[Deutscher Bundestag Drucksache 17/2422
17. Wahlperiode 07. 07. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Cornelia Behm,
Ulrike Höfken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/2242 –
Förderpraxis der Landwirtschaftlichen Rentenbank
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Landwirtschaftliche Rentenbank hat den staatlichen Auftrag, die
Landwirtschaft und den ländlichen Raum zu fördern. Die Förderpraxis der
Landwirtschaftlichen Rentenbank ist mitbestimmend für die Entwicklung der
Landwirtschaft in Deutschland. § 3 Absatz 1 des Gesetzes über die Landwirtschaftliche
Rentenbank legt fest, dass neben der Landwirtschaft und der Vermarktung
gleichermaßen agrarbezogener Umweltschutz, die Förderung erneuerbarer
Energien, die Verbreitung des ökologischen Landbaus und der Tierschutz in der
Landwirtschaft durch die Landwirtschaftliche Rentenbank gefördert werden
sollen.
1. Wie hoch war die jährliche Summe der neuen Programmkredite in den
Jahren 2005 bis 2009?
Volumen des Neugeschäfts in den Programmkrediten
2005: 2 795 Mio. Euro;
2006: 2 717 Mio. Euro;
2007: 2 748 Mio. Euro;
2008: 4 018 Mio. Euro;
2009: 5 387 Mio. Euro.
2. Wie verteilen sich die neuen Programmkredite in den Jahren 2005 bis 2009
auf die einzelnen Kreditprogramme?
Volumen des Neugeschäfts in den Programmkrediten nach Programmen bzw.
Förderschwerpunkten (in Mio. Euro) Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz vom 5. Juli 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/2422 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode2005
2006
2007
2008
2009
Programmkredite insgesamt 2 795
Junglandwirte 641
Landwirtschaft 546
Umweltschutz und Nachhaltigkeit 385
Dorferneuerung und ländliche Entwicklung 131
Räumliche Strukturmaßnahmen 653
Sonstige inkl. Zweckvermögen 439
Programmkredite insgesamt 2 717
Junglandwirte 408
Landwirtschaft 407
Umweltschutz und Nachhaltigkeit 464
Ländliche Entwicklung 68
Räumliche Strukturmaßnahmen 550
Refinanzierung Landesförderinstitute 766
Sonstige inkl. Zweckvermögen 54
Programmkredite insgesamt 2 748
Junglandwirte 412
Landwirtschaft 440
Umweltschutz und Nachhaltigkeit 404
Ländliche Entwicklung 297
Räumliche Strukturmaßnahmen 502
Refinanzierung Landesförderinstitute 660
Sonstige inkl. Zweckvermögen 33
Programmkredite insgesamt 4 018
Landwirtschaft 1 270
Agrar- und Ernährungswirtschaft 375
Neue Energien 345
Ländliche Entwicklung 1 814
Sonstige inkl. Zweckvermögen 214
Programmkredite insgesamt 5 387
Landwirtschaft 2 006
Agrar- und Ernährungswirtschaft 204
Neue Energien 1 554
Ländliche Entwicklung 1 354
Sonstige inkl. Zweckvermögen 268
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/24223. Wie viele Kredite wurden in den letzten fünf Jahren für Stallneubauten mit
mehr als 1 000 Schweinemastplätzen vergeben (bitte aufschlüsseln nach
Jahr und Region)?
4. Wie viele Kredite wurden in den letzten fünf Jahren für Stallneubauten mit
mehr als 10 000 Hühnermast- oder Legehennenplätze vergeben (bitte
aufschlüsseln nach Jahr und Region)?
5. Wie viele Kredite wurden in den letzten fünf Jahren für
Milchviehstallbauten mit mehr als 150 Plätzen vergeben (bitte aufschlüsseln nach Jahr und
Region)?
6. Wie viele der in den Fragen 3 bis 5 genannten Kredite wurden unter „Top-
Konditionen“ vergeben (bitte aufschlüsseln nach Fördertatbestand, Jahr
und Region)?
7. Wie hoch war der Anteil der in den Fragen 3 bis 5 genannten Kredite am
gesamten Kreditneugeschäft (bitte aufschlüsseln nach Jahren)?
8. Wie hoch war die jährliche Summe der in den Fragen 3 bis 5 genannten
Kredite (bitte aufschlüsseln nach Fördertatbestand, Jahr und Region)?
Für die Beantwortung der Fragen 3 bis 5 und der sich daran anschließenden
Fragen 6 bis 8 liegen keine statistischen Angaben vor.
9. Wie viele Kredite wurden in den letzten fünf Jahren für tiergerechte
Haltungsverfahren und ökologischen Landbau vergeben (bitte
aufschlüsseln nach Jahr und Region)?
10. Wie hoch war der jährliche Anteil dieser Kredite am gesamten
Kreditneugeschäft in den letzten fünf Jahren?
11. Wie hoch war die jährliche Summe dieser Kredite?
Die Fragen 9 bis 11 werden zusammen beantwortet.
Mit dem Start des Programms „Umweltschutz und Nachhaltigkeit“ am 1. Juli
2005 wurde der Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche
Rentenbank (LR) Rechnung getragen. Die Förderung in den Bereichen agrarbezogener
Umweltschutz, Ökologischer Landbau, erneuerbare Energien und
nachwachsende Rohstoffe, Verbesserung der Tierhaltung in der Landwirtschaft sowie
agrarbezogener Verbraucherschutz wurden in diesem Programm konzentriert
und zu den Konditionen LR-Top angeboten.
Im Geschäftsjahr 2005 wurden im Programm „Umweltschutz und
Nachhaltigkeit“ Darlehen mit einem Gesamtvolumen von 384,7 Mio. Euro zugesagt. Davon
wurden 20,2 Mio. Euro zur Verbesserung der Tierhaltung ausgereicht. Insgesamt
6,7 Mio. Euro wurden für Investitionen in den ökologischen Landbau und den
agrarbezogenen Umweltschutz zugesagt und 2,9 Mio. Euro für Investitionen in
den agrarbezogenen Verbraucherschutz.
Darüber hinaus wurde im Geschäftsjahr 2005 die Umstellung der
Legehennenhaltung von der Käfighaltung auf tiergerechtere Haltungsverfahren im
Bundesprogramm „Tiergerechte Haltungsverfahren“ durch Darlehen mit einem
Gesamtvolumen von 4,5 Mio. Euro gefördert.
Im Geschäftsjahr 2006 wurden im Programm „Umweltschutz und
Nachhaltigkeit“ Darlehen mit einem Gesamtvolumen von 463,7 Mio. Euro zugesagt. Davon
wurden 40,3 Mio. Euro zur Verbesserung der Tierhaltung ausgereicht. Insgesamt
13,7 Mio. Euro wurden für Investitionen in den ökologischen Landbau und den
Drucksache 17/2422 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeagrarbezogenen Umweltschutz zugesagt und 6,1 Mio. Euro für Investitionen in
den agrarbezogenen Verbraucherschutz. Im bis zum 31. Dezember 2006
befristeten Bundesprogramm „Tiergerechte Haltungsverfahren“ wurden Darlehen mit
einem Gesamtvolumen von 3,2 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2006 zugesagt.
Im Geschäftsjahr 2007 wurden im Programm „Umweltschutz und
Nachhaltigkeit“ Darlehen mit einem Gesamtvolumen von 404,4 Mio. Euro zugesagt. Davon
wurden 43,8 Mio. Euro zur Verbesserung der Tierhaltung ausgereicht. Insgesamt
17,9 Mio. Euro wurden für Investitionen in den ökologischen Landbau und den
agrarbezogenen Umweltschutz zugesagt und 5,3 Mio. Euro für Investitionen in
den agrarbezogenen Verbraucherschutz. Im Bundesprogramm „Tiergerechte
Haltungsverfahren“ wurden Darlehen mit einem Gesamtvolumen von 3,2 Mio.
Euro im Geschäftsjahr 2007 zugesagt, die im Jahr 2006 bewilligt worden waren.
Im Geschäftsjahr 2008 fand eine umfassende Neugestaltung der
Förderprogrammstruktur statt. Maßnahmen zur Verbesserung der Tierhaltung und des
Verbraucherschutzes sowie zur Steigerung der Energieeffizienz und zur
Emissionsminderung werden nach der neuen Struktur der Programme ebenso zu den
Konditionen LR-Top gefördert, wie alle Investitionen in den ökologischen Landbau.
Für Investitionen zur Verbesserung der Tierhaltung wurden im Jahr 2008
Darlehen mit einem Gesamtvolumen von 60,4 Mio. Euro ausgereicht. Für
Investitionen in den ökologischen Landbau wurden Darlehen mit einem Gesamtvolumen
von 20,5 Mio. Euro zugesagt, für Maßnahmen zur Minderung von Emissionen
der landwirtschaftlichen Primärproduktion Darlehen mit einem Gesamtvolumen
von 11,8 Mio. Euro.
Im Geschäftsjahr 2009 wurden für Maßnahmen zur Verbesserung der
Tierhaltung Darlehen mit einem Gesamtvolumen von 123,1 Mio. Euro zugesagt.
Investitionen in den ökologischen Landbau wurden durch Darlehen mit einem
Gesamtvolumen von 18,1 Mio. Euro gefördert, Maßnahmen zur Minderung von
Emissionen der landwirtschaftlichen Primärproduktion durch Darlehen mit
einem Gesamtvolumen von 9,1 Mio. Euro.
Ein Vergleich der Förderung in den nachhaltigen Bereichen ist über die Jahre
nicht uneingeschränkt möglich, da sich die Zuordnung der einzelnen
Investitionsvorhaben mit der strukturellen Entwicklung der Programmkredite
verändert. Investitionen in den Verbraucherschutz sowie Maßnahmen von
landwirtschaftlichen Lohnunternehmen zur Minderung von Emissionen wurden
beispielsweise in den Programmen für die Landwirtschaft zugesagt, bevor das
Programm „Umwelt- und Verbraucherschutz“ eingeführt wurde, in dem der
landwirtschaftlichen Primärproduktion vor- und nachgelagerte
Investitionsvorhaben gefördert werden.
Investitionen von Junglandwirten werden ebenso zu den Konditionen LR-Top
gefördert, wie Investitionen in den ökologischen Landbau, Maßnahmen zur
Verbesserung der Tierhaltung sowie des agrarbezogenen Umweltschutzes. Auch
wenn das Investitionsvorhaben eines Junglandwirts die Voraussetzungen erfüllt,
um in einem der auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Programme gefördert zu
werden, wird bei der Beantragung primär das Programm für Junglandwirte
ausgewählt. Die Auswertung der auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Programme enthält
daher nicht alle Darlehen, die von der Rentenbank für Investitionen zur
Verbesserung der Tierhaltung, für Maßnahmen des agrarbezogenen Umweltschutzes oder
für Investitionen in den ökologischen Landbau zugesagt wurden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/242212. Wie hoch war der jährliche Mittelzufluss an den Förderfonds in den letzten
fünf Jahren?
13. Wie hoch war der jährliche Mittelzufluss zum Zweckvermögen in den
letzten fünf Jahren?
Die Fragen 12 und 13 werden zusammen beantwortet.
In den Jahren 2005 bis 2009 wurden jeweils 50 Prozent des Bilanzgewinns der
Rentenbank des Vorjahres dem Förderungsfonds und dem Zweckvermögen
zugewiesen.
Dies waren in den letzten 5 Jahren ca. 5 Mio. Euro jährlich für jeden Fonds.
14. Wie viele Projekte wurden in den letzten fünf Jahren insgesamt über den
Förderfonds gefördert?
In den Jahren 2005 bis 2009 wurden insgesamt 470 Projekte aus dem
Förderungsfonds gefördert, wovon ein Teil über mehrere Jahre unterstützt wurde.
15. Welche Institutionen erhielten in den letzten fünf Jahren eine Förderung,
und wie hoch war der jeweilige Förderbetrag?
Mit den Mitteln des Förderungsfonds wurden sowohl Einzelprojekte finanziell
unterstützt als auch Institutionen, die für die Landwirtschaft und ländliche
Räume tätig sind. Neben agrarbezogenen Forschungsvorhaben gehören dazu
praxisorientierte Modellprojekte, Fortbildungsmaßnahmen und
Veranstaltungen. Seit vielen Jahren werden auch die Landjugendarbeit, die
Landseniorenarbeit sowie der Deutsche LandFrauenverband e. V. durch den Förderungsfonds
unterstützt.
Die Förderung agrarbezogener Forschung bildete einen Schwerpunkt des
Förderungsfonds. Fördermittel erhielten z. B. neben dem Stifterverband für die
Deutsche Wissenschaft und anderen Einrichtungen zur Wissenschaftsförderung auch
das Department für Agrarökonomie und Rurale Entwicklung der Universität
Göttingen, der Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der Universität Frankfurt
am Main, das Institut für Agrarpolitik und Marktforschung der Universität
Gießen, das Internationale Institut für Wald und Holz der Universität Münster sowie
der Fachbereich Ökologische Agrarwissenschaften der Universität Kassel.
Einen weiteren Schwerpunkt bildeten Zuschüsse für die Weiterbildung des
landwirtschaftlichen Berufsstandes. In nennenswertem Umfang erhielt z. B. die
Andreas Hermes Akademie für den Unterrichts- und Lehrbetrieb Mittel aus dem
Förderungsfonds. Ebenso wurden das Trainee-Programm der Deutschen
Landwirtschafts-Gesellschaft e. V. sowie Seminare und Fortbildungsveranstaltungen
der Bildungsstätte des deutschen Gartenbaus, der Bundeslehranstalt Burg
Warberg e. V. und des Vereins zur Förderung der Land- und Forstarbeiter e. V. (VLF)
unterstützt.
Projekte der Ernährungsbildung für Kinder und Jugendliche wurden ebenfalls
gefördert, z. B. das Schulgartenprojekt „Kids an die Knolle“ und der „aid-
Ernährungsführerschein“ für Schüler der 3. Grundschulklasse.
Die Beispiele der geförderten Einrichtungen werden in den jährlichen
Geschäftsberichten der LR dargestellt.
Zu den Förderbeträgen dieser Frage können aus Vertraulichkeitsgründen keine
Angaben gemacht werden.
Drucksache 17/2422 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode16. Welche Projekte und Institutionen wurden im Rahmen der
Innovationsförderung aus dem Zweckvermögen gefördert?
17. Wie hoch war hierbei der jeweilige Förderbetrag?
Die Fragen 16 und 17 werden zusammen beantwortet.
Mit Hilfe des Zweckvermögens werden sowohl Markt- und Praxiseinführungen
von Innovationen als auch Maßnahmen der vorwettbewerblichen Entwicklung
gefördert. Im Rahmen der Markt- und Praxiseinführung werden ausschließlich
kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Agrarwirtschaft durch zinsgünstige
Darlehen gefördert. Eine Einzelaufstellung der Endkreditnehmer kann hier nicht
erfolgen.
In den Jahren 2005 bis 2009 wurden folgende Darlehensbeträge ausgereicht:
2009 8,2 Mio. Euro
2008 6,4 Mio. Euro
2007 10,2 Mio. Euro
2006 8,6 Mio. Euro
2005 3,7 Mio. Euro
Im Rahmen der vorwettbewerblichen Entwicklung werden insbesondere
agrarwissenschaftliche Forschungseinrichtungen und Universitäten über Zuschüsse
gefördert. In den Jahren 2007 bis 2009 wurden folgende Zuschüsse ausgereicht.
In 2007 wurden erstmalig Zuschüsse vergeben.
2009 5,1 Mio. Euro
2008 1,7 Mio. Euro
2007 1,6 Mio. Euro
Ein beispielhaftes Vorhaben ist das Verbundprojekt ZINEG „Zukunftsinitiative
Niedrigenergie-Gewächshaus“ an dem verschiedene Projektpartner beteiligt
sind. Im Rahmen des Verbundes werden an verschiedenen Standorten
wissenschaftliche Begleitforschungen zur Steigerung der Energie- und
Ressourceneffizienz im Bereich der gartenbaulichen Unterglasproduktion durchgeführt. Ziel
dieses Verbundvorhabens ist es, den Verbrauch fossiler Energie und damit die
(fossilen) CO2-Emissionen für die Pflanzenproduktion in Gewächshäusern
möglichst weit zu reduzieren.
Ein weiteres Beispiel ist der Bau eines frei belüfteten Milchviehversuchsstalls
des Landwirtschaftszentrum „Haus Riswick“ der Landwirtschaftskammer
Nordrhein-Westfalen. Der Bau des Stalles wurde mit zinsgünstigen Darlehen
gefördert sowie die entsprechenden wissenschaftlichen Begleituntersuchungen der
Rheinischen Friedrich-Wilhelms Universität Bonn zum Ausstoß
umwelttoxischer und klimarelevanter Gase mit Zuschüssen aus dem Zweckvermögen.
18. Wie viele Anträge zum Förderfonds und zur Innovationsförderung wurden
2009 abgelehnt?
19. In welche Bereiche lassen sich die abgelehnten Anträge aufteilen?
Die Fragen 18 und 19 werden zusammen beantwortet.
Die Ablehnungsquote beim Zweckvermögen ist gering, da die Anträge in der
Regel stark vorbesprochen sind, d. h. im Vorfeld einer Antragstellung. Aufgrund
der geringen Zahl an Ablehnungen können aus deren inhaltlicher Aufteilung
keine belastbaren Aussagen hergeleitet werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/2422Im Jahr 2009 wurden 13 Anträge zum Förderungsfonds abgelehnt.
Die abgelehnten Anträge zum Förderungsfonds betreffen unterschiedliche
Vorhaben. Auch hier kann aufgrund der geringen Anzahl keine aussagekräftige
Einteilung in Bereiche vorgenommen werden.
20. Wie verteilen sich anteilig die Fördermaßnahmen der
Landwirtschaftlichen Rentenbank aus dem Förderfonds und dem Zweckvermögen auf die
in § 3 Absatz 1 des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank
genannten Förderbereiche (1 bis 5)?
Die Verwendung des Zweckvermögens richtet sich nach § 2 des Gesetzes über
das Zweckvermögen des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank. Das
Zweckvermögen darf demnach nur zur Förderung von Innovationen in der
Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, dem Gartenbau und der Fischerei verwendet
werden.
Die Vergabe der Mittel aus dem Förderungsfonds erfolgt nicht nach § 3 des
Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank, sondern nach den
Förderrichtlinien, welche die Anstaltsversammlung nach § 9 des Gesetzes über die
Landwirtschaftliche Rentenbank zur Verwendung der Mittel des Förderungsfonds
erlassen hat. Die Förderrichtlinien nennen in § 1 die Bereiche, die im Mittelpunkt
der Förderung stehen sollen. Schwerpunkte der Projektförderung bilden die
Bereiche „Maßnahmen der agrarbezogenen Fort- und Weiterbildung, sowie
Beratung“ sowie die „Agrarbezogene Forschung und Forschungskoordination“.
21. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der Deutsche Bauernverband
e. V. der alleinige Vertreter der deutschen Landwirtschaft ist?
Der Deutsche Bauernverband e. V. ist der landwirtschaftliche Spitzenverband
und stellt eine bedeutende Interessenvertretung in dem durch § 3 Absatz 1 des
Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank definierten Aufgabenbereich
der Landwirtschaftlichen Rentenbank dar.
22. Ist aus Sicht der Bundesregierung die Bestimmung aus § 7 Absatz 1 Satz 1
des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank noch zeitgemäß,
wonach der Deutsche Bauernverband e. V. alle sechs Vertreter
landwirtschaftlicher Organisationen im Verwaltungsrat benennen darf?
Nach § 7 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank
benennt der Deutsche Bauernverband e. V. sechs der acht Vertreter
landwirtschaftlicher und ernährungswirtschaftlicher Organisationen. Ein Vertreter wird
vom Deutschen Raiffeisenverband e. V. benannt, ein weiterer als Vertreter der
Ernährungswirtschaft von den ernährungswirtschaftlichen Verbänden. Der
Verwaltungsrat besteht zudem aus Vertretern des Bundes und der Länder, einem
Vertreter der Gewerkschaften sowie drei Vertretern von Kreditinstituten oder
anderen Kreditsachverständigen.
Die Zusammensetzung des Verwaltungsrates der Landwirtschaftlichen
Rentenbank ist historisch gewachsen. Durch die Benennung von Vertretern
landwirtschaftlicher und ernährungswirtschaftlicher Organisationen wird sichergestellt,
dass die Fachkompetenz aus dem Bereich der Förderaufgaben der
Landwirtschaftlichen Rentenbank in den Verwaltungsrat einbezogen wird. Die
Zusammensetzung muss jedoch zugleich den bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen
an Überwachungsorgane entsprechen und die effiziente Erfüllung der Aufgaben
des Verwaltungsrates gewährleisten, insbesondere die nach § 7 Absatz 4 des Ge-
Drucksache 17/2422 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank dem Verwaltungsrat obliegende
Überwachung der Geschäftsführung des Vorstandes.
23. Unterstützt die Bundesregierung die Öffnung des Verwaltungsrates für
Vertreter anderer berufsständischer Verbände?
Strukturelle Veränderungen im Bereich berufständischer Verbände können
Anlass sein, die Zusammensetzung eines pluralistisch angelegten Gremiums – etwa
des Verwaltungsrates der Landwirtschaftlichen Rentenbank – entsprechend
anzupassen. Die Zusammensetzung des Verwaltungsrates ist allerdings gesetzlich
festgelegt und kann daher nur langfristig Änderungen im Bereich
berufständischer Verbände nachvollziehen. Zudem vereint der Verwaltungsrat der
Landwirtschaftlichen Rentenbank besondere Fachkompetenz aus den Bereichen der
Land- und Ernährungswirtschaft und des Bankwesens. Eine Veränderung dieser
Zusammensetzung durch Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche
Rentenbank ist derzeit nicht beabsichtigt.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]