[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg,
Michael Theurer, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/27136 –
Umgang mit Corona-Mutationen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Bisher (Mitte Februar 2021) führt das Robert Koch-Institut (RKI) drei
besonders „besorgniserregende“ Virusvarianten des Coronavirus auf (
https://www.
rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Virusvariante.html?nn=
2444038).
B.1.1.7, besser bekannt als die britische Mutation, weist eine leichtere
Übertragbarkeit und nach ersten Hinweisen auch eine höhere Sterblichkeit auf.
B.1.351, oft auch als südafrikanische Mutation bezeichnet, weist ebenfalls
eine höhere Übertragbarkeit auf. Außerdem verweist das RKI darauf, dass
diese Variante auch für Personen, die eine Impfung erhalten haben oder
Antikörper durch eine überstandene Infektion vorweisen, von dieser Variante bedroht
sein könnten. Über die dritte Variante, P.1, (brasilianische Mutation) hat das
RKI nur geringe Kenntnisse, diese ähnele aber der südafrikanischen Variante.
Generell ist es nicht ungewöhnlich, dass Viren mutieren, erklärt auch das
Bundesministerium für Gesundheit auf seinem Twitter-Kanal (
https://twitte
r.com/bmg_bund/status/1341308085797793793?lang=de). Entscheidend zur
Bekämpfung einer Pandemie ist aber nach Auffassung der Fragesteller, dass
Impfstoffe und Tests schnell an die neuen Virusvarianten angepasst werden
können.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Seit Beginn der Zirkulation von SARS-CoV-2 im Menschen erwerben diese
Viren eine zunehmende Anzahl Mutationen des viralen Genoms. Seit Mitte
Dezember 2020 wurde aus Großbritannien über die zunehmende
Identifizierung und Verbreitung der sogenannten SARS-CoV-2 VOC 202012/01 Variante
(VOC: variant of concern¸ besorgniserregenden Varianten) berichtet. Der
Anteil der VOCs, insbesondere die Varianten B.1.1.7 und der südafrikanischen
Variante B.1.351, ist weiter deutlich gestiegen. In Deutschland wird vor allem
die Variante B.1.1.7 beobachtet.
Impfstoffhersteller haben begonnen, ihre Impfstoffe hinsichtlich der
Wirksamkeit gegen die neuen Mutationen zu untersuchen und entwickeln angepasste
Deutscher Bundestag Drucksache 19/27326
19. Wahlperiode 17.03.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 16. März 2021
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Impfstoffe, z. B. für die Gabe als Auffrischungsimpfung. Auf Europäischer
Ebene wurde von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) ein
Reflexionspapier veröffentlicht, welche Aspekte pharmazeutische Unternehmen bei
der Anpassung ihrer Impfstoffe berücksichtigen sollen (
www.ema.europa.eu/
en/news/-adapting-covid-19-vaccines-sars-cov-2-variants-guidance-vaccine-ma
nufacturers).
Mit dem „HERA Incubator“ werden auf europäischer Ebene Maßnahmen
gegen COVID-19-Varianten geplant, die Unternehmen und die zuständigen
Behörden zusammenzubringen sollen, um Varianten zu überwachen, Daten
auszutauschen und bei der Anpassung von Impfstoffen zusammenzuarbeiten (https://
ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/QANDA_21_642). Der Plan
konzentriert sich auf die Erkennung, Analyse und Anpassung an
Virusvarianten, Beschleunigung der behördlichen Zulassung von Impfstoffen,
Bereitstellung von Leitlinien zu Datenanforderungen und Unterstützung der schnellen
Massenproduktion von angepassten oder neuartigen COVID-19-Impfstoffen.
1. Welche Mutationen des Coronavirus sind der Bundesregierung bekannt,
und welche davon weisen Mutationen auf, die das Infektionsgeschehen
maßgeblich beeinflussen könnten?
Folgende SARS-CoV-2 Varianten sind bekannt:
B.1
Diese Virusvarianten weisen die Spike-Mutation D614G auf und waren zu
Beginn der Pandemie noch selten, herrschen aber mittlerweile weltweit vor, was
auf eine erhöhte Übertragbarkeit im Vergleich zum Ausgangsvirus
zurückgeführt wird.
Cluster V-Variante
Das „Danish Statens Serum Institut“ (SSI) hat in den Virusisolaten aus Nerzen
und Menschen aus der Umgebung von Nerzfarmen verschiedene Varianten
identifiziert. Eine dieser Varianten weist vier Mutationen im Bereich des
Spikeproteins auf (H69del/V70del, Y453F, I692V, M1229I). Die in den Isolaten
gefundene Mutation Y453F betrifft direkt die Rezeptor-Bindungsdomäne (RBD)
und stellt eine adaptive Mutation an den Nerz als neuen Wirt dar. Die Mutation
bedingt eine bessere Bindung an das ACE2 von Nerzen. Die isolierten
Varianten weisen keine andere Pathogenität oder Replikationseffizienz auf.
B.1.1.7
Diese Variante breitet sich seit Mitte Dezember 2020 im Vereinigten
Königreich (UK) aus und ist dort das dominante Virus geworden. Diese Variante ist
mittlerweile weltweit zu finden. In Deutschland ist sie inzwischen für ca.
50 Prozent der Neuinfektionen verantwortlich mit deutlich ansteigendem
Trend. Die Variante weist eine 40 bis 80 Prozent höhere Übertragbarkeit auf.
Die B.1.1.7-Variante zeichnet sich durch eine hohe Anzahl an Mutationen im
Spikeprotein [Deletion H69/V70; Deletion 144; N501Y, A570D, D614G,
P681H, T716I, S982A, D1118H] sowie anderen Genombereichen aus. Die
Mutation N501Y erhöht die Affinität für das zelluläre ACE2 Rezeptorprotein und
könnte die bessere Übertragbarkeit erklären.
B.1.351
Diese Variante wurde im Dezember 2020 vermehrt in Südafrika gefunden und
beinhaltet ca. 1 Prozent der Neuinfektion in Deutschland. Auch sie weist
zahlreiche Mutationen im Spikeprotein auf [L18F, D80A, D215G, R246I, K417N,
E484K, N501Y, A701V], darunter drei Aminosäureaustausche im Bereich der
Rezeptorbindungsdomäne (RBD) des Spikeproteins (K417N, E484K and
N501Y).
Auch für diese Variante wird eine erhöhte Übertragbarkeit diskutiert (Tegally et
al., 2020), und die Mutationen K417N und E484K vermindern die Sensitivität
des Virus gegen neutralisierende Antikörper und verringert somit
wahrscheinlich die Wirksamkeit von Impfungen und den Schutz genesener Patienten.
P.1
Diese SARS-CoV-2-Variante zirkuliert im brasilianischen Staat Amazonas und
breitet sich ebenfalls weltweit aus. In Deutschland sind Infektionen mit dieser
Variante bisher noch nicht beschrieben. Sie weist ebenfalls eine Reihe von
Spikeprotein-Mutationen auf [L18F, T20N, P26S, D138Y, R190S, K417T,
E484K, N501Y, H655Y, T1027I, V1176F] und ähnelt in bestimmten RBD-
Positionen (K417, E484, N501) der aus Südafrika beschriebenen Variante.
Deshalb werden auch für diese Variante eine erhöhte Übertragungsrate und
verringerte Effektivität neutralisierender Antikörper von genesenen oder geimpften
Personen diskutiert.
B.1.429/CAL.20C
Diese Variante tritt momentan vermehrt in den USA in Kalifornien auf. Sie
wird bei 45 Prozent der Neuinfektionen in Kalifornien gefunden. In
Deutschland sind noch keine Übertragungen bekannt. Diese Variante trägt die L452R-
Mutation, die für die leichtere Verbreitung verantwortlich gemacht wird.
Alle oben erwähnten SARS-CoV-2 Varianten weisen Mutationen auf, die das
Infektionsgeschehen maßgeblich beeinflussen. Sie sind leichter übertragbar,
und besonders die Varianten B.1.351 und P.1 zeigen eine verringerte
Effektivität neutralisierender Antikörper, wodurch die Schutzwirkung von Impfungen
oder zuvor durchlaufener Infektion mit einer anderen SARS-CoV-2 Variante
verringert werden könnte.
2. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Wirksamkeit der
bisher verfügbaren Impfstoffe in Bezug auf die einzelnen
Virusmutationen?
Echte Wirksamkeitsdaten liegen gegenwärtig nur für den Impfstoff der Firma
AstraZeneca vor. Eine in Schottland durchgeführte Studie deutet darauf hin,
dass die Wirksamkeit des Impfstoffs gegenüber der Virusvariante B.1.1.7
(„UK Variante“) nicht signifikant eingeschränkt ist, auch wenn die gegen diese
Variante ermittelten Neutralisationstiter in Seren von Geimpften deutlich
niedriger waren als gegen das Ursprungs-SARS-CoV-2, gegen das der Impfstoff
entwickelt wurde. Gegenüber der südafrikanischen Virusvariante (B1.351)
zeigte der AstraZeneca-COVID-19-Impfstoff nur eine sehr eingeschränkte
Wirksamkeit.
Für die Impfstoffe der Firmen BioNTech/Pfizer und Moderna liegen Ergebnisse
zur neutralisierenden Aktivität von Seren Geimpfter gegenüber der UK- und
südafrikanischen Variante vor, die belegen, dass die Neutralisationstiter gegen
die Varianten sich nur moderat von denen gegen das Ursprungsvirus
unterscheiden. Valide Wirksamkeitsdaten gegenüber den Varianten liegen nicht vor.
3. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Wirksamkeit der
weiteren aktuell von der EU bestellten Impfstoffe in Bezug auf die
einzelnen Virusmutationen?
Für den Impfstoff der Firma Janssen liegen Wirksamkeitsdaten gegenüber
folgenden Virusvarianten vor:
– Südafrikanische Variante: Wirksamkeit von knapp 60 Prozent gegen eine
moderate oder schwere COVID-19, höhere Wirksamkeit zum Schutz vor
einer schweren COVID-19.
– Brasilianische Variante: ca. 70 Prozent Wirksamkeit gegen eine moderate
oder schwere COVID-19.
4. Wie leicht ist es den Herstellern nach Kenntnis der Bundesregierung
möglich, ihre Impfstoffe jeweils an eine oder alle Mutationen
anzupassen, und wie lange werden sie hierfür benötigen?
Die Bundesregierung liegen zu diesen komplexen Verfahren keine verlässlichen
Informationen vor, dies kann nur von den jeweiligen Herstellern selbst
eingeschätzt werden.
5. Müssen Impfstoffe, die an mutierte Corona-Varianten angepasst werden,
wieder ein volles Zulassungsverfahren inklusive Studienphasen
durchlaufen, oder gibt es Sonderverfahren?
a) Wie sehen die Zulassungsverfahren für angepasste Impfstoffe genau
aus?
b) Wie lange werden solche Zulassungsverfahren dauern?
Die Fragen 5 bis 5b werden gemeinsam beantwortet.
Die prozeduralen Zulassungsmodalitäten werden gegenwärtig bei der
Europäischen Kommission geprüft. Angestrebt wird, diese Verfahren möglichst mit
kurzer Frist und einem möglichst geringen administrativen Aufwand
durchführen und abschließen zu können (vgl.
https://www.ema.europa.eu/en/documents/
scientific-guideline/reflection-paper-regulatory-requirements-vaccines-intende
d-provide-protection-against-variant_en.pdf).
c) Wann wären die neuen angepassten Impfstoffe der einzelnen
Hersteller nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils verfügbar?
Aufgrund der noch offenen thematischen Fragen kann zum jetzigen Zeitpunkt
kein verlässliches Datum der Verfügbarkeit benannt werden.
d) Wie wird dies bisher bei anderen Impfstoffen gehandhabt, etwa bei
Grippe-Impfstoffen, wo regelmäßig mutierte Viren durch Impfungen
bekämpft werden?
Die jährliche Anpassung der Grippe-Impfstoffe erfolgt mittels des etablierten
Verfahrens einer Änderungsanzeige nach der Verordnung (EG) Nr. 1234/2008.
Ob und inwieweit sich ein solches Verfahren auf die COVID-19-Impfstoffe
übertragen ließe, ist Gegenstand der derzeitigen Diskussionen bei der
Europäischen Kommission.
6. Welche vertraglichen Regelungen sind von Seiten der EU im Zuge der
Impfstoffbestellungen zu mutierten Viren mit den einzelnen
Impfstoffherstellern getroffen worden?
a) Wurden schnelle Anpassungen an mutierte Varianten vertraglich
geregelt, wenn ja, wie?
b) Wurden Anreize, etwa finanzieller Natur, geschaffen, um mutierte
Varianten schneller bekämpfen zu können?
7. Decken die bestehenden Impfstofflieferverträge und die bestellten
Impfstoffe jeweils auch mutierte Varianten des Coronavirus ab (bitte für jeden
Impfstoff einzeln angeben)?
Die Fragen 6 und 7 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Hinsichtlich der Wirksamkeit der bereits bestellten Impfstoffe in Bezug auf
Virusmutationen wird auf die Antworten auf die Fragen 2 und 3 verwiesen. Bei
den Verhandlungen zu den im Februar 2021 abgeschlossenen
Aufstockungsverträgen mit den Herstellern Pfizer/BioNTech und Moderna hat die EU-
Kommission das Thema der Lieferung eines etwaigen an Virusvarianten angepassten
Impfstoffs aktiv eingebracht und hierzu auch Vereinbarungen erzielt. Die
Einzelheiten der vertraglichen Regelungen unterliegen zum Schutz der Betriebs-
und Geschäftsgeheimnisse der Hersteller der Vertraulichkeit. Darüber hinaus
hat die EU-Kommission in ihrer Mitteilung an das Europäische Parlament, den
Europäischen Rat und den Rat unter dem Titel „HERA Incubator: unsere gemei
nsame proaktive Antwort auf die Bedrohung durch COVID-19-Varianten„ vom
17. Februar 2021 (COM(2021) 78 final) angekündigt, bestehende Advance
Purchase Agreements (Impfstoffbeschaffungsverträge) zu aktualisieren oder neue
abzuschließen, um die Entwicklung neuer und angepasster Impfstoffe zum
Schutz gegen Virusvarianten zu unterstützen.
8. Welche Tests gegen das Coronavirus sind nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell auf dem Markt verfügbar?
Zurzeit stehen zwei Testverfahren für den Nachweis von SARS-CoV-2 zur
Verfügung: die Polymerase-Kettenreaktion (PCR) und der Antigen-Test
(Schnelltests zur Anwendung durch geschultes Personal und Antigen-Tests zur
Eigenanwendung durch Laien).
Die in der Regel laborgebundene PCR-Testung ist die zuverlässigste Methode
für die Diagnose einer SARS-CoV-2-Infektion. Mittels direktem
Erregernachweis weist sie Teile des Virusgenoms in Probenmaterial nach, auch im frühen
Verlauf der Infektion.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
veröffentlicht auf seiner Internetseite eine Übersicht über Antigen-Tests, die Gegenstand
des Anspruchs nach § 1 Satz 1 der Coronavirus-Testverordnung sind (
https://an
tigentest.bfarm.de/ords/f?p=101:100:10677617684860:::::&tz=1:00). Die
derzeit aufgrund einer Sonderzulassung verfügbaren Tests zur Eigenanwendung
listet das BfArM auf unter:
https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Antige
ntests/_node.html.
9. Wie zuverlässig können die Tests nach Kenntnis der Bundesregierung
jeweils mutierte Varianten des Coronavirus identifizieren?
Die bisher bekannten neuartigen SARS-CoV-2 Varianten (VOC; VOC: variant
of concern) der Linien B.1.1.7, B.1.351, P.1, die auch in Deutschland
zirkulieren, weisen zahlreiche Mutationen vor allem im S-Gen des Virus auf, die zu
Aminosäureaustauschen im Spike Protein des Virus führen. Im Rahmen der
Routinediagnostik können PCR-Systeme, die die Spike-Region erfassen,
gegebenenfalls auffällige Ergebnisse zeigen, die auf das Vorliegen einer VOC
hinweisen können. Dies gilt insbesondere für PCR-Systeme, die die Spike
Deletion H69/V70 der britischen VOC B.1.1.7 erfassen. In Deutschland ist der Anteil
der PCR-Systeme, die das S-Gen des Virus als Zielgen nachweisen, gering, und
meist stellt das S-Gen nur eins von mehreren virus-spezifischen Zielgenen dar.
Um sicherzustellen, dass auch solche PCRs, die das S-Gen nutzen, zuverlässig
alle zirkulierenden SARS-CoV-2 Varianten nachweisen, werden diese
diagnostischen PCRs, die auf Spike-kodierende Sequenzbereiche abzielen, regelmäßig
überprüft.
Antigentests weisen das Virus mit etwas geringerer Sensitivität und Spezifität
als die PCR in Untersuchungsmaterial aus dem Respirationstrakt durch die
Detektion von Virusprotein nach. Je nach Aufbau sind sie für den Einsatz vor Ort
(Antigen-Schnelltest/PoC-Antigentest) oder als Test im Labor geeignet.
Antigen-Tests, die im Rahmen der Teststrategie eingesetzt werden, müssen
Mindestkriterien erfüllen, die vom Paul-Ehrlich-Institut gemeinsam mit dem
Robert Koch-Institut festgelegt werden. Zur Sicherstellung, dass auch die
Virusvarianten zuverlässig nachgewiesen werden, enthalten die Mindestkriterien
die Vorgabe, dass Angaben zu den spezifischen SARS-CoV-2-Proteinen
(Antigenen) gemacht werden müssen, die durch den jeweiligen Test nachgewiesen
werden. Soweit der Test spezifisch Proteine nachweist, die von der Mutation
betroffen sind, muss nachgewiesen werden, dass das Virus dennoch zuverlässig
erkannt wird.
10. Was unternimmt die Bundesregierung, um die Forschung an Impfstoffen
und Tests zu fördern, die auch mutierte Corona-Virusvarianten
abdecken?
a) Wurden Fördermittel gezahlt, wenn ja, an wen, wann, und in welcher
Höhe?
Die Fragen 10 und 10a werden gemeinsam beantwortet.
Nach Ansicht der Bundesregierung hat die bereits bisher erfolgte
Bundesförderung der Impfstoff- und Diagnostikaentwicklung auf nationaler wie
internationaler Ebene dazu beigetragen, dass jetzt die nötigen Arbeiten zur Abdeckung
neu auftretender Virusvarianten schnell in Angriff genommen werden können.
Hierzu zählen:
• Die Förderung der Firmen BioNTech, CureVac und IDT-Biologika im
Sonderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
zur Beschleunigung der Impfstoffentwicklung gegen SARS-CoV-2. Nach
Ansicht der Bundesregierung hat die Förderung mit dazu beigetragen, dass
die Unternehmen BioNTech und CureVac bereits im Februar in der Lage
waren, außerhalb der Bundesförderung und teils in internationaler
Kooperation mit der Entwicklung neuer Impfstrategien bzw. adaptierter oder
verbesserter Impfstoffe zu beginnen. In der Impfstoffentwicklung der Firma IDT-
Biologika, die sich noch in einem frühen Stadium befindet, werden
Virusvarianten bereits mit berücksichtigt.
• Die Unterstützung der globalen Impfstoffinitiative Coalition for Epidemic
Preparedness Innovations (CEPI). CEPI hat bereits im November 2020 eine
Taskforce mit GISAID (Global Initiative on Sharing All Influenza Data)
und anderen Partnern initiiert, um regelmäßige Berichte zu verschiedenen
genetischen Varianten von SARS-CoV-2 zusammenzutragen und zu teilen.
Ergänzend zu den Arbeiten zur Entwicklung von Impfstoffkandidaten hat
CEPI gegenwärtig eine Ausschreibung veröffentlicht, um klinische Arbeiten
zur Wirksamkeit der Impfstoffkandidaten bei neuen Varianten oder in
bestimmten Subpopulationen zu untersuchen.
• Die Förderung der Produktentwicklungspartnerschaft Foundation for
Innovative New Diagnostics (FIND) für die Entwicklung von molekularen
Diagnostiktests und Antigenschnelltests, die auch die Coronavirus-Varianten
detektieren können, sowie für die Überwachung der Zuverlässigkeit
existierender Tests bei neu auftretenden Varianten.
• Die Neuzusagen der Bundesregierung in Höhe von 1,5 Mrd. Euro an den
Access to Covid-19 Tools Accelerator (ACT-A) sind auch im
Zusammenhang mit der Bekämpfung neu auftretender Virusvarianten zu sehen.
Insbesondere zu nennen sind hierin weitere Mittelzusagen für CEPI von bis zu
120 Mio. Euro und Mittel für FIND in Höhe von bis zu 50 Mio. Euro für
2021 für die Intensivierung der oben genannten Arbeiten.
• Das BMBF stellte im November 2020 rund 600.000 Euro aus dem
Förderprogramm „Innovationsunion Europa“ an das Deutsche Zentrum für
Infektionsforschung (DZIF) bereit, um den Aufbau der europaweiten
Impfstoffstudien-Plattform EUVAP (European Vaccine Trial Accelerator Platform zu
beschleunigen. Diese Plattform und das aus ihr entstandene paneuropäische
Studienzentrennetzwerk „VACCELERATE“ werden vom DZIF koordiniert.
VACCELERATE ist Teil des „HERA-Incubator“, der aktuellen Initiative
der Europäischen Kommission im Kampf gegen Varianten des Coronavirus.
• Das Helmholtz Zentrum für Infektionsforschung (HZI) erhält über den
Impuls- und Vernetzungsfonds der Helmholtz Gemeinschaft Förderung des
Bundes in Höhe von rund 900.000 Euro für die Entwicklung eines
Multiplex Serologietests „MULTICOV-AB“. Der Test wird zurzeit
weiterentwickelt, um potenzielle SARS-CoV-2 Varianten bei infizierten Personen
anhand des Antikörperprofils und hier vor allem bzgl. der
Virusneutralisationsfähigkeit zu identifizieren.
• Das DZIF startete im Oktober 2020 ein mit rund 2 Mio. Euro gefördertes
Projekt zur Entwicklung eines breit-neutralisierenden Antikörpers gegen
SARS-CoV-2 „Development and Clinical Application of the Potent SARS-
CoV-2-Neutralizing Antibody DZIF-10c”. Im Verlauf der aktuell laufenden
Studie wird auch die Wirksamkeit des Antikörpers gegen die
unterschiedlichen Coronavirusvarianten untersucht und es werden weitere Antikörper
auf ihre Wirksamkeit gegen Varianten getestet.
• Das Förderprogramm EXIST – Forschungstransfer des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert bereits seit März 2020 verstärkt
das Gründungsvorhaben „Impfkraft“ am Universitätsklinikum Tübingen
(UKT), welches sich mit der Entwicklung eines innovativen polyvalenten
COVID-19 Impfstoff der 2. Generation befasst, der auch die aktuell
auftretenden Mutationen adressiert und hochwirksam erscheint. Der neuartige
Impfstoff richtet sich, anders als alle bisherigen Impfstoffe, gegen zwei
unterschiedliche Ziele bei SARS-CoV-2, das Spike-Protein und ein Protein am
Genom des Virus (N-Protein). Neben einer starken und breiten
Antikörperbasierten Immunantwort werden auch SARS-CoV-2-spezifische T-Zellen
gebildet, die einen langfristigen Schutz gewährleisten könnten. Dadurch hat
der Impfstoff insgesamt eine hohe Mutations-Resistenz. Mit drei
Aufstockungen im Jahr 2020, die alle eine unabhängige externe Expertenjury
befürwortete, beläuft sich die Gesamtfördersumme, die dem UKT bewilligt
wurde, zwischenzeitlich auf ca. 26 Mio. Euro. Hierin sind neben der
Entwicklung des Herstellungsprozesses auch die ersten klinischen Testungen
beinhaltet. Eine erneute Aufstockung zur Vorbereitung der finalen
klinischen Phase III Testung im Menschen befindet sich in Planung.
b) Sind weitere Förderprogramme geplant?
Derzeit sind keine weiteren Fördermaßnahmen zu Corona-Virusvarianten
geplant.
Die technologieoffenen Förderprogramme EXIST-Gründerstipendium und
EXIST Forschungstransfer des BMWi stehen aber auch künftigen
Gründungsvorhaben offen gegenüber, die einen unmittelbaren Beitrag zur Bewältigung der
Corona-Pandemie und deren Folgen leisten können.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]