[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jessica Tatti, Susanne Ferschl,
Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/28425 –
Überstunden in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit Jahren verharren die Überstunden in der Bundesrepublik Deutschland auf
einem hohen Niveau. Rund die Hälfte aller Überstunden werden dabei Jahr für
Jahr nicht vergütet. Unternehmen sparen so Milliarden an Lohnkosten (Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/13407). Derart viele Überstunden sind
aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller problematisch, da sie das
Entstehen neuer Arbeitsplätze bzw. die existenzsichernde zeitliche Ausweitung
von Teilzeitstellen behindern.
Überstunden werden häufig nicht freiwillig, sondern aus betrieblichen
Zwängen heraus geleistet. Viele Beschäftigte geben an, dass die Arbeit in ihrer
vertraglich vereinbarten Arbeitszeit nicht zu schaffen ist (Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/5174). Das führt zu Arbeitsverdichtung, Stress und
Erschöpfung. Auch Privat- und Familienleben leiden darunter (DGB Index
Gute Arbeit 2017).
Die Corona-Pandemie hat verschiedene Branchen und Beschäftigte
unterschiedlich stark getroffen. Während viele Beschäftigte in Kultureinrichtungen
und der Gastronomie von Kurzarbeit betroffen sind, klagen Ärztinnen und
Ärzte sowie Pflegekräfte über Hunderte Überstunden, Doppelschichten,
unterbesetzte Dienste und den massiven Einsatz von Hilfskräften (
https://www.tage
sschau.de/investigativ/br-recherche/corona-krankenhaus-107.html).
Viele Beschäftigte waren im Jahr 2020 im Homeoffice. Studien zeigen, dass
im Homeoffice besonders viele Überstunden geleistet werden (Kleine Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 19/13407). Insbesondere Eltern arbeiten im
Homeoffice länger als die Kolleginnen und Kollegen im Büro (Lott, Yvonne (2019):
WSI Report Nr. 47).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die im Folgenden zur Verfügung gestellten Auswertungen basieren auf
unterschiedlichen Datensätzen, deren Ergebnisse aufgrund methodischer
Unterschiede zum Teil voneinander abweichen. Zum methodischen Hintergrund der
verschiedenen Datengrundlagen sowie zur Interpretation der Auswertungen wird
Deutscher Bundestag Drucksache 19/29581
19. Wahlperiode 11.05.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
11. Mai 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/15098
verwiesen.
Ergebnisse des Mikrozensus liegen für das Jahr 2020 noch nicht vor.
Auswertungen nach tarifgebundenen und nicht tarifgebundenen Unternehmen konnten
nicht vorgenommen werden, da diese Information im Mikrozensus nicht
erhoben wird.
Als weitere Datengrundlage wurde die Arbeitszeitbefragung der Bundesanstalt
für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) 2019 herangezogen. Die BAuA-
Arbeitszeitbefragung ist als repräsentative Erwerbstätigenbefragung angelegt
und befasst sich mit arbeitszeit-spezifischen Themen (Länge, Lage und
Flexibilität der Arbeitszeit), thematisiert darüber hinaus auch Fragen zur Gesundheit,
Arbeitszufriedenheit und Work-Life-Balance. Die Grundgesamtheit der
Befragung berücksichtigt nur Erwerbstätige, die über eine durchschnittliche
tatsächliche Arbeitszeit von mindestens zehn Stunden pro Woche verfügen.
Nachfolgend wurden nur Analysen für (abhängige) Beschäftigte im Alter von 15 bis
einschließlich 65 Jahren berücksichtigt.
1. Wie viele Überstunden (gesamt, davon unbezahlt bzw. bezahlt) wurden
nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2020 differenziert nach
Wirtschaftszweigen geleistet, und wie viele waren es jeweils in den
vergangenen zehn Jahren (bitte nach WZ 2008 Abschnitten und Abteilungen
[Ein- und Zweisteller] ausdifferenzieren; bitte sowohl die absoluten
Zahlen, den Anteil an allen Arbeitsstunden als auch die jährlichen
Veränderungsraten darstellen und nach Geschlecht der Beschäftigten,
tarifgebundenen bzw. nicht tarifgebundenen Unternehmen, Ost bzw. West,
Bundesländern differenzieren; falls mehrere verschieden Daten vorliegen oder
bekannt sind, z. B. neben Mikrozensus auch Daten aus dem
Soziooekonomischen Panel (SOEP) oder des Instituts für Arbeitsmarkt- und
Berufsforschung (IAB), dann bitte jeweils alle Datenquellen getrennt
angeben)?
Angaben des Statistischen Bundesamtes basierend auf Ergebnissen des
Mikrozensus zu bezahlten und unbezahlten Überstunden sind den Tabellen 1 und 2 im
Anhang zu entnehmen.*
Ergebnisse auf Grundlage der Arbeitszeitrechnung des Instituts für
Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zu bezahltem und unbezahltem
Überstundenvolumen nach Wirtschaftsabschnitten sind den Tabellen 3 bis 5 im Anhang
zu entnehmen.* Eine Differenzierung nach Wirtschaftsabteilungen sowie
weiteren Merkmalen, wie Geschlecht und Bundesländern, ist auf Basis der IAB-
Arbeitszeitrechnung nicht möglich. Differenzierte Ergebnisse nach
Wirtschaftsabschnitten liegen bis zum Jahr 2019 vor.
* Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/29581 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
2. Wie viele Überstunden (gesamt, davon unbezahlt bzw. bezahlt) wurden
nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2020 in atypischen und in
Normalarbeitsverhältnissen geleistet, und wie groß war die Zahl jeweils
in den vergangenen zehn Jahren (bitte sowohl die absoluten Zahlen, den
Anteil an allen Arbeitsstunden als auch die jährlichen Veränderungsraten
darstellen und nach Geschlecht, tarifgebundenen bzw. nicht
tarifgebundenen Unternehmen, Ost bzw. West, Bundesländern differenzieren; falls
mehrere verschieden Daten vorliegen oder bekannt sind, z. B. neben
Mikrozensus auch Daten aus dem SOEP oder des IAB, dann bitte jeweils
alle Datenquellen getrennt angeben)?
Die Gruppe der Personen im Normalarbeitsverhältnis umfasst nach der
Definition des Statistischen Bundesamtes Kernerwerbstätige, d. h. Personen im Alter
von 15 bis 64 Jahren, soweit sie nicht in Bildung, Ausbildung und
Freiwilligendiensten sind, und die abhängig in Vollzeit oder Teilzeit ab 21 Stunden/Woche
unbefristet und außerhalb der Leiharbeit beschäftigt sind. In solchen
Normalarbeitsverhältnissen wurden im Jahr 2019 nach Auswertung des Mikrozensus
46,8 Milliarden Arbeitsstunden geleistet, darunter wurden 1 Prozent unbezahlt
und 0,7 Prozent bezahlt als Überstunden geleistet.
Die Gruppe der atypisch Beschäftigten umfasst Kernerwerbstätige, die
abhängig entweder weniger als 21 Stunden/Woche, befristet oder in der Leiharbeit
beschäftigt sind oder mehrere dieser Kriterien erfüllen. Atypisch Beschäftigte
leisteten im Jahr 2019 nach Auswertung des Mikrozensus rund 7,8 Milliarden
Arbeitsstunden, darunter 0,9 Prozent unbezahlte und 0,9 Prozent bezahlte
Überstunden.
Differenzierte Ergebnisse auf Basis des Mikrozensus nach Geschlecht und
Region sind den Tabellen 6 bis 9 im Anhang zu entnehmen.*
Auf Basis der IAB-Arbeitszeitrechnung ist eine Auswertung nach der erfragten
Differenzierung nicht möglich.
3. Wie viele Überstunden (gesamt, davon unbezahlt bzw. bezahlt) wurden
nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2020 in Leiharbeit bzw.
Befristungen mit und ohne Sachgrund geleistet, und wie groß war die Zahl
jeweils in den vergangenen zehn Jahren (bitte sowohl die absoluten
Zahlen, den Anteil an allen Arbeitsstunden als auch die jährlichen
Veränderungsraten darstellen und nach Geschlecht, tarifgebundenen bzw. nicht
tarifgebundenen Unternehmen, Ost bzw. West, Bundesländern
differenzieren; falls mehrere verschieden Daten vorliegen oder bekannt sind, z. B.
neben Mikrozensus auch Daten aus dem SOEP oder des IAB, dann bitte
jeweils alle Datenquellen getrennt angeben)?
Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer leisteten im Jahr 2019 nach
Auswertung des Mikrozensus rund 1,4 Milliarden Arbeitsstunden. Von den 1,4
Milliarden Arbeitsstunden wurden 0,4 Prozent unbezahlt und 0,8 Prozent bezahlt
als Überstunden geleistet. Befristet Beschäftigte leisteten rund 3,6 Milliarden
Arbeitsstunden, davon 1,1 Prozent unbezahlte und 0,6 Prozent bezahlte
Überstunden.
Differenzierte Ergebnisse auf Basis des Mikrozensus nach Geschlecht und
Region sind den Tabellen 10 bis 13 im Anhang zu entnehmen.* Differenzierte
Daten zur Befristung mit und ohne Sachgrund liegen im Mikrozensus nicht vor.
Auf Basis der IAB-Arbeitszeitrechnung ist nach Informationen des IAB eine
Auswertung nach der erfragten Differenzierung nicht möglich.
* Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/29581 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
4. Wie viele Überstunden (gesamt, davon unbezahlt bzw. bezahlt) wurden
nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2020 in Vollzeit und Teilzeit
sowie in Minijobs geleistet, und wie groß war die Zahl jeweils in den
vergangenen zehn Jahren (bitte sowohl die absoluten Zahlen, den Anteil
an allen Arbeitsstunden als auch die jährlichen Veränderungsraten
darstellen und nach Geschlecht, tarifgebundenen bzw. nicht tarifgebundenen
Unternehmen, Ost bzw. West, Bundesländern differenzieren; falls
mehrere verschieden Daten vorliegen oder bekannt sind, z. B. neben
Mikrozensus auch Daten aus dem SOEP oder des IAB, dann bitte jeweils alle
Datenquellen getrennt angeben)?
In Vollzeit (ohne substantielle Teilzeit) Beschäftigte leisteten im Jahr 2019 nach
Auswertung des Mikrozensus rund 41,6 Milliarden Arbeitsstunden, darunter
wurden 1,0 Prozent unbezahlt und 0,7 Prozent bezahlt als Überstunden
geleistet. Beschäftigte in Teilzeit (bis zu 20 Stunden/Woche) erbrachten im Jahr 2019
rund 3,1 Milliarden Arbeitsstunden, darunter 0,8 Prozent unbezahlte und
1,0 Prozent bezahlte Überstunden. Geringfügig Beschäftigte leisteten rund
1,2 Milliarden Arbeitsstunden. Von diesen Arbeitsstunden wurden 0,6 Prozent
unbezahlt und 0,6 Prozent bezahlt als Überstunden erbracht.
Differenzierte Ergebnisse auf Basis des Mikrozensus nach Geschlecht und
Region sind den Tabellen 14 bis 19 im Anhang zu entnehmen.*
Nach Ergebnissen der IAB-Arbeitszeitrechnung leisteten im Jahr 2020
Vollzeitbeschäftigte insgesamt rund 1,24 Milliarden Überstunden, darunter 0,58
Milliarden bezahlte und 0,66 Milliarden unbezahlte Überstunden. Dies entsprach
jeweils einem Anteil von 1,5 bzw. 1,7 Prozent am Arbeitsvolumen der
Vollzeitbeschäftigten.
Beschäftigte in Teilzeit (inklusive Minijobs) leisteten nach der IAB-
Arbeitszeitrechnung im Jahr 2020 ein Überstundenvolumen von rund 0,43 Milliarden
Überstunden, darunter 0,20 Milliarden bezahlte und rund 0,23 Milliarden
unbezahlte Überstunden. Dies entsprach jeweils einem Anteil von 1,7 bzw. 1,9
Prozent am Arbeitsvolumen der Teilzeitbeschäftigten.
Weitere Ergebnisse auf Grundlage der IAB-Arbeitszeitrechnung sind den
Tabellen 20 und 21 im Anhang zu entnehmen.* Eine Differenzierung nach
Minijobs, tarifgebundenen und nicht tarifgebundenen Unternehmen, nach
Geschlecht, Ost/West und Bundesländern ist nicht möglich, da in der IAB-
Arbeitszeitrechnung hierzu keine Daten vorliegen.
5. Wie viele Überstunden (gesamt, davon unbezahlt bzw. bezahlt) wurden
nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2020 von
Niedriglohnbeziehenden geleistet, und wie groß war die Zahl jeweils in den
vergangenen zehn Jahren (bitte sowohl die absoluten Zahlen, den Anteil an allen
Arbeitsstunden als auch die jährlichen Veränderungsraten darstellen und
nach Geschlecht, tarifgebundenen bzw. nicht tarifgebundenen
Unternehmen, Ost bzw. West, Bundesländern differenzieren; falls mehrere
verschieden Daten vorliegen oder bekannt sind, z. B. neben Mikrozensus
auch Daten aus dem SOEP oder des IAB, dann bitte jeweils alle
Datenquellen getrennt angeben)?
Der Bundesregierung liegen diesbezüglich keine Erkenntnisse vor. Im
Mikrozensus werden keine Angaben zum Niedriglohn erhoben. Auf Basis der IAB-
Arbeitszeitrechnung ist eine Auswertung zum Niedriglohn nicht möglich, da
eine Differenzierung hier nicht vorgenommen werden kann. Auch auf Basis der
Arbeitszeitberichterstattung der BAuA liegen keine Kenntnisse hierzu vor.
* Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/29581 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
6. Wie viele Überstunden wurden von im Homeoffice Tätigen nach
Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren 2018, 2019 und 2020
a) von Beschäftigten mit Homeoffice-Vereinbarungen und
b) von Beschäftigten ohne Homeoffice-Vereinbarungen geleistet (bitte
alle verfügbaren Daten angeben und, soweit möglich, nach Alter,
Geschlecht, Einkommen, Qualifikation, Stellung im Beruf,
Wirtschaftszweig und Bundesland differenzieren)?
Welche allgemeinen Kenntnisse hat die Bundesregierung über die
Häufigkeit von Überstunden von Beschäftigten im Homeoffice im Vergleich
zu Beschäftigten mit fester Anwesenheit im Betrieb?
Welche allgemeinen Kenntnisse hat die Bundesregierung über die
Situation von Müttern und Vätern im Homeoffice im Vergleich zu Eltern mit
fester Anwesenheit im Betrieb?
Auf Grundlage von Daten des Linked Personnel Panels (LPP) des IAB ist es
möglich, zwischen Beschäftigen mit Homeoffice-Nutzung und solchen ohne
Homeoffice-Nutzung zu differenzieren. Im Jahr 2019 leisteten Beschäftigte mit
Homeoffice-Nutzung im Durchschnitt 5,1 Überstunden pro Woche, während
Beschäftigte ohne Homeoffice-Nutzung im Durchschnitt 2,8 Überstunden pro
Woche leisteten.
Weitere Ergebnisse auf Basis des LPP nach der erfragten Differenzierung sowie
für Eltern können den Tabellen 22 bis 29 im Anhang entnommen werden.* Zur
Differenzierung nach Einkommen wurden die Bruttogehälter der Beschäftigten
aufsteigend sortiert und die Beschäftigten daraufhin in vier gleich große
Gruppen eingeteilt. Somit können die wöchentlichen Überstunden separat für
Beschäftigte innerhalb der niedrigsten, zweitniedrigsten, zweithöchsten und
innerhalb der höchsten Einkommensgruppe angegeben werden. Basierend auf dem
LPP ist eine Differenzierung nach Wirtschaftszweigen nicht möglich. Die
Betriebe, die an der Betriebsbefragung teilgenommen haben, können einem von
fünf Wirtschaftsbereichen zugeordnet werden, sodass ersatzweise die
Auswertung nach Wirtschaftsbereichen vorgenommen wurde. Angaben auf Ebene der
Bundesländer sind anhand der LPP-Daten nicht möglich. Eine Differenzierung
wurde ersatzweise nach den Regionen Nord-, Ost-, Süd- und Westdeutschland
vorgenommen.
Der BAuA liegen Daten für das Jahr 2019 vor. In der BAuA-
Arbeitszeitbefragung 2019 wurde gefragt, ob die Beschäftigten mit dem Arbeitgeber
Homeoffice oder Telearbeit vereinbart haben. Verglichen wird der Überstundenanteil
bei Beschäftigten mit und ohne Vereinbarung zu Homeoffice oder Telearbeit.
Der Überstundenanteil gibt an, wie hoch der Anteil bei den Beschäftigten ist,
die mehr als zwei Überstunden pro Woche leisten.
Die Analysen weisen darauf hin, dass Überstunden bei Beschäftigten mit einer
Vereinbarung zu Telearbeit oder Homeoffice insgesamt deutlich häufiger
auftreten (57,1 Prozent) als bei Beschäftigten, die nicht über eine Vereinbarung
verfügen (44,0 Prozent). Dieser Zusammenhang ist über alle Gruppen sichtbar.
Eine Ausnahme stellen Beschäftigte mit hohen Einkommensgruppen bzw.
Beamtinnen und Beamte dar, bei denen sich kaum Unterschiede hinsichtlich der
Vereinbarung zu Telearbeit und Homeoffice zeigen. Hierbei muss
berücksichtigt werden, dass Beschäftigte mit einer Vereinbarung zu Telearbeit und
Homeoffice häufiger ein hohes Anforderungsniveau, eine höhere Ausbildung und
eine höhere berufliche Stellung aufweisen und deutlich häufiger geistige
Tätigkeiten mit Informations- und Kommunikationstechnologien ausüben. Bei die-
* Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/29581 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
sen Personengruppen kommt es – unabhängig von Telearbeit oder Homeoffice
– tendenziell auch zu längeren Arbeitszeiten und Überstunden.
Differenzierte Ergebnisse der BAuA-Arbeitszeitbefragung sind der Tabelle 30
im Anhang zu entnehmen.*
Väter nutzen deutlich häufiger flexible Arbeitszeitarrangements und eine
Vereinbarung zur Arbeit von zuhause im Zusammenhang mit Überstunden als
Mütter. Väter nutzen Homeoffice und selbstbestimmte Arbeitszeiten, um
deutlich länger zu arbeiten: Mit Homeoffice kommen sie im Durchschnitt auf zwei
Überstunden mehr als Väter, die nur in der Firma arbeiten. Väter mit
selbstbestimmten Arbeitszeiten leisten durchschnittlich vier zusätzliche Überstunden
pro Woche. Väter mit Gleitzeit und selbstbestimmten Arbeitszeiten investieren
etwas weniger Zeit in Kinderbetreuung. Mütter mit diesen Arrangements
arbeiten ebenfalls länger, jedoch nicht in dem Maße wie Väter. Mütter im
Homeoffice investieren durchschnittlich drei Stunden mehr in Kinderbetreuung in der
Arbeitswoche als Mütter, die nie im Homeoffice arbeiten, Mütter mit
selbstbestimmten Arbeitszeiten leisten 1,5 Stunden mehr Kinderbetreuung als Mütter
mit festen Arbeitszeiten.
7. Wie viele Überstunden wurden jeweils in den Jahren 2018, 2019 und
2020 nach Kenntnis der Bundesregierung
a) von Beschäftigten mit Vertrauensarbeitszeit und
b) von Beschäftigten ohne Vertrauensarbeitszeit geleistet (bitte alle
verfügbaren Daten angeben und, soweit möglich, nach Alter,
Geschlecht, Einkommen, Qualifikation, Stellung im Beruf,
Wirtschaftszweig und Bundesland differenzieren)?
Der Bundesregierung liegen zur Beantwortung der Frage keine ausreichend
differenzierten Daten vor. Zwar enthält das LPP des IAB im Rahmen der
Beschäftigtenbefragung Angaben zu Überstundenvolumina sowie dazu, ob
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angeben, eine feste Arbeitszeit zu haben. Die
Angabe, keine festen Arbeitszeiten zu haben, ist aber nicht deckungsgleich mit
dem Vorhandensein von Vertrauensarbeitszeiten. Auch auf Basis des
Mikrozensus sowie der Arbeitszeitberichterstattung der BAuA liegen der
Bundesregierung keine Kenntnisse hierzu vor.
8. Wie viele Überstunden (gesamt, davon unbezahlt bzw. bezahlt) wurden
nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren 2018, 2019
und 2020 in tarifgebundenen bzw. nicht tarifgebundenen Betrieben sowie
von Beschäftigten, die nicht unter einen Tarifvertrag fallen, geleistet, und
wie groß war die Zahl jeweils in den vergangenen zehn Jahren (bitte
sowohl die absoluten Zahlen, den Anteil an allen Arbeitsstunden als auch
die jährlichen Veränderungsraten darstellen und nach Geschlecht,
tarifgebundenen bzw. nicht tarifgebundenen Unternehmen, Ost bzw. West,
Bundesländern differenzieren; falls mehrere verschieden Daten vorliegen
oder bekannt sind, z. B. neben Mikrozensus auch Daten aus dem SOEP
oder des IAB, dann bitte jeweils alle Datenquellen getrennt angeben)?
Ergebnisse des IAB auf Grundlage des LPP liegen nach Tarifbindung vor und
sind den Tabellen 31 bis 33 im Anhang zu entnehmen.* Angaben auf Ebene der
Bundesländer sind nicht möglich, eine Differenzierung nach den Regionen
Nord-, Ost-, Süd- und Westdeutschland liegt alternativ vor.
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/29581 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
Auf Basis des Mikrozensus sowie der Arbeitszeitberichterstattung der BAuA
liegen keine Kenntnisse hierzu vor.
9. Wie viele Überstunden (gesamt, davon unbezahlt bzw. bezahlt) wurden
nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2020 differenziert nach dem
Anforderungsniveau der Klassifikation der Berufe (KldB 2010, 1-Steller
und 2-Steller) geleistet, und wie groß war die Zahl jeweils in den
vergangenen zehn Jahren (bitte sowohl die absoluten Zahlen, den Anteil an
allen Arbeitsstunden als auch die jährlichen Veränderungsraten darstellen
und nach Geschlecht, tarifgebundenen bzw. nicht tarifgebundenen
Unternehmen, Ost bzw. West, Bundesländern differenzieren; falls mehrere
verschieden Daten vorliegen oder bekannt sind, z. B. neben Mikrozensus
auch Daten aus dem SOEP oder des IAB, dann bitte jeweils alle
Datenquellen getrennt angeben)?
Abhängig Beschäftigte, die eine hoch komplexe Tätigkeit ausüben, leisteten
nach Auswertung des Mikrozensus im Jahr 2019 anteilig die meisten
Überstunden. Von den rund 11,8 Milliarden geleisteten Arbeitsstunden leisteten sie
2,5 Prozent unbezahlte und 0,8 Prozent bezahlte Überstunden. Am wenigsten
Überstunden leisteten abhängig Beschäftigte in Helfer- oder Anlerntätigkeiten.
Von den insgesamt erbrachten Arbeitsstunden wurden in dieser Gruppe 0,2
Prozent unbezahlte und 0,6 Prozent bezahlte Überstunden geleistet.
Differenzierte Ergebnisse auf Basis des Mikrozensus nach Geschlecht und
Region sind den Tabellen 34 und 35 im Anhang zu entnehmen.*
Auf Basis der IAB-Arbeitszeitrechnung ist eine Auswertung zum
Anforderungsniveau der Klassifikation der Berufe nicht möglich, da eine
Differenzierung hier nicht vorgenommen werden kann.
10. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil
beziehungsweise die Anzahl der bezahlten und unbezahlten Überstunden von
Beschäftigten in Deutschland nach Stellung im Beruf (Beamte, Angestellte,
Arbeiter) im Jahr 2020 und den zehn Jahren zuvor (falls mehrere
verschieden Daten vorliegen oder bekannt sind, z. B. neben Mikrozensus
auch Daten aus dem SOEP, des IAB und der Bundesanstalt für
Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), dann bitte jeweils alle Datenquellen
getrennt angeben)?
Beamte leisteten nach Auswertung des Mikrozensus im Jahr 2019 anteilig die
meisten Überstunden. Von den rund 3,5 Milliarden geleisteten Arbeitsstunden
leisteten sie 2,0 Prozent unbezahlte und 0,5 Prozent bezahlte Überstunden.
Angestellte leisteten rund 40,6 Milliarden Arbeitsstunden, darunter 1,1 Prozent
unbezahlte und 0,8 Prozent bezahlte Überstunden. Arbeiterinnen und Arbeiter
erbrachten rund 12,9 Milliarden Arbeitsstunden, darunter wurden 0,3 Prozent
unbezahlte und 0,8 Prozent bezahlte Überstunden geleistet.
Differenzierte Ergebnisse auf Basis des Mikrozensus nach Geschlecht und
Region sind der Tabelle 36 im Anhang zu entnehmen.*
Auf Basis der IAB-Arbeitszeitrechnung sowie der Arbeitszeitberichterstattung
der BAuA liegen keine Ergebnisse nach Stellung im Beruf vor.
* Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/29581 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
11. Wie viele bezahlte und unbezahlte Überstunden hat ein einzelner
abhängig Beschäftigter durchschnittlich seit 2008 geleistet (bitte pro Jahr und
Woche für die einzelnen Jahre angeben; falls mehrere verschieden Daten
vorliegen oder bekannt sind, z. B. neben Mikrozensus auch Daten aus
dem SOEP oder des IAB, dann bitte jeweils alle Datenquellen getrennt
angeben)?
Nach Auswertung des Mikrozensus leisteten abhängig Beschäftigte im Jahr
2019 durchschnittlich 14,4 unbezahlte und 11,3 bezahlte Überstunden. Pro
Woche entspricht dies 0,3 unbezahlten und 0,2 bezahlten Überstunden. Weitere
Ergebnisse sind der Tabelle 37 im Anhang zu entnehmen.*
Nach Auswertung der IAB-Arbeitszeitrechnung leisteten abhängig Beschäftigte
im Jahr 2020 durchschnittlich rund 19,0 bezahlte und 21,9 unbezahlte
Überstunden. Weitere Ergebnisse sind der Tabelle 38 im Anhang zu entnehmen.*
12. Wie vielen Vollzeitäquivalenten (bei einer 38,5-Stundenwoche)
entsprechen die im gesamten Jahr 2020 geleisteten Überstunden, und wie hoch
war die Zahl jeweils in den vergangenen zehn Jahren (bitte sowohl für
die Überstunden insgesamt ausweisen sowie nach bezahlten und
unbezahlten Überstunden differenzieren und die Datenreihen der
Arbeitszeitrechnung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung einerseits
und Mikrozensus andererseits angeben)?
In der IAB-Arbeitszeitrechnung werden die Vollzeitäquivalente ermittelt,
indem das bezahlte bzw. unbezahlte Überstundenvolumen durch die
durchschnittlich geleistete tatsächliche Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten dividiert
wird. Im Jahr 2020 entsprach das bezahlte Überstundenvolumen bei einer
tatsächlichen Arbeitszeit von 1 577 Stunden je Vollzeitbeschäftigten rein
rechnerisch rund 491 000 Vollzeitäquivalente bzw. Vollzeitstellen. Das unbezahlte
Überstundenvolumen entsprach rechnerisch rund 566 000 Vollzeitstellen.
Weitere Ergebnisse auf Grundlage der IAB-Arbeitszeitrechnung sind der
Tabelle 39 im Anhang zu entnehmen.*
Eine Auswertung nach Vollzeitäquivalenten ist auf Basis des Mikrozensus nicht
möglich.
13. Welche Gründe für das Anfallen von Überstunden gibt es nach Kenntnis
der Bundesregierung, und wie verteilen sich die geleisteten Überstunden
auf diese Gründe?
Die Gründe für Überstunden sind vielschichtig und beruhen zunächst auf den
betrieblichen Anforderungen, wie z. B. der Auftragslage, der Aufgabenmenge
und der Personalbemessung. Aber auch private Gründe können
ausschlaggebend sein.
In der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2019 wird von Befragten mit mindestens
zwei Überstunden pro Woche in einer Mehrfachauswahl verschiedener Gründe
für Überstunden am häufigsten der Grund ausgewählt, die Arbeit in der
vorgesehenen Zeit nicht schaffen zu können (81,2 Prozent). Für mehr als ein Drittel
der Befragten ist dies auch der Hauptgrund (36,7 Prozent). Weitere Ergebnisse
sind der Tabelle 40 im Anhang zu entnehmen.*
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/29581 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
14. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse oder Annahmen zum Einfluss der
Digitalisierung auf die Entwicklung der Überstunden?
Welche Studien sind der Bundesregierung hierzu bekannt, und zu
welchem Ergebnis kommen sie?
Wenn keine Erkenntnisse vorliegen, wie plant die Bundesregierung, dies
zu ändern?
Gesicherte Erkenntnisse über einen direkten Zusammenhang von
Digitalisierung und Überstunden liegen nicht vor. Einzelne Untersuchungen betrachten
aber die Auswirkung orts- und zeitflexibler Arbeit, die insbesondere durch den
Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien zugenommen hat.
Digitalisierung ist ein Kernaspekt des Wandels in der Arbeitswelt und sorgt
dafür, dass die Nutzung digitaler Technologien bei der Arbeit stark zunimmt,
insbesondere in dienstleistungsnahen und wissensintensiven Tätigkeitsfeldern.
Neue Technologien, die damit einhergehende Automatisierung, Flexibilisierung
von Ort, Zeit und Beschäftigung verändern Arbeitsinhalte, Arbeitsbedingungen
und Belastungsfaktoren bei der Arbeit. Die Digitalisierung der Arbeitswelt geht
mit neuen, aber auch verstärkten „traditionellen“ Belastungsfaktoren einher,
wie z. B. einer hohen Informationsflut bzw. hohem Zeit- oder Leistungsdruck.
Aufgrund dieser Anforderungen kommt es häufig vor, dass Beschäftigte ihre
Arbeitszeit ausdehnen, z. B. in Form von langen Arbeitszeiten oder
Überstunden oder intensiver arbeiten, z. B. in Form eines hohen Arbeitstempos.
Die zunehmende Verbreitung von Informations- und
Kommunikationstechnologien geht mit einer zunehmenden Erreichbarkeit von Erwerbstätigen auch in
ihrer Freizeit einher und begünstigt damit längere Arbeitszeiten und Überstunden.
In diesem Zusammenhang verschwimmen häufig die Grenzen zwischen
Privatleben und Beruf. Zeitliche Entgrenzung und Überstunden bzw. Arbeit in der
Freizeit und Erreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit stellen hier ein mögliches
Risiko dar.
Die BAuA befasst sich in der dritten Welle der BAuA-Arbeitszeitbefragung
2019 mit dem Thema Digitalisierung. Im Rahmen des Schwerpunktprogramms
„Sicherheit und Gesundheit in der digitalen Arbeitswelt“ wurden dabei Fragen
zur Nutzung und Veränderung durch Digitalisierung erhoben. In einem
geplanten Bericht wird der Zusammenhang zwischen Digitalisierung und
Arbeitszeitgestaltung untersucht, u. a. im Hinblick auf lange Arbeitszeiten, Überstunden
und zeitliche Entgrenzung. Ergebnisse aus der BAuA-Arbeitszeitbefragung
2019 werden bis Ende des Jahres 2021 erwartet.
15. Wie viele Arbeitsstunden über die tägliche Höchstarbeitszeit von acht
Stunden hinaus wurden von Beschäftigten nach Kenntnis der
Bundesregierung im Jahr 2020 geleistet, und wie groß war die Zahl jeweils in
den vergangenen zehn Jahren (bitte sowohl die absoluten Zahlen, den
Anteil an allen Arbeitsstunden als auch die jährlichen Veränderungsraten
darstellen und nach Geschlecht der Beschäftigten, tarifgebundenen bzw.
nicht tarifgebundenen Unternehmen, Ost bzw. West, Bundesländern
differenzieren)?
Zur vollständigen Beantwortung liegen der Bundesregierung keine ausreichend
differenzierten Informationen vor. Weder im Mikrozensus noch in den IAB-
Erhebungen liegen Informationen zu den täglich geleisteten Arbeitsstunden vor.
Zu Ergebnissen der BAuA-Arbeitszeitbefragung verweist die Bundesregierung
auf ihre Antwort zu den Fragen 16 und 17 der Kleinen Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/15098).
16. Wie viele Erwerbstätige hatten nach Kenntnis der Bundesregierung in
den vergangenen zehn Jahren regelmäßig überlange Arbeitszeiten von
mehr als 48 Stunden pro Woche (bitte für jedes Jahr einzeln die
absoluten und relativen Zahlen bezogen auf die Gesamtzahl der Beschäftigten
ausweisen; bitte differenzieren nach Beschäftigtenstatus, Voll- und
Teilzeitbeschäftigung sowie nach Leiharbeit und befristeten Arbeitsverträgen
mit und ohne Sachgrund; bitte auch nach Gehaltsklassen differenzieren
und gesonderte Zahlen für Niedriglohnbeziehende ausweisen; bitte nach
Geschlecht, Bundesländern sowie nach Wirtschaftszweigen und
Berufsgruppen differenzieren)?
Nach Angaben des Mikrozensus hatten im Jahr 2019 von den rund 38,3
Millionen abhängig Beschäftigten rund 1,5 Millionen bzw. 3,8 Prozent regelmäßig
überlange Arbeitszeiten (Arbeitszeiten mit mehr als 48 Stunden wöchentlich).
Weitere Ergebnisse sind den Tabellen 41 bis 44 im Anhang zu entnehmen.*
Eine Darstellung nach Gehaltsklassen ist nicht möglich, alternativ wird eine
Differenzierung nach Nettoeinkommensgruppen ausgewiesen. Hierbei ist zu
berücksichtigen, dass neben dem Einkommen aus beruflicher Tätigkeit auch
weitere Einkunftsarten (z. B. Miet-/Zinseinnahmen) in den Angaben zum
Nettoeinkommen erfasst werden.
Der Anteil der Beschäftigten in der LPP-Beschäftigtenbefragung des IAB mit
überlangen Arbeitszeiten von mehr als 48 Stunden lag im Jahr 2019 bei
9,0 Prozent. Weitere Ergebnisse der LPP-Beschäftigtenbefragung sind den
Tabellen 45 bis 50 im Anhang zu entnehmen.* Zur Differenzierung nach
Einkommen wurden die Bruttogehälter der Beschäftigten aufsteigend sortiert und die
Beschäftigten daraufhin in vier gleich große Gruppen eingeteilt. Somit können
die wöchentlichen Überstunden separat für Beschäftigte innerhalb der
niedrigsten, zweitniedrigsten, zweithöchsten, und innerhalb der höchsten
Einkommensgruppe angegeben werden. Gesonderte Ergebnisse für
Niedriglohnbeziehende lassen sich nicht ausweisen.
Eine Differenzierung nach Wirtschaftszweigen und Berufsgruppen ist mit dem
LPP nicht möglich. Die Betriebe, die an der Betriebsbefragung teilgenommen
haben, können einem von fünf verschiedenen Wirtschaftsbereichen zugeordnet
werden. Informationen zu Berufsgruppen werden nicht erhoben. Angaben auf
Ebene der Bundesländer sind anhand der LPP-Daten nicht möglich. Eine
Differenzierung wurde alternativ nach den Regionen Nord-, Ost-, Süd- und
Westdeutschland vorgenommen.
17. Wie viele überlange Arbeitszeiten (gesamt, davon unbezahlt bzw.
bezahlt) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von
Vollzeitbeschäftigten im Jahr 2020 sowie im Jahr 2019 und 2018 in den jeweiligen
Berufen geleistet (bitte nach Berufsbereichen entsprechend der
Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010) 1- und 2-Steller differenzieren; bitte
sowohl absolute Zahlen als auch Anteil an allen Arbeitsstunden bitte
soweit möglich jeweils auch nach Geschlecht und Bundesland
differenzieren)?
Die Frage nach „überlangen Arbeitszeiten“ von Vollzeitbeschäftigten wird als
Frage nach der Anzahl von Stunden, die über die vereinbarte Arbeitszeit von
Vollzeitbeschäftigten hinausgehen, also Überstunden, verstanden.
* Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/29581 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Ergebnisse des Mikrozensus zu bezahlten und unbezahlten Überstunden in der
erfragten Differenzierung sind den Tabellen 51 und 52 im Anhang zu
entnehmen.*
Zu Ergebnissen basierend auf dem LPP des IAB wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 19/17621 verwiesen. Aktualisierte Ergebnisse liegen
nicht vor.
18. Wie viel Prozent der Beschäftigten haben nach Kenntnis der
Bundesregierung regelmäßige Wochenarbeitszeiten von 35 bis 39 Stunden, wie
viele mehr als 40 Stunden, wie viele mehr als 48 Stunden und wie viele
mehr als 60 Stunden (bitte nach Geschlecht und Alter, sowie nach den
Wirtschaftsbereichen: Öffentlicher Dienst, Industrie, Handwerk,
Dienstleistungen und andere differenzieren)?
Für Auswertungen des Mikrozensus 2019 wurde die „normalerweise“
geleistete Wochenarbeitszeit zugrunde gelegt. Die erfragten Wirtschaftsbereiche lassen
sich mit der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 08) nicht bzw. nur
unvollständig abbilden. Ergebnisse sind der Tabelle 53 im Anhang zu
entnehmen.*
Zu Ergebnissen der LPP-Beschäftigtenbefragung des IAB verweist die
Bundesregierung auf ihre Antwort zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/17621. Aktualisierte Ergebnisse liegen
nicht vor.
Nach Ergebnissen der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2019 arbeitete etwa jede
bzw. jeder zehnte Beschäftigte in überlanger Vollzeit (mehr als 48 bis 60
Stunden: 9,5 Prozent, mehr als 60 Stunden: 0,8 Prozent). Frauen arbeiteten dabei
deutlich häufiger in Teilzeit als Männer. Junge Beschäftigte haben etwas
häufiger moderate Vollzeit vereinbart, dafür weniger Teilzeit. Im Öffentlichen
Dienst, im Dienstleistungsbereich bzw. anderen Wirtschaftsbereichen wird
häufiger in Teilzeit gearbeitet. Überlange Vollzeit kommt häufiger bei älteren
Beschäftigten (ab 45 Jahren), im öffentlichen Dienst und im
Dienstleistungsbereich vor. Weitere Ergebnisse sind der Tabelle 54 im Anhang zu entnehmen.*
19. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Einfluss von
Mehrarbeit (Arbeitszeiten über die tägliche Höchstarbeitszeit von acht
Stunden hinaus) auf Arbeitsproduktivität, Arbeitssicherheit sowie die
Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (bitte ausführen)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 25 der Kleinen Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/6187 verwiesen.
* Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/29581 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
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