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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Referentenentwurf über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

(insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

22.03.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2737905.03.2021

Referentenentwurf über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

der Abgeordneten Bernd Reuther, Frank Sitta, Torsten Herbst, Dr. Christian Jung, Daniela Kluckert, Oliver Luksic, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Laut Aktionsplan der Bundesregierung für Drohnen und Flugtaxis soll Deutschland Leitmarkt für unbemannte Fluggeräte werden und gleichzeitig hohe Sicherheitsstandards setzen (https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/DG/aktionsplan-fuer-drohnen-und-flugtaxis.html). Die Voraussetzungen dafür sind angesichts von ca. 500 000 Drohnen in privater Hand und weitere 19 000 für kommerzielle Zwecke gut. Außerdem wird davon ausgegangen, dass der Markt bis 2030 weiter wachsen wird. Demnach sollen 2030 ca. 850 000 private Drohnen und 126 000 kommerzielle Drohnen in Gebrauch sein (https://www.bdl.aero/de/publikation/analyse-des-deutschen-drohnenmarktes/#:~:text=Drohnen%20im%20privaten%20und%20kommerziellen,Drohnen%20sind%20in%20privatem%20Besitz.).

Die Bundesregierung hat Mitte Dezember 2020 einen Referentenentwurf über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge veröffentlicht, mit dem die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge (ABl. L 152 vom 11. Juni 2019, S. 45) in Deutschland gewährleisten werden soll (https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/Gesetze/Gesetze-19/entwurf-gesetz-anpassung-nationaler-regelungen-unbemannte-luftfahrzeuge.pdf?__blob=publicationFile). Mit der Umsetzung sind erhebliche Umstellungen verbunden. So z. B. in dem Bereich Fachpersonal bei Behörden: „Ohne den Aufbau eines behördeneigenen (Spezial-)Fachwissens beziehungsweise die Möglichkeit eines Rückgriffs auf externe Experten für die Genehmigungsbehörden wird dies für einzelne Behörden künftig kaum sachgerecht zu bewerkstelligen sein“.

Des Weiteren gibt die Bundesregierung in dem Referentenentwurf den Erfüllungsaufwand für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung an. Demnach rechnet die Bundesregierung mit Kosten in Höhe von 5 Mio. Euro für Bürgerinnen und Bürger für die Registrierung von „offenen“ und „speziellen“ Drohnen (davon betragen 290 000 Euro die Bürokratiekosten aus den Informationspflichten), mit 1,8 Mio. Euro für die kommerziellen Nutzer und für die Verwaltung 2,7 Mio. Euro auf Bundesebene und weitere 1,5 Mio. Euro auf Landesebene. Dabei wird allerdings nicht ersichtlich auf welcher Grundlage die Berechnungen fußen. Dies ist nach Ansicht der Fragesteller allerdings von zentraler Bedeutung, da besonders bei der kommerziellen Anwendung Serviceangebote durch zu hohe Verwaltungskosten nicht mehr kostendeckend sein können und somit Innovationspotenzial vergeudet wird. Darüber hinaus ist es nach Ansicht der Fragesteller nicht ersichtlich, warum eine staatliche Behörde am Genehmigungsverfahren Geld verdienen soll.

Schließlich betrifft der Entwurf das Thema Drohnenabwehr an Flughäfen, indem die Flugverbotszonen um Flughäfen herum bestimmt werden. Die Deutsche Flugsicherung hat in diesem Zusammenhang bereits darauf hingewiesen, dass die Reduzierung der seitlichen Entfernung von bisher 1,5 Kilometer auf 500 Meter nicht nachvollziehbar sei. Angesichts der hohen Geschwindigkeiten mancher Drohnen (180 km/h und mehr) sowie deren günstige Anschaffung und vergleichsweise hohe Nutzlast (1.000 Euro und 250 g) scheint sich nach Ansicht der Fragesteller das Gefahrenpotenzial hier deutlich erhöht zu haben (https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/Gesetze/Gesetze-19/entwurf-gesetz-anpassung-nationaler-regelungen-unbemannte-luftfahrzeuge-stellungnahme-13.pdf?__blob=publicationFile).

Nachfolgend soll erfragt werden, welche Maßnahmen notwendig sind, damit Deutschland tatsächlich Leitmarkt für unbemannte Fluggeräte wird und die Sicherheit an Flughäfen gewährleistet wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Wie viele Drohnen im privaten und kommerziellen Gebrauch gibt es heute in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung?

2

Wann gab es die letzte offizielle Erhebung zur Anzahl an Drohnen im privaten und kommerziellen Gebrauch?

3

Mit wie vielen Drohnen im privaten und kommerziellen Einsatz rechnet die Bundesregierung im Jahr 2030?

4

Wie werden die Kosten zur Verwaltung der Datenbanken berechnet?

5

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Einnahmen wegen der Registrierungspflichten bis 2030 bei privaten Drohnen?

6

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Einnahmen wegen der Registrierungspflichten bis 2030 bei kommerziellen Drohnen?

7

Wie viele Leute in Behörden befassen sich nach Kenntnis der Bundesregierung heute mit der Genehmigung von Drohnenflügen?

8

Müssen weitere Mitarbeiter nach Ansicht der Bundesregierung eingestellt werden, um Sondergenehmigungen für Drohnenflüge freizugeben?

9

Was spricht aus Sicht der Bundesregierung für und gegen eine zentrale Behörde bei der Erteilung von Sondergenehmigungen bei Drohnenflügen?

10

Ist es aus Sicht der Bundesregierung wirtschaftlich, Personal in 17 Behörden für Genehmigungsprozesse vorzuhalten?

11

Warum soll nach Kenntnis der Bundesregierung die Preisspanne für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 21i Absatz 1 der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) von 50 bis 3 500 Euro reichen?

12

Welche Auswirkungen hat dies nach Ansicht der Bundesregierung auf den kommerziellen Drohnenmarkt?

13

Ist aus Sicht der Bundesregierung der Referentenentwurf im Einklang mit der Strategie zur Drohnenabwehr an Flughäfen?

a) Wenn ja, warum?

b) Wenn nein, warum nicht?

c) Wenn nein, welche Anpassungen wird die Bundesregierung vornehmen?

14

Warum wurde die Flugverbotszone um Flughäfen von 1,5 Kilometer auf 500 Meter reduziert?

15

Ist eine Flugverbotszone um Flughäfen von 500 Metern aus Sicht der Bundesregierung ausreichend, um Zwischenfälle mit Drohnen zu vermeiden?

a) Wenn ja, warum?

b) Wenn nein, wird die Bundesregierung eine Anpassung vornehmen?

c) Wenn nein, wie weit sollte eine Flugverbotszone für Drohnen um Flughäfen herum sein?

Berlin, den 24. Februar 2021

Christian Lindner und Fraktion

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