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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Geheimdienstliche EU-Bedrohungsanalyse für einen "Strategischen Kompass"

(insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

15.04.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2768718.03.2021

Geheimdienstliche EU-Bedrohungsanalyse für einen „Strategischen Kompass“

der Abgeordneten Tobias Pflüger, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Dr. Diether Dehm, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Żaklin Nastić, Dr. Alexander S. Neu, Thomas Nord, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In ihren Ratsschlussfolgerungen vom 17. Juni 2020 zur Umsetzung der Globalen Strategie der Europäischen Union (EU) im Bereich Sicherheit und Verteidigung haben die EU-Außen- und Verteidigungsministerinnen und Außen- und Verteidigungsminister den Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik aufgefordert, bis Ende 2020 eine „Bedrohungsanalyse“ vorzulegen (Ratsdokument 8910/20, S. 3, Randnummer 4). Die Umsetzung erfolgte durch die geheimdienstlichen EU-Lagezentren INTCEN und EUMS INT, die dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) in Brüssel unterstehen und das „Einheitliche Analyseverfahrens“ (SIAC) bilden („Strategischer Kompass: Entwicklung strategischer Grundlagen“, www.bmvg.de vom 13. Juli 2020). Bei INTCEN und EUMS INT handelt es sich um Einrichtungen, die Erkenntnisse und Analysen zu den „Bedrohungswahrnehmungen“ der einzelnen Mitgliedstaaten verarbeiten. Auf diese Weise haben die mitgliedstaatlichen Geheimdienste auch zu der „Bedrohungsanalyse“ beigetragen („Interview: Strategischer Kompass soll EU den Weg weisen“, www.bmvg.de vom 17. Juli 2020). INTCEN und EUMS INT verfügen über das EU-Satellitenzentrum SatCen auch über eigene Quellen zur Überwachung.

Die „Bedrohungsanalyse“ wurde nach Angaben des EAD am 9. November 2020 fertiggestellt und ist als „Geheim“ eingestuft (Council of the European Union, Initial EUMC input to the discussion on the Strategic Compass, 25 January 2021, EU-Document 5427/21). Den Verlautbarungen zufolge bildet sie eine „umfassende 360-Grad-Analyse des gesamten Spektrums der Bedrohungen und Herausforderungen“ ab. Sie bildet die Grundlage für einen „Strategischen Dialog“ zwischen den Mitgliedstaaten, dem EAD sowie weiteren Akteurinnen und Akteuren, darunter die EU-Kommission und die Europäische Verteidigungsagentur, der in der ersten Jahreshälfte 2021 stattfinden soll. Hierzu haben die Beteiligten den Vorgang in die vier Schwerpunkte Krisenmanagement, Resilienz, Entwicklung von Kapazitäten und Partnerschaften eingeteilt (https://euagenda.eu/upload/publications/towards_a_strategic_compass_20_november.pdf.pdf).

Alle Ergebnisse des „Strategischen Dialogs“ sollen bis Ende 2021 vorliegen und unter französischer Ratspräsidentschaft im März 2022 in ein „sicherheits- und verteidigungspolitisches Grundlagendokument“ des Rates der EU münden. Es wird als „Strategischer Kompass“ bezeichnet und ist Teil des Trioprogramms der deutschen, portugiesischen und slowenischen Ratspräsidentschaft („Strategischer Kompass: Entwicklung strategischer Grundlagen“, www.eu2020.de vom 25. August 2020). Die Initiative soll die 2016 von der damaligen Hohen Vertreterin vorgestellte und den Mitgliedstaaten verabschiedete „Globale Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der EU“ (Ratsdokument 10715/16) für den Verteidigungsbereich konkretisieren und stärker operativ ausrichten. Auf EU-Ebene wird die Initiative zur Erstellung des „Strategischen Kompasses“ vom Rat für Außenbeziehungen im Format der Verteidigungsministerinnen und Verteidigungsminister behandelt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Welche derzeitigen besonderen Bedrohungen nimmt die Bundesregierung für die EU wahr, und wo sieht sie Handlungsbedarf?

2

Welche neuen Initiativen soll die EU aus Sicht der Bundesregierung diesbezüglich im zivilen, im militärischen sowie im zivil-militärischen Bereich ergreifen?

Inwiefern sollte die EU oder sollten ihre Mitgliedstaaten aus Sicht der Bundesregierung mehr militärische Beiträge außerhalb europäischer Hoheitsgebiete leisten, etwa um Beiträge zur Sicherheit der Hohen See, der Lufträume, des Cyberspace oder des Weltraums zu sichern?

Erwartet die Bundesregierung von der EU auch mehr Engagement zum Schutz der Schifffahrtsfreiheit, zur Sicherung globaler Kommunikationsnetze oder der Energieversorgung (inklusive Zugang zu Ressourcen)?

Falls ja, inwiefern soll EU-Militär auch eine verstärkte Rolle beim Schutz von hoheitlichen Gebieten der EU-Mitgliedstaaten übernehmen, etwa wenn dies von einer Regierung in einem Konflikt mit einem Drittstaat gewünscht wird?

3

Welche „Bedrohungswahrnehmungen“ hat die Bundesregierung dem EAD im Rahmen der „Bedrohungsanalyse“ mitgeteilt?

4

Welche deutschen Bundesbehörden (auch Geheimdienste) und Bundesministerien haben im Rahmen der Umsetzung der Globalen Strategie der Europäischen Union (EU) im Bereich Sicherheit und Verteidigung an der „Bedrohungsanalyse“ mitgearbeitet?

Welche einzelnen Beiträge (etwa Berichte, Auswertungen, Analysen, Prognosen) haben diese erstellt?

Mit welchen Verfahren wurden diese Beiträge erstellt?

An welche EU-Einrichtungen wurden diese Beiträge gerichtet, und wo werden diese nach Kenntnis der Bundesregierung ausgewertet?

5

Wann beginnt nach Kenntnis der Bundesregierung der „Strategische Dialog“ zur Behandlung und Beratung der „Bedrohungsanalyse“, und wer nimmt nach gegenwärtigem Stand daran teil?

Welche Ratsarbeitsgruppen und ggf. weiteren Formate sind für den Prozess verantwortlich?

Welche Ratsarbeitsgruppentreffen und/oder Treffen anderer Formate haben seit Fertigstellung der Bedrohungsanalyse im November 2020 stattgefunden, und welche Themen wurden behandelt?

Was ist der Bundesregierung zum genauen Zeitplan des „Strategischen Dialogs“ und zu dessen Einhaltung bekannt?

Bei welchen Treffen des Rates für Außenbeziehungen wurde die Initiative aufgesetzt, besprochen oder wieder von der Tagesordnung genommen?

6

Welche Schwerpunkte legt die „Bedrohungsanalyse“; in welchen Bereichen werden neue oder veränderte Bedrohungen identifiziert, und welche Einschätzungen trifft sie zum gewandelten sicherheitspolitischen Umfeld der EU?

7

Auf welche Weise beteiligen sich das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und das Auswärtige Amt (AA) an der Erarbeitung des „Strategischen Kompasses“?

8

Auf welche Weise wird die Bundesregierung den Deutschen Bundestag in den „Strategischen Dialog“ und die weitere Ausarbeitung des „Strategischen Kompasses“ einbeziehen?

Wie wird die Bundesregierung in diesem Zusammenhang konkret ihren Informations- und Beteiligungspflichten im Rahmen des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG) nachkommen?

Werden neben dem Verteidigungsausschuss weitere Ausschüsse in diese Prozesse einbezogen werden?

9

Welche Instrumente der „Krisenfrüherkennung“ im Auswärtigen Amt waren an der „Bedrohungsanalyse“ beteiligt bzw. wurden hierfür genutzt („Bundesministerium der Verteidigung startet ‚Kompetenzzentrum Krisenfrüherkennung‘“, www.bmvg.de vom 9. Dezember 2020), und wie arbeiten diese an dem „Strategischen Dialog“ und dem „Strategischen Kompass“ mit (vgl. „Strukturen der Krisenfrüherkennung in der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik“, Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, WD 2 - 3000 - 070/20)?

10

Welche computergestützten Analyseprodukte welcher Hersteller werden zur „Krisenfrüherkennung“ im Auswärtigen Amt eingesetzt, bzw. welche Firmen haben zu deren Entwicklung beigetragen?

Welche öffentlich verfügbaren Datenquellen oder Daten aus kommerziellen Ereignisdatenbanken werden hierfür ausgewertet, und welche Indikatoren werden dabei verarbeitet?

Welche Methoden Künstlicher Intelligenz werden hierfür eingesetzt?

Welche Prognosen erlauben die Instrumente hinsichtlich militärischer Konflikte, Terrorismus und Migration?

In welchem Zeitraum sollen diese Instrumente weltweite Krisen im Voraus bestimmen?

Wie bewertet die Bundesregierung die Instrumente hinsichtlich ihrer Fähigkeiten zur Vorhersage der Eskalationswahrscheinlichkeit krisenhafter Entwicklungen?

Welche aus diesen Instrumenten generierten Handlungsempfehlungen wurden im Rahmen der „Bedrohungsanalyse“ bzw. des „Strategischen Kompasses“ an den EAD gerichtet?

11

Inwiefern war die Universität der Bundeswehr München oder das zunächst als Pilotprojekt eingerichtete militärische „Kompetenzzentrum Krisenfrüherkennung“ (KompZ KFE) in Neubiberg an der „Bedrohungsanalyse“ beteiligt („Bundesministerium der Verteidigung startet ‚Kompetenzzentrum Krisenfrüherkennung‘“, www.bmvg.de vom 9. Dezember 2020), und wie arbeitet die Einrichtung an dem „Strategischen Dialog“ und dem „Strategischen Kompass“ mit?

12

Welche Gelder erhält das KompZ KFE bis 2023, und welche computergestützten Instrumente zur „Krisenfrüherkennung“ oder entsprechende Assistenzsysteme werden dort entwickelt (vgl. Bundestagsdrucksache 19/3459)?

Welche Produkte welcher Hersteller werden hierfür genutzt?

Mit welchen anderen Bundesbehörden sucht das KompZ KFE „Synergiepotenziale“ und welche Zwischenergebnisse kann die Bundesregierung hierzu mitteilen?

Welche weiteren nichtmilitärischen Bundesministerien oder Behörden sollen sich am KompZ KFE beteiligen?

13

Mit welchen Maßnahmen will die EU-Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung die Vernetzung und den Informationsaustausch zwischen zivilen und militärischen Behörden im Rahmen des „gemeinsamen Informationsraums für die Überwachung des maritimen Bereichs“ (CISE) umsetzen („Aktionsplan für Synergien zwischen der zivilen, der Verteidigungs- und der Weltraumindustrie“, (COM(2021) 70 final), und was ist der Bundesregierung über Einzelheiten eines neuen Rahmens „für eine zivilmilitärisch orientierte Schiffbauindustrie“ und die „Verbesserung der zivilen und militärischen Zusammenarbeit beim Such- und Rettungsdienst auf See“ bekannt?

14

Inwiefern befürwortet die Bundesregierung einen Aus- oder Umbau der EU-Einrichtungen INTCEN und EUMS INT bzw. des „Einheitlichen Analyseverfahrens“ (SIAC) hinsichtlich von Situationsbewusstsein, „Krisenfrüherkennung“ und Entscheidungsfindung, und falls ja, wie begründet sie dies?

Berlin, den 17. März 2021

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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