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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Standortsuche für ein Zentrales Bereitstellungslager Konrad

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

23.03.2021

Antwortdauer

13 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2747510.03.2021

Standortsuche für ein Zentrales Bereitstellungslager Konrad

der Abgeordneten Oliver Krischer, Sylvia Kotting-Uhl, Britta Haßelmann, Jürgen Trittin, Dr. Bettina Hoffmann, Dr. Julia Verlinden, Lisa Badum, Steffi Lemke, Dr. Ingrid Nestle, Gerhard Zickenheiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 6. März 2020 gab die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH bekannt, dass sie den Bau eines Logistikzentrums für schwach- und mittelradioaktive Abfälle auf dem Gelände des ehemaligen Atomkraftwerks Würgassen im Kreis Höxter (Nordrhein-Westfalen) plant (https://bgz.de/2020/03/06/logistikzentrum-fuer-endlager-konrad-entsteht-in-wuergassen/). Ab dem Jahr 2027 soll das Logistikzentrum genannte Zentrale Bereitstellungslager Konrad (ZBL) die passgenaue Belieferung des Endlagers Konrad nahe Salzgitter sicherstellen. Die Notwendigkeit eines ZBL hatte die Entsorgungskommission (ESK) 2018 festgestellt und Kriterien zur Auswahl empfohlen (http://www.entsorgungskommission.de/sites/default/files/reports/Stellungnahme_Anlage1_ESK68_BL_Konrad_hp_1.pdf). Grundlage für die Errichtung eines Bereitstellungslagers ist das Entsorgungsübergangsgesetz, welches diese Möglichkeit ausdrücklich vorsieht (https://www.gesetze-im-internet.de/entsorg_g/BJNR012000017.html).

Ein vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) beauftragtes Gutachten des Öko-Instituts vom Januar 2020 kommt zu dem Ergebnis, dass die Auswahl des Standorts Würgassen durch die BGZ grundsätzlich nachvollziehbar war und der Standort geeignet scheint (https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Endlagerprojekte/oeko-institut_zbl-stellungnahme-standortauswahl_bf.pdf). Die Gutachterinnen und Gutachter weisen jedoch auf Ungenauigkeiten und mangelnde Begründungen hinsichtlich der Bewertung der zu vergleichenden Standorte hin. Nach Auffassung des Öko-Instituts ändere dies nichts am Ergebnis. Zwar erfülle der Standort Würgassen zum jetzigen Zeitpunkt einige Kriterien der ESK nicht vollständig und eine abschließende Bewertung sei aufgrund fehlender Informationen noch nicht möglich. Nach Auffassung des Öko-Instituts führt dies aber zu keinem grundsätzlichen Eignungsausschluss des Standorts Würgassen für ein ZBL. Zur abschließenden Klärung der vollständigen Eignung aus sicherheitstechnischer und logistischer Sicht seien weitere Planungen, Untersuchungen und Nachweise erforderlich. Diese seien typischerweise im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu erbringen.

Ein im Dezember 2020 von der Bürgerinitiative Atomfreies 3-Ländereck e. V. vorgelegtes Gutachten äußert Kritik an der getroffenen Standortauswahl (https://www.atomfreies-dle.de/app/download/6239671766/201214-de-Witt-Runge-ZBL-Fin+17-12-20.pdf?t=1608632125).

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen12

1

Aus welchen Gründen wurde kein transparentes Verfahren für den Entscheidungsfindungsprozess für den Standort eines ZBL für Schacht Konrad unter Abwägung aller Kriterien und Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt?

2

Wie bewertet die Bundesregierung die sicherheitstechnischen und logistischen Anforderungen an ein Bereitstellungslager für das Endlager Konrad, die die ESK 2018 aufgestellt hat, und für wie zwingend hält sie deren Einhaltung bei der Suche eines geeigneten Standorts?

3

Weshalb wurden von der BGZ die fünf Kriterien Entfernungsradius, Flächengröße, Bahnanschluss, Abstand zu geschlossenen Siedlungsgebieten und Ausschluss von Naturschutzgebieten ausgewählt und nicht andere, um die Flächenabfrage bei Bundesinstituten durchzuführen, auf deren Grundlage die Standortempfehlung erfolgte?

4

Wie bewertet die Bundesregierung die im Gutachten des Öko-Instituts angesprochene nicht begründete Gewichtung einzelner Bemerkungen als Kriterien in der Standortempfehlung der BGZ vom 28. August 2019? Wie genau wurden diese Bemerkungen zu den übermittelten Flächenvorschlägen gewichtet?

5

Warum, und auf welcher Grundlage wurde der Standort Würgassen ausgewählt, obwohl das Öko-Institut in seinem Gutachten festgestellt hat, dass folgende Kriterien der ESK am Standort Würgassen noch nicht nachgewiesen sind:

zweigleisiger, schwerlastgeeigneter Bahnanschluss,

keine vollständige Hochwasserfreiheit des Standortes?

6

Sind der Bundesregierung die Ergebnisse eines radiologischen Ausbreitungsgutachtens oder ähnlicher Berechnungen für den Standort Würgassen bekannt?

Wie lauten diese?

Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse?

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Ergebnissen im Hinblick auf die Eignung des Standorts Würgassen?

7

Wurden Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen des Öko-Instituts im Rahmen des Gutachtens zu folgenden Punkten eingeleitet, bzw. wann sind diese geplant?

Ist geprüft worden, ob der Schutz des vorgesehenen Geländes gegen Hochwasser durch Aufschüttung realisierbar ist?

Wie wirkt sich eine geplante Aufschüttung auf den Zeitplan für die Realisierung des Logistikzentrums aus?

Ist das vorgesehene Grundstück als Retentionsfläche für Überflutungen vorgesehen, und wenn ja, wo würde ein Ausgleich geschaffen?

Ist eine geotechnische Baugrunduntersuchung erfolgt?

Wie werden in diesem Rahmen die Gefahr von Bergsenkungen und die Realisierbarkeit von Vorkehrungen dagegen eingeschätzt?

8

Wie bewertet die Bundesregierung das Transportaufkommen am potenziellen Standort Würgassen während des Anlieferungs- und Einlagerungsprozesses in das Endlager Konrad sowohl per Bahn als auch auf der Straße, insbesondere im Hinblick auf das Minimierungsgebot im Strahlenschutz?

9

Wie bewertet die Bundesregierung die geplante Lagerkapazität der Hallen des Bereitstellungslagers von 60 000 Kubikmetern im Verhältnis zum fünffachen Fassungsvermögen des Endlagers Konrad?

10

Wie wirken sich die Tatsachen auf den voraussichtlichen Zeitplan für die Realisierung aus, dass die Bezirksregierung Detmold das ZBL als unvereinbar mit dem gültigen Regionalplan bewertet sowie einen Einspruch der BGZ gegen ihre Regionalplanung als verfristet erachtet (https://www.welt.de/regionales/nrw/article219858748/Behoerde-haelt-Plaene-zu-Atomlager-Wuergassen-fuer-unzulaessig.htm)?

11

Ist es zutreffend, dass auch an den anderen von der BGZ in ihrer Standortempfehlung in Betracht gezogenen Standorten ein Widerspruch zur Regionalplanung vorliegen würde?

12

Inwiefern hätte sich das Wissen um Verzögerungen im Zeitplan für die Realisierung des ZBL durch Aufschüttungen oder planungsrechtliche Auseinandersetzungen zu Ungunsten von Würgassen auf die Standortauswahl ausgewirkt?

Berlin, den 23. Februar 2021

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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