[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier,
Ulrich Oehme, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/28295 –
Entwicklungszusammenarbeit mit dem Königreich Marokko
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/6905)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach Studium der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache
19/6905 haben die Fragesteller ein weitergehendes Informationsbedürfnis.
1. Über welche weiteren Kenntnisse verfügt die Bundesregierung in Bezug
auf das Projekt „Integration des Gender-Ansatzes in die marokkanische
Wirtschafts- und Sozialpolitik“ (Laufzeit: Juni 2003 bis März 2014; vgl.
auch Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 19/6905)?
Auf die Antworten zu den Fragen 1a bis 1x wird verwiesen.
a) Wie setzen sich die Ausgaben für Personal in Höhe von
2 700 232,90 Euro nach Stellen und Vergütung im Rahmen des
Projekts zusammen?
Die Personalausgaben verteilen sich auf die Gehälter (jeweils inklusive
Reisekosten) von GIZ- bzw. Fremdpersonal. GIZ-eigenes Personal umfasst die
entsandten Auslandsmitarbeiterinnen und Auslandsmitarbeiter sowie das nationale
Personal. Fremdpersonal umfasst alle externen Gutachterleistungen.
Aufgeschlüsselt nach Personalarten setzte sich der Aufwand wie folgt zusammen
(Stand zum Laufzeitende):
– GIZ-eigenes Personal: 1 818 814,84 Euro
– Fremdpersonal: 940 319,04 Euro
Deutscher Bundestag Drucksache 19/30147
19. Wahlperiode 26.05.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 26. Mai 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
b) Über welche fachlichen Qualifikationen verfügte das im Projekt tätige
Personal?
Die Personalauswahl war so gestaltet, dass das rekrutierte Personal über die
notwendigen sprachlichen und interkulturellen Kompetenzen sowie die
notwendigen fachlichen Qualifikationen für die jeweilige Tätigkeit im TZ-Modul
verfügte (u. a. fachlich-inhaltliche Qualifikation, Kenntnisse im Projekt- und
Finanzmanagement etc.).
c) Für welche Finanzierungen und örtlichen Zuschüsse wurden im
Rahmen des Projekts Ausgaben in Höhe von 737 832,22 Euro getätigt?
Aus der genannten Summe wurden Aktivitäten marokkanischer Verbände und
Nichtregierungsorganisationen finanziert, die einen Beitrag zur Erreichung der
Projektziele erbrachten. Zu diesen Aktivitäten zählen beispielsweise die
Vorbereitung von Audits (Association des Femmes Chefs d’Entreprises au Maroc,
Verband der Unternehmerinnen in Marokko) in 20 Mitgliedsunternehmen der
AFEM im Hinblick auf berufliche Gleichstellung, Erarbeitung von
Aktionsplänen für die Unternehmen und deren Begleitung bei der Umsetzung sowie
Workshops in den Regionalstellen der AFEM. Zu den Aktivitäten gehörten
außerdem der Aufbau eines Fachkräfte-Pools für das Thema „Berufliche
Gleichstellung und Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt“ über den Verein
Devenetwork (Verein für die Förderung der Gleichberechtigung im Berufsumfeld)
und in diesem Rahmen die Ausbildung von 20 Expertinnen und Experten. Des
Weiteren wurde die Überarbeitung eines Leitfadens des Arbeitsministeriums
für die Fortbildung von Gewerbeaufsichtsbeamten unterstützt und im
Unternehmensdachverband CGEM (Conférence Générale des Entreprises du Maroc,
Generalverband der Unternehmen Marokkos) die Ausbildung und
Sensibilisierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Managementpraxis und
Unternehmenskultur finanziert.
d) Wie setzen sich die im Rahmen des Projekts getätigten Ausgaben für
Sachgüter in Höhe von 200 944,73 Euro nach Einzelpositionen
zusammen?
e) Wurde bezüglich der beschafften Sachgüter eine Inventarliste geführt,
und wenn ja, welches Inventar wurde erfasst (bitte samt Kosten
aufführen)?
Die Fragen 1d und 1e werden zusammen beantwortet.
Die Ausgaben setzen sich wie folgt zusammen:
Für Sachgüter wurden Ausgaben in Höhe von 123 049,38 Euro getätigt.
Beschaffte Sachgüter wurden inventarisiert und umfassen Büro- und IT-
Ausstattung, Projektfahrzeuge, Moderationsmaterial sowie sonstige Sachgüter.
Verbrauchskosten für Sachgüter, etwa für Papier und Bürokleinmaterialien,
Softwarelizenzen, die Erstellung von Druckerzeugnissen, Kraftstoff oder
Transportversicherungen in Höhe von 77 895,35 Euro wurden nicht inventarisiert.
f) Wie waren die Unterziele und die entsprechenden Indikatoren des
Oberziels „Geschlechtersensible Politiken und Programme in
ausgewählten staatlichen und zivilgesellschaftlichen Organisationen sind
umgesetzt“ (vgl. Antwort zu Frage 9b auf Bundestagsdrucksache
19/6905), und welche quantitativen bzw. qualitativen Basis-, Ist- und
Zielwerte hatten die jeweiligen Indikatoren?
Die Indikatoren des Oberzieles lauten:
1. Mindestens vier Ministerien setzen Maßnahmen in mindestens drei (von
acht) prioritären Bereichen des im Entwurf vorliegenden Regierungsplans
für Gleichberechtigung 2012-2016 um.
2. Die Stabsstelle Gender und die Abteilung Planung und Evaluierung der
Agentur für soziale Entwicklung nutzen institutionalisierte Gender-
Indikatoren für das Monitoring und die Evaluierung in drei (von neun)
strukturierungswirksamen Programmen in mindestens vier (von 16)
Koordinationsstellen der Agentur für soziale Entwicklung.
3. Mindestens 20 Mitglieds- oder Partnerorganisationen des Netzwerks Espace
Associatif setzen in mindestens vier von sieben regionalen Netzwerken
(„regionalen Polen“) in Anlehnung an die acht prioritären Bereiche des im
Entwurf vorliegenden Regierungsplans für die Gleichberechtigung
2012-2016 eine eigene Agenda für die Gleichberechtigung der Geschlechter
um.
Im Einklang mit den damaligen Verfahrensvorschriften wurden mit dem BMZ
zum Zeitpunkt der Beauftragung weder gesonderte Unterziele noch Basis-, Ist-
und Zielwerte vereinbart.
g) Durch welche konkreten Maßnahmen wurde die Umsetzung der
nationalen Strategie für Gleichberechtigung und Gleichstellung unterstützt
(vgl. Antwort zu Frage 9c auf Bundestagsdrucksache 19/6905)?
Das Vorhaben beriet das Ministerium für Solidarität, Frauen, Familie und
soziale Entwicklung (MSFFDS) hinsichtlich der Erstellung einer nationalen
Gleichstellungsstrategie und darauf aufbauend bei der partizipativen Erarbeitung eines
entsprechenden Aktionsplans. Die Leistungsfähigkeit des Ministeriums zur
strategischen Planung und Koordination der Regierungsarbeit zur
Gleichstellung wurde dadurch gestärkt.
Zu den Maßnahmen zur Unterstützung der Umsetzung der Strategie gehörten
beispielsweise:
• Unterstützung der Erarbeitung von Aktionsplänen zur Gleichberechtigung
auf regionaler Ebene,
• Durchführung von Fortbildungen zu Gender, Public Policy und
ökonomischer Unabhängigkeit von Frauen,
• Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, wie z. B. Druck einer Broschüre zur
Reform des Familienstandrechts,
• Erstellung und Nutzung visueller Kommunikationsmittel zur politischen
Beteiligung von Frauen.
h) Wie viele sektorale Aktionspläne wurden mit welchen Inhalten und
Zielen erarbeitet (vgl. Antwort zu Frage 9c auf Bundestagsdrucksache
19/6905)?
Auf Sektorebene hat das Vorhaben das Ministerium für Solidarität, Frauen,
Familie und soziale Entwicklung (MSFFDS) bei der Entwicklung eines
Aktionsplanes 2010-2015 zur Umsetzung der Nationalen Genderstrategie beraten, an
der weitere Ministerien und Institutionen beteiligt waren. Im betrachteten
Zeitraum wurden 17 sektorale Aktionspläne erarbeitet, um Grundlagen für eine
durchgängige Genderperspektive in den Programmen und Politiken der
Regierung zu schaffen.
i) Welche marokkanischen Unternehmen wurden im Rahmen des
Projekts auditiert, und wie war die entsprechende fachliche Begleitung
konkret ausgestaltet (vgl. Antwort zu Frage 9c auf
Bundestagsdrucksache 19/6905)?
Im Rahmen des Auditverfahrens wurden 20 mittelgroße marokkanische
Unternehmen im Hinblick auf berufliche Gleichstellung auditiert. Diese
Unternehmen waren alle Mitgliedsfirmen des Verbands AFEM (Verband der
Unternehmerinnen in Marokko), vgl. Antwort zu Frage 1c.
Die Firmen haben mit externen Fachberatern Aktionspläne zu kurz- und
mittelfristig realisierbaren Maßnahmen entwickelt, um die in den Unternehmen
festgestellten Fälle von Ungleichbehandlung beseitigen zu können.
j) Welche konkreten Inhalte und Methoden für Gender-Audits in
marokkanischen Nichtregierungsorganisationen wurden über den im Rahmen
des Projekts entwickelten Leitfaden und des entwickelten Handbuchs
vermittelt (vgl. Antwort zu Frage 9c auf Bundestagsdrucksache
19/6905)?
Im Rahmen des Leitfadens und des Handbuchs für Gender-Audits wurden
unterschiedliche Inhalte und Methoden vermittelt, um Kompetenzen im Bereich
des Gender-Mainstreaming aufzubauen. Dazu gehörten u. a. die Erstellung von
gendersensiblen Budgetkalkulationen, die Konzeption und Durchführung von
Gender-Analysen sowie die Berücksichtigung von Gender-Aspekten im
Management von Nichtregierungsorganisationen.
k) Welche marokkanischen Ministerien haben eine geschlechterbezogene
Analyse bei Aufstellung der Haushalte eingeführt, und welche
konkreten Kapazitäten wurden bei den betroffenen Ministerien entwickelt
(vgl. Antwort zu Frage 9c auf Bundestagsdrucksache 19/6905)?
Das Vorhaben hat die geschlechterbezogene Analyse bei der Aufstellung der
Haushalte im Ministerium für Arbeit und Berufsbildung (MTIP) und im
Ministerium für die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung (MMSP)
unterstützt. Ferner wurden Kapazitäten zur gendersensiblen Arbeit aufgebaut und
entwickelt, beispielweise bei der Agentur für soziale Entwicklung (Agence de
Développement Social, ADS), einer dem Ministerium für Solidarität, Frauen,
Familie und soziale Entwicklung (MSFFDS) unterstellte Agentur, die
Maßnahmen für soziale Entwicklung durchführt. Die ADS hat interne Verfahren für die
systematische Berücksichtigung von Gender-Aspekten in ihren Programmen
geschaffen. Die Stelle der ursprünglich allein zuständigen Gender-Beauftragten
wurde 2011 in eine Stabstelle mit vier Mitarbeiterinnen umgewandelt. Im Jahr
2014 wurde die Stabstelle personell weiter verstärkt und zur eigenständigen
Abteilung aufgewertet. In den regionalen Vertretungen und allen wesentlichen
fachlichen Abteilungen verfolgten speziell ausgebildete Gender Focal Points
der ADS die Integration des Gender-Ansatzes.
Hierdurch verfügten die für die Genderthematik zuständigen Ministerien bzw.
nachgeordneten Einrichtungen über die Ressourcen, um Prozesse strategisch
anzugehen sowie interne Anfragen zeitnah und qualifiziert zu verfolgen.
l) Durch welche konkreten Lernerfahrungen aus anderen Projekten
konnte die Effizienz des vorliegenden Projekts sichergestellt werden
(vgl. Antwort zu Frage 9d auf Bundestagsdrucksache 19/6905)?
Das Vorhaben hat u. a. Lernerfahrungen zu Frauenrechten in islamisch
geprägten Ländern und zur Institutionalisierung von Gender-Mainstreaming-
Prozessen aus abgeschlossenen Projekten in die Projektarbeit integriert, insbesondere
im Bereich der sozio-kulturell angepassten Methodenentwicklung. Die
Nutzung dieser Vorerfahrungen sowie die regelmäßige Abstimmung mit anderen,
laufenden Vorhaben in diesem Bereich trugen zur Effizienz der Aktivitäten bei.
Das Projekt hat sich zum Beispiel mit anderen Gender-Vorhaben zu
Erfahrungen, Arbeitsmethoden und der Schaffung von Synergien in verschiedenen
Bereichen wie Wirtschaft, Religion und Kultur in Bezug auf die
Gleichberechtigung der Geschlechter ausgetauscht.
m) Welche weiteren marokkanischen Institutionen auf nationalstaatlicher
Ebene wurden im Rahmen des Projekts unterstütz bzw. wurden daran
beteiligt?
Neben dem Ministerium für Solidarität, Frauen, Familie und soziale
Entwicklung (MSFFDS) und hier besonders der Direktion für Frauenangelegenheiten
(Direction de la Femme) kooperierte das Vorhaben auf staatlicher Seite
während seiner gesamten Laufzeit mit der ADS.
Darüber hinaus bestanden während der unterschiedlichen Projektphasen
Partnerschaften mit Sektorministerien, darunter dem Arbeitsministerium (MTIP),
dem Ministerium für die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung (MMSP),
dem Finanzministerium (MEF), dem Jugendministerium (MJS), dem
Bildungsministerium (MEN) und dem Innenministerium (MI).
n) Auf welche Dokumente stützt sich die Bundesregierung in der
Effizienzbeurteilung des Projekts im Sinne des wirtschaftlichen
Mitteleinsatzes, und wurde die wirtschaftliche Mittelverwendung explizit durch
die Revisionen der Deutschen Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, die Revisionen des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) oder durch
den Bundesrechnungshof (BRH) geprüft?
Die Bundesregierung stützt ihre Einschätzung zur Effizienz der von ihr
beauftragten Vorhaben auf die regelmäßige und detaillierte Programm- bzw.
Sektorberichterstattung der entwicklungspolitischen Durchführungsorganisationen zu
den Fortschritten und Ergebnissen der durchgeführten Vorhaben anhand
vereinbarter Ziele, Indikatoren und Wirkungsketten. Das BMZ führt hausinterne
Zielerreichungs- und Erfolgskontrollen nach Maßgabe der BHO durch. Am
Ende einer Projektlaufzeit erfolgen Schlusskontrollen.
Fortschritts- und Abschlussberichte der durchführenden Organisationen zu
Projekten und Programmen können empirisch erfassbare Ergebnisse belegen,
stellen die Zielerreichung dar und lassen so zugleich Rückschlüsse auf die
Effizienz der eingesetzten Mittel zu. Zusätzlich werden regelmäßig bzw.
anlassbezogen im Stichprobenverfahren Projektevaluierungen, meist durch die
Evaluierungseinheiten der durchführenden Organisationen in delegierter
Verantwortung, durchgeführt. Das vorliegende Projekt wurde weder anlassbezogen noch
als Teil einer solchen Stichprobe evaluiert. Darüber hinaus sind keine
Einzelprüfungen des Vorhabens bekannt.
Generell wird die ordnungsgemäße Mittelverwendung im Rahmen von
Vorhaben auch innerhalb der GIZ durch ein umfassendes Kontrollsystem
sichergestellt. Dazu zählen laufende Kontrollen durch das operative Management,
jährliche interne Kontrollen der Projekte und GIZ-Büros sowie Prüfungen durch
die interne Revision der GIZ.
o) Wann sind Frauen im Kontext des vorliegenden Projekts nach
Auffassung der Bundesregierung als wirtschaftlich benachteiligt anzusehen?
Wirtschaftliche Benachteiligung von Frauen im Rahmen dieses Projekts wurde
anhand folgender Indikatoren identifiziert:
– Ungleicher Zugang zum Arbeitsmarkt
– Wirtschaftliche Abhängigkeit
– Höherer Anteil an prekären bzw. informellen, abhängigen
Arbeitsverhältnissen (Hausangestellte und saisonale Arbeitskräfte, keine Sozialversicherung,
Unterbezahlung)
– Höherer Anteil an der Arbeitslosenquote
– Eingeschränkter Zugang zu Land und Ressourcen
– Höhere Analphabetismusrate
p) Wie viele politische Institutionen wurden durch das Projekt erreicht?
Direkt wurden neun politische Institutionen erreicht. Hierzu wird im Einzelnen
auf die Antwort zu Frage 1m verwiesen.
q) Wie viele zivilgesellschaftliche Institutionen wurden durch das Projekt
erreicht?
Die genaue Zahl lässt sich nicht bestimmen, da u. a. mit Dachverbänden und
Netzwerken von marokkanischen Nichtregierungsorganisationen als Mittlern
zusammengearbeitet wurde.
r) Wie viele privatwirtschaftliche Akteure wurden durch das Projekt
erreicht?
Die genaue Zahl lässt sich nicht bestimmen, da u. a. mit Wirtschaftsverbänden
als Mittlern zusammengearbeitet wurde, vgl. auch Antwort zu Frage 1c.
s) In welchen konkreten Politikbereichen der marokkanischen Regierung
konnten gendersensible Ansätze verankert werden (vgl. Antwort zu
Frage 9f auf Bundestagsdrucksache 19/6905)?
Gender-sensible Ansätze konnten u. a. in den Politikbereichen öffentliche
Kommunikation, Verwaltungsmodernisierung, Bildung und Arbeitsmarktpolitik
verankert werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1m verwiesen.
t) Finden die in den unterschiedlichen Politikbereichen der
marokkanischen Regierung verankerten gendersensiblen Ansätze nach Kenntnis
der Bundesregierung derzeit noch Anwendung?
Ja.
u) Welche Normen des marokkanischen Familienstandrechts wurden wie
durch das Projekt reformiert (vgl. Antwort zu Frage 9f auf
Bundestagsdrucksache 19/6905)?
Die Reform von Normen ist Aufgabe des nationalen Gesetzgebers, Vorhaben
der technischen Zusammenarbeit können lediglich bei der Konzeption beraten
und unterstützen. Die hier konkret erwähnte Reform umfasste z. B. die
Heraufsetzung des Mindestalters für Eheschließungen auf 18 Jahre, die Novellierung
des Scheidungsrechts und die Anerkennung der gemeinsamen und
gleichberechtigen Verantwortung von Ehefrau und Ehemann für Haushalt und Familie,
vgl. dazu auch vielfältige öffentlich zugängliche Quellen wie z. B. den Bericht
des Internetportals Qantara der Deutschen Welle:
https://de.qantara.de/inhalt/fra
uenrechte-in-marokko-ein-mutiger-schritt-des-marokkanischen-konigs.
v) Welche Normen des marokkanischen Arbeitsrechts wurden wie durch
das Projekt reformiert (vgl. Antwort zu Frage 9f auf
Bundestagsdrucksache 19/6905)?
Die hier konkret erwähnte Reform umfasste u. a. ein Verbot von
Diskriminierung aufgrund des Geschlechts im Hinblick auf Beschäftigung, Bezahlung und
Aufstiegschancen. Zu den weiteren Inhalten der Reform sind vielfältige
öffentlich zugängliche Quellen abrufbar, z. B. ein Bericht der Konrad-Adenauer-
Stiftung:
https://www.kas.de/c/document_library/get_file?uuid=82d14678-7c8
a-2504-c7e5-8aa19bf5f1d1&groupId=252038. Im Übrigen wird verwiesen auf
die Antwort zu Frage 1u.
w) Welche konkrete Quotenregelung zur Erhöhung der politischen
Repräsentanz von Frauen wurde in Marokko durch das Projekt eingeführt?
Ist diese Quotenregelung nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit
noch in Kraft (vgl. Antwort zu Frage 9c auf Bundestagsdrucksache
19/6905)?
Das Vorhaben hat zur Einführung einer Quotenregelung als einem Instrument
zur Erhöhung der politischen Repräsentation von Frauen beraten. Eingeführt
hat Marokko letztlich ein Verhältniswahlsystem, welches eine nationale
Vorschlagsliste Frauen vorbehält, um so ein Mindestmaß an weiblicher Vertretung
im Parlament sicherzustellen. Nach Kenntnis der Bundesregierung ist diese
Regelung weiterhin in Kraft. Im Übrigen wird verwiesen auf die Antwort zu Frage
1u.
x) Wurde das vorliegende Projekt evaluiert, und wenn ja, wann, durch
wen, und mit welchen Ergebnissen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1n verwiesen.
2. Über welche weiteren Kenntnisse verfügt die Bundesregierung in Bezug
auf das Projekt „Mobile Ausbildungszentren für ländliche Bevölkerung“
(Laufzeit von 2015 bis Dezember 2018; vgl. auch Antwort zu Frage 10 auf
Bundestagsdrucksache 19/6905) hinsichtlich der zugrundeliegenden
Länder-strategie, und auf welche Umstände bzw. Tatsachen stützt die
Bundesregierung ihre Beurteilung?
Auf die Antworten zu den Fragen 2a bis 2x wird verwiesen.
a) Über welche fachlichen Qualifikationen verfügte das im Projekt tätige
Personal (vgl. Antwort zu Frage 10a auf Bundestagsdrucksache
19/6905)?
Die Personalauswahl war so gestaltet, dass das rekrutierte Personal über die
notwendigen sprachlichen und interkulturellen Kompetenzen sowie die
notwendigen fachlichen Qualifikationen für die jeweilige Tätigkeit im TZ-Modul
verfügte (u. a. fachlich-inhaltliche Qualifikation, Kenntnisse im Projekt- und
Finanzmanagement etc.).
b) Wie setzen sich die Ausgaben für das Personal in Höhe von
245 548,61 Euro zusammen (vgl. Antwort zu Frage 10a auf
Bundestagsdrucksache 19/6905)?
Die Ausgaben für das Personal in Höhe von 245 548,61 Euro setzen sich aus
fachlich administrativen Dienstleistungen (45 548,61 Euro) zur Durchführung
des Projekts sowie im Übrigen externen Beratungsleistungen zusammen.
Bezüglich der Teilvergabe von Leistungen an Beratungsunternehmen wird
verwiesen auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 11 und 11a der
Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/27483. Die
dortigen Ausführungen gelten analog auch für den vorliegenden Fall.
c) Wie setzen sich die im Rahmen des Projekts getätigten Einzelkosten
von 69 036,32 Euro aufgeschlüsselt nach Einzelposten konkret
zusammen (vgl. Antwort zu Frage 10a auf Bundestagsdrucksache 19/6905)?
Die Summe der Einzelkosten in Höhe von 69 036,32 Euro setzen sich wie folgt
zusammen:
– Betriebskosten im Einsatzland: 846,48 Euro
– Sonstige bezogene Fremdleistungen: 3 113,60 Euro
– Geleistete Anzahlungen, Forderungen an Unter-Auftragnehmer:
65 076,24 Euro
d) Wie setzen sich die im Rahmen des Projekts getätigten Gemeinkosten
von 33,124,87 Euro konkret zusammen (vgl. Antwort zu Frage 10a auf
Bundestagsdrucksache 19/6905)?
Bei Gemeinkosten handelt es sich um Kosten der administrativen
Unterstützung, welche in Form eines prozentualen Aufschlags auf Projektkosten
hinzugerechnet werden. Sie spiegeln die in der Zentrale entstandenen Kosten für
projektbezogene Vorgänge wie Vertragserstellung und -abwicklung, Prüfung und
Buchung von Rechnungen sowie aller sonstigen Verwaltungskosten wider und
werden – unabhängig vom individuell für das einzelne Projekt entstandenen
Aufwand – anteilig auf alle Projekte umgeschlagen. Da es sich um eine
Pauschale handelt, ist eine weitere Aufschlüsselung nicht möglich.
e) Wurden im Rahmen des Projekts dokumentarische Belege für die
getätigten Ausgaben geführt (vgl. Antwort zu Frage 10a auf
Bundestagsdrucksache 19/6905)?
Ja.
f) Wie waren die Unterziele und die entsprechenden Indikatoren des
Oberziels „Die Beschäftigungsfähigkeit der Bevölkerung in ländlichen
und peri-urbanen Gebieten der Pilotprovinzen ist in ausgewählten
Sektoren, u. a. Wasser, Energie, nachhaltiger Tourismus verbessert“ (vgl.
Antwort zu Frage 10b auf Bundestagsdrucksache 19/6905), und
welche quantitativen bzw. qualitativen Basis-, Ist- und Zielwerte hatten
die jeweiligen Indikatoren?
Indikatoren des Oberzieles:
1. 1 000 Personen (davon 300 Frauen) aus den vier Pilotprovinzen haben eine
schriftliche Bestätigung als Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer
(mobilen) Qualifizierungsmaßnahme erhalten.
Basiswert: 0.
Zielwert: 1 000 Personen, davon 300 Frauen.
Istwert am 31. Mai 2019: 1 691 Personen, davon 997 (59 Prozent) Frauen.
2. 70 Prozent von mindestens 15 beteiligten Arbeitgebern bestätigen, dass sich
die Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer in dem
für sie relevanten Bereichen verbessert hat.
Basiswert: 0.
Zielwert: 70 Prozent von 15 Arbeitgebern bestätigen eine Verbesserung der
Beschäftigungsfähigkeit um mindestens zwei Stufen in für sie relevanten
Bereichen (Skala von 1 bis 10).
Istwert am 31. Mai 2019: 100 Prozent von 19 Arbeitgebern bestätigen eine
Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer in
den für sie relevanten Bereichen.
3. 50 Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (davon 30 Prozent Frauen),
die die neuen Qualifizierungsangebote erfolgreich (mit
Teilnahmebestätigung) abgeschlossen haben, bestätigen eine Verbesserung ihrer
Beschäftigungssituation (z. B. Eintritt in Beschäftigung, Aufnahme einer
selbständigen Tätigkeit, Verbesserung der Einkommenssituation).
Basiswert: 0.
Zielwert: 50 Prozent von 1 000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer an
Qualifizierungsmaßnahmen, davon 30 Prozent Frauen.
Istwert am 31. Mai 2019: 82 Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (aus
repräsentativer Stichprobe), davon 45 Prozent Frauen bestätigen eine
Verbesserung ihrer Beschäftigungsfähigkeit.
Unterziele:
– Die Voraussetzungen für die dezentrale Umsetzung von
beschäftigungsorientierten Qualifizierungsmaßnahmen in den Pilotprovinzen sind geschaffen.
– Beschäftigungsorientierte (mobile) Qualifizierungsangebote in
ausgewählten Sektoren, u. a. Wasser, Energie, nachhaltiger Tourismus, werden von der
ländlichen Bevölkerung in den ausgewählten Pilotprovinzen genutzt.
– Die Möglichkeiten zur Verbreitung der mobilen Einheiten sind identifiziert.
g) Durch welche konkreten Maßnahmen wurde die Umsetzung der
nationalen Strategie zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der
Bevölkerung in ländlichen und peri-urbanen Gebieten der Pilotprovinzen
in ausgewählten Sektoren, u. a. Wasser, Energie sowie nachhaltiger
Tourismus, unterstützt (vgl. Antwort zu Frage 10c auf
Bundestagsdrucksache 19/6905)?
Das Vorhaben leistete sowohl einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der
nationalen Beschäftigungsstrategie (Stratégie Nationale de la Promotion de l’
Emploi, SNE) als auch des Nationalen Plans für die Förderung von Beschäftigung
(Plan National pour la Promotion de l’Emploi 2017-2021, PNPE) und speziell
der Achse 3 des PNPE, durch die Verbesserung der Arbeitsvermittlung durch
mobile Arbeitsagenturen.
h) Wie setzten sich die Instrumente zum Management und Monitoring
der mobilen Ausbildungszentren konkret zusammen (vgl. Antwort zu
Frage 10c auf Bundestagsdrucksache 19/6905)?
Das Konzept für das Management und Monitoring der mobilen
Arbeitsagenturen regelt die gemeinschaftliche Nutzung der Einheiten durch die
marokkanische Arbeitsagentur, ANAPEC, und andere lokale Akteure der Privatwirtschaft
und Zivilgesellschaft. Die mobilen Arbeitsagenturen sind den jeweiligen
Provinzagenturen von ANAPEC zugeteilt und werden von diesen gesteuert. Die
Gesamtkoordination der mobilen Arbeitsagenturen obliegt der Generaldirektion
von ANAPEC.
i) Wie wurden die neuen Dienstleistungen zur Verbesserung der
Berufsorientierung sowie der Arbeitsvermittlung konkret ausgestaltet (vgl.
Antwort zu Frage 10c auf Bundestagsdrucksache 19/6905)?
Durch die neuen mobilen Ausbildungszentren wurde in erster Linie der Zugang
für die betroffene Bevölkerung zu den bestehenden Dienstleistungen der
Arbeitsagentur ANAPEC erleichtert.
Es wurden darüber hinaus neue Angebote speziell für die ländliche Zielgruppe
zur Verbesserung ihrer Berufsorientierung entwickelt, u. a.:
a) Weiterbildungsangebote zur Förderung der Bewerbungskompetenzen,
b) digitale Applikation zur Berufsfindung, die der Zielgruppe in den mobilen
Ausbildungszentren zur Verfügung steht,
c) Schulungsvideos zur Sensibilisierung für Berufsprofile.
j) Durch welches Personal wurde die Einführung der mobilen
Ausbildungszentren auf Ebene der Pilotprovinzen begleitet (vgl. Antwort zu
Frage 10c auf Bundestagsdrucksache 19/6905)?
Die Einführung der mobilen Ausbildungszentren auf Ebene der Pilotprovinzen
wurde in erster Linie durch das Personal der Regional- und Provinzdirektionen
der marokkanischen Arbeitsagentur, ANAPEC, sowie durch die
verantwortliche Abteilung in der Generaldirektion begleitet. Neben speziell für den Einsatz
in den mobilen Zentren ausgebildeten Berufsberaterinnen und Berufsberatern
sowie weiteren Berufsberaterinnen und Berufsberatern, die dafür
Weiterbildungen erhielten, wurden Fahrer rekrutiert, die zugleich als Hilfspersonal
fungierten.
k) Was war konkreter Inhalt der Strategie zur Verbreitung des Ansatzes
zur Verbesserung der Berufsorientierung sowie der Arbeitsvermittlung
(vgl. Antwort zu Frage 10c auf Bundestagsdrucksache 19/6905)?
Die Strategie diente den Partnerinstitutionen als Leitfaden zum
regionalspezifischen Aufbau von mobilen Beratungsstellen der marokkanischen
Arbeitsagentur. Die Strategie ist öffentlich abrufbar:
https://www.gfa-group.de/projects/633
269/Agences-emploi-mobiles_fr.pdf.
l) Durch welches Personal wurde die Strategie auf Ebene der
Pilotprovinzen konkret begleitet (vgl. Antwort zu Frage 10c auf
Bundestagsdrucksache 19/6905)?
Die Strategie auf Ebene der Pilotprovinzen wurde durch zwei nationale
Experten der Consultingfirma begleitet, vgl. Antwort zu Frage 2b.
m) Wie waren die Kurzfortbildungen im Rahmen der mobilen
Ausbildungszentren konkret ausgestaltet (vgl. Antwort zu Frage 10c auf
Bundestagsdrucksache 19/6905)?
Die Kurzfortbildungen umfassten Sektoren mit lokalem
Beschäftigungspotential (z. B. Automobil, erneuerbare Energien, Landwirtschaft u. a.) und zu den
Themenbereichen „Soft Skills“, „Berufliche Eingliederung“, „Rechtsformen
der Selbstständigkeit“, „Gründung von Kooperativen“, „Belästigung am
Arbeitsplatz“, „Hygiene und Sicherheit am Arbeitsplatz“ sowie „Beruflicher
Selbstständigkeit“.
Die modularen Fortbildungen im Bereich Soft Skills umfassten mindestens
30 Stunden und wurden für Gruppen von durchschnittlich zehn
Teilnehmerinnen und Teilnehmern durchgeführt.
Die fachlichen Qualifizierungsmaßnahmen wurden gemeinsam mit der
marokkanischen Arbeitsagentur ANAPEC und rekrutierenden Unternehmen
konzipiert und variierten in Umfang und Gestaltung.
n) Welche Akteure wurden auf nationalstaatlicher Ebene involviert (vgl.
Antwort zu Frage 10d auf Bundestagsdrucksache 19/6905)?
Das Projekt wurde vom Ministerium für Arbeit und Berufliche Eingliederung
auf marokkanischer Seite gesteuert und von der marokkanischen
Arbeitsagentur ANAPEC umgesetzt.
Darüber hinaus wurde ein interministerielles Steuerungsgremium eingesetzt.
Das Gremium umfasste folgende Akteure:
– Ministerium des Innern
– Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei, ländliche Entwicklung, Wasser
und Wälder
– Ministerium für Familie, Solidarität, Gleichberechtigung und soziale
Entwicklung
– Ministerium für Wirtschaft und Finanzen
– Ministerium für nationale Bildung, Berufsausbildung, Hochschulbildung
und wissenschaftliche Forschung
o) Welche Akteure im Bereich der nichtstaatlichen Organisationen waren
involviert (vgl. Antwort zu Frage 10d auf Bundestagsdrucksache
19/6905)?
Lokale Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft in den vier
Pilotprovinzen wurden in die Konzeption, Einführung und Umsetzung der mobilen
Ausbildungszentren aktiv eingebunden.
p) Wie konstituiert sich die im Rahmen des Projekts erreichte Anzahl an
Personen aufgeschlüsselt nach Geschlecht, Alter sowie geographischer
Verteilung (vgl. Antwort zu Frage 10e auf Bundestagsdrucksache
19/6905)?
Angaben zum Alter bzw. zur geografischen Verteilung der zum damaligen
Zeitpunkt erreichten Personen liegen nicht vor.
q) Liegen der Bundesregierung nach heutigem Stand weitere
Erkenntnisse über die Anzahl der erreichten Personen vor (vgl. Antwort zu Frage
10e auf Bundestagsdrucksache 19/6905)?
Die Anzahl von 4 000 erreichten Personen (Zwischenstand zum Stichdatum
Oktober 2018) konnte bis zum Ende der Laufzeit auf 6 310 Personen gesteigert
werden. 3 358 der erreichten Personen haben in der Folge eine
Qualifizierungsmaßnahme begonnen. Im betrachteten Zeitraum abgeschlossen haben diese
1 691 Personen, davon waren 59 Prozent Frauen. 82 Prozent der
Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Qualifizierungsmaßnahmen bestätigten, dass sich ihre
Beschäftigungsfähigkeit dank ihrer Teilnahme verbessert habe.
r) Wie setzen sich die neu entwickelten bzw. angepassten
Arbeitsmarktdienstleistungen aufgeschlüsselt nach Trägerorganisation sowie
rechtlichen Rahmenbedingungen konkret zusammen (vgl. Antwort zu
Frage 10f auf Bundestagsdrucksache 19/6905)?
ANAPEC ist die einzige Trägerorganisation und besitzt als öffentliche
marokkanische Arbeitsagentur per nationalem Rechtsrahmen das staatliche Mandat
für das Angebot und die Durchführung der entsprechenden Dienstleistungen im
Bereich Arbeitsvermittlung. Die neu entwickelten bzw. angepassten
Arbeitsmarktdienstleistungen wurden in das Leistungsangebot der ANAPEC integriert.
Die Arbeitsmarktdienstleistungen adressieren folgende Qualifizierungsbedarfe:
1. Kurzfristige technische/berufliche Qualifizierungen;
2. Berufsorientierung und Arbeitsvermittlung;
3. Bewerbungstraining und Soft Skills-Kurse (Förderung persönlicher, sozialer
und methodischer Kompetenzen) und
4. Existenzgründungsberatung. Dabei versteht das Vorhaben unter einer
Qualifizierungsmaßnahme sowohl berufliche technische Qualifizierungen
(Kurzkurse), als auch die Beratungsangebote der Arbeitsagentur ANAPEC („Service-
Pack“). Diese enthalten ein Beratungsgespräch, mindestens zwei
Fortbildungseinheiten und ein Jobinterview (für die Überführung in ein
Angestelltenverhältnis) bzw. eine Aufnahme in ein Begleitangebot (für Arbeitsuchende, die eine
eigenständige Unternehmertätigkeit planen).
s) Welche Partnerorganisationen waren bei der Budgetierung der
Betriebskosten für die mobilen Ausbildungszentren konkret involviert
(vgl. Antwort zu Frage 10f auf Bundestagsdrucksache 19/6905)?
In Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit und Berufliche Eingliederung
hat die marokkanische Arbeitsagentur, ANAPEC, die Betriebskosten der
mobilen Arbeitsagenturen budgetiert. Darüber hinaus haben die betroffenen
Regionen (z. B. Fès-Meknes) regionale Budgets zur Weiterführung und Ausweitung
der Ansätze vorgesehen.
t) Nach welchen quantifizierbaren und qualifizierbaren Maßgaben wurde
die Nachhaltigkeit der mobilen Ausbildungszentren konkret bemessen
(vgl. Antwort zu Frage 10f auf Bundestagsdrucksache 19/6905)?
Quantifizierbare und qualifizierbare Maßgaben zur Bemessung der
Nachhaltigkeit zu Projektende waren:
– Eigenverantwortliche Übernahme der gemeinsam entwickelten Ansätze
durch die Partnerorganisation
– Verbesserte Kapazitäten der Partner bei der Steuerung der neuen mobilen
Angebote
– Einbettung in relevante nationale Strategien
– Einbettung in das interne Wissensmanagement und in die relevanten
Steuerungsmechanismen
– Budgetierung der entsprechenden Betriebskosten durch die
Partnereinrichtung
u) Welche Partnerorganisationen im Königreich Marokko waren in der
Bemessung der Bewertung der Nachhaltigkeit der mobilen
Ausbildungszentren konkret involviert (vgl. Antwort zu Frage 10f auf
Bundestagsdrucksache 19/6905)?
Die marokkanische Arbeitsagentur, ANAPEC, sowie das Ministerium für
Arbeit und Berufliche Eingliederung waren konkret in die Bewertung der
Nachhaltigkeit der mobilen Ausbildungszentren involviert. Hinzu kamen die
Mitglieder des Steuerungsgremiums (siehe Antwort zu Frage 2n).
v) Wurde das vorliegende Projekt evaluiert, und wenn ja, wann, durch
wen, und mit welchen Ergebnissen?
Nein.
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ISSN 0722-8333]