[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel,
Sven-Christian Kindler, Stefan Gelbhaar, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/27506 –
Umsetzung des Bedarfsplans Schiene und weiterer Investitionsprogramme für
den Ausbau des Schienennetzes im Jahr 2021
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Neu- und Ausbau von Schienenwegen ist für die Erhöhung der Kapazität
im deutschen Schienennetz von zentraler Bedeutung. Nur mit einem deutlich
aufnahmefähigeren Eisenbahnnetz kann nach Ansicht der Fragesteller die
Schiene künftig einen größeren Beitrag zur Verkehrswende leisten. Im
Haushaltsgesetz vom 21. Dezember 2020 verharren die Investitionen für die
Vorhaben des Bedarfsplans Schiene – also die Finanzierung des Neu- und Ausbaus
von Bundesschienenwegen – bei etwas mehr als 1,5 Mrd. Euro (1,56 Mrd.
Euro im Haushaltsjahr 2021, siehe BGBl. I S. 3208). Nach Auffassung der
Fragesteller ist diese Finanzausstattung völlig unzureichend, um die
verkehrspolitisch notwendigen Ziele zu erreichen. Um die Schiene zum Rückgrat der
Verkehrswende zu machen, müssen die Mittel für Bedarfsplanprojekte zügig auf
zunächst mindestens 3 Mrd. Euro jährlich angehoben werden.
Mit den gegenwärtigen Investitionsplanungen der Bundesregierung fällt
Deutschland im europäischen Vergleich der Pro-Kopf-Investitionen beim Neu-
und Ausbau immer weiter zurück. In einer Untersuchung der Allianz pro
Schiene belegt Deutschland in Europa mit Pro-Kopf-Investitionen in das
Schienennetz von gerade einmal 77 Euro nur den achten Rang, während die
Schweiz mit 365 Euro und Österreich mit 218 Euro die beiden ersten Plätze
erringen (
https://www.allianz-pro-schiene.de/themen/infrastruktur/daten-fak
ten/).
Deutscher Bundestag Drucksache 19/28587
19. Wahlperiode 15.04.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 15. April 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. In welcher Höhe plant die Bundesregierung Investitionen für die
Umsetzung des Bedarfsplans Schiene auf Basis der mittelfristigen
Finanzplanung (bitte jahresscheibengenau aufschlüsseln)?
Mit welchen durchschnittlichen Baupreissteigerungen rechnet die
Bundesregierung im Bereich des Bahnbaus (inklusive Brückenbau) für den
Planungszeitraum der mittelfristigen Finanzplanung?
Gemäß der geltenden Finanzplanung sind folgende Investitionsmittel für die
Umsetzung des Bedarfsplans Schiene vorgesehen:
• 2021: 1 562 Mio. Euro,
• 2022: 1 900 Mio. Euro,
• 2023: 2 000 Mio. Euro,
• 2024: 2 000 Mio. Euro,
• 2025: 2 000 Mio. Euro.
Die Entscheidung über die Ausgestaltung und Ausstattung künftiger Haushalte
liegt beim Deutschen Bundestag.
Im Bereich des Bahnbaus (inklusive Brückenbau) treten unterschiedliche
Baupreissteigerungen der Gewerke auf. Für den Zeitraum der mittelfristigen
Finanzplanung ist nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) im
Durchschnitt mit einer Baupreissteigerung von ca. 2,5 Prozent p. a. zu rechnen.
2. Für welche Vorhaben des Bedarfsplan Schiene (ggf. nach Teilprojekten
aufschlüsseln) bestehen derzeit Finanzierungsvereinbarungen, und in
welchen Jahresscheiben (Zeit- und Finanzierungsplan) sollen auf Basis
dieser Vereinbarungen die jeweiligen Vorhaben abfinanziert werden?
3. Welche Finanzierungsbeiträge des Bundes, der
Eisenbahninfrastrukturunternehmen und sonstigen Finanzierungsbeiträge zur Sicherstellung der
Gesamtfinanzierung ergeben sich bei den jeweiligen
Finanzierungsvereinbarungen (bitte für jede Finanzierungsvereinbarung die Absolutwerte
und die Prozentwerte angeben)?
Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Anlage 1* verwiesen.
4. Für welche Vorhaben des Bedarfsplans Schiene plant die
Bundesregierung den Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung im ersten Halbjahr
2021 bzw. bis Ende 2021 (bitte genaue Projektbezeichnung mit
aktualisierten Projektkosten angeben)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache
19/28268 verwiesen.
5. In welcher Höhe hat die DB AG 2020 investive Eigenmittel für die
Umsetzung von Bedarfsplanvorhaben eingesetzt (bitte Gesamtsumme der
Eigenmittel bei Vorhaben des Bedarfsplans Schiene für das jeweilige Jahr
angeben)?
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/28587 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
6. Wie hat sich zwischen 2009 und 2020 die Investitionslinie bei der
Umsetzung des Bedarfsplans Schiene entwickelt (bitte zwischen
veranschlagten Mitteln im jeweiligen Bundeshaushalt und tatsächlichem
Mittelabfluss im Haushaltsvollzug vergleichen; bitte die jährlichen
Ausgabereste und die Summe der Ausgabereste im gesamten Zeitraum von 2009
bis 2020 darstellen; bitte haushaltstitelscharf angeben), und wie hoch war
in den jeweiligen Jahren der Anteil der Eigenmittel der DB AG?
7. Konnten im Haushaltsvollzug der Haushaltsjahre 2017, 2018, 2019 und
2020 die eingestellten Investitionsmittel für die Vorhaben des
Bedarfsplans Schiene vollständig abfließen, und wenn nein, für welche Zwecke
wurden diese Mittel in den Folgejahren letztendlich eingesetzt (bitte
haushaltstitelscharf angeben)?
8. Wie hoch sind aktuell (bitte Stichtag angeben) die Ausgabereste, die bei
der Umsetzung des Bedarfsplans Schiene bisher aufgelaufen sind?
9. Bis wann plant die Bundesregierung den Abbau der Ausgabereste des
Bedarfsplans Schiene, und welche Maßnahmen des Bedarfsplans
Schiene sollen mit den Mitteln durch Beschleunigung von Bauabläufen
schneller fertiggestellt werden, und welche Bedarfsplanprojekte sollen
früher als bisher geplant in Bau gehen?
10. Welche konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung im Jahr 2021
ergreifen, um den Mittelabfluss beim Bedarfsplan Schiene zu verbessern
(bitte konkrete Maßnahmen und Projekte darstellen)?
Die Fragen 5 bis 10 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Entwicklung der Haushaltstitel, der daraus abgerufenen Mittel und die
Entwicklung der Ausgabereste können nachfolgender Tabelle entnommen werden:
Millionen Euro
(Rundungsdifferenzen
möglich)
vor 2014 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
Haushalt 1.236 1.040 1.255 1.350 1.591 1.638 1.501
Abgerufene Mittel 934 964 1.137 1.390 1.530 1.529 1.385
Änderung
Ausgabereste 302 76 118 -40 61 109 116
Historische
Ausgabereste 98
Stand Ausgabereste
kumuliert 98 400 476 593 554 615 723 839
Zum 31. März 2021 beliefen sich die Ausgabereste auf insgesamt rund
839,8 Mio. Euro. Diese sind über bestehende Finanzierungsvereinbarungen
gebunden und werden sukzessive mit Baureife der geplanten Projekte abgebaut.
Die vollständig bei Kapitel 1202, Titel 891 01 verfügbar bleibenden
Ausgabereste für die Finanzierung des Bedarfsplans Schiene werden im Rahmen
bestehender Finanzierungsvereinbarungen im Jahr 2021 im dreistelligen
Millionenbereich (derzeitige Schätzung der DB AG: 180 Mio. Euro) abgebaut. Ein
vollständiger Abbau der Ausgabereste ist nach Auskunft der DB AG mittelfristig
geplant. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die in den letzten Jahren
geplanten Projekte nunmehr sukzessive die Baureife erlangen.
Nach Auskunft der DB AG stellt sich der Einsatz investiver Eigenmittel für den
Bedarfsplan Schiene wie folgt dar (Werte in Mio. Euro):
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
118 153 204 265 308 303 249 222 68 134 185
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 11 und
12 auf Bundestagsdrucksache 19/18272 verwiesen.
11. Welche Vorhaben des Bedarfsplans Schiene sind seit Anfang 2020 (also
nach Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache
19/18272) neu in die Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung aufgenommen
worden (bitte aktualisierte Projektkosten angeben)?
Für die Bedarfsplanvorhaben Hinterlandanbindung Fehmarnbelt-Querung
(2 077 Mio. Euro, ohne Fehmarnsundquerung), Knoten Hamburg, S4 Ost
(885 Mio. Euro) und ABS Uelzen – Stendal – Magdeburg – Halle,
Überholungsgleise Schnega und Salzwedel (22 Mio. Euro) wurden im Jahr 2020
Baufinanzierungsvereinbarungen abgeschlossen.
Für die im Jahr 2021 abgeschlossenen Baufinanzierungsvereinbarungen wird
auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 2 und 3 auf
Bundestagsdrucksache 19/28268 verwiesen.
12. Für welche Vorhaben des Bedarfsplans Schiene ist seit Anfang 2020
(also nach Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache
19/18272) die Finanzierung der Leistungsphasen (Lph) 1 und 2 (nach
HO-AI) neu in die Sammelvereinbarung (SV) Lph 1/2 A und SV Lph 1/2
B aufgenommen worden?
In die Sammelvereinbarung SV Lph 1/2 A wurden seit Anfang 2020 folgende
Vorhaben/Teilvorhaben aufgenommen:
• ABS Lehrte/Hameln – Braunschweig – Magdeburg – Falkenberg:
Elektrifizierung Hameln – Elze,
• ABS Stade – Cuxhaven: Elektrifizierung und Ausbau,
• ABS/NBS Hannover – Bielefeld,
• Knoten Hamburg: Überwerfungsbauwerk Altona Nord,
• Knoten Köln: Überwerfungsbauwerk Troisdorf,
• Knoten Mannheim: Achsverschwenkung Mannheim Hbf und
Kreuzungsbauwerk Mannheim-Friedrichsfeld,
• Knoten München: Pasing West.
13. Für welche Vorhaben des Bedarfsplans Schiene ist seit Anfang 2020
(also nach Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache
19/18272) die Finanzierung der Leistungsphasen 3 und 4 (nach HOAI)
neu in die Sammelvereinbarung SV Lph 3/4 aufgenommen worden?
28. Für welche Vorhaben bzw. Teilprojekte des Bedarfsplans Schiene wurden
seit 1. Januar 2020 (bzw. nach Beantwortung der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/18272) die Leistungsphasen 1 und 2
abgeschlossen, so dass der Vorstand der DB Netz AG den Planungsauftrag für
die Leistungsphasen 3 und 4 erteilen konnte?
Die Fragen 13 und 28 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Für folgende Vorhaben/Teilvorhaben wurden die Planungen der Lph 1/2
abgeschlossen, ist eine Aufnahme in die Sammelvereinbarung SV Lph 3/4 seither
erfolgt und liegt eine Freigabe des Vorstandes der DB AG für die Lph 3/4 vor:
• ABS Hannover – Berlin,
• ABS Kehl – Appenweier (POS Süd): PFA 2 und ETCS Gesamtstrecke,
• Knoten Frankfurt/Main: Neubau Gleis 25 Frankfurt/Main Hbf.
14. Bei welchen Vorhaben des Bedarfsplans Schiene, die in Planung und Bau
sind, hat die DB AG der Bundesregierung einen hohen Anspannungsgrad
bezüglich der Erreichung wichtiger Meilensteine im Planungsprozess
oder beim Bau signalisiert, so dass sich ggf. Terminverschiebungen
ergeben?
Welche Terminverschiebungen werden derzeit bei welchen Vorhaben
erwartet?
Welche Kostensteigerungen sind infolge dieser Terminverschiebungen
abschätzbar bzw. kalkuliert (bitte je Vorhaben des Bedarfsplans Schiene
einzeln angeben)?
Die möglichst zügige Umsetzung der im Bedarfsplan Schiene verankerten
Maßnahmen ist eines der vordringlichen Ziele, um eine kapazitative und
qualitätsgesicherte Infrastruktur anbieten zu können. Durch die BUV konnten in den
letzten Jahren viele Maßnahmen planerisch begonnen werden, die sukzessive in
die bauliche Umsetzung gehen. Aufgrund der Bedeutung der Maßnahmen für
die Angebotsqualität der DB Netz AG besteht bei allen Projekten eine gewisse
terminliche Anspannung. Sowohl in der Planungs- als auch in der Bauphase
unterliegen alle großen Neu- und Ausbauvorhaben Unwägbarkeiten, die
Anpassungen an den jeweiligen Terminplänen erforderlich machen können. Die aus
Terminverschiebungen resultierenden Kostensteigerungen hängen wesentlich
von der Entwicklung der relevanten Baukostenindizes ab. Bzgl. der erwarteten
Entwicklung der Baukosten wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
15. Bei welchen Vorhaben des Bedarfsplans Schiene, die sich derzeit in der
Planung befinden, sind im Laufe des Jahres 2020 Verzögerungen im
Planungsprozess entstanden, so dass der „Meilenstein 1“ („Einreichung des
Planungshefts Vorplanung“) bzw. der „Meilenstein 2“ („Einreichung
Planfeststellungsunterlagen“) nicht termingerecht erreicht wurde?
Nach Auskunft der DB Netz AG sind bei folgenden Projekten die Meilensteine
nicht erreicht worden:
BUV-
Meilenstein
Bedarfsplanprojekt Abschnitt
1 ABS/NBS Hamburg – Lübeck – Putt-garden
Fehmarnsundbrücke
1 Knoten Hamburg Bahnsteig Hbf, Abstellanlage Wandsbek, Elmshorn
1 Knoten Hamburg Verbindungskurve Harburg
1 Knoten Hannover Verbindungsgleis Lehrte West und Durchfahrgleis für N-S-Richtung
1 Knoten Köln Ausbau Abzweig Flughafen bis Köln-Steinstraße
1 ABS Hof – Regensburg (Ostkorridor Süd)
Drittes Gleis Regensburg Hbf -Obertraubling
1 ABS Paderborn – Halle Kurve Mönchehof – Ihringshausen
BUV-
Meilenstein
Bedarfsplanprojekt Abschnitt
1 Knoten Mannheim Viergleisigkeit Heidelberg Hbf Abzweig Heidelberg-Wieblingen
1 Korridor Mittelrhein – Zielnetz NBS Frankfurt – Mannheim – Verkehrslenkungsvariante
1 Korridor Mittelrhein – Zielnetz 3. Gleis Karlsruhe – Durmersheim
1 Überholgleise 740m – Netz diverse
2 Korridor Mittelrhein – Zielnetz Knoten Frankfurt am Main (3. Baustufe)
2 Korridor Mittelrhein – Zielnetz NBS Frankfurt – Mannheim (Zeppelinheim-Darmstadt Nordanbind.)
2 Knoten München Daglfinger Kurve
2 ABS Uelzen – Stendal – Magdeburg – Halle
Salzwedel – Steinfeld
1 ABS Uelzen – Stendal – Magdeburg – Halle
Stendal – Magdeburg – Halle
2 ABS Uelzen – Stendal – Magdeburg – Halle
Uelzen – Salzwedel
2 ABS/NBS Hanau – Würzburg/Fulda – Erfurt
ABS Hanau – Gelnhausen
1 ABS/NBS Nürnberg – Erfurt (VDE 8.1)
Maßnahmen zur Geschwindigkeitserhöhung
2 RRX PFA 3.1, 3.2, 3.2a
1 RRX PFB 6
1 ABS Leipzig – Dresden (VDE 9) Knoten Riesa
1 ABS Leipzig – Dresden (VDE 9) Kottewitz – Weinböhla
1 ABS Karlsruhe – Basel ABS PFA 7.1 – 7.4
1 ABS Karlsruhe – Basel NBS PFA 7.2 – 7.4
2 ABS Karlsruhe – Basel NBS PFA 8.0 – 8.4
2 ABS München – Mühldorf – Freilas-sing
Mühldorf – Tüßling – Burghausen
2 ABS München – Mühldorf – Freilas-sing
Tüßling – Freilassing
16. Welche Verzögerungen beim Erreichen des „Meilensteins 1“ und
„Meilensteins 2“ sind konkret aufgetreten, und was hat die Bundesregierung
bisher unternommen, um den Zeitverzug im Planungsprozess wieder
aufzuholen (bitte Zeitverzug gegenüber „Meilenstein 1“ und „Meilenstein
2“ projektbezogen angeben)?
Nach Auskunft der DB Netz AG sind die Verzögerungen auf unterschiedliche
Gründe zurückzuführen. So wurden häufig als Ergebnis der frühen
Öffentlichkeitsbeteiligung zusätzliche zu untersuchende Varianten in das
Trassenauswahlverfahren aufgenommen, die entsprechend von der Vorhabenträgerin geplant
werden mussten. Oftmals waren erweiterte und vertiefende Untersuchungen der
technischen Planung und der Umweltplanung erforderlich.
Zudem bedurfte es in der überwiegenden Anzahl der Projekte einer Klärung,
Abgrenzung und Berücksichtigung von Schnittstellen zum Deutschlandtakt,
aus dem in der Regel erhöhte Anforderungen an die Projekte resultieren. Die
Vorhabenträgerin, hier die DB AG, ist angehalten, die Einhaltung der
Meilensteine zu wahren. Hierauf achtet die Bundesregierung.
17. Bei welchen Vorhaben des Bedarfsplans Schiene sind im Laufe des
Jahres 2020 Verzögerungen entstanden, so dass der „Meilenstein 3“
(„Baubeginn“) nicht termingerecht erreicht wurde?
18. Welche Verzögerungen beim Erreichen des „Meilensteins 3“ sind
konkret aufgetreten, und was hat die Bundesregierung bisher unternommen,
um den Zeitverzug wieder aufzuholen (bitte Zeitverzug gegenüber
„Meilenstein 3“ projektbezogen angeben)?
Die Fragen 17 und 18 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Bei allen Vorhaben des Bedarfsplans der Bundesschienenwege wurde der
Meilenstein 3 im Jahr 2020 erreicht.
19. Bei welchen Vorhaben des Bedarfsplans Schiene sind im Laufe des
Jahres 2020 Verzögerungen entstanden, so dass der „Meilenstein 4“
(„Inbetriebnahme“) nicht termingerecht erreicht wurde bzw. erreicht werden
kann?
20. Welche Verzögerungen beim Erreichen des „Meilensteins 4“ sind
konkret aufgetreten, und was hat die Bundesregierung bisher unternommen,
um den Zeitverzug wieder aufzuholen (bitte Zeitverzug gegenüber
„Meilenstein 4“ projektbezogen einschließlich des neuen
Inbetriebnahmetermins angeben)?
Die Fragen 19 und 20 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Beim Vorhaben „Hamburg-Bergedorf Güterbahnhof“ des 740 m Netzes konnte
in 2020 der „Meilenstein 4“ nicht termingerecht erreicht werden. Grund war die
fehlende Softwarezulassung für die Anpassung der LST-Anlage. Die
Inbetriebnahme war im Dezember 2020 vorgesehen und verzögert sich in das Jahr 2021.
Möglichkeiten zur Aufholung des Zeitverzuges bestehen nicht.
21. Bei welchen Vorhaben des Bedarfsplans Schiene wurden bzw. werden
Planungsleistungen durch die Länder vorfinanziert (bitte Höhe des
Finanzierungsbeitrags und Leistungsphase angeben, die Angaben auf
Bundestagsdrucksache 19/18272 aktualisieren)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 23 auf
Bundestagsdrucksache 19/18272 verwiesen.
22. Für welche Vorhaben bzw. Teilprojekte des Bedarfsplans Schiene, die
noch nicht im Bau sind, liegen derzeit rechtskräftige
Planfeststellungsbeschlüsse vor (bitte den Planfeststellungsabschnitt mit aktualisierten
Baukosten konkret benennen)?
Nach Angaben der Deutschen Bahn AG gibt es keine Vorhaben bzw.
Teilprojekte des Bedarfsplans für die Bundesschienenwege, für die ein rechtskräftiger
Planfeststellungsbeschluss vorliegt und die noch nicht im Bau sind.
23. Für welche Vorhaben bzw. Teilprojekte des Bedarfsplans Schiene liegen
Planfeststellungsbeschlüsse vor, die allerdings wegen anhängiger Klagen
derzeit nicht vollziehbar sind?
Nach Angaben der Deutschen Bahn AG gibt es kein Vorhaben bzw.
Teilvorhaben des Bedarfsplans für die Bundesschienenwege, das wegen anhängiger
Klagen derzeit nicht vollziehbar ist.
24. Für welche Vorhaben bzw. Teilprojekte des Bedarfsplans Schiene
erwartet die Bundesregierung einen Planfeststellungsbeschluss bis zum Ende
des ersten Halbjahrs 2021 bzw. bis Ende des Jahres 2021?
25. Für welche Vorhaben bzw. Teilprojekte des Bedarfsplans Schiene sind
derzeit Planfeststellungsverfahren im Verfahrensgang (bitte aktuellen
Verfahrensstand angeben, bitte Beginn des jeweiligen
Planfeststellungsverfahrens angeben, gegenüber Angaben auf Bundestagsdrucksache
19/18272 aktualisieren)?
26. Für welche Vorhaben bzw. Teilprojekte des Bedarfsplans Schiene plant
die DB Netz AG die Einreichung der Planfeststellungsunterlagen bis
Mitte des Jahres 2021 bzw. Ende des Jahres 2021?
Die Fragen 24 bis 26 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Anlage 2* verwiesen.
27. Für welche Vorhaben bzw. Teilprojekte des Bedarfsplans Schiene hat der
Vorstand der DB Netz AG seit 1. Januar 2020 (bzw. nach Beantwortung
der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/18272) eine interne
Freigabe erteilt, so dass der Planungsauftrag erfolgen konnte (bitte
Datum der internen Projektfreigabe und aktuellen Planungsstand angeben)?
Nach Auskunft der DB AG hat der Vorstand eine interne Freigabe für folgende
Vorhaben erteilt:
• ABS Lehrte/Hameln – Braunschweig – Magdeburg – Falkenberg:
Elektrifizierung Hameln – Elze,
• vABS Stade – Cuxhaven,
• ABS/NBS Hannover – Bielefeld,
• Knoten Köln: Überwerfungsbauwerk Troisdorf,
• KV-Anlagen Beiseförth, Großbeeren, Frankfurt/Main Ost, Hamburg-
Billwerder,
• Köln-Eifeltor, Erfurt-Vieselbach und München-Riem.
29. Für welche Vorhaben bzw. Teilprojekte des Bedarfsplans Schiene
beabsichtigt die Bundesregierung bzw. die DB Netz AG bis Ende 2021 den
Planungsauftrag zu erteilen?
Die DB AG plant eine interne Freigabe für alle Vorhaben, die in diesem Jahr
für die Aufnahme in die Planungsvereinbarungen der Leistungsphasen 1 und 2
HOAI (SV Lph 1/2) vorgesehen sind. Im Übrigen wird auf die Antwort der
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/28587 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
Bundesregierung zu den Fragen 2 und 3 auf Bundestagsdrucksache 19/28268
verwiesen.
30. Wie hat sich 2020 die Personalausstattung der Abteilungen bzw.
Projektzentren bei der DB Netz AG entwickelt, die mit der Umsetzung der
Vorhaben des Bedarfsplans Schiene betraut sind (bitte als Bezugsgröße
Vollzeitäquivalente angeben, bitte Ist-Zahlen angeben), und wie soll sich die
Personalausstattung der besagten Abteilungen bzw. Projektzentren 2021
und in den Jahren bis 2025 entwickeln (bitte für jedes Jahr gesondert
angeben, bitte als Bezugsgröße Vollzeitäquivalente angeben)?
Nach Auskunft der DB AG übernimmt die DB Netz AG in den Vorhaben des
Bedarfsplans vor allem die Bauherren- und die Projektmanagementaufgaben.
Insbesondere beim Projektmanagement erfolgt ein im Projektgeschäft üblicher
Einkauf von weiteren Ressourcen von DB-internen und -externen
Unternehmen, die Projektmanagementleistungen anbieten.
Nach Auskunft der DB AG bezieht sich die nachfolgende Darstellung auf die
Personalbestände (Vollzeitpersonale) der DB Netz AG im Ressort
„Netzplanung und Großprojekte“. Im Rahmen einer Neu-Organisation der DB Netz AG
im Oktober 2020 wurde der Zuschnitt des Ressorts angepasst. Im neuen
Ressort „Infrastrukturplanung und -projekte“ der DB Netz AG wurden die
Projektmanagementbereiche aus anderen Ressorts gebündelt und die entsprechenden
Personale in das Ressort transferiert. Diese werden fortlaufend erhöht.
alte
Ressortlogik neues Ressort
12.2019 09.2020 10.2020 12.2020 2021 2022 2023 2024 2025
Endbestand 1.698 1.942 3.518 3.583 4.118 4.326 4.459 4.590 4.662
31. Welche Altersstruktur weist das Personal der Abteilungen und
Projektzentren der DB Netz AG auf, die mit der Umsetzung der Vorhaben des
Bedarfsplans Schiene betraut sind, und welche altersbedingten Abgänge
müssen bis 2025 kompensiert werden (bitte als Bezugsgröße
Vollzeitäquivalente angeben)?
Nach Angaben der DB AG hatten im Dezember 2020 die Mitarbeitenden des
Ressorts „Infrastrukturplanung und -projekte“ einen Altersdurchschnitt von
41,4 Jahren und folgende Altersstruktur:
Alter 20-24 25-29 30-34 35-39 40-44 45-49 50-54 50-59 60 61 62 63 64 ab 65
Anzahl
MA 81 553 713 435 358 371 378 370 77 69 50 42 41 44
Die voraussichtlichen Altersabgänge der Jahre 2021 bis 2025 kann folgender
Darstellung entnommen werden:
2021 2022 2023 2024 2025
Altersfluktuation -41 -44 -41 -45 -48
32. Wie hat sich das Vergabevolumen von Planungsleistungen an externe
Planungs- und Ingenieurbüros 2020 für den Bereich der
Bedarfsplanvorhaben bei der DB Netz AG entwickelt (bitte nach den Leistungsphasen 1
bis 5 differenzieren), und welches Vergabevolumen ergibt sich aus dem
bisherigen Planungsstand voraussichtlich für das Jahr 2021?
Im Jahr 2020 hat die DB Netz AG für den Bereich der Bedarfsplanvorhaben
Planungsleistungen i. H. v. 311 Mio. Euro an konzernexterne Planungs- und
Ingenieurbüros vergeben. Für das Jahr 2021 geht die DB Netz AG von einem
voraussichtlichen Betrag von ca. 340 Mio. Euro aus. Eine Differenzierung nach
den Leistungsphasen 1 bis 5 ist nicht möglich, da die Beträge je Leistungsphase
systemseitig nicht auswertbar sind und ferner Verträge über mehrere
Leistungsphasen abgeschlossen wurden und werden.
33. Wie soll sich nach derzeitigem Planungsstand das Vergabevolumen von
Planungsleistungen an externe Planungs- und Ingenieurbüros 2022 bis
2025 für den Bereich der Bedarfsplanvorhaben bei der DB Netz AG
entwickeln (bitte nach den Leistungsphasen 1 bis 5 differenzieren)?
Zur weiteren Steigerung der Vergabe von Planungsleistungen im Wettbewerb
führt die DB AG aktuell mit dem Eisenbahn-Bundesamt Gespräche.
34. Welche Unternehmenszukäufe hat die DB in den letzten zwei Jahren
vorgenommen, mit denen zusätzliche Planungskapazitäten im Bereich Aus-
und Neubau bzw. Ersatzinvestitionen geschaffen wurden?
Um welche Unternehmen handelt es sich dabei, welche Kaufpreise
wurden jeweils gezahlt, und wie viele Beschäftigte hatten die zugekauften
Unternehmen jeweils zum Kaufzeitpunkt, und wie viele haben sie
aktuell?
Innerhalb der letzten zwei Jahre hat die DB AG kein Unternehmen zur
Erhöhung der Planungskapazitäten im Aus- und Neubau bzw. bei
Ersatzinvestitionen erworben.
35. Bis wann plant die Bundesregierung die Präsentation einer
konsolidierten Liste (einschließlich Kostenschätzung) mit den Neu- und
Ausbauvorhaben, die für den Zielfahrplan 2030 des Deutschlandtakts (dritter
Fahrplanentwurf Deutschlandtakt) notwendig sind?
36. Welche Aus- und Neubaumaßnahmen für den Deutschlandtakt, die nicht
im Bedarfsplan enthalten sind, werden derzeit konkret untersucht?
37. Welches Prozedere zur Aufnahme der „Deutschlandtakt-Projekte“
beabsichtigt die Bundesregierung, um diese Schienenprojekte im
Bundesschienenwegeausbaugesetz zu verankern, und welchen Zeitplan verfolgt
die Bundesregierung dabei?
38. Welcher Finanzierungsbedarf ergibt sich für die „Deutschlandtakt-
Projekte“ bis zu ihrer Fertigstellung bzw. Inbetriebnahme (bitte für jedes
Projekt jahresscheibengenau angeben und die Gesamtsumme ausweisen),
und wie plant die Bundesregierung, diesen Finanzierungsbedarf
insgesamt zu decken (bitte die Finanzierungsquellen darstellen)?
Die Fragen 35 bis 38 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der dritte Gutachterentwurf des Zielfahrplans Deutschlandtakt wurde Ende
Juni 2020 vorgestellt. Derzeit erfolgt die volkswirtschaftliche Bewertung der für
den Deutschlandtakt voraussichtlich erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen in
einem Gesamtplanfall nach der geltenden Methodik der
Bundesverkehrswegeplanung. Ergebnisse werden voraussichtlich bis Mitte 2021 vorliegen. Eine
erste Übersicht der unterstellten Infrastrukturmaßnahmen wurde im Zuge der
Akteurskonferenz im Juli 2020 veröffentlicht (abrufbar unter:
https://assets.ctfasse
ts.net/scbs508bajse/1OYHAzIdfFjUuHycUOOM9I/e0382caa4f55a0f8b01a54a
e891d47ce/Pra__sentation_Akteurskonferenz_vom_15.07.2020.pdf). Erst mit
positivem Abschluss der Bewertung liegt eine detaillierte, abgesicherte Liste
der für den Zielfahrplan Deutschlandtakt erforderlichen
Infrastrukturmaßnahmen inklusive erster Kostenschätzungen vor. Mit Nachweis der
Wirtschaftlichkeit steigen die im Planfall Deutschlandtakt abgeleiteten
Infrastrukturmaßnahmen gemäß den Regelungen zum Unterabschnitt 2 (Vorhaben des potenziellen
Bedarfs) in den Vordringlichen Bedarf des Bedarfsplans als Anlage des
Bundesschienenwegeausbaugesetzes auf. Damit ist der Bedarf gesetzlich
festgestellt.
39. Welche Infrastrukturmaßnahmen nach dem
Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG) hat die Bundesregierung im
Haushaltsjahr 2020 gefördert, und welcher Planungs- und Umsetzungsstand ergibt
sich aktuell bei den laufenden Vorhaben (bitte Höhe der Förderung,
Gesamtkosten und Förderbetrag des jeweiligen Landes je Maßnahme
angeben und jahresscheibengenau darstellen)?
Im Rahmen der Förderperiode 2020 sind 61 Infrastrukturmaßnahmen mit
einem Fördervolumen von insgesamt 45,5 Mio. Euro nach dem
Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG) bewilligt worden. Dies entspricht
50 Prozent der beantragten Gesamtkosten. Der Landesanteil beträgt insgesamt
rund 23,9 Mio. Euro. Es wird auf die Anlage 3 verwiesen.
40. Für welche Infrastrukturmaßnahmen nach dem
Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz liegen der Bundesregierung derzeit
Förderanträge vor (bitte jeweiliges Fördervolumen angeben)?
Zum Stichtag 1. Februar 2021 sind 84 Infrastrukturmaßnahmen nach dem
SGFFG mit einem Fördervolumen von insgesamt rund 48,5 Mio. Euro
beantragt worden. Dies entspricht 50 Prozent der beantragten Gesamtkosten. Es
wird auf die Anlage 4 verwiesen.
41. Wie hat sich die Anzahl der Gleisanschlüsse in den Jahren 2010
(einschließlich) bis 2020 jeweils entwickelt, und wie viele neue bzw.
reaktivierte Gleisanschlüsse hat der Bund in diesem Zeitraum über die
Gleisanschlussförderrichtlinie gefördert (bitte Anzahl der geförderten
Gleisanschlüsse für jedes Jahr einschließlich verausgabter Bundesmittel
angeben)?
Die Anzahl der aktiven Gleisanschlussverträge der DB Netz AG hat sich im
Zeitraum 2010 bis 2020 wie folgt entwickelt:
Jahr Anzahl gleisanschlüsse
2010 3732
2011 3638
2012* 2374
2013 2395
2014 2373
2015 2359
2016 2371
Jahr Anzahl gleisanschlüsse
2017 2367
2018 2351
2019 2337
2020 2307
*Ab 2012 wurden Gleisanschlüsse in einer geänderten Erfassungsmethode gezählt und es wurden
nur noch die Gleisanschlüsse aufgeführt, die direkt an die Infrastruktur der DB Netz AG
anschließen. In den Fällen, in denen der Anschließer bspw. ein kommunaler Zweckverband ist und in dem
Gewerbegebiet hinter dem eigentlichen Anschluss an die Infrastruktur der DB Netz AG weitere
Nebenanschließer vorhanden sind, wurden diese vor 2012 noch einzeln gezählt. Die Umstellung
erfolgte, da die DB Netz AG nur zu dem konkreten Anschließer eine Vertragsbeziehung hat, der
direkt an die Netz-Infrastruktur anschließt.
Der Bundesregierung liegen keine Angaben über die Anzahl von
Gleisanschlüssen vor, die nicht Gegenstand von Infrastrukturanschlussverträgen der
DB Netz AG sind.
Die im Rahmen der Gleisanschlussförderung in den Jahren 2010 bis 2020
geförderten Vorhaben verteilen sich wie folgt:
Jahr Bescheide* Mittelabfluss HHJ [Euro] Reaktivierungen Neubau Ausbau
2010 12 6.246 5 3 4
2011 14 14.152 5 1 8
2012 17 14.186 8 4 5
2013 11 9.185 4 2 5
2014 5 3.301 2 1 2
2015 8 3.274 2 2 4
2016 7 5.200 0 3 4
2017 8 4.415 1 3 4
2018 13 4.682 1 4 8
2019 11 6.767 0 3 8
2020 6 9.159 0 5 1
Summen 112 80.586 28 31 53
*maßgebend ist das Jahr der Erteilung des Zuwendungsbescheides.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/28587
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/28587
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/28587
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/28587
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ISSN 0722-8333]