Rechtsextreme Vorfälle in der Bundeswehr 2020
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Tobias Pflüger, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Michel Brandt, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Anke Domscheit-Berg, Andrej Hunko, Niema Movassat, Petra Pau, Martina Renner, Eva-Maria Schreiber, Dr. Petra Sitte, Helin Evrim Sommer, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Der seit einigen Jahren zu beobachtende Anstieg rechtsextremer Vorfälle in der Bundeswehr setzt sich fort. Ausweislich des Berichts der Wehrbeauftragten für 2020 (Bundestagsdrucksache 19/26600) stieg ihre Zahl im Jahr 2020 auf 229. In den Vorjahren waren es noch 197 (2019) bzw. 170 (2018).
Auch der MAD verzeichnet erheblich mehr Prüfvorgänge. Nach 270 neuen Verdachtsfällen im Jahr 2018 und 363 im Jahr 2019, wurden 2020 insgesamt 477 neue Verdachtsfälle aufgenommen.
Die Wehrbeauftragte mahnt in ihrem Bericht dringend an, die politische Bildung zu intensivieren, und weist darauf hin, diese dürfen „nicht nebenbei“ erfolgen – aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller ist dies ein Hinweis darauf, dass politische Bildung oftmals nicht wirkt oder nur als Alibi dient.
Die Fragestellerinnen und Fragesteller haben in den Vorjahren bei ähnlichen Anfragen stets kritisiert, dass nicht jeder Soldat, der etwa klassische neofaschistische „Propagandadelikte“ begeht, entlassen wird. Vielmehr ist die Praxis der Bundeswehr sehr uneinheitlich. Die Bundesregierung verweist hier auf pflichtgemäßes Ermessen der Vorgesetzten und die „Berücksichtigung des Einzelfalles“ (Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 19/19779).
Die Fragestellerinnen und Fragesteller haben den Eindruck, dass die Vorgesetzten hier mitunter sehr großzügig gegenüber neofaschistischen Soldaten sind. Die von ihnen vorgenommene Auswertung der Antwort der Bundesregierung zu rechtsextremen Vorfällen 2020 (Bundestagsdrucksache 19/19779) ergibt 33 von der Bundesregierung ausdrücklich als „bestätigt“ gewertete Fälle, bei denen sich die dafür verantwortlichen Soldaten rechtsextrem oder rassistisch geäußert bzw. betätigt haben, und gleichwohl weiterhin an der Waffe ausgebildet worden waren. Dies betraf mehrere Soldaten, die zum Beispiel den „Hitlergruß“ entboten oder „Sieg Heil“ riefen, das Tattoo einer Nazi-Organisation trugen, Hakenkreuze verwendeten oder die SS verherrlichten. In manchen dieser Fälle wurde die Entlassung eingeleitet, aber längst nicht in allen (zum Beispiel auch nicht bei Äußerungen wie „da fehlt ein aufgeknöpfter Jude“, „Ausländer raus“, „du scheiß Kanake“). Häufig kommen Soldaten mit geringfügigen Disziplinarstrafen oder Ermahnungen davon. Manche der rechtsextrem auffällig gewordenen Soldaten werden sogar weiterhin als Ausbilder eingesetzt. Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller ist es da kein Wunder, dass immer mehr rechtsextreme Vorfälle in der Truppe bekannt werden.
Die Wehrbeauftragte weist in ihrem Bericht darauf hin, dass die Bundeswehr unterscheide, ob ein Soldat sich extremistisch geäußert oder gehandelt habe, und ob man ihm eine extremistische „Gesinnung oder Affinität zum Extremismus“ nachweisen könne. Dem entspricht die Differenzierung des MAD, als „Extremist in der Bundeswehr“ (Kategorie rot) nur Soldaten zu werten, die sich an „Bestrebungen“ im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 MAD-Gesetz beteiligen bzw. diese selbst unternehmen (vgl. Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 19/19779).
Aus Sicht der Fragstellerinnen und Fragesteller sind solche Differenzierungen ein Einfallstor für Neonazis in der Bundeswehr. Wer ein Hakenkreuz schmiert, muss aus ihrer Sicht aus der Truppe fliegen, da seine „Gesinnung“ damit ausreichend deutlich geworden ist. Abzuwarten, bis der militärische Geheimdienst ihm „Bestrebungen“ nachweist, sollte unnötig sein.
Die Fragestellerinnen und Fragesteller begehren Aufschluss über die Umstände jedes den zuständigen Stellen bekannt gewordenen rechtsextremen Vorfalls in der Bundeswehr sowie der Reaktionen der militärischen Vorgesetzten. Im Übrigen haben sie den Eindruck, dass das Meldesystem innerhalb der Bundeswehr dahin gehend verbessert werden sollte, dass dem Wehrbeauftragten tatsächlich alle einschlägigen Vorfälle bekannt gegeben werden, auch die Verdachtsfälle des MAD.
Die Fragestellerinnen und Fragesteller erkundigen sich in den Fragen meist nach „Soldatinnen und Soldaten“, es wird aber darum gebeten, ggf. auch Angaben zu Zivilangestellten bzw. Beamten der Bundeswehr zu machen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Welche Meldungen zu rechtsextremistischen, rassistischen oder antisemitischen Vorfällen sind den Dienststellen der Bundeswehr im Jahr 2020 bekannt geworden (bitte alle dem Wehrbeauftragten gemeldeten Fälle inklusive etwaiger Nachmeldungen einzeln darstellen)?
a) Sind die Sachverhalte bestätigt (bitte nach ja, nein, offen aufgliedern)?
b) Welchen Status hatten die beschuldigten Soldatinnen und Soldaten (Berufssoldat, Soldat auf Zeit, freiwillig Wehrdienstleistender)?
c) Wann und wo fanden die Vorfälle statt?
d) Wie wurden die Sachverhalte beschrieben (bitte den Inhalt der Meldung bzw. des Vorfalls kurz wiedergeben)?
e) Welche disziplinarischen und strafrechtlichen Maßnahmen wurden gegen die betroffenen Soldatinnen und Soldaten eingeleitet?
f) Haben die beschuldigten Soldatinnen und Soldaten weiterhin Zugang zu Waffen?
g) Werden die beschuldigten Soldatinnen und Soldaten (ggf. weiterhin) als Ausbilder eingesetzt?
h) Erteilen die beschuldigten Soldatinnen und Soldaten (ggf. weiterhin) als Vorgesetzte Befehle?
Bei wie vielen Soldatinnen bzw. Soldaten, die Gegenstand von Meldungen aus dem Jahr 2020 sind, wurde eine vorzeitige Entlassung vorgenommen bzw. in die Wege geleitet (bitte den Vorfällen in der Antwort zu Frage 1 zuordnen)?
Welche weiteren Aktualisierungen kann die Bundesregierung zu den Angaben auf Bundestagsdrucksache 19/19779 vornehmen (bitte vollständig angeben)?
Wie viele und welche der im Jahr 2020 vom MAD neu eingeleiteten Verdachtsfälle sind mit den vom Wehrbeauftragten genannten Verdachtsfällen identisch?
Wie viele und welche nicht dem Wehrbeauftragten gemeldeten Vorfälle mit rechtsextremistischem, rassistischem oder antisemitischem Hintergrund oder mit politisch rechts konnotierten Fällen fehlender Verfassungstreue sind dem MAD oder anderen Dienststellen der Bundeswehr im Jahr 2020 bekannt geworden?
Wie viele der vom MAD im Jahr 2020 abgeschlossenen Prüfverfahren endeten mit einer Einstufung als „rot“, „orange“ oder „grün“ (bitte jeweils die Bedeutung dieser Kategorien erläutern), und welche Schritte wurden hinsichtlich der als „rot“ oder „orange“ (https://www.bundeswehr.de/de/aktuelles/meldungen/mad-geht-gegen-extremisten-vor-ueberblick-42992) eingestuften Bundeswehrangehörigen unternommen (bitte analog zum Schema in der Antwort zu Frage 1 darstellen)?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Umstand, dass 33 Soldaten, deren rechtsextremes bzw. verfassungsfernes Handeln sich ausweislich der Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/19779 bereits als bestätigt herausgestellt hat, in der Bundeswehr weiterhin an der Waffe ausgebildet wurden, und was will sie unternehmen, um dafür Sorge zu tragen, dass nicht nur Zeitsoldaten bis zum achten Dienstjahr, sondern auch Zeitsoldaten sowie Berufssoldaten über das achte Dienstjahr hinaus vorzeitig entlassen werden, wenn sie sich rechtsextrem äußern oder betätigen?
Falls sie dies nicht vollumfänglich sicherstellen will, warum nicht?
In wie vielen Fällen führten welche Sicherheitsüberprüfungen im Jahr 2020 zur Ablehnung von Bewerbern bzw. zur Entlassung von Soldaten, weil ein Sicherheitsrisiko aus dem Bereich des Rechtsextremismus festgestellt wurde?
Wurde in dem von der Wehrbeauftragten genannten Fall eines Unteroffiziers, der in seinem WhatsApp-Status eine Fotomontage seines Gesichts mit dem Bild von Adolf Hitler veröffentlichte, die vorzeitige Entlassung eingeleitet und ein Verbot der Dienstausübung ausgesprochen, und wenn nein, warum nicht?
Wurde in dem von der Wehrbeauftragten genannten Fall eines Mannschaftssoldaten, der in einer rund 300 Personen umfassenden WhatsApp-Gruppe Bild- und Textdateien mit insgesamt 18 Hakenkreuzen zeigten, die vorzeitige Entlassung eingeleitet und bis dahin ein Verbot der Dienstausübung ausgesprochen, und wenn nein, warum nicht?
Wie sind die von der Wehrbeauftragten genannten Studien des Zentrums Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr (ZMSBw) zur Wirkung politischer Bildung (S. 27) sowie zu Ursachen, Ausmaß und Einfluss des politischen Extremismus in der Bundeswehr (S. 30) angelegt, und welchen Zeitplan gibt es für ihre Durchführung?
Welche Punkte umfasst die von der Wehrbeauftragten (S. 30) genannte Checkliste des Bundesministeriums der Verteidigung zum Umgang mit Extremismusverdachtsfällen, und welche Erfahrungen wurden bislang mit dieser Checkliste gemacht?