[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Seestern-Pauly, Katja Suding,
Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/27209 –
Mediennutzungsverhalten von Kindern und Jugendlichen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Studie „Jugend, Information, Medien 2020 (JIM-Studie)“ (JIM-Studie
2020;
https://www.mpfs.de/fileadmin/files/Studien/JIM/2020/JIM-Studie-202
0_Web_final.pdf) ist eine Basisuntersuchung des Medienpädagogischen
Forschungsverbundes Südwest zum Medienumgang 12- bis 19-Jähriger.
Untersucht werden unter anderem die Ausstattung von Kindern und Jugendlichen
mit technischen Geräten und Zugang zum Internet, die Dauer der Nutzung
sowie internetspezifische Phänomene wie beispielsweise unbeabsichtigte
In-App-Käufe.
Am 15. Dezember 2020 äußerte die Drogenbeauftragte der Bundesregierung,
Daniela Ludwig, ihre Einschätzung, dass „Medien- und Internetabhängigkeit
quasi die Droge der Zukunft [ist]“ (
https://www.drogenbeauftragte.de/presse/d
etail/neue-bzga-studiendaten-zur-computerspiel-und-internetnutzung/).
Während Computerspielsucht eine anerkannte Sucht sei, sei die exzessive Nutzung
sozialer Netzwerke als Sucht noch fraglich (
https://www.drogenbeauftragte.
de/themen/suchtstoffe-und-suchtformen/computerspiel-und-internetabhaengig
keit/).
Angesichts des selbstverständlichen Umgangs mit digitalen Medien und dem
Potenzial digitaler Hilfsmittel auf der einen Seite sowie problembehaftetem
Nutzungsverhalten auf der anderen Seite besteht aus Sicht der Fragesteller
Informationsbedarf über den Forschungsstand der Bundesregierung, die
verfügbare Datenlage sowie daraus resultierende Maßnahmen.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/27668
19. Wahlperiode 18.03.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 17. März 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung aus welchen Gründen
dem Mediennutzungsverhalten von Kindern und Jugendlichen bei?
3. Teilt die Bundesregierung die Feststellung des Präsidenten der
Bundeszentrale für politische Bildung, Thomas Krüger, dass Kinder und
Jugendliche sich heute ganz selbstverständlich in der digitalen Realität
bewegen, ihre eigenen Formen der Kommunikation haben und die Welt, in der
sie leben, mitgestalten wollen (
https://www.bundestag.de/kiko#url=L2Rv
a3VtZW50ZS90ZXh0YXJjaGl2LzIwMjAva3cyNS1wYS1raWtvLXBhc
nRpemlwYXRpb24tNzAwNDc4&mod=mod539494) (bitte begründen)?
Die Fragen 1 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung misst dem Mediennutzungsverhalten von Kindern und
Jugendlichen einen sehr hohen Stellenwert bei. Kinder wachsen von Beginn an
in einem Umfeld auf, in dem digitale Medien präsent sind. Diese sind aus dem
Alltag von Kindern und Jugendlichen nicht mehr wegzudenken. Nahezu alle
Jugendlichen sind nach aktuellen Studien online: 97 Prozent der Kinder und
Jugendlichen ab dem zwölften Lebensjahr nutzen das Internet regelmäßig
(BITKOM 2019, S. 7; JIM-Studie 2018, S. 13). Auch steigt der Anteil der
Kinder im Grundschulalter, die das Internet tatsächlich nutzen, kontinuierlich an:
von 35 Prozent bei den 6- bis 7-Jährigen bis auf 81 Prozent bei den 10- bis 11-
Jährigen (KIM-Studie 2018, S. 31). Dabei beträgt die Nutzungsdauer an einem
durchschnittlichen Wochentag bei den 6- bis 7-Jährigen 15 Minuten und steigt
auf 51 Minuten bei den 10- bis 11-Jährigen (KIM-Studie 2018, S. 69). Die
Mediennutzung der Kinder und Jugendlichen ist zum größten Teil mobil: 97
Prozent der Familienhaushalte mit Kindern unter 13 Jahren verfügen über ein
Smartphone (KIM-Studie 2018, S. 8), die Hälfte der 6- bis 13-Jährigen besitzt
ein eigenes Gerät (KIM-Studie 2018, S. 16). 71 Prozent aller 6- bis 13-Jährigen
nutzen im Alltag ein Handy oder Smartphone, unabhängig davon, ob sie selbst
eines besitzen oder das Gerät der Eltern mit nutzen dürfen (KIM-Studie 2018,
S. 16). Im Alter von 12 bis 19 Jahren haben die Kinder und Jugendlichen zu
94 Prozent ein eigenes Smartphone (JIM-Studie 2020, S. 8).
Die Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen bietet große Möglichkeiten
und Chancen. Sie nutzen digitale Medien vielfältig: zur Kommunikation über
Messenger und soziale Netzwerke, für digitale Spiele oder zum Schauen von
Videos und Filmen. Aber sie konsumieren nicht nur, sondern sind auch
Produzentinnen und Produzenten in der digitalen Welt und gestalten diese mit.
Besonders in der aktuellen Corona-Situation haben digitale Angebote
insbesondere im Kontext des Distanzunterrichts oder des Kontakthaltens im
Freundeskreis einen bedeutenden Stellenwert.
Gleichwohl sind mit einer zunehmenden und vielfältigen Nutzung digitaler
Medien auch Risiken verbunden. Die Risiken sind vielfältig und werden durch
die Vielfalt an Interaktionsmöglichkeiten, ihre Präsenz im Alltag und die hohe
Geschwindigkeit in der Generierung von Inhalten befördert. Im
Zusammenhang mit interaktionsbezogenen Online-Risiken sind z. B. Mobbing, Grooming,
selbstgefährdendes Verhalten, exzessives Spielen und Kostenfallen zu nennen.
Als verletzliche Verbraucherinnen und Verbraucher sind Kinder und
Jugendliche im Internet und in der digitalen Welt besonderen Risiken ausgesetzt und
Abhängigkeits-, Beeinflussungs- und Suchtpotenziale können von digitalen
Diensten gezielt ausgenutzt werden. In den sozialen Netzwerken, in denen
Kinder und Jugendliche häufig aktiv sind, durchschauen sie nicht immer die
Funktionsweisen und kommerziellen Hintergründe und haben zudem ebenso wie
andere Verbraucherinnen und Verbraucher keine Möglichkeiten, Einfluss auf die
Nutzungsbedingungen der Betreiber von Netzwerken und Plattformen zu
nehmen. Zudem können sie ihre Erwartungen und Bedarfe als Verbraucherinnen
und Verbraucher weniger artikulieren. Besondere Schutzmaßnahmen für Kinder
sind daher wichtig, um ihnen eine faire und angemessene Teilhabe an der
digitalen Welt zu ermöglichen.
Der von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien herausgegebene
Gefährdungsatlas liefert einen detaillierten Überblick über aktuelle
Medienphänomene und die damit verbundenen Gefährdungen für Kinder und Jugendliche.
2. Wie viele Planstellen im Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend (BMFSFJ) beschäftigen sich mit dieser Thematik?
Das Thema Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen tangiert im
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) verschiedene
Aufgabenbereiche. Mit der Thematik im engeren Sinne beschäftigen sich
derzeit im Referat „Jugendschutzgesetz, Kinder- und Jugendmedienschutz,
Aufwachsen digital“ neun Planstellen.
Daneben befasst sich auch der Bereich „Frühe Bildung“ mit 0,5 Planstellen mit
der Thematik. Der Arbeitsbereich umfasst die Betreuung des Schwerpunktes
digitale Medien im Bundesprogramm Sprach-Kitas, die Betreuung von
medienpädagogischen Projekten zum Vorlesen mit digitalen Medien sowie die
Bearbeitung von Grundsatzfragen zu digitalen Medien in der frühkindlichen
Bildung.
4. Welche Studien im Bereich der Grundlagenforschung mit welchen
wesentlichen Erkenntnissen liegen der Bundesregierung vor oder sind in
Planung über
a) die Art und Häufigkeit des Auftretens von Störungsbildern im
Bereich der Computerspiel- und Internetnutzung bei Kindern und
Jugendlichen sowie deren Ursachen;
b) die frühe Entwicklung des Computerspiel- und
Internetnutzungsverhaltens von Kindern und Jugendlichen;
c) Zusammenhang und Zusammenwirken elterlichen
Nutzungsverhaltens und dem Nutzungsverhalten von Kindern und Jugendlichen;
d) die Früherkennung, insbesondere von problembehaftetem
Nutzungsverhalten von Kindern und Jugendlichen sowie Eltern?
Die Fragen 4 bis 4d werden aufgrund von Überschneidungen der
Studieninhalte zusammen beantwortet.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) erhebt seit dem
Jahr 2011 in regelmäßigen Abständen Daten zur Nutzung von Computerspielen
und des Internets sowie zur Verbreitung computerspiel- und internetbezogener
Störungen der 12- bis 25-jährigen Jugendlichen und jungen Erwachsenen in
Deutschland. Die Ergebnisse der letzten Befragung im Jahr 2019 wurden im
Teilband „Computerspiele und Internet“ veröffentlicht (abrufbar unter
https://w
ww.bzga.de/fileadmin/user_upload/PDF/studien/Drogenaffinitaet_Jugendliche
r_2019_Teilband_Computerspiele_u_Internet.pdf). Danach ist bei 8,4 Prozent
der 12- bis 17-Jährigen von einer computerspiel- oder internetbezogenen
Störung auszugehen. In dieser Altersgruppe sind die weiblichen Jugendlichen
(10 Prozent) stärker von einer Störung betroffen als die männlichen
Jugendlichen (7 Prozent). Im Zeitraum von 2011 bis 2019 hat die Verbreitung
computerspiel- und internetbezogener Störungen bei männlichen und weiblichen
12- bis 17-Jährigen zugenommen. Der Erhebungszeitraum lag zwischen dem
15. April und dem 20. Juni 2019.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat die sogenannte BLIKK-
Studie gefördert, die vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte
durchgeführt wurde. Ziel der Studie war es, mögliche Zusammenhänge zwischen
Entwicklungsauffälligkeiten und der Nutzung elektronischer Medien im Rahmen
der U- und J-Untersuchungen zu identifizieren. Im Rahmen der Studie sind
u. a. die Empfehlungen für Eltern zum achtsamen Bildschirmmediengebrauch
entstanden. Weitere Detailinformationen können dem Abschlussbericht
entnommen werden (abrufbar unter
https://www.bundesgesundheitsministerium.
de/service/publikationen/praevention/details/?bmg%5Bpubid%5D=3143).
Zudem wurde vom BMG eine Studie (IBSfemme) gefördert, die das Phänomen
untersucht hat, dass bei vergleichbarer Prävalenz von Mädchen und Jungen
Behandlungsangebote des Suchthilfesystems weit überwiegend von männlichen
Jugendlichen genutzt werden.
Im Ergebnis hat sich gezeigt, dass weibliche Jugendliche sich häufig in anderen
Behandlungssettings (z. B. Psychotherapie) befinden und dass sie deutlich
seltener von dritter Seite zur Inanspruchnahme professioneller Hilfe motiviert
werden.
Details können dem Abschlussbericht entnommen werden (abrufbar unter
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikatio
nen/Drogen_und_Sucht/Berichte/IBSfemme_Abschlussbericht.pdf).
Zusätzlich gibt die Studie der DAK-Forschung „Mediensucht 2020 – Gaming
und Social Media in Zeiten von Corona“ eine Übersicht über die Nutzung von
Computerspielen und sozialen Netzwerken. Im Bereich digitaler Spiele zeigte
sich, dass 10 Prozent der Kinder und Jugendlichen (14,3 Prozent der Jungen,
5,1 Prozent der Mädchen) die ICD-11-Kriterien für riskantes
Nutzungsverhalten und 2,7 Prozent (4,7 Prozent der Jungen, 1,6 Prozent der Mädchen) die
Kriterien für eine pathologische Nutzung erfüllt haben. Hinsichtlich der Nutzung
von sozialen Netzwerken wurde festgestellt, dass 8,2 Prozent der Kinder und
Jugendlichen (9,9 Prozent der Jungen, 6,3 Prozent der Mädchen) die Kriterien
für ein riskantes Nutzungsverhalten und 3,2 Prozent (4 Prozent der Jungen,
2,2 Prozent der Mädchen) die Kriterien für eine pathologische Nutzung erfüllt
haben. Die Studie zeigte auch, dass in fast der Hälfte der befragten Haushalte
Regelwerke für eine zeitliche Befristung der Nutzung fehlten. Wo Regeln
bestehen, werden diese in einem Drittel der Haushalte nicht konsequent verfolgt
und umgesetzt.
Im Forschungsschwerpunkt „Digitalisierung im Bildungsbereich“ im
Rahmenprogramm empirische Bildungsforschung des Bundesministeriums für Bildung
und Forschung (BMBF) werden unter anderem Fragen des frühzeitigen
Aufbaus von Kompetenzen im Umgang mit digitalen Medien als zentrale
Ressourcen für die gesellschaftliche Teilhabe etwa bereits in der Grundschule adressiert
(01JD1808A-C; Verbundvorhaben: Primat des Pädagogischen in der Digitalen
Grundbildung. Grundsatzfragen und Gelingensbedingungen in der
Professionalisierung von pädagogischen Akteuren für Kinder im Grundschulalter; Laufzeit
1. Oktober 2018 bis 30. September 2021).
Darüber hinaus wird in einem anderen Projekt untersucht, ob und wie in
Kindertagesstätten digitale Medien pädagogisch sinnvoll eingesetzt werden sollten
(01JD1904A/B; Verbundprojekt: Digitale Medien in der Kita: Analyse der
digitalen Praxen und des medialen Habitus von Erzieherinnen und Erzieher und
Entwicklung eines Erhebungsinstruments sowie eines Fortbildungsmoduls;
Laufzeit 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2023).
Die Ausschöpfung digitaler Medien im Unterricht für die Schule im
Zusammenspiel formaler, non-formaler und informeller Lerngelegenheiten im
Rahmen einer guten Medienbildung wird am Beispiel von Ganztagsschulen in
einem weiteren Projekt untersucht (01JD1829A; Verbundvorhaben: Digitale
Medien und Medienbildung in der sozialen Welt der Ganztagsschule; Laufzeit
1. Mai 2019 bis 30. April 2022).
Die Familie als eine der frühesten und relevantesten Weichensteller für
gelingende Bildungsprozesse von Kindern und Jugendlichen wird forschungsseitig
in einem Projekt im Rahmenprogramm empirische Bildungsforschung in den
Blick genommen (01JD1814A/B; Verbundvorhaben: Digital Home Learning
Environment: Gelingensbedingungen elterlicher Unterstützung bei der
informationsorientierten Internetnutzung; Laufzeit 1. Mai 2019 bis 30. April 2022).
5. Welche Institute und Organisationen im Geschäftsbereich der
Bundesregierung forschen zum Mediennutzungsverhalten von Kindern und
Jugendlichen (bitte nach verantwortlichem Ressort und Höhe der
Bundesförderung sowie korrespondierendem Haushaltstitel aufschlüsseln)?
Im Zuständigkeitsbereich des BMG wurde aus Kap.1503 Titel 531 03 des
Bundeshaushaltes die Durchführung der unter Frage 4 genannten
Drogenaffinitätsstudie der BZgA mit 517.000 Euro gefördert.
Ergänzend wird auf die in der Antwort zu Frage 4 genannten Studien zum
Mediennutzungsverhalten von Kindern und Jugendlichen im Auftrag der
Bundesregierung verwiesen.
6. Welche Bund-Länder-Arbeitsgruppen beschäftigen sich mit der
Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen, und wann haben sich diese
Arbeitsgruppen in der derzeitigen Legislaturperiode getroffen?
7. Welche Schlussfolgerungen und Erkenntnisse hat die Bundesregierung
aus der Arbeit dieser Bund-Länder-Arbeitsgruppen gezogen?
Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Digitalisierung in der Kinder- und
Jugendhilfe“ hat sich am 8. April 2019 unter Beteiligung des BMFSFJ konstituiert. Die
AG war von der Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder damit
beauftragt worden, Strategien zur Digitalisierung in der Kinder- und Jugendhilfe
zu entwickeln. Die Arbeitsgruppe kam zudem am 1. Juli 2020, am 30.
September 2020, am 27. Januar 2021 und am 17. Februar 2021 zu digitalen Treffen
zusammen und hat einen Länderbeschluss auf den Weg gebracht. Dem zugrunde
liegen gemeinsame Schlussfolgerungen von Bund und Ländern: Digitale
Medien sind im Alltag junger Menschen, ihrer Familien und der Fachkräfte der
Kinder- und Jugendhilfe selbstverständlich präsent und die Digitalisierung in
der Kinder- und Jugendhilfe muss dringend vorankommen – nicht erst, aber
verstärkt seit Corona. Daraus entstehen neue Aufgaben für Bund und Länder in
den Bereichen Schutz, Befähigung und Teilhabe. Gleichzeitig ergeben sich
neue Handlungsfelder und -optionen. Dabei geht es um Ausstattung, aber
genauso um rechtliche Handlungssicherheit, Konzepte und Qualifizierung.
Im Rahmen der von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien und der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz organisierten Bund-Länder-
Gespräche zur Medienregulierung werden regelmäßig Fragen des
Jugendmedienschutzes im Zusammenhang mit der Umsetzung der Richtlinie über audiovisuelle
Mediendienste, des Jugendschutzgesetzes und des
Jugendmedienschutzstaatsvertrages erörtert.
Die Gespräche haben in der aktuellen 19. Legislaturperiode am 6. und 7.
November 2018, am 11. Dezember 2018, am 5. Juni 2019, am 4. September 2019,
am 11. Dezember 2019, am 24. Juni 2020 und am 25. Februar 2021
stattgefunden.
Die Bund-Länder-AG „Modernisierung gesetzlicher Kinder- und
Jugendmedienschutz“ wurde zum Austausch über die Weiterentwicklung des gesetzlichen
Kinder- und Jugendmedienschutzes und zur Umsetzung der diesbezüglichen
Ergebnisse der Bund-Länder-Kommission Medienkonvergenz eingerichtet. Die
Sitzungen fanden am 2. April 2019, 2. Mai 2019, 22. Mai 2019, 21. Juni 2019
und 20. November 2019 statt. Die Beratungsergebnisse sind in das am 5. März
2021 vom Deutschen Bundestag beschlossene zweite Gesetz zur Änderung des
Jugendschutzgesetzes (2. JuSchG-ÄndG) eingeflossen; für die Details wird
auf die Begründung des Regierungsentwurfs verwiesen (Bundestagsdrucksache
19/24909).
8. Welche Studien im Bereich der Grundlagenforschung mit welchen
wesentlichen Erkenntnissen liegen der Bundesregierung vor oder sind in
Planung über die Potenziale digitaler Hilfsmittel für die Verbesserung der
Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen?
Im Rahmenprogramm empirische Bildungsforschung des BMBF werden
Möglichkeiten der Digitalisierung für eine inklusive Bildung untersucht.
Erforscht werden beispielsweise die Potenziale für mehr Teilhabe an kultureller
Bildung für Menschen mit schweren Behinderungen im Rahmen einer
inklusiven Musikpädagogik mittels Musik-Apps (01JKD1710; Bedeutung spezifischer
Musik-Apps für die Teilhabe von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit
komplexen Behinderungen an kultureller Bildung; Laufzeit 1. Mai 2018 bis
30. September 2021).
Auch wird in einem groß angelegten Verbundprojekt an 16 Grund- und
Sekundarschulen erforscht, wie inklusive und digitale Schul- und
Unterrichtsentwicklung miteinander verbunden und erfolgreich umgesetzt werden kann
(01JD1819A/B; Verbundvorhaben: Digitalisierung und Inklusion –
Grundsatzfragen und Gelingensbedingungen einer inklusiven digitalen Schul- und
Unterrichtsentwicklung; Laufzeit 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2021).
Zudem wird untersucht, inwiefern die zunehmende Digitalisierung fördernd
oder hemmend für die Teilhabe von jungen Menschen mit Behinderung an der
betrieblichen Ausbildung ist. Dabei steht neben der digitalen Ausstattung der
Betriebe vor allem der Einsatz von behinderungskompensierenden
Technologien im Fokus des Projekts. Es zeigt sich, dass der Einsatz digitaler Hilfsmittel
im Betrieb deutlich zunimmt, wenn Betriebe Menschen mit Behinderung
ausbilden. Die Teilhabe an und durch digitale Technologien (Einsatz von
behinderungskompensierenden Technologien) bietet großes Potenzial für bessere
betriebliche Inklusion von jungen Menschen mit Beeinträchtigungen (01JD1820;
Digitalisierung in der betrieblichen Ausbildung von Menschen mit
Behinderung; Laufzeit 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2021).
Die BMBF-Richtlinie zur Förderung der Forschung zur „Qualifizierung der
pädagogischen Fachkräfte für inklusive Bildung“ im Rahmenprogramm
empirische Bildungsforschung (Bundesanzeiger vom 29. März 2016) legt Grundlagen
für eine stärkere wissenschaftliche Fundierung professionellen Handelns
pädagogischer Fachkräfte für inklusive Bildung in unterschiedlichen
Bildungsbereichen. Einzelne Projekte der Fördermaßnahme befassen sich dabei konkret mit
der (Weiter-)Entwicklung digitaler Medien zur Aus- und Fortbildung von
pädagogischen Fachkräften für inklusive Lernumgebungen.
In der BMBF-Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema
„Förderbezogene Diagnostik in der inklusiven Bildung“ (Bundesanzeiger vom 5.
Dezember 2019) sollen u. a. Projekte gefördert werden, die sich mit der
(Weiter-)Entwicklung förderrelevanter diagnostischer Verfahren und
Instrumente auseinandersetzen. Dies gegebenenfalls auch unter Einbezug digitaler
Anwendungen. Die ersten Forschungsprojekte werden voraussichtlich ab Mitte
2021 gefördert.
Durch die Förderung des BMFSFJ konnte in einem Pilotprojekt zur
„Entwicklung eines Verfahrens zur leistungsbegründenden Einschätzung von
(drohenden) Teilhabebeeinträchtigungen durch Fachkräfte der Jugendhilfe“ ein
onlinebasiertes Instrument zur Teilhabeeinschätzung entwickelt und in der
Jugendamtspraxis erprobt werden. Die wesentlichen Erkenntnisse dieses von der
Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie des
Universitätsklinikums Ulm gemeinsam mit dem Deutschen Jugendinstitut e. V. (DJI)
durchgeführten Projekts können der Broschüre „Teilhabebeeinträchtigungen bei
Kindern und Jugendlichen mit (drohender) seelischer Behinderung erkennen“
(abrufbar unter
https://www.dji.de/fileadmin/user_upload/bibs2018/Broschuere_
Teilhabe-Instrument_Rechtsexpertise_2019.pdf) entnommen werden.
9. Welche Modellprojekte werden von der Bundesregierung finanziell und/
oder strukturell gefördert, die die Erprobung digitaler Hilfsmittel zur
Verbesserung der Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung
zum Ziel haben (bitte nach Jahr, Laufzeit und soweit zutreffend nach
Haushaltstitel aufschlüsseln)?
Die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) fördert in diesem
Zusammenhang das Modellprojekt „Diversity-Puzzle-Trails – Storybasierte Lernräume
multiperspektivischer Realitäten“ des ABC Bildungs- und Tagungszentrums,
dessen Ziel die Entwicklung, Erprobung und Evaluation eines storybasierten
Krimi-Spiels auf Grundlage des Anti-Bias-Ansatzes ist. Das Projekt läuft vom
15. November 2020 bis 31. Mai 2022. Die Haushaltsmittel stehen im Kapitel
0635 Titel 684 02 wie folgt zur Verfügung:
Haushaltsjahr 2020: 4.808,79 Euro,
Haushaltsjahr 2021: 60.810,49 Euro,
Haushaltsjahr 2022: 19.251,22 Euro.
10. Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse der JIM-Studie 2020
in Bezug auf die Verfügbarkeit von internetfähigen Geräten und
potenziell problembehaftetem Nutzungsverhalten von Kindern und
Jugendlichen, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Die reine Verfügbarkeit von digitalen Geräten ist für sich betrachtet unkritisch.
Das Anliegen der Bundesregierung ist es, Rechte der Kinder und Jugendlichen
in der digitalen Welt zu stärken: ihre Persönlichkeitsrechte, ihre Schutzrechte
und ihre Freiheitsrechte. Kinder haben auch nach Maßgabe der
Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen ein Recht auf Teilhabe an digitalen Medien.
Ein entscheidender Schlüssel zur Prävention negativer Auswirkungen des
Gebrauchs digitaler Medien ist die Förderung der Medienkompetenz von Kindern
und Jugendlichen, aber auch von deren Erziehenden und Fachkräften. Zum
Auf- und Ausbau der Medienkompetenz fördert die Bundesregierung eine
Vielzahl von Projekten. Eine beispielhafte Übersicht kann der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der FDP „Medienkompetenz“ auf
Bundestagsdrucksache 19/3649 entnommen werden.
Auch der Schutzrahmen muss sich an das aktuelle digitale Medienangebot und
die Nutzungsgewohnheiten und daraus resultierende Risiken wie
Cybermobbing anpassen. Mit der Modernisierung des gesetzlichen Kinder- und
Jugendmedienschutzes durch das 2. JuSchG-ÄndG sollen insbesondere
Internetdienste, in denen Kinder und Jugendliche sich aufhalten, verpflichtet werden, ihnen
eine sichere und unbeschwerte Teilhabe zu ermöglichen. Dies kann durch
sichere Voreinstellungen erfolgen, aber auch durch einfache, leicht erreichbare
und verständliche Hilfe- und Beschwerdesysteme.
Im Übrigen wird auf die gemeinsame Antwort zu den Fragen 1 und 3
verwiesen.
11. Sieht die Bundesregierung gesetzgeberischen Handlungsbedarf in
Hinblick auf die in der JIM-Studie 2020 festgestellte Steigerung
versehentlicher Käufe bzw. Abonnements von Kindern und Jugendlichen in
digitalen Spielen, und wenn ja, welchen?
Kinder und Jugendliche nutzen überdurchschnittlich häufig vermeintlich
kostenlose soziale Netzwerke und bezahlen dabei mit ihren personenbezogenen
Daten oder als Adressaten von (personalisierter) Werbung. Es ist daher
besonders wichtig, die Datensouveränität und Medienkompetenz der Kinder und
Jugendlichen zu stärken. Doch dies allein reicht nicht aus. Die Netzwerke und
Plattformen stehen in der besonderen Verantwortung, ihre Dienste bzw. ihr
Design kinder- und jugendschutzgerecht zu gestalten. Insbesondere sollten in den
Diensten keine Techniken und Features genutzt werden, die gezielt die
Schwächen und Abhängigkeiten von Kindern und Jugendlichen ausnutzen.
Unternehmen tragen Verantwortung sicherzustellen, dass solche
versehentlichen Käufe/Abonnements von Kindern und Jugendlichen nicht ohne weiteres
möglich sind. In-App-Käufe sind oft als günstige Angebote getarnt.
Die Hemmschwelle für den Kauf ist niedrig, weil es oftmals keine eindeutige
Warnung, sondern lediglich einen neutralen Hinweis für den kostenpflichtigen
Kauf gibt. Durch eine transparente, kinder- und jugendgerechte Sprache und
Gestaltung der Webseiten kann die Anzahl solche Käufer verringert werden.
Sofern versehentlich ein Kauf getätigt wurde, muss eine unkomplizierte
Rückabwicklung und Rückerstattung seitens der Unternehmen gewährleistet werden.
Zur besseren Orientierung von Kindern und Jugendlichen, Eltern und
Fachkräften sieht das am 5. März 2021 vom Deutschen Bundestag beschlossene
2. JuSchG-ÄndG vor, dass Kauffunktionen, glücksspielähnliche Mechanismen
und Kaufappelle bei der Alterskennzeichnung von digitalen Spielen
berücksichtigt werden sollen.
Durch das Zusammenspiel mit den Maßnahmen zur Anbietervorsorge soll ein
altersgerechter Zugang insbesondere durch entsprechende Voreinstellungen,
technische Möglichkeiten der elterlichen Begleitung und Kontrolle der
Mediennutzung und kindgerechte Informationen gewährleistet werden.
Kinder und Jugendliche werden vor allem durch das Geschäftsfähigkeitsrecht
umfassend gegen ungewollte kostenpflichtige Verträge geschützt. Kinder und
Jugendliche im Alter zwischen 7 und 18 Jahren sind lediglich beschränkt
geschäftsfähig. Alle Vertragserklärungen von Kindern und Jugendlichen, durch
die diese nicht nur rechtliche Vorteile erlangen, bedürfen der Zustimmung
durch ihre gesetzlichen Vertreter. Eine Vertragserklärung, durch die sich ein
Kind oder ein Jugendlicher auch zu Leistungen gegenüber einem
Vertragspartner verpflichtet, sind nicht nur rechtlich vorteilhaft. Gibt das Kind oder
Jugendlicher ohne die erforderliche Zustimmung seiner gesetzlichen Vertreter eine
Vertragserklärung ab, so ist diese schwebend unwirksam, solange die
gesetzlichen Vertreter sie nicht genehmigen. Ein Unternehmer kann aus einer solche
Vertragserklärung keine Rechte herleiten, unabhängig davon, ob das Kind oder
der Jugendliche die Vertragserklärung bewusst oder versehentlich abgegeben
hat.
Bei einem Angebot, das so gestaltet ist, dass Kinder und Jugendliche vermehrt
„versehentliche“ Vertragserklärungen abgeben, kann der Unternehmer solche
Erklärungen nicht als Vertragserklärungen des Kinds oder des Jugendlichen
werten.
Gleichwohl besteht in den Fällen, in denen Kinder auch unmittelbar nach der
Vertragserklärung das vermeintlich vereinbarte Entgelt an den Unternehmer
zahlen, das Problem, dass das geleistete Entgelt oft nicht zurückgefordert wird,
weil sich die Kinder und Jugendlichen bzw. ihre gesetzlichen Vertreter des
bestehenden Rückforderungsrechts nicht bewusst sind oder den Aufwand für die
Geltendmachung und Durchsetzung dieses Rechts scheuen.
Deshalb ist es wichtig, gegen unseriöse Angebote im Internet, die sich an
Kinder und Jugendliche richten, wirksam vorgehen zu können.
Dies ist insbesondere möglich, wenn ein solches missverständliches Angebot
im Internet als unzulässige geschäftliche Handlung wegen eines Verstoßes
gegen die Irreführungsverbote der §§ 5 oder 5a des Gesetzes gegen den
unlauteren Wettbewerb (UWG) anzusehen ist. Bei unzulässigen geschäftlichen
Handlungen besteht ein Anspruch auf Unterlassung, der nach §§ 8 und 12 UWG mit
einer Abmahnung oder einem gerichtlichen Unterlassungsantrag von jedem
Mitbewerber sowie den in § 8 Absatz 3 Nummern 2 bis 4 UWG genannten
Stellen geltend gemacht werden kann. Hierzu zählen beispielsweise die
Verbraucherzentralen oder die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs
e. V. (Wettbewerbszentrale).
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]