BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

E-Rechnungsverordnung in Deutschland

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

24.03.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2746610.03.2021

E-Rechnungsverordnung in Deutschland

der Abgeordneten Katja Hessel, Christian Dürr, Frank Schäffler, Dr. Florian Toncar, Markus Herbrand, Till Mansmann, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Mit der Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes aus dem September 2016 wurde die Verpflichtung zur E-Rechnung eingeführt. Ziel des Gesetzes waren die Vereinfachung und Standardisierung des Rechnungsstellungsverfahrens sowie die Möglichkeit der Interoperabilität zwischen verschiedenen Rechnungsstellungs- und Rechnungsbearbeitungssystemen (vgl. https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/gesetz-zur-umsetzung-der-richtlinie-2014-55-eu-ueber-die-elektronische-rechnungsstellung-im-oeffentlichen-auftragswesen.html).

E-Rechnungen sind solche Rechnungen, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden, was ihre automatische und elektronische Verarbeitung ermöglicht, § 2 der E-Rechnungs-Verordnung.

Nach der E-Rechnungs-Verordnung waren zunächst ab dem 27. November 2018 die obersten Bundesbehörden und Verfassungsorgane verpflichtet, elektronische Rechnungen anzunehmen und zu verarbeiten. Seit dem 27. November 2019 gilt diese Verpflichtung auch für alle übrigen Bundesbehörden.

Seit dem 27. November 2020 müssen Lieferanten des Bundes die Rechnungsstellung im Rahmen öffentlicher Aufträge in elektronischer Form vornehmen. Ausnahmen gelten für folgende Fälle: Rechnungen mit einem Rechnungsbetrag unter 1 000 Euro, Rechnungen, deren Rechnungsdaten geheim zu halten sind, Rechnungen für Beschaffungen im Ausland durch den Auswärtigen Dienst oder andere Dienststellen, Rechnungen der Organleihe gemäß § 159 Absatz 1 Nummer 5 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Gab es seit dem 27. November 2018 technische Probleme bei der Annahme und Weiterverarbeitung der E-Rechnungen durch die obersten Bundesbehörden und Verfassungsorgane?

Wenn ja, welche, und welche Konsequenzen wurden daraus gezogen?

2

Gab es seit dem 27. November 2019 technische Probleme bei der Annahme und Weiterverarbeitung der E-Rechnungen durch die übrigen Bundesbehörden?

Wenn ja, welche, und welche Konsequenzen wurden daraus gezogen?

3

Welche nächsten Schritte zur Digitalisierung der Verwaltung und der Standardisierung des Rechnungsstellungsverfahrens sind geplant, und ist mit deren planmäßiger Umsetzung zu rechnen?

4

Hat sich seit der Verpflichtung der Lieferanten zur elektronischen Rechnungsstellung die vertragsmäßige Leistung der Zahlungen durch die Bundesregierung verbessern können (im Vergleich zu 60 Klagen wegen Nichtleistung gegen die Bundesregierung, vgl. Bundestagsdrucksache 19/24337)?

5

Hat sich seit der Verpflichtung der Lieferanten zur elektronischen Rechnungsstellung die Zeit, von der Rechnungsstellung bis zur Leistung der Zahlung verringert?

6

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, inwieweit Unternehmen die E-Rechnung auch im B2B-Bereich einsetzen?

Wenn ja, welche?

7

Wie wird die Einhaltung der hohen Standards der Europäischen Datenschutzverordnung bei der Übermittlung und Verarbeitung der E-Rechnung gewährleistet?

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, bei denen es infolge der Übermittlung oder Verarbeitung von E-Rechnungen zu „Datenlecks“ gekommen ist?

Wenn ja, welche?

8

Welche Gremien und welche Arbeitsgruppen unterhalb dieser Gremien befassen sich mit der Vereinheitlichung der landesspezifischen Gesetze und Verordnungen im Bereich der E-Rechnung, und wie sieht der konkrete Fahrplan zwischen Bund und Ländern in diesem Bereich aus?

9

Welche Informationen hat die Bundesregierung über die konkrete Nutzung der Datenformate XRechnung bzw. ZugFeRD im Bund und in den Ländern, und an welchen Stellen sind diese Formate üblich bzw. sogar vorgeschrieben?

Berlin, den 24. Februar 2021

Christian Lindner und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen