[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Torsten Herbst, Sandra Bubendorfer-
Licht, Stephan Thomae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/28161 –
Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe im Freistaat Sachsen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Vorsorge in Notfällen ist in der Bundesrepublik föderal organisiert und
gliedert sich in die Bereiche Zivil- und Katastrophenschutz. Der Bund hat
dabei die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für den Zivilschutz,
während die Länder für den Katastrophenschutz zuständig sind. Eine starre
Unterscheidung von Zivilschutz und Katastrophenschutz findet heute jedoch nicht
mehr statt. Vielmehr ist der Bund im Rahmen der Katastrophenhilfe sowie der
etablierten Zusammenarbeit mit den Ländern, etwa im Hinblick auf das
Integrierte Gefahrenabwehrsystem, im gesamten Bevölkerungsschutz aktiv (https://
www.bundestag.de/resource/blob/412762/e2918de45dab4107d5b0d5e060121
59a/WD-3-423-07-pdf-data.pdf).
Für Zwecke des Zivil- und Katastrophenschutzes stellt der Bund den Ländern
zudem Mittel zur Verfügung, die diese in ihre diesbezügliche Arbeit
integrieren. Außerdem erweitert und ergänzt der Bund den Katastrophenschutz der
Länder durch die Aufstellung der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
(THW) sowie durch die Möglichkeiten weiterer Teile des öffentlichen
Dienstes der Bundesrepublik Deutschland wie Bundespolizei oder Bundeswehr.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der Bund hat – wie die Fragesteller zutreffend ausführen – die ausschließliche
Gesetzgebungskompetenz für den Zivilschutz, d. h. den Schutz vor
kriegsbedingten Gefahren, während die Länder für den Katastrophenschutz zuständig
sind. Richtig ist, dass der Bund mit seinen Behörden auf Anforderung der
Länder und Kommunen Katastrophenhilfe im Sinne von Amtshilfe leistet.
Zutreffend ist auch, dass er den Ländern für Zwecke des Zivilschutzes ergänzend auf
Grundlage von § 13 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes (ZSKG)
Ausrüstung zur Verfügung stellt, die diese auch im Katastrophenschutz nutzen
dürfen. Daraus leiten sich jedoch keinerlei Kompetenzen des Bundes für den
Katastrophenschutz, insbesondere im Sinne operativer Zuständigkeiten, ab. Die
Trennung ist grundgesetzlich insoweit eindeutig.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/28623
19. Wahlperiode 16.04.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 15. April 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche Leistungen erbringt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe im Hinblick auf das Bundesland Sachsen bzw. im
Austausch mit dem Bundesland?
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hält für
alle Länder nicht-operative Dienstleistungen und Serviceangebote vor. Hierbei
handelt es sich neben der Planung und Vorbereitung der Zusammenarbeit von
Bund und Ländern bei großflächigen Gefahrenlagen oder solchen von
nationaler Bedeutung sowie der planerischen Vorsorge zum Schutz der Bevölkerung
und kritischer Infrastrukturen vor allem um die Weiterentwicklung auf dem
Gebiet der Zivilschutztechnik, einschließlich der Zulassung von Einbauteilen und
Sonderkonstruktionen für den baulichen Schutz sowie um Aufgaben im
ergänzenden Katastrophenschutz (mit ABC-Schutz), in der Ausbildung, Fortbildung
und im Training, in der Forschung, in der Warnung und Information der
Bevölkerung sowie in der Unterstützung der bürgerschaftlichen Selbsthilfe. Zudem
unterstützt das BBK auf Anfrage die Länder, Kreise und kreisfreien Städte bei
ihren Katastrophenschutzplanungen.
Der Freistaat Sachsen partizipiert an und profitiert von diesen Dienstleistungen
anteilig gleichermaßen wie alle anderen Länder. Die folgenden
Dienstleistungen und Aufgaben werden exemplarisch hervorgehoben:
Auf Grundlage des § 13 ZSKG stellt der Bund den Ländern Fahrzeuge und
Ausstattung für den Zivilschutz zur Verfügung, die sie für Zwecke des
ergänzenden Katastrophenschutzes der Länder nutzen können (sogenannte
Doppelnutzen). Ergänzend wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7
verwiesen. Zu der ergänzenden Ausstattung gehören u. a. 61 Medizinische Task
Forces (MTF), die über wesentliche Fähigkeiten für die Behandlung und den
Transport einer Vielzahl von Verletzten sowie Spezialressourcen zur
Dekontamination von Verletzten der Bund verfügen. Im Freistaat Sachsen sind drei der
61 Verbände stationiert.
Auf Grundlage des § 23 ZSKG stellt der Bund den Ländern für die
gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung im Verteidigungsfall ergänzend
Sanitätsmaterial zur Verfügung, das von den Ländern auch für Aufgaben des
Katastrophenschutzes genutzt werden kann. Entsprechende Sanitätsmaterial-
Basispakete zur Versorgung traumatisch-thermisch Verletzter sind aktuell an
Krankenhäusern in Chemnitz, Dresden, Görlitz, Leipzig und Plauen eingelagert.
Das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum (GMLZ) informiert gemäß § 16
ZSKG die Länder über bevölkerungsschutzrelevante Ereignisse im In- und
Ausland und unterstützt auf Anforderung bei der Koordination
länderübergreifender Hilfe. Konkrete Beispiele sind das im GMLZ geführte
Fähigkeitsmanagement von Bund und Ländern betreffend Einheiten zur
Waldbrandbekämpfung oder das Kleeblattkonzept, auf dessen Grundlage über das GMLZ
zusätzliche Ressourcen für die strategische Verlegung von COVID-19-Patienten
angefordert werden können.
Im Bereich der Beratung und Unterstützung zum Schutz Kritischer
Infrastrukturen stehen das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)
und das BBK zudem im engen Austausch mit den Koordinierungsstellen
Kritische Infrastrukturen (KOST KRITIS) der Länder und unterstützen diese im
Rahmen der Risikovorsorge sowie des Risiko- und Krisenmanagements.
Im Hinblick auf die Warnung der Bevölkerung ist der Freistaat Sachsen am
Bund-Länder-Projekt „Warnung der Bevölkerung“ beteiligt, das durch den
Fonds für Innere Sicherheit der Europäischen Union (ISF) gefördert wird.
Für Führungs- und Krisenstäbe aus dem Freistaat Sachsen wurden in den
vergangenen zehn Jahren insgesamt acht Seminare mit Stabsübungen an der
Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz (AKNZ) für die
Bedarfsträger durchgeführt. Von 2016 bis einschließlich 2021 wurden
insgesamt 1 175 Personen geschult.
2. Welche Leistungen erbringen weitere Bundesministerien, nachgeordnete
Behörden sowie weitere bundeseigene Einrichtungen im Hinblick auf
den Zivil- und Katastrophenschutz im Freistaat Sachsen bzw. im
Austausch mit dem Bundesland (bitte aufschlüsseln)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Im Rahmen der Ernährungsnotfallvorsorge und auf Grundlage des
Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetzes (ESVG) führt das Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zusammen mit seiner
nachgeordneten Behörde, der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE),
jährlich ein mehrtägiges Seminar Risiko- und Krisenmanagement in der
Lebensmittelversorgung für Leitungskräfte aus Bund und Ländern durch.
Das Seminar steht auch Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus dem Freistaat
Sachsen offen. Zusammen mit den Ländern betreibt das BMEL die
Internetseite
www.ernaehrungsvorsorge.de. Das Portal soll interessierten Bürgerinnen und
Bürgern den Zugang zu Informationen zur Ernährungsvorsorge erleichtern
sowie über Aufgaben, Zuständigkeiten und staatliche Tätigkeiten in diesem
Bereich informieren.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
(BMU) betreibt mit Unterstützung durch das Bundesamt für Strahlenschutz
(BfS) und die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) das
Radiologische Lagezentrum des Bundes (RLZ). Lageabhängig werden weitere
Behörden einbezogen, so z. B. das Gemeinsame Lagezentrum von Bund und
Ländern im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe oder der
Deutsche Wetterdienst. Neben der Koordination der Notfallreaktion des Bundes
und der Länder erstellt das RLZ bei einem überregionalen radiologischen
Notfall ein einheitliches Radiologisches Lagebild (RLB). Dieses Lagebild wird
allen an der Notfallreaktion beteiligten Behörden auf Bundes- und Landesebene
zur Verfügung gestellt und gibt u. a. Auskunft über die Kriterien für die
Angemessenheit der Durchführung von (Katastrophenschutz-)Maßnahmen.
Das Technische Hilfswerk (THW) leistet nach dem THW-Gesetz technische
Unterstützung auf Ersuchen von für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen
bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben sowie auf Anforderung oberster
Bundesbehörden, wenn das BMI zustimmt. Die technische Unterstützung umfasst
unter anderem technische Hilfe im Zivilschutz und auf Anforderung der für die
Gefahrenabwehr zuständigen Stellen bei der Katastrophenbekämpfung,
öffentlichen Notständen und Unglücksfällen größeren Ausmaßes. Die Fähigkeiten
des THW sind dem sogenannten Katalog der Einsatzoptionen zu entnehmen.
Zuständig für den Freistaat Sachsen ist der THW-Landesverband Sachsen/
Thüringen mit drei hauptamtlichen Regionalstellen (Chemnitz, Dresden und
Leipzig) sowie 22 ehrenamtlichen Ortsverbänden.
Die Bundespolizei kann auf Anforderung unter Berücksichtigung der
Gewährleistung der gesetzlich zugewiesenen Aufgabenwahrnehmung technische und
polizeiliche Katastrophenhilfe sowie Notfallhilfe leisten. In der Regel entsendet
die Bundespolizei auch Verbindungsbeamte bzw. Fachberater in die Stäbe der
zuständigen Katastrophenschutzbehörden, um dort zielgerichtet und
bedarfsorientiert zu den Fähigkeiten der Bundespolizei beraten zu können.
Die Bundeswehr leistet anlassbezogen Amts- und Katastrophenhilfe nach
Artikel 35 des Grundgesetzes bei Vorliegen der jeweiligen dort genannten
Voraussetzungen. In diesem Rahmen kann die Bundeswehr auf Antrag der
zuständigen Stellen und mit verfügbaren Ressourcen ergänzende Unterstützung leisten.
Zum Zwecke der Amts- und Katastrophenhilfe hält die Bundeswehr keine
besonderen Ressourcen vor.
Die Bundeswehr verfügt über geeignete regionale Strukturen, die in der
Zusammenarbeit mit den Katastrophenschutzbehörden der Länder auf allen Ebenen
eine rasche Reaktionsfähigkeit bei erforderlichen Hilfeleistungen
gewährleisten. Dadurch sind für die zuständigen Behörden Ansprechpartner der
Bundeswehr für einen Informationsaustausch, militärfachliche Beratung sowie für
Abstimmung und Kooperation etabliert.
3. Welche Institutionen, Behörden und anderweitigen Organisationen sind
nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem Zivil- und
Katastrophenschutz im Freistaat Sachsen betraut, und inwiefern ist der Bund mit
diesen diesbezüglich im Austausch?
Oberste Katastrophenschutzbehörde in Sachsen ist das Staatsministerium des
Innern. Obere Katastrophenschutzbehörde ist die Landesdirektion Sachsen. Die
Landkreise und Kreisfreien Städte sind untere Katastrophenschutzbehörden.
Diese bedienen sich bei der Erfüllung ihrer Aufgaben u. a. der
Hilfsorganisationen. Die Mitwirkung der Hilfsorganisationen bei der Erfüllung der Aufgaben
nach dem ZSKG richtet sich nach den landesrechtlichen Vorschriften für den
Katastrophenschutz (§ 26 Absatz 1 Satz 1 ZSKG). Für die Mitwirkung geeignet
sind insbesondere der Arbeiter-Samariter-Bund, die Deutsche
Lebensrettungsgesellschaft, das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter-Unfall-Hilfe und der
Malteser-Hilfsdienst (§ 26 Absatz 1 Satz 2 ZSKG).
Der Bund steht über die Gremienstrukturen der Innenministerkonferenz in
einem regelmäßigen, institutionalisierten Austausch mit dem Sächsischen
Staatsministerium des Innern.
Darüber hinaus besteht zwischen Behörden des Bundes und Sachsens ein
regelmäßiger, fachbezogener Austausch. Das gilt namentlich für das THW, das auf
allen Organisationsebenen (Ortsverbände, Regionalstellen und Landesverband)
mit Behörden und Organisationen des Katastrophenschutzes in Kontakt steht,
und für den fachlich institutionellen Austausch der Bundespolizei auf
vorwiegend regionaler Ebene.
Hinsichtlich der Leistungen des BBK und seiner entsprechenden Kontakte im
Freistaat Sachsen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Im Bereich der Ernährungsnotfallvorsorge ist das BMEL im Rahmen der
Besprechungen der Referentinnen und Referenten des Bundes und der Länder für
Ernährungsnotfallvorsorge mit dem Sächsischen Staatsministerium für Energie,
Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft im Austausch.
4. Finden gemeinsame Übungen und Tests statt?
Wenn ja, zwischen wem, wie häufig, in welchem Ausmaß, mit welcher
Zielsetzung, und mit welchem Ergebnis?
Das BBK bietet den Ländern und Bundesressorts mit der regemäßig
stattfindenden Länder- und Ressortübergreifenden Krisenmanagement-Übung
(LÜKEX) die Möglichkeit, ihre eigenen, aber auch die übergreifenden
Krisenmanagementstrukturen und Krisenreaktionsmechanismen zu überprüfen und zu
optimieren.
Sachsen hat bisher an sieben von acht dieser Übungen teilgenommen (LÜKEX
2005, LÜKEX 2007, LÜKEX 2009/2010, LÜKEX 2011, LÜKEX 2013, LÜ-
KEX 2015, LÜKEX 18). Ein Beteiligungsinteresse für die nächste LÜKEX ist
angemeldet. Lediglich bei der ersten Übung 2004 war der Freistaat Sachsen
noch nicht vertreten.
Mit der LÜKEX bietet das BBK eine Plattform, die die Übungsziele,
-interessen und -erkenntnisse der vielen Akteure koordiniert, um die
Möglichkeit des länder- und ressortübergreifenden Übens zu schaffen. In der
Auswertungsphase fasst das BBK die Übungserkenntnisse der Teilnehmenden
zusammen und generiert daraus Handlungsempfehlungen für das Krisenmanagement.
Diese werden in einem Auswertungsbericht veröffentlicht. Die Bewertung, ob
es die Übungsziele erreicht hat, obliegt dem jeweiligen Land.
Darüber hinaus veranstaltet das BBK Übungen im Rahmen des
Fortbildungsprogramms der AKNZ. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
Die Bundespolizei führt im Rahmen des Katastrophenschutzes mit anderen
Behörden und Stellen in der Regel jährliche Übungen durch, um die
behördenübergreifende Koordination und Optimierung der Einsatzbewältigung zu
überprüfen.
Das THW beteiligt sich an gemeinsamen Übungen mit den Trägern der
nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr, um eine gute Zusammenarbeit in der
taktischoperativen Bewältigung von Einsatzlagen zu gewährleisten. Der institutionelle
Austausch in Gestalt von gemeinsamen Übungen stellt sicher, dass im
Ereignisfall die einzelnen Akteure der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr effizient
zusammenwirken und ihr jeweiliges Einsatzspektrum gezielt für die
Lagebewältigung einsetzen können.
Nach § 102 des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) führen die an der
Notfallreaktion beteiligten Behörden und Organisationen aus Bund und Ländern
regelmäßige Notfallübungen durch. Je nach spezifischem Übungsszenario sind an
diesen Übungen auch Behörden und Organisationen des Freistaats Sachsens
beteiligt.
Ziel der Übungen ist die koordinierte Reaktion auf radiologische
Gefährdungslagen und Überprüfung der technischen Vorkehrungen. So wird regelmäßig die
Aufgabenwahrnehmung der Länder nach § 162 StrlSchG bei der Ermittlung der
Radioaktivität in der Umwelt im Intensivbetrieb des integrierten Mess- und
Informationssystems des Bundes (IMIS) durch Übungen sichergestellt.
5. Gibt es vonseiten des Bundes Programme zur Förderung für den Zivil-
und Katastrophenschutz, und wenn ja, welche Mittel standen jeweils in
den vergangenen zehn Jahren für den Freistaat Sachsen bzw. für den
Zivil- und Katastrophenschutz im Freistaat Sachsen zur Verfügung (bitte
nach Programmen und Jahren sowie insgesamt aufschlüsseln)?
Im Wege der Zuwendung wird das Programm ���Erste Hilfe mit
Selbstschutzinhalten (EHSH)“ umgesetzt. In diesem Programm sollen möglichst gleichmäßig
nach Bevölkerungsstärke im gesamten Bundesgebiet verteilt – damit anteilig
auch im Freistaat Sachsen – insgesamt bis zu 450 000 Personen aller
Altersgruppen ab dem Vorschulalter ausgebildet werden, um die Resilienz der
Bevölkerung zu stärken und zugleich auch einen Anknüpfungspunkt zum
ehrenamtlichen Engagement zu bieten.
Der Förderzeitraum des Programms EHSH erstreckt sich auf die Jahre 2020 bis
2025 und ist für das gesamte Bundesgebiet mit insgesamt knapp
20 000 000 Euro unterlegt. Aufgrund der Corona-Pandemie mit lang
andauernden Schließungen von Kindertagesstätten und Schulen haben im ersten
Programmjahr 2020 und im ersten Quartal 2021 bundesweit geplante Module noch
nicht stattfinden können.
Um die Projektziele dennoch erreichen zu können, wurde Ende 2020 in
Zusammenarbeit mit dem Deutschen Bundestag und dem Bundesministerium der
Finanzen (BMF) sichergestellt, dass infolge der Pandemie zunächst nicht
verausgabte Haushaltsmittel für die Folgejahre weiter verfügbar sind.
Darüber hinaus stärkt der Bund den Bevölkerungsschutz im Freistaat Sachsen
mit folgenden Maßnahmen:
Auf Grundlage des § 13 ZSKG hält der Bund in Sachsen Fahrzeuge und
Ausstattung für den Zivilschutz bereit, die für Zwecke des ergänzenden
Katastrophenschutzes der Länder genutzt werden können. Im Rahmen der Vorhaltung
wurden folgende Mittel bereitgestellt:
Jahr Betrag
2011 645.477,20 €
2012 714.668,18 €
2013 731.783,37 €
2014 720.076,59 €
2015 802.668,40 €
2016 895.651,76 €
2017 1.022.953,11 €
2018 996.034,93 €
2019 1.024.078,15 €
2020 1.115.560,57 €
Summe 7.775.071,40 €
Für die ergänzende Zivilschutzausbildung (§ 14 ZSKG) erfolgten Zuweisungen
von Haushaltsmitteln an den Freistaat Sachsen in Höhe von:
Jahr Betrag
(gerundete Werte)
2014 284.000 €
2015 276.000 €
2016 503.000 €
2017 400.000 €
2018 406.000 €
2019 450.000 €
2020 454.000 €
2021 320.000 €
(Stand 06.04.2021,
geplant: 633.000 €)
Im Bereich der Wassersicherstellung hat der Freistaat Sachsen aus Titel 883 01
Mittel zur Härtung der öffentlichen Wasserversorgung entsprechend
nachfolgender Tabelle erhalten:
Jahr Betrag
(gerundete Werte)
2011 14.700 €
2012 72.700 €
2013 447.900 €
2014 373.500 €
2015 354.800 €
2016 253.900 €
2017 77.000 €
2018 34.800 €
Jahr Betrag
(gerundete Werte)
2019 0 €
2020 622.900 €
2021 2.212.400 €
Zusätzlich beabsichtigt der Bund mittels eines Förderprogramms, die Länder
beim Ausbau der in ihrer Zuständigkeit liegenden Sireneninfrastruktur zu
unterstützen.
6. Wie viele Mittel wurden je Programm von Seiten des Freistaat Sachsen
bzw. aus dem Freistaat Sachsen beantragt, und wie viele Mittel wurden
vom Bund ausgezahlt (bitte nach Programmen und Jahren
aufschlüsseln)?
Die beantragten und zugewiesenen Mittel ergeben sich aus den tabellarischen
Aufstellungen in der Antwort zu Frage 5.
7. Wie weit ist der Umsetzungsstand der geförderten Projekte, und welchen
Mehrwert bringen sie für den Zivil- und Katastrophenschutz im Freistaat
Sachsen (bitte nach Projekten aufschlüsseln und erläutern)?
Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen.
Bezugnehmend auf den Umsetzungstand bei der Bereitstellung von Fahrzeugen
und Ausstattung wird auf die beigefügte Anlage verwiesen.* Alle genannten
Maßnahmen leisten wichtige Beiträge, um die Strukturen des
Bevölkerungsschutzes im Freistaat Sachsen nachhaltig zu stärken.
8. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung ein notwendiges Inventar an
Einsatzgegenständen, medizinischen Gütern, Maschinen, Fahrzeugen
oder anderem für den Zivil- und Katastrophenschutz im Freistaat
Sachsen (bitte nach Objekten und benötigter sowie vorhandener Anzahl,
soweit bekannt, aufschlüsseln)
a) insbesondere im Hinblick auf die Bundeswehr im Freistaat Sachsen,
b) insbesondere im Hinblick auf die Bundespolizei im Freistaat
Sachsen,
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Die genannten
Organisationen verfügen beide über keine Zuständigkeiten im Zivil- und
Katastrophenschutz.
c) insbesondere im Hinblick auf das Technische Hilfswerk im Freistaat
Sachsen?
THW-Einheiten sowie die damit verbundene Ausstattung sind basierend auf
den Vorgaben des THW-Rahmenkonzepts bundesweit disloziert und pro
Landesverband und regionalbereichsübergreifend festgelegt.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/28623 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
Im Einzelnen verfügt das THW im Freistaat Sachsen über folgende Einheiten:
Anzahl (Teil-)Einheit
27 Zugtrupp
26 Bergungsgruppe (mit Einsatz-Gerüst-
System)
2 Bergungsgruppe mit Abstützsystem Holz
22 Fachgruppe Notinstandsetzung-
Notversorgung
3 Fachgruppe Schwere Bergung Typ A
1 Fachgruppe Schwere Bergung Typ B
(Einsatzrettungsspinne)
3 Fachgruppe Elektroversorgung
2 Fachgruppe Infrastruktur
1 Fachgruppe Ölschadensbekämpfung
1 Fachgruppe Ortung Typ A (biologische
und technische Komponente)
2 Fachgruppe Ortung Typ C (technische
Komponente)
3 Fachgruppe Räumen Typ A (Bagger)
3 Fachgruppe Räumen Typ B (Radlader)
2 Fachgruppe Räumen Typ C
(Teleskoplader)
1 Fachgruppe Sprengen
1 Fachgruppe Trinkwasserversorgung
4 Fachgruppe Wassergefahren
(Mehrzweck-Arbeitsboote)
5 Fachgruppe Wasserschaden-Pumpen Typ
A (Schmutzwasserpumpe 5.000 l/min)
1 Fachgruppe Wasserschaden-Pumpen Typ
B (Schmutzwasserpumpe 15.000 l/min)
1 Fachgruppe Wasserschaden-Pumpen Typ
C (Schmutzwasserpumpe 25.000 l/min)
3 Fachzug Führung-Kommunikation
3 Fachzug Logistik
1 Trupp Mobiler Hochwasserpegel
1 Trupp Einsatzstellen-Sicherungssystem
1 Trupp Unbemanntes Luftfahrtsystem
Das THW kann seine Einheiten im Bedarfsfall überregional zusammenführen,
sodass die Anzahl an vorhandenen Einsatzmitteln und -personal im Ereignisfall
nicht auf diejenigen Ressourcen des THW beschränkt ist, welche im Freistaat
Sachsen disloziert sind.
Zu den auf Grundlage von § 13 ZSKG bereitgestellten Fahrzeugen und
Ausstattung wird auf die Antwort zu Frage 7 und die entsprechende Anlage
verwiesen.* Darüber hinaus hat der Bund keine Kenntnis über die
Katastrophenschutzeinheiten und das damit im Zusammenhang stehende Inventar im Sinne der
Fragestellung. Eine Meldepflicht der Länder gegenüber dem Bund besteht
insoweit nicht.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/28623 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
9. Fehlen im Freistaat Sachsen nach Kenntnis der Bundesregierung
Einsatzgegenstände, Maschinen, Fahrzeuge oder anderes für den Zivil- und
Katastrophenschutz insgesamt oder bei einer der genannten Organisationen
(bitte aufschlüsseln)?
10. Wenn ja, was tut die Bundesregierung, um diese Mängel zu beseitigen,
und wann sollen diese voraussichtlich beseitigt sein?
Die Fragen 9 und 10 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Auf die Antwort zu den Fragen 8a und 8b wird verwiesen.
Hinsichtlich der ergänzenden Ausstattung wird auf die Antwort zu Frage 7 und
die entsprechende Anlage verwiesen.*
Im Hinblick auf die Sanitätsmaterialbevorratung wird auf die Antwort zu Frage
1 verwiesen. Mit der dort skizzierten Bevorratung ist das derzeitig geplante
Soll dislozierter Sanitätsmaterial-Basispakete im Freistaat Sachsen erfüllt. Die
Bevorratung wird erweitert um die Einlagerung von Arzneimitteln und
Medizinprodukten zur Versorgung von Erkrankungen durch chemische, biologische,
radioaktive und nukleare (CBRN) Wirkmittel.
Beim THW im Freistaat Sachsen befinden sich zehn Kraftfahrzeuge und 68
Anhänger in der Beschaffungsplanung.
11. Wie viele Bitten um Amtshilfe wurden im Freistaat Sachsen in den
vergangenen zehn Jahren an den Bund bzw. bundeseigene Behörden und
Organisationen gerichtet (bitte nach Jahren, betroffenen Organisationen
sowie Umfang der Amtshilfe aufschlüsseln)?
a) Von wem wurden Bitten um Amtshilfe gestellt (bitte aufschlüsseln)?
b) Wie viele dieser Bitten wurden positiv beschieden (bitte
aufschlüsseln)?
c) Wie viele dieser Bitten wurden negativ beschieden, und aus welchen
Gründen (bitte aufschlüsseln und erläutern)?
Die Fragen 11 bis 11c werden gemeinsam und auf der Grundlage der ihr
vorliegenden Informationen beantwortet.
Die Anzahl der Amtshilfeersuchen, die in den letzten zehn Jahren an das THW
gerichtet wurden, verteilen sich wie folgt auf die anfordernden Stellen:
Bundespolizei: 225,
andere Bundesbehörden: 270,
Gemeinde/Stadt/Landkreis: 2 471,
Landesbehörden: 1 017,
Landespolizei: 1 142,
Feuerwehr: 767.
Die vom THW für die zuvor genannten Stellen geleistete Amtshilfe verteilt
sich auf die vergangenen zehn Jahre wie folgt:
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/28623 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
Jahr Geleistete Amtshilfe
(Anzahl)
2011 439
2012 302
2013 728
2014 225
2015 756
2016 283
2017 310
2018 387
2019 378
2020 1.154
Die Anzahl abgelehnter Amtshilfeersuchen nebst Ablehnungsgründe wird im
THW nicht gesondert statistisch erfasst, wobei ein Amtshilfeersuchen mehrere
Einzeleinsätze umfassen kann, so dass eine solche Statistik wenig Aussagekraft
hätte. Ablehnungsgründe sind in der Regel Unzuständigkeit oder
Unvereinbarkeit mit zeitlich bedingten Einsatzprioritäten.
Im Rahmen des Katastrophenschutzes wurde in den vergangenen zehn Jahren
im Freistaat Sachsen ausschließlich zur Bewältigung des Elbehochwassers
2013 ein positiv beschiedener Amtshilfeantrag an die Bundespolizei gerichtet.
Die Bitte um Amtshilfe wurde durch die vom Hochwasser betroffenen
Landkreise über das Innenministerium des Freistaates Sachsen an die Bundespolizei
gerichtet.
Seit 2015 wurden ca. 800 Anträge auf Amtshilfe an die Bundeswehr im
Freistaat Sachsen gerichtet. Die Aufschlüsselung ist in der beigefügten Anlage
dargestellt.*
Hilfeersuchen an die Bundeswehr in Sachsen vor 2015 sind nicht mehr
vollumfänglich nachvollziehbar (bzgl. betroffene Organisation, Umfang der
Amtshilfe, aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Bescheidung).
12. Wie viele analoge, digitale und anderweitige Warnsysteme gibt es im
Freistaat Sachsen nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach System
und Anzahl der Geräte aufschlüsseln)?
Der Bund betreibt zum Zwecke der Warnung der Bevölkerung im
Zivilschutzfall das bundesweit verfügbare Modulare Warnsystem MoWaS, sowie die
Notfallinformations- und Nachrichten-App (Warn-App NINA). Zur Erfüllung
ihrer Warnaufgaben im Katastrophenschutz und zur Gefahrenabwehr nutzen die
Länder die Warninfrastruktur des Bundes mit.
Dem Freistaat Sachsen stehen demnach zur Auslösung von Warnmeldungen bei
den zuständigen Behörden auf regionaler Ebene 17 MoWaS–Sendestationen,
sowie zwei Stationen im Lagezentrum der Landesregierung und dessen
Redundanz bei der Integrierten Leitstelle Hoyerswerda zur Verfügung. Über diese
MoWaS-Infrastruktur können in Sachsen, abhängig vom Zuständigkeitsbereich
der auslösenden Stelle und der Warnstufe, folgende Warnmittel ausgelöst
werden:
– Regionale und überregionale Radiosender (analog über UKW-Rundfunk
und digital über DAB+),
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/28623 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
– Fernsehen (bundesweite Programme der öffentlich-rechtlichen Sender
sowie der Mitteldeutsche Rundfunk),
– Die Warn-App NINA des BBK für Smartphones und Tablets. Zudem
werden Warnmeldungen der Warn-App NINA mit hoher Priorität gleichzeitig in
die Warn-Apps KATWARN und BIWAPP gesteuert,
– Internet (Website
www.warnung.bund.de),
– Stadtwerbetafeln (Anzahl nicht bekannt).
Kenntnisse über weitere Warnmittel und Systeme des Freistaates Sachsen bzw.
deren Anzahl liegen dem Bund nicht vor.
13. Wie viele Bürgerinnen und Bürger Sachsens nutzen die Warn-App NINA
des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe?
Die bundesweite Gesamtzahl der aktiven Nutzerinnen und Nutzer der Warn-
App NINA beträgt derzeit 8,75 Mio. Das BBK erhebt in der Warn-App NINA
keine personenbezogenen Daten, so dass keine aufgeschlüsselten Nutzerzahlen
für den Freistaat Sachsen vorliegen.
Eine Annäherung an die Frage der Nutzung der Warn-App im Freistaat Sachsen
bietet die Anzahl der im Land liegenden Orte, die innerhalb der Warn-App für
den Bezug von Warnmeldungen abonniert worden sind. Von rund 390 000
Personen wurden Warnmeldungen zu Orten in Sachsen abonniert. Hieraus können
jedoch keine verlässlichen Schlüsse auf die tatsächliche Nutzerzahl in Sachsen
gezogen werden, da Warnmeldungen zu diesen Orten auch von Nutzerinnen
und Nutzern abonniert werden, deren Wohnort nicht in Sachsen liegt (z. B.
Berufspendler an der Landesgrenze, Fortgezogene mit Interesse an
Warnmeldungen am Wohnort der Familie usw.). Zudem können Nutzerinnen und Nutzer
mehrfach Orte abonnieren, also z. B. zwei Orte innerhalb eines Landkreises
oder mehrere Landkreise, oder sich ausschließlich für ihren aktuellen Standort
warnen lassen und gar keine Orte abonnieren.
14. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Erfahrungen des
bundesweiten Warntags 2020 für die Systeme, Abläufe sowie weitere
Aspekte des Zivil- und Katastrophenschutzes im Freistaat Sachsen?
Bund und Länder sind aktuell mit der Evaluation des Warntages 2021 befasst.
Daraus abzuleitende Schlussfolgerungen für die Systemoptimierung und
Ablauforganisation werden von Bund und Ländern aufgegriffen.
Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, ob und welche
darüberhinausgehenden Schlüsse in Bezug auf den Freistaat Sachsen seitens der
sächsischen Staatsregierung gezogen wurden.
15. Wie viele Menschen sind nach Kenntnis des Bundes im Freistaat
Sachsen im Zivil- und Katastrophenschutz aktiv (bitte nach berufsmäßiger
oder freiwilliger Tätigkeit sowie nach Organisation aufschlüsseln)?
In den drei THW-Regionalstellen (Chemnitz, Dresden und Leipzig) im
Freistaat Sachsen sind derzeit 41 hauptamtliche Kräfte beschäftigt. In den 22 THW-
Ortsverbänden engagieren sich derzeit 2 028 ehrenamtliche Helferinnen und
Helfer sowie 371 Junghelferinnen und Junghelfer.
Darüber hinaus liegen dem Bund keine Daten im Sinne der Fragestellung vor.
Die Daten werden von den im Bevölkerungsschutz tätigen Organisationen und
den Katastrophenschutzbehörden des Landes erhoben. Es besteht keine
Meldepflicht der Länder gegenüber dem Bund im Sinne der Fragestellung.
16. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung im Freistaat Sachsen
insgesamt sowie regional oder nach Einsatztypus bzw. Organisation fehlende
personelle Ressourcen (bitte aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 15 wird verwiesen.
Die Stellenbesetzungsquote im Hauptamt des THW liegt bei 83,7 Prozent.
Mehrere Stellenbesetzungsverfahren sind eingeleitet.
17. Wie fördert die Bundesregierung die Teilnahme am Zivil- und
Katastrophenschutz im Freistaat Sachsen, insbesondere im Hinblick auf das
Ehrenamt und die Nachwuchsförderung?
Der Bund fördert seit 2009 im Rahmen des BMI-Förderpreises „Helfende
Hand“ Projekte von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern. Im Jahr 2018
wurden zwei Preisträger aus dem Freistaat Sachsen jeweils mit einem 5. Platz
ausgezeichnet: Das Projekt „Rettungsgasse? Kinderleicht!“ in der Kategorie
„Innovative Konzepte“ und das Projekt „Auf Sommerski zum Jugendrotkreuz“
in der Kategorie „Nachwuchsarbeit“.
Seit 2019 unterstützt das BBK das Ehrenamt und die Nachwuchsförderung mit
der bundesweiten Sensibilisierungsmaßnahme „Bevölkerungsschutz braucht
viele Talente-mit-dir-für-uns-alle“ zur Stärkung des Ehrenamtes im
Bevölkerungsschutz. Die Fördermaßnahme zielt darauf ab, öffentliche Aufmerksamkeit
für das Ehrenamt an sich und die vielfältigen Aufgaben im Bevölkerungsschutz
zu erzeugen.
Die Kampagnen-Website (
https://mit-dir-fuer-uns-alle.de/) enthält kurze
Informationsbeiträge zu den unterschiedlichen Einsatzbereichen, Verlinkungen zu
Websites der im Bevölkerungsschutz tätigen Organisationen (DRK, ASB,
Malteser Hilfsdienst [MHD], Verband der Arbeitsgemeinschaften der Helfer in den
Regieeinheiten und -einrichtungen des Katastrophenschutzes in der
Bundesrepublik Deutschland [ARKAT], Deutsche Feuerwehrverband [DFV], THW,
DLRG, Johanniter-Unfall-Hilfe [JUH]) sowie zu den Seiten des BBK und des
BMI-Förderpreises „Helfende Hand“.
Für Kinder im Vorschulalter bietet das BBK den Puppenfilm „Rettet die Retter“
nebst pädagogischem Begleitkonzept an. Ziel ist es, bereits frühzeitig für das
Helfen und die Bedeutung der ehrenamtlichen Einsatzkräfte zu sensibilisieren.
Darüber hinaus unterstützt das Förderprogramm EHSH die Förderung des
Ehrenamtes. Die Hilfsorganisationen, die diese Kurse durchführen, können
darüber neue Mitglieder für ein ehrenamtliches Engagement im Bevölkerungsschutz
gewinnen.
Um die Einsatzfähigkeit des THW für den Zivil- und Katastrophenschutz auch
im Freistaat Sachsen sicherzustellen, betreibt das THW die Anwerbung und
Ausbildung von freiwilligen Helferinnen und Helfern sowie die Förderung der
Jugendarbeit an den regionalen THW-Standorten und beschäftigt
Bundesfreiwilligendienstleistende.
Nachfolgend werden einzelne Fördermaßnahmen des THW aufgeführt:
In den letzten Jahren sind in Sachsen regionale Kampagnen zur Steigerung des
freiwilligen Engagements im THW durch den Landesverband Sachsen/
Thüringen durchgeführt worden. Hierzu gehören Großplakatwerbung,
Postwurfsendungen, Werbung in sozialen Netzwerken sowie Werbeanzeigen in Zeitungen.
Diese übergreifende Werbung, um Freiwillige für das THW zu gewinnen, war
sehr erfolgreich. Die Maßnahmen sollen insbesondere nach Lockerung der
aktuellen COVID-Beschränkungen intensiviert werden.
Die THW-Jugend ist der Nachwuchs des Technischen Hilfswerks (THW) und
in einem eigenständigen Jugendverband organisiert. Für die Behörde THW ist
es besonders wichtig, dass sich die jugendlichen Mitglieder wohlfühlen und
sich mit ihren Interessen und Fähigkeiten entfalten können. Deshalb werden die
Jugendgruppen regional durch hauptamtliches Personal in den THW-
Regionalstellen in Sachsen und dem THW-Landesverband Sachsen/Thüringen
unterstützt. Zurzeit finden aufgrund der COVID-Lage verstärkt digitale
Jugenddienste und Jugendveranstaltungen statt.
Derzeit sind im Freistaat Sachsen rund 30 Bundesfreiwilligendienstleistende in
den THW-Regionalstellen sowie in einigen THW-Ortsverbänden in Sachsen
aktiv.
Viele der Bundesfreiwilligendienstleistende absolvieren während ihres
Freiwillligendienstes die THW-Grundausbildung und können somit sehr gut in den
ehrenamtlich getragenen THW-Ortsverbänden mit ihren erworbenen Fähigkeiten
und Kenntnissen unterstützen. Hierzu zählen beispielsweise die Erledigung von
Verwaltungsaufgaben oder die Pflege und Wartung der Ausstattung.
Zusätzlich zu diesen überregionalen Maßnahmen finden immer wieder lokale
Maßnahmen in den THW-Ortsverbänden statt, wie z. B. Kennenlerntage in den
THW-Ortsverbänden, sog. Blaulicht-Tage, Tage der offenen Tür oder
Sommerfeste. Zudem beteiligen sich die THW-Ortsverbände im Freistaat Sachsen an
lokalen Veranstaltungen und unterstützen bei der Durchführung.
18. Welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung allein oder gemeinsam
mit dem Freistaat Sachsen bezüglich des grenzübergreifenden Zivil- und
Katastrophenschutzes mit der Republik Polen und der Tschechischen
Republik?
Es besteht ein Hilfeleistungsabkommen zur Zusammenarbeit im Bereich der
Bundesgrenze zwischen der Republik Polen und dem Freistaat Sachsen. Im
Rahmen von EU-Übungen waren wiederholt Kräfte des THW in der Republik
Polen. Auch darüber hinaus bestehen Kontakte des THW mit der Republik
Polen und werden regelmäßig gepflegt.
Das THW ist mit dem Tschechischen Feuerwehr-Rettungscorps (HZS) durch
eine Kooperation verbunden und führt mit ihm im Rahmen eines Memorandum
zur Zusammenarbeit gemeinsame Übungen und Ausbildungsveranstaltungen
durch.
Im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit mit der Tschechischen Republik ist
der Freistaat Sachsen an einer Arbeitsgruppe zu Fragen der Sicherheit
kerntechnischer Einrichtungen (DTK) beteiligt.
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ISSN 0722-8333]