[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniela Wagner, Sven-Christian Kindler,
Christian Kühn (Tübingen), weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/28148 –
Wohnungsbau-Potenzialanalyse der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 15. Mai 2019 wurden im Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung
und Kommunen des Deutschen Bundestages die vorläufigen Ergebnisse der
Potenzialanalyse der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)
vorgestellt und wurde darauf hingewiesen, dass die Bundesregierung beabsichtigt,
zu gegebener Zeit den Deutschen Bundestag in geeigneter Weise über den
Abschluss der Potenzialanalyse und die vorliegenden Ergebnisse zu unterrichten
(Bundestagsdrucksache 19/10740).
1. Wann und in welchem Rahmen beabsichtigt die Bundesregierung, die
Ergebnisse der Potenzialanalyse der BImA dem Deutschen Bundestag und
der Öffentlichkeit vorzustellen?
Hinsichtlich der als vorläufig bezeichneten Ergebnisse einer Analyse des
Liegenschaftsportfolios der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), so
genannte Potenzialanalyse, wird zunächst auf die Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache
19/10740 verwiesen. Hiernach wird die BImA durch mobilisierbare Flächen,
insbesondere jedoch unter dem Vorbehalt der planungsrechtlichen Zulässigkeit,
voraussichtlich einen Beitrag für die Errichtung von etwa 20 000 Wohnungen
leisten können.
Darüber hinaus hat der Sprecher des Vorstands der BImA im
Berichterstattergespräch zum Haushaltsentwurf 2021/Kapitel 6004 am 6. November 2020
vorgetragen und das Bundesministerium der Finanzen hat im Nachgang auf einzelne
Berichtsbitten der Berichterstatter ergänzend umfänglich schriftlich berichtet.
Im Übrigen wird auf die Öffentlichkeitsarbeit des Vorstandes der BImA (vgl.
u. a. Unternehmensbroschüre der BImA –
www.bundesimmobilien.de/daten-un
d-fakten-57e8b8690f78aac8) und der Bundesregierung zum Thema
Wohnraumoffensive verwiesen (vgl. u. a.
www.die-wohnraumoffensive.de/home/).
Deutscher Bundestag Drucksache 19/28567
19. Wahlperiode 14.04.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 14. April 2021
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Das Wohnungsneubauprogramm der BImA wurde darüber hinaus auch in dem
Bericht des Bundesrechnungshofes vom 5. November 2020 an den
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages nach § 88 Absatz 2 der
Bundeshaushaltsordnung (BHO) „Information über die Entwicklung des Einzelplans 60
(Allgemeine Finanzverwaltung) für die Beratungen zum Bundeshaushalt 2021“
(Haushaltsausschussdrucksache 19/7190) dargestellt.
2. Inwieweit hat sich die vom Vorstandssprecher der BImA, Dr. Christoph
Krupp, am 18. April 2019 in der „Immobilienzeitung“ genannte Zahl von
1 000 Flächen, die sich für den Wohnungsbau eignen, bestätigt?
Sind noch Flächen hinzugekommen, oder haben sich Flächen doch noch
als für den Wohnungsbau ungeeignet herausgestellt?
3. Wie viele Flächen sind derzeit nach der Potenzialanalyse der BImA für
eine Wohnbebauung geeignet, und wo befinden sich diese (bitte nach
Bundesland, Landkreisen, Anzahl der Flächen, Grundfläche, bebaubarer
Fläche und möglicher Geschossflächenzahl und jahresscheibengenau
aufschlüsseln)?
4. Wie viele Wohnungen könnten nach der Potenzialanalyse der BImA auf
den Flächen in den Jahren 2021 bis 2025 und im Zeitraum 2021 bis 2030
insgesamt entstehen (bitte nach Bundesland, Landkreisen, Anzahl der
Wohneinheiten aufschlüsseln)?
5. In welchen Fällen ist die Bauleitplanung so weit vorgeschritten, dass
belastbare Angaben hinsichtlich der Wohnbebauung gemacht werden
können (bitte nach Bundesland, Landkreisen, Anzahl der Wohneinheiten
aufschlüsseln)?
Die Fragen 2 bis 5 werden zusammen beantwortet.
Die BImA hatte bei ihrer Potenzialanalyse ihr Liegenschaftsportfolio zunächst
auf Flächen hin untersucht, die insbesondere wegen ihrer Größe und Lage
sowie weiterer Kriterien, wie beispielsweise der umgebenden Bebauung,
grundsätzlich für eine mögliche Wohnbebauung in Frage kommen könnten. Ziel der
Analyse war die Ermittlung des aus Sicht der BImA maximal zu erwartenden
Potenzials. Konkrete baurechtliche Nutzungsmöglichkeiten dieser Flächen
konnten dabei wegen des teilweise fehlenden Planungsrechtes, das der
kommunalen Planungshoheit unterliegt, nicht genannt werden.
Die Liste wird nicht fortgeschrieben. Vielmehr stehen die Liegenschaften in
den Großstadtregionen und deren Umland im Fokus, die ein Potenzial von
mehr als 100 Neubauwohnungen erwarten lassen. Dies sind die in der
nachfolgenden Übersicht genannten 63 Liegenschaften. Die BImA schätzt das
Wohnbaupotenzial auf diesen Flächen auf circa 20 000 Wohneinheiten. Allerdings
sind diese Liegenschaften nur bei Erfüllung der planungsrechtlichen und
baurechtlichen Voraussetzungen bebaubar.
lfd. Nr. Bundesland Ort Fläche in m² geschätzte Anzahlmöglicher Wohnungen
1 Berlin Berlin 34.668 210
2 Berlin Berlin 17.393 260
3 Berlin Berlin 41.865 300
4 Berlin Berlin 88.064 450
5 Berlin Berlin 20.055 120
6 Berlin Berlin 12.876 110
7 Berlin Berlin 107.605 600
lfd. Nr. Bundesland Ort Fläche in m² geschätzte Anzahlmöglicher Wohnungen
8 Berlin Berlin 120.413 300
9 Berlin Berlin 40.000 180
10 Berlin Berlin 21.915 170
11 Brandenburg Königs Wusterhausen 12.004 120
12 Brandenburg Königs Wusterhausen
OT Niederlehme
221.200 300
13 Nordrhein- Westfalen Arnsberg 37.964 100
14 Nordrhein- Westfalen Bielefeld 72.037 100
15 Nordrhein- Westfalen Gütersloh 16.439 180
16 Nordrhein- Westfalen Haltern am See 10.555 100
17 Nordrhein- Westfalen Köln 118.104 920
18 Nordrhein- Westfalen Minden 171.784 500
19 Nordrhein- Westfalen Münster 75.851 400
20 Nordrhein- Westfalen Rheine 57.980 200
21 Nordrhein- Westfalen Siegen 26.549 100
22 Sachsen Dresden 6.491 160
23 Sachsen Leipzig 32.891 100
24 Thüringen Erfurt 4.449 142
25 Hessen Bad Homburg vor der
Höhe
34.394 130
26 Hessen Darmstadt 32.361 129
27 Hessen Darmstadt 249.678 630
28 Hessen Frankfurt 5.430 120
29 Hessen Griesheim 252.388 1000
30 Hessen Kassel 6.302 120
31 Hessen Taunusstein 64.268 120
32 Hessen Wiesbaden 106.923 424
33 Rheinland- Pfalz Koblenz 124.876 800
34 Rheinland- Pfalz Koblenz 31.724 100
35 Rheinland- Pfalz Koblenz 163.938 300
36 Rheinland- Pfalz Mainz 9.282 150
37 Rheinland- Pfalz Speyer 179.362 350
38 Bremen Bremen 4.183 112
39 Bremen Bremen 25.431 230
40 Niedersachsen Schwanewede 663.699 120
41 Sachsen-Anhalt Magdeburg 205.669 150
42 Sachsen-Anhalt Magdeburg 166.190 100
43 Baden-Württemberg Freiburg im Breisgau 29.999 500
44 Baden-Württemberg Heidelberg 998.642 3000
45 Baden-Württemberg Karlsruhe 7.918 200
46 Baden-Württemberg Ludwigsburg 12.760 150
47 Baden-Württemberg Mannheim 65.995 400
48 Baden-Württemberg Mannheim 516.962 500
49 Baden-Württemberg Rastatt 124.786 250
50 Baden-Württemberg Schwetzingen 329.743 250
51 Baden-Württemberg Stuttgart 116.895 300
52 Baden-Württemberg Stuttgart 37.676 100
53 Bayern Altomünster 7.510 100
54 Bayern München 18.114 280
55 Bayern Regensburg 142.030 2100
56 Bayern Regensburg 10.700 153
57 Bayern Würzburg 121.383 300
lfd. Nr. Bundesland Ort Fläche in m² geschätzte Anzahlmöglicher Wohnungen
58 Hamburg Hamburg 30.357 104
59 Mecklenburg-
Vorpommern
Rostock 216.865 400
60 Schleswig- Holstein Kellinghusen 34.755 120
61 Schleswig- Holstein Kiel 92.288 100
62 Schleswig- Holstein Kiel 742.044 100
63 Schleswig- Holstein Kiel 44.091 200
Die BImA bietet diese Potenzialliegenschaften, wie auch alle weiteren
entbehrlichen Liegenschaften, den Kommunen im Rahmen des Erstzugriffs, unter
Ausschluss des Immobilienmarktes, sukzessive zum Kauf an. Ein Bundesbedarf, zu
dem auch die Errichtung von Wohnungen als Eigenbaumaßnahmen der BImA
im Rahmen der Wohnungsfürsorge des Bundes gehört, liegt hier nicht vor.
Um vor allem den Kommunen größere Anreize zu bieten, diese BImA-
Grundstücke baurechtlich optimal auszunutzen und eine deutlich größere
Anzahl von Wohnungen zu schaffen, ist durch die Erweiterung und Modifizierung
der Verbilligungsrichtlinie der BImA im Jahr 2018 die Möglichkeit geschaffen
worden, Kaufpreisabschläge für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus auf den
Kaufpreis für eine gesamte Grundstücksfläche, die für den Wohnungsbau
(gemischt frei finanzierter und sozialer) vorgesehen ist, zu gewähren, auch wenn
nur auf einer Teilfläche Sozialwohnungen entstehen. Damit wurde die Basis für
weitreichendere Verbilligungen geschaffen.
Die BImA verkauft zudem Potenzialflächen – insbesondere
Konversionsliegenschaften – im Regelfall bereits vor dem Abschluss der Bauleitplanung, um den
Kommunen dadurch eine größere Flexibilität bei der Entwicklung von
Wohnbauflächen zu ermöglichen.
Da sich die unterstützende Rolle der BImA im Rahmen der Baulandoffensive
auf die Mobilisierung von Baulandflächen aus ihrem Liegenschaftsbestand
beschränkt und die baurechtliche Ausgestaltung der Baulandflächen sowie die
anschließende tatsächliche Errichtung von Wohnungen nicht in ihrer Hand liegen,
werden Daten zur zeitlichen Umsetzung von Bauprojekten und zur realisierten
Baudichte grundsätzlich nur in den Fällen erfasst, in denen Verbilligungen
gewährt werden.
6. Inwieweit hat sich die vom Vorstandssprecher der BImA, Dr. Christoph
Krupp, am 18. April 2019 in der „Immobilienzeitung“ genannte Zahl von
200 weiteren Flächen, auf welchen die BImA selbst Wohnungen für
Bundesbedienstete bauen will, bestätigt?
Sind noch Flächen hinzugekommen, oder haben sich Flächen doch noch
als für den Wohnungsbau ungeeignet herausgestellt?
Die im Interview der ImmobilienZeitung im April 2019 angesprochenen
Liegenschaften sind in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/10740 dargestellt. Mit
Stand April 2021 hat sich für neun der dort genannten Grundstücke die
Eignung für den Wohnungsneubau zwischenzeitlich nicht bestätigt. Zusätzlich
konnten 24 Grundstücke seit dem Jahr 2020 aufgrund neuerer Erkenntnisse als
Potenzialflächen für den Eigenbau der BImA identifiziert werden.
7. Für welche Flächen, die von der BImA selbst entwickelt werden sollen,
wurden wann und in welchem finanziellen Umfang Rahmenverträge mit
welchen Inhalten abgeschlossen (bitte nach Bundesland, Landkreisen,
Rahmenvertragsvolumina, Anzahl der Wohneinheiten und Art der
geplanten Bebauung angeben)?
Die BImA ist dem vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
begleiteten Rahmenvertrag für serielles Bauen des Branchendachverbandes GdW
Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen beigetreten
und ruft bei Vorliegen der Voraussetzungen dort Leistungen ab. Im Rahmen des
Wohnungsneubauprogramms der BImA wurden keine weiteren
Rahmenverträge mit Ingenieurbüros oder bauausführenden Unternehmen abgeschlossen.
8. Welche Wohnbebauung plant die BImA auf den Flächen, die sie selbst
entwickeln möchte in den Jahren 2021 bis 2025 und im Zeitraum 2021
bis 2030 insgesamt, und inwiefern wurden bereits Planungsunterlagen
und Bauanträge eingereicht (bitte nach Bundesland, Landkreisen, Anzahl
der Wohneinheiten und Art der geplanten Bebauung angeben und
jahresscheibengenau aufschlüsseln)?
Die BImA geht davon aus, für die Wohnungsfürsorge des Bundes an
Standorten mit angespannten Immobilienmärkten 6 000 bis 8 000 Geschosswohnungen
bauen zu können. Dabei ist das jeweilige Planungsrecht in aller Regel zunächst
noch in enger Abstimmung mit den Kommunen zu schaffen. Nach derzeitiger
Einschätzung der BImA und insbesondere unter der Voraussetzung, dass das
Planungsrecht zeitgerecht erlangt werden kann, können in den Jahren 2021 bis
2025 bis zu rund 4 500 Wohnungen durch Eigenbaumaßnahmen auf
Grundstücken der BImA entstehen.
Geplante Fertigstellung im Jahr 2021:
Bundesland/Stadt Anzahl Projekte Anzahl Wohnungen
BW 3 36
Karlsruhe 3 36
BY 3 30
Bad Tölz 1 18
Neu-Ulm 1 6
Pullach 1 6
Gesamtergebnis 6 66
Geplante Fertigstellung im Jahr 2022:
Bundesland/Stadt Anzahl Projekte Anzahl Wohnungen
BE 1 12
Berlin 1 12
BW 5 171
Breisach 1 32
Karlsruhe 2 24
Konstanz 1 7
Müllheim 1 108
BY 1 26
Aschaffenburg 1 26
RP 5 21
Koblenz 3 11
Mainz 1 6
Bundesland/Stadt Anzahl Projekte Anzahl Wohnungen
Trier 1 4
Gesamtergebnis 12 230
Geplante Fertigstellung im Jahr 2023:
Bundesland/Stadt Anzahl Projekte Anzahl Wohnungen
BE 1 13
Berlin 1 13
BW 3 90
Freiburg 1 80
Konstanz 1 2
Rastatt 1 8
BY 4 116
Aschaffenburg 1 26
Lindau 1 14
München 1 56
Rosenheim 1 20
HE 3 135
Frankfurt am Main 1 34
Kassel 1 4
Langen 1 97
HH 2 116
Hamburg 2 116
NW 2 42
Bonn 1 22
Königswinter 1 20
RP 5 54
Bad Bergzabern 2 20
Mainz 1 18
Trier 2 16
Gesamtergebnis 20 566
Geplante Fertigstellung im Jahr 2024:
Bundesland/Stadt Anzahl Projekte Anzahl Wohnungen
BB 2 182
Potsdam 2 182
BE 10 820
Berlin 10 820
BW 10 374
Donaueschingen 1 66
Freiburg 2 12
Heidelberg 1 150
Konstanz 1 41
Mannheim 1 84
Rastatt 2 6
Weil am Rhein 2 15
BY 5 270
Feldafing 1 80
Füssen 1 60
Gräfelfing 1 30
München 1 60
Neu-Ulm 1 40
HE 6 208
Frankfurt am Main 3 146
Bundesland/Stadt Anzahl Projekte Anzahl Wohnungen
Gernsheim 1 20
Gießen 2 42
MV 2 60
Rostock 2 60
NW 5 320
Bonn 2 160
Euskirchen 1 80
Rheinbach 2 80
RP 5 275
Koblenz 1 123
Mainz 2 100
Trier 2 52
SH 1 26
Kiel 1 26
SN 5 121
Dresden 3 66
Leipzig 2 55
Gesamtergebnis 51 2656
Geplante Fertigstellungen im Jahr 2025:
Bundesland/Stadt Anzahl Projekte Anzahl Wohnungen
BB 1 80
Potsdam 1 80
BE 4 205
Berlin 4 205
BW 10 485
Breisach 1 70
Freiburg 4 51
Heidelberg 1 350
Karlsruhe 1 4
Rastatt 2 8
Stuttgart 1 2
BY 2 55
Landshut 1 15
Regensburg 1 40
HE 1 72
Frankfurt am Main 1 72
RP 2 75
Koblenz 2 75
SH 1 40
Kiel 1 40
Gesamtergebnis 21 1012
Nach derzeitiger Schätzung und in Abhängigkeit von der Erlangung des
entsprechenden Planungsrechts können in den Jahren 2026 bis 2028 bis zu 3 564
Wohnungen durch Eigenbaumaßnahmen auf Grundstücken der BImA
entstehen. Über das Jahr 2028 hinaus (bis 2030) liegt keine verlässliche Planung vor.
Geplante Fertigstellungen im Jahr 2026:
Bundesland/Stadt Anzahl Projekte Anzahl Wohnungen
BW 3 86
Freiburg 1 30
Karlsruhe 1 6
Bundesland/Stadt Anzahl Projekte Anzahl Wohnungen
Lörrach 1 50
BY 2 248
München 1 200
Neu-Ulm 1 48
HE 1 47
Frankfurt am Main 1 47
HH 1 67
Hamburg 1 67
NW 1 700
Köln 1 700
RP 1 4
Koblenz 1 4
SH 1 90
Altenholz 1 90
SN 4 128
Dresden 2 70
Leipzig 2 58
TH 3 101
Erfurt 2 86
Jena 1 15
Gesamtergebnis 17 1471
Geplante Fertigstellungen im Jahr 2027:
Bundesland/Stadt Anzahl Projekte Anzahl Wohnungen
BE 5 63
Berlin 5 63
BW 5 25
Böblingen 1 6
Friedrichshafen 1 2
Ludwigsburg 1 10
Rastatt 1 3
Stuttgart 1 4
BY 1 70
München 1 70
HE 3 356
Friedberg 1 250
Ginsheim-Gustavsburg 1 100
Marburg 1 6
RP 1 109
Koblenz 1 109
SH 3 206
Kiel 2 106
Kiel-Holtenau 1 100
SN 2 88
Dresden 1 60
Leipzig 1 28
TH 1 30
Jena 1 30
Gesamtergebnis 21 947
Geplante Fertigstellungen im Jahr 2028:
Bundesland/Stadt Anzahl Projekte Anzahl Wohnungen
BB 1 200
Stahnsdorf 1 200
BW 5 149
Freiburg 1 0
Sindelfingen 1 18
Stuttgart 1 6
Ulm 1 85
Weil am Rhein 1 40
BY 2 300
Kempten 1 200
Murnau 1 100
HH 2 440
Hamburg 2 440
SN 2 57
Chemnitz 1 42
Dresden 1 15
Gesamtergebnis 12 1146
Für 41 Wohnungsneubaubauprojekte der BImA wurden bisher
Planungsunterlagen oder Bauanträge eingereicht.
9. Welches Budget steht der BImA für den Neubau von Wohnungen in den
Jahren 2021 bis 2023 und entsprechend der mittelfristigen
Finanzplanung bis 2025 jährlich und insgesamt in diesem Zeitraum zu Verfügung?
Die Wirtschaftsplanung der BImA für die Jahre 2021 bis 2025 enthält für den
Wohnungsneubau die folgenden Beträge:
Jahr Budget laut Wirtschaftsplanung
2021 70 Mio. Euro
2022 200 Mio. Euro
2023 250 Mio. Euro
2024 250 Mio. Euro
2025 250 Mio. Euro
Summe o. Euro
10. Mit welchem energetischen Standard plant die BImA den Neubau von
Wohnungen, und inwieweit werden auch Wohnungen als Effizienzhaus
Standard 55, Passivhaus oder Energieplushaus geplant, wenn ja wie
viele, wenn nein, warum nicht?
11. Mit welchem Standard für die Barrierefreiheit plant die BImA den
Neubau von Wohnungen?
Die Fragen 10 und 11 werden zusammen beantwortet.
Die BImA handelt gemäß § 7 der Bundeshaushaltsordnung nach dem
Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Die Qualität der neuen
Wohnungen und ihrer Ausstattung ist an dieser Wirtschaftlichkeit sowie an dem
Anspruch orientiert, eine langfristige Vermietbarkeit zu bezahlbaren Preisen zu
ermöglichen. Rechtliche Vorgaben zum energetischen Standard und zur
Barrierefreiheit werden eingehalten, wie beispielsweise KfW-Effizienzhaus 55/
Vorbereitung auf KfW-Effizienzhaus 40 sowie eine grundsätzliche Prüfung der
Verwendung von Dach-Photovoltaik-Anlagen.
12. Wie viele und welche Flächen der BImA wurden in der Potenzialanalyse
für als nicht zur Wohnungsbebauung geeignet klassifiziert (bitte nach
Bundesland, Landkreisen, Grundstücksflächen aufschlüsseln, und wenn
möglich Gründe angeben, warum nicht)?
Mit Ausnahme der in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/10740 dargestellten
Potenzialflächen sowie den gegenwärtig konkret verfolgten Bauvorhaben wurden
für keine der sonstigen rund 15 000 Bestandsliegenschaften ein von der BImA
baurechtlich bzw. wirtschaftlich realisierbares Wohnbaupotenzial gesehen.
Insbesondere andere Nutzungen (Dienstliegenschaften, Bundeswehr,
Gaststreitkräfte), bereits vorhandene Bebauungen, fehlende Verdichtungsmöglichkeiten,
fehlendes Baurecht bzw. zu geringe Baurechtsperspektiven, weitergehende
Erschließungsfragen, zu geringe Flächengrößen von Liegenschaften, die Lage im
Außenbereich, naturschutzrechtlich geschützte Bereiche sowie fehlender
Wohnraumbedarf waren für die entsprechende Einschätzung ursächlich.
13. Wie viele und welche der in der Potenzialanalyse klassifizierten
Grundstücke der BImA kommen nach Kenntnissen der Bundesregierung für
Gewerbeflächen infrage (bitte nach Bundesland, Landkreisen,
Grundstücks- und Gebäudeflächen aufschlüsseln)?
Die Potenzialanalyse hatte das Ziel, Liegenschaften der BImA für die
Schaffung von Wohnraum zu identifizieren. Gewerbeflächen werden von der BImA
weder klassifiziert noch systematisch erfasst. Lediglich im Zuge von
Verkehrswertermittlungen für kurzfristig zum Verkauf stehende Flächen werden auch
die Potenziale für gewerbliche Nutzungen berücksichtigt.
14. Plant die BImA, die selbst gebauten Wohnungen selbst zu vermieten?
Wenn ja, wie plant sie die Gestaltung der Mieten für diese Wohnungen?
Die BImA wird ihre Wohnhäuser dauerhaft im Bestand halten und die
Vermietung der Wohnungen durchführen.
Für den BImA-eigenen Wohnungsbestand in angespannten Wohnungsmärkten
und Großstadtregionen richtet sich der Mietzins nach dem Haushaltsvermerk
Nummer 60.4 zu Kapitel 6004 Titel 121 01 des Bundeshaushaltsplans. Danach
ist zugelassen, sowohl bei Bestands- als auch bei Erst- und
Neuvermietungsmieten den Mietzins auf die untere Grenze des im einschlägigen Mietspiegel
ausgewiesenen Mietwertes festzusetzen. Zusätzlich ist eine grundsätzliche
Obergrenze in Höhe von 10 Euro/m²/nettokalt vorgesehen, die nur in der im
Haushaltsvermerk näher bestimmten Konstellation überschritten werden kann.
Nach Maßgabe der Mietenrichtlinie der BImA orientiert sich der Mietzins auch
im Übrigen an den unteren Grenzen der Mietwerte, die in den jeweiligen
Mietspiegeln für die betreffenden Wohnungen ausgewiesen sind. Sollten die
Mietwerte hier oberhalb von 10 Euro/m²/nettokalt liegen, wird die Miethöhe
gleichfalls entsprechend begrenzt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]