[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Marcel Klinge, Michael Theurer,
Jens Beeck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/27727 –
Corona-Hilfen und Corona-Maßnahmen des Bundes für das Land
Baden-Württemberg
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Corona-Krise ist eine enorme Herausforderung für ganz Deutschland.
Durch den weltweit gehemmten Konsum sowie durch Einschränkungen ihrer
Wirtschaftstätigkeit entstehen deutschen Firmen und Gewerbetreibenden in
den beiden gesamten Geschäftsjahren 2020 und 2021 enorme Umsatz- und
damit Einnahmeausfälle. Für viele stehen die wirtschaftliche Existenz,
Arbeitsplätze und Wertschöpfung auf dem Spiel. Es droht die Gefahr einer Welle
unverschuldeter Insolvenzen (
https://www.capital.de/wirtschaft-politik/rollt-die-
grosse-insolvenzwelle-auf-uns-zu).
Im Rahmen ihrer verfassungsgemäßen Möglichkeiten hat die Bundesregierung
verschiedene Maßnahmen angestoßen, um die Auswirkungen der Corona-
Krise abzuschwächen. Insbesondere Soforthilfen und Kreditprogramme
wurden vom Bund oder in Abstimmung mit den Ländern angestoßen. Für Baden-
Württemberg ist eine schnelle und umfassende Umsetzung der beschlossenen
Maßnahmen aufgrund seiner zahlreichen und vielfältigen Unternehmen von
großer Bedeutung.
1. Wie viele Anträge auf Soforthilfen des Bundes wurden bisher in Baden-
Württemberg gestellt (bitte nach Monaten sowie insgesamt
aufschlüsseln)?
a) Wie viele Anträge auf Soforthilfen des Bundes aus Baden-
Württemberg wurden bisher positiv oder negativ beschieden, sowie wie viele
sind aktuell noch in Bearbeitung oder unbearbeitet (bitte in absoluten
sowie prozentualen Zahlen aufschlüsseln)?
Die zur Bewältigung von coronabedingten Liquiditätsengpässen
bereitgestellten Soforthilfen des Bundes wurden von Anfang April 2020 bis zum 31. Mai
2020 (Antragsende) beantragt. Der nachfolgenden Übersicht sind die Angaben
zu den Corona-Soforthilfen in Baden-Württemberg aufgeschlüsselt nach
Monaten zu entnehmen.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/28301
19. Wahlperiode 08.04.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
6. April 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Anzahl Anträge
absolut
Anzahl Anträge
prozentual
Bewilligungen
Anzahl absolut
Bewilligungen
prozentual
April 2020 217.160 87,24 195.443 84,66
Mai 2020 44.090 12,76 15.487 6,71
Juni 2020
Antragstellung war bis 31. Mai 2020
möglich
17.722 7,68
Juli bis
November
2020
2.197 0,95
Gesamt * 261.250 100 230.849 100
* Mit Stand vom 28. Februar 2021
Mit Stand vom 31. Dezember 2020 sind in Baden-Württemberg 29 306 Anträge
abgelehnt und 1 102 Anträge noch nicht abschließend bearbeitet worden.
b) Wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer zwischen
Eingang eines Antrags auf Soforthilfe und Auszahlung?
Für die Soforthilfe hat der Bund die Mittel bereitgestellt. Die Bewilligung,
Auszahlung und Rückforderung liegt gemäß den einheitlich mit den Ländern
abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarungen und Vollzugshinweisen in
eigenverantwortlicher Zuständigkeit bei den Ländern.
Auswertungen über die durchschnittliche Bearbeitungsdauer und über
abgelehnte Anträge liegen der Bundesregierung nicht vor.
2. Wie viele Anträge auf Corona-Überbrückungshilfe I des Bundes wurden
bisher in Baden-Württemberg gestellt (bitte nach Monaten sowie
insgesamt aufschlüsseln)?
a) Wie viele Anträge auf Corona-Überbrückungshilfe I des Bundes aus
Baden-Württemberg wurden bisher positiv oder negativ beschieden,
sowie wie viele sind aktuell noch in Bearbeitung oder unbearbeitet
(bitte in absoluten sowie prozentualen Zahlen aufschlüsseln)?
b) Wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer zwischen
Eingang eines Antrags auf Corona-Überbrückungshilfe I und
Auszahlung?
Die Fragen 2 bis 2a werden gemeinsam beantwortet.
Zur Bewältigung von coronabedingten Liquiditätsengpässen stellt die
Bundesregierung die Mittel für das Programm Überbrückungshilfe I bereit. Die
Bewilligung und Auszahlung der Hilfe des Bundes erfolgt eigenverantwortlich durch
die Länder gemäß den einheitlich mit den Ländern abgeschlossenen
Verwaltungsvereinbarungen und Vollzugshinweisen. Um ein einheitliches Verfahren in
den Bundesländern und damit verbunden einen schnellen Start der Hilfen zu
ermöglichen, hat die Bundesregierung den Ländern Unterstützung angeboten und
sich bereit erklärt, auf eigene Kosten ein vollständig digitalisiertes Antrags-
und Fachverfahren für die Überbrückungshilfen programmieren zu lassen. Die
Nutzung dieses Fachverfahrens ist jedoch für die Länder nicht verpflichtend.
Das Land Baden-Württemberg hat sich entschieden, ein eigenes Fachverfahren
aufzusetzen und nicht am einheitlichen Fachverfahren der Bundesländer
teilzunehmen. Deshalb liegen der Bundesregierung zum Bearbeitungsstand sowie zur
durchschnittlichen Bearbeitungsdauer der Anträge aus Baden-Württemberg
keine Daten vor.
Es kann für Baden-Württemberg nur Auskunft über die Anzahl der gestellten
sowie der positiv beschiedenen Anträge (absolut und prozentual) gegeben
werden. Die Daten für die Überbrückungshilfe I sind der folgenden Tabelle (mit
Auswertung zum 25. März 2021) zu entnehmen.
Überbrückungshilfe I
Baden-Württemberg
– Anträge nach
Monaten
Anzahl
Anträge
absolut
bewilligte
Anträge
absolut
bewilligte Anträge
prozentual
Juli 2020* nicht bekannt - -
August 2020 7.668 nicht bekannt nicht bekannt
September 2020 5.856 9.009 46,70
Oktober 2020 5.767 2.347 12.17
November 2020
Antragstellung war bis
zum 9.
Oktober 2020
möglich
5.429 28,14
Dezember 2020 1.652 8,56
Januar 2021 99 0,51
Februar 2021 102 0,53
März 2021 22 0,11
Gesamt 19.291 18.660 96,73
* Antragstellung möglich ab 10. Juli 2020, Auszahlung ab 3. August 2020
3. Wie viele Anträge auf Corona-Überbrückungshilfe II des Bundes wurden
bisher in Baden-Württemberg gestellt (bitte nach Monaten sowie
insgesamt aufschlüsseln)?
a) Wie viele Anträge auf Corona-Überbrückungshilfe II des Bundes aus
Baden-Württemberg wurden bisher positiv oder negativ beschieden,
sowie wie viele sind aktuell noch in Bearbeitung oder unbearbeitet
(bitte in absoluten sowie prozentualen Zahlen aufschlüsseln)?
b) Wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer zwischen
Eingang eines Antrags auf Corona-Überbrückungshilfe II und
Auszahlung?
Die Fragen 3 bis 3b werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort zu den Fragen 2 bis 2b wird verwiesen.
Die Anzahl der gestellten und positiv beschiedenen Anträge für die
Überbrückungshilfe II (absolut und prozentual) sind der folgenden Tabelle (mit
Auswertung zum 25. März 2021) zu entnehmen.
Überbrückungshilfe II
Baden-Württemberg –
Anträge nach Monaten
Anzahl
Anträge
absolut
bewilligte
Anträge
absolut
bewilligte Anträge
prozentual
Oktober 2020 * 449 - -
November 2020 6.301 - -
Dezember 2020 9.161 4.190 11,78
Januar 2021 4.049 5.437 15,29
Februar 2021 4.354 10.683 30,04
März 2021 11.247 3.851 10,83
Gesamt 35.561 24.161 67,94
* Antragstellung möglich ab 21. Oktober 2020, Auszahlung ab 23. November 2020
c) Wie viele Änderungsanträge auf Erhöhung des Förderbetrags der
Corona-Überbrückungshilfe II wurden bisher aus Baden-Württemberg
gestellt (bitte in absoluten Zahlen und prozentual von der
Gesamtanzahl der Anträge aufschlüsseln)?
d) Wie groß schätzt die Bundesregierung den Umfang der Erhöhungen
von Förderbeträgen im Rahmen von Änderungsanträgen aus Baden-
Württemberg ein (bitte in absoluten Zahlen, als prozentuale Zahlen des
gesamten Antragsvolumens der außerordentlichen Wirtschaftshilfe
sowie als durchschnittliche prozentuale Zahlen der einzelnen
Antragsvolumina aufschlüsseln)?
Die Fragen 3c und 3d werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Bei der Überbrückungshilfe II wurden zu keinem Zeitpunkt nachträglich die
maximalen Förderbeträge erhöht oder der Beihilferahmen verändert, was zu
einer allgemeinen Erhöhung der Fördervolumina hätte führen können.
Grundsätzlich können individuelle Änderungsbedarfe der Antragstellenden im Falle
eines bereits beschiedenen oder teilbeschiedenen Antrags mit einem
begründeten Änderungsantrag über das elektronische Antragsverfahren angezeigt
werden. Damit ist es beispielsweise möglich, zusätzliche förderfähige Kosten oder
weitere Informationen zu ergänzen, die gegebenenfalls zu einer höheren
Förderung führen. Änderungsanträge können bis spätestens 31. Mai 2021 gestellt
werden.
Alternativ ist auch eine Nachzahlung im Rahmen der Schlussabrechnung
möglich, entweder wenn der definitive Anspruch höher ist als die bereits gezahlten
Zuschüsse, oder wenn zusätzliche förderfähige Kosten oder ergänzende
Informationen eingereicht werden.
Da Baden-Württemberg nicht am einheitlichen Fachverfahren teilnimmt, liegen
der Bundesregierung keine Daten zur Anzahl und zum Volumen der gestellten
Änderungsanträge bei der Überbrückungshilfe II vor.
4. Wie viele Anträge auf Corona-Überbrückungshilfe III des Bundes
wurden bisher in Baden-Württemberg gestellt (bitte nach Monaten sowie
insgesamt aufschlüsseln)?
a) Wie viele Anträge auf Corona-Überbrückungshilfe III des Bundes
aus Baden-Württemberg wurden bisher positiv oder negativ
beschieden, sowie wie viele sind aktuell noch in Bearbeitung oder
unbearbeitet (bitte in absoluten sowie prozentualen Zahlen aufschlüsseln)?
b) Wie viele Unternehmen aus Baden-Württemberg haben derzeit eine
Abschlagszahlung erhalten?
c) Wann konkret ist der Beginn der Auszahlung der Überbrückungshilfe
III geplant?
Die Fragen 4 bis 4c werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Mit Stand vom 25. März 2021 wurden in Baden-Württemberg 12 715 Anträge
auf Überbrückungshilfe III gestellt. 1 462 Anträge wurden positiv beschieden.
Zwei Anträge wurden abgelehnt und damit negativ beschieden.
Die absoluten Antragszahlen (gesamt und monatlich), die Anzahl der positiv
und negativ beschiedenen Anträge sowie alle weiteren in der Bearbeitung
befindlichen Anträge für die Überbrückungshilfe III (absolut und prozentual) sind
den folgenden Tabellen (mit Auswertung zum 25. März 2021) zu entnehmen.
Überbrückungshilfe III Baden-Württemberg
Anträge nach Monaten Anzahl Anträge
Februar 2021 3.929
März 2021 8.786
Gesamtergebnis 12.715
Überbrückungshilfe III
Baden-Württemberg
Anträge nach Bearbeitungsstatus
Anzahl Anträge
absolut
Anzahl Anträge
prozentual
Februar 2021 3.929 100
positiv beschieden 830 21,12
negativ beschieden 1 0,03
offen/in Bearbeitung 3.097 78,82
In Prüfung vor Abschlagszahlung 1 0,03
März 2021 8.786 100
positiv beschieden 632 7,19
negativ beschieden 1 0,01
offen/in Bearbeitung 7.682 87,43
In Prüfung vor Abschlagszahlung 471 5,36
Gesamt 12.715 100
Von den 12 715 bisher in Baden-Württemberg gestellten Anträgen haben
11 520 Anträge eine Abschlagszahlung erhalten. Dies entspricht einem Anteil
von 90,6 Prozent.
Die Beantragung der Überbrückungshilfe III ist seit dem 10. Februar 2021
möglich. Die Bearbeitung, Prüfung, Bewilligung und Auszahlung der Anträge
erfolgt durch die Bewilligungsstellen der Länder seit dem 17. März 2021.
5. Wie viele Anträge auf die Neustarthilfe für Soloselbstständige des
Bundes wurden bisher in Baden-Württemberg gestellt (bitte nach Monaten
sowie insgesamt aufschlüsseln)?
a) Wie viele Anträge auf die Neustarthilfe für Soloselbstständige des
Bundes aus Baden-Württemberg wurden bisher positiv oder negativ
beschieden, sowie wie viele sind aktuell noch in Bearbeitung oder
unbearbeitet (bitte in absoluten sowie prozentualen Zahlen
aufschlüsseln)?
b) Wie viele Soloselbstständige aus Baden-Württemberg haben derzeit
einen Vorschuss erhalten (bitte in absoluten Zahlen und prozentualen
Zahlen aufschlüsseln)?
c) Welchen Umfang haben die bisher ausgezahlten Vorschüsse?
d) Wann konkret ist der Beginn der Antragstellungen sowie der
Auszahlungen der Vorschüsse bzw. Hilfen für Soloselbstständige, die als
Personen- oder Kapitalgesellschaften organisiert sind, geplant?
Die Fragen 5 bis 5d werden gemeinsam beantwortet.
Die absoluten Antragszahlen (gesamt und monatlich) zur Neustarthilfe für
Soloselbständige sind der folgenden Tabelle (mit Auswertung zum 25. März
2021) zu entnehmen.
Neustarthilfe Baden-
Württemberg Anträge nach
Monaten
Anzahl Anträge
Februar 2021 6.307
März 2021 6.619
Gesamtergebnis 12.926
Der Zuschuss im Rahmen der Neustarthilfe wird als Vorschuss ausgezahlt,
bevor die tatsächlichen Umsätze im Förderzeitraum feststehen. Erst nach Ablauf
des Förderzeitraums, also ab Juli 2021, wird auf Basis des endgültig realisierten
Umsatzes der Monate Januar bis Juni 2021 im Rahmen der Schlussabrechnung
die Höhe des Zuschusses berechnet, auf den die Soloselbständigen Anspruch
haben. Insofern kann derzeit noch keine Aussage dazu getroffen werden, wie
viele der Anträge positiv oder negativ beschieden wurden. Die Auszahlung der
Neustarthilfe erfolgt in der Regel wenige Tage nach Antragstellung.
Mit Stand vom 25. März 2021 wurden in Baden-Württemberg 12 926 Anträge
auf Neustarthilfe gestellt. 12 033 Anträge haben eine Auszahlung erhalten. Dies
entspricht einem prozentualen Anteil von 93,1 Prozent. Zum Stichtag 25. März
2021 wurden Vorschüsse mit einem Gesamtvolumen in Höhe von
71 881 567,79 Euro ausgezahlt.
Die Antragstellung für Soloselbständige mit Personengesellschaften sowie für
Ein-Personen-Kapitalgesellschaften sowie die Antragstellung über prüfende
Dritte kann seit dem 16. März 2021 erfolgen. Die Antragstellung für
Mehrpersonen-Kapitalgesellschaften ist seit dem 30. März 2021 möglich.
6. Wie viele Anträge auf außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes
(November- und Dezemberhilfe) wurden bisher in Baden-Württemberg
gestellt (bitte nach Monaten sowie insgesamt aufschlüsseln)?
a) Wie viele Anträge auf außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes
aus Baden-Württemberg wurden bisher positiv oder negativ
beschieden, sowie wie viele sind aktuell noch in Bearbeitung oder
unbearbeitet (bitte monatlich in absoluten sowie prozentualen Zahlen
aufschlüsseln)?
Die Fragen 6 und 6a werden gemeinsam beantwortet.
Mit Stand vom 25. März 2021 wurden in Baden-Württemberg 47 024 Anträge
auf Novemberhilfe gestellt, davon wurden 392 Anträge wieder zurückgezogen.
43 630 Anträge wurden positiv beschieden. 1 770 Anträge wurden abgelehnt
und damit negativ beschieden.
Die absoluten Antragszahlen (gesamt und monatlich), die Anzahl der positiv
und negativ beschiedenen Anträge sowie alle weiteren in der Bearbeitung
befindlichen Anträge für die Novemberhilfe (absolut und prozentual) sind den
folgenden Tabellen (mit Auswertung zum 25. März 2021) zu entnehmen.
Novemberhilfe
Baden-Württemberg
Anträge nach Monaten
Anzahl Anträge
November 2020 7.666
Dezember 2020 27.081
Januar 2021 7.434
Februar 2021 2.817
März 2021 2.026
gesamt 47.024
Novemberhilfe
Baden-Württemberg
Anträge nach
Bearbeitungsstatus
Anzahl Anträge
absolut
Anzahl Anträge
prozentual
November 2020 7.666 100
positiv beschieden 7.333 95,66
negativ beschieden 220 2,87
Änderung beantragt 0 0,00
offen/in Bearbeitung 48 0,63
zurückgezogen 65 0,85
Dezember 2020 27.081 100
positiv beschieden 25.913 95,69
negativ beschieden 759 2,80
Änderung beantragt 0 0,00
offen/in Bearbeitung 265 0,98
zurückgezogen 144 0,53
Januar 2021 7.434 100
positiv beschieden 6.679 89,84
negativ beschieden 469 6,31
Änderung beantragt 0 0,00
offen/in Bearbeitung 115 1,55
zurückgezogen 171 2,30
Februar 2021 2.817 100
positiv beschieden 2.506 88,96
negativ beschieden 227 8,06
Änderung beantragt 0 0,00
offen/in Bearbeitung 74 2,63
zurückgezogen 10 0,35
März 2021 2.026 100
positiv beschieden 1.199 59,18
negativ beschieden 95 4,69
Änderung beantragt 0 0,00
offen/in Bearbeitung 730 36,03
zurückgezogen 2 0,10
Gesamt 47.024 100
Mit Stand vom 25. März 2021 wurden in Baden-Württemberg 45 141 Anträge
auf Dezemberhilfe gestellt, davon wurden 244 wieder zurückgezogen. 40 743
Anträge wurden positiv beschieden. 2 625 Anträge wurden abgelehnt und
damit negativ beschieden.
Die absoluten Antragszahlen (gesamt und monatlich), die Anzahl der positiv
und negativ beschiedenen Anträge sowie alle weiteren in der Bearbeitung
befindlichen Anträge für die Dezemberhilfe (absolut und prozentual) sind den
folgenden Tabellen (mit Auswertung zum 25. März 2021) zu entnehmen.
Dezemberhilfe
Baden-Württemberg
Anträge nach Monaten
Anzahl Anträge
Dezember 2020 3.100
Januar 2021 31.084
Februar 2021 7.835
März 2021 3.122
gesamt 45.141
Dezemberhilfe
Baden-Württemberg
Anträge nach
Bearbeitungsstatus
Anzahl Anträge
absolut
Anzahl Anträge
prozentual
Dezember 2020 3.100 100
positiv beschieden 2.880 92,90
negativ beschieden 154 4,97
Änderung beantragt 0 0,00
offen/in Bearbeitung 40 1,29
zurückgezogen 26 0,84
Januar 2021 31.084 100
positiv beschieden 28.743 92,47
negativ beschieden 1.760 5,66
Änderung beantragt 0 0,00
offen/in Bearbeitung 416 1,34
zurückgezogen 165 0,53
Februar 2021 7.835 100
positiv beschieden 6.975 89,02
negativ beschieden 561 7,16
Änderung beantragt 0 0,00
offen/in Bearbeitung 252 3,22
zurückgezogen 47 0,60
März 2021 3.122 100
positiv beschieden 2.145 68,71
negativ beschieden 150 4,80
Änderung beantragt 0 0,00
offen/in Bearbeitung 821 26,30
zurückgezogen 6 0,19
Gesamt 45.141 100
b) Wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer zwischen
Eingang eines Antrags auf außerordentliche Wirtschaftshilfe und
Auszahlung?
Zur Bewältigung von coronabedingten Liquiditätsengpässen stellt die
Bundesregierung die Mittel für die außerordentlichen Wirtschaftshilfen (November-
und Dezemberhilfe) bereit. Die Bewilligung und Auszahlung der Hilfen des
Bundes erfolgt eigenverantwortlich durch die Länder gemäß den einheitlich mit
den Ländern abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarungen und
Vollzugshinweisen.
Zu der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer liegen der Bundesregierung keine
Daten vor.
c) Wie viele Änderungsanträge auf Erhöhung des Förderbetrags der
außerordentlichen Wirtschaftshilfe wurden bisher aus Baden-
Württemberg gestellt (bitte in absoluten Zahlen und prozentual von der
Gesamtanzahl der Anträge aufschlüsseln)?
d) Wie groß schätzt die Bundesregierung den Umfang der Erhöhungen
von Förderbeträgen im Rahmen von Änderungsanträgen aus Baden-
Württemberg ein (bitte in absoluten Zahlen, als prozentuale Zahlen des
gesamten Antragsvolumens der außerordentlichen Wirtschaftshilfe
sowie als durchschnittliche prozentuale Zahlen der einzelnen
Antragsvolumina aufschlüsseln)?
Die Fragen 6c und 6d werden gemeinsam beantwortet.
Seit dem 27. Februar 2021 ist die Antragstellung für die sogenannte erweiterte
November- und Dezemberhilfe mit Förderbeträgen von mehr als 1 Mio. Euro je
Antragstellerin oder Antragsteller möglich. Dafür stehen den
Antragstellerinnen und Antragstellern für die November- und Dezemberhilfe wahlweise vier
unterschiedliche Beihilferahmen zur Verfügung (Bundesregelung
Fixkostenhilfe 2020, Bundesregelung Novemberhilfe/Dezemberhilfe, Bundesregelung
Kleinbeihilfen 2020 und De-minimis-Verordnung), die teilweise auch
miteinander kombiniert werden können. Grundsätzlich ist es für die Inanspruchnahme
der erweiterten November- und Dezemberhilfe nicht unbedingt erforderlich,
einen Änderungsantrag zu stellen.
Grundsätzlich kann eine nachträgliche Änderung des Beihilferahmens mit
einem Änderungsantrag oder im Rahmen der Schlussabrechnung vorgenommen
werden. Das kommt beispielsweise dann in Betracht, wenn die Antragstellerin
oder der Antragsteller zunächst einen Antrag auf reguläre November- und
Dezemberhilfe mit einer Förderung von bis zu 1 Mio. Euro gestellt hat und im
Zuge der erweiterten November- und Dezemberhilfe zusätzliche Zuschüsse
beantragt. Eine Änderung des Beihilferahmens ist auch dann zielführend, wenn
Zuschüsse und Kredite im Rahmen der KfW-Sondermaßnahmen kombiniert
werden.
Die der Bundesregierung vorliegenden Daten differenzieren in Bezug auf die
Antragstellung nicht zwischen Anträgen auf reguläre und Anträgen auf
erweiterte November- bzw. Dezemberhilfe. Auch lässt sich aus den
Änderungsanträgen nicht unbedingt schließen, ob die Antragstellerinnen oder Antragsteller
bereits eine Förderung in Höhe von 1 Mio. Euro beantragt und mithin den
ursprünglichen Beihilferahmen der regulären November- und Dezemberhilfen
ausgeschöpft haben.
Mit Stand vom 25. März 2021 wurden in Baden-Württemberg für die
Novemberhilfe insgesamt 14 Anträge mit über 1 Mio. Euro Fördervolumen und mit
einem Gesamtvolumen von 45 687 402,87 Euro (durchschnittliches
Antragsvolumen 3 263 385,92 Euro) gestellt.
Mit Stand vom 25. März 2021 wurden in Baden-Württemberg für die
Dezemberhilfe insgesamt 13 Anträge mit über 1 Mio. Euro Fördervolumen und mit
einem Gesamtvolumen von 55 235 711,73 Euro (durchschnittliches
Antragsvolumen 4 248 99,90 Euro) gestellt.
Die absoluten sowie prozentualen Antragzahlen aller Anträge aus Baden-
Württemberg, die unter den zur Verfügung stehenden Beihilferegimes für die
November- und Dezemberhilfe gestellt wurden, sind den folgenden Tabellen
(mit Stand vom 25. März 2021) zu entnehmen.
Novemberhilfe
Baden-Württemberg
Anträge nach Beihilferegime
Anzahl Anträge
absolut
Anzahl Anträge
prozentual
1 – Fixkostenhilfe 3 0,01
2 – Kleinbeihilfe 983 2,09
3 – Bundesregelung Novemberhilfe/
Dezemberhilfe 54 0,11
4 – Kleinbeihilfe + Fixkostenhilfe 1 0,00
5 – Kleinbeihilfe + De-minimis 122 0,26
6 – Kleinbeihilfe + Bundesregelung
Novemberhilfe/Dezemberhilfe 13 0,03
7 – Kleinbeihilfe + De-Minimis +
Fixkostenhilfe 2 0,00
Novemberhilfe
Baden-Württemberg
Anträge nach Beihilferegime
Anzahl Anträge
absolut
Anzahl Anträge
prozentual
8 – Kleinbeihilfe + De-Minimis +
Bundesregelung Novemberhilfe/
Dezemberhilfe
10 0,02
Anträge ohne Auswahl des
Beihilferahmens (bis zum 27.02.2021 nur
Kleinbeihilfe + De-minimis
möglich)
45.836 97,47
Gesamtergebnis 47.024 100
Dezemberhilfe
Baden-Württemberg
Anträge nach Beihilferegime
Anzahl Anträge
absolut
Anzahl Anträge
prozentual
1 – Fixkostenhilfe 3 0,01
2 – Kleinbeihilfe 1.744 3,86
3 – Bundesregelung Novemberhilfe/
Dezemberhilfe 93 0,21
4 – Kleinbeihilfe + Fixkostenhilfe 2 0,00
5 – Kleinbeihilfe + De-minimis 258 0,57
6 – Kleinbeihilfe + Bundesregelung
Novemberhilfe/Dezemberhilfe 21 0,05
7 – Kleinbeihilfe + De-Minimis +
Fixkostenhilfe 2 0,00
8 – Kleinbeihilfe + De-Minimis +
Bundesregelung Novemberhilfe/
Dezemberhilfe
21 0,05
Anträge ohne Auswahl des
Beihilferahmens (bis zum 27.02.2021 nur
Kleinbeihilfe + De-minimis
möglich)
42.997 95,25
Gesamtergebnis 45.141 100
7. Wie viele Anträge auf vom Bund unterstützte Kreditprogramme für
Baden-Württemberg wurden bisher in Baden-Württemberg gestellt (bitte
nach Monaten sowie insgesamt aufschlüsseln)?
Aufgrund des Gesamtkontexts der Anfrage beziehen wir uns in der
Beantwortung der Frage 7 auf die gewerblichen Corona-Hilfsprogramme der KfW. Diese
decken sich mit den Programmen der Sondermaßnahme „Corona-Hilfe für
Unternehmen“ (dazu zählen der KfW-Unternehmerkredit, KfW-
Unternehmerkredit KMU, ERP-Gründerkredit Universell HF, ERP-Gründerkredit Universell
KMU HF, KfW-Schnellkredit 2020, KfW-Sonderprogramm Direktbeteiligung
für Konsortialfinanzierung, Maßnahmenpaket für Start-ups und Globaldarlehen
für gemeinnützige Organisationen). Die Fragen 7 und 9 werden daher
gemeinsam beantwortet.
a) Wie viele Anträge auf vom Bund unterstützte Kreditprogramme für
Baden-Württemberg wurden bisher positiv oder negativ beschieden,
sowie wie viele sind aktuell noch in Bearbeitung oder unbearbeitet
(bitte in absoluten sowie prozentualen Zahlen aufschlüsseln)?
In der untenstehenden Tabelle wird die Anzahl der Anträge in den Programmen
der Sondermaßnahme „Corona-Hilfe für Unternehmen“ nach Zusagen, in
Bearbeitung und Absagen für jeden Monat seit Initialisierung der Maßnahme
aufgeschlüsselt (mit Stand vom 18. März 2021). Differenzen zwischen
Antragszahlen und der Summe aus Zusagen, Anträge in Bearbeitung und Absagen sind auf
die von den Antragstellerinnen oder Antragstellern zurückgezogenen Anträge
und stornierten Zusagen zurückzuführen. Zusagen werden jeweils dem Monat
zugerechnet, in dem die Zusage stattgefunden hat, nicht dem Monat, in dem der
zugesagte Antrag eingegangen ist. Dies ist bei der Interpretation der
prozentweisen Betrachtung zu berücksichtigen.
Baden-Württemberg Anzahl
Anträge
in
Bearbeitung
in
Bearbeitung in
Prozent
Anzahl
Zusagen
Zusagen
in Prozent
Ablehnungen
Ablehnungen in
Prozent
2020 März 7 0 0,00 % 0 0,00 % 1 14,29 %
2020 April 4.206 0 0,00 % 3.624 86,16 % 0 0,00 %
2020 Mai 4.085 0 0,00 % 3.910 95,72 % 1 0,02 %
2020 Juni 2.334 0 0,00 % 2.238 95,89 % 2 0,09 %
2020 Juli 1.776 0 0,00 % 1.732 97,52 % 0 0,00 %
2020 August 1.118 0 0,00 % 1.114 99,64 % 2 0,18 %
2020 September 841 0 0,00 % 824 97,98 % 0 0,00 %
2020 Oktober 800 0 0,00 % 784 98,00 % 0 0,00 %
2020 November 934 0 0,00 % 915 97,97 % 0 0,00 %
2020 Dezember 1.368 0 0,00 % 1.358 99,27 % 0 0,00 %
2021 Januar 1.028 0 0,00 % 995 96,79 % 0 0,00 %
2021 Februar 1.093 1 0,09 % 1.075 98,35 % 0 0,00 %
2021 März 681 2 0,29 % 674 98,97 % 0 0,00 %
Gesamt 20.271 3 0,01 % 19.243 94,93 % 6 0,03 %
b) Wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer zwischen
Eingang eines Antrags auf vom Bund unterstützte Kreditprogramme für
Baden-Württemberg und Auszahlung?
Der Zeitraum zwischen Antrag und erster Auszahlung eines Darlehens ist
maßgeblich vom Endkreditnehmer abhängig, da dieser innerhalb der Abruffrist über
den Zeitpunkt der ersten Auszahlung entscheidet, zu dem er die Mittel über die
Hausbank abruft. Die Zeiträume zwischen Antrag und Auszahlung sind somit
sehr individuell und volatil. Über den Zeitraum zwischen Antragseingang und
erster Auszahlung liegen zudem keine strukturierten Daten vor, so dass eine
entsprechende Ermittlung eines Durchschnittswertes nicht möglich ist.
8. Für welche Maßnahmen wurden bisher wie viele Haushaltsmittel
ausgezahlt, und wie viele Mittel sind aktuell noch nicht vergeben (bitte
aufschlüsseln)?
Soforthilfe, Überbrückungshilfen und Außerordentliche Wirtschaftshilfe
(Novemberhilfe/Dezemberhilfe)
Mit dem Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2020 wurden für kleine und
mittlere Unternehmen und Soloselbständige im Haushalt für das Jahr 2020 im
Kapitel 6002 Titel 683 01 (Corona-Soforthilfen für kleine Unternehmen und
Soloselbständige) Mittel in Höhe von 18 Mrd. Euro und im Kapitel 6002 Titel 683
02 (Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen)
Mittel in Höhe von 24,6 Mrd. Euro veranschlagt. Im Haushaltsjahr 2021
beträgt der Ansatz im Kapitel 6002 Titel 683 02 „Corona-Unternehmenshilfen“
insgesamt 39,5 Mrd. Euro. Davon wurden mit Stand vom 15. März 2021 bisher
18 Mrd. Euro dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
zugewiesen. Mit Kabinettsbeschluss vom 24. März 2021 hat die Bundesregierung
einen Nachtragshaushalt für 2021 auf den Weg gebracht, welcher eine
Erhöhung des Ansatzes im Kapitel 6002 Titel 683 02 Corona-Unternehmenshilfen
um weitere 25,5 Mrd. vorsieht.
Eine Aufteilung im Sinne einer Zusicherung oder Reservierung der im
Bundeshaushalt etatisierten Mittel für einzelne Bundesländer erfolgt nicht. Der Bund
stellt die Mittel für die Corona-Hilfeprogramme bereit. Diese können von den
Bundesländern nach Bedarf abgerufen werden. Die Zuweisung erfolgt durch
das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) an die
Bewilligungsstellen der Länder.
Im Haushaltsjahr 2020 wurden aus Kapitel 6002 Titel 683 01 Mittel in Höhe
von 14 080 477 322,97 Euro und aus Kapitel 6002 Titel 683 02 Mittel in Höhe
von 3 724 003 507,71 an die Bundesländer zugewiesen oder direkt an die
Antragstellerinnen und Antragsteller ausgezahlt (Abschlags- und
Direktzahlungen).
Im Haushaltsjahr 2021 wurden mit Stand vom 29. März 2021 aus Kapitel 6002
Titel 683 02 Mittel in Höhe von 12 864 157 185,44 Euro an die Bundesländer
zugewiesen oder direkt an die Antragstellerinnen und Antragsteller ausgezahlt
(Abschlags- und Direktzahlungen).
KfW-Sondermaßnahme „Corona-Hilfe für Unternehmen“
Die von der KfW zugelieferten Zahlen beziehen sich auf die zugesagten Mittel
im Rahmen der Sondermaßnahme „Corona-Hilfe für Unternehmen“. Die Höhe
des Zusagevolumens ist jeweils nicht gleichzusetzen mit der Auszahlung von
Haushaltsmitteln, sondern gibt lediglich eine Indikation hinsichtlich der
Mittelbelegung im Zusammenhang mit den gewährten Garantien.
Das Zusagevolumen (ohne Maßnahmenpaket Start-ups) beläuft sich für Baden-
Württemberg auf 7,141 Mrd. Euro (Stand: 18. März 2021). Es erfolgte keine
spezifische Aufteilung der Garantiesumme von bis zu 150 Mrd. Euro (ohne
Maßnahmenpaket Start-ups) auf die einzelnen Förderprogramme oder
Bundesländer.
Das Maßnahmenpaket für Start-ups, welches Eigenkapital- und
Eigenkapitalnahe Finanzierungen durchführt, umfasst insgesamt 2 Mrd. Euro. Das
Zusagevolumen beträgt in diesen Programmen 1,368 Mrd. Euro (mit Stand vom
26. März 2021). Die Zahlen beziehen sich auf Finanzierungen in ganz
Deutschland.
KfW-Studienkredit
Während der Haushaltsführung 2020 erstattete der Bund der KfW für die
pandemiebedingte Programmanpassung beim KfW-Studienkredit zum Stichtag
30. November 2020 einen Betrag in Höhe von 17 884 594,54 Euro für die
Zinsbefreiung der Kreditnehmenden. Während der Haushaltsführung 2021 erfolgte
bisher keine Erstattung. Die Abrechnung erfolgt auf Bundesebene, ohne
Differenzierung nach Bundesländern.
9. Wie viele Anträge auf KfW-Corona-Hilfen sowie weitere KfW-
Sonderprogramme im Rahmen der Corona-Krise wurden bisher in Baden-
Württemberg gestellt (bitte nach Monaten sowie insgesamt
aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.
10. Sind der Bundesregierung im Hinblick auf die bisher genannten
Maßnahmen Betrugsfälle oder Betrugsversuche in Baden-Württemberg bekannt?
a) Wenn ja, wie viele Fälle sind bekannt bzw. werden untersucht (bitte
nach Fall, Datum, betroffenem Programm, Summe und weiteren
Angaben aufschlüsseln)?
Die Fragen 10 und 10a werden gemeinsam beantwortet.
Soforthilfe, Überbrückungshilfen und Außerordentliche Wirtschaftshilfe
(Novemberhilfe/Dezemberhilfe)
Die Bewilligung der Corona-Unterstützungsmaßnahmen des Bundes
(Soforthilfe, Überbrückungshilfen und außerordentliche Wirtschaftshilfen) erfolgt in der
Zuständigkeit der Länder gemäß den einheitlich mit den Ländern
abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarungen und Vollzugshinweisen. Dabei werden
Maßnahmen zur Verhinderung von Missbrauch und Betrug von den Ländern wie bei
jedem anderen Wirtschaftsförderungsprogramm unter Beachtung des jeweils
gültigen Verwaltungsverfahrens- und Haushaltsrechts des Landes umgesetzt.
Der Bundesregierung liegen derzeit noch keine abschließenden Erkenntnisse zu
Betrugsfällen oder Betrugsversuchen in Baden-Württemberg vor. Zu den dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bekannten Verdachtsfällen bzw.
zu den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zur Anzeige
gebrachten Verdachtsfällen bei der Überbrückungshilfe III dauern die
Ermittlungen und Sachverhaltsaufklärung aktuell noch an.
In den zwischen Bund und Ländern vereinbarten Verwaltungsvereinbarungen
zur Durchführung der Corona-Unterstützungsmaßnahmen ist nach Beendigung
der Hilfen die Vorlage von Schlussberichten durch die Länder an den Bund
vorgesehen, die detaillierte Informationen über die Anzahl der Anträge,
Bewilligungen, Ablehnungen, Auszahlungen, etwaige Rückforderungen und auch zu
Betrugsfällen enthalten werden. Im Übrigen liegt der Bundesregierung eine
vollständige Erfassung der bisher eingeleiteten Ermittlungsverfahren nicht vor.
Die Strafverfolgung liegt in der Zuständigkeit der Länder. Die Länder haben im
Rahmen des regelmäßigen Monitorings zur Durchführung der Corona-
Soforthilfen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie rund 14 500
bekannte Strafanzeigen und Ermittlungsverfahren mitgeteilt. Davon wurden
von Baden-Württemberg mit Stand vom 28. Februar 2021 der Bundesregierung
700 Strafanzeigen gemeldet. Nach Einschätzung des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie ist die Zahl der tatsächlich eingereichten Strafanzeigen
und Ermittlungsverfahren höher.
KfW-Sondermaßnahme „Corona-Hilfe für Unternehmen“
Die folgenden Informationen beziehen sich auf die Finanzierungen im Rahmen
der Corona Sondermaßnahme der KfW in ganz Deutschland. Eine
Aufgliederung der Fälle nach Bundesländern ist nicht möglich.
Für 2020 gilt:
Seit es Corona-Kredite bei der KfW gibt, wurden insgesamt 57 Vorgänge von
Extern an die KfW gemeldet bzw. wurden intern aktiv von der KfW überprüft.
48 Fälle sind abgeschlossen, in neun Fällen fehlen noch Unterlagen zur
endgültigen Beurteilung. In fünf von 57 Fällen wurden die Ermittlungsbehörden aktiv
(Vorlage eines Auskunftsersuchens bei der KfW). In drei Fällen wurde ein
Strafantrag gestellt. Die Kreditarten ERP Gründerkredit (17-mal), KfW-
Schnellkredit (17-mal) und KfW-Unternehmerkredit (neunmal) sind am
häufigsten betroffen.
Für 2021 gilt:
Im Jahr 2021 wurden mit Stand vom 23. März 2021 insgesamt 24 Vorgänge
von extern an die KfW gemeldet bzw. wurden intern aktiv von der KfW
überprüft. Acht Fälle sind abgeschlossen, in 16 Fällen fehlen noch Unterlagen zur
endgültigen Beurteilung. In vier Fällen wurden die Ermittlungsbehörden aktiv
(Vorlage eines Auskunftsersuchens bei der KfW). Im Jahr 2021 wurden zwei
Strafanträge gestellt. Die Kreditarten KfW-Schnellkredit (13-mal) und KfW-
Unternehmerkredit (sechsmal) sind am häufigsten betroffen.
Eine Verurteilung wegen betrügerischer Handlungen im Zusammenhang mit
Corona-Krediten zum Nachteil der KfW ist bislang nicht bekannt. In den der
KfW bekannten Verdachtsfällen bzw. den von der KfW zur Anzeige gebrachten
Verdachtsfällen dauern die Ermittlungen aktuell nach den Informationen der
KfW noch an.
KfW-Studienkredit
Der KfW sind keine Betrugsfälle oder Betrugsversuche bekannt.
b) Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um Missbrauch
der genannten Maßnahmen zu verhindern?
Die zur Bewältigung von coronabedingten Liquiditätsengpässen
bereitgestellten Soforthilfen des Bundes konnten vom Antragsberechtigten selbst beantragt
werden. In der Regel wurde aufgrund des im Antrag vom Unternehmen
dargelegten Liquiditätsengpasses die Soforthilfe nach Prüfung und Bearbeitung
durch die Bewilligungsstelle des Landes unter dem Vorbehalt der
nachträglichen Überprüfung und gegebenenfalls Rückforderung bei Überkompensation
bewilligt.
Das Antragsverfahren bei den Überbrückungshilfen sieht die Einschaltung
eines sogenannten prüfenden Dritten vor, u. a. Steuerberater/innen,
Wirtschaftsprüfer/innen, vereidigte Buchprüfer/innen, Rechtsanwälte/innen, die für die
Antragsbearbeitung durch vorherige Authentifizierung freigeschaltet sind. Dies
ermöglicht eine zielgenaue und weitgehend missbrauchsfreie, aber gleichzeitig
unbürokratische Vergabe der öffentlichen Mittel für die Antragstellerinnen und
Antragsteller. Der prüfende Dritte unterstützt die Antragstellenden bei der
Ermittlung der für die Beantragung erforderlichen Angaben u. a. zu
Umsatzrückgängen und Fixkosten. Darüber hinaus berät er den Antragstellenden bei
Fragen zu Antragsvoraussetzungen und zum Antragsverfahren. Die Kosten, die
dem Antragstellenden durch die Einbindung eines prüfenden Dritten entstehen,
sind im Rahmen der Überbrückungshilfen förderfähig.
Bei den außerordentlichen Wirtschaftshilfen November- und Dezemberhilfe ist
dem Grunde nach eine Antragstellung über einen prüfenden Dritten, wie auch
durch die Antragstellerin oder den Antragsteller selbst möglich. Die
eigenständige Antragstellung ist allerdings nur für Soloselbständige möglich, sofern sie
bisher keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben und die zu
gewährende Novemberhilfe bzw. Dezemberhilfe jeweils 5 000 Euro nicht übersteigt.
Um in diesen Fällen den Soloselbständigen zu authentifizieren, ist die Nutzung
des in der Steuerverwaltung verwendeten ELSTER-Zertifikats erforderlich.
Dies gewährleistet, dass die November- bzw. Dezemberhilfe unmittelbar beim
Berechtigten ankommt und verringert eine mögliche Missbrauchsgefahr.
Soloselbständigen steht damit ein Weg offen, die außerordentlichen
Wirtschaftshilfen ohne zusätzliche Kosten beantragen zu können. Entsprechend können
Soloselbständige auch die Neustarthilfe bis zu 7 500 Euro direkt beantragen.
Die Bedingungen für die Inanspruchnahme der Förderung sind in den
jeweiligen Programm-Merkblättern veröffentlicht. Der Kunde bestätigt mit
Antragstellung, dass die Förderbedingungen eingehalten sind. Zusätzlich ist jeder
Kreditnehmer verpflichtet, sich gemäß Geldwäschegesetz bei Antragstellung bei
der Hausbank bzw. beim Vertriebspartner für den KfW-Studienkredit zu
legitimieren. Die KfW führt im Nachgang stichprobenartig Prüfungen der
Fördermittelvergabe vor Ort durch (sogenannte Hausbankprüfungen).
11. In wie vielen Fällen mussten in Baden-Württemberg Soloselbstständige
nach Kenntnis der Bundesregierung Soforthilfen bzw.
Überbrückungshilfen zurückzahlen, weil sie diese zur Deckung der Lebenshaltungskosten
genutzt haben?
Zu den Gründen der Rückforderungen der Hilfen seitens der Länder von
Solselbständigen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
12. Wie viele Insolvenzanträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
in den Jahren 2015 bis 2019 im Durchschnitt monatlich in Baden-
Württemberg sowie bundesweit gestellt?
13. Wie viele Insolvenzanträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
seit März 2020 im Durchschnitt monatlich in Baden-Württemberg sowie
bundesweit gestellt?
14. Wie viele Insolvenzanträge wurden durch Soloselbstständige nach
Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2019 im
Durchschnitt monatlich in Baden-Württemberg sowie bundesweit gestellt?
15. Wie viele Insolvenzanträge wurden durch Soloselbstständige nach
Kenntnis der Bundesregierung seit März 2020 im Durchschnitt
monatlich in Baden-Württemberg sowie bundesweit gestellt?
Die Fragen 12 bis 15 werden gemeinsam beantwortet.
Aus den vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Daten ist jeweils
erkennbar, wie viele Insolvenzen pro Monat bzw. pro Jahr zu verzeichnen sind
und wie sich diese auf die verschiedenen Länder und nach der Zahl der
Arbeitnehmer/innen verteilen. Die aktuellsten Informationen liegen für November
2020 vor. Die Datei ist abrufbar unter
https://www.destatis.de/DE/Themen/Bra
nchen-Unternehmen/Unternehmen/Gewerbemeldungen-Insolvenzen/Publikatio
nen/_publikationen-innen-insolvenzen.html.
16. Wie wird sich nach Einschätzung der Bundesregierung die Zahl der
Insolvenzanträge nach Ende der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
entwickeln (bitte bundesweit sowie für Baden-Württemberg
aufschlüsseln)?
Prognosen zum weiteren Insolvenzgeschehen sind derzeit mit hoher
Unsicherheit behaftet. Dies zeigen auch aktuelle Experteneinschätzungen: Für das Jahr
2021 rechnen die Kreditversicherer Euler Hermes und Atradius mit 16 900
bzw. 19 000 Insolvenzen, IW Köln mit 23 250 Insolvenzen, Crif Bürgel mit bis
zu 35 500 Insolvenzen und Creditreform/ZEW mit bis zu 41 000 Insolvenzen.
Die Bundesregierung erwartet vor diesem Hintergrund einen deutlichen
Anstieg der Unternehmensinsolvenzen. Unternehmensumfragen, wie z. B. des ifo
Instituts, nach denen sich im Februar 2021 fast ein Fünftel der Unternehmen als
existenzbedroht einschätzten, dürften das tatsächliche Insolvenzrisiko hingegen
überzeichnen.
17. Wie hoch ist nach Ansicht der Bundesregierung die Zahl der Gläubiger,
die durch die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht selbst von einer
Insolvenz betroffen sind (bitte bundesweit sowie für Baden-Württemberg
aufschlüsseln)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]