[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Michael Theurer,
Nicole Bauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/28021 –
Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in der Pandemie
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Gegenwärtig häufen sich nach Aussagen aus pädiatrischen Kreisen die
Warnungen vor schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen, unter denen Kinder und
Jugendliche infolge der geltenden Corona-Maßnahmen leiden. Es sei unter
anderem zu beobachten, dass Depressionen, Essstörungen, auffällige
Gewichtsveränderung oder pathologisches Medienverhalten in auffälliger Häufung
auftreten (
https://rp-online.de/nrw/panorama/corona-in-dortmund-arzt-beklagt-sc
hwere-psychische-und-koerperliche-stoerungen-bei-kindern_aid-55974341).
Dabei sei vor allem der Wegfall von Kontakten zu anderen Kindern im
Rahmen von Schul- oder Kitabesuchen und außerschulischen Aktivitäten ein
belastender Faktor. Eine schnellstmögliche Öffnung ist daher auch aus Sicht der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung unbedingt anzustreben (
https://www.aer
ztezeitung.de/Politik/KBV-Chef-Lockdown-belastet-Kinder-416693.html).
Die unlängst erschienene Copsy-Studie des Universitätsklinikums Hamburg-
Eppendorf (UKE) bestätigt diese Befürchtungen. Demnach zeigt bereits jedes
dritte Kind während der Krise Verhaltensauffälligkeiten (
https://www.uke.de/k
liniken-institute/kliniken/kinder-und-jugendpsychiatrie-psychotherapie-und-ps
ychosomatik/forschung/arbeitsgruppen/child-public-health/forschung/copsy-st
udie.html). Zudem geht das Forschungsnetzwerk Medizinischer Kinderschutz
am UKE nach Erhebung von Daten von 159 stationären und ambulanten
Kinderschutzambulanzen und Kinderschutzgruppen davon aus, dass eine hohe
Dunkelziffer von Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern vorliegt.
Hier wird ebenfalls ein Grund in einer gegenwärtig fehlenden
Kontrollfunktion durch Schulen und Kitas gesehen (
https://www.wp.de/panorama/wissensc
haft/kinder-leiden-psychisch-stark-unter-corona-pandemie-id23153302
1.html).
Unmittelbar vor der Bund-Länder-Runde vom 10. Februar 2021 äußerte auch
die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend medial ihre
Bedenken bezüglich der Auswirkungen des Lockdowns auf die
Kindergesundheit (
https://www.spiegel.de/panorama/bildung/corona-und-schule-franziska-g
iffey-sieht-bei-kindern-depressive-verstimmungen-a-f3a647ea-96ee-42d1-b0c
4-c61f665ff39b).
Deutscher Bundestag Drucksache 19/28348
19. Wahlperiode 12.04.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 9. April 2021
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Aus Sicht der Fragesteller ist vor diesem Hintergrund mit höchster Priorität
darauf hinzuwirken, dass Auswirkungen der Corona-Maßnahmen auch auf die
mentale Gesundheit von Kindern und Jugendlichen detailliert identifiziert
werden und zielgenau auf eine Öffnung relevanter Einrichtungen hingearbeitet
wird. Dabei spielt aus Sicht der Fragesteller nicht zuletzt auch die
schnellstmögliche Zulassung sicherer Impfstoffe für Kinder und Jugendliche eine
zentrale Rolle, an der zwar bereits geforscht wird, zu der gegenwärtig aber noch
keine konkrete Perspektive vorliegt (
https://www.tagesschau.de/ausland/uni-o
xford-impfstoff-101.html). Zudem ist nach Auffassung der Fragesteller dafür
Sorge zu tragen, dass Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern Angebote
zur Prävention und Behandlung von isolationsbedingten physischen und
psychischen Erkrankungen erhalten können.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung und die für die Corona-Schutzmaßnahmen maßgeblich
zuständigen Länder sind sich der hohen Belastungen für Kinder und
Jugendliche und deren Familien durch die Corona-Pandemie und die Corona-
Schutzmaßnahmen bewusst und haben eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, um
Familien zu entlasten und Kinder und Jugendliche und deren Familien zu
unterstützen. Ausführliche Ausführungen hierzu beinhaltet die Antwort der
Bundesregierung, insbesondere die Antwort zu Frage 11, der Kleinen Anfrage der
Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/28274.
1. Wie viele Kinder und Jugendliche sind nach aktuellem Stand nach
Kenntnis der Bundesregierung bisher an COVID-19 erkrankt (wenn
möglich, bitte in absoluten Zahlen und prozentualem Anteil angeben
sowie nach Altersgruppen aufschlüsseln)?
a) Wie viele dieser Kinder und Jugendlichen mussten aufgrund der
Erkrankung stationär behandelt werden?
b) Wie viele der in Frage 1a genannten stationär behandelten Kinder
und Jugendlichen mussten intensivmedizinisch behandelt werden?
c) Bei wie vielen Kindern und Jugendlichen traten schwere Verläufe
einer COVID-19-Erkrankung auf?
d) Bei wie vielen Kindern und Jugendlichen wurden bisher
Langzeitfolgen nach einer COVID-19-Erkrankung beobachtet?
Die Fragen 1 bis 1d werden gemeinsam beantwortet.
Bisher sind 385 022 der insgesamt 2 808 873 COVID-19-Fälle bei Personen im
Alter zwischen 0 und 19 Jahren aufgetreten (siehe Tabelle). Nur ein kleiner
Anteil wurde hospitalisiert und nur für eine geringe Anzahl an Fällen wurde
eine Betreuung auf Intensivstation angegeben. Hospitalisierung und Aufnahme
auf Intensivstation treten erst im Verlauf auf und sind in der Regel nicht bei der
ersten Übermittlung des Falls bekannt. Von einer gewissen Untererfassung ist
auszugehen. Bislang sind dem Robert Koch-Institut (RKI) elf validierte
COVID-19-Todesfälle bei unter 20-Jährigen übermittelt worden. Diese Kinder
und Jugendlichen waren zwischen 0 und 17 Jahre alt, bei acht mit Angaben
hierzu sind Vorerkrankungen bekannt. Zu Langzeitfolgen liegen der
Bundesregierung keine validen Erkenntnisse vor.
Altersgruppe
Anzahl
COVID-
19-Fälle
davon mit bekanntem
Hospitalisierungsstatus
davon
hospitalisiert
Betreuung auf
Intensivstation
0–4 Jahre 60.333 45.965 1.641 26
5–9 Jahre 78.087 58.617 548 8
10–14 Jahre 93.690 70.745 824 9
15–19 Jahre 152.912 115.582 1.776 25
2. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den
Ergebnissen der Copsy-Studie des UKE?
3. Liegen der Bundesregierung andere wissenschaftliche Informationen
oder Einschätzungen zu der Materie vor, die von den Ergebnissen der
Copsy-Studie des UKE abweichen, und wenn ja, was genau weicht ab?
Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die COPSY-Studie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf weist – wie
auch weitere Studien – darauf hin, dass die psychosozialen Belastungen von
Kindern und Jugendlichen während der Pandemie weiter zugenommen haben.
Für weitere Informationen hierzu wird auf die Antwort der Bundesregierung zu
Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache
19/28274 verwiesen. Bezüglich der Schlussfolgerungen aus den Ergebnissen
der COPSY-Studie wird auf die Antwort zu Frage 11 der im Vorsatz genannten
Kleinen Anfrage hingewiesen.
4. Hat die Bundesregierung selbst weitere Studien zur Auswirkung der
Corona-Maßnahmen auf Kinder und Jugendliche in Auftrag gegeben
oder geben lassen, und wenn ja, welche, und wann ist mit den
Ergebnissen zu rechnen?
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) fördern die Corona-KiTa-
Studie (
www.corona-kita-studie.de/). Diese Studie wird durch das Deutsche
Jugendinstitut und das Robert Koch-Institut gemeinsam umgesetzt und
untersucht unter anderem, wie die Kindertagesbetreuung und die Familien den
Betreuungsalltag im Rahmen der Corona-Pandemie gestalten und bewältigen.
Dabei wird auch untersucht, wie sich die Schließungen der Kindertagesbetreuung
aus Sicht der Eltern auf ihre Kinder auswirken. Bisherige Ergebnisse zeigen,
dass die Schließungen das Wohlbefinden der Kinder negativ beeinflussen. Im
weiteren Verlauf der Studie wird der Einfluss von Schließungen der
Kindertageseinrichtungen auf weitere, ausgewählte Aspekte der psychischen
Gesundheit von Kindern untersucht. Im Rahmen dieser Studie werden auch
Studienergebnisse von anderen wissenschaftlichen Studien ausgewertet und
aufgenommen. Die Zwischenergebnisse werden fortlaufend unter
www.corona-kita-studi
e.de veröffentlicht.
Das vom BMFSFJ geförderte Nationale Zentrum Frühe Hilfen forscht zudem
zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Familien mit Kindern. Bei
einer Sonderauswertung der COSMO-Umfrage wurden hierbei Daten zu der
psychischen Gesundheit der Familien während der Pandemie erhoben und
ausgewertet (
https://www.fruehehilfen.de/forschung-im-nzfh/forschung-zu-corona/
cosmo-umfrage-familien-in-der-covid-19-krisensituation/).
5. Liegen der Bundesregierung Stellungnahmen (fach-)ärztlicher Verbände
vor, die sich mit den gesundheitlichen Auswirkungen der Corona-
Maßnahmen auf Kinder und Jugendliche befassen, und wenn ja, welche
Aussagen werden darin getätigt, und wie nimmt die Bundesregierung dazu
Stellung?
Der Bundesregierung liegen Stellungnahmen verschiedener (fach-)ärztlicher
Verbände zu diesem Themenkomplex vor, insbesondere der Deutschen
Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e. V. (DGKJ) und diverser im Konvent
der DGKJ zusammengeschlossener pädiatrischer Spezialgesellschaften (z. B.
der Deutschen Gesellschaft für Epidemiologie e. V., der Deutschen Gesellschaft
für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e. V.,
der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendrheumatologie e. V., der
Deutschen Gesellschaft für Kinderschutz in der Medizin e. V., der Deutschen
Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie e. V., der Deutschen Gesellschaft für
Pädiatrische Kardiologie und Angeborene Herzfehler e. V., der Deutschen
Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin e. V.), der Deutschen
Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e. V. und des Berufsverbandes der Kinder-
und Jugendärzte e. V. Die Stellungnahmen betreffen unterschiedliche Aspekte
dieses sehr weiten Themenkomplexes, u. a. medizinische Aspekte zu Corona-
Schutzmaßnahmen für Kinder mit bestimmten chronischen oder
schwerwiegenden Erkrankungen, zum Tragen von Masken, zum Kita- und Schulbetrieb, zu
sozialen und psychischen Auswirkungen und zu Aspekten des Kinderschutzes.
Zentrale Stellungnahmen sind u. a. auf folgenden Internetseiten abrufbar:
https://www.dgkj.de/fachinformationen-der-kinder-und-jugendmedizin-zum-co
rona-virus,
https://www.dakj.de/, https://www.bvkj.de/. Im Übrigen wird auf
die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
6. Liegen der Bundesregierung Stellungnahmen von Elternverbänden vor,
die sich mit den gesundheitlichen Auswirkungen der Corona-
Maßnahmen auf Kinder und Jugendliche befassen, und wenn ja, welche
Aussagen werden darin getätigt, und wie nimmt die Bundesregierung dazu
Stellung?
Der Bundesregierung liegen verschiedene Stellungnahmen des
Kindernetzwerks e. V. (knw), Dachverband der Selbsthilfe von Familien mit Kindern und
jungen Erwachsenen mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen, vor.
Sie sind auf folgender Internetseite abrufbar:
https://www.kindernetzwerk.de/d
e/agenda/News/. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
7. Liegen der Bundesregierung Stellungnahmen von
Kinderschutzeinrichtungen oder Kinderschutzorganisationen vor, die sich mit den
gesundheitlichen Auswirkungen der Corona-Maßnahmen auf Kinder und
Jugendliche befassen, und wenn ja, welche Aussagen werden darin
getätigt, und wie nimmt die Bundesregierung dazu Stellung?
Der Bundesregierung liegt u. a. die Stellungnahme des Deutschen
Kinderschutzbundes für die Kinderkommission des Deutschen Bundestages vor (siehe
https://www.dksb.de/de/artikel/detail/stellungnahme-kinder-in-der-corona-kris
e-fuer-die-kinderkommission-des-deutschen-bundestags/). Im Übrigen wird auf
die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
8. Liegen der Bundesregierung Zahlen dazu vor, wie viele Kinder und
Jugendliche gegenwärtig als übergewichtig eingestuft werden?
a) Wenn ja, wie viele (wenn möglich, bitte in absoluten Zahlen und
prozentualem Anteil angeben)?
b) Wenn ja, wie haben sich diese Zahlen in den Jahren 2018 bis 2020
entwickelt?
Die Fragen 8 bis 8b werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP
auf Bundestagsdrucksache 19/28274 verwiesen.
9. Liegen der Bundesregierung Zahlen dazu vor, bei wie vielen Kindern
und Jugendlichen gegenwärtig eine Depression vorliegt?
a) Wenn ja, wie viele (wenn möglich, bitte in absoluten Zahlen und
prozentualem Anteil angeben)?
b) Wenn ja, wie haben sich diese Zahlen in den Jahren 2018 bis 2020
entwickelt?
Die Fragen 9 bis 9b werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP
auf Bundestagsdrucksache 19/28274 verwiesen.
10. Liegen der Bundesregierung Zahlen dazu vor, bei wie vielen Kindern
und Jugendlichen gegenwärtig eine Essstörung vorliegt?
a) Wenn ja, wie viele (wenn möglich, bitte in absoluten Zahlen und
prozentualem Anteil angeben)?
b) Wenn ja, wie haben sich diese Zahlen in den Jahren 2018 bis 2020
entwickelt?
Die Fragen 10 bis 10b werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP
auf Bundestagsdrucksache 19/28274 verwiesen.
11. Liegen der Bundesregierung Zahlen dazu vor, bei wie vielen Kindern
und Jugendlichen gegenwärtig mit übermäßigem Medienkonsum in
Zusammenhang stehende gesundheitliche Probleme vorliegen?
a) Wenn ja, wie viele (wenn möglich, bitte in absoluten Zahlen und
prozentualem Anteil angeben)?
b) Wenn ja, wie haben sich diese Zahlen in den Jahren 2018 bis 2020
entwickelt?
Die Fragen 11 bis 11b werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP
auf Bundestagsdrucksache 19/27668 verwiesen.
12. Welche Auswirkungen der Corona-Maßnahmen auf die Gesundheit von
Kindern und Jugendlichen erkennt die Bundesregierung, und wie
bewertet sie diese?
13. Befürchtet die Bundesregierung weitergehende langfristige
Auswirkungen der Corona-Maßnahmen auf die Kindergesundheit?
Die Fragen 12 und 13 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Zu den Auswirkungen der Corona-Maßnahmen auf die Gesundheit von
Kindern und Jugendlichen und deren Bewertung wird auf die Antwort zu Frage 1
der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/28274
verwiesen. Zu möglichen langfristigen Auswirkungen der Corona-Maßnahmen
auf die Kindergesundheit liegen der Bundesregierung derzeit noch keine
validen Erkenntnisse vor. Seit Beginn der Corona-Pandemie wird die Situation von
Kindern, Jugendlichen und deren Familien in verschiedenen Studien untersucht
und verfolgt. Dabei stehen sowohl die Pandemielage als auch die zu deren
Eindämmung ergriffenen Maßnahmen im Fokus. Im Robert Koch-Institut wird der
nationale und internationale Forschungsstand fortlaufend verfolgt und in
Berichten für das BMG zusammengefasst. Zudem hat das BMFSFJ gemeinsam
mit dem BMG im Mai 2020 die Corona-KiTa-Studie initiiert (siehe Antwort zu
Frage 4). Im Rahmen dieser Studie werden auch Studienergebnisse von
anderen wissenschaftlichen Studien ausgewertet und aufgenommen.
14. Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die Folgen der
Corona-Maßnahmen für die Kindergesundheit zu minimieren?
Es wird auf die Antwort zu Frage 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP
auf Bundestagsdrucksache 19/28274 verwiesen.
15. Welche Hilfs- und Unterstützungsangebote können Eltern nach Kenntnis
der Bundesregierung in Anspruch nehmen, wenn sie
Verhaltensauffälligkeiten bei ihren Kindern wahrnehmen?
Erachtet die Bundesregierung die bestehenden Angebote als
ausreichend?
Sieht die Bundesregierung insoweit kurz- und langfristigen
Handlungsbedarf?
Eltern können das Beratungsangebot der „Nummer gegen Kummer“ für Eltern,
Kinder und Jugendliche und die Online-Beratung der Bundeskonferenz für
Erziehungsberatung e. V. (bke) in Anspruch nehmen (
www.bke-elternberatun
g.de). Beide Beratungsangebote wurden seit Beginn der Pandemie ausgebaut
und erweitert. Die Beratungskapazität der bke wurde um 40 Prozent erhöht und
es wurden neue Online-Beratungsangebote per E-Mail, per Einzel- oder
Gruppenchat sowie ein Elternforum geschaffen.
Daneben steht Eltern das breite Spektrum der Angebote der Kinder- und
Jugendhilfe offen, das zahlreiche Unterstützungsmöglichkeiten für Kinder,
Jugendliche und Familien beinhaltet. Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe
sind beispielsweise Angebote zur Förderung der Erziehung in der Familie
(§§ 16-21 SGB VIII). Zudem gewähren die Jugendämter bei Vorliegen der
Voraussetzungen Hilfe zur Erziehung, beispielsweise durch
Erziehungsberatung, soziale Gruppenarbeit, Bereitstellung eines Erziehungsbeistandes bzw.
eines Betreuungshelfers, sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehung in einer
Tagesgruppe, Vollzeitpflege, Heimerziehung und durch intensive
sozialpädagogische Einzelbetreuung (§§ 27 bis 35 SGB VIII).
Jungen Eltern mit Kindern von 0 bis 3 Jahren stehen zudem die
Unterstützungsangebote der Frühen Hilfen offen. Das BMFSFJ setzt sich dafür ein, dass
die Angebote für Familien auch während der Pandemie aufrechterhalten
werden. So können Fachkräfte im Rahmen der Förderung durch die Bundesstiftung
Frühe Hilfen Familien verstärkt digital und telefonisch beraten.
Darüber hinaus finden Familien im Online-Portal „Psychisch stabil bleiben“,
das die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung im Auftrag des BMG
bereits im April 2020 eingerichtet hat (
https://www.zusammengegencorona.de/i
nformieren/psychisch-stabil-bleiben/), nützliche Informationen und praktische
Tipps zum Umgang mit Stress, Angst und anderen psychischen Belastungen
während der COVID-19-Pandemie. Die Website ist auch ein Leitfaden für das
psychosoziale bzw. psychotherapeutische Hilfesystem.
Bei stärkeren psychischen Belastungen oder Beeinträchtigungen können
selbstverständlich auch Hilfen aus dem medizinischen Versorgungssystem in
Anspruch genommen werden. Eltern können sich beispielsweise an die
Sozialpädiatrischen Zentren oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen/-
therapeuten wenden. Seit Beginn der Corona-Pandemie wurden zahlreiche
Sonderregelungen eingeführt, die Patientinnen und Patienten die
Inanspruchnahme von Leistungen, wie z. B. die Konsultation von Ärztinnen und Ärzten
und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in der Corona-Pandemie
erleichtern sollen. Beispielsweise wurden die Möglichkeiten erweitert,
psychotherapeutische Behandlungen, aber auch sonstige ambulante Dienste in Form
von Telefon- oder Videosprechstunden durchzuführen. So bieten beispielsweise
viele sozialpädiatrische Zentren Online-Konsultationen an.
16. Welche Studien zur Wirkung von SARS-CoV-2-Impfstoffen auf Kinder
und Jugendliche sind der Bundesregierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt
bekannt?
a) Falls der Bundesregierung Informationen zum jeweiligen Sachstand
vorliegen, wie sieht dieser jeweils aus?
b) Lässt sich nach Informationen der Bundesregierung bereits
abschätzen, wann mit Abschlüssen der jeweiligen Studien und der Zulassung
der Impfstoffe zu rechnen ist?
Plant die Bundesregierung bereits eine ausreichende
Impfstoffbeschaffung?
Die Fragen 16 bis 16b werden gemeinsam beantwortet.
Für die Zulassung von Humanarzneimitteln einschließlich aller Covid-19-
Impfstoffe in der EU ist die Vorlage eines pädiatrischen Entwicklungsprogramms
mit entsprechendem Prüfplan (PIP) beim Pädiatrischen Ausschuss, (Paediatric
Committee, PDCO) der Europäischen Arzneimittelagentur für alle Hersteller
verpflichtend. Mit Stand 30. März 2021 hat der PDCO Prüfpläne von den
Firmen BioNTech, Moderna, Janssen, AstraZeneca, Sanofi Pasteur, Novavax und
CureVac erhalten und genehmigt. Jeder dieser Hersteller plant pädiatrische
Studien im gesamten pädiatrischen Altersbereich, d. h. von der Geburt bis zur
Adoleszenz. Hierbei wird ein strikt stufenweises Vorgehen bezüglich der
Aufnahme der pädiatrischen Probanden in die Studie praktiziert. Zunächst werden
die älteren, dann die jüngeren Kinder und Jugendlichen in die Studien
aufgenommen. Bisher liegen die Ergebnisse pädiatrischer Studien (Sicherheit und
Immunogenität) nicht für alle Covid-19-Impfstoffprodukte mit genehmigten
PIPs vor. Für den BioNTech-Impfstoff (Comirnaty) lagen zum Zeitpunkt der
Zulassung bereits klinische Daten für Jugendliche im Alter von 16 bis 17
Jahren vor, was zur Zulassung für diese pädiatrische Altersgruppe führte.
Die Zeitpunkte für die Initiierung und den Abschluss einer pädiatrischen Studie
in einer bestimmten Altersgruppe und die Zeit für den Abschluss der gesamten
pädiatrischen Impfstoffentwicklung variieren je nach Impfstoffprodukt. Einige
klinische Prüfungen für die pädiatrische Altersgruppe haben bereits begonnen.
BioNTech hat Zwischenergebnisse für 12- bis 15-Jährige bekannt gegeben und
plant diese schnellstmöglich bei den Zulassungsbehörden einzureichen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]