[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Peter Heidt, Katja Suding,
Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/28195 –
Gewaltprävention an Schulen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Mord an dem französischen Lehrer Samuel Paty hat die Diskussion um
Gewalt an Schulen auch in Deutschland wieder entfacht. Samuel Paty hatte im
Rahmen einer Unterrichtsstunde zur Meinungsfreiheit Karikaturen des
muslimischen Propheten Mohammed gezeigt (
https://www.welt.de/politik/auslan
d/article221092250/Samuel-Paty-Drei-Schueler-nach-Mord-an-Lehrer-bei-Par
is-beschuldigt.html).
Auch an deutschen Schulen ist Gewalt – sowohl rassistisch als auch
islamistisch motivierte – ein ernstzunehmendes Thema (
https://verband-brg.de/eine-h
erausforderung-fuer-schulen/;
https://www.tagesspiegel.de/berlin/radikales-in-
berliner-klassenraeumen-wieso-muslimische-schueler-die-enthauptung-eines-l
ehrers-gutheissen/26591388.html). Dabei setzen beide Arten der Gewalt
keineswegs voraus, dass die Täterinnen und Täter eine gefestigte ideologische
Position vertreten. So verfügen beispielsweise junge Menschen, die in
gewaltaffine islamistische Milieus abrutschen, häufig nur über geringe Kenntnisse
der islamischen Religion, auch wenn sie diese für Propagandazwecke
instrumentalisieren. Belegt wird dies unter anderem durch eine Studie des
Forschungsnetzwerks Radikalisierung und Prävention (FNRP) an den
Universitäten Osnabrück und Bielefeld, in der die WhatsApp-Kommunikation einer
jugendlichen Attentätergruppe untersucht wurde. In Wirklichkeit wirken oft
jugendspezifische Aspekte, einschneidende Lebensereignisse,
Gruppeninteraktionen und Agitation zusammen (
https://idw-online.de/de/news763293).
Opfer dieser rassistisch oder religiös motivierten Gewalt sind neben
Schülerinnen und Schülern zunehmend auch Lehrkräfte. Der Verband Bildung und
Erziehung (VBE) stellte entsprechende Ergebnisse in einer Forsa-Befragung
vor, die in seinem Auftrag im Januar und Februar dieses Jahres unter 1 302
Schulleitungen durchgeführt wurde (
https://www.tagesschau.de/inland/angriff
e-lehrer-befragung-101.html). 34 Prozent der Befragten gaben demnach an,
dass in den vergangenen fünf Jahren an ihrer Einrichtung Lehrer körperlich
angegriffen wurden. Bei der gleichen Befragung im Jahr 2018 sagten noch
26 Prozent der Schulleiterinnen und Schulleiter, es habe solche Fälle in den
vergangenen fünf Jahren gegeben.
Deutlich mehr Schulen berichteten im Vergleich zu 2018 auch von
Beschimpfungen, Drohungen, Beleidigungen, Belästigungen oder Mobbing gegen Lehr-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/28821
19. Wahlperiode 21.04.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
vom 21. April 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
kräfte. 61 Prozent gaben an, es habe in den vergangenen Jahren entsprechende
Fälle gegeben.
8 Prozent der Übergriffe gehen sogar von Eltern aus. Sie sind nach Angaben
der Schulleitungen in 60 Prozent der Fälle nicht kooperationsbereit, wenn es
darum geht, mit den Übergriffen ihrer Kinder einen angemessenen Umgang zu
finden.
All dies zeigt nach Ansicht der Fragesteller, dass Prävention gegen
Extremismus in seiner ganzen Bandbreite Gegenstand schulischen Handelns sein muss.
Schulen sind für Gewaltpräventionen ein äußerst wichtiger Ort, weil gerade
hier alle jungen Menschen zwischen dem sechsten und achtzehnten
Lebensjahr erreicht werden können. Im Bereich der selektiven und indizierten
Extremismusprävention bietet sich auch im schulischen Kontext das
Handlungskonzept der „Neuen Autorität“ an (
https://www.bpb.de/politik/extremismus/isl
amismus/268730/islamismus-ein-gegenstand-fuer-schule-und-unterricht).
Aber: Um effektive Gewaltprävention betreiben zu können, benötigen Schulen
auch langfristige Konzepte und professionelle Fachkräfte. Dafür bedarf es
u. a. ausreichender personeller Ressourcen in der Schulsozialarbeit und im
Kollegium. Die großen Bundesprogramme wie zum Beispiel „Demokratie
Leben!“ behandeln den Bereich der Radikalisierungsprävention weitgehend
als einen Sonderbereich, in dem hochspezialisierte Träger an Einzelprojekten
arbeiten. Diese Fokussierung auf ausgewählte Leuchtturmprojekte ist nach
Ansicht der Fragesteller in der Breite wenig zielführend. Notwendig ist
vielmehr eine Stärkung qualifizierter personeller Fachkräfte bzw. Ressourcen und
der Regelstrukturen – das betrifft die gesamte Bildungslandschaft.
Auch die politische Bildung sollte dabei stärker in den Fokus genommen
werden. Informationsdienste zur Gewaltprävention, wie beispielsweise
Onlineangebote des Informationsdienstes der Bundeszentrale für politische Bildung,
werden zwar laufend aktualisiert mit Fachtexten, Veranstaltungshinweisen und
Materialien für die pädagogische Arbeit, scheinen aber wenig Gehör zu finden
(
https://www.bpb.de/radikalisierungspraevention).
In einem Interview mit der „Welt am Sonntag“ sagte Bundesministerin für
Bildung und Forschung Anja Karliczek, Lehrkräfte bräuchten Rückendeckung
und Angebote für eine Fortbildung, wie sie sich in solchen Konflikten
verhalten sollten. Dabei dürfe man nicht ausschließlich auf die Schüler schauen.
„Kinder spiegeln nur das wider, was in den Elternhäusern gesagt und erlebt
wird“, sagte Karliczek. In den Schulen müssten „ganz klar auch der Respekt
und die Toleranz gegenüber der Meinung anderer und der Religion von
anderen“ gelebt werden (
https://www.spiegel.de/panorama/bildung/mit-verweis-au
f-muslimische-schueler-bildungsministerin-beklagt-druck-auf-lehrkraefte-a-fd
9b0964-dd0c-471b-8a4c-1e172e460915).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Ziel schulischer Bildung – neben dem Wissenserwerb – ist es, Kinder und
Jugendliche altersgerecht zu befähigen, sich in der modernen Gesellschaft zu
orientieren und politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Fragen und
Probleme kompetent zu beurteilen.
Für Schulen sind nach der föderalen Ordnung des Grundgesetzes die Länder
zuständig. Dies gilt auch für die Lehrkräfte an Schulen und deren
Unterstützung bei Konflikten sowie für die Unterrichtsinhalte. Die
Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) hat sich 2018 mit der Frage der Prävention von Gewalt
gegen Lehrkräfte befasst und mit Beschluss vom 6. Dezember 2018 eine
entsprechende Maßnahmenübersicht erstellt, die auch Melde- und
Unterstützungssysteme bei konkreten Vorfällen in den Ländern enthält.
Für die Bundesregierung ist eine Bedrohung oder Einschüchterung von
Lehrkräften bei ihrer Arbeit nicht akzeptabel. Erst kürzlich haben sich die
Bundesministerin für Bildung und Forschung und die Staatsministerin für Migration,
Flüchtlinge und Integration im Rahmen des 2. Bildungsdialogs von Bund und
Ländern mit Lehrkräften, Wissenschaft, Bildungspraxis und
Migrantenorganisationen u. a. zur Frage ausgetauscht, wie Schulen und Lehrkräfte dabei
unterstützt werden können, mit Herausforderungen und Konflikten umzugehen, und
am 23. März 2021 eine gemeinsame Pressemitteilung veröffentlicht.
1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über physische und
psychische Gewalt gegenüber Lehrkräften seit 2016 (bitte nach Jahr und Art
der Übergriffe aufschlüsseln)?
Wo treten Fälle am häufigsten auf; ist es ein Großstadtproblem?
In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden Angaben zum Opfer
grundsätzlich bei strafbaren Handlungen gegen höchstpersönliche Rechtsgüter
(Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit, Ehre, sexuelle Selbstbestimmung)
erfasst.
Die Erfassung der Merkmale der „Opferspezifik“ (z. B. Lehrkraft) erfolgt unter
der Bedingung, dass die Tatmotivation in den personen-, berufs- bzw.
verhaltensbezogenen Merkmalen des Opfers begründet ist oder in Beziehung dazu
steht (sachlicher Zusammenhang). Das Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen
muss erkennen lassen, dass die Tathandlung unter anderem oder allein durch
das im Einzelfall vorliegende Merkmal veranlasst war.
Für nähere Angaben wird auf Anlage 1 verwiesen. Dabei handelt es sich um
einen Auszug aus der PKS-Tabelle 942 „Opfer nach Beruf/Tätigkeit“ für das
Merkmal „Lehrkräfte (Pädagogische Tätigkeit)“.
Zur Teilfrage, ob es sich bei physischer und psychischer Gewalt gegenüber
Lehrkräften um ein „Großstadtproblem“ handelt, ist keine abschließende
Beurteilung seitens der Bundesregierung möglich. Eine Betrachtung der Verteilung
der Opfer „Lehrkräfte“ nach den sogenannten Tatortgrößenklassen
(Einwohnergrößenklasse) zeigt, dass die Verteilung deliktisch unterschiedlich ist. Weitere
Informationen zur prozentualen Verteilung können Anlage 2 entnommen
werden. Zu diesen ergeht der ergänzende Hinweis, dass gerade bei einer kleinen
Gesamtanzahl (< 100), ein Rückschluss auf eine Verallgemeinerung oder auch
höhere Fallzahlen nicht valide/letztgültig ist.
2. Sind der Bundesregierung konkrete Fälle von Übergriffen auf Lehrkräfte
bekannt?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Informationen vor. Auf die
Ergebnisse der Forsa-Befragung des Verbandes Bildung und Erziehung ist von
den Fragestellern selbst hingewiesen worden.
3. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in wie vielen Fällen
zwischen 2016 und 2021 tätliche Angriffe von Schülern und Schülerinnen
auf Lehrkräfte zur Anzeige gebracht wurden?
Wenn ja, wie viele, und kam es zu gerichtlichen Urteilen?
Wenn nein, warum nicht?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Die vom
Statistischen Bundesamt herausgegebene Statistik der Strafverfolgung (Fachserie 10
Reihe 3) erfasst die Aburteilungen und Verurteilungen eines Berichtsjahres
deliktsbezogen, trifft aber keine näheren Angaben über eventuelle Beziehungen
zwischen Tätern und Opfern. Ebenfalls nicht Gegenstand der
Strafverfolgungsstatistik, sondern der PKS, sind angezeigte Fälle und polizeilich ermittelte
Tatverdächtige. In der PKS wird bei der Erfassung der Tatverdächtigen kein
Merkmal „Schüler/Schülerin“ erfasst.
4. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse von rechts- sowie
linksextremistischen Umtrieben beziehungsweise Einflüssen an Schulen?
Wenn ja, bitte nach Jahren von 2016 bis 2021 und Bundesländern
aufschlüsseln, wenn nein, warum nicht?
Aktuell liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse zu
bundesweiten Kampagnen von Rechts- oder Linksextremisten an Schulen vor.
Grundsätzlich stellen auch Schulen einen möglichen Ort der Politisierung und
Rekrutierung von Jugendlichen durch Extremisten dar. Eine aufgeschlüsselte
Übersicht über Vorfälle mit Schulbezug kann nicht geleistet werden, da der
Schulbezug kein Systematisierungskriterium ist.
5. Wie schätzt die Bundesregierung den Einfluss extremistisch
ausgerichteter, Diskriminierung und Gewalt propagierender Musikgruppen auf
Schülerinnen und Schüler ein?
Musikveranstaltungen, bei denen etwa Musikgruppen mit extremistischen
Texten auftreten, werden in der Regel offen beworben und sind für jedermann
zugänglich. Sie ziehen ein Publikum aus verschiedenen gesellschaftlichen und
politischen Spektren an, darunter auch zahlreiche nicht dem Links- oder
Rechtsextremismus zuzuordnende Personen, so auch Schülerinnen und Schüler.
Zudem bietet die Musik jungen Szeneangehörigen ein identitätsstiftendes
Gemeinschafts- und Stärkegefühl. Zugleich werden extremistische Ansichten,
Feindbilder und Ideologiefragmente verbreitet und gefestigt.
Der Einsatz von Musik als Medium ist daher für die extremistische Szene eine
Möglichkeit, um ideologische Anschauungen sowohl innerhalb der jeweiligen
Szene zu verbreiten als auch außenstehenden Personen zu vermitteln.
6. Welche Möglichkeiten haben nach Kenntnis der Bundesregierung
Lehrkräfte, wenn sie Opfer von psychischer oder physischer Gewalt
geworden sind?
Wie unterstützt die Bundesregierung die Länder im Umgang mit den
Betroffenen?
Wie können die Schulen die Betroffenen nach Ansicht der
Bundesregierung unterstützen?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antworten zu den
Fragen 15 bis 18 verwiesen.
7. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Übergriffe auf
Lehrkräfte durch Schülerinnen und Schüler einen politischen oder
religiösen Hintergrund hatten?
Wenn ja, wie viele solcher Übergriffe gab es seit 2016 (bitte nach Jahr
und Hintergrund aufschlüsseln)?
Wenn nein, warum nicht?
8. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Schülerinnen und
Schüler seit 2016 an Schulen Opfer rechtspolitisch oder islamistisch
motivierter Gewalt waren (bitte nach Jahr, nach Art der Übergriffe und
nach Schultypen aufschlüsseln)?
Die Fragen 7 und 8 werden im Zusammenhang beantwortet.
Politisch motivierte Straftaten, die auf Lehrkräfte verübt werden und politisch
motivierte Straftaten, die von Schülerinnen und Schülern begangen bzw. die an
Schülerinnen und Schüler verübt werden, werden grundsätzlich im Rahmen des
Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen politisch motivierter Kriminalität
(KPMD-PMK) allgemein registriert. Eine automatisierte statistische
Auswertung ist in der zentralen Fallzahlendatei „Lageauswertung Politisch motivierte
Straftaten“ (LAPOS) jedoch nicht möglich, da Berufsgruppen und die
Eigenschaft als Schüler von Tatverdächtigen/Opfern dort nicht erfasst werden. Das
bedeutet, dass entsprechende Fälle in den Fallzahlen der politisch motivierten
Kriminalität insgesamt enthalten sind, jedoch nicht trennscharf dargestellt
werden können.
9. Wie reagiert die Bundesregierung in Anbetracht der steigenden
Übergriffe auf Lehrkräfte an Schulen?
Welche Gründe sieht die Bundesregierung für die zunehmende Gewalt
gegenüber Lehrkräften?
Der Bundesregierung sind keine Gründe für die von den Fragestellern
vermutete zunehmende Gewalt gegenüber Lehrkräften bekannt. Unabhängig
hiervon ist Gewalt gegen Lehrkräfte – wie jede andere Form der Gewalt – nicht
tolerierbar.
10. Hat die Bundesregierung Maßnahmen zum Schutz von Lehrkräften und
Präventionsmaßnahmen gestartet?
Wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antworten
zu den Fragen 15 bis 18 verwiesen.
11. Wurde das Thema der konfrontativen Religionsausübung im Rahmen der
Deutschen Islamkonferenz thematisiert?
Wenn ja, in welcher Form, und mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
Die Deutsche Islam Konferenz (DIK) hat sich bereits in ihrer Frühphase mit
schulpraktischen Fragen befasst. Hierzu wurden Ergebnisse und Empfehlungen
für die Praxis erarbeitet, wie etwa zum Tragen des Kopftuchs, zum
koedukativen Sport- bzw. Schwimmunterricht, zur Teilnahme an Klassenfahrten und an
der schulischen Sexualerziehung sowie zum Umgang mit religiösen Feiertagen.
Eine Handreichung zum Thema für Schule und Elternhaus ist auf der
Internetseite der DIK verfügbar.
12. Hat die Bundesregierung das Thema der konfrontativen
Religionsausübung mit Vertreterinnen und Vertretern von Kirchen und
Religionsgemeinschaften in Deutschland diskutiert?
Wenn ja, mit wem, in welcher Form, und mit welchen Ergebnissen?
Welche Gespräche solcher Art fanden oder finden nach Kenntnis der
Bundesregierung auf Länderebene statt?
Die Bundesregierung versteht die Frage im Gesamtkontext dieser Kleinen
Anfrage als auf den Schulbereich bezogen. Daher wird auf die Vorbemerkung
der Bundesregierung verwiesen. Nach Artikel 7 Absatz 3 Satz 1 des
Grundgesetzes ist der Religionsunterricht an den öffentlichen Schulen mit Ausnahme
der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach.
13. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, ob und
gegebenenfalls inwieweit aus dem Ausland finanzierte Islam- und Moschee-
Verbände Einfluss auf Schulen und Schülerinnen und Schüler in
Deutschland nehmen (sowohl insgesamt als auch auf den schulischen
Islamunterricht; bitte alphabetisch auflisten sowie Länder und Mittelflüsse
darlegen)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. Auf die
Antwort zu Frage 15 wird verwiesen.
14. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie häufig auf
Länderebene der Islamunterricht von Dritten angeboten wird?
Wenn dieses Angebot stattfindet, wie häufig findet es außerhalb der
öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten der Schulen statt?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Die
organisatorische Umsetzung des Religionsunterrichts gehört nach der föderalen Ordnung
des Grundgesetzes zu den originären Aufgaben der Länder und Schulträger vor
Ort. Für die inhaltliche Ausgestaltung des islamischen Religionsunterrichts an
staatlichen Schulen sind die muslimischen Religionsverbände verantwortlich.
Das Zusammenwirken von Staat und Religionsverbänden wurde in einer
aktuellen Studie der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
geförderten Akademie für Islam in Wissenschaft und Gesellschaft dargestellt:
Islamischer Religionsunterricht in Deutschland Qualität, Rahmenbedingungen
und Umsetzung (2020). Der Bundesregierung liegen hierzu keine weiteren
eigenen Erkenntnisse vor.
15. Welche Forschungsarbeiten und Körperschaften unterstützt die
Bundesregierung zum Thema „Effektive Gewaltprävention“?
Seit 2013 fördert die Stiftung Deutsches Forum Kriminalitätsprävention (DFK)
mit Mitteln aus dem Haushalt des Bundesministeriums des Innern, für Bau und
Heimat (BMI) die Stiftungsprofessur für Kriminalprävention und
Risikomanagement an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen. Aufgrund eines
Beschlusses des Deutschen Bundestages im November 2011 wurden Fördermittel
für einen Zeitraum von fünf Jahren im Haushalt des BMI bereitgestellt.
Zwischenzeitlich wurde die Professur dauerhaft verankert. Ziel ist die Stärkung der
universitären Sicherheitsforschung insbesondere zu Querschnittsthemen der
Kriminalprävention, dies ist bislang einmalig in der Bundesrepublik
Deutschland.
Forschungsschwerpunkte sind Sicherheitsforschung, Terrorismus,
Jugendstrafrecht, Electronic Monitoring, Strafrechtliche Sanktionensysteme,
Strafrechtsvergleichung und Strafvollzug.
Das BMBF fördert im Rahmen der Förderrichtlinie „Gesellschaftliche
Ursachen und Wirkungen des radikalen Islam in Deutschland und Europa“
(Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 15. Oktober 2018) mit dem
Forschungsvorhaben „Verbundprojekt: DISTANZ – Strukturelle Ursachen der Annäherung
an und Distanzierung von islamistischer Radikalisierung – Entwicklung
präventiv-pädagogischer Beratungsansätze“ u. a. die Entwicklung von
Handreichungen und Fortbildungen, um Akteurinnen und Akteure wie
Beratungsstellen, religiöse Vereine und Schulen (durch Lehrkräftefortbildungen zur
präventiv-pädagogischen Arbeit) etc. auf den Umgang mit islamistischen
Tendenzen sowie radikalisierten jungen Menschen vorzubereiten und ihnen
Hilfestellungen an die Hand zu geben, um Deradikalisierung zu erwirken. Diese werden
zum Ende der Laufzeit des Projektes (Oktober 2024) erwartet.
16. Welche langfristigen Gewaltpräventionskonzepte an Schulen unterstützt
die Bundesregierung, und wie bewertet die Bundesregierung deren
Wirkung?
Vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) werden
über das DFK mittelbar folgende Projekte gefördert:
– PARTS – Präventionsprogramm zur Förderung von Akzeptanz, Respekt,
Toleranz & sozialer Kompetenz: Inhaltliche Erweiterung und
Implementierung eines Präventionsprogrammes für Grundschulen zur
Vorurteilsprävention
– PRIMO – Prävention und Intervention am Beispiel Mobbing – ein Format
für die Lehrkräftebildung: Konzeptionierung eines universitären
Curriculums zur Vermittlung handlungsorientierter Kompetenzen für die
Lehrkräftebildung
– Hate-Speech – Entwicklung eines Präventionsprogrammes: Entwicklung
einer Präventionsmaßnahme für Schulen gegen öffentliche Ausgrenzung
und Abwertung unter Jugendlichen.
Das DFK lädt zudem regelmäßig Vertreterinnen und Vertreter aller Länder zu
einem Austausch über die Verankerung gewaltpräventiver Konzepte in den
Schulen ihres jeweiligen Landes im Qualitätszirkel schulische
Gewaltprävention ein.
17. Welche kurzfristigen Gewaltpräventionskonzepte fördert die
Bundesregierung, und wie bewertet die Bundesregierung deren Wirkung?
Im Kampf gegen Mobbing und zur Gewaltprävention fördert das
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) das zweijährige
Modellprojekt „Couragiert gegen Mobbing“, das vom Verein Aktion Courage
e. V. umgesetzt wird. Im Projekt werden innovative Instrumente für
Pädagoginnen und Pädagogen in Einrichtungen der Jugendarbeit, der beruflichen
Ausbildung und an Schulen entwickelt, mit denen diese erfolgreich gegen Mobbing
vorgehen können. Kernstück des Programms ist das innovative Lernformat
„Werkstatt gegen Mobbing“. Die Erkenntnisse der schul- und
jahrgangsübergreifenden Veranstaltungen werden im Anschluss bundesweit den
Pädagoginnen und Pädagogen als Fortbildungskonzept zur Verfügung stehen.
18. Inwieweit fördert die Bundesregierung pädagogische Fachkräfte im
Bereich der selektiven und indizierten Extremismus- und oder
Gewaltprävention sowie in Themenbereichen Toleranz und Gleichberechtigung?
Die im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verortete
Beratungsstelle „Radikalisierung“ betreibt seit 2012 eine bundesweite telefonische
Erstanlaufstelle für Ratsuchende, die befürchten, dass sich eine Person in ihrem
Umfeld islamistisch radikalisiert oder radikalisiert hat. Dieses Angebot richtet
sich auch an pädagogische Fachkräfte. Die Beratungsstelle berät Ratsuchende
bei der Einordnung von Situationen und Fragen zum Umgang mit religiös
begründeter Radikalisierung. Insgesamt sind aus den mehr als 4.600
Beratungsanfragen, die die Beratungsstelle bisher erreicht haben, mehr als 10 Prozent auf
Bedarfe von Schulen und Lehrkräften zurückzuführen.
Das BMBF leistet im Rahmen der Bund-Länder-Vereinbarung
„Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ Unterstützung bei der Aus- und Weiterbildung von
Lehrkräften. In einer Vielzahl von Projekten werden Fragen interkultureller
Kompetenz thematisiert.
Zielgruppen im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des BMFSFJ sind in
erster Linie Kinder und Jugendliche, deren Eltern, Familienangehörige und
Bezugspersonen, junge Erwachsene, aber auch ehren-, neben- und hauptamtlich
in der Kinder- und Jugendhilfe und an anderen Sozialisationsorten Tätige,
Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sowie staatliche und
zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure. Dazu gehören auch Fachkräfte im Bereich der
Sekundär- und Tertiärprävention.
19. In welcher Form unterstützt die Bundesregierung in Abstimmung mit
den Bundesländern Lehrerinnen und Lehrer, Sozialarbeiterinnen und
Sozialarbeiter, Erzieherinnen und Sozialarbeiter sowie Pädagoginnen und
Pädagogen darin, deren Handlungsfähigkeit wiederzuerlangen,
beispielsweise durch die Förderung von Anlaufstellen oder Kompetenzzentren?
20. Was unternimmt die Bundesregierung zur Stärkung der Regelstrukturen
in Bildungseinrichtungen?
Die Fragen 19 und 20 werden im Zusammenhang beantwortet.
Im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des BMFSFJ wird ein breit
angelegter Präventionsansatz verfolgt, der alle demokratiefeindlichen Phänomene in
den Blick nimmt. Mit dem Bundesprogramm wird präventiv-pädagogische
Arbeit gegen Angriffe auf Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gefördert,
insbesondere gegen Rechtsextremismus, islamistischen Extremismus und linken
Extremismus sowie weitere Phänomene gruppenbezogener
Menschenfeindlichkeit. Dieser Präventionsansatz setzt an den „Orten der Prävention“ an, u. a. bei
der Unterstützung von Familien und Bildungseinrichtungen.
Im Jahr 2020 wurde im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ das
Kompetenznetzwerk „Schulische und außerschulische Bildung im Jugendalter“
gebildet. Darin arbeiten vier zivilgesellschaftliche Organisationen zusammen, die
über mehr als 100 etablierte Beratungs- und Koordinierungsstellen auf Landes-
und kommunaler Ebene verfügen sowie über eine erfolgreich erprobte
thematische und methodische Angebotspalette mit zielgruppenspezifischen
Arbeitsinstrumenten. Das Kompetenznetzwerk fördert die umfassende, langfristige,
enge Zusammenarbeit von Schulen mit außerschulischen Trägern unter
anderem, indem es modellhafte Kooperationsprojekte initiiert und durchführt.
Hierbei dokumentiert es erfolgreiche Praxis und verbreitet diese Ansätze. Zudem
schult es Lehrkräfte und Fachkräfte der Sozialpädagogik im Rahmen von Aus-
und Fortbildungen für das Anliegen der Demokratieförderung und sensibilisiert
für relevante Problemlagen.
Im Handlungsfeld Demokratieförderung des Bundesprogramms „Demokratie
leben!“ werden 30 Modellprojekte gefördert, die das Ziel verfolgen,
demokratische Teilhabe und zivilgesellschaftliche Konfliktregulierung zu stärken – davon
22 Modellprojekte im Themenfeld „Demokratieförderung im Jugend- und
jungen Erwachsenenalter“ und acht Modellprojekte im Themenfeld
„Demokratieförderung im Kindesalter“.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
21. Was unternimmt die Bundesregierung, damit politische Bildung auch bei
den Kindern und Jugendlichen Gehör findet?
Die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) nimmt mit vielen ihrer
Formate gezielt junge Zielgruppen in den Blick. Diese Zielgruppenorientierung
spiegelt sich in der Sprache und Aufmachung „klassischer“ Printprodukte, der
Nutzung digitaler Formate zu politischer Bildung in Computerspielen und in
Angeboten, die das sogenannte Empowerment und
Selbstwirksamkeitserfahrungen junger Menschen ins Zentrum stellen. Von besonderer Bedeutung ist die
Orientierung an Fragestellungen und Themen aus der Lebenswelt junger
Menschen. Um hierzu immer wieder belastbare Daten zu erhalten, hat die BpB
beispielsweise mehrfach eigene Fragestellungen in die Sinus-Studien des Sinus-
Instituts eingebracht. Entscheidend dafür, dass politische Bildung bei Kindern
und Jugendlichen Gehör findet, ist des Weiteren, dass demokratische Prozesse
und Partizipationsmöglichkeiten in Institutionen wie der Schule vertieft und
ausgebaut werden.
Beispielhaft können demnach folgende aktuelle Formate genannt werden:
– „Was geht?“ (Print-Format)
– Jugendmagazin „fluter“
– „Hanisauland“ (Crossmediales Angebot für Kinder und Jugendliche
zwischen 8 und 14 Jahren)
– Das Dossier „Computerspiele“
– „Jamal al-Khatib“ (Web-Video-Format)
– „Say My Name“ (Web-Video-Format)
– „Abdelkratie“ (Web-Video-Format)
– „histoCON“ (digitale Veranstaltungsreihe)
– Aktionsformate im Netzwerk Verstärker
Darüber hinaus fördert die BpB eine Vielzahl von Maßnahmen, die sich an
Kinder und Jugendliche richten. Beispielhaft kann hier die Zuwendung
„Postmigrantisches Europa: Eine Europareise zur Entwicklung jugendgerechter
Formate mit jungen Peers gegen rechte Erzählungen über Europa“ genannt
werden. Im Rahmen der so genannten Richtlinienförderung sind zudem mehrere
Organisationen als Anerkannte Bildungsträger der politischen Bildung tätig und
setzen mit finanzieller Unterstützung der BpB entsprechende Maßnahmen für
ein junges Publikum ab 16 Jahren um.
Das BMFSFJ fördert seit 2018 zur Stärkung der demokratischen Bildung und
für ein vorurteilsfreies, respektvolles Miteinander an Schulen das
Bundesprogramm Respekt Coaches und weitet dieses 2021 aufgrund der hohen Akzeptanz
und Wirksamkeit bundesweit auf weitere Schulen aus. Mit präventiven
Angeboten an bundesweit rund 400 Schulen fördert das Programm Respekt,
Toleranz und den Abbau von Vorurteilen an Schulen. Schülerinnen und Schüler
lernen, unterschiedliche Meinungen zu akzeptieren, Position zu beziehen und zu
argumentieren. Durch die Arbeit der Respekt Coaches werden demokratische
Werte für junge Menschen erlebbar und sie werden in ihrer Persönlichkeit
gestärkt. Das Programm trägt langfristig zu einem gesunden Klassenklima und
zum Zusammenhalt in der Schule bei. Begleitend entwickeln die
bundeszentralen Träger der politischen Bildung geeignete Gruppenangebote für die
beteiligten Schulen, etwa zu Themen der interkulturellen und interreligiösen
Verständigung.
Die außerschulische politische Bildung zählt zu den Handlungsfeldern des
Kinder- und Jugendplanes. Mit dem Haushalt 2021 und dem Erscheinen des
16. Kinder- und Jugendberichtes konnte die Regelförderung der
bundeszentralen Träger noch einmal um 3 Mio. Euro auf 12 Mio. Euro gesteigert werden.
Das BMBF leistet mit Maßnahmen der außerschulischen kulturellen Bildung
und der Demokratiebildung einen wichtigen Beitrag, um Schulen und
Lehrkräfte, aber auch weitere Akteure der non-formalen Bildung zu unterstützen.
Mit dem Bundeswettbewerb „Demokratisch handeln“ werden Kinder und
Jugendliche ermutigt, sich für die Demokratie mit eigenen Projekten zu
engagieren. Die Entwicklung und Stärkung demokratischer Einstellungen und
Haltungen stehen im Mittelpunkt des Wettbewerbs.
22. Fördert die Bundesregierung Projekte zur Gewaltpräventionsforschung?
Wenn ja, bitte auflisten, wenn nein, warum nicht?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antworten
zu den Fragen 15 bis 20 verwiesen.
23. Erarbeitet die Bundesregierung gemeinsam mit der
Kultusministerkonferenz (KMK) oder einzelnen Bundesländern an einer
Netzwerkforschungsinfrastruktur und/oder Projekten, um unmittelbare
Gewaltmessung durch Selbst- und Opferberichtstudien zu erstellen?
Wenn ja, bitte auflisten, wenn nein, warum nicht?
24. Plant die Bundesregierung unter Einbeziehung der KMK eine
bundesweite Untersuchung zu den Ursachen von Gewalt an Schulen und wie
eine wirksame Präventionsstrategie aussehen könnte?
Wenn ja, bitte erläutern, wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 23 und 24 werden im Zusammenhang beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Die
Bundesregierung plant keine solchen Vorhaben. Nach Ansicht der Bundesregierung
sind die von den Ländern in der von der KMK beschlossenen Übersicht
aufgeführten Maßnahmen und Aktivitäten zur Prävention und Melde- und
Unterstützungssysteme bei konkreten Gewaltvorfällen geeignet, um rasch vor Ort
agieren zu können.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/28821
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/28821
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/28821
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
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