[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Seestern-Pauly, Katja Suding,
Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/28283 –
Finanzielle Situation und Bildung von Kindern und Jugendlichen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Den Wunsch, Kinder und Jugendliche frühzeitig bei der finanziellen Vorsorge
zu unterstützen, damit diese in ihrem weiteren Lebensweg für Notfälle
gerüstet sind und rechtzeitig auf größere Ausgaben für Anschaffungen vorbereitet
sind, teilen viele Angehörige und Freunde. Angesichts des anhaltenden
Niedrigzinsumfelds und der Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB)
verwirken klassische Sparformen ihre Wirkung und lassen immer mehr
Sparerinnen und Sparer verunsichert zurück.
Während noch vor einigen Jahren insbesondere ältere Bürgerinnen und Bürger
den ihnen nahestehenden Kindern und Jugendlichen zu Feiern wie etwa der
Geburt, der Taufe oder der Kommunion Geld, das als Unterstützung für das
spätere Leben gedacht ist, auf das Sparbuch überlassen wollten, lohnt sich
diese Anlageform nach Ansicht der Fragesteller in vielen Fällen nicht. Damit
läuft die finanzielle Unterstützung Gefahr, wenig gewinnbringend oder gar mit
Verlusten angelegt zu werden, da viele Angehörige von den Möglichkeiten des
Sparens überfordert sind.
Die Fraktion der FDP spricht sich vor diesem Hintergrund dafür aus, dass der
Staat die Bürgerinnen und Bürger bei dem Aufbau von Vermögen unterstützt.
Neben den verschiedenen Vorschlägen, die die Liberalen diesbezüglich im
Deutschen Bundestag eingebracht haben, nimmt auch eine gezielte Stärkung
des Finanzwissens von Kindern und Jugendlichen eine zentrale Rolle ein.
Besonders viel Finanzbildungsbedarf erkennen die Fragestellenden bei jungen
Menschen, die oftmals wertvolle Zeit verstreichen lassen, bis sie Sparen und
Vermögensaufbau betreiben und verstehen.
Vor diesem Hintergrund möchten sich die Fragestellenden im Rahmen dieser
Anfrage ein Bild über das Sparverhalten von und für Kinder und Jugendliche
machen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Diese Kleine Anfrage betrifft über weite Strecken Fragen der Finanz- und
Wirtschaftsbildung von Kindern und Jugendlichen. Dies ist ein Bereich, der nach
Einschätzung der Kultusministerkonferenz der Länder unverzichtbarer Be-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/29334
19. Wahlperiode 05.05.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 4. Mai 2021
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
standteil der Allgemeinbildung ist und damit dem Bildungsauftrag der
allgemeinbildenden Schulen unterliegt, für die aufgrund der grundgesetzlich
geregelten Kompetenzverteilung die Länder zuständig sind.
Aktivitäten der Bundesressorts zur Kompetenzstärkung aller Bürger mit Blick
auf wirtschaftliche und ökonomische Fragen, etwa durch Maßnahmen im
Bereich Öffentlichkeitsarbeit, Bürgerinformation oder Verbraucheraufklärung
erfolgen dem gegenüber außerhalb eines „Bildungsauftrages“. Derartige
Aktivitäten sind nicht Gegenstand dieser Kleinen Anfrage.
1. Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung aus welchen Gründen
der Finanz- und Wirtschaftsbildung von Kindern und Jugendlichen bei?
Finanz- und Wirtschaftsbildung sind Bestandteile der ökonomischen Bildung.
Ökonomische Bildung ist nach Einschätzung der Kultusministerkonferenz der
Länder ein unverzichtbarer Bestandteil der Allgemeinbildung und gehört somit
zum Bildungsauftrag der allgemeinbildenden Schulen in Deutschland, für die
nach der grundgesetzlich geregelten Kompetenzverteilung die Länder zuständig
sind. Ökonomische Bildung stärkt das Urteilsvermögen in vielen Fragen des
Alltags.
2. Welche Studien über die finanzielle und wirtschaftliche Situation von
Kindern und Jugendlichen liegen der Bundesregierung vor, und was sind
deren jeweilige Kernaussagen?
Der Bundesregierung liegen die Daten und Kernaussagen aus den öffentlich
zugänglichen Studien vor. So hat das Deutsche Jugendinstitut 2014 die von Geld
und Haushalt – Beratungsdienst der Sparkassen-Finanzgruppe im Deutschen
Sparkassen- und Giroverband geförderte Expertise „Taschengeld und
Gelderziehung. Eine Expertise zum Thema Kinder und ihr Umgang mit Geld mit
aktualisierten Empfehlungen zum Taschengeld“ veröffentlicht. Zu verweisen ist
zudem auf die ältere Expertise aus dem IJF Institut für Jugendforschung (2006)
„Jugend und Geld 2005. Eine empirische Untersuchung über den Umgang von
10-17-jährigen Kindern und Jugendlichen mit Geld“ im Auftrag der SCHUFA
HOLDING AG, in Kooperation mit BITKOM und VATM und unterstützt vom
BMFSFJ. Die MetallRente Studie „Jugend, Vorsorge, Finanzen 2019“
untersucht, welchen Einfluss sozialer Hintergrund, Geschlecht und Bildung auf
Einstellungen und Handlungen junger Menschen haben, wenn es um die wichtigen
Themen Finanzen und Vorsorge geht.
3. Welche Modellvorhaben im Bereich der Wirtschafts- und Finanzbildung
für Kinder und Jugendliche hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2018
bis zum heutigen Stichtag in welcher Höhe gefördert und/oder
wissenschaftlich begleitet?
Die Bundesregierung hat in den vergangenen drei Jahren keine Vorhaben im
Sinne der Fragestellung gefördert oder wissenschaftlich begleitet. Im Übrigen
auf die Antwort zu Frage 1 hingewiesen.
4. Welche Angebote der Schuldnerberatung für Kinder und Jugendliche
sind der Bundesregierung bekannt?
Die Durchführung der Schuldnerberatung fällt in die Zuständigkeit der Länder
und Kommunen. Der Bundesregierung sind daher keine Angebote im Sinne der
Fragestellung bekannt.
5. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Verschuldung
von Kindern und Jugendlichen vor?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. Die
sogenannte Schuldnerquote misst den Anteil der Personen im Alter über 18 Jahren
mit einer hohen Überschuldungsintensität an der volljährigen
Gesamtbevölkerung und beinhaltet daher keine Daten zu Kindern und Jugendlichen.
6. Welche Maßnahmen zur Stärkung der Wirtschafts- und Finanzkompetenz
von Kindern und Jugendlichen hat die Bundesregierung aus welchen
Gründen seit dem Jahr 2018 ergriffen?
Die Bundesregierung hat keine Maßnahmen im Sinne der Fragestellung
ergriffen. Ökonomische Bildung ist nach Einschätzung der Kultusministerkonferenz
der Länder ein unverzichtbarer Bestandteil der Allgemeinbildung und gehört
somit zum Bildungsauftrag der allgemeinbildenden Schulen in Deutschland, für
die nach der grundgesetzlich geregelten Kompetenzverteilung die Länder
zuständig sind. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 hingewiesen.
7. Welche Projekte zur Stärkung der Wirtschafts- und Finanzkompetenz
von Kindern und Jugendlichen hat die Bundesregierung in welcher Höhe
(aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Bundesministerien und sortiert nach
Jahr) finanziell seit dem Beginn der Legislaturperiode bis heute
unterstützt (bitte tabellarisch darstellen)?
Im Rahmen der grundgesetzlich eingeräumten Kompetenzen (§ 2 der Anlage
zum Verwaltungsabkommen über das Zusammenwirken von Bund und
Ländern gemäß Artikel 91b Absatz 2 des Grundgesetzes) fördert das
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) seit 2003 den bundesweiten
Online-Wettbewerb „JUGEND GRÜNDET“ für Schülerinnen und Schüler
sowie Auszubildende.
Die Teilnehmenden agieren in der Rolle von Gründerinnen und Gründern,
entwickeln eigene Geschäftsideen und Businesspläne und planen deren
Umsetzung strategisch. Seit Beginn der 19. Legislaturperiode bis heute wurden rund
1,35 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.
Okt. – Dez. 2017 108.000 Euro
2018 409.770 Euro
2019 387.145 Euro
2020 371.140 Euro
2021(bis 12. April 21 abgerufen) 75.212 Euro
Die Bundeszentrale für politische Bildung als nachgeordnete Behörde des BMI
hat folgende Projekte durchgeführt:
Jahr Projekt
2021 Publikation Print/online: Themenblätter im Unterricht 127:
„Staatsschulden“ (AT) (Neuerscheinung 2021)
Geplante Ausgaben: 25.000 Euro
Publikation: Was geht? 2/2021 (AT: Geld und seine Verteilung
(Neuerscheinung für Spätsommer/Herbst 2021 geplant, für schulischen
Unterricht und Einsatz in der offenen Jugendarbeit geeignet);
Geplante Ausgaben: 40.000 Euro
2020 Kooperation: DAS KAPITALISMUS GAME – immersives
Lernspiel zum Lifestyle-Kapitalismus, in der Ausstellung „Wir
Kapitalisten. Von Anfang bis Turbo“ der Bundeskunsthalle Bonn sowie
browserbasierte Online-Version;
Verausgabte Mittel: 140.228 Euro
Publikation: Thema im Unterricht: Wirtschaft für Einsteiger, (2020);
inkl. Nachdrucken;
Verausgabte Mittel: 17.000 Euro
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) fördert
Maßnahmen der 16 Verbraucherzentralen im Bereich des wirtschaftlichen
Verbraucherschutzes mit derzeit jährlich insgesamt 3 Mio. Euro, die unter
zahlreichen anderen Maßnahmen zu diversen Themen unter anderem im Rahmen
einer Gemeinschaftsaktion zum Verbraucherschutz für Eltern und Kinder auch
gezielt junge Verbraucherinnen und Verbraucher adressieren, um ihnen
praxisnah Alltagskompetenzen in Finanzfragen zu vermitteln sowie um
Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, wenn es bei Vertragsangelegenheiten zu Problemen
kommt.
Die Maßnahmen umfassen einen zielgruppenspezifischen Media- und
Instrumentenmix, der neben klassischen Veranstaltungen in Schulklassen
insbesondere auch verstärkt digitale und spielerische Formate nutzt.
8. Welche Projekte zur Stärkung der Wirtschafts- und Finanzkompetenz
von Eltern hat die Bundesregierung in welcher Höhe (aufgeschlüsselt
nach den jeweiligen Bundesministerien und sortiert nach Jahr) finanziell
seit dem Beginn der Legislaturperiode bis heute unterstützt (bitte
tabellarisch darstellen)?
Die Bundeszentrale für politische Bildung als nachgeordnete Behörde des
Bundesministeriums des Innern für Bau und Heimat (BMI) hat folgende Projekte
durchgeführt:
Jahr Projekt
2021 Publikation: Themen und Materialien „Ökonomie“ (AT)
(Neuerscheinung für 2021 geplant);
Geplante Ausgaben: 73.517,58 Euro
Publikation: Zeitbilder „Finanzwirtschaft – Wie alles
zusammenhängt“ (2021, Neudruck);
Verausgabte Mittel: 3.500 Euro
Publikation: Politik und Wirtschaft: ein integratives Kompendium
von Karsten Mause / Christian Müller / Klaus Schuber (2021);
Verausgabte Mittel: 17.983,35 Euro
Jahr Projekt
Publikation: M. Dewey / C. Dohmen / N. Engwicht / A. Hübschle,
Schattenwirtschaft. Die Macht der illegalen Märkte (2021);
Verausgabte Mittel: 9.355,25 Euro
Online-Format: „Duden Wirtschaft“ (Online Lexika auf bpb.de/
nachschlagen) (2021);
Geplante Ausgaben in 2021: 2.500 Euro
Online-Dossier „Europäische Schuldenkrise“: Ergänzung Corona-
Pandemie (2020 – 2021);
Geplante Mittel in 2020: 4.841,50 Euro
Zuwendung: Politische Bildung trifft Unternehmergeist;
Geplante Ausgaben: 129.920 Euro
Geförderte Veranstaltung eines Anerkannten Bildungsträgers: Hat
Geld ein Geschlecht? Maskulines Geld, feminines Risiko?, EAD
Tutzing (2021)
Verausgabte Mittel: 2.250 Euro
Geförderte Veranstaltung eines Anerkannten Bildungsträgers: Europa
und Geldpolitik, GEA EA NRW (2021);
Verausgabte Mittel: 1 199 Euro
2020 Publikation: Christoph Butterwegge, Die zerrissene Republik.
Wirtschaftliche, soziale und politische Ungleichheit in Deutschland;
Verausgabte Mittel: 13.123,89 Euro
Publikation: Zeitbilder „Wir Kapitalisten“ (2020);
Verausgabte Mittel: 68.994,27 Euro
Publikation: Gute Ökonomie für harte Zeiten. Sechs
Überlebensfragen und wie wir sie besser lösen können von Abhijit V. Banerjee/
Esther Duflo (2020);
Verausgabte Mittel: 16.288,04 Euro
Publikation: Die Rettung der Arbeit. Ein politischer Aufruf von Lisa
Herzog (2020);
Verausgabte Mittel: 9.627,80 Euro
Publikation: Das Auto im digitalen Kapitalismus. Wenn Algorithmen
und Daten den Verkehr bestimmen von Timo Daum (2020);
Verausgabte Mittel: 11.689,62 Euro
Online Format: Dossier Wirtschaftspolitik;
Verausgabte Mittel: 2.025,49 Euro
Online-Dossier „Europäische Schuldenkrise“: Ergänzung Corona-
Pandemie (2020 – 2021);
Verausgabte Mittel in 2020: 4.841,50 Euro
Kooperation: DAS KAPITALISMUS GAME – immersives Lernspiel
zum Lifestyle-Kapitalismus, in der Ausstellung „Wir Kapitalisten.
Von Anfang bis Turbo“ der Bundeskunsthalle Bonn sowie
browserbasierte Online-Version;
Verausgabte Mittel: 140.228 Euro
Zuwendung: Politische Bildung trifft Unternehmergeist;
Verausgabte Mittel: 1.009,20 Euro
Geförderte Veranstaltung eines Anerkannten Bildungsträgers: Geld
regiert die Welt! Internationale Finanzpolitik und staatliche
Steuerungsmöglichkeiten in der Globalisierung, DGB (2020);
Verausgabte Mittel: 3.740 Euro
2019 Publikation: Aus Politik und Zeigeschichte „Datenökonomie“ (2019)
Verausgabte Mittel: 22.997,43 Euro
Petra Böhnke / Jörg Dittmann / Jan Goebel (Hrsg), Handbuch Armut.
Ursachen, Trends, Maßnahmen;
Verausgabte Mittel: 10.599,08 Euro
Jahr Projekt
Publikation: A. Pettifor, Die Produktion des Geldes. Ein Plädoyer
wider die Macht der Banken. (2019);
Verausgabte Mittel 10.558,50 Euro
Publikation: Das Kapital sind wir. Zur Kritik der digitalen Ökonomie
von Timo Daum (2019);
Verausgabte Mittel: 9.214,36 Euro
Geförderte Veranstaltung eines Anerkannten Bildungsträgers: Der
Fieberwahn des Geldes – Facetten des Finanzsystems, BAK-Berlin
(2019);
Verausgabte Mittel: 2.139,48 Euro
2018 Geförderte Veranstaltung eines Anerkannten Bildungsträgers:
Steueroase, Geldwäsche und Steuergerechtigkeit in Europa, EAD Bad Boll
(2018)
Verausgabte Mittel: 3.257,65 Euro
Geförderte Veranstaltung eines Anerkannten Bildungsträgers: Wie
verdient wer im Internet Geld? Internetökonomie zwischen
Kostenloskultur und Plattformkapitalismus, DGB (2018);
Verausgabte Mittel: 2.099,89 Euro
2017 Geförderte Veranstaltung eines Anerkannten Bildungsträgers:
Ökonomische Supermacht, bürokratisches Monster, unentschlossener
Haufen? Die Europäische Union als politischer Akteur, GEA
Mecklenburg-Vorpommern (2017);
Verausgabte Mittel: 3.749,15 Euro
Geförderte Veranstaltung eines Anerkannten Bildungsträgers:
Öffentliche Finanzen in föderaler Verflechtung: Was ist in der neuen
Legislaturperiode zu klären?, EAD Loccum (2017):
Verausgabte Mittel: 3.417,89 Euro
Geförderte Veranstaltung eines Anerkannten Bildungsträgers: „Der
Fieberwahn des Geldes“ – Facetten des Finanzsystems in Berlin,
BAK Berlin (2017);
Verausgabte Mittel: 1.618,38 Euro
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 hingewiesen.
9. Welche steuerlichen und finanziellen staatlichen Fördermaßnahmen
stehen Kindern und Jugendlichen nach Kenntnis der Bundesregierung zur
Verfügung, und wie hat sich deren Nutzung in den letzten fünf Jahren
jeweils entwickelt (bitte tabellarisch darstellen)?
Die Inanspruchnahme von steuerlichen Vergünstigungen ist in der Regel nicht
vom Alter der steuerpflichtigen Person abhängig.
Die Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 der
Abgabenordnung – AO) ist ebenso wie die Förderung der Erziehung, einschließlich der
Studentenhilfe, (§ 52 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 AO) als gemeinnütziger
Zweck eingestuft. Körperschaften, die diese Zwecke fördern, können daher von
der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit sein. Zuwendungen an diese
Körperschaften können unter Wahrung der Voraussetzungen des § 10b des
Einkommensteuergesetzes steuerlich zum Abzug gebracht werden.
Kindergärten, Kinder-, Jugend- und Studentenheime, Schullandheime und
Jugendherbergen sind steuerlich begünstigte Zweckbetriebe im Sinne des § 68
Nummer 1 Buchstabe b AO.
Informationen über die Nutzung stehen der Bundesregierung nicht zur
Verfügung.
10. Wie hat sich die Inanspruchnahme des Kindergeldes und des
Kinderfreibetrags nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren
jeweils jährlich entwickelt?
Die erfragten Daten können der Tabelle 2.8.1 der „Datensammlung zur
Steuerpolitik“ (
www.bmf-datensammlungen.de) entnommen werden.
11. Wie viele Personalstellen im Geschäftsbereich der Bundesregierung
beschäftigen sich (aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Bundesministerien)
mit Fragen zur Stärkung der Wirtschafts- und Finanzkompetenz von
Kindern und Jugendlichen, und wie hat sich deren Anzahl seit Beginn der
Legislaturperiode bis heute jeweils jährlich entwickelt (bitte tabellarisch
darstellen)?
Im Geschäftsbereich des BMBF ist die Betreuung und Begleitung des in der
Antwort zu Frage 7 genannten Projekts Bestandteil der Betreuung anderer
Programme und Maßnahmen. Ein konkreter Personalstellenanteil kann nicht
angegeben werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 hingewiesen.
12. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der
Steuererklärungen entwickelt, die in den letzten fünf Jahren jeweils jährlich für
bzw. von Kindern und Jugendlichen eingereicht wurden, und wie
verteilen sich die Steuererklärungen auf die jeweiligen Einkommensarten
(bitte tabellarisch darstellen)?
a) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das
Steueraufkommen, das der Fiskus (aufgeschlüsselt nach den jeweiligen
Einkommensarten) aus der Besteuerung von Kindern und Jugendlichen in
den letzten fünf Jahren jeweils jährlich veranschlagt hat (bitte
tabellarisch darstellen)?
Die Fragen 12 und 12a werden gemeinsam beantwortet.
Die Auswertungen wurden mit den Daten der Lohn- und
Einkommensteuerstatistik erstellt, die alle Einkommensteuerveranlagungen sowie die elektronischen
Lohnsteuerbescheinigungen der nichtveranlagten Steuerpflichtigen umfasst. Es
wurden dabei nur die Steuerfälle im Alter bis 18 Jahre ausgewertet. Aufgrund
der Fristen zur Abgabe der Steuerklärungen und der Bearbeitungszeiten in den
Finanzämtern sind aktuell nur Ergebnisse bis zum Veranlagungsjahr 2016
verfügbar.
Da ein Steuerpflichtiger Einkünfte aus mehreren Einkunftsarten beziehen kann,
wurden die Einkünfte und die Einkommensteuer nach der überwiegenden
Einkunftsart ausgewertet.
Das Ergebnis der Sonderauswertung des Statistischen Bundesamtes ist der
nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2016
Einkünfte und festzusetzende Einkommensteuer
der unbeschränkten Steuerfälle
unter 18 Jahren nach der überwiegenden Einkunftsart
Überwiegende
Einkunftsart
Einkünfte FestzusetzendeEinkommensteuer
Fälle 1 000 EUR Fälle 1 000 EUR
Land- und Forstwirtschaft 237 5.172 103 1.061
Gewerbebetrieb 3.040 476.651 1.260 129.928
Selbständige Arbeit 491 2.710 50 502
Nichtselbständige Arbeit 288.757 978.080 80.641 14.698
Kapitalvermögen 16.277 71.486 2.029 4.807
Vermietung und
Verpachtung 3.422 42.463 1.329 11.510
Sonstige Einkünfte 2.117 6.482 136 685
Insgesamt 314.341 1.583.045 85.548 163.191
© Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2021
Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet.
b) Wie viele Kinder und Jugendliche haben ihre Steuererklärung in den
letzten fünf Jahren jeweils jährlich über einen Steuerberater, einen
Lohnsteuerhilfeverein oder einen bevollmächtigten bzw.
erziehungsberechtigten Angehörigen eingereicht (bitte tabellarisch darstellen und
nach Jahr und der Kategorie, von wem die Steuererklärung eingereicht
wurde, aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung
vor.
13. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Kinder und Jugendliche,
denen keine Steueridentifikationsnummer zugeordnet wurde, und, falls ja,
wie hat sich deren Anzahl im Verhältnis zur Anzahl derjenigen Kinder
und Jugendlichen jeweils jährlich in den letzten fünf Jahren bis heute
entwickelt, denen eine Steueridentifikationsnummer zugeordnet wurde
(bitte tabellarisch darstellen)?
Das Bundeszentralamt für Steuern teilt nach § 139a Absatz 1 Satz 1 AO i. V. m.
§ 139b AO jeder im Inland steuerpflichtigen natürlichen Person zur eindeutigen
Identifizierung im Besteuerungsverfahren eine Identifikationsnummer mit. Für
diesen Zweck teilen die Meldebehörden nach § 139b Absatz 6 und 7 AO jeden
im ihrem Zuständigkeitsbereich mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung
gemeldeten Einwohner, jede gespeicherte Geburt und jeden Zuzug aus dem
Ausland dem Bundezentralamt für Steuern mit. Dies gilt unabhängig davon, ob
es sich bei der Person um ein Kind, einen Jugendlichen oder einen
Erwachsenen handelt. Durch dieses Verfahren wird sichergestellt, dass jede natürliche
steuerpflichtige Person eine Identifikationsnummer erhält.
Informationen dahingehend, dass an steuerpflichtige Kinder oder Jugendliche
keine Identifikationsnummer vergeben wird, liegen der Bundesregierung nicht
vor.
14. Welche Erkenntnisse, statistischen Datenerhebungen und
wissenschaftlichen Studien liegen der Bundesregierung über das Sparverhalten von
Kindern und Jugendlichen vor?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
15. Welche Besonderheiten des Sparverhaltens von Kindern und
Jugendlichen hat die Bundesregierung basierend auf den ihr vorliegenden
Erkenntnissen identifiziert?
16. Welche Schlüsse und Handlungsbedarfe hat die Bundesregierung aus den
Erkenntnissen zum Sparverhalten von Kindern und Jugendlichen
gezogen?
17. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, im Laufe der aktuellen
Legislaturperiode umzusetzen?
Die Fragen 15 bis 17 werden zusammen beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor
und es sind auch keine Maßnahmen im Sinne der Fragestellung geplant.
18. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der von
Kindern und Jugendlichen geltend gemachten Sparerfreibeträge in den
letzten fünf Jahren entwickelt (bitte jährlich aufschlüsseln)?
19. Wie viele Kinder und Jugendliche haben nach Kenntnis der
Bundesregierung den Sparer-Pauschbetrag nach Kenntnis der Bundesregierung in den
letzten fünf Jahren überschritten (bitte jährlich aufschlüsseln)?
20. Wie hat sich das Vermögen von Kindern und Jugendlichen nach
Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte
jährlich aufschlüsseln)?
21. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Sparrate von
Kindern und Jugendlichen in den letzten fünf Jahren jeweils jährlich
entwickelt?
22. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das durchschnittlich
angesparte Vermögen von Kindern und Jugendlichen (bitte für die letzten
fünf Jahre aufschlüsseln)?
Die Fragen 18 bis 22 werden zusammen beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellungen
vor.
Die Gesamtvermögen privater Haushalte und Personen können in Deutschland
nur durch Befragungen von Stichproben der Bevölkerung ermittelt werden, da
entsprechende Registerdaten nicht bestehen. Dabei werden regelmäßig
entweder der Haushaltsvorstand oder die erwachsenden Haushaltsmitglieder befragt.
Welcher Anteil der ermittelten Vermögenswerte dabei Kindern oder
Jugendlichen zuzurechnen wäre, wird nicht erhoben.
23. Wie viele Kinder und Jugendliche erhalten nach Kenntnis der
Bundesregierung (Halb-)Waisenrente (bitte für die letzten fünf Jahre
aufschlüsseln)?
24. In welcher Höhe wurden in den letzten fünf Jahren nach Kenntnis der
Bundesregierung Zahlungen für (Halb-)Waisenrenten geleistet (bitte
jährlich aufschlüsseln)?
Die Fragen 23 und 24 werden zusammen beantwortet.
Die gewünschten Daten können der nachstehenden Tabelle entnommen
werden.
Anzahl und durchschnittlicher Rentenzahlbetrag der Waisenrenten nach
Rentenarten in den Jahren 2015 bis 2019, Deutschland:
Anzahl
Ø
Rentenzahlbetrag
(Euro)
Anzahl
Ø
Rentenzahlbetrag
(Euro)
Anzahl
Ø
Rentenzahlbetrag
(Euro)
2015 329.160 166 322.086 162 7.074 345
2016 323.131 172 316.152 168 6.979 357
2017 311.561 188 305.018 184 6.543 386
2018 303.920 194 297.633 189 6.287 400
2019 299.584 201 293.310 196 6.274 415
Ohne Nullrenten.
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung Bund
davon:
Halbwaisenrente VollwaisenrenteWaisenrenten
Rentenbestand
am 31.12.
25. In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den
letzten fünf Jahren steuerliche Abgaben auf (Halb-)Waisenrenten an den
Bund geleistet (bitte jährlich aufschlüsseln)?
Die Steuerpflichtigen mit Einkünften aus (Halb-)Waisenrenten lassen sich aus
der Lohn- und Einkommensteuerstatistik nicht abgrenzen. Diese Einkünfte
werden in der Anlage R der Einkommensteuererklärung zusammen mit Renten
und anderen Leistungen eingetragen. Lediglich anhand des Alters bis 18 Jahre
kann unterstellt werden, dass es sich dabei um derartige Renten handelt.
Die festzusetzende Einkommensteuer, der Solidaritätszuschlag und die
Kirchensteuer werden auf das gesamte zu versteuernde Einkommen festgesetzt
und können nicht auf einzelne Einkunftsarten aufgeteilt werden.
Nachfolgend sind die entsprechenden Steuerfälle mit überwiegend/
ausschließlich Renteneinkünften für das Jahr 2016 ausgewertet:
Renteneinkünfte, festzusetzende Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und
Kirchensteuer der unbeschränkten Steuerfälle unter 18 Jahren mit
überwiegenden Einkünften aus dem Besteuerungsanteil der Renten nach § 22 Nr. 1 +
5 außer § 52 Abs. 34c EstG
Renteneinkünfte) FestzusetzendeEinkommensteuer
Festzusetzender
Solidaritätszuschlag
Festzusetzende
Kirchensteuer
Fälle 1 000 EUR Fälle 1 000 EUR Fälle 1 000 EUR Fälle 1 000 EUR
2.031 4.952 91 293 50 15 22 2
© Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2021
Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 12a hingewiesen.
26. Wie viele Kinder und Jugendliche sind nach Kenntnis der
Bundesregierung aufgrund von unternehmerischer Tätigkeit steuerpflichtig (bitte für
die letzten fünf Jahre aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 12a wird verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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