Ausbeuterische Kinderarbeit bei der Herstellung von Grabsteinen
der Abgeordneten Harald Weinberg, Ulla Lötzer, Dr. Martina Bunge, Karin Binder, Matthias W. Birkwald, Christine Buchholz, Klaus Ernst, Diana Golze, Inge Höger, Ulla Jelpke, Harald Koch, Katrin Kunert, Kornelia Möller, Niema Movassat, Wolfgang Neskovic, Ingrid Remmers, Kersten Steinke, Sabine Stüber, Alexander Süßmair, Dr. Kirsten Tackmann, Halina Wawzyniak, Katrin Werner, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Zwei Drittel aller in Deutschland aufgestellten Grabsteine stammen aus Indien. Dort arbeiten laut XertifiX e. V. rund 150 000 Kinder in Steinbrüchen. Am 25. März 2009 hat der Nürnberger Stadtrat beschlossen, das Aufstellen von Grabmalen zu untersagen, für die keine Nachweise vorgelegt wurden, dass sie in der gesamten Wertschöpfungskette ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt wurden. Gegen diese Festlegung hat ein regionaler Steinmetzbetrieb geklagt und vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Recht bekommen. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Januar 2010 den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs bestätigt. In einem ähnlichen Fall hat das Oberverwaltungsgericht in Rheinland-Pfalz im November 2008 eine entsprechende Friedhofssatzung für unwirksam erklärt. Damit wurde eine Regelungsbefugnis durch die Kommunen verneint. Die Gerichte gehen davon aus, dass es den Kommunen an einer erforderlichen gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage fehlt, um das Aufstellen von Grabsteinen, die unter Verletzung der Konvention Nr. 182 der International Labour Organisation (ILO) hergestellt wurden, zu untersagen. Diese Konvention, die das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vorsieht, trat im Jahr 2000 in Kraft und wurde auch von Deutschland ratifiziert.
Nach einem Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages wäre ein Bundesgesetz ein gangbarer Weg, damit auf Friedhöfen in Deutschland keine Grabsteine aus ausbeuterischer Kinderarbeit mehr aufgestellt werden. Die Bundesregierung erklärte, dass sie alle Schritte begrüßt, die die Umsetzung der ILO-Konvention 182 fördert (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 16/14091).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wie ist die derzeitige Rechtslage, die die Nutzung von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit zulässt, mit der ILO-Konvention, die von den Ratifizierungsstaaten Maßnahmen gegen ausbeuterische Kinderarbeit verlangt, vereinbar?
Vertritt die Bundesregierung weiterhin die gleiche Auffassung wie am 24. September 2009, und plant sie gegen den Import von Grabsteinen, die durch ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt werden, vorzugehen?
Wenn ja, welche Maßnahmen plant sie, und wenn nein, warum nicht?
Wäre es nach Ansicht der Bundesregierung möglich und sinnvoll, die Nutzung von mit ausbeuterischer Kinderarbeit hergestellten Grabsteinen mittels eines Bundesgesetzes zu unterbinden, und wie begründet die Bundesregierung ihre Position?
Wie müsste ein entsprechendes Bundesgesetz nach Ansicht der Bundesregierung aussehen, damit es die Nutzung von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit in Deutschland wirksam unterbindet?
Wie beurteilt es die Bundesregierung, dass das Saarland mit einer Änderung des Bestattungsgesetzes den Kommunen das Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit ermöglicht hat?
In welchen Bundesländern ist nach Kenntnis der Bundesregierung eine ähnliche Änderung des Bestattungsgesetzes in Planung, und was unternimmt die Bundesregierung, um die Länder zu entsprechenden Änderungen zu ermutigen?
Wie viele Grabsteine (bzw. Steine, die dieser Verwendung zugeführt werden sollen) werden pro Jahr nach Deutschland importiert, wie viele davon sind als „ohne ausbeuterischere Kinderarbeit“ zertifiziert (falls keine Daten zur Anzahl vorliegen, bitte den Wert der jährlich importierten Steine angeben; bitte in jedem Fall aufgliedern nach „nicht zertifiziert“ und „zertifiziert“ und dem jeweils verwendeten Zertifikat)?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Zertifizierung von Grabsteinen, die nicht mit ausbeuterischer Kinderarbeit hergestellt wurden?
Ist die oben genannte Zertifizierung als gesetzliche Grundlage zur Beurteilung der Tatsache, ob ein Grabstein ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt wurde, geeignet oder müsste die Zertifizierung gesetzlich geregelt werden, und wie begründet die Bundesregierung ihre Position?
Gibt es Beispiele anderer Staaten, die gegen den Import von Grabsteinen, die durch ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt wurden, vorgegangen sind?
Wenn ja, wie sind diese Staaten gegen den Import von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit vorgegangen, und hält die Bundesregierung ein entsprechendes Vorgehen auch in Deutschland für rechtlich möglich?
Plant die Bundesregierung eine Regelung, die allgemein den Import von Produkten verbietet, die nicht zertifiziert ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt wurden, und wie begründet sie ihre Position?