[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Reinhard Houben, Michael Theurer,
Dr. Marcel Klinge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/27721 –
Entsorgung von Weltraumschrott
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die privatwirtschaftliche Raumfahrt ist eine Zukunftsindustrie mit enormem
Potential für künftige Generationen. Damit jedoch diese Vielzahl an
Möglichkeiten wahrgenommen werden kann, ist es nach Ansicht der Fragesteller
wichtig, eine nachhaltige Weltraumpolitik zu betreiben und dabei
insbesondere den bereits vorhandenen und zukünftigen Weltraumschrott zu beseitigen.
Das Deutsche Luft- und Raumfahrtzentrum, DLR, zählte zuletzt 16 000
erfasste Objekte mit einer Größe von mindestens zehn Zentimetern, 750 000
Teile, die mindestens einen Zentimeter groß sind, sowie 150 Millionen
Kleinstteilchen (vgl.
https://www.dlr.de/rd/desktopdefault.aspx/tabid-2265/33
76_read-5091/).
Bereits seit längerer Zeit mahnen Experten hier einen „dringenden
Handlungsbedarf“ an (vgl.
https://www.esa.int/Space_in_Member_States/Germany/Welt
raumschrott_Internationale_Experten_einig_ueber_dringenden_Handlungsbe
darf). Auch der kleinste havarierte Weltraumschrott kann enorme Schäden an
intakten Satelliten und Raumstationen hinterlassen und verheerende
Kettenreaktionen auslösen. Der Schrott bewegt sich dabei mit so hoher
Geschwindigkeit, dass Kollisionen eine enorme Sprengkraft entfalten und die
kollidierenden Objekte in eine Vielzahl kleinerer Teilchen zerbrechen. Es ist nach
Meinung der Fragesteller wichtig, dieses Problem jetzt anzugehen, da es noch
beherrschbar ist.
Mit der Europäischen Weltraumorganisation, ESA, und dem Deutschen Luft-
und Raumfahrtzentrum, haben zwei bedeutende Institutionen bereits erste
Schritte zur Bekämpfung von Weltraumschrott unternommen. Neben den
Bereinigungen der Altlasten bedarf es Konzepte, wie unsere neuen Satelliten
denen künftiger Generationen nicht den begrenzten Platz am Firmament
blockieren. Nach Ansicht der Fragesteller bedarf es, neben der
Problemwahrnehmung, eines Weltraumgesetzes, das die Bundesregierung bereits im
Koalitionsvertrag vor drei Jahren versprach, aber noch nicht vorlegte (vgl.
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 19. Legislaturperiode, S. 58).
Neben fundamentalen Fragen, wie die der Haftung für privatwirtschaftliche
Unternehmungen, bietet dieses Gesetz nach Ansicht der Fragesteller die Chance,
auch das Problem des Weltraumschrotts und dessen Vermeidung auf eine klare
gesetzliche Grundlage zu stellen. Dies würde nicht zuletzt den vielen innovati-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/28368
19. Wahlperiode 13.04.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
12. April 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
ven mittelständischen Raumfahrt-Unternehmen in Deutschland Rechts- und
Planungssicherheit verschaffen.
1. Wie schätzt die Bundesregierung das Problem des Weltraumschrotts ein?
Die Raumfahrt ist heute ein fester Bestandteil des Alltags und ein
unverzichtbares Instrument für Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Gesellschaft. Die
Raumfahrtaktivitäten der vergangenen mehr als 60 Jahre haben aber auch dazu
geführt, dass eine Vielzahl von Objekten im Erdorbit als Rückstände der
Raumfahrt zurückgeblieben ist. Gerade in den letzten Jahren konnte eine starke
Zunahme der Starts von Satelliten in niedrige Erdumlaufbahnen durch neue,
überwiegend private Raumfahrtakteure beobachtet werden. Damit verbunden ist die
Gefahr, dass diese Aktivitäten zu einem weiteren Anwachsen des
Weltraumschrott führen könnten. Auch kleine Teile von Weltraumschrott können aufgrund
ihrer hohen Relativgeschwindigkeiten von bis zu 15 Kilometern pro Sekunde
bei einer Kollision erhebliche Schäden an Raumfahrzeugen verursachen.
Weltraumschrott bedingt zum einen Einschränkungen im Betrieb von
Satelliten, wenn die Betreiber der Satelliten aufgrund von Annäherungswarnungen
Manöver zur Vermeidung von Kollisionen durchführen. Das
ressortgemeinsame Deutsche Weltraumlagezentrum (WRLageZ) hat in den letzten fünf Jahren
durchschnittlich pro Monat etwa zehn solcher vorhergesagten Annäherungen
von Weltraumschrott an deutsche Satelliten als besonders kritische Ereignisse
intensiv analysiert. Um auch eine eigene, unabhängige Fähigkeit zur
Überwachung der niedrigen Erdumlaufbahnen zu ermöglichen, wurde mit Mitteln des
Nationalen Programms für Weltraum und Innovation (NPWI) das
experimentelle Weltraumüberwachungs- und Bahnverfolgungsradar GESTRA entwickelt,
das vom WRLageZ aus betrieben wird und dort u. a. zum Aufbau eines
nationalen Katalogs von Objekten im Orbit genutzt wird.
Zum anderen besteht die Gefahr, dass Weltraumschrott-Teile untereinander
kollidieren und dies kaskadenartig zu einem weiteren Anwachsen des
Weltraumschrotts führen könnten. Hier gilt es, dass Raumfahrtaktivitäten weltweit die
bereits existierenden Vermeidungsmaßnahmen mit einem hohen Maß an
Zuverlässigkeit umsetzen. Darüber hinaus kann es notwendig sein, dass aus
bestimmten Orbitregionen aktiv Satelliten und Raketenoberstufen entfernt werden
müssen, um weiter einem unkontrollierten Anwachsen entgegenzuwirken. Hierfür
bedarf es internationaler Abstimmung, da die betroffenen Objekte
unterschiedlichen Staaten – und davon nur sehr wenige Deutschland – zuzuordnen sind.
Da die Bundesregierung das Problem des Weltraumschrotts frühzeitig erkannt
hat, bearbeitet die Raumfahrtagentur im Deutschen Zentrum für Luft- und
Raumfahrt (DLR) seit vielen Jahren aktiv dieses Thema und fördert
Forschungsvorhaben dazu. Mit der Gründung des ressortgemeinsamen
Weltraumlagezentrums hat die Bundesregierung eine eigene Einrichtung zur Beurteilung
der Weltraumlage geschaffen.
2. Wie lange sollten, nach Einschätzung der Bundesregierung, Satelliten im
Weltraum verbleiben, bis sie spätestens entsorgt werden sollten?
Wie sollte eine Entsorgung erfolgen?
Zur Entsorgung von Satelliten gibt es seit über 20 Jahren internationale
Abstimmungen und Koordinierung auf technischer Ebene zwischen heute 13
Raumfahrtagenturen im Inter-Agency Space Debris Coordination Committee
(IADC), an denen die Raumfahrtagentur im DLR aktiv beteiligt ist. Im Rahmen
des IADC wurden 2002 die ersten international abgestimmten Richtlinien zur
Vermeidung von Weltraumschrott veröffentlicht und seitdem weiterentwickelt.
Diese sehen Maßnahmen zur Entsorgung vor, um
1) ungewollte Zerlegungen im Orbit beispielsweise durch Restenergien in
Tanks oder Batterien mit der Generierung von Trümmerwolken zu
vermeiden,
2) Raumfahrzeuge am Ende ihrer Lebensdauer aus häufig genutzten
Orbitregionen zu entfernen und
3) die Anzahl der im normalen Betrieb freigesetzten Objekte zu begrenzen.
Die vom IADC formulierten Maßnahmen sind international anerkannt und
bildeten u. a. die Grundlage für die 2007 verabschiedeten Richtlinien zur
Vermeidung von Weltraumschrott des UN-Weltraumausschusses. In Deutschland
werden die IADC-Richtlinien beispielsweise im Rahmen der Produktsicherungs-
Anforderungen durch die Raumfahrtagentur im DLR weiter konkretisiert und
bei der Beauftragung zum Bau von Satelliten berücksichtigt.
Die Maßnahmen sehen vor, dass Satelliten spätestens innerhalb von 25 Jahren
aus dem niedrigen Erdorbit (LEO, Orbithöhe bis 2 000 Kilometer) auf
natürliche Weise oder durch aktives Handeln, wie beispielsweise aktives Absenken
der Umlaufbahn, in der Erdatmosphäre verglühen. Kürzere Verweildauern oder
gar ein direkter Wiedereintritt nach Missionsende sind vorteilhaft und
anzustreben. Der Wert von 25 Jahren hat sich jedoch in verschiedenen Studien bisher
als ausreichend erwiesen, um ein weiteres unkontrolliertes Anwachsen des
Weltraumschrott vermeiden zu können.
Objekte im geostationären Erdorbit (GEO, circa 36 000 Kilometer über dem
Äquator) sollen unmittelbar vor ihrem Abschalten auf eine
Friedhofsumlaufbahn über dem GEO verbracht werden.
Sowohl im LEO als auch im GEO sind Satelliten zum Ende ihrer Mission so
abzuschalten, dass Gefahren einer möglichen Zerlegung durch an Bord
gespeicherte Energie reduziert werden.
3. Wie ist der Stand bezüglich des im Koalitionsvertrag zwischen CDU,
CSU und SPD angekündigten Weltraumgesetzes der Bundesregierung,
und wird von Seiten der Bundesregierung noch mit einer Fertigstellung
des Gesetzentwurfs und einer Verabschiedung im Deutschen Bundestag
in dieser Legislaturperiode gerechnet?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat wie
angekündigt Eckpunkte zu einem „Gesetz zur Stärkung nichtstaatlicher
Weltraumaktivitäten“ erarbeitet und die Abstimmung mit den Ressorts begonnen. Dazu steht
das BMWi noch im Dialog mit den Ressorts. Nach Erreichen der
Ressorteinigkeit werden die Verbände einbezogen. Der Zeitplan des Vorhabens hängt
maßgeblich vom Fortgang dieser Beratungen ab.
4. Plant die Bundesregierung in ihrem Weltraumgesetz einen expliziten
Artikel zur Vermeidung von Weltraumschrott, wie es ihn beispielsweise im
österreichischen Weltraumgesetz (vgl. „Bundesgesetz über die
Genehmigung von Weltraumaktivitäten und die Einrichtung eines
Weltraumregisters – Weltraumgesetz –“, § 5), gibt, und wenn ja, wie soll diese
Regelung ausgestaltet sein?
Die mit einem nationalen Weltraumgesetz einzuführenden
Genehmigungspflichten sollen sicherstellen, dass nichtstaatliche Raumfahrtaktivitäten in
Einklang mit den völkerrechtlichen Vorgaben erfolgen. Zu den Voraussetzungen
für die Erteilung einer Genehmigung würde daher auch gehören, dass eine
Weltraumaktivität unter Berücksichtigung der international anerkannten
Richtlinien zur Vermeidung von Weltraummüll und mit entsprechenden
Vorkehrungen erfolgt. Über den Inhalt der Eckpunkte zu einem „Gesetz zur Stärkung
nichtstaatlicher Weltraumaktivitäten“ im Einzelnen befindet sich das BMWi
derzeit noch in Abstimmung mit den Ressorts.
5. Wer trägt nach der momentanen Rechtslage die Haftung für Schäden
durch deutschen Weltraumschrott (bitte ggf. nach privaten und
staatlichen Projektträgern differenzieren)?
Wird durch Weltraumschrott, dessen Startstaat die Bundesrepublik ist, etwa ein
anderer Weltraumgegenstand im Orbit beschädigt, so haftet die Bundesrepublik
nur, wenn der Schaden von ihr oder von Personen verschuldet wurde, für die
sie verantwortlich ist. Dabei ist es unerheblich, ob ein privater oder staatlicher
Akteur den Weltraumgegenstand, von dem der Weltraumschrott stammt, zuvor
betrieben hat, denn die Bundesrepublik ist völkerrechtlich verantwortlich für
nationale Tätigkeiten im Weltraum einschließlich des Mondes und anderer
Himmelskörper, ungeachtet ob staatliche Stellen oder nichtstaatliche
Rechtsträger dort tätig werden. Starten zwei oder mehr Staaten einen
Weltraumgegenstand gemeinsam, so haften sie als Gesamtschuldner für jeden daraus
entstehenden Schaden.
6. Plant die Bundesregierung, die Frage der Haftung bei
privatwirtschaftlichen Weltraumaktivitäten neu zu regeln, wie sie es bereits angekündigt
hat (vgl. Antwort zu Frage 2 der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/12817), und wenn ja, wann?
Zum ersten Teil der Frage wird auf die Antwort zu Frage 2 auf
Bundestagsdrucksache 19/13613 verwiesen, die weiterhin gültig ist. Zum zweiten Teil der
Frage wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
7. Wie schätzt die Bundesregierung die Gefahr ein, dass durch eine
teilweise Mithaftung oder eine Vollhaftung von privaten Projektträgern, die
Attraktivität der Raumfahrt für Unternehmen der Privatwirtschaft sinkt,
weil das wirtschaftliche Risiko steigt?
Dies hängt maßgeblich von der Ausgestaltung der Haftungsregelung ab. Über
den Inhalt der Eckpunkte zu einem „Gesetz zur Stärkung nichtstaatlicher
Weltraumaktivitäten“ im Einzelnen befindet sich das BMWi derzeit noch in
Abstimmung mit den Ressorts.
8. Welche Anreize will die Bundesregierung für Projektträger schaffen, ihre
Objekte im Weltraum nach angemessener Zeit zu entsorgen?
Grundsätzlich sollte die Einhaltung international anerkannter Standards in
einem Weltraumgesetz eine Voraussetzung für die Erteilung einer Genehmigung
sein. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber einen großen Spielraum, z. B.
geringere Gebühren, Haftungsprivilegierungen oder steuerliche Vorteile für die
Übererfüllung international anerkannter Standards zu gewähren.
9. Gibt es Bemühungen seitens der Bundesregierung, die Beseitigung von
Weltraumschrott international zu organisieren, und wenn ja, über
welches Gremium?
Welche internationalen Initiativen hat die Bundesregierung konkret
angestoßen?
Deutschland engagiert sich in verschiedenen Gremien, um sich international
und auf europäischer Ebene zu Fragen der Weltraumschrottvermeidung und
-beseitigung abzustimmen.
Auf Ebene der Vereinten Nationen (UN) wurden bereits in der Arbeitsgruppe
zur langfristigen Nachhaltigkeit von Weltraumaktivitäten des UN-
Weltraumausschusses (UNCOPUOS) Richtlinien zur Beseitigung von Weltraumschrott
diskutiert. Deutschland hat sich in dieser Arbeitsgruppe aktiv eingebracht.
Auch in der 2019 beschlossenen Folgearbeitsgruppe, die für 2021 ihre
konstituierende Sitzung plant, will sich Deutschland engagieren.
International ist Deutschland seit vielen Jahren im IADC engagiert, in dem die
Raumfahrtagentur derzeit auch der Vorsitz innehat (vergleiche hierzu auch die
Antwort zu Frage 2) und über das DLR auch im Bereich der Standardisierung
zur Weltraumschrott-Vermeidung in der Internationalen Organisation für
Normung (ISO). Auch gab es Kontakte zu Initiativen anderer Staaten, wie der
CONFERS Initiative in den USA, die sich für die Entwicklung von Standards
im Bereich der Raumfahrtrobotik einsetzt.
Auf europäischer Ebene finden Abstimmungen im Rahmen der European
Cooperation for Space Standardization (ECSS) und in Arbeitsgruppen der
Europäischen Weltraumorganisation ESA statt, in denen Deutschland aktiv vertreten
ist. Mit Mitteln aus dem Horizon 2020-Programm der EU wird im Projekt „PE-
RASPERA“ unter Federführung der Raumfahrtagentur im DLR an einem
European Operations Framework (EOF) für Annäherungsmanöver von Satelliten
gearbeitet, welches auch die Beseitigung von Weltraumschrott adressiert.
10. Plant die Bundesregierung, die Anzahl neuer Satelliten durch das
Ausstellen von Genehmigungen für neue Satelliten und andere Objekte zu
kontrollieren, und wenn ja, sollen diese Genehmigungen auf der
globalen, europäischen oder nationalen Ebene erfolgen?
Der Weltraumvertrag von 1967 verpflichtet Deutschland unter anderem dazu,
für nationale Tätigkeiten nicht staatlicher Rechtsträger im Weltraum
einschließlich seiner Himmelskörper eine Genehmigung vorzusehen. Angestrebt wird ein
nationales Weltraumgesetz, das die völkerrechtlichen Vorgaben umsetzt.
Diskussionen um eine europäische oder internationale Koordinierung und wie
diese ausgestaltet werden kann, sind Teil der laufenden Diskussionen um ein
Space Traffic Management Regime, die durch die deutsche Ratspräsidentschaft
zwischen den Mitgliedstaaten der EU und der ESA angestoßen wurden.
11. Plant die Bundesregierung ein Register aller genehmigten Satelliten, und
wenn ja, ab wann?
Soll dieses Register lediglich deutsche Projektträger oder auch
Projektträger auf der europäischen oder der globalen Ebene erfassen?
Ein nationales Register deutscher Weltraumgegenstände, also auch Satelliten,
wird bereits beim Luftfahrtbundesamt in Braunschweig geführt
(Luftfahrzeugrolle der Bundesrepublik Deutschland – Band R Raumfahrzeuge).
Die Raumfahrtagentur im DLR sichtet im Auftrag des BMWi dazu
internationale Startaktivitäten und bereitet die relevanten Informationen vor. Dabei
richtet sich Deutschland nach dem Weltraumregistrierungsübereinkommen
(Übereinkommen über die Registrierung der in den Weltraum gestarteten
Gegenstände – Convention on Registration of Objects Launched into Outer Space – vom
14. Januar 1975, BGBl. 1979 II S. 650.). Einträge im nationalen Register
werden an den Generalsekretär der Vereinten Nationen gemeldet, der ein
internationales Register für Weltraumgegenstände führt. Staaten, die das
Weltraumregistrierungsübereinkommen nicht ratifiziert haben, können nationale
Registrierungen auf Basis der UN-Generalversammlungsresolution 1721 B (XVI) vom
20. Dezember 1961 melden. Diese werden auch in dem besagten
internationalen Register aufgeführt. Ein Online-Index auf der Internetseite des UN-Büros
für Weltraumangelegenheiten (UNOOSA) ist öffentlich einsehbar.
12. In welcher Höhe beteiligt sich die Bundesregierung an dem Projekt
„Clear Space One“ der ESA, und sind weitere Beteiligungen an
internationalen Projekten zur Vermeidung von Weltraumschrott geplant?
Auf der ESA Ministerratskonferenz 2019 hat Deutschland das
Programmelement im ESA Space Safety Programm, aus dem der öffentliche
Finanzierungsanteil an der „Clear Space One“ Mission stammt, in einer Höhe von 11,7 Mio.
Euro (WB 2019) unterstützt. Zur erfolgreichen Umsetzung wird ein weiterer
Beitrag auf der kommenden Ministerratskonferenz im Jahr 2022 erwartet,
dessen Umfang derzeit aber noch nicht genau beziffert werden kann.
13. Welche Projekte zur Vermeidung von Weltraumschrott gibt es seitens des
DLR, und wie viel Geld wird für diese Projekte bereitgestellt?
Im DLR gibt es zehn Projekte zu diesem Thema. Diese Projekte haben
insgesamt ein Volumen von 23 587 000 Euro, davon im Jahr 2021 3 752 000 Euro:
– Space Situational Awareness,
– Wiedereintritt von freifliegenden Objekten,
– SMARTnet,
– Transportable Laser Ranging Station,
– Verfahren zur verbesserten Detektion, Ortung und Verfolgung von Orbit,
– Smarte Retroreflektoren,
– miniSLR,
– LARAMOTIONS,
– Weltraummüll – Erfassung, Charakterisierung und Bahnabsenkung,
– Schutz von Weltrauminfrastrukturen.
Zusätzlich gibt es aktuell drei Großinvestitionen in diesem Thema, die
insgesamt ein Volumen von 15 150 000 Euro haben, davon 4 150 000 Euro in 2021:
– MS-LART (SSA Teleskop) inklusive Sensorik,
– Laser Container (Laserquelle zur Ortung von Weltraumschrott),
– STAR-C Debris Tracking Container.
14. Plant die Bundesregierung, sich für eine Novellierung der „Space Debris
Mitigation Guidelines“ der UN einzusetzen, und wenn ja, welche Punkte
sind für die Bundesregierung hierbei von besonderer Relevanz?
Eine Novellierung ist nicht geplant. Die Bundesregierung setzt sich in den
Nachfolgearbeitsgruppen des UNCOPUOS für weitere Richtlinien für die
nachhaltige Nutzung des Weltraums ein. Von besonderer Relevanz sind dabei
bessere Vermeidungs- und Rückführungsmaßnahmen sowie ein verbesserter
Informations- und Kommunikationsaustausch, insbesondere zwischen
Weltraumlagestellen. Die Arbeitsgruppe sollte außerdem technisch fundiert arbeiten
und die Expertise des IADC einbeziehen, z. B. das IADC Statement zu großen
Satellitenkonstellationen im niedrigen Erdorbit.
15. Welche deutschen Unternehmen sind, nach Kenntnis der
Bundesregierung, im Bereich Vermeidung und Bergung von Weltraumschrott aktiv?
Seit 2015, nach dem Beenden der DEOS-Missionsvorbereitungen, wurde das
Thema Bergung und Entsorgung von Weltraumschrott industrieseitig in
Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung nicht weiterverfolgt. Damit
konnte auch keine gezielte Förderung in diesem Bereich umgesetzt werden.
Raumfahrtrobotik-basierte Konzepte zu On-Orbit Servicing & Assembly, die
auch zur Vermeidung von Weltraumschrott beitragen können, wurden bis zum
Abschluss des iBOSS Vorhabens in 2018 gefördert.
Auf EU-Ebene wurden und werden ähnliche Themen im Strategic Research
Cluster „Space Robotics“ von Horizon 2020 und Horizon Europe behandelt.
Durch die Produktsicherungs-Anforderungen der Raumfahrtagentur im DLR
werden bereits für alle Raumfahrtmissionen im DLR Maßnahmen zur
Vermeidung von Weltraumschrott implementiert. Aus diesem Grund ist davon
auszugehen, dass die deutschen Unternehmen, die die Systemführerschaft bei
solchen Vorhaben des DLR übernommen haben oder übernehmen, über
Kenntnisse im Bereich der Vermeidung von Weltraumschrott verfügen.
16. Werden die genannten einheimischen Unternehmen durch
Förderprogramme des Bundes, wie das Nationale Programm für Weltraum und
Innovation, gefördert?
Wenn ja, wie hoch fielen die jeweiligen Fördersummen seit Beginn der
Förderung der einzelnen Unternehmen aus?
Deutsche Forschungseinrichtungen und Unternehmen werden durch
verschiedene Fördermaßnahmen bei ihrer wissenschaftlichen Forschung und
Entwicklung unterstützt, die im Zusammenhang mit Weltraumschrott stehen. Dies
betrifft auch Themen wie Detektion von Weltraumschrott, Modellierung der
Weltraumschrott-Umgebung, Untersuchung zu Folgen von Einschlägen von
Kleinstpartikeln und weitere Themen. Diese Förderung erfolgt über
verschiedene Programme, die sich gegenseitig ergänzen.
Aus dem NPWI wurden im Bereich der Automation und Robotik
Entwicklungen im Zusammenhang mit der geplanten DEOS Mission bis 2015 in Höhe von
rund 30 Millionen Euro unterstützt. Die damit verbundenen Technologien
können für Missionen zur aktiven Entfernung von Objekten mittels robotischer
Raumfahrt zum Einsatz kommen. Im selben Fachbereich wurde das oben
erwähnte Verbundvorhaben iBOSS bis 2018 mit insgesamt rund 19 Millionen
Euro gefördert.
Über Mittel, die in ESA Technologieprogrammen bereitgestellt werden, können
auch gezielt einzelne Technologieentwicklung unterstützt werden. Zur
Entwicklung von passiven Deorbiting-Systemen (drag-sails) und aktiven Systemen
(dedizierte Feststoffraketenmotoren) wurden seit 2016 3,5 Millionen Euro
bereitgestellt. Weitere Mittel sind eingeplant. Im selben Themenbereich der
Komponenten für Satelliten-Deorbiting wurden auch Förderungen in Höhe von
800 000 Euro aus dem NPWI im Zeitraum von 2017 bis 2020 getätigt.
Auch unter dem Überbegriff „Clean Space“ werden bei ESA Technologien,
Bauteile oder Komponenten für die Raumfahrt entwickelt, die Aspekte einer
nachhaltigen Nutzung der Raumfahrt berücksichtigen. Auch hierfür stehen
deutschen Unternehmen Mittel aus verschiedenen ESA Programmen zur
Verfügung.
17. Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit ein,
a) Objekte mittels eines Bremssegels früher zum kontrollierten Absturz
und Verglühen zu bringen,
Entfaltbare oder aufblasbare Strukturen, sogenannt Drag-augmentation
Devices, stellen eine technische Möglichkeit dar, die Verweildauer von Objekten in
niedrigen Erdorbit zu verringern durch die Vergrößerung der Fläche eines
Satelliten und damit der Vergrößerung seines Strömungswiderstandes. Diese
Technologie eignet sich insbesondere für kleinere Satelliten, für die kein
aktives Antriebssystem vorgesehen ist. Mit Hilfe von Drag-augmentation Devices
kann so die Verweildauer im Orbit reduziert werden.
b) Objekte nach ihrer Nutzung in einen höher gelegenen Friedhofs-Orbit
auszulagern, um so Raum für neue Satelliten zu schaffen,
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
c) Objekte mittels einer chemischen Reaktion zum Selbstauflösen zu
bringen,
Derzeit ist der Bundesregierung kein Verfahren bekannt, das geeignet wäre, um
Objekte durch einen chemischen Prozess der Selbstauflösung zu entsorgen.
d) Objekte mithilfe eines Lasers zu verlangsamen und sie so zum Absturz
zu bringen,
Der Bundesregierung sind wissenschaftliche Untersuchungen bekannt, die die
Möglichkeiten der Ablenkung von überwiegend kleineren Objekten im Orbit
mittels Laser untersucht haben. Eine Realisierung solcher Technologien ist
derzeit jedoch noch nicht absehbar.
e) Objekte mithilfe von Fangnetzen zu bergen,
Fangnetze stellen eine technische Möglichkeit dar, um ausgediente Satelliten
oder Oberstufen im Erdorbit durch einen Servicer-Satelliten einzufangen. Diese
Technologie konnte in einem verkleinerten Experiment auch bereits erfolgreich
im Orbit demonstriert werden. Ein so fixiertes Objekt könnte dann mit Hilfe
einer Leine (Tether) in niedrigere Erdumlaufbahnen verbracht und dort
freigesetzt werden, um durch einen folgenden Wiedereintritt in der Erdatmosphäre zu
verglühen.
f) Objekte mithilfe anderer Technologien und Lösungen zu entsorgen
(bitte jeweils benennen)?
Mögliche technische Lösungen zur Entsorgung:
• Verwendung vorhandener Antriebssysteme zur Absenkung der Umlaufbahn
oder zum direkten Wiedereintritt in der Erdatmosphäre.
• Autonome Antriebssysteme an Bord eines Satelliten, die speziell nur für ein
Absenkmanöver ausgelegt sind und diese auch im Fall eines Ausfalls des
Hauptkontrollsystem des Satelliten durchführen könnte. Dies könnte auch
als nachträglich anzubringendes System realisiert werden, das durch eine
robotische Mission an einem Satelliten befestigt werden könnte.
• Passiv entrollbare Leinen, die nach elektrostatischer Aufladung mit dem
Erdmagnetfeld interagieren (electromagnetic Tether) und die Umlaufbahn
ähnlich wie ein Drag-augmentation Device absenken.
Mögliche technische Lösungen zur Fixierung für eine aktive Entfernung von
Satelliten und Raketenoberstufen aus dem Erdorbit:
• Verwendung robotischer Systeme zur festen Fixierung eines Satelliten
beispielsweise robotischer Greifer, Tentakelarme.
• Fixierungsmethoden über eine lose Kopplung eines Satelliten oder einer
Raketenoberstufe über eine Leine (Tether) mittels Harpune, Geckomaterialien
oder adhäsive Materialen.
18. Wie bewertet die Bundesregierung die Entsorgung von
Raumfahrtabfällen, wie etwa Triebwerksstufen von Raketen oder Überreste von
Raumstationen und Satelliten, in den Weltmeeren?
Besteht aus Sicht der Bundesregierung hier eine Gefährdung von
maritimen Ökosystemen?
Bezüglich der Entsorgung von Abfällen in den Weltmeeren gelten
internationale Abkommen, wie z. B. das Übereinkommen vom 29. Dezember 1972 über die
Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und
anderen Stoffen, geändert durch das Protokoll vom 17. November 1996
(London Convention/London Protocol). Diese finden auch auf die Entsorgung von
Raumfahrtabfällen Anwendung.
Bei einer Entsorgung von Objekten aus dem Orbit über Weltmeeren verglüht
der Großteil der Materialien in sehr großer Höhe. Durch die auftretende Hitze
ist zu erwarten, dass insbesondere Treibstoffe oder andere möglicherweise
toxische Verbindungen zerstört werden. Typische Fragmente, die die
Meeresoberfläche noch erreichen können, sind kompakte metallische Gegenstände oder
Verbundbauteile. Da keine quantifizierenden Aussagen zur Menge des weltweit
in Meere eingebrachten Materials einschließlich Raumfahrtabfällen möglich
sind, kann auch der Grad der Belastung oder Gefährdung mariner Ökosysteme
nicht seriös eingeschätzt werden. Das durch London Convention/London
Protocol vorgesehene grundsätzliche Verbot der Einbringung von Stoffen beruht auf
dem Konsens der Vertragsstaaten, dass grundsätzlich jeder Eintrag eine
Belastung der marinen Ökosysteme bedeutet. In Bezug auf kleinere Schiffe und
Boote ist bekannt, dass Fragmente von über Meeren wiedereingetretenen
Nutzlastverkleidungen von Raketen teilweise kaum sichtbar dicht unterhalb der
Wasseroberfläche treiben und eine Gefahr darstellen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]