[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Seestern-Pauly, Katja Suding,
Nicole Bauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/27642 –
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach Aussage der Bundesregierung vom 20. Januar 2020 haben sich Bund
und Länder auf den Umfang des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im
Grundschulalter verständigt (
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pr
essemitteilungen/ausbau-der-ganztagsbetreuung-finanziert-sich-zum-teil-selbs
t/144602). So ist eine Betreuung von acht Stunden an fünf Tagen pro Woche
für die Klassen 1 bis 4 sowie eine maximale Ferienschließzeit von vier
Wochen vorgesehen (vgl. ebd.).
Obwohl das Sondervermögen für die Umsetzung des Ganztagsanspruchs
bereits beschlossen wurde, fehlt bislang der Gesetzentwurf der Bundesregierung
zur Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im
Grundschulalter ab dem Jahr 2025, wie ihn die Koalitionsfraktionen auf Bundesebene im
Koalitionsvertrag vereinbart haben.
Wie den Fragestellern aus Gesprächen bekannt ist, herrscht in der Bund-
Länder-Arbeitsgruppe Uneinigkeit über die Beteiligung des Bundes an den
Betriebskosten ab dem Jahr 2025. Die Fragesteller teilen die in der öffentlichen
Anhörung zur Errichtung des Sondervermögens zum Ausbau der
Ganztagsbetreuung geäußerte Einschätzung des Deutschen Vereins, dass ein Einbringen
des Gesetzentwurfs zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im
Grundschulalter bereits im Jahr 2020 für eine sachgerechte Umsetzung zielführend
gewesen wäre (
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw25-p
a-familie-699276).
Vor diesem Hintergrund besteht aus Sicht der Fragesteller Informationsbedarf
über den derzeitigen Stand der Arbeit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe sowie
über den Stellenwert, den die Bundesregierung einer qualitativ hochwertigen
Ganztagsbetreuung im Grundschulalter beimisst.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19.
Legislaturperiode sieht vor, bis 2025 im Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) einen
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter zu schaffen.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/28251
19. Wahlperiode 06.04.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 31. März 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Mit dem Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens zum „Ausbau
ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“
(Ganztagsfinanzierungsgesetz) hat der Bund ein Sondervermögen eingerichtet, das
der Gewährung von Finanzhilfen an die Länder und Gemeinden
(Gemeindeverbände) mit bis zu 3,5 Mrd. Euro dient. Ende 2020 ist ein erstes
Investitionsprogramm für ganztägige Bildung und Betreuung gestartet, mit dem Bund und
Länder den Ausbau der Ganztagsbetreuungsplätze beschleunigen. Der Bund
stellt den Ländern dafür 750 Mio. Euro an Finanzhilfen gemäß Artikel 104c des
Grundgesetzes zur Verfügung.
1. Wie viele Treffen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Rechtsanspruch
im Grundschulalter haben in dieser Legislaturperiode stattgefunden, und
wann wird die Arbeitsgruppe erneut tagen (bitte Hauptberatungspunkte
der jeweiligen Treffen angeben)?
2. Welche Fragen zur Bundesbeteiligung an den Betriebskosten der
Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagbetreuung sind noch offen?
13. Wann plant die Bundesregierung, einen Gesetzentwurf für einen
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter einzubringen?
Die Fragen 1, 2 und 13 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf CdS- bzw. St-Ebene wurde zur Umsetzung
des von Bund und Ländern auf der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 17. Juni 2020 gefassten
Beschlusses zur Ganztagesbetreuung eingesetzt. Die Arbeitsgruppe tagte an
folgenden Terminen: 2. Juli 2020, 15. Juli 2020, 30. Juli 2020, 10. September
2020. In der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder am 2. Dezember 2020 verständigten sich Bund
und Länder darauf, dass es ein gemeinsames Verständnis und Interesse gebe,
die Ganztagsbetreuung im Grundschulalter zu gewährleisten.
Finanzierungsfragen und dementsprechend auch die Umsetzung des Rechtsanspruchs sollten
Gegenstand einer weiteren Bund-Länder-Arbeitsgruppe sein. Diese tagte
zuletzt am 18. Dezember 2020 auf Ebene der Ministerpräsidenten. Ein neuer
Termin für eine weitere Bund-Länder-Besprechung ist noch im April 2021 geplant.
Gegenstand der Beratungen ist insbesondere die Frage nach den Modalitäten
einer möglichen Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten, die mit der
Umsetzung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im
Grundschulalter verbunden sind.
Die Bundesregierung plant den Gesetzentwurf nach Klärung dieser Fragen und
einer Einigung von Bund und Ländern einzubringen.
3. Welche wissenschaftlichen Studien über die volkswirtschaftlichen
Auswirkungen eines Rechtsanspruchs auf Ganztagbetreuung sind der
Bundesregierung bekannt (bitte nach Studie, Forschungsinstitut,
Erscheinungsjahr und Haupterkenntnissen aufschlüsseln)?
Das im Januar 2020 vorgelegte Gutachten des DIW „Fiskalische Wirkungen
eines weiteren Ausbaus ganztägiger Betreuungsangebote für Kinder im
Grundschulalter“ zeigt auf, dass die Einführung eines Rechtsanspruchs auf
Ganztagsbetreuung je nach Szenario zu Mehreinnahmen der öffentlichen Hand von bis
zu 2 Mrd. Euro pro Jahr führt. Das Gutachten ist abrufbar unter:
www.diw.de/d
e/diw_01.c.702964.de/publikationen/politikberatung_kompakt/2020_0146/fisk
alische_wirkungen_eines_weiteren_ausbaus_ganztaegiger_be___bundesminist
erium_fuer_familie__senioren__frauen_und_jugend.html.
4. Welche wissenschaftlichen Studien über die Auswirkungen von
Ganztagsbetreuung im Grundschulalter auf den Lernerfolg von Kindern liegen
der Bundesregierung vor (bitte nach Studie, Forschungsinstitut,
Erscheinungsjahr und Haupterkenntnissen aufschlüsseln)?
Die grundlegende Studie zur Entwicklung von Ganztagsschulen (StEG) wurde
zwischen 2005 und 2019 als länderübergreifendes Forschungsprogramm in drei
Förderphasen durchgeführt und durch das Bundesministerium für Bildung und
Forschung (BMBF) gefördert. Mit StEG wurden erstmals in Deutschland
systematisch und im Längsschnitt empirische Daten zu Struktur, Entwicklung und
Wirksamkeit von schulischen Ganztagsangeboten erhoben. Alle Informationen
zu StEG und den damit verbundenen Teilprojekten sind unter
https://steg.dip
f.de/ueber-steg/steg abrufbar.
Darüber hinaus fördert das BMBF seit gut einem Jahr das Forschungsprojekt
„Qualität für den Ganztag. Befunde, Desiderata und
Weiterentwicklungsperspektiven aus 15 Jahren Ganztagsschulforschung.“ (Laufzeit bis Dezember
2021). Es handelt sich hierbei um einen Forschungsverbund, der aus StEG
hervorgegangen ist und deren Daten nutzt. Die beteiligten Forschungsinstitute
sind:
• DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation,
Steuerung und Finanzierung des Bildungswesens (Frankfurt am Main),
• Deutsches Jugendinstitut e. V. (München): Forschungsschwerpunkt
Übergänge im Jugendalter,
• Technische Universität Dortmund, Institut für Schulentwicklungsforschung,
• Justus-Liebig-Universität Gießen, Fachbereich Sozial- und
Kulturwissenschaften, Institut für Erziehungswissenschaft,
• Universität Kassel, Fachbereich Humanwissenschaften, Institut für
Erziehungswissenschaft,
• Pädagogische Hochschule Freiburg, Fakultät für Bildungswissenschaften.
Der Forschungsverbund bearbeitet Themenbereiche, die sich als besonders
relevant für die Entwicklung von Ganztagsschulen erwiesen haben, darunter
auch die Wirkung der Teilnahme an außerunterrichtlichen Angeboten auf die
Schülerinnen und Schüler.
Weitere Informationen können auf den entsprechenden Webseiten der
beteiligten Projektpartner abgerufen werden.
Die 2018 von der OECD veröffentlichte Studie „Erfolgsfaktor Resilienz“
(„Academic resilience: What schools and countries do to help disadvantaged
students succeed in PISA“) ging der Frage nach, welche schulischen Faktoren
die Resilienz von Schülerinnen und Schülern befördern. Die Studie zeigte
insbesondere für Deutschland einen positiven Effekt von schulischen Aktivitäten
jenseits des Unterrichts.
Dies lässt darauf schließen, dass sich Investitionen in Ganztagsangebote positiv
auf den Lernerfolg sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler auswirken.
Weitere Informationen zu diesen und anderen Studien sind zudem unter
www.g
anztagsschulen.org abrufbar.
5. Welche wissenschaftlichen Studien über die Auswirkungen von
Ganztagsbetreuung auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf liegen der
Bundesregierung vor (bitte nach Studie, Forschungsinstitut,
Erscheinungsjahr und Haupterkenntnissen aufschlüsseln)?
Das Gutachten des DIW „Fiskalische Wirkungen eines weiteren Ausbaus
ganztägiger Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ (siehe Antwort zu
Frage 3) stellt auch heraus, dass die Erwerbstätigkeit und das Erwerbsvolumen
von Müttern steigen, wenn es mehr Ganztagsangebote für Grundschulkinder
gibt. Je nach durchgerechnetem Szenario steigt dem Gutachten zufolge die
Erwerbsquote von Müttern um 2 bis 6 Prozentpunkte. Familien haben dadurch ein
höheres Einkommen und sind seltener auf Sozialtransfers angewiesen.
Die Gesamtevaluation zentraler ehe- und familienbezogener Leistungen, die
2009 bis 2014 im Auftrag von Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend (BMFSFJ) und Bundesministerium der Finanzen als
mehrjähriges Forschungsprogramm erstellt wurde, hat sich u. a. auch mit den
Auswirkungen des Ausbaus der Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern auf die
Vereinbarkeit von Beruf und Familie beschäftigt.
Der im Rahmen dieser Gesamtevaluation 2011 vom ifo Institut erstellte
Forschungsbericht „Kinderbetreuung“ zeigt positive Effekte auf die
Erwerbsbeteiligung insbesondere von Frauen.
Weitere Informationen sind unter
www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/famili
enleistungen/zur-gesamtevaluation-der-ehe-und-familienbezogenen-leistungen/
gesamtevaluation-der-ehe-und-familienbezogenen-leistungen-73846 abrufbar.
Das vom BMFSFJ im Jahr 2011 veröffentlichte Dossier „Vereinbarkeit von
Familie und Beruf von Schulkindern“ zeigt, in welcher Weise eine ganztägige
Betreuung von Kindern über sechs Jahren dazu beträgt, dass die Vereinbarkeit
von Familie und Beruf und die Realisierung von Erwerbswünschen besser
gelingen.
Es ist abrufbar unter:
www.bmfsfj.de/resource/blob/93138/cefdb07a55611894fbf569bc78526be1/ue-
6-vereinbarkeit-von-familie-und-beruf-mit-schulkindern-data.pdf .
6. Was sind nach Auffassung der Bundesregierung die zentralen Merkmale
einer qualitativ hochwertigen Ganztagsbetreuung im Grundschulalter?
Aus der Bildungsforschung lassen sich zentrale Aspekte für die
Qualitätsentwicklung ganztägiger Bildungsangebote ableiten: die Steuerung des Ganztags,
das Gesamtkonzept, das Angebotskonzept, die Angebotsdurchführung, soziale
Beziehungen und die Zusammenarbeit.
Diese Handlungsfelder werden derzeit in einem vom BMBF-geförderten
„Wissenschaftsgeleiteten Qualitätsdialog zum Ganztag“ des DIPF | Leibniz-Institut
für Bildungsforschung und Bildungsinformation (DIPF) im Austausch von
Bildungsforschung, Bildungspraxis und Bildungsverwaltung mit konkretem
Handlungswissen unterlegt.
Eine Dokumentation der Ergebnisse soll Ende 2021 publiziert werden. Nähere
Informationen finden sich unter:
www.dipf.de/de/forschung/aktuelle-projekte/
wissenschaftsgeleiteter-qualitaetsdialog-zum-ganztag.
Nach Auffassung der Bundesregierung ist das Wohlbefinden von Kindern ein
weiteres zentrales Element einer qualitativ hochwertigen Ganztagsbetreuung.
7. Welche unterschiedlichen Bedarfe für die Umsetzung qualitativ
hochwertiger Ganztagsbetreuung im Grundschulalter sieht die Bundesregierung
für die verschiedenen Formen der Ganztagsbetreuung (bitte nach Kosten,
Personalbedarf und weiteren Bedarfen für Horte sowie die verschiedenen
Formen der Ganztagsschulen angeben)?
Wie in der Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 2b der Kleinen
Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/17304 dargelegt,
hat das Deutsche Jugendinstitut (DJI) im Oktober 2019 die Studie „Kosten des
Ausbaus der Ganztagsgrundschulangebote. Bedarfsgerechte Umsetzung des
Rechtsanspruchs ab 2025 unter Berücksichtigung von Wachstumsprognosen“
veröffentlicht, deren Ergebnisse von Bund und Ländern als maßgeblich bei der
Einführung eines Rechtsanspruchs auf ganztägige Bildungs- und
Betreuungsangebote erachtet werden. Dabei sind verschiedene Angebotsformen (Horte
und Ganztagsschulen) berücksichtigt. Die Ergebnisse sind der Studie zu
entnehmen.
8. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Ganztagsbetreuung im
Grundschulalter ein Bildungs- oder ein Betreuungsangebot ist (bitte
erläutern)?
Eine ganzheitliche Förderung in der Ganztagsbetreuung im Grundschulalter
setzt die Trias Bildung, Erziehung und Betreuung voraus. Ganztagsschulen und
Horte sind wichtige Lern- und Lebensorte für Kinder, stellen aber auch
wichtige Betreuungsarrangements für Familien dar, weil sie die Vereinbarkeit von
Erwerbstätigkeit und Familie ermöglichen sowie Familien in ihrem Alltag
entlasten.
9. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass für Ganztagsangebote im
Sinne des geplanten Rechtsanspruchs Kostenbeiträge erhoben werden
sollten (bitte erläutern)?
Für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen der Jugendhilfe gibt § 90
SGB VIII den bundesrechtlichen Rahmen zur Erhebung von Kostenbeiträgen.
Die Bundesregierung beabsichtigt im Zusammenhang mit der Einführung eines
Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder keine Änderung
dieser Regelung. Die Regelung schulischer Ganztagsangebote liegt gemäß der
föderalen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland in der alleinigen
Zuständigkeit der Länder.
10. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung durch ihre strukturelle
Zusammenarbeit mit den Bundesländern bezüglich der derzeitigen
Verfügbarkeit und Ausgestaltung von Ganztagsangeboten in den
Bundesländern vor?
Daten zur Verfügbarkeit und Ausgestaltung von Ganztagsangeboten sowie zu
länderspezifischen Bedarfen sind dem Nationalen Bildungsbericht 2020
(S. 119 ff.) zu entnehmen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7
verwiesen.
11. Hat die Bundesregierung Kenntnis von Studien aus dem Ausland, die
den Zusammenhang zwischen Ganztagsschulen und Bildungserfolg im
internationalen Vergleich untersuchen (bitte nach Land, Studie,
Studieninstitut, Erscheinungsjahr und Haupterkenntnissen der Studien
aufschlüsseln)?
Es existieren im internationalen Kontext Studien zum Thema
Ganztagsschulangebote und Bildungserfolg. Eine Auswahl neuerer Studien ist in der
folgenden Tabelle aufgeführt. Alle Studien untersuch(t)en unter anderem, ob die
Ganztagsangebote zu einer Verbesserung der Schulleistungen von
bildungsbenachteiligten Schülerinnen und Schüler bzw. zu mehr Teilhabe dieser Gruppe
führ(t)en. Die Ergebnisse können den jeweiligen Studien entnommen werden.
Land Name Studie/Veröffentlichung Einrichtung/Autoren Erscheinungsjahr
USA Out-of school time programs: A
metaanalysis of effects for at-risk students.
Review of Educational Research, 76,
275–313.
Prof. Dr. Patricia A. Lauer,
Rocky Mountain Center for
Health Promotion and
Education
2006
USA A meta-analysis of after-school
programs that seek to promote personal
and social skills in children and
adolescents. American Journal of
Community Psychology, 45 (3-4), 294-309.
Prof. Dr. em. John Durlak (und
weitere), Loyola University
Chicago
2010
Südkorea The Relationship between
Afterschool Participation and Students’
Private Tutoring Expenses and Academic
Achievement. The Journal of
Educational Administration, 28 (2), 55-79.
Prof. Dr. Sang Hoon Bae
(und weitere), Sungkyunkwan
University Seoul
2010
USA Children’s organized activities.
Handbook of child psychology and
developmental science (7th ed.): Vol. 4.
Ecological settings and processes in
developmental systems, 305-344.
Prof. Dr. Deborah Vandell
(und weitere), University of
Wisconsin-Madison
2015
Schweiz Forschungsprogramm EduCare
EduCare-TaSe: Tagesschule und
Schulerfolg?
(SNF Nr. 100013-143797/1)
Laufzeit: 1. März 2013 – 31. Mai
2017
EduCare II: Qualität und Wirksamkeit
der familialen und außenfamilialen
Bildung und Betreuung von
Primarschulkindern
(SNF Nr. 100014-120668)
Laufzeit: 1. September 2008 – 31. Juli
2011
EduCare I: Qualität und Wirksamkeit
der familialen und außenfamilialen
Bildung und Betreuung von
Primarschulkindern
(SNF Nr. 100013-109345)
Laufzeit: 1. März 2006 – 31. August
2008.
Prof. Dr. Marianne Schüpbach,
FU Berlin, vormals Universität
Bern
2006 – 2019
Land Name Studie/Veröffentlichung Einrichtung/Autoren Erscheinungsjahr
Südkorea/USA/
Deutschland
International Developments in
Research on Extended Education
Perspectives on extracurricular
activities, after-school programs, and
all-day schools.
Prof. Dr. Sang Hoon Bae,
Sungkyunkwan University
Seoul
Prof. Dr. Joseph L. Mahoney,
University of Wisconsin, USA
Prof. Dr. Sabine Maschke,
Universität Marburg
Prof. Dr. Ludwig Stecher,
Universität Giessen
2019
Die Studie wird in
zwölf Ländern
(Australien,
Deutschland,
Georgien, Israel,
Island, Russland,
Schweden,
Schweiz,
Südkorea, Türkei und
den USA) in drei
Kohorten
verschiedener
Jahrgangsstufen
durchgeführt
(Klasse 4 – 6,
Klasse 7 – 9 und
Klasse 10 – 12).
Internationale Vergleichsstudie des
Forschungsnetzwerks WERA-IRN EX
TENDED EDUCATION:
„Wohlbefinden und Erleben der Schüler*innen
in unsicheren Zeiten der Corona-
Pandemie im Unterricht und in den
außerunterrichtlichen Angeboten an
(Ganztags-) Schulen“.
Projektleitung Gesamtstudie:
Prof. Dr. Gil Noam, Harvard
University, USA
Teilstudie Südkorea:
Prof. Dr. Sang Hoon Bae,
Sungkyunkwan University
Seoul, Südkorea
Teilstudie Deutschland:
Prof. Dr. Marianne Schüpbach,
FU Berlin
Das Team Allg.
Grundschulpädagogik der FU Berlin führt
die Studie in Berliner
(Klasse 4 – 6, Klasse 7 – 9 und
Klasse 10 – 12) und
Brandenburger Schulen (Klasse 4 – 6)
durch.
Derzeit laufend
OECD „Academic resilience: What schools
and countries do to help
disadvantaged students succeed in PISA“.
Autorinnen und Autoren:
Tommaso Agasisti, Francesco
Avvisati, Francesca Borgonovi
and Sergio Longobardi
(Politecnico di Milano School
of Management; OECD;
University of Naples
„Parthenope“)
2018
12. Welche Auswirkungen eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im
Grundschulalter sieht die Bundesregierung in Bezug auf die
Bildungsgerechtigkeit in Deutschland?
Gute ganztägige Betreuungsangebote können durch gezielte und individuelle
Förderung Möglichkeiten schaffen, ungleiche soziale und
Bildungsvoraussetzungen aufzufangen. Dabei sollen die Bedarfe der Kinder und Familien im
Mittelpunkt stehen und es müssen Angebote zur Verfügung gestellt werden, die
pädagogisch ansprechend ausgestaltet sind. Schule und Jugendhilfe sollen
dabei gemeinsam im Sinne der Familien und Kinder agieren.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]