[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Margit Stumpp,
Sven-Christian Kindler, Dieter Janecek, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/27234 –
Abrufe beim Bundesförderprogramm Breitbandausbau
1. Wie viele Mittel in Euro standen zwischen 2015 und 2020 im
Bundesförderprogramm Breitbandausbau jährlich und insgesamt in diesem
Zeitraum zur Verfügung, und wie viele dieser Mittel wurden bisher bereits
für die drei Fördermöglichkeiten Beratungsleistung,
Wirtschaftlichkeitslücke und Betreibermodell ausgezahlt (bitte jahresscheibengenau
darstellen)?
Welche Ausgabereste wurden in den Jahren 2015 bis 2020 jeweils und
insgesamt in diesem Zeitraum gebildet?
Wie wurden diese Ausgabereste im Haushalt verwendet (bitte
haushaltstitelscharf angeben)?
Insgesamt werden seit 2015 für die Förderung des Breitbandausbaus nach
derzeitigem Stand im Einzelplan 12 und im Sondervermögen „Digitale
Infrastruktur“ einschließlich der anteiligen Erlöse aus der Auktion der 5G-Frequenzen
rund 12 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt; durch Förderbescheide sind Mittel
in Höhe von rund 8 Mrd. Euro gebunden.
Bezüglich der jährlichen Mittelausstattung für die Jahre 2015 bis 2020 wird auf
den jeweils geltenden Bundeshaushaltsplan verwiesen.
Im Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ werden keine Ausgabereste
gebildet, da nicht verbrauchte Mittel den Rücklagen zufließen. Die Entwicklung der
Ausgabereste in der Haushaltsstelle 1204 894 03 (in 2015 Haushaltsstelle 1202
89423) kann der folgenden Übersicht entnommen werden:
Minderausgabe 2015/
Ausgabereste 2016
317.568.333,34 Euro durch Mehreinnahmen
in Haushaltsstelle 1202 13101, Haushaltsansatz
war 0 Euro
Minderausgabe 2016/
Ausgabereste 2017 470.395.164,40 Euro
Minderausgabe 2017/
Ausgabereste 2018
659.051.671,03 Euro, zzgl. 174.253.251,10 Euro
aus Kap. 1210 Titel 894 71
Deutscher Bundestag Drucksache 19/28307
19. Wahlperiode 08.04.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 6. April 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Minderausgabe 2018/
Ausgabereste 2019
658.825.876,18 Euro, zzgl. 253.311.191,38 Euro
aus Kap. 1210 Titel 894 71
Minderausgabe 2019/
Ausgabereste 2020 646.811.833,00 Euro
Minderausgabe 2020/
Ausgabereste 2021 931.164.905,79 Euro
Die Ausgabereste werden zur Erfüllung der mit Förderbescheiden
eingegangenen Verpflichtungen benötigt und eingesetzt.
Die bereits ausgezahlten Fördermittel für die verschiedenen Fördergegenstände
können der folgenden Übersicht entnommen werden:
Mittelauszahlungen im BFP Breitbandausbau
Jahr Beratungsleistungen Wirtschaftlichkeits-lückenmodell Betreibermodell
Mittelabfluss
gesamt
2015 – € – € – € – €
2016 48.943,20 € – € – € 48.943,20 €
2017 10.701.267,77 € 102.289,00 € 992.587,74 € 11.796.144,51 €
2018 28.197.564,90 € 63.245.791,39 € 11.352.728,68 € 102.796.084,97 €
2019 24.477.689,74 € 184.201.633,04 € 54.797.405,63 € 263.476.728,41 €
2020 10.332.274,29 € 425.971.075,53 € 185.593.417,51 € 621.896.767,33 €
Summe 73.757.739,90 € 673.520.788,96 € 252.736.139,56 € 1.000.014.668,42 €
2. Wie viele Förderbescheide entfielen zwischen 2015 und 2020 in welcher
Größenordnung im Rahmen des Bundesförderprogramms
Breitbandausbau bei den drei Fördermöglichkeiten Beratungsleistung,
Wirtschaftlichkeitslücke und Betreibermodell auf die einzelnen Bundesländer?
Wie viele der Mittel sind dabei je Bundesland bereits für die jeweils drei
Förderleistungen ausgezahlt worden (bitte Stand: Dezember 2020)?
Nachfolgend die Übersichten zur Verteilung der Fördermittel auf die
Bundesländer:
Gesamtbewilligungen (vorläufig und endgültig) Breitbandausbauprojekte
(1. bis 6. Infrastrukturaufruf, Sonderprogramm für Gewerbegebiete,
Sonderprogramm für Schulen und Krankenhäuser)
Bundesland
Anzahl
Gesamtbewilligungen
Betreibermodell
Wirtschaft
lichkeitslückenmodell
Bundesförderung Mittelabfluss
Brandenburg 37 0 37 501.333.615,00 € 28.316.966,78 €
Berlin 1 0 1 291.500,00 € 291.422,00 €
Baden-Württemberg 696 528 168 1.330.945.559,00 € 26.993.740,14 €
Bayern 137 30 107 327.495.404,00 € 31.908.449,95 €
Bremen 1 0 1 1.733.210,00 € 338.621,56 €
Hessen 96 21 75 147.375.783,00 € 29.535.832,26 €
Hamburg 1 0 1 3.286.664,00 € 939.943,05 €
Mecklenburg-
Vorpommern 120 6 114 1.201.561.997,00 € 195.518.034,96 €
Niedersachsen 214 69 145 928.085.389,00 € 180.455.685,68 €
Nordrhein-Westfalen 358 4 354 1.238.250.066,00 € 140.253.992,22 €
Rheinland-Pfalz 87 4 83 301.810.899,00 € 63.801.751,11 €
Schleswig-Holstein 21 18 3 190.175.702,00 € 51.543.023,36 €
Bundesland
Anzahl
Gesamtbewilligungen
Betreibermodell
Wirtschaft
lichkeitslückenmodell
Bundesförderung Mittelabfluss
Saarland 3 0 3 14.278.377,00 € – €
Sachsen 182 36 146 1.191.095.522,00 € 121.048.133,13 €
Sachsen-Anhalt 31 11 20 271.642.173,00 € 43.808.057,57 €
Thüringen 47 4 43 296.338.842,00 € 11.503.274,75 €
Gesamt 2.032 731 1.301 7.945.700.702,00 € 926.256.928,52 €
Anträge auf Beratungs-/Planungsleistungen:
Bundesland
Anzahl
Gesamtbewilligungen
Bundesförderung Mittelabfluss
Brandenburg 32 1.255.163,13 € 1.105.163,13 €
Berlin 1 50.000,00 € 50.000,00 €
Baden-Württemberg 658 28.254.788,36 € 11.091.151,61 €
Bayern 1826 64.084.974,54 € 33.292.427,77 €
Bremen 3 149.350,65 € 149.350,65 €
Hessen 185 8.826.324,37 € 2.660.779,08 €
Hamburg 1 50.000,00 € 50.000,00 €
Mecklenburg-Vorpommern 115 3.706.369,12 € 2.474.100,12 €
Niedersachsen 59 2.727.021,10 € 2.134.776,10 €
Nordrhein-Westfalen 211 8.911.765,48 € 6.898.547,51 €
Rheinland-Pfalz 89 3.922.598,52 € 1.899.620,58 €
Schleswig-Holstein 51 2.084.878,65 € 1.834.878,65 €
Saarland 4 182.262,55 € 182.262,55 €
Sachsen 210 7.828.057,85 € 6.021.201,43 €
Sachsen-Anhalt 26 1.065.802,40 € 1.065.802,40 €
Thüringen 111 5.047.678,32 € 2.847.678,32 €
Gesamt 3.582 138.147.035,04 € 73.757.739,90 €
3. Welche Antragsteller haben in welchen Bundesländern zwischen 2015
und 2020 einen Förderbescheid im Rahmen des Bundesförderprogramms
Breitbandausbau in welcher Höhe und bezogen auf welche
Förderleistung erhalten?
Welche Zeit verging in den Jahren 2015 bis 2020 jeweils durchschnittlich
von der Beantragung einer Förderung bis zur Entscheidung über den
Förderantrag (bitte für jedes Jahr einzeln angeben und insgesamt den
Durchschnitt der Fünfjahresperiode bilden und nach Bundesländern
differenziert darstellen)?
Wann war jeweils die Bewilligung der Förderbescheide?
Wie ist der aktuelle Projektstand bei den Förderbescheiden in den
Bereichen Wirtschaftlichkeitslücke und Betreibermodell?
Wann erfolgte die Ausschreibung, und wann endete sie mit welchem
Ergebnis?
4. Welche Kommunen haben in der ersten Ausschreibung im Rahmen des
Betreibermodells bzw. der Wirtschaftlichkeitslücke kein Gebot
bekommen?
Wie viele Kommunen haben in der ersten Ausschreibung nur ein Gebot
bekommen?
5. In wie vielen Kommunen gaben Firmen zwischen 2015 und 2020 kein
Gebot ab, und wie viele Ausschreibungen wurden zwischen 2015 und
2020 bereits im Rahmen des Bundesförderprogramms Breitbandausbau
positiv abgeschlossen (bitte jahresscheibengenau angeben)?
Die Fragen 3 bis 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Anlagen 1 und 2 verwiesen.*
Das Bundesförderprogramm startete Ende 2015, sodass für 2015 noch keine
Bewilligungen vorlagen. Für den Zeitraum vom 18. November 2015 bis zum
1. August 2018 wurde ein Stichtagsverfahren durchgeführt, wodurch es
festgesetzte Aufrufe zur Antragseinreichung gab. Nach Prüfung der Anträge erhielten
die Zuwendungsempfänger ihre Förderbescheide alle am selben festgelegten
Stichtag. Die Dauer bis zur Entscheidung über den Förderantrag lag bei drei bis
fünf Monaten. Eine Differenzierung der Bearbeitungszeiten nach
Bundesländern erfolgte hier nicht, da Prüfzeiträume und Stichtage für alle Antragsteller
gleichermaßen galten.
Ab dem 6. Infrastrukturaufruf (August 2018) erfolgte ein
„Windhundverfahren“, wodurch Anträge nach Reihenfolge des Antragseinganges geprüft und
bewilligt werden. Nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung der Anträge
werden die Förderbescheide versendet. Eine Differenzierung der
Bearbeitungszeiten nach Bundesländern erfolgt hier ebenfalls nicht. Die Bearbeitung erfolgt
nach Antragseingang. Die durchschnittliche Zeit von der Beantragung der
Förderung bis zur Entscheidung zum Förderantrag nimmt rund 82 Kalendertage in
Anspruch. Mit eingeschlossen sind die zur Nachreichung von fehlenden
Unterlagen erforderlichen Kalendertage seitens des Zuwendungsempfängers.
Aufgrund der zwei unterschiedlichen Verfahren sind die Bearbeitungszeiten nicht
vergleichbar und eine Durchschnittsbildung über den Zeitraum 2015 bis 2020
nicht möglich.
Der Bundesregierung liegen keine Informationen über die Anzahl der Gebote
oder über detaillierte Ausschreibungszeiträume einzelner Ausschreibungen der
Breitbandausbauprojekte vor. Die Anzahl der Ausschreibungen mit positivem
Abschluss beträgt 612.
Jahr Anzahl positivabgeschlossene Ausschreibungen
2015 0
2016 5
2017 63
2018 169
2019 197
2020 178
* Von einer Drucklegung der Anlagen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/28307 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
6. Wie viele Kommunen werden ihre Förderbescheide im Bereich
Betreibermodell oder Wirtschaftlichkeitslücke nach Kenntnis der
Bundesregierung nicht in Anspruch nehmen?
Welche Kommunen sind dies (nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie hoch waren die Förderbescheide jeweils?
Die Gründe für den Verzicht auf Zuwendungen sind unterschiedlich, u. a.
erfolgte ein Wechsel in die Landesförderung, das Projekt wurde von einem
Landkreis übernommen bzw. es erfolgte bei einigen Projekten der Breitbandausbau
ohne Inanspruchnahme von Fördergeldern durch
Telekommunikationsunternehmen.
99 Projekte haben auf die bewilligte Förderung verzichtet und werden ihre
Zuwendung nicht in Anspruch nehmen. Im Übrigen wird auf die Anlage 3
verwiesen.*
7. Welchen Finanzbedarf hat die Bundesregierung für den
Glasfaserbreitbandausbau in Deutschland in den Jahren 2021 bis 2025 identifiziert –
unter Berücksichtigung der schon angekündigten privaten Investitionen
und der Realisierungskapazitäten (bitte jahresscheibengenau darstellen)?
Wie hat die Bundesregierung diesen Finanzbedarf ermittelt?
Welcher Anteil des Gesamtfinanzbedarfs wird bzw. kann nach
Einschätzung der Bundesregierung durch private Investitionen und welcher
Anteil soll durch öffentliche Investitionen gedeckt werden?
8. Wird sich mit Investitionen in diesem Umfang nach Ansicht der
Bundesregierung das Ziel erreichen lassen, dass bis Ende 2025 alle deutschen
Haushalte, alle Gewerbegebiete, alle Schulen, alle Krankenhäuser sowie
alle sozialen Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft mit
Glasfaseranschlüssen versorgt sein werden (vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU,
CSU und SPD, 2018, S. 38, Randnummern 1626 bis 1632)?
Wenn nein, warum nicht?
9. Welche Finanzbedarf hat die Bundesregierung für die Förderung des
Glasfaserbreitbandausbaus in den Jahren 2021 bis 2025 in „nicht
wirtschaftlichen Bereichen“ identifiziert (vgl. Ergebnisse des
Koalitionsausschusses am 3. Juni 2020, S. 12, Punkt 46) (bitte jahresscheibengenau
darstellen)?
Wie hat die Bundesregierung diesen Finanzbedarf ermittelt?
10. Welche Mittel sind nach Ansicht der Bundesregierung „notwendig“ um
den Glasfaserbreitbandausbau in den Jahren 2021 bis 2025 in „nicht
wirtschaftlichen Bereichen“ zu beschleunigen (vgl. Ergebnisse des
Koalitionsausschusses am 3. Juni 2020, S. 12, Punkt 46)?
Wie hat die Bundesregierung diesen Mittelbedarf ermittelt?
Die Fragen 7 bis 10 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Ausbau von Breitbandnetzen soll auch weiterhin vorrangig durch die
Privatwirtschaft erfolgen. Für einen flächendeckenden Ausbau von Gigabitnetzen
soll die bisherige Förderung in „weißen Flecken“ auf „graue Flecken“
ausgeweitet werden. Eine entsprechende Förderrichtlinie wird im zweiten Quartal
des Jahres 2021 in Kraft treten.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/28307 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
Zur Förderung des Netzausbaus wurden die Erlöse aus der sogenannten 5G
Auktion im Jahr 2019 im Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“
zweckgebunden bereitgestellt und nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsgesetzes
durch Zuweisungen aus dem Bundeshaushalt ergänzt.
Der staatliche Finanzbedarf für einen flächendeckenden Glasfasernetzausbau
kann nicht exakt ermittelt werden, da er von mehreren Faktoren abhängt,
insbesondere von künftigen Investitionen der Privatwirtschaft in bislang
unterversorgten Gebieten und der Entwicklung der Tiefbaukosten.
11. Welchen Finanzbedarf hat die Bundesregierung für den 5G-
Breitbandausbau in Deutschland in den Jahren 2021 bis 2025 identifiziert – unter
Berücksichtigung der schon angekündigten privaten Investitionen und
der Realisierungskapazitäten (bitte jahresscheibengenau darstellen)?
Wie hat die Bundesregierung diesen Finanzbedarf ermittelt?
Welcher Anteil des Gesamtfinanzbedarfs wird bzw. kann nach
Einschätzung der Bundesregierung durch private Investitionen und welcher
Anteil soll durch öffentliche Investitionen gedeckt werden?
Die Mobilfunkversorgung ist privatwirtschaftlich organisiert. Im Übrigen wird
auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
12. Wie plant die Bundesregierung die von ihr identifizierten Förderbedarfe
a) zum Glasfaserausbau bzw. der Glasfaserversorgung,
b) zum Breitbandausbau bzw. zur Breitbandversorgung,
c) zum 5G-Ausbau- bzw. zur 5G-Versorgung
zu finanzieren (bitte konkrete Finanzierungsinstrumente, Entnahmen aus
Sondervermögen, etc. benennen und die Finanzierung jeweils in
Millionen Euro zuordnen)?
Die Förderung des Glasfaserausbaus wird überwiegend aus dem
Digitalinfrastrukturfonds (Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“) finanziert. Projekte,
für die ein vorläufiger Bescheid nach dem Relaunch des
Bundesförderprogramms ab August 2018 erteilt wurde, werden aus Kapitel 6097 Titel 894 11
finanziert. Auf die Ansätze im Haushaltsplan wird verwiesen.
13. Wie bewertet die Bundesregierung ihre bisher ergriffenen Maßnahmen,
um die nach Ansicht der Fragesteller schleppende Mittelauszahlung aus
dem Bundesförderprogramm Breitbandausbau zu beschleunigen?
Wie hat die Bundesregierung die Wirksamkeit ihrer Maßnahmen
evaluiert?
Welche Maßnahmen hatten welche konkrete Beschleunigungswirkung?
Welche Maßnahmen hatten nicht die gewünschte Wirkung und sollen
wann, auf welche Art und Weise angepasst werden?
Die bewilligten Mittel (Stand Mitte März 2021: rund 8 Mrd. Euro) belegen die
starke Inanspruchnahme des Förderprogramms. Rund 2 100 Ausbauprojekte –
zum Teil sehr große und landkreisweite Projekte – sind in der Förderung
(umfasst rund 2,6 Millionen Anschlüsse für Haushalte, Unternehmen,
Gewerbegebiete, Schulen, Krankenhäuser). Das unterstreicht die Attraktivität des
Bundesförderprogramms für die Antragsteller.
Auf Grund der nachschüssigen Auszahlung der Mittel zeigt sich der
Programmerfolg im Indikator „Mittelauszahlung“ bei großen
Infrastrukturprojekten teilweise erst mit größerem Zeitverzug. Mittlerweile wurden Bundesmittel
i. H. v. mehr als 1 Mrd. Euro ausgezahlt. Auf Grund des Fortschreitens der
baulichen Umsetzung der Breitbandausbauprojekte steigt der Mittelabfluss stetig
an. Dabei werden die ursprünglich bewilligten – und bis zur Fertigstellung
reservierten – Mittel den Kommunen und Landkreisen bedarfsgerecht zur
Auszahlung zur Verfügung gestellt. Mit der umfassenden Verschlankung des
Förderverfahrens sind die auf Bundesebene durchgeführten Antrags- und
Bewilligungsverfahren deutlich beschleunigt worden. Bei der Ausgestaltung des
künftigen Förderprogramms wurden Erfahrungen aus dem laufenden
Förderprogramm berücksichtigt. Eine Evaluierung von Beschleunigungsmaßnahmen für
eine effiziente Umsetzung der Ausbauprojekte erfolgt kontinuierlich. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 14 bis 14d verwiesen.
14. Was ist der aktuelle Stand des in der Antwort der Bundesregierung zu
Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 19/20240 angekündigten
Maßnahmenkatalogs zur Beschleunigung der Breitbandprojekte:
a) Wurden wie angekündigt Lotsenstellen beim Projektträger zur
individuellen Betreuung von Antragstellern eingerichtet, und falls ja, liegt
ein Fortschrittsbericht oder Ähnliches vor?
b) Wurde ein Mustervertrag (Ausbauvertrag mit
Telekommunikationsunternehmen) zur Verkürzung der Vertragsverhandlungen
ausgearbeitet und entsprechend verbreitet?
Falls ja, wie wurden die Kommunen und Projektträger davon in
Kenntnis gesetzt?
c) Was haben die Gespräche mit der Deutschen Bahn AG zur
Beschleunigung von Genehmigungsverfahren (Bahnquerungen beim
Breitbandausbau) ergeben?
d) Wie viele Workshops zum Thema Breitbandausbau für potenzielle
Antragsteller (Vermittlung von Fachwissen) zur effizienten
Projektumsetzung wurden im Zeitraum 2020 bis 2021 angeboten (bitte
jahresscheibengenau und nach Workshopthemen aufgeschlüsselt
angeben)?
Die Fragen 14a bis 14d werden gemeinsam beantwortet.
Die Lotsenstellen wurden an allen Standorten des Projektträgers zügig
aufgebaut und gegenüber den Zuwendungsempfängern kommuniziert. Die Lotsen
halten dauerhaft und intensiv Kontakt zu den Antragstellern, um diese bei der
erfolgreichen Umsetzung der Projekte vollumfänglich zu unterstützen. Jedem
Projekt steht ein Lotse zur engen Projektbegleitung zur Verfügung.
Ein Mustervertrag (Ausbauvertrag mit Telekommunikationsunternehmen)
wurde erarbeitet. Er wurde an Telekommunikationsunternehmen, kommunale
Spitzenverbände und Zuwendungsempfänger versendet und ist verbindlich
vorgegeben.
Die Deutsche Bahn AG (DB AG) hat organisatorische und
verfahrenstechnische Maßnahmen zur Beschleunigung eingeleitet. Im Mittelpunkt stehen dabei
die Digitalisierung von Bearbeitungsschritten und eine Verbesserung der
Vorgangssteuerung. Hierfür wurde ein digitaler Workflow zur Antragstellung und
-bearbeitung erstellt und zum 1. Juli 2020 ein darauf aufsetzendes Online-
Antragsportal in Betrieb genommen.
Darüber hinaus wurde die Kommunikation und Zusammenarbeit mit allen
Stakeholdern, insbesondere Verbänden und Telekommunikations-Unternehmen,
intensiviert, Schulungsangebote erweitert und durch gemeinsame
Arbeitsgruppen der Aufbau von Know-how bei den potentiellen Antragstellern
verbessert. Zudem wurde im Rahmen der Bundesförderung eine
Sensibilisierungskampagne für Antragsteller durchgeführt, um Verfahrensverzögerungen durch
fehlende oder falsche Antragsunterlagen zu minimieren. Hierfür wurde
förderseitig ein gezielter Informationsaustausch der Projektträger-Lotsen mit
Fördermittelempfängern vor Ort eingeführt und feste Ansprechpartner bei DB Netz
AG und dem Projektträger des Bundes für Clearingfälle benannt.
Angesichts einer Verdopplung der Antragszahlen in den letzten drei Jahren hat
die DB AG schließlich mit dem Projektträger der Bundesförderung zudem
einen Abgleich des Mengengerüstes zu erwartender Anträge vorgenommen, um
die erforderliche Kapazitätsanpassung durch Aufstockung personeller
Ressourcen abschätzen zu können.
Durch die enge Kooperation der DB AG mit dem Projektträger im Nachgang
der ersten Gespräche, die Einbeziehung der Bahnfragen in das Lotsenkonzept
und der Durchführung eines Spitzengesprächs u. a. mit der DB AG, den
Ländern und Verkehrsverbänden zum Thema „Bahn und Konnektivität“ konnte
bereits eine Sensibilisierung der antragstellenden Gebietskörperschaften für
einzuhaltende rechtliche sowie technische Vorgaben bei Bahnkreuzungsverfahren
erreicht werden. Mit der Einrichtung fester Ansprechpartner bei der DB Netz
AG sowie einem Projektträger für Clearingfälle, regelmäßigen Gesprächen mit
DB AG-Projektträgern und Verbänden sowie der Einbettung der
Anforderungen der DB-Anforderungen in die Prozesse des Bundesförderprogramms
werden die Verfahren erheblich effektiver abgeschlossen.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat mit
dem Projektträger ein umfangreiches Workshop-Angebot zu Themen der
Breitbandförderung bzw. Breitbandausbau aufgelegt, mit dem Ziel, den Aufbau von
Fachwissen bei Antragstellern oder potentiellen Antragstellern zu fördern und
dadurch eine effizientere Umsetzung der Förderprojekte zu forcieren. Eine
Übersicht zu durchgeführten Workshops ist nachfolgend aufgeführt.
Workshops zum Thema Breitbandausbau
Veranstaltungstitel 2020 20211)
Grundlagenwissen Breitband 25 4
Informationsbasis für Bauämter 4 3
Nutzung von Synergien im Breitbandausbau und das DigiNetz-Gesetz 18 1
Genehmigungsplanung und Genehmigungsverfahren in geförderten
Breitbandausbauprojekten 10 1
Straßenaufbruchmanagement 5 0
Objektbetreuung und -überwachung 6 0
Teil- und Endabnahme, Durchsetzung von Ansprüchen 5 0
Open Access 6 1
Geoinformationssysteme 18 4
Mittelanforderung und Verwendungsnachweise im Bundesförderprogramm
für den flächendeckenden Breitbandausbau 41 9
Beihilfebestimmung im Rahmen geförderter Ausbauprojekte 6 1
5G – Möglichkeiten und Anforderungen im geförderten Breitbandausbau 16 1
Finanzierung von Breitbandausbauprojekten 8 1
Bauhöfe und kommunale Betriebe in Eigenleistung 1 0
Gesamt 169 26
1) Zeitraum Januar und Februar 2021.
15. Wie viele Schulen wurden zwischen 2015 und 2020 im Rahmen des
Bundesförderprogramms Breitbandausbau an schnelle Glasfaser
angeschlossen (bitte jahresscheibengenau angeben und die Gesamtsumme
darstellen)?
Wie verteilen sich diese Schulen auf die einzelnen Bundesländer?
Derzeit befinden sich im Rahmen des Bundesförderprogramms insgesamt rund
11 000 Schulen in der Förderung. Nach Eingang und abschließender Prüfung
der Verwendungsnachweise wird festgestellt, wie viele Schulen tatsächlich
angeschlossen sind.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 2 bis 6
der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/20457
verwiesen.
16. Wie hat sich die Anzahl der Haushalte in Deutschland (insgesamt sowie
aufgeschlüsselt nach Bundesländern) zwischen 2009 und 2021
entwickelt, die über Glasfaser-Internet, also Glasfaserausbauweisen, bei denen
die Fiberleitungen direkt bis zum Haus oder Modem des Endkunden
führen, also FTTH bzw. FTTB, verfügen (bitte sowohl die Gesamtzahl aller
Haushalte jahresscheibengenau angeben als auch für jedes Jahr die
absolute Anzahl der FTTB- und FTTH-Anschlüsse aufschlüsseln)?
Für die Jahre 2009 bis 2017 liegen keine Erhebungen vor. Die Angaben über
absolute Haushaltszahlen basieren auf den Daten der Nexiga GmbH.
FTTH/B ≥ 1000 Mbit/s
[Anzahl der Haushalte]
Raumeinheit
Anzahl der
Haushalte
Gesamt [2018]
Ende 2018
Deutschland 40.994.751 3.660.257
Baden-Württemberg 5.171.451 113.772
Bayern 6.275.513 734.235
Berlin 1.998.568 19.986
Brandenburg 1.263.030 68.204
Bremen 368.324 0
Hamburg 984.287 698.844
Hessen 3.009.287 231.715
Mecklenburg-Vorpommern 845.617 66.804
Niedersachsen 3.930.299 290.842
Nordrhein-Westfalen 8.781.520 781.555
Rheinland-Pfalz 1.945.379 50.580
Saarland 493.288 11.839
Sachsen 2.182.611 189.887
Sachsen-Anhalt 1.179.680 71.960
Schleswig-Holstein 1.447.206 315.491
Thüringen 1.118.691 14.543
FTTH/B ≥ 1000 Mbit/s
[Anzahl der Haushalte]
Raumeinheit
Anzahl der
Haushalte
Gesamt [2019]
Ende 2019
Deutschland 41.430.236 4.897.788
Baden-Württemberg 5.253.068 261.077
Bayern 6.377.163 990.373
Berlin 2.013.673 145.387
Brandenburg 1.275.095 87.854
Bremen 371.971 11.308
Hamburg 1.006.738 714.784
Hessen 3.056.890 267.172
Mecklenburg-Vorpommern 860.386 100.751
Niedersachsen 3.971.807 431.735
Nordrhein-Westfalen 8.821.003 1.009.123
Rheinland-Pfalz 1.979.917 74.643
Saarland 492.754 13.009
Sachsen 2.179.846 270.083
Sachsen-Anhalt 1.178.440 93.568
Schleswig-Holstein 1.473.799 387.020
Thüringen 1.117.686 39.901
FTTH/B ≥ 1000 Mbit/s
[Anzahl der Haushalte]
Raumeinheit
Anzahl der
Haushalte
Gesamt [2020]
Mitte 2020
Deutschland 41.509.581 5.732.239
Baden-Württemberg 5.263.184 300.528
Bayern 6.416.930 1.065.852
Berlin 2.032.858 162.019
Brandenburg 1.278.781 94.246
Bremen 370.261 45.505
Hamburg 1.001.368 802.596
Hessen 3.071.743 291.508
Mecklenburg-Vorpommern 857.459 108.812
Niedersachsen 3.992.458 513.031
Nordrhein-Westfalen 8.806.011 1.207.304
Rheinland-Pfalz 1.997.449 164.390
Saarland 489.265 13.112
Sachsen 2.174.389 341.597
Sachsen-Anhalt 1.168.096 121.132
Schleswig-Holstein 1.478.842 455.188
Thüringen 1.110.487 45.419
17. Wie hat sich die Anzahl der Schulen in Deutschland (insgesamt sowie
aufgeschlüsselt nach Bundesland) zwischen 2009 und 2021 entwickelt,
die über Glasfaser-Internet (FTTH bzw. FTTB) verfügen (bitte sowohl
die Gesamtzahl aller Schulen jahresscheibengenau angeben als auch die
absolute Anzahl der FTTB und FTTH-Anschlüsse und nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
Für die Jahre 2009 bis 2017 liegen keine Erhebungen vor. Die Ermittlung der
Anzahl der Schulen in Deutschland basiert auf den Daten des Bundesamtes für
Kartographie und Geodäsie. Eine Schule gilt im Rahmen der aktuellen
Erhebung als mit FTTH/B versorgt, wenn diese in einer Rasterzelle (Größe 250 x
250 Meter) liegt, in der eine Versorgung für mind. 95 Prozent der darin
befindlichen Haushalte vorliegt.
FTTH/B ≥ 1000 Mbit/s
[Anzahl der Schulen]
Raumeinheit
Anzahl der
Schulen
Gesamt [2018]
Ende 2018
Deutschland 33.289 223
Baden-Württemberg 5.303 8
Bayern 6.082 11
Berlin 1.029 0
Brandenburg 933 0
Bremen 218 0
Hamburg 444 0
Hessen 2.117 0
Mecklenburg-Vorpommern 610 0
Niedersachsen 3.096 81
Nordrhein-Westfalen 6.320 92
Rheinland-Pfalz 1.713 3
Saarland 372 0
Sachsen 2.155 19
Sachsen-Anhalt 939 1
Schleswig-Holstein 962 6
Thüringen 996 2
FTTH/B ≥ 1000 Mbit/s
[Anzahl der Schulen]
Raumeinheit
Anzahl der
Schulen
Gesamt [2019]
Ende 2019
Deutschland 33.289 2.903
Baden-Württemberg 5.303 143
Bayern 6.082 719
Berlin 1.029 10
Brandenburg 933 59
Bremen 218 0
Hamburg 444 292
Hessen 2.117 143
Mecklenburg-Vorpommern 610 67
Niedersachsen 3.096 206
Nordrhein-Westfalen 6.320 632
Rheinland-Pfalz 1.713 40
Saarland 372 10
Sachsen 2.155 328
Sachsen-Anhalt 939 40
Schleswig-Holstein 962 167
Thüringen 996 47
FTTH/B ≥ 1000 Mbit/s
[Anzahl der Schulen]
Raumeinheit
Anzahl der
Schulen
Gesamt [2020]
Mitte 2020
Deutschland 33.289 3.202
Baden-Württemberg 5.303 171
Bayern 6.082 748
Berlin 1.029 11
Brandenburg 933 60
Bremen 218 9
Hamburg 444 305
Hessen 2.117 151
Mecklenburg-Vorpommern 610 68
Niedersachsen 3.096 246
Nordrhein-Westfalen 6.320 701
Rheinland-Pfalz 1.713 68
Saarland 372 11
Sachsen 2.155 367
Sachsen-Anhalt 939 51
Schleswig-Holstein 962 184
Thüringen 996 51
18. Wie viele Gewerbegebiete in Deutschland wurden bereits durch das
Bundesförderprogramm Breitbandausbau mit schneller Glasfaser versorgt
(bitte absolut angeben, ob FTTH bzw. FTTB)?
Welche Gewerbegebiete sind dies (bitte nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
Wie viele Gewerbegebiete haben insgesamt einen Förderbescheid
bekommen?
In den Sonderaufrufen zur Erschließung von Gewerbe- und Industriegebieten
sowie Häfen wurden bisher 702 Zuwendungsbescheide erteilt.
Zuwendungsempfänger sind Kommunen und Landkreise. Pro Antrag können ein oder auch
mehrere Gewerbegebiete erschlossen werden. Mindestens 702 Gewerbegebiete
sind in der Förderung. Die Anzahl der Gewerbegebiete wird statistisch nicht
erhoben.
19. Wie lange dauerte im Durchschnitt das Genehmigungsverfahren für
Projekte des 6. Förderaufrufes Infrastruktur des Breitband-Förderprogramm
des Bundes vom 1. August 2018 entsprechend der „7 Schritte zum
Gigabit-Netz“ (vgl.
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/DG/rel
aunch-des-breitbandfoerderprogramms.html;) (bitte in Wochen bzw.
Monaten angeben)?
Welche war die kürzeste, welche die längste Dauer?
Die Dauer des Genehmigungsverfahrens lässt sich aktuell noch nicht benennen,
weil bis dato (Stand: 5. März 2021) noch bei keinem Projekt aus dem 6. Aufruf
ein Endverwendungsnachweis vorliegt.
20. Wann wird die Bundesregierung eine finale Fassung der bisher nur im
Entwurf veröffentlichten „Rahmenregelung zur Unterstützung des
flächendeckenden Aufbaus von Gigabit-Netzen in ,grauen Fleckenʻ“ (s.
dazu:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/breitbandfoerderu
ng-gigabit-rahmenregelung.pdf?__blob=publicationFile)
veröffentlichen?
Es wird auf die im Internet veröffentlichten Informationen auf der Webseite des
BMVI zur Gigabit-Rahmenregelung (abrufbar unter:
https://www.bmvi.de/DE/
Themen/Digitales/Breitbandausbau/Breitbandfoerderung/breitbandfoerderun
g.html) verwiesen.
21. Wie möchte die Bundesregierung sicherstellen, dass durch die neue
Graue-Flecken-Richtlinie die „weißen Flecken“ (weniger als 30 Mbit/s)
prioritär vor den „Grauen Flecken“ im Rahmen des
Bundesförderprogramms Breitband ausgebaut werden?
Die Förderung in „grauen Flecken“ sieht eine Ausdehnung auf solche Gebiete
vor, die noch nicht mit 100 Mbit/s versorgt sind. Das Graue-Flecken-Programm
sieht die Maßgabe vor, dass die Beantragung auf Förderung alle Teilnehmer des
förderfähigen Gebiets umfassen muss, sodass die Erschließung von „weißen
Flecken“ automatisch integriert ist.
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ISSN 0722-8333]