Die Ausgestaltung der Konferenz zur Zukunft der Europäischen Union
der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Thomas Nord, Petra Pau, Tobias Pflüger, Helin Evrim Sommer, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Konferenz zur Zukunft der Europäischen Union sollte ursprünglich im Jahr 2020 beginnen und „die Europäerinnen und Europäer zusammenbringen und unseren jungen Menschen, der Zivilgesellschaft und den europäischen Institutionen als gleichberechtigten Partnern eine starke Stimme geben“ (Politische Leitlinien für die künftige Europäische Kommission 2019–2024).
Über ein Jahr nach dem Ausbruch der Corona-Krise steht der Beginn der Konferenz immer noch aus. Nachdem das Europäische Parlament (P9_TA(2020) 0010) und die Europäische Kommission (COM(2020) 27 final) im Januar 2020 ihre Standpunkte beschlossen hatten, konnte sich der Rat monatelang nicht auf einen Standpunkt einigen. Erst nachdem das Europäische Parlament den Rat im Juni nachdrücklich aufforderte „umgehend einen Standpunkt zum Format und zur Organisation der Konferenz vorzulegen“ wurde der Standpunkt des Rates verabschiedet und die Verhandlung der drei Institutionen konnten beginnen.
Am 3. Februar 2021 hat sich der Rat zwar auf einen abgeänderten Standpunkt für einen Entwurf einer gemeinsamen Erklärung geeinigt, doch konnte nach Berichten im Februar (Proposed set-up for Conference on the Future of Europe under fire; theparliamentmagazine.eu, 8. Febrauar 2021) weiterhin keine Einigung auf eine gemeinsame Erklärung der drei Institutionen zur Einrichtung der Konferenz erreicht werden.
Strittig waren einerseits Fragen der Governance wie die institutionelle Repräsentanz im Executive Board, das die Konferenz steuern soll, und die Gleichberechtigung der Institutionen. Aber auch bei inhaltlichen Fragen wie dem Charakter der Konferenz und der Rolle der Bürger sind Differenzen zwischen den Institutionen offenkundig.
Die intransparenten Verhandlungen der EU-Institutionen widersprechen aus Sicht der Fragesteller nicht nur dem Anspruch an eine transparente Diskussion mit den Bürgerinnen und Bürgern, sie stellen auch die grundsätzliche Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger als gleichberechtigte Partner infrage.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie sollen die Bürgerinnen und Bürger, die Zivilgesellschaft und andere Organisationen in die Entscheidungen zur Organisation und in das Mandat der Konferenz einbezogen werden, und inwiefern haben sich der Rat oder die Bundesregierung dafür eingesetzt?
Inwiefern sollen, dem Entwurf für eine gemeinsamen Erklärung zur Einrichtung der Konferenz zufolge, eigene Veranstaltungen von Bürgerinnen und Bürgern, aus der Zivilgesellschaft und durch andere Organisationen im Rahmen der Konferenzen vorgesehen werden und dafür auch Unterstützung erhalten?
Inwiefern sind solche eigenen Veranstaltungen von Bürgerinnen und Bürgern, der Zivilgesellschaft und anderer Organisationen in der gemeinsamen Erklärung ausgeschlossen?
Inwiefern plant die Bundesregierung, von Bürgern und Zivilgesellschaft und anderen Organisationen selbstorganisierte und unabhängige Veranstaltungen als Teil des Deutschen Beitrags zum Konferenzprogramm zu ermöglichen und finanziell zu unterstützen?
Sieht die gemeinsame Erklärung Regelungen dazu vor, wie Bürgerinnen und Bürger für besondere Veranstaltungsformate angesprochen, erreicht und gegebenenfalls ausgewählt werden sollen?
Über welche geeigneten „outreach“-Instrumente zur effektiven Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern verfügt die EU aus Sicht der Bundesregierung?
Wie haben sich die Bundesregierung und der Rat zu den Forderungen des Europäischen Parlaments vom Januar 2020 dazu positioniert,
a) die EU-Bürger eng in einen „Bottom-up“-Prozess einzubinden,
b) mehrere thematische Bürger- und Jugendforen zu veranstalten,
c) Vertreter der thematischen Bürger- und Jugendforen zur Plenartagung der Konferenz einzuladen, um ihre Schlussfolgerungen vorzustellen und zu erörtern,
d) dieselbe Verpflichtung wie das Europäische Parlament einzugehen, um die Ergebnisse der Konferenz unverzüglich und ernsthaft mit Legislativvorschlägen, durch die Vertragsänderungen oder anderweitige Änderungen eingeleitet werden, weiterzuverfolgen?
Inwiefern sollen nach der gemeinsamen Erklärung alle Veranstaltungen im Rahmen der Konferenz den Vertretern der Regierungen, der Kommission und der Parlamente offenstehen, so dass reine Diskussionen unter Bürgerinnen und Bürgern ausgeschlossen wären?
Inwiefern sollen die Plenarsitzungen der Konferenz öffentlich tagen und für Bürgerinnen und Bürger zugänglich sein?
Wie sollen Entscheidungen der Plenarsitzungen der Konferenz gefällt werden, und inwiefern sind Bürgerinnen und Bürger dabei als gleichberechtigte Partner involviert?
Welcher Konzeption folgt die digitale Plattform der Kommission?
a) Sollen auf der Plattform lediglich Veranstaltungen und Ergebnisse gesammelt und dokumentiert werden?
b) Wird die Plattform selbst für mehrsprachige Online-Events genutzt werden können?
c) Soll die Plattform auch zur digitalen Interaktion der Bürgerinnen und Bürger außerhalb von Events genutzt werden können, etwa durch Diskussionsforen oder Möglichkeiten für Feedbacks, Priorisierungen und Stimmungsbilder (liquid democracy)?
d) Inwiefern sind Übersetzungsleistungen für Beiträge von Bürgerinnen und Bürgern, Zivilgesellschaft und anderen Organisationen durch die Plattform oder auf andere Weise als Unterstützung seitens der EU-Institutionen oder der Mitgliedstaaten vorgesehen?
Inwiefern setzt sich der Rat oder die Bundesregierung für eine Ausweitung der Funktionen der digitalen Plattform ein?