Schutz der Unteren und Mittleren Elbe und Abkommen mit Tschechien
der Abgeordneten Steffi Lemke, Lisa Badum, Dr. Bettina Hoffmann, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Dr. Ingrid Nestle, Dr. Julia Verlinden, Gerhard Zickenheiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Untere und Mittlere Elbe ist eine der letzten verbliebenen naturnahen Flusslandschaften in Mitteleuropa. Von hoher Bedeutung ist diese Landschaft für die Biodiversität. Mit dem Biosphärenreservat Mittelelbe findet dies auch mit einem UNESCO-Titel Ausdruck. Der Tourismus entwickelte sich in den letzten Jahren zu einem Wirtschaftsmotor der Region. Gleichzeitig bewegt sich die Elbe in einem Spannungsfeld der Ansprüche, die sich teilweise entgegenstehen: Erhalt der Natur und ihre Ökosystemleistungen, Hochwasserschutz, Tourismus und das Streben nach vermeintlich besserer Befahrbarkeit für die Güterschifffahrt. Zunehmende Klimaveränderungen führen zu Extremwetter und verursachen damit u. a. ausgeprägte Niedrigwasserperioden, die fortschreitende Sohlerosion (Vertiefung des Flussbettes) entfernt den Wasserspiegel des Flusses stetig von der Aue, wodurch der Lebensraum Aue immer weiter austrocknet. Seltene, wertvolle Lebensräume und einer der Hotspots der Biodiversität in Deutschland drohen, verloren zu gehen. Baumaßnahmen zur Vertiefung der Elbe mit dem Ziel, die Schiffbarkeit zu verbessern, treiben die Sohlerosion weiter an. Mit dem Gesamtkonzept Elbe (GKE) versucht die Bundesregierung in diesem Spannungsfeld voranzukommen. Nun ist das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tschechischen Republik über die Unterhaltung und Entwicklung der internationalen Binnenwasserstraße Elbe in Planung. Umweltverbände sind besorgt über die Planungen, die nach Kenntnis der Fragestellenden auch den weiteren Ausbau der Elbe in Tschechien beispielsweise mit einer Staustufe nahe der deutschtschechischen Grenze bei Děčín beinhalten und somit erhebliche negative Auswirkungen auch auf die Elbe und ihre Schutzgebiete in Deutschland haben würden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen28
Von welchem Zeitplan geht die Bundesregierung mit Blick auf die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tschechischen Republik über die Unterhaltung und Entwicklung der internationalen Binnenwasserstraße Elbe (im Weiteren Abkommen genannt) aus?
Welche Zusagen macht Tschechien gegenüber der Bundesregierung mit dem Abkommen?
Für welche konkret anzustrebenden Fahrrinnenparameter setzte sich die Bundesregierung in den Verhandlungen über das besagte Regierungsabkommen ein, und welche anzustrebenden Fahrrinnenparameter sind in der endgültigen Fassung des o. g. Regierungsabkommens enthalten?
Inwieweit stimmen die im Abkommen formulierten Ziele der Bundesregierung und der Regierung Tschechien zur Elbe überein,
a) in verkehrlicher Hinsicht (Tschechien strebt nach Planungen der Prager Regierung eine Fahrrinnentiefe von 2,30 m an und Deutschland nach dem GKE nur von 1,40 m unter bestimmten Voraussetzungen wie bestimmten Abflussverhältnissen und der Erreichung der Umwelt- und Naturschutzziele),
b) in Hinsicht der Umsetzung von EU-Richtlinien wie der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und von Natura 2000 sowie dem Erhalt der biologischen Vielfalt, wozu die Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller völkerrechtlich verpflichtet ist?
Sieht die Bundesregierung die Ziele des Abkommens in Einklang mit dem GKE, an dem jahrelang u. a. mit Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft gearbeitet wurde?
Wenn nein, wo sieht sie Konflikte?
Werden die ökologischen Ziele des GKE in dem Abkommen gleichrangig mit den verkehrlichen Zielen thematisiert, so wie das GKE dies vorsieht?
Wie bewertet die Bundesregierung den Bau der Staustufe Děčín mit Blick auf das Ziel, Schifffahrt verlässlich bis nach Hamburg zu ermöglichen, Ökologie einschließlich der Wasserqualität und Durchgängigkeit, Tourismus und Hochwasserschutz?
Würden der Bau der Staustufe Děčín und weitere Bauvorhaben an der Elbe in Tschechien nach Bewertung der Bundesregierung die Schiffbarkeit der deutschen Elbe verbessern?
Wird der Bau der Staustufe Děčín Teil des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tschechischen Republik sein?
Stimmt die Bundesrepublik Deutschland mit der Unterzeichnung des Abkommens dem Bau der Staustufe Děčín zu?
Sieht die Bundesregierung die Ziele des Abkommens und den Bau weiterer Staustufen an der tschechischen Elbe, wie u. a. nahe Děčín geplant, in Einklang mit den Umwelt- und Naturschutzrichtlinien der EU wie der Wasserrahmenrichtlinie, NATURA 2000, der EU-Biodiversitätsstrategie und der nationalen Biodiversitätsstrategie?
Ist der Bundesregierung die Einschätzung der EU-Kommission bekannt, dass der Bau der Staustufe Děčín gegen die Natur- und Umweltschutzrichtlinien der EU verstoßen würde, weil die erheblichen negativen Auswirkungen nicht kompensierbar sind (https://www.denik.cz/ekonomika/hradeb-bude-jednat-s-evropsou-komisi-a-nemci-o-kompenzacich-za-jezy-u-decina-20181120.html), und stimmt die Bundesregierung mit dem überein?
Und wenn ja, wie floss diese in die Ausarbeitung des Abkommens ein?
Wie viele Stellungnahmen gab das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) zu den Plänen Tschechiens zu Baumaßnahmen an der Elbe, zur Staustufe Děčín und zum Abkommen ab, und wie positionierte sich das BMU hier jeweils zu den Plänen?
Was wurde hierin kritisiert?
Konnte die Bundesregierung diese Kritikpunkte in der Erarbeitung des Abkommens ausräumen, und wenn ja, wie?
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausgaben für Verwaltung, Bau, Betrieb, Investition und Unterhaltung, die von 2013 bis 2020 für die Elbe als Wasserstraße zwischen deutsch-tschechischer Grenze und Geesthacht ausgegeben wurden (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie hoch belaufen sich die Transportmengen auf der Elbe in den Jahren 1997 bis 2020 (bitte einzeln für die Zählstellen Magdeburg und deutschtschechischer Grenze/Schmilka nach Jahren sowie nach Tonnen und Containern aufschlüsseln)?
Welchen Trend sieht die Bundesregierung in der Entwicklung der Transportmengen?
Wurden die Prognosen (im Jahr 1992 12 Millionen Tonnen, laut Bundesverkehrswegeplan (BWPL), 2001 3,8 Millionen stromab Magdeburg bzw. 3,4 Millionen stromauf von Magdeburg laut Wasser- und Schifffahrtsverwaltung) und Erwartungen der Bundesregierung zu den Transportmengen erfüllt?
Wenn nein, welche Maßnahmen wären notwendig gewesen, um die ursprünglich gesteckten Ziele zu erreichen?
Wie sehen die aktuellen Prognosen der Bundesregierung für die zukünftigen Transportmengen aus, und auf welcher Basis wurden diese erstellt?
An wie vielen Tagen wurde in den Jahren 2013 bis 2020 nach Kenntnis der Bundesregierung eine Fahrrinnentiefe von 1 m, 1,2 m, 1,4 m, 2 m und 2,3 m an der Elbe zwischen Magdeburg und deutsch-tschechischer Grenze unterschritten (bitte nach Jahr und Tiefe aufschlüsseln)?
An wie vielen Tagen wurde in den Jahren 2013 bis 2020 nach Kenntnis der Bundesregierung eine Fahrrinnentiefe von 1 m, 1,2 m, 1,4 m, 2 m und 2,3 m aufgeschlüsselt von E1 bis E9 unterschritten (bitte nach Jahr und Tiefe aufschlüsseln)?
Welche Mindestfahrrinnentiefe konnten nach Kenntnis der Bundesregierung an 345 Tagen im Jahr in den Jahren 2013 bis 2020 zwischen Tschechien und Magdeburg gewährleistet werden (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie viele Schwerlasttransporte fanden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2013 zwischen Magdeburg und deutsch-tschechischer Grenze statt, und welche (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Inwieweit findet nach Kenntnis der Bundesregierung das TEN-T-Netz der EU im Abkommen Berücksichtigung?
Welche Projekte werden nach Planung der Bundesregierung im Rahmen des TEN-T-Netzes der EU an der Elbe umgesetzt?
Unter welchen Bedingungen und mit welchen Maßnahmen kann wie im GKE vorgesehen an 345 Tagen im Jahr eine Fahrrinnentiefe von mindestens 1,40 m unter GlW (Gleichwertiger Wasserstand) 2010 erreicht werden und zugleich die Zielsetzungen von NATURA 2000 und Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt werden?
Wie hoch war seit 2019 nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Personenschiffe und Sportboote, die jährlich die Elbe nutzten (Zählstelle Magdeburg; bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie wurde die deutsche Seite konkret nach Aussage der Bundesregierung seit erfolgter Zusicherung des tschechischen Umweltministeriums (Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 19/11371) in die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) einbezogen, und inwiefern ist die Tschechische Republik dieser Zusage nach Auffassung der Bundesregierung seit der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/11371 nachgekommen?
Wenn eine Einbeziehung erfolgt ist: Welche Position hat die Bundesregierung im Rahmen dieser Einbeziehung vertreten?
Wurde die deutsche Seite von Tschechien über den aktuellen Stand des tschechischen Binnenschifffahrtskonzepts informiert, und kennt die Bundesregierung dessen Inhalte?
Welche Baumaßnahmen wurden im Jahr 2020 nach Kenntnis der Bundesregierung an der Elbe umgesetzt?
a) Welche konkreten kurz- und mittelfristigen Baumaßnahmen an der Elbe werden derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung für das Jahr 2021 und folgende entwickelt, über die in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/11371 beschriebenen Projekte hinaus?
b) Welche Planfeststellungsverfahren haben nach Kenntnis der Bundesregierung dazu bereits begonnen oder sind im Jahr 2021 angestrebt?
c) Welche dieser Maßnahmen wurden zur Baureife geführt?
Wie bewertet die Bundesregierung das Ausmaß der in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/11371 beschriebenen Sohlerosion an der Elbe, und welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu ökologischen Schäden an dieser Bundeswasserstraße vor?
Welche Renaturierungsmaßnahmen werden nach aktuellem Stand und Kenntnis der Bundesregierung an der Elbe wo durchgeführt und vorbereitet?
Wie ist der Stand der Erarbeitung der Renaturierungskonzepte nach Kenntnis der Bundesregierung in den Ländern (Antwort zu den Fragen 17, 19 und 20 auf Bundestagsdrucksache 19/11371)?
Welche Maßnahmen im Rahmen des Förderprogramms Blaues Band Deutschland (BBD) wurden seit angekündigtem Projektstart im Herbst 2019 nach Kenntnis der Bundesregierung an der Elbe und ihren Auen bereits durchgeführt oder sind geplant?