[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Witt, Detlev Spangenberg,
Dr. Robby Schlund, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/28037 –
Schließung von Krankenhäusern und Pflegekräftemangel
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Während sich die deutschen Krankenhäuser weiterhin auf COVID-19-
Patienten vorbereiten, wird die Diskussion um den Abbau von
Krankenhauskapazitäten zunehmend lauter und intensiver geführt (
https://www.aerzteblatt.de/nac
hrichten/116857/Diskussion-um-Krankenhausschliessungen-wird-lauter).
Im Jahr 2018 wurden deutschlandweit 1 925 Krankenhäuser gezählt und damit
158 Häuser weniger als noch zehn Jahre zuvor (
https://de.statista.com/statisti
k/daten/studie/2617/umfrage/anzahl-der-krankenhaeuser-in-deutschland-seit-2
000/). Trotz stetig steigender Fallzahlen ist die Gesamtzahl der Krankenhäuser
seit Jahren rückläufig (ebd.). Der Trend wird vor allem durch die Schließung
von freigemeinnützigen und öffentlichen Krankenhäusern bestimmt (ebd.).
Auch die Anzahl verfügbarer Krankenhausbetten ist seit dem Jahr 2000 um
über 10 Prozent auf bundesweit rund 498 400 Betten zurückgegangen, wobei
die privaten Klinikbetreiber ihre Kapazitäten im gleichen Zeitraum deutlich
ausbauen konnten (ebd.).
Auch im Hinblick auf die Corona-Pandemie hält beispielsweise der frühere
ärztliche Direktor des Asklepios Klinikums Langen es nicht für angebracht,
die Krankenhäuser, die sich weniger oder nicht an der Versorgung von
COVID-19-Patienten beteiligt haben, als entbehrlich einzustufen, da es noch
weitaus andere Krankheiten gibt, die behandelt werden müssen (
https://www.a
erzteblatt.de/nachrichten/116857/Diskussion-um-
Krankenhausschliessungenwird-lauter).
In deutschen Krankenhäusern fehlen mehr als 50 000 Pflegekräfte (Stand:
Dezember 2019), dies ist ein erstes Ergebnis der Erprobung eines
Pflegepersonalbemessungsinstruments (PPBI), welches vom Deutschen Pflegerat (DPR), der
Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Gewerkschaft Verdi
vorgenommen wurde (
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/108162/Neue-Erhe
bung-Krankenhaeusern-fehlen-mehr-als-50-000-Pflegekraefte). Eine genaue
Zahl, wie viele Pflegekräfte im Krankenhaus jedoch wirklich fehlen, kann
zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genannt werden (ebd.).
Deutscher Bundestag Drucksache 19/28922
19. Wahlperiode 22.04.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 21. April 2021
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Laut dem Institut der deutschen Wirtschaft in Köln könnten in Deutschland
in der stationären Versorgung bis zum Jahr 2035 rund 307 000 Pflegekräfte
fehlen (Stand: August 2020) (
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1726
51/umfrage/bedarf-an-pflegekraeften-2025/). Die Versorgungslücke im
Pflegebereich könnte sich bis zu diesem Jahr auf insgesamt knapp 500 000
Fachkräfte vergrößern (Stand: August 2020) (ebd.). Der Prognose zum
Fachkräftemangel des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln basiert dabei
auf Berechnungen des Statistischen Bundesamtes zur Entwicklung der
Pflegebedürftigkeit in Deutschland (ebd.). Laut der zweijährlich aktualisierten
Pflegestatistik belief sich die Zahl der Pflegebedürftigen 2017
deutschlandweit auf rund 3,4 Millionen Menschen, 70 Prozent mehr als noch zu Beginn
des Jahrtausends (ebd.).
Auch für die Zukunft prognostiziert das Statistische Bundesamt eine weitere
Zunahme von Pflegebedürftigkeit: bis zum Jahr 2060 erwarten die Experten
einen Anstieg auf deutschlandweit rund 4,53 Millionen pflegebedürftige
Menschen (
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/172651/umfrage/bedarf-an-
pflegekraeften-2025/). Ursache hierfür ist vor allem die stetig wachsende Zahl
älterer Menschen infolge einer besser werdenden medizinischen Versorgung
(ebd.). Der überwiegende Teil der Pflegebedürftigen ist älter als 60 Jahre
(ebd.). Die Pflegequote steigt von rund 11 Prozent in der Altersgruppe der
über 75-Jährigen auf rund 71 Prozent bei den über 90-Jährigen (ebd.).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Länder sind für die Sicherstellung der Versorgung mit Krankenhäusern
zuständig. Sie erstellen zu diesem Zweck Krankenhauspläne und entscheiden
damit über die Anzahl der erforderlichen Krankenhäuser und Betten. Ihnen
obliegt es zudem, die Versorgungslage zu erfassen und ggf. notwendige
Maßnahmen zu ergreifen, damit keine notwendigen stationären Versorgungskapazitäten
verloren gehen. Der Bund hat im Rahmen seiner auf die wirtschaftliche
Sicherung der Krankenhäuser beschränkten Kompetenz dagegen keinen Einfluss auf
den Fortbestand einzelner Krankenhausstandorte.
Sofern auf den allgemeinen, moderaten Rückgang von Krankenhausbetten
hingewiesen wird, ist zudem in den Blick zu nehmen, dass Deutschland im
internationalen Vergleich immer noch eine überdurchschnittliche Bettendichte
besitzt. Nach dem OECD-Bericht „Beyond Containment: Health systems
responses to COVID-19 in the OECD“ schneidet Deutschland im internationalen
Vergleich von 33 OECD-Staaten gut ab. So kamen in Deutschland im Jahr 2017
rund sechs Krankenhausbetten auf 1 000 Einwohnerinnen und Einwohner.
Noch besser ausgestattet waren nur Japan (7,8 Krankenhausbetten je 1 000
Personen) und Südkorea (7,1 Krankenhausbetten je 1 000 Personen). Auch lag der
Ausstattungsgrad in aktuell besonders stark von der Corona-Pandemie
betroffenen Staaten deutlich niedriger. So kamen in Frankreich 3,1 und in Italien
2,6 Krankenhausbetten auf 1 000 Personen. In den Vereinigten Staaten und
Spanien lag die Versorgungdichte bei jeweils 2,4 Betten je 1 000
Einwohnerinnen und Einwohner. In Kanada, Schweden und Chile kamen lediglich 2,0
Betten auf 1 000 Personen. Nach Angaben von Destatis gilt die Zahl der
Krankenhausbetten als ein Indikator für die verfügbaren Ressourcen der stationären
Versorgung in Krankenhäusern, lässt allein aber keine qualitativen Rückschlüsse
auf die Gesundheitsversorgung zu.
Hinzuweisen ist auch darauf, dass bei der gleichzeitigen Betrachtung der im
internationalen Vergleich immer noch überdurchschnittlich hohen Verweildauer
und dem relativ niedrigen Auslastungsgrad weitgehend nicht von
bedarfsgerecht strukturierten Kapazitäten auszugehen ist.
In Bezug auf den zukünftig steigenden Bedarf von Pflegekräften ist darauf
hinzuweisen, dass die Bundesregierung mit ihren bisherigen und aktuellen
Reformen die Verbesserung der Personalausstattung in der Pflege in den
Krankenhäusern sowie in den ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen in der
Altenpflege in den Mittelpunkt gestellt hat. In den letzten Jahren wurde
dementsprechend ein breites Spektrum an Maßnahmen auf den Weg gebracht, um
die Pflegeberufe zu stärken.
Mit dem Krankenhausstrukturgesetz, das am 1. Januar 2016 in Kraft getreten
ist, wurden Maßnahmen zum Zwecke der Verbesserung der pflegerischen
Ausstattung in den Krankenhäusern getroffen. So wurde zur Stärkung der
unmittelbaren pflegerischen Patientenversorgung am Bett ein Pflegestellen-
Förderprogramm eingerichtet, mit dem jede zusätzliche und jede aufgestockte
Pflegestelle am Bett durch die Kostenträger zu refinanzieren war.
Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG), das am 1. Januar 2019 in Kraft
getreten ist, verfolgt mit einer Vielfalt von Maßnahmen ebenfalls das Ziel,
durch eine bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen in der
Pflege für eine spürbare Entlastung im Alltag von Pflegekräften zu sorgen. Mit
dem PpSG wurde u. a. beschlossen, dass ab dem Jahr 2020 die Personalkosten
für die „Pflege am Bett“ über ein sogenanntes Pflegebudget finanziert und
damit unabhängig von den Fallpauschalen vergütet werden. Die Pflegebudgets
berücksichtigen und finanzieren die krankenhausindividuellen
Pflegepersonalkosten für die Pflege am Bett. Damit wird Anreizen, auf Kosten der Pflege zu
sparen, die Grundlage entzogen. Zudem sieht das PpSG die Förderung von
Maßnahmen für eine bessere Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf
sowie eine umfassendere Refinanzierung der Ausbildungsvergütungen in der
Krankenpflege, der Kinderkrankenpflege, der Krankenpflegehilfe und der
Altenpflege als deutlichen Anreiz zur Schaffung höherer
Ausbildungskapazitäten vor.
Ebenfalls im PpSG geregelt ist die zusätzliche Finanzierung von bis zu 13.000
Stellen für Pflegefachkräfte zur Verbesserung der Personalausstattung in
Pflegeeinrichtungen. Das am 1. Januar 2021 in Kraft getretene Gesetz zur
Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege sieht die zusätzliche
Finanzierung von bis zu 20.000 Stellen für Pflegehilfskräfte vor. Die Stellen werden
von der Pflegeversicherung bzw. der Krankenversicherung ohne Auswirkungen
auf die pflegebedingten Eigenanteile der Pflegebedürftigen finanziert.
Mit der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) wurde unter gemeinsamer
Federführung des Bundesministeriums für Gesundheit, des Bundesministeriums für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesministeriums für Arbeit
und Soziales gemeinsam mit den relevanten Akteuren aus der Pflege im Juni
2019 ein umfangreiches Maßnahmenpaket zu den Themen Ausbildung,
Personalmanagement, Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung, innovative
Versorgungsansätze und Digitalisierung, Gewinnung von Pflegekräften aus dem
Ausland sowie zu den Entlohnungsbedingungen in der Pflege vereinbart, um die
Arbeits- und Ausbildungsbedingungen für Pflegekräfte Schritt für Schritt zu
verbessern. So sollen wieder mehr Menschen motiviert werden, diesen
verantwortungsvollen Beruf zu ergreifen, in ihn zurückzukehren oder ihren
Teilzeitanteil aufzustocken. Die in der KAP vereinbarten Maßnahmen der einzelnen
Arbeitsgruppen zu mehr Verantwortung im Pflegeberuf, einer besseren
Bezahlung, der Digitalisierung in der Pflege und zur Entlastung der Pflegekräfte
können den Vereinbarungstexten der Arbeitsgruppen 1 bis 5 der KAP entnommen
werden (
www.bundesgesundheitsministerium.de/konzertierte-aktion-pfleg
e.html). Informationen zum Stand der Umsetzung der Vereinbarungen der KAP
finden sich im November 2020 veröffentlichten Umsetzungsbericht unter
www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Pfl
ege/Berichte/2020-12-09_Umsetzungsbericht_KAP_barrierefrei.pdf.
1. Wie viele Krankenhäuser mussten in den letzten fünf Jahren schließen
(bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
Die Länder sind für die Sicherstellung der Versorgung zuständig. Ihnen obliegt
es auch, die Versorgungslage zu erfassen und ggf. notwendige Maßnahmen zu
ergreifen, damit durch die Schließung von Kapazitäten keine
Versorgungslücken entstehen.
Im Rahmen der amtlichen Krankenhausstatistik wird die Zahl der am
31. Dezember eines Berichtsjahres vorhandenen Krankenhäuser erhoben. Eine
Verringerung der Zahl der Häuser kann unterschiedliche Gründe haben, zum
Beispiel den Zusammenschluss mehrerer Häuser zu einer Wirtschaftseinheit,
Fusionen, aber auch Schließungen. Angaben hierzu werden nicht erhoben. Eine
Verringerung der Zahl der Krankenhäuser muss daher keinen Indikator für eine
Verringerung der zur Verfügung stehenden Versorgungskapazitäten darstellen.
Eine Auswertung zur Zahl der Krankenhäuser nach Ländern in den Jahren 2015
bis 2019 kann folgender Tabelle entnommen werden:
Krankenhäuser
2019 2018 2017 2016 2015
Anzahl
Deutschland 1.914 1.925 1.942 1.951 1.956
Baden-Württemberg 250 250 265 266 268
Bayern 347 354 354 357 360
Berlin 87 85 83 81 81
Brandenburg 58 58 57 56 56
Bremen 14 14 14 14 14
Hamburg 60 59 58 54 54
Hessen 157 158 159 162 162
Mecklenburg-Vorpommern 37 37 39 39 39
Niedersachsen 177 178 180 187 191
Nordrhein-Westfalen 341 345 344 348 352
Rheinland-Pfalz 87 86 87 86 90
Saarland 24 24 23 23 22
Sachsen 77 77 77 78 78
Sachsen-Anhalt 47 48 48 48 48
Schleswig-Holstein 108 109 111 108 97
Thüringen 43 43 43 44 44
Quelle:
Krankenhausstatistik – Grunddaten der Krankenhäuser, Statistisches Bundesamt (Destatis)
2. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie viele Menschen aus
Pflegeberufen in den letzten fünf Jahren arbeitslos geworden sind (wenn
ja, bitte nach Jahr, Beruf und Zahlen aufschlüsseln)?
Aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit liegen Angaben zur Zahl der
Zugänge in Arbeitslosigkeit aus Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt
differenziert nach dem Herkunftsberuf der Person vor. Im Jahr 2020 gab es
insgesamt rund 20.000 Zugänge in Arbeitslosigkeit von Personen mit einem
Herkunftsberuf der Berufsgruppe 813 Gesundheits-, Krankenpflege,
Rettungsdienst und Geburtshilfe (Klassifikation der Berufsgruppen – KldB 2020). Dabei
ist zu beachten, dass eine Person im Laufe eines Jahres mehrfach in
Arbeitslosigkeit zugehen kann. Außerdem kann eine Person im vorigen Jahr oder
sogar im selben Jahr zu- und später wieder abgegangen sein. Weitere Daten
finden sich in der nachfolgenden Tabelle.
3. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie viele Menschen aus
Pflegeberufen in den letzten fünf Jahren eine Umschulung abgeschlossen
haben (wenn ja, bitte nach Jahr, Beruf und Zahlen aufschlüsseln)?
In der Förderstatistik der Statistik der Bundesagentur für Arbeit können die
Teilnehmenden an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach dem Beruf
der letzten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung differenziert werden.
Im Jahr 2020 beendeten 5.000 Personen eine Maßnahme der beruflichen
Weiterbildung, die zuvor bzw. als letzte sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung einer Tätigkeit in der Berufsgruppe 813 Gesundheits-, Krankenpflege,
Rettungsdienst und Geburtshilfe nachgingen. Von diesen Personen haben 4.200
erfolgreich an den Maßnahmen teilgenommen und 3.300 hatten ein Aus- und
Weiterbildungsziel innerhalb ihres bisherigen Berufsbereiches 8 Gesundheit,
Soziales, Lehre und Erziehung und 900 genau in der Berufsgruppe 813
Gesundheits-, Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe. Weitere Daten
befinden sich in der Tabelle in der Anlage.
4. Plant die Regierung Maßnahmen, um dem Pflegekräftemangel
entgegenzuwirken, vor allem im Hinblick auf die Versorgung von COVID-19-
Patienten?
Die Bundesregierung hat – wie in der Vorbemerkung ausgeführt – eine Fülle
von Maßnahmen auf den Weg gebracht, um dem Pflegekräftemangel entgegen
zu wirken. Hinsichtlich der aktuellen Versorgung von Patientinnen und
Patienten sind die Krankenhäuser gefordert, die im Rahmen ihrer Organisationshoheit
notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.
5. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um die Arbeit der Pflegekräfte
entsprechend zu unterstützen, vor allem im Hinblick auf die
Überbelastung seit der Corona-Pandemie, und wenn ja, welche?
Die Bundesregierung hat im Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG)
Regelungen für Prämien für besonders belastete Pflegekräfte während der Pandemie
getroffen. Die erste sog. Corona-Prämie basiert in den wesentlichen
Eckpunkten auf einem Anfang September 2020 vorgelegten Vorschlag des
Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen und der Deutschen Krankenhausgesellschaft
für eine Corona-Prämie für Beschäftigte in Krankenhäusern, der auf Initiative
von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn erarbeitet wurde. Mit dem Ziel,
eine Auszahlung der Prämien noch im Jahr 2020 zu gewährleisten, wurden die
wesentlichen Eckpunkte des Konzepts übernommen. So wurden insgesamt
100 Mio. Euro für Prämien zur Verfügung gestellt, davon 93 Mio. Euro aus der
Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds und 7 Mio. Euro durch die privaten
Krankenversicherungsunternehmen.
Der Regelung lag der Gedanke zugrunde, dass die Belastungen durch die
SARS-CoV-2-Pandemie in den ersten Monaten der Pandemie in den
verschiedenen Krankenhäusern und Regionen sehr unterschiedlich waren. Daher wurde
vorgesehen, dass die zur Verfügung stehenden Mittel an Krankenhäuser
ausgegeben werden, die während der ersten Monate der Corona-Pandemie im
Verhältnis zu ihrer Bettenzahl besonders viele mit dem Coronavirus infizierte
Patientinnen und Patienten zu versorgen hatten. Insgesamt haben 433
Krankenhäuser auf der Grundlage des § 26a KHG Mittel für Prämienzahlungen
erhalten.
Eine Regelung für eine zweite Corona-Prämie in § 26d KHG ist am 31. März
2021 in Kraft getreten. Dabei wird die Grundkonzeption der ersten Prämie
weitgehend beibehalten und erweitert. Insgesamt werden 450 Mio. Euro aus
Bundesmitteln für Prämienzahlungen zur Verfügung gestellt werden. Der
Grundgedanke, wonach Krankenhäuser mit besonders hohen Fallzahlen Mittel
für Prämienzahlungen erhalten sollen, bleibt bestehen. Diese Mittel sollen an
983 Krankenhäuser verteilt werden, die im Jahr 2020 wegen der Anzahl der
behandelten COVID-19-Patientinnen und COVID-19-Patienten im Verhältnis
zu ihrer Bettenzahl als besonders belastet galten.
6. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viele Mitarbeiter der in
den letzten fünf Jahren geschlossenen Krankenhäuser heute weiterhin in
medizinischen oder Pflegeberufen arbeiten (wenn ja, bitte ausführen)?
7. Wie viele Mitarbeiter der in den letzten fünf Jahren geschlossenen
Krankenhäuser sind heute nach Kenntnis der Bundesregierung arbeitslos?
Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse darüber, wie viele Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der in den letzten fünf Jahren geschlossenen Krankenhäusern
heute weiterhin in medizinischen oder Pflegeberufen arbeiten oder arbeitslos
sind.
8. Wie viele Menschen mit abgeschlossenen Berufsausbildungen im
Pflegebereich sind nach Kenntnis der Bundesregierung heute arbeitslos?
Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit gab es im
Jahresdurchschnitt 2020 rund 17.300 als arbeitslos registrierte Personen mit einem
Ausbildungsberuf in der Berufsgruppe 813 Gesundheits-, Krankenpflege,
Rettungsdienst und Geburtshilfe. Weitere Daten finden sich in der nachfolgenden
Tabelle.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/28922
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]