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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Beschaffung von Schnelltests und Selbsttests durch die Bundesregierung

(insgesamt 7 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

06.04.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2771218.03.2021

Beschaffung von Schnelltests und Selbsttests durch die Bundesregierung

der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Daniel Föst, Otto Fricke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Frank Schäffler, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Im Ausschuss für Gesundheit am 3. März 2020 hat der Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn mitgeteilt, dass die Bundesregierung 50 Millionen Schnelltests pro Monat gesichert hätte, davon wären aber nur 10 Millionen Schnelltests abgerufen worden.

Auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) wird angegeben, dass 150 Millionen Schnelltests bei den Herstellern „auf Halde“ lagern würden. „Der Bund hat (Stand: 4. März 2021) mindestens 800 Millionen Schnelltests über bilaterale MoU und europäische Rahmenverträge für dieses Jahr gesichert.“ Weiter heißt es, der Bund habe „bereits über 200 Millionen Selbsttests gesichert“ (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronatest/faq-schnelltests.html).

Nach Auffassung der Fragesteller sind die Angaben des BMG widersprüchlich, zudem wird in den Medien kritisiert, dass der Bund selbst keine Schnelltests zur Verfügung stellt, also bestellt hat (https://www.focus.de/politik/deutschland/nationale-teststrategie-hat-spahn-versaeumt-die-schnelltests-zu-bestellen-kanzlerin-angeblich-aufgebracht_id_13045208.html). Außerdem bestand mit Verfügbarkeit der Selbsttests keine passende Testverordnung, diese sollte erst am 8. März 2021 in Kraft treten (https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2021/03/04/der-buergertest-kann-kommen).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Welche Anzahl an Corona-Tests hat die Bundesregierung wann gesichert?

a) Um was für Tests handelt es sich?

b) Von welchen Herstellern wurden welche Mengen an Tests gesichert?

c) Welche Sicherungen laufen direkt über den Bund, welche über die EU?

d) Welche Preise wurden jeweils pro Test vereinbart?

e) Wann sollen jeweils die Tests der einzelnen Hersteller in welchen Mengen ausgeliefert werden?

f) Was genau bedeutet „gesichert“, wie verbindlich sind die MoUs (Memorandums of Understanding) für den Bund und die einzelnen Hersteller jeweils?

g) Sind Vertragsstrafen für Nichtlieferung, Nichtabnahme, Nichterfüllung der Termine oder anderer Vertragsbestandteile vorgesehen, wenn ja, welche konkret?

2

Welche Anzahl an Corona-Tests hat die Bundesregierung wann verbindlich bestellt?

a) Um was für Tests handelt es sich?

b) Von welchen Herstellern wurden welche Mengen an Tests bestellt?

c) Welche Bestellungen laufen direkt über den Bund, welche über die EU?

d) Welche Preise wurden jeweils pro Test vereinbart?

e) Wann sollen jeweils die Tests der einzelnen Hersteller in welchen Mengen ausgeliefert werden?

f) Wie verbindlich sind die Bestellverträge?

g) Wenn keine Tests bestellt wurden, gab es Verhandlungen zu Bestellungen, wann wurden diese begonnen, und warum wurden diese nicht abgeschlossen?

h) Sind Vertragsstrafen für Nichtlieferung, Nichtabnahme, Nichterfüllung der Termine oder anderer Vertragsbestandteile vorgesehen, wenn ja, welche konkret?

3

Mit welchen Herstellern hat die Bundesregierung ab wann über Bestellungen von Corona-Tests jeweils verhandelt, und mit welchem Ergebnis?

4

Durch wen konnten bzw. können Corona-Tests aus den Kontingenten der Bundesregierung abgerufen werden?

a) Zu welchen Konditionen können die Tests abgerufen werden?

b) Wie hat die Bundesregierung dafür gesorgt, dass die Verfügbarkeit von Tests und Abrufmöglichkeiten bei den Abnehmern bekannt gemacht wurden?

c) In welcher Höhe sind Tests abgerufen worden?

5

Worauf basieren die Daten der Bundesregierung über die bei den Herstellern „auf Halde“ liegenden Tests?

a) Beziehen sich die von der Bundesregierung genannten Zahlen (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) auf Deutschland oder die Verfügbarkeit weltweit, in der EU oder in anderen geographischen Räumen?

b) Wie ist sichergestellt, dass benötigte Tests auch nach Deutschland und nicht in andere Länder geliefert werden?

6

Warum übernimmt der Bund erst ab 8. März 2021 die Kosten für Corona-Schnelltests?

a) Wann wurde mit den Arbeiten an der entsprechenden Rechtsverordnung begonnen?

b) Welche Verzögerungen haben sich im Verkauf durch das Fehlen einer Rechtsverordnung ergeben?

c) Plant der Bund, auch Kosten für Corona-Selbsttests zu übernehmen, wenn ja, in welcher Höhe, und ab wann?

7

Welche Fördermittel in welcher Höhe hat die Bundesregierung wann zur Entwicklung und Produktion von Schnelltests und Selbsttests jeweils bewilligt?

a) Wurden mit den Zahlungen feste Liefermengen und Liefertermine vereinbart?

b) In welcher Höhe wurden die Fördermittel bisher ausgezahlt?

c) Plant die Bundesregierung, weitere Fördermittel für Schnelltests zur Verfügung zu stellen, wenn ja, wann, für wen, und in welcher Höhe?

Berlin, den 17. März 2021

Christian Lindner und Fraktion

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