wahlperiode 18.03.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit vom 17. März 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
eadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Europa___International/helcom_theme
npapier_bf.pdf). Mit dem Ausblick auf die anstehenden Verhandlungen zum
Ostsee-Aktionsplan, der Schwerpunktsetzung im angeführten Themenpapier
und der mangelnden Meeresschutzerfolge in den deutschen Ostseegebieten in
der Vergangenheit ergibt sich für die Fragestellenden eine außerordentliche
Dringlichkeit, eine Trendumkehr einzuleiten und im Folgezeitraum bis 2030
ein ambitioniertes, konkretes und umsetzungsorientiertes sowie verbindliches
Umweltprogramm für die Ostsee auf den Weg zu bringen. Seit Jahrzehnten
werden für diese Zielerreichung umfassende Maßnahmenvorschläge von
Wissenschaft, Naturschutz und Umweltverbänden vorgeschlagen – bisher ohne
Erfolg (
https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/mee
re/meere_shadow_plan.pdf;
https://www.forumue.de/meeresoffensive-2020-w
eichen-stellen-fuer-mensch-und-meer/;
https://www.ices.dk/news-and-events/
news-archive/news/Pages/EmergencyBycatchMeasures.asp). Ein neuer
Ostsee-Aktionsplan muss dabei auch die neuen globalen und regionalen
Herausforderungen adressieren. Hierzu gehören aus Sicht der Fragestellenden
neben den Verpflichtungen zur Erreichung der globalen Nachhaltigkeitsziele
u. a. auch Maßnahmen zur Stärkung der Ostseeökosysteme gegen die Folgen
der Klimakrise. Darüber hinaus braucht es eine starke Initiative zur Erhaltung
der biologischen Vielfalt im Ostseeeinzugsgebiet wie z. B. weitestgehend
einen Ausschluss der Fischerei in Meeresschutzgebieten, das Verbot von
besonders naturzerstörerischen Fangtechniken, Maßnahmen zur Reduktion von
Unterwasserschall und eine Reduktion der Nährstoffeinträge.
1. Welche völkerrechtlich und national verbindlichen Zielvereinbarungen
zum Ostseeschutz wurden durch die Bundesregierung eingegangen und
mit Maßnahmenprogrammen hinterlegt?
Welche dieser Ziele und Maßnahmenprogramme hat die
Bundesregierung erfolgreich umgesetzt, und welche nicht (bitte die einzelnen
Zielvereinbarungen, Jahresfristen auflisten und bei Nichterreichung
begründen)?
Deutschland ist Mitglied in der Baltic Marine Environment Protection
Commission (Helsinki Commission, HELCOM), einer zwischenstaatlichen
Kommission, die für den Schutz der Meeresumwelt im Ostseeraum arbeitet.
Grundlage ist das Helsinki-Übereinkommen. Dieser völkerrechtliche Vertrag enthält
aber keine unmittelbaren Zielvereinbarungen zum Ostseeschutz. Die im
Rahmen dieser Kommission erarbeiteten Empfehlungen (HELCOM-
Empfehlungen) und der Ostseeaktionsplan sind rechtlich nicht verbindlich.
Darüber hinaus hat sich die Bundesregierung im Rahmen der Internationalen
Seeschifffahrts-Organisation (IMO) dafür eingesetzt, dass die Ostsee im Jahr
2005 als besonders sensibles Meeresgebiet (Particular Sensitive Sea Area,
PSSA) ausgewiesen wurde. Die damit verbundenen zusätzlichen
Schutzmaßnahmen betreffen die Neueinführung bzw. die Änderung von
Verkehrstrennungsgebieten (Bornholmsgat, North of Rügen, Off Gotland Island, South of
Gedser), die Einführung einer Tiefwasser-Route (Off Gotland) sowie die
Festlegung von Gebieten, die von der Schifffahrt zu meiden sind (South of Island
Gotland: Hoburgs Bank, Norra Midsjöbanken).
Bereits im Jahr 1988 erfolgte die Ausweisung der Ostsee als Sondergebiet für
Schiffsmüll nach Anlage 5 des internationalen Übereinkommens von 1973 zur
Verhütung der Umweltverschmutzung durch Schiffe (MARPOL-
Übereinkommen). Seit dem Jahr 2005 ist die Ostsee als Schwefelemissions-
Überwachungsgebiet (SECA) sowie seit dem Jahr 2017 als Überwachungsgebiet für
Stickoxid-Emissionen nach Anlage VI des MARPOL-Übereinkommens
ausgewiesen (NECA). Im Jahr 2011 erfolgte auf Antrag der Anrainerstaaten
(einschließlich Deutschlands) die Ausweisung der Ostsee als Sondergebiet für die
Einleitung von Abwässern von Fahrgastschiffen nach Anlage IV des MARPOL-
Übereinkommens.
Jenseits dieser ostseespezifischen Zielvereinbarungen der IMO ist die
Bundesregierung keine Zielvereinbarungen eingegangen, welche völkerrechtlich und
national verbindlich sind.
2. Welcher Zeitplan ist für die Aktualisierung des BSAP nach Kenntnis der
Bundesregierung vorgesehen, und wann ist eine Verabschiedung des
neuen BSAP geplant?
Kann dieser Zeitplan trotz der Einschränkungen durch die Corona-
Pandemie eingehalten werden?
Wenn nein, wie verändert er sich?
Der Zeitplan zur Überarbeitung des Ostseeaktionsplans (BSAP) wurde von den
HELCOM-Vertragsstaaten gemeinsam mit dem HELCOM-Sekretariat
langfristig gemeinsam erarbeitet. Er konnte bisher trotz der Einschränkungen durch
die Corona-Pandemie eingehalten werden. Die Verabschiedung des BSAP ist
anlässlich der für den 20. Oktober 2021 terminierten HELCOM-
Ministerkonferenz geplant.
3. Wie weit ist die Revision des BSAP nach mehr als einem halben Jahr
Vorsitz der Bunderegierung fortgeschritten?
Und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung daraus gewonnen,
bzw. welche Schlüsse zieht sie daraus für die Zukunft?
Die Revision des BSAP schreitet trotz coronabedingter grundlegender
Veränderungen der Arbeits- und Abstimmungsabläufe auf nationaler sowie auch
HELCOM-Ebene, d. h. der Verlagerung aller Abstimmungen in schriftliche
oder virtuelle Verfahren, in der für derartige komplexe Verfahren
entsprechenden Geschwindigkeit voran. Die bisher erreichten fachlichen Ergebnisse sind in
der Sache angemessen. Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, aus
diesem Umstand besondere Schlüsse zu ziehen.
4. Kann die Bundesregierung sicherstellen, dass die Maßnahmen im
Rahmen des Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie-Maßnahmenprogramms
(aktuelle Überarbeitungsstand) und die geplanten Maßnahmen im BSAP,
wie in Artikel 5 (2) MSRL gefordert, kohärent sind?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung trägt durch aktive Mitarbeit in der einschlägigen
HELCOM-Arbeitsgruppe, welche sich mit der in Artikel 5 Absatz 2 der EU-
Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) geforderten Koordinierung und
Herstellung von Kohärenz befasst, zur Erreichung dieser Vorgabe bei. Die dort
von den HELCOM-Staaten, welche auch EU-Mitgliedstaaten sind, gemeinsam
getroffenen Verabredungen werden auf nationaler Ebene in die Struktur der
Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Nord- und Ostsee (BLANO) eingepflegt.
Die Vorschläge für regionale Maßnahmen zur Aufnahme in den BSAP wurden
daher auf Relevanz für die Aufnahme in die nationale Maßnahmenplanung für
die MSRL geprüft und berücksichtigt. In umgekehrter Richtung bringt die
deutsche HELCOM-Delegation Maßnahmenvorschläge, die im BLANO-System für
Deutschland erarbeitet worden sind, auf regionaler HELCOM-Ebene ein. Die
Ergebnisse dieser MSRL-bezogenen Zusammenarbeit finden auch Eingang in
die Überarbeitung des BSAP.
5. Wie möchte die Bundesregierung, das im HELCOM-Themenpapier
definierte Ziel, die Vervollständigung und Fortentwicklung der Kohärenz des
HELCOM-Netzwerkes mariner Schutzgebiete sowie ein
Schutzgebietsmanagement mit effektiven Schutzmaßnahmen erreichen?
Und welche konkreten Umsetzungsschritte werden dafür für welche
Zeitpunkte vorgeschlagen?
Welche „effektiven Schutzmaßnahmen“ sind geplant?
In Bezug auf die Fortentwicklung der Kohärenz wird auf die Antwort zu
Frage 15 verwiesen.
a) Welche konkreten Maßnahmen sind von der Bundesregierung dazu
wann in den deutschen Ostseegebieten geplant?
In den Schutzgebieten in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der
deutschen Ostsee gelten mit dem Erlass der Naturschutzgebiets (NSG)-
Verordnungen im Jahre 2017 konkrete Regelungen wie das Verbot der Aquakultur, die
Einbringung von Baggergut, das Verbot der Freizeitfischerei in bestimmten
Zonen sowie der Ausbringung gebietsfremder Tiere und Pflanzen. Pläne und
Projekte bedürfen einer Verträglichkeitsprüfung anhand der Schutzziele des
Gebietes vor einer Genehmigung. Darauf aufbauende weitere Maßnahmen
enthalten die Managementpläne der einzelnen NSG. Die Managementpläne
wurden im Sommer 2020 in die Beteiligung gegeben und befinden sich derzeit
noch in der Endabstimmung. Mit Verabschiedung wird die Umsetzung der
Maßnahmen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen zügig
begonnen.
b) Welche konkreten Umsetzungsvorschläge oder Dialogformate sind
von der Bundesregierung dazu wann mit den anderen Ostseeanrainern
geplant?
Und welche Pläne verfolgt die Bundesregierung dahingehend während
ihres HELCOM-Vorsitzes?
Die Dialoge zur Umsetzung von HELCOM-Zielen bzw. Empfehlungen
erfolgen im Rahmen der HELCOM-Gremien. Fachliche Aspekte werden auf der
Ebene der Arbeitsgruppen diskutiert (hier HELCOM-Arbeitsgruppe „State of
the Environment and Nature Conservation“), die sich mindestens zweimal pro
Jahr trifft. Hier präsentiert Deutschland z. B. regelmäßig alle neuen Schritte,
die national in Bezug auf Meeresschutzgebiete (MPAs) ergriffen worden sind
oder geplant sind. Andere Vertragsparteien handeln ebenso. Politische
Entscheidungen werden von den Delegationsleitern (HOD) auf Ebene der
Kommission getroffen, die sich einmal pro Jahr trifft. Während des HELCOM-
Vorsitzes plant die Bundesregierung u. a., die Vervollständigung und
Fortentwicklung der Kohärenz des HELCOM-MPA-Netzwerkes sowie die Verbesserung
der Effektivität des Schutzgebietsmanagements unter Einbeziehung der Ziele
der EU-Biodiversitätsstrategie voranzubringen.
6. Wann wurden die Ostseeschutzgebiete in der ausschließlichen
Wirtschaftszone (AWZ) bei der EU-Kommission als solche gemeldet?
Warum sind bis heute keine Managementpläne für die
Ostseeschutzgebiete verabschiedet, und wann ist eine Verabschiedung der
Managementpläne geplant (
https://www.bfn.de/themen/meeresnaturschutz/nation
ale-meeresschutzgebiete/management/managementplaene.html)?
Die Gebiete wurden der Kommission im Jahr 2004 gemeldet. Die
Managementplanung konnte erst nach der nationalen Unterschutzstellung als
Naturschutzgebiete im Jahr 2017 begonnen werden. Die Abstimmung der
Managementpläne für die Gebiete in der Ostsee befindet sich in den letzten Zügen.
7. Welche Überarbeitungen haben an den Anfang 2019 der Öffentlichkeit
vorgestellten Fischereimaßnahmen für die Ostseeschutzgebiete
stattgefunden, und warum wurde inzwischen nicht das nach der Gemeinsamen
Fischereipolitik (GFP) vorgesehene Verfahren zur Beteiligung der
Anrainerstaaten durchgeführt?
Wann ist mit dessen Eröffnung zu rechnen?
Als Reaktion auf die Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen nationalen
Anhörung Anfang Februar 2019 wurde das im Natura 2000-Gebiet
„Fehmarnbelt“ bis dahin für Fischereimanagementmaßnahmen (Ausschluss der mobilen
grundberührenden Fischerei) vorgesehene Gebiet vergrößert, um den Schutz
der FFH-Lebensraumtypen „Sandbänke“ und „Riffe“ zu gewährleisten.
Dadurch war eine erneute Abfrage und Aufbereitung der internationalen
Fischereidaten bei den anderen Mitgliedstaaten mit einem direkten
Bewirtschaftungsinteresse an der Fischerei notwendig, da diese von den Maßnahmen betroffen
sind. Im Anschluss wurde das Dokument zur Beschreibung der internationalen
Fischereiaktivitäten aktualisiert. Das in der GFP vorgesehene Verfahren zur
Beteiligung der Anrainerstaaten soll zeitnah eröffnet werden.
8. Wie definiert die Bundesregierung den in der EU-Biodiversitätsstrategie
aufgenommenen strengen Schutz von 10 Prozent der Meeresfläche?
Wie plant die Bundesregierung, diesen in den deutschen Meeresgebieten
umzusetzen?
Die Definition des Begriffs „strenger Schutz“ im Sinne der EU-
Biodiversitätsstrategie 2030 wird, auch für marine Gebiete, derzeit zwischen Kommission
und Mitgliedstaaten diskutiert; Deutschland beteiligt sich an diesen
Diskussionen. Der Zeitplan der Kommission sieht vor, den Definitionsprozess unterjährig
abzuschließen.
9. Wie viel Prozent der Fläche der deutschen Meeresschutzgebiete sind
nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell für die Berufsfischerei
ausgeschlossen?
Wie viel Prozent sind tatsächliche Nullnutzungszonen?
Es gibt derzeit in der deutschen AWZ keine Flächen in den
Meeresschutzgebieten, in denen die Berufsfischerei vollkommen ausgeschlossen ist. Die
Zuständigkeit für die Küstengewässer liegt bei den Bundesländern.
10. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über vom Aussterben
bedrohte Arten in den deutschen Meeresgebieten in der Ostsee, deren
Bestandsentwicklung und Gründe für die Bedrohung (bitte nach Arten und
Entwicklung seit 1990 aufschlüsseln)?
Die Zustandsentwicklung und das Ausmaß der Gefährdung bedrohter Arten
werden in den Roten Listen gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze
Deutschlands, die erstmals in den Jahren 1996 und 1998 vom Bundesamt für
Naturschutz herausgegeben wurden, wissenschaftlich dokumentiert und bewertet.
Seither werden diese Roten Listen kontinuierlich aktualisiert.
Als vom Aussterben bedroht gelten in den deutschen Ostseegewässern nach
aktuellem Kenntnisstand: Nagelrochen (Raja clavata), Maifisch (Alosa alosa)
und Lachs (Salmo salar) sowie die bodenlebenden wirbellosen Meerestiere
Kalk-Plattmuschel (Macoma calcarea), Große Nussmuschel (Nucula nucleus),
Dreieckige Herzmuschel (Parvicardium exiguum) und Pfeffermuschel
(Scrobicularia plana).
Die als vom Aussterben bedroht gelisteten marinen Makroalgen wurden an der
Ostseeküste nicht mehr nach dem Jahr 1995 nachgewiesen. Davor kamen sie an
der Küste Schleswig-Holsteins vor. Es handelt sich um folgende Arten: Cruoria
pellita, Halidrys siliquosa, Hincksia sandriana, Phyllophora crispa, Sphacelaria
nana und Striaria attenuata.
Von den in der deutschen Ostsee beheimateten Meeressäugetieren wird mit
Ausnahme der Schweinswale in der zentralen Ostsee (siehe hierzu auch die
Antworten zu den Fragen 11 bis 14) derzeit keine Art als vom Aussterben
bedroht gelistet.
Von den See- und Küstenvögeln gelten als vom Aussterben bedroht:
Ohrentaucher (Podiceps auritus); Küstenseeschwalbe (Sterna paradisaea);
Brandseeschwalbe (Sterna sandvicensis) und Zwergseeschwalbe (Sternula albifrons).
Als wesentliche Faktoren kommen neben der Eutrophierung und
Schadstoffbelastung bestimmte Fischereimethoden wie die Stellnetzfischerei (Beifang,
insbes. Schweinswale und Seevögel) und die Grundschleppnetzfischerei
(negative Beeinträchtigung von Benthoshabitaten) in Betracht. Für Vögel ist auch die
Zerstörung von Brutgebieten ein relevanter Faktor.
11. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Entwicklung
verschiedener Schweinswalpopulationen in der Ostsee in den letzten 20
Jahren?
Es gibt zwei genetisch distinkte Schweinswal(unter)populationen in der Ostsee.
Zum einen die nach IUCN und HELCOM Roten Listen vom Aussterben
bedrohte (Unter-)Population der zentralen Ostsee östlich der Darßer Schwelle.
Neuere Erfassungen aus dem SAMBAH-Projekt (2016) belegen, dass es sich
um einen extrem kleinen Bestand handelt. Die Datenauswertung von einem
über fast die gesamte Ostsee gespannten Netz von Schweinswaldetektoren
(C-PODs) ergab eine geschätzte Größe von etwa 500 Tieren.
Für die Kattegat-Beltsee-Population lieferte das SCANS III-Projekt neue Daten
aus Schiffs-Surveys. Mit geschätzt rund 42.000 Individuen bei einer großen
Schätzspanne zwischen 23.000 und 76.000 Tieren ist die Interpretation dieser
Werte schwierig. HELCOM listet die Schweinswale der Kattegat-Beltsee-
Population in der Roten Liste als „vulnerable“ („gefährdet“).
12. Hat die Bundesregierung die wissenschaftlichen Empfehlungen des
Internationalen Rats für Meeresforschung zu erforderlichen
Notfallmaßnahmen für den Schweinswalschutz bewertet?
Und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung umzusetzen, um das
Aussterben der Schweinswale in der zentralen Ostsee zu verhindern
(
https://www.ices.dk/sites/pub/Publication%20Reports/Advice/2020/Spe
cial_Requests/eu.2020.04.pdf)?
Ja, die Bundesregierung hat die wissenschaftlichen Empfehlungen des
Internationalen Rats für Meeresforschung (ICES) zu erforderlichen
Notfallmaßnahmen für den Schweinswalschutz bewertet. Das besagte Gutachten des ICES aus
Mai 2020 empfiehlt aus Sicht der Bundesregierung wichtige und umfängliche
Schutzmaßnahmen für den bedrohten Schweinswalbestand in der zentralen
Ostsee („Baltic proper harbour porpoise“). Diese sehr kleine Unterpopulation von
geschätzt weniger als 500 Tieren bedarf des besonderen Schutzes. Insofern
werden die im ICES-Gutachten vorgeschlagenen Maßnahmen sowohl innerhalb
als auch außerhalb von Meeresschutzgebieten begrüßt. Innerhalb von Natura
2000-Gebieten empfiehlt das Gutachten je nach Gebiet zeitlich unterschiedlich
ausgestaltete Schließungen der Stellnetzfischerei (z. B. im Untergebiet 24 vom
1. November bis zum 31. Januar). Außerhalb dieser Gebiete basiert die
Empfehlung insbesondere auf dem Einsatz sogenannter Pinger (Acoustic Deterrent
Device, ADD) in bestimmten Jahreszeiten, um Schweinswale von einer
Annäherung an Stellnetze abzuhalten.
13. Welche kurzfristigen und langfristigen Maßnahmen – innerhalb und
außerhalb von Schutzgebieten ostseeweit – schlägt die Bundesregierung
für die Reduzierung des Beifangs von Schweinswalen und anderen
Meerestieren durch Stellnetze in den entsprechenden Gremien vor bzw.
unterstützt diese?
Für den mittel- und längerfristigen Schutz von Schweinswalen in der zentralen
und nordöstlichen Ostsee werden derzeit Schutzmaßnahmen auf Ebene der
Regionalgruppe „Baltfish“ vorbereitet, in die die Bundesregierung eingebunden
ist. Eine erste „Gemeinsame Empfehlung“ von Baltfish zu Regelungen
innerhalb von Natura 2000-Gebieten wurde bereits im vergangenen Jahr abgestimmt
und im Dezember 2020 an die Europäische Kommission übersandt. Die
Europäische Kommission prüft derzeit, ob dieser Teil bereits in Form eines
delegierten Rechtsaktes in unmittelbar geltendes EU-Recht umgesetzt werden kann. Da
der Europäischen Kommission die in der ersten Gemeinsame Empfehlung
enthaltenen Maßnahmen nicht ausreichend erscheinen, hat sie diesen zunächst
ihrem Wissenschaftlich-technischen Ausschuss (STECF) zur Prüfung
übermittelt und übergangsweise Notfallmaßnahmen in Aussicht gestellt, welche
einen sechsmonatigen Ausschluss der Stellnetzfischerei von November bis
April in Schutzgebieten, sowie in diesem Zeitraum einen flächendeckenden
Pingereinsatz außerhalb von Schutzgebieten und eine umfassende Kontrolle
von allen Schiffen, die Stellnetzfischerei betreiben, vorsieht. Parallel bereitet
Baltfish eine zweite „Gemeinsame Empfehlung“ zu den außerhalb von
Schutzgebieten liegenden Meeresflächen vor. Neben der Frage des Pingereinsatzes
geht es hierbei unter anderem auch um die Frage, wie die zu beschließenden
Maßnahmen kontrolliert werden können, um eine effektive Umsetzung der
Maßnahmen sicherzustellen, die auch alle Stellnetzfahrzeuge erfasst. Baltfish
plant, diese „Gemeinsame Empfehlung“ voraussichtlich bis Mitte 2021
abzustimmen und anschließend an die Europäische Kommission zu übermitteln. Die
Bundesregierung wird diesen Prozess aktiv begleiten.
14. Welche Rolle kommt in den Plänen der Bundesregierung, bezogen auf
die Antworten zu den Fragen 12 und 13, sogenannten Pingern zu, die für
Schweinswale unerträgliche Lärmquellen darstellen (bitte nach innerhalb
und außerhalb der Schutzgebiete unterscheiden)?
Pinger sind grundsätzlich eine geeignete Technik, um Schweinswale von
Stellnetzen fernzuhalten und damit die Gefahr zu verringern, dass Schweinswale
sich in Stellnetzen verfangen und ertrinken. Generell sollten Pinger den
technischen Spezifikationen nach der Durchführungsverordnung (EU) 2020/967
entsprechen, um zu laute, und damit potenziell schädliche, Signale auszuschließen.
Weiterhin ist zu beachten, dass es nach wie vor noch Forschungsbedarf bei der
Pingerentwicklung gibt. Erste Pingergenerationen mit lediglich künstlichen,
unspezifischen Geräuschen sind hierbei fallweise kritischer zu sehen als
Weiterentwicklungen, die spezifische Geräusche bzw. Laute der jeweils zu
schützenden Art abgeben. Ob und inwieweit Pinger „unerträgliche Lärmquellen“ für
Schweinswale darstellen, kann seitens der Bundesregierung nicht bestätigt
werden.
Darüber hinaus müssen mögliche nachteilige Effekte von Pingern, wie
langfristige Gewöhnung, Vertreibung oder eine reduzierte Effizienz bei der
Nahrungssuche durch Vermeidungsbewegungen der Schweinswale berücksichtigt werden
und zusammen mit ihrem Beifang verringernden Effekt betrachten werden.
Innerhalb von Schutzgebieten ist es das Ziel, Schweinswalen und anderen
Meerestieren einen besonderen Schutz- und Rückzugsraum zu gewähren. In diesen
Gebieten wird daher der vertreibende Effekt von Pingern als nicht zielführend
gesehen und andere Maßnahmen bevorzugt (s. Antwort zu Frage 13).
Außerhalb von Schutzgebieten sind Pinger hingegen das derzeit wichtigste
Element, um Schweinswale von Stellnetzen fernzuhalten und damit eine
Kohabitation zwischen Meeresumweltschutz einerseits und Fischerei andererseits zu
ermöglichen.
15. Inwieweit werden die Vervollständigung und Fortentwicklung der
Kohärenz des HELCOM-Netzwerkes mariner Schutzgebiete sowie ein
Management mit effektiven Schutzmaßnahmen mit denen in den
Küstengewässern vollzogen und abgestimmt?
Wenn nicht, warum nicht?
Verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel?
Bis wann soll die Umsetzung erfolgen?
Deutschland hatte in den Jahren 2003 bis 2010 bei HELCOM die Federführung
für MPAs inne und in dieser Funktion eine umfassende Studie zur Kohärenz
des HELCOM-MPA-Netzwerkes durchführen lassen. Das Ergebnis zeigte, dass
das Netzwerk weder vollständig noch kohärent war. In der Folge konnte
HELCOM bis zum Jahr 2010 unter deutscher Federführung anteilsmäßig das
Ziel von CBD und WSSD erreichen, bis zum Jahr 2012 zumindest 10 Prozent
aller Ökoregionen der Welt effektiv zu schützen. Neuere Untersuchungen
belegen, dass auch aktuell das Netzwerk trotz weiter steigender MPA-Abdeckung
(13 Prozent) noch nicht effektiv geschützt ist. Die HELCOM-Empfehlung 35/1
von 2014 enthält Schritte, um die Kohärenz zu erreichen.
Die Bundesregierung wird sich für die Umsetzung der Empfehlung einsetzen
und zusätzliche Maßnahmen im neuen BSAP unterstützen und dabei
insbesondere die Ziele der EU-Biodiversitätsstrategie für das Jahr 2030 beachten. Der
Gesamtanteil von HELCOM-MPAs in der deutschen Ostsee beträgt 29,7
Prozent, in der AWZ sogar 54,5 Prozent. Der Bund und Schleswig-Holstein haben
alle Natura 2000-Gebiete in der deutschen AWZ und in den Küstengewässern
als MPAs an HELCOM gemeldet, Mecklenburg-Vorpommern zwei
Küstennationalparke. Es liegt im Ermessen von Mecklenburg-Vorpommern, ob bzw.
wann es zu einer Meldung der übrigen Gebiete an HELCOM kommt. Alle
HELCOM-MPAs in der deutschen AWZ sind Naturschutzgebiete mit
entsprechenden Verordnungen.
Beim Erlass der Managementpläne für die Natura 2000-Gebiete im Meer haben
sich Bund und Küstenbundesländer gegenseitig beteiligt. Die
Managementpläne in der AWZ werden im Benehmen mit den Küstenbundesländern erstellt.
16. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Auswirkungen der
Freizeit- und Berufsfischerei auf den Europäischen Aal und seine
Bestandsentwicklung?
Für welche Maßnahmen setzt sich die Bundesregierung im Rahmen von
HELCOM zum Aalbestandsschutz ein?
Beim Europäischen Aal handelt es sich um eine panmiktische Art, d. h. um
eine Art ohne Gliederung in unterschiedliche Bestände, respektive
Populationen. Daher existiert bei dieser Art nur ein einziger Bestand, bei dem alle
Individuen, unabhängig von ihrer regionalen Herkunft, die gleiche
Wahrscheinlichkeit haben, sich in ihrem vermuteten Laichgebiet in der zentralen Sargassosee
fortzupflanzen. Die Population des Europäischen Aals befindet sich in einem
kritischen Zustand und ist vom Aussterben bedroht (IUCN Rote Liste
„Critically Endangered“). Dementsprechend muss jeder Staat im Verbreitungsgebiet
seinen Beitrag leisten, um den Schutz und die Erholung des Aalbestandes zu
gewährleisten.
Die Ostseeküstengewässer der Flussgebietseinheiten Warnow-Peene und
Schlei-Trave werden im Rahmen von Aalbewirtschaftungsplänen gemäß der
Europäischen Aalverordnung (VO 1100/2007, EG 2007) weiterhin fischereilich
bewirtschaftet. In den Jahren 2017 bis 2019 betrugen die jährlichen Aalfänge
der beruflichen Küstenfischerei in den deutschen Ostseegebieten
durchschnittlich etwa 58 Tonnen.
In Mecklenburg-Vorpommern existiert zusätzlich eine mit
berufsfischereilichem Gerät (z. B. Kleinreusen) durchgeführte Freizeitfischerei (ca. 100 Personen,
zum Eigenbedarf), die zu einem Aalfang von etwa 1 bis 2 Tonnen jährlich
führt. Zur Angelfischerei liegen nur sehr wenige Zahlen vor.
Die Grundlage für den Aal-Bestandsschutz bilden die
Aalbewirtschaftungspläne der Länder. Auf dieser Grundlage bringt sich Deutschland auch in Bezug
auf den Aal-Bestandsschutz in HELCOM ein, wobei zu berücksichtigen ist,
dass gesonderte Maßnahmen für die Ostsee allein vor dem o. g. Hintergrund
wenig erfolgsversprechend sind.
17. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung für das im
HELCOM-Themenpapier definierte Ziel, die Nährstoffbelastung der
Ostsee weiter zu reduzieren?
Wie überträgt sich dieses Ziel im aktualisierten BSAP?
Der aktualisierte Ostseeaktionsplan (Baltic Sea Action Plan, BSAP) wird
weiterhin ambitionierte Nährstoffreduktionsanforderungen enthalten, die noch
spezifischer als im bestehenden Ostseeaktionsplan relevante Verursacher
überhöhter Nährstoffeinträge adressieren (d. h. HELCOM-Vertragsstaaten, Oberlieger,
Schifffahrt auf Nord- und Ostsee, atmosphärische Einträge über Drittstaaten).
Zur Umsetzung dieser Ziele werden derzeit in HELCOM mögliche
Maßnahmen erarbeitet, die die verursachenden Sektoren adäquat adressieren
(Maßnahmen in Landwirtschaft, Schifffahrt, Verkehr und Abwassersektor). Eine
fachlich detaillierte „Sufficiency of Measures“-Analyse soll sicherstellen, dass
diese Maßnahmen ausreichen, um den guten Zustand in der Ostsee hinsichtlich
Eutrophierung wiederherzustellen. In Ergänzung und verzahnt mit der
Umsetzung der einschlägigen BSAP-Maßnahmen erfolgt die Umsetzung weiterer
Maßnahmen zur Reduktion der Nährstoffbelastung der Ostsee unter der WRRL
und MSRL. Das neue nationale MSRL-Maßnahmenprogramm geht im Sommer
2021 in die Öffentlichkeitsbeteiligung und wird 2022 an die EU-Kommission
gemeldet.
18. Wird sich die Bundesregierung für ein Verbot von offenen Marine-
Aquakulturanlagen in der Ostsee einsetzen sowie die Entwicklung und
Förderung von Best Available Technology (BAT) für nachhaltige Aquakultur
im Ostseeraum auf der Grundlage von Kreislauflösungen an Land als
Ziel für den BSAP formulieren?
Wenn nicht, wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass über
Aquakulturanlagen keine zusätzliche Belastung der Ostsee stattfindet?
Plant die Bundesregierung, sich bei den Kreislaufanlagen an den
HELCOM-Empfehlungen auszurichten?
Der nachhaltige Ausbau der Aquakultur ist ein gemeinsames Ziel der
Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Artikel 2 der Grundverordnung der
gemeinsamen Fischereipolitik, Verordnung (EU) Nr. 1380/2013). Die gemeinsame
Fischereipolitik der EU sieht deshalb mehrjährige nationale Strategiepläne für
alle Mitgliedstaaten vor. Für Deutschland wurde der Nationale Strategieplan
Aquakultur (NASTAQ) für die Jahre 2021 bis 2030 kürzlich aktualisiert und
beschreibt die strategischen und operativen Ziele für die Aquakultur in
Deutschland. Allerdings müssen die Potenziale mariner Aquakultur nachhaltig
und umweltverträglich erschlossen werden, sodass insbesondere stoffliche
Einträge (Nährstoffe, Schadstoffe und Chemikalien zur Krankheitstherapie und
-prophylaxe) und die Einschleppung gebietsfremder Arten und
Krankheitserreger weitestgehend vermieden werden und Aquakulturtätigkeiten die
Erreichung der Ziele der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/56/EG)
nicht gefährden.
Im Zusammenhang mit der Überarbeitung des Ostseeaktionsplans haben die
Nichtregierungsorganisationen im sog. Baltic Sea Shadow Plan einen auf ein
Verbot gerichteten Maßnahmenvorschlag formuliert. Dieser ist jedoch nicht
Bestandteil des Verhandlungsprozesses des neuen Ostseeaktionsplans. Allerdings
hat HELCOM bereits 2016 die HELCOM-Empfehlung 37/3 zu nachhaltiger
Aquakultur in der Ostsee verabschiedet. Die Empfehlung sieht unter anderem
vor, Best Available Techniques (BAT) und Best Environmental Practices (BEP)
basierend auf Leitlinien zu entwickeln. Dieser Prozess hat im Jahr 2017
begonnen und soll im Jahr 2021 abgeschlossen werden. Deutschland beteiligt sich
aktiv und hat die Federführung für BAT/BEP zur Reduktion der Nähr- und
Schadstoffbelastung aus Aquakulturen übernommen. Weiterhin werden
Einträge von nicht-einheimischen Arten und Kunststoffmüll adressiert, und es soll
versucht werden, bestimmte Aquakulturtechniken (Kreislaufanlagen, integrierte
Marikulturen) als BAT zu empfehlen. Die HELCOM-Empfehlung richtet sich
auf die Konkretisierung von BAT/BEP und zielt auf eine Verringerung der
Belastung der Ostsee durch Aquakultur.
In den Naturschutzgebieten in der AWZ sind die Einrichtung und der Betrieb
von Aquakulturen verboten. Im Rahmen der Aktualisierung des MSRL-
Maßnahmenprogrammes wird derzeit geprüft, ob Kriterien entlang der HELCOM-
Empfehlung 37/3 zur Entwicklung umweltfreundlicher mariner Aquakultur
herangezogen werden können.
19. Wird nach Kenntnis der Bundesregierung im Entwurf des neuen BSAP
sichergestellt, dass Nährstoffeinleitungen von allen Schiffen in der
Ostsee nicht mehr erlaubt sein werden, und sind dafür angemessene
Auffangeinrichtungen für Schiffsabwässer in allen Häfen oder angemessene
und standardisierte Kläranlagen an Bord vorhanden?
Wenn nein, warum nicht?
20. Wird sich die Bundesregierung im Rahmen des neuen BSAP für ein
Verbot jeglicher Einleitung von Lebensmittelabfällen (auch zerkleinert oder
gemahlen) von Schiffen in die Ostsee über eine entsprechende Änderung
der MARPOL-Anlage V einsetzen?
Wenn nein, warum nicht?
21. Wird sich die Bundesregierung im Rahmen des HELCOM-Vorsitzes für
ein Verbot der Einleitung von Grauwasser aus Fahrgastschiffen und
kommerziellen Schiffen in die Ostsee bei der Internationalen Seeschifffahrts-
Organisation (IMO) einsetzen?
Wenn nicht, warum nicht?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 19 bis 21 gemeinsam
beantwortet.
Die Seeschifffahrt wird grundsätzlich durch die IMO weltweit auf
internationaler Ebene geregelt. Die IMO-Regelwerke sehen die Möglichkeit vor, für
bestimmte sensible Meeresgebiete Sonderregelungen mit höheren Anforderungen
zu erlassen (sog. Sondergebiete).
Die Ostsee ist unter anderem als Sondergebiet für MARPOL Anlage IV
(Abwasser) und Anlage V (Müll) kategorisiert. Dadurch gelten strengere
Einleitbedingungen für z. B. Schwarzwasser und Lebensmittelabfälle, wie auch für
andere Müllarten. Nach den geltenden Regelungen ist in diesen Sondergebieten
jedoch ein Einleiten bzw. Einbringen nicht komplett untersagt. Das sog.
Grauwasser ist zurzeit nicht international geregelt.
HELCOM selbst stellt keine eigenen verpflichtenden Regelungen auf, sondern
kann als regionales Forum Vorschläge entwickeln und die Koordination von
Submissionen unterstützen, die dann von den betreffenden Mitgliedstaaten bei
der IMO eingebracht werden.
In dem neuen BSAP werden daher auch Maßnahmen vorgeschlagen, die
allgemein Grauwasser und Schwarzwasser von Frachtschiffen adressieren, um eine
Datengrundlage zu schaffen.
Weitere Maßnahmen betreffen grundsätzlich die Durchsetzung der
Sondergebietsregularien nach MARPOL Anlage IV und die Frage der ausreichenden
Verfügbarkeit von Hafenauffanganlagen. Darüber hinaus soll die Adäquanz und
Nutzung von Hafenauffanganlagen für Ladungsreste nach MARPOL Anlage V
untersucht und ggf. hergestellt werden. Im Hinblick auf den Umgang mit
Lebensmittelabfällen sollen eine „Roadmap“ und eine HELCOM-Empfehlung
zur freiwilligen Abgabe erarbeitet werden.
Diese Vorschläge wurden insbesondere in der HELCOM MARITIME-
Arbeitsgruppe erarbeitet, befinden sich jedoch im laufenden BSAP
Verhandlungsprozess und wurden noch nicht abschließend abgestimmt.
Deutschland unterstützt diese Maßnahmen.
22. Welche konkreten Maßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung
unter HELCOM geplant, damit keine Human- oder Tierarzneimittel
absichtlich in die Ostsee eingeleitet werden?
Ist dahingehend eine Überarbeitung der HELCOM Rec 28E/5 zu
kommunalen Kläranlagen, Einführung von weitergehenden
Behandlungsstufen geplant?
Wenn nicht, warum nicht?
Zum Thema „Arzneimittel“ sind mehrere Maßnahmenvorschläge für den neuen
Ostseeaktionsplan in der Diskussion. Sie betreffen z. B.
Informationskampagnen dazu, welche Stoffe (Chemikalien, Arzneimittel und Abfall) nicht durch die
Toilette entsorgt werden sollten, eine Priorisierung von Arzneimitteln auf der
Grundlage von Informationen zu den Einträgen in die aquatische Umwelt,
Umwelteffekten, Anwendungen etc. mit dem Ziel effektiver Risikominderung.
Diese Aspekte sollen unter anderem als Ausgangspunkt weiterer Maßnahmen
dienen, mit denen Arzneimittel adressiert werden können. Ergänzend soll es um
eine tiefere Analyse der Eintragsquellen gehen. Die HELCOM-Diskussionen
zum Thema Arzneimittel haben auch die weitere Entwicklung verbesserter
Abwasserbehandlungstechniken zu einem späteren Zeitpunkt adressiert.
Die HELCOM-Empfehlung 28E/5 erscheint in diesem Kontext nicht, da sie im
Wesentlichen auf die Reduzierung der Einträge von Nährstoffen fokussiert. Ihre
Überarbeitung wird im Ostseeaktionsplan daher unter der Überschrift
Eutrophierungsbekämpfung adressiert.
23. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die schädlichen
Auswirkungen der kommerziellen Schifffahrt und der Freizeitschifffahrt auf
die Ökosysteme in den Meeresschutzgebieten der Ostsee, und welche
Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung im Rahmen von HELCOM,
um diese Auswirkungen in Meeresschutzgebieten ostseeweit zu
reduzieren?
Schifffahrt und Freizeitschifffahrt sind verbunden mit Einwirkungen auf marine
Ökosysteme. Dies schließt Meeresschutzgebiete ein, soweit es dort keine
generellen Befahrensverbote gibt. Die Ostsee als besonders sensibles Meeresgebiet
wurde durch die IMO unter anderem als Sondergebiet nach MARPOL
Anlage IV (Abwasser) und Anlage V (Müll) ausgewiesen, was eine im Vergleich
mit anderen Meeren strengere Regulierung bedeutet. Außerdem werden im
Rahmen des HELCOM BSAP eine Vielzahl von Maßnahmen entwickelt,
welche die schiffsbedingten Einträge unter anderem von Emissionen, Müll,
Schall und invasiven Arten weiter verringern sollen. Auch wenn diese
Maßnahmen keine verpflichtenden Regelungen darstellen, kommen sie dennoch den
Meeresschutzgebieten ostseeweit zugute.
24. Wird die Bundesregierung sich im Rahmen von HELCOM für eine
Geschwindigkeitsbegrenzung der Schifffahrt („Slow Steaming“) innerhalb
von Meeresschutzgebieten einschließlich einer Pufferzone für Schiffe
einsetzen?
Wenn nicht, warum nicht?
Wenn ja, zu wann?
Die Frage, inwieweit „slow steaming“ eine universelle Maßnahme zur
Minimierung negativer Effekte von Schifffahrt in Meeresschutzgebieten ist, ist nicht
abschließend geklärt. Schiffe, die langsam fahren, halten sich länger in den
Gebieten auf, was sich auch negativ auf Schutzgüter auswirken kann. Zudem
werden unter Umständen mehr Schiffe eingesetzt, um den durch das „slow
steaming“ verursachten Zeit- und Transportverlust auszugleichen. Auch
sicherheitsrelevante Aspekte sind im Zusammenhang mit „slow steaming“ zu
berücksichtigen. Daher wird im Zusammenhang der Entwicklung des neuen BSAP
diskutiert, Pilotprojekte zu initiieren und parallel dazu Untersuchungen
durchzuführen, um die Effizienz dieser Maßnahme in Zusammenhang mit der
Reduzierung von Dauerschall zu untersuchen. Außerdem sollen potenzielle
begleitende negative Auswirkungen (s. o.) geprüft werden.
25. Ist im BSAP nach Kenntnis der Bundesregierung eine Entwicklung und
Umsetzung der Kontrollen und Reduzierung von Einleitungen der
Ladungsrückstände oder Tankwaschsubstanzen, die gefährliche Stoffe
wie z. B. Paraffine enthalten, geplant?
Wenn nicht, warum nicht?
Wenn ja, zu wann?
Im Rahmen des laufenden BSAP-Prozesses werden auch Maßnahmen zu
diesen Fragestellungen vorgeschlagen und diskutiert. So sollen eine Studie und
Folgenabschätzung zu den konkreten Volumina und den Auswirkungen der
Einleitungen von Rückständen flüssiger schädlicher Stoffe durch
Ladungstankwaschungen nach MARPOL Anlage II in die Ostsee durchgeführt werden.
Zielvorgaben, zu wann die vorgeschlagenen Maßnahmen, erfüllt sein sollen,
werden erst in der letzten Phase der Verhandlungen zum BSAP festgelegt.
Deutschland unterstützt diese Maßnahmen.
26. Für welche Maßnahmen setzt sich die Bundesregierung im BSAP ein,
um den Impulsschall und den Dauerschall in der Ostsee zu reduzieren?
Sind Maßnahmen im Bereich Schifffahrt und Freizeit geplant?
Wenn nein, warum nicht?
Im Rahmen der laufenden BSAP-Überarbeitung werden auch Maßnahmen
bezüglich Unterwasserschall (Impulsschall und Dauerschall) diskutiert. Diese
betreffen beim Dauerschall neben der Berufsschifffahrt auch die
Freizeitschifffahrt und orientieren sich am HELCOM Regionalen Aktionsplan zum Thema
Unterwasserschall. Konkret beinhalten diese Vorschläge unter anderem
Pilotprojekte zur Untersuchung der Effizienz von möglichen operationellen
Maßnahmen zur Reduzierung von Dauerschall (z. B. „slow steaming“, vgl. oben).
Zudem soll ein regelmäßiges, regionales Monitoringprogramm aufgelegt
werden.
Deutschland hat die Entwicklung dieser Vorschläge aktiv begleitet und
unterstützt sie zum jetzigen Verhandlungsstand.
27. Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung als einziger EU-
Ostseeanrainer die ministerielle Erklärung der „Our Baltic Conference“ nicht
unterschrieben (
https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/ministerial_decla
ration_our_baltic_conference.pdf)?
28. Gab es zwischen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit und dem Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft eine Einigung, nach Ablauf der EU-Ratspräsidentschaft
die Ministerielle Erklärung der „Our Baltic Conference“ nachträglich zu
unterschreiben?
29. Plant die Bundesregierung, nun zeitnah die Ministerielle Erklärung der
„Our Baltic Conference“ zu unterschreiben?
Wenn ja, wann?
Welche konkreten Maßnahmen sind zu dessen Umsetzung geplant?
Wenn nein, warum nicht?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 27 bis 29 gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung hat das Abschlussdokument der hochrangigen Konferenz
„Our Baltic“ wegen des Neutralitätsgebots als seinerzeitige EU-
Ratspräsidentschaft nicht unterzeichnet.
Die Erklärung wurde zwischenzeitlich von beiden Ressorts auf Ebene der
Staatssekretäre unterzeichnet.
Konkrete Planungen zur Umsetzung der Erklärung gibt es bisher nicht. Da die
Erklärung nach Planung des Gastgebers der Our Baltic Conference, EU-
Kommissar Sinkevicius, unter anderem ein aktiver Beitrag zum Revisionsprozess
des BSAP sein soll, wartet die Bundesregierung mit der Planung konkreter
Umsetzungsaktivitäten zunächst die Ergebnisse der BSAP-Revision ab.
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