[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Reinhard Houben, Michael Theurer,
Dr. Marcel Klinge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/27644 –
Betrügerische Beantragung von Corona-Hilfen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Zu Beginn der Corona-Pandemie Ende März 2020 startete die
Bundesregierung mit den Corona-Soforthilfen ein Programm, das die Liquidität der
Soloselbstständigen und Kleinunternehmer, mit Blick auf die erfolgten
Schließungen und Umsatzausfälle, garantieren sollte. Bis zu 50 Mrd. Euro wurden allein
im Rahmen dieses Programmes bereitgestellt (
https://www.tagesschau.de/inla
nd/corona-soforthilfen-103.html). Allerdings häuften sich wenig später die
Meldungen über Betrugsverdachtsfälle bei den Corona-Soforthilfen. Die
Journalisten des Recherche-Netzwerks von WDR, NDR und SZ berichteten, nach
vier Wochen Programmlaufzeit, im Mai 2020 von 2 300 Verdachtsfällen (vgl.
https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/corona-soforthilfe-betrug-10
1.html). Nachfragen der „Welt am Sonntag“ bei den 16 Landeskriminalämtern
ergaben nun eine Zahl von 25 400 Verdachtsfällen in Bezug auf
Subventionsbetrug bei den Corona-Soforthilfen (vgl.
https://www.welt.de/politik/deutschla
nd/plus226315655/Ermittlungen-wegen-Betrugs-bei-Corona-Hilfen-in-25-40
0-Faellen.html). Auf Basis falscher Angaben hätten sich Betrüger Hilfen in
dreistelliger Millionenhöhe erschlichen.
Nach Ansicht der Fragesteller ist es von besonderer Relevanz bei diesem
Thema Transparenz herzustellen, um die Akzeptanz der Corona-Hilfen in der
Bevölkerung zu gewährleisten und die Antragssteller keinem Generalverdacht
des Subventionsbetrugs auszusetzen. Was mögliche Betrugsfälle betrifft, sind
damit selbstverständlich nicht diejenigen gemeint, die aufgrund fehlender oder
ungleich zur Verfügung gestellter Informationen unabsichtlich einen falschen
Antrag gestellt haben, sondern Antragsteller, die bewusst in betrügerischer
Absicht einen Antrag eingereicht haben.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Zur Umsetzung der Corona-Soforthilfe, Überbrückungshilfe I,
Überbrückungshilfe II, Überbrückungshilfe III, Novemberhilfe und Dezemberhilfe wurden
zwischen dem Bund und den Ländern einheitliche Verwaltungsvereinbarungen
und Vollzugshinweise abgeschlossen, in denen die Durchführung des
Programms in die Zuständigkeit des jeweiligen Bundeslandes übertragen wurde.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/28367
19. Wahlperiode 13.04.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
12. April 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
In den Verwaltungsvereinbarungen ist insbesondere vereinbart, dass die Länder
nach Abschluss der Förderung einen Schlussbericht mit detaillierten
Informationen über die Durchführung vorlegen werden. Darin werden insbesondere auch
Informationen über missbräuchlich und unerlaubt beantragte Corona-Hilfen
sowie Rückforderungen dokumentiert. Die Schlussberichte für die einzelnen
Programmlinien werden nach Abschluss der Programmlaufzeit und der sich
anschließenden Verwendungsnachweiskontrolle vorgelegt. Für die Corona-
Soforthilfe sind die Schlussberichte bis zum 31. Dezember 2021 von den
Ländern an den Bund zu übermitteln. Die Schlussberichte für die Corona-
Überbrückungshilfen I und II bzw. die außerordentlichen Wirtschaftshilfen für
die Monate November und Dezember 2020 sind von den Ländern bis zum
31. Juli 2022 zu erstellen, die Schlussberichte für die Überbrückungshilfen III
sind dem Bund bis zum 31. Dezember 2022 vorzulegen.
1. Wie viele Anträge sind bisher für die Corona-Soforthilfe,
Überbrückungshilfe I, Überbrückungshilfe II, Überbrückungshilfe III,
Novemberhilfe und Dezemberhilfe eingegangen, wie viele dieser Anträge
wurden bewilligt, und in welcher Höhe lagen die bewilligten Mittel (bitte
nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Die Zahl der gestellten und bewilligten Anträge sowie die Höhe der bewilligten
Mittel für die jeweiligen Corona-Wirtschaftshilfen in den einzelnen
Bundesländern sind in den nachfolgenden Tabellen aufgeführt (mit Stand vom 1. April
2021).
Soforthilfe
Bundesland Anzahl Anträge gestellt
Anzahl Anträge
mit Auszahlung
Ausgezahltes
Fördervolumen
Baden-
Württemberg 261.250 221.675 1.701.483.725 €
Bayern 454.861 297.996 1.861.106.119 €
Berlin 244.814 213.139 1.561.360.283 €
Brandenburg 77.236 58.104 448.364.795 €
Bremen 13.316 10.500 62.788.760 €
Hamburg 64.601* 44.877 302.122.342 €
Hessen 127.598 100.327 718.351.787 €
Mecklenburg-
Vorpommern 39.150 33.521 242.997.514 €
Niedersachsen 120.929 87.962 630.519.677 €
Nordrhein-
Westfalen 497.595 407.687 3.888.501.000 €
Rheinland-Pfalz 110.455 69.275 543.437.387 €
Saarland 21.410 17.504 135.941.293 €
Sachsen 89.172 83.499 617.104.988 €
Sachsen-Anhalt 36.403 33.462 228.212.891 €
Schleswig-
Holstein 66.936 52.119 388.399.163 €
Thüringen 44.335 43.707 251.643.932 €
Gesamtergebnis 261.250 1.775.354 13.582.335.658 €
* Hamburg: Gestellte Anträge Bundes- und Landesprogramm Soforthilfe. Eine Differenzierung
zwischen Bundes- und Landesprogramm ist erst im Rahmen der Bearbeitung der Anträge erfolgt.
Überbrückungshilfe I
Bundesland Anzahl Anträge gestellt
Anzahl Anträge
mit Auszahlung
Ausgezahltes
Fördervolumen
Baden-
Württemberg*
Bayern 22.711 20.599 257.574.981,48 €
Berlin 8.175 7.632 108.178.201,86 €
Brandenburg 2.189 2.001 21.957.175,56 €
Bremen 1.230 1.148 12.520.609,59 €
Hamburg 5.364 4.936 59.248.902,10 €
Hessen 11.419 10.157 119.686.679,75 €
Mecklenburg-
Vorpommern 1.503 1.353 17.994.828,42 €
Niedersachsen 9.932 9.225 101.666.966,98 €
Nordrhein-
Westfalen 40.572 35.743 361.140.558,87 €
Rheinland-Pfalz 5.345 4.945 53.978.921,04 €
Saarland 1.204 1.008 11.002.691,00 €
Sachsen 3.652 3.377 45.221.352,82 €
Sachsen-Anhalt 1.813 1.628 16.555.203,89 €
Schleswig-
Holstein 3.478 3.243 32.023.962,38 €
Thüringen 3.454 2.809 23.065.431,41 €
Gesamtergebnis 122.041 109.804 1.241.816.467,15 €
* Baden-Württemberg: 19 291 gestellte Anträge; 18 647 Anträge mit Auszahlung; 176 844 860 €
ausgezahltes Fördervolumen (keine Teilnahme am gemeinsamen Fachverfahren).
Überbrückungshilfe II
Bundesland Anzahl Anträge gestellt
Anzahl Anträge
mit Auszahlung
Ausgezahltes
Fördervolumen
Baden-
Württemberg*
Bayern 32.699 25.218 420.824.945,13 €
Berlin 11.576 8.343 164.794.117,22 €
Brandenburg 3.227 2.624 33.233.986,73 €
Bremen 1.743 1.508 22.272.997,15 €
Hamburg 7.681 6.489 103.189.075,08 €
Hessen 16.922 12.895 204.957.825,55 €
Mecklenburg-
Vorpommern 2.368 1.792 29.718.441,71 €
Niedersachsen 15.422 11.314 165.113.495,36 €
Nordrhein-
Westfalen 61.360 51.601 642.062.128,55 €
Rheinland-Pfalz 7.731 6.397 86.008.535,44 €
Saarland 1.848 1.558 20.516.307,43 €
Sachsen 5.508 4.645 64.503.596,14 €
Sachsen-Anhalt 2.377 1.893 22.993.322,37 €
Schleswig-
Holstein 5.160 4.384 57.715.901,85 €
Thüringen 4.710 3.698 32.561.280,90 €
Gesamtergebnis 180.332 144.359 2.070.465.956,63 €
* Baden-Württemberg: 29 000 gestellte Anträge; 25 109 Anträge mit Auszahlung; 283 831 258 €
ausgezahltes Fördervolumen (keine Teilnahme am gemeinsamen Fachverfahren).
Überbrückungshilfe III
Bundesland Anzahl Anträge gestellt
Anzahl Anträge
mit Auszahlung
(Abschlagszahlung und/oder
reguläre
Auszahlung)
Ausgezahltes
Fördervolumen
Baden-
Württemberg 15.038 13.818 266.123.767,23 €
Bayern 16.655 15.228 355.733.096,37 €
Berlin 5.861 5.211 118.501.248,67 €
Brandenburg 2.684 2.462 63.814.090,34 €
Bremen 1.068 982 19.428.560,86 €
Hamburg 3.668 3.271 104.736.410,01 €
Hessen 9.555 8.789 227.674.799,97 €
Mecklenburg-
Vorpommern 1.985 1.801 46.841.553,61 €
Niedersachsen 10.185 9.346 169.999.876,96 €
Nordrhein-
Westfalen 25.772 23.897 567.951.530,24 €
Rheinland-Pfalz 5.652 5.226 100.893.729,33 €
Saarland 1.402 1.327 35.988.961,42 €
Sachsen 4.611 4.251 83.865.416,83 €
Sachsen-Anhalt 2.576 2.425 45.605.432,55 €
Schleswig-
Holstein 3.956 3.605 81.918.952,02 €
Thüringen 2.234 2.109 39.808.838,45 €
Gesamtergebnis 112.902 103.748 2.328.886.264,86 €
Neustarthilfe
Bundesland Anzahl Anträge gestellt
Anzahl
Anträge mit
Auszahlung
Ausgezahltes
Fördervolumen
Baden-
Württemberg 14.566 13.727 82.614.748,53 €
Bayern 19.156 17.964 111.603.073,99 €
Berlin 18.973 18.018 104.428.548,85 €
Brandenburg 4.347 4.048 24.277.313,60 €
Bremen 998 955 5.700.599,84 €
Hamburg 6.853 6.505 41.173.677,56 €
Hessen 8.671 8.193 49.675.560,21 €
Mecklenburg-
Vorpommern 2.150 2.052 12.382.318,19 €
Niedersachsen 9.255 8.722 52.690.201,32 €
Nordrhein-
Westfalen 23.483 22.188 135.773.505,72 €
Rheinland-Pfalz 5.061 4.744 28.912.897,43 €
Saarland 1.359 1.285 7.605.562,04 €
Sachsen 8.048 7.699 46.476.018,62 €
Sachsen-Anhalt 2.706 2.600 15.594.531,13 €
Schleswig-Holstein 4.225 4.007 24.360.774,47 €
Thüringen 2.947 2.803 17.084.476,32 €
Gesamtergebnis 132.798 125.510 760.353.807,82 €
Novemberhilfe
Bundesland Anzahl Anträge gestellt
Anzahl Anträge
mit Auszahlung
(Abschlagszahlung und/oder
reguläre
Auszahlung)
Ausgezahltes
Fördervolumen
Baden-Württemberg 47.693 45.375 680.878.629,71 €
Bayern 62.903 59.975 967.894.476,68 €
Berlin 31.191 29.603 352.713.873,28 €
Brandenburg 9.761 9.409 96.880.724,49 €
Bremen 3.025 2.882 44.845.604,21 €
Hamburg 12.392 11.920 202.097.442,22 €
Hessen 28.564 27.627 394.460.147,55 €
Mecklenburg-
Vorpommern 7.054 6.821 99.684.382,14 €
Niedersachsen 30.076 29.192 416.245.030,33 €
Nordrhein-Westfalen 65.024 62.585 946.135.696,16 €
Rheinland-Pfalz 18.433 17.871 227.294.858,69 €
Saarland 4.127 3.990 45.868.822,55 €
Sachsen 17.519 16.730 186.547.252,96 €
Sachsen-Anhalt 5.830 5.666 64.520.047,46 €
Schleswig-Holstein 12.131 11.688 151.647.301,45 €
Thüringen 5.799 5.647 71.650.312,46 €
Gesamtergebnis 361.522 346.981 4.949.364.602,33 €
Dezemberhilfe
Bundesland Anzahl Anträge gestellt
Anzahl Anträge
mit Auszahlung
(Abschlagszahlung
und/oder reguläre
Auszahlung)
Ausgezahltes
Fördervolumen
Baden-
Württemberg 46.114 44.535 742.793.042,21 €
Bayern 60.081 58.006 934.508.150,35 €
Berlin 27.911 26.524 258.858.473,88 €
Brandenburg 9.610 9.250 100.563.015,55 €
Bremen 2.836 2.752 47.579.339,04 €
Hamburg 11.557 11.132 183.457.662,17 €
Hessen 27.223 26.324 367.203.198,24 €
Mecklenburg-
Vorpommern 6.922 6.698 106.772.532,68 €
Niedersachsen 29.078 28.322 442.112.445,35 €
Nordrhein-
Westfalen 62.949 60.640 908.211.116,44 €
Rheinland-Pfalz 17.778 17.269 244.937.951,53 €
Saarland 4.042 3.914 50.622.563,38 €
Sachsen 16.961 16.442 216.315.553,01 €
Sachsen-Anhalt 6.206 6.018 78.089.091,22 €
Schleswig-Holstein 11.097 10.623 144.073.056,05 €
Thüringen 6.021 5.840 82.819.178,33 €
Gesamtergebnis 346.386 334.289 4.908.916.369,43 €
2. Wie viele Verdachtsfälle auf Betrug bei der Beantragung der Corona-
Hilfen liegen der Bundesregierung bis dato vor (bitte nach den
jeweiligen Programmen (Corona-Soforthilfe, Überbrückungshilfe I,
Überbrückungshilfe II, Überbrückungshilfe III, Novemberhilfe und
Dezemberhilfe), dem jeweiligen Bundesland und der Summe der von dem Verdacht
betroffenen Fördermittel aufschlüsseln)?
Eine vollständige Erfassung der Verdachtsfälle auf Betrug in den verschiedenen
Programmlinien der seit März 2020 gewährten Corona-Hilfen für Unternehmen
und Selbständige liegt der Bundesregierung nicht vor. Die Durchführung der
Förderung sowie insbesondere die Strafverfolgung liegen in der Zuständigkeit
der Länder.
Dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) haben die Länder
im Rahmen des regelmäßigen Monitorings über die Durchführung der Corona-
Soforthilfen über rund 1 den Bewilligungsstellen bekannte Strafanzeigen und
Ermittlungsverfahren berichtet. Nach Einschätzung des BMWi, insbesondere
aufgrund vorliegender Presserecherchen, ist die Zahl der tatsächlich
eingereichten Strafverfahren und Ermittlungsverfahren im Rahmen der Gewährung von
Corona-Soforthilfen durch die Länder deutlich höher.
Dem BMWi sind mehrere Betrugsverdachtsfälle bei der Gewährung der
Corona-Überbrückungshilfen und außergewöhnlichen Wirtschaftshilfen Anfang
März 2021 bekannt geworden. Die Ermittlungen und Sachverhaltsaufklärungen
infolge der unverzüglich eingereichten Strafanzeige sind noch nicht
abgeschlossen.
Darüber hinaus sind bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
(Financial Intelligence Unit, FIU) bis Mitte März 2021 rund
Verdachtsmeldungen im Sinne der Fragestellung eingegangen.
3. Wie viele bestätigte Fälle von Betrug bei der Beantragung von Corona-
Hilfen liegen der Bundesregierung bis dato vor (bitte nach den
Programmen (Corona-Soforthilfe, Überbrückungshilfe I, Überbrückungshilfe II,
Überbrückungshilfe III, Novemberhilfe und Dezemberhilfe), dem
jeweiligen Bundesland und dem Saldo der von dem Verdacht betroffenen
Fördermitteln aufschlüsseln)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 2 wird
verwiesen.
4. Wie viele Anzeigen wurden in den in den Fragen 2 und 3 genannten
Fällen erstattet?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 2 wird
verwiesen.
5. Wie viele Fälle des Subventionsbetrugs durch sogenannte Finanzagenten,
also Personen, die über einen Strohmann, der sich als Selbstständiger
ausgibt, Hilfen beantragen und diese auf ihr eigenes Konto überweisen
(
https://www.berlin.de/polizei/aufgaben/praevention/betrug/artikel.40044
1.php), sind der Bundesregierung bekannt?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen zu Finanzagenten im
Sinne der Fragestellung vor. Um entsprechendem Missbrauch vorzubeugen,
sind bei der Antragstellung der Corona-Überbrückungshilfen und der
außergewöhnlichen Wirtschaftshilfen über die bundesweite Antragsplattform
www.ueb
erbrueckungshilfe-unternehmen.de entsprechende Sicherungsmechanismen
integriert, u. a. Antragstellung über einen prüfenden Dritten, Abgleich mit dem
ELSTER-Zertifikat der Finanzverwaltung. Die mögliche betrügerische
Tätigkeit von sogenannten Finanzagenten im Antragsprozess der Corona-
Überbrückungshilfen und außergewöhnlichen Wirtschaftshilfen, die das eigene Konto
für Überweisungen zur Verfügung stellen und die beantragten Gelder
unmittelbar nach Eingang in bar abheben sollen, wird dadurch deutlich erschwert bzw.
verhindert.
6. Welche Kontroll- und Prüfmaßnahmen erachtet die Bundesregierung als
notwendig, um Subventionsbetrug in Bezug auf die Corona-Soforthilfen
vorzubeugen?
Die Gewährung der Corona-Hilfen erfolgt nach den zwischen Bund und
Ländern abgeschlossenen Verwaltungsvorschriften und Vollzugshinweisen
entsprechend den festgelegten Konditionen. Die Durchführung der Förderung liegt in
der Verantwortung der Länder, die für das jeweilige Verwaltungsverfahren und
die bestimmungsgemäße Verwendung der Bundesmittel verantwortlich sind.
Für die Durchführung der Corona-Soforthilfen hatte jedes Land einen eigenen
Antragsprozess etabliert, der einerseits mit hohen Kosten verbunden war.
Andererseits war es aus Sicht von Bund und Ländern nur unzureichend gelungen,
vor allem aufgrund unterschiedlicher Verfahren, Informationen und Prozesse
eine möglichst einheitliche Umsetzung der Corona-Soforthilfen des Bundes in
den Ländern zu erreichen. Zudem konnten die Länder die hohen
Antragseingänge bei der Corona-Soforthilfe nur durch erheblichen zusätzlichen
Personaleinsatz bewältigen.
Im Rahmen der Beschlussfassung über die Corona-Überbrückungshilfen
verständigten sich Bund und Länder auf eine stärkere Vereinheitlichung des
Verfahrens und die Bereitstellung einer digitalen Plattform durch den Bund, die
eine schnelle, effiziente und weniger missbrauchsanfällige Durchführung der zur
Umsetzung der Programme notwendigen Verwaltungsverfahren ermöglicht.
Daher wurde von Beginn an die digitale Einbindung von Steuerberatenden,
Wirtschaftsprüfenden sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten (prüfende
Dritte) obligatorisch vorgesehen, die eine Vorprüfung und Qualitätssicherung
der Antragsdaten vornehmen. Konkret wird das höhere Sicherheitsniveau
dadurch erreicht, dass:
– Unternehmen über die prüfenden Dritten ein zentrales, bundesweit
einheitliches Antragsformular ausfüllen und einreichen können (einheitliche
Antragsentgegennahme), welches an die zuständigen Bewilligungsstellen in
den Ländern weitergeleitet wird,
– die Bewilligungsstellen der Länder Anträge in einem einheitlichen
funktionalen Fachverfahren (u. a. digitale und manuelle Prüfprozesse, verschiedene
Prüfteams Kassenanbindung) bearbeiten können,
– prüfende Dritte digital verifiziert werden und diese die für die
Antragsbearbeitung notwendige Daten des Unternehmens (beispielsweise
Umsatzausfälle, Fixkosten) ermitteln und deren Plausibilität prüfen
(Missbrauchsvermeidung).
Für Soloselbständige gibt es optional die Möglichkeit der Direktantragstellung
bis zu einer programmabhängigen maximalen Förderhöhe. Eine Antragstellung
ist in diesen Fällen nur möglich, wenn eine Authentifizierung des
Antragstellenden über das ELSTER-Zertifikat der Finanzverwaltung erfolgt.
Um Missbrauch und Betrug insgesamt zu verhindern, hat der Bund weitere
umfangreiche Sicherheits- und Kontrollvorkehrungen für die Gewährung
eingerichtet (u. a. einen Datenabgleich nach Antragstellung zwischen
Bewilligungsstellen und Finanzverwaltung), die aktuell weiter ausgebaut werden.
7. Welche Kontrollmaßnahmen unternahm die Bundesregierung, um die
Mittel der Corona-Soforthilfe vor Betrugsversuchen zu schützen?
Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.
8. Schätzt die Bundesregierung die ergriffenen Kontrollmaßnahmen zur
Vermeidung von Subventionsbetrug bei der Corona-Soforthilfe als
ausreichend ein?
Mit der Umsetzung der digitalen Antragsplattform
www.ueberbrueckungshilfe-
unternehmen.de wurde gegenüber der Gewährung der Corona-Soforthilfe aus
Sicht der Bundesregierung ein deutlich höheres Sicherheitsniveau erreicht, das
Missbrauch und Betrug wirksam präventiv verhindert.
9. Wann und inwiefern wurde Kritik an der „unzureichende[n] Prüfung“
seitens der Polizei und anderen Behörden geäußert, wie es laut dem
Artikel der „Berliner Morgenpost“ am 3. April 2020 in Berlin der Fall
gewesen sein soll (vgl.
https://www.morgenpost.de/berlin/article230915680/C
orona-Hilfen-fuer-Extremisten-Ermittler-pruefen-Betrugsfaelle.html)?
Das BMWi stand mit den Wirtschaftsministerien der Länder seit der
Konzeption der Corona-Soforthilfeprogramme ab Mitte März 2020 im engen Austausch.
Zwischen dem BMWi und der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und
Betriebe des Landes Berlin fand ein ausführlicher Dialog über die Umsetzung
des Corona-Soforthilfeprogramms des Bundes statt.
10. Inwieweit hat die Bundesregierung diese Kontrollmechanismen bei den
Überbrückungshilfen I, II und III, bzw. der November- und
Dezemberhilfe angepasst?
Sofern die Maßnahmen angepasst wurden, warum erfolgte diese
Anpassung?
Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.
11. Wurde bzw. wird der Gesamtdatenbestand der Corona-Soforthilfe
nochmals verdachtsunabhängig im Nachhinein auf Subventionsbetrug
geprüft?
Die Länder sind verpflichtet, in den vorzulegenden Schlussberichten die
Durchführung der Corona-Soforthilfe ausführlich zu dokumentieren und die
bestimmungsgemäße Verwendung der Bundesmittel zu bestätigen.
Insbesondere ist sicherzustellen, dass die Vorgaben der
Verwaltungsvereinbarung und der Vollzugshinweise eingehalten wurden.
Die Bewilligungsverfahren zur Gewährung der Corona-Soforthilfen des
Bundes in den Bundesländern waren landesspezifisch und unterschiedlich
hinsichtlich der Prüfintensität vor der Auszahlung ausgelegt. Zum Teil haben die
Bewilligungsstellen der Länder auf eine Prüfung der Förderhöhe und des
prognostizierten Liquiditätsengpasses zum Zeitpunkt der Antragstellung verzichtet und
allen Antragsberechtigten die maximale Fördersumme unter dem Vorbehalt der
nachträglichen Überprüfung gewährt. Andere Länder haben bereits bei der
Antragstellung intensiv geprüft und Auszahlungen in Zweifelsfällen zurückgestellt
bis entsprechende Nachweise über den tatsächlichen Liquiditätsengpass
vorgelegt wurden.
In den Verwaltungsvereinbarungen und Vollzugshinweisen ist darüber hinaus
festgelegt, dass stichprobenhafte und verdachtsabhängige Kontrollen von den
Ländern durchgeführt werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]