[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Petra Sitte,
Friedrich Straetmanns, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/28542 –
Einflussnahme von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf den
Gesetzentwurf der Bundesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Mobilisierung
von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz) (Bundesratsdrucksache 686/20)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Einflussnahme von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf
den Inhalt eines Gesetzentwurfs geschieht nicht nur im Deutschen Bundestag,
sondern sie vollzieht sich auch beim Verfassungsorgan Bundesregierung, etwa
in den einzelnen Bundesministerien. Dort haben schon in den Beteiligungs-
und Anhörungsverfahren gemäß den Vorschriften der Gemeinsamen
Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO), aber auch darüber hinaus
Verbände und sonstige Personen außerhalb der Bundesregierung als
Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter (im weiteren Text: externe Dritte)
Möglichkeiten der Beeinflussung des Inhalts der gesetzlichen
Regelungsvorschläge.
Grundsätzlich sind der Austausch der Bundesregierung mit externen Dritten
und die Kenntnis, Abwägung und ggf. Berücksichtigung der im Laufe der
Erstellung von Gesetzentwürfen geäußerten Stellungnahmen und enthaltenen
alternativen Formulierungen nicht falsch, sondern ganz im Gegenteil: Das ist
sogar wichtig. Die Bundesregierung kann und soll sich mit den in der
Gesellschaft vorhandenen Auffassungen, Positionen und Interessen
auseinandersetzen und diese im Rahmen der Erstellung von Gesetzentwürfen als
Initiativberechtigte i. S. d. Artikels 76 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) ggf.
berücksichtigen.
Dies muss nur für den Deutschen Bundestag als Gesetzgebungsorgan und
nicht zuletzt auch für die Öffentlichkeit ersichtlich sein. „Die parlamentarische
Demokratie basiert auf dem Vertrauen des Volkes; Vertrauen ohne
Transparenz, die erlaubt zu verfolgen, was politisch geschieht, ist nicht möglich.“
(BVerfGE 40, 296 (327)). Darüber hinaus sollten die unterschiedlichen
gesellschaftlichen Positionen nach Auffassung der Fragestellerinnen und
Fragesteller grundsätzlich gleiches Gehör bei der Bundesregierung finden.
Die Mitglieder des Deutschen Bundestages wissen nach Einschätzung der
Fragestellerinnen und Fragesteller wenig Konkretes über die Erkenntnisquellen
des Entwurfs eines Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland
(Baulandmobilisierungsgesetz; Bundesratsdrucksache 686/20), die ggf. durch externe Dritte
Deutscher Bundestag Drucksache 19/29117
19. Wahlperiode 29.04.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 28. April 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
im Prozess der Erstellung des Gesetzentwurfs eingeführt wurden und auf
denen die konkreten Regelungsvorschläge ggf. beruhen. Der Deutsche
Bundestag hat jedoch ein gewichtiges Interesse daran, die Übernahme bzw.
Berücksichtigung der Vorschläge oder Stellungnahmen externer Dritter in dem
Gesetzentwurf zu kennen. Zu der Bewertung eines konkreten
Regelungsvorschlages gehört schließlich auch die Kenntnis, welchen spezifischen Interessen und
Zielen er dient. Nur so kann umfassend ermessen werden, ob das
Regelungsziel geteilt wird und ob die Regelung dafür unter Berücksichtigung aller
vorliegenden Informationen geeignet, erforderlich und angemessen ist.
Der Deutsche Bundestag kann nach Auffassung der Fragestellerinnen und
Fragesteller erwarten, dass die Bundesregierung von sich aus offenlegt, auf der
Stellungnahme oder Forderung welches externen Dritten ein konkreter
gesetzlicher Regelungsvorschlag ggf. beruht und ob ggf. ein Mitglied oder ein
Vertreter der Bundesregierung persönliche finanzielle Vorteile aus der
Berücksichtigung hat.
Es ist kein Grund ersichtlich, die Kenntnis dieser Umstände dem
Gesetzgebungsorgan vorzuenthalten. Es ist vorauszusetzen, dass die Bundesregierung
nichts zu verbergen hat. Die Fragestellerinnen und Fragesteller gehen davon
aus, dass die Bundesregierung das berechtigte Interesse der Öffentlichkeit und
der Fragestellerinnen und Fragesteller sowie des Deutschen Bundestages auf
substanziierte Informationen achtet. Sie erwarten, dass die Bundesregierung
insbesondere zu den Fragen 3 und 4, soweit Änderungen des Gesetzentwurfs
nach der Verbändeanhörung vorgenommen worden sind, diese einzeln benennt
und genau begründet.
Der bloße Verweis auf den Vergleich der verschiedenen Fassungen der
Gesetzentwürfe der Bundesregierung mit den in der sog. Verbändeanhörung
eingegangenen Stellungnahmen missachtete nach Auffassung der Fragestellerinnen
und Fragesteller das parlamentarische Fragerecht.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung ist bestrebt, Regierungshandeln transparent und damit für
die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar zu gestalten. Daher hat sich die
Bundesrepublik Deutschland im Dezember 2016 der internationalen Initiative
„Open Government Partnership“ angeschlossen, um die Transparenz des
Regierungshandelns für die Bürger weiter zu erhöhen. Das Bundeskabinett hat am
15. November 2018 eine „Vereinbarung zur Erhöhung der Transparenz in
Gesetzgebungsverfahren“ getroffen. Hierdurch soll die bereits in der 18.
Legislaturperiode erprobte Praxis fortgesetzt werden, Gesetz- und
Verordnungsentwürfe in der Form, in der sie in eine etwaige Verbändebeteiligung gegangen sind
sowie den von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf der
Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Vereinbarung ist unter folgendem Link
abrufbar:
https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/1557560/3eb27
2d7adece1680649212178782fdb/2018-11-15-transparenz-gesetzgebungsverfah
ren-data.pdf?download=1.
Daneben ist vereinbart, zusätzlich die Stellungnahmen aus der
Verbändeanhörung (§ 47 Absatz 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der
Bundesministerien (GGO)) zu veröffentlichen. Bis zur Errichtung einer zentralen Plattform
wird die Veröffentlichung über die Internetseiten der jeweiligen Ressorts
erfolgen, auf die auch vom zentralen Internetauftritt der Bundesregierung aus
verlinkt wird. Darüber hinaus weist die Bundesregierung darauf hin, dass der
weitere Verlauf des jeweiligen Rechtsetzungsvorhabens auf der Internetseite des
Gemeinsamen Dokumentations- und Informationssystems von Bundestag und
Bundesrat recherchiert werden kann. Öffentlich bereitgestellte Informationen
machen Regierungshandeln besser nachvollziehbar.
Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und
Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister
sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im
Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren
aller gesellschaftlichen Gruppen. Dies schließt Kontakte ein, die aktuelle
Gesetzentwürfe zum Thema haben. Unter diesen ständigen Austausch fallen
Gespräche und auch Kommunikation in anderen Formen (schriftlich, elektronisch,
telefonisch). Sie haben nicht, wie die Fragestellung möglicherweise andeutet,
typischerweise einen lobbyistisch geprägten Hintergrund. Es ist weder rechtlich
geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden
öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten (z. B.
sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen und Termine nebst Teilnehmerinnen und
Teilnehmern) vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber
zu erstellen oder zu pflegen.
Parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirklicht den
Grundsatz der Gewaltenteilung. Die Gewaltenteilung stellt aber nicht nur den
Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle dar.
Parlamentarische Kontrolle ist politische Kontrolle, nicht administrative
Überkontrolle (BVerfGE 67, 100 (140)). Parlamentarische Kontrolle kann die
Regierungsfunktion auch stören und bedarf daher der Begrenzung auf ein
funktionsverträgliches Maß (vgl. BVerfGE 110, 199 (219); 124, 78 (122); 137, 185
(250)).
Die Fragesteller haben eine Vielzahl von identischen Kleinen Anfragen zu
verschiedenen Gesetzentwürfen der Bundesregierung gestellt, deren Auswahl
soweit erkennbar als eher zufällig erscheint. Die Grenze zur administrativen
Überkontrolle ist angesichts des Umfangs der Überprüfung der aktuellen
Gesetzgebungstätigkeit und der Detailtiefe von einzelnen Fragen aus Sicht der
Bundesregierung erreicht. Die Bundesregierung geht davon aus, dass dem
Informationsbedürfnis der Fragesteller künftig durch die Veröffentlichung der
Gesetz- und Verordnungsentwürfe sowie der Stellungnahmen aus der
Verbändeanhörung auf den Internetseiten der jeweiligen Ressorts Genüge getan ist.
1. Welche externen Dritten wurden bei dem o. g. Gesetzentwurf in der
Verbändeanhörung gemäß § 47 Absatz 3 GGO beteiligt (bitte einzeln
aufzählen)?
2. Welche Stellungnahmen oder sonstigen Schreiben mit Bezug zum Inhalt
des im Titel der Kleinen Anfrage genannten Gesetzesvorhabens sind bei
der Bundesregierung eingegangen, und wo sind diese jeweils ggf. von
der Bundesregierung konkret veröffentlicht worden (bitte mit Angabe der
bzw. des Einreichenden; des Eingangsdatums; des Empfängers und des
Standes des Gesetzesvorhabens; ggf. Ort der Veröffentlichung mit
genauer Angabe der konkreten Internetadresse auflisten)?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Bei der Erarbeitung des o. g. Referentenentwurfs wurden die betroffenen
Fachkreise und Verbände beteiligt (§ 47 Absatz 3 GGO). Die aufgrund dieser
Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen sowie der Referentenentwurf des
Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat selbst sind auf der
Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat veröffentlicht; für
das Baulandmobilisierungsgesetz unter
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/
gesetzgebungsverfahren/DE/baulandmobilisierungsgesetz.html;jsessionid=F9D
B1E931016E8407290402874F5B18C.1_cid287
3. Welche Vorschläge aus der Stellungnahme eines Dritten wurden durch
die Bundesregierung ggf. inwieweit übernommen, und warum?
4. Welche der aufgeführten Änderungen gegenüber der jeweils vorherigen
Fassung des o. g. Gesetzentwurfs führen ggf. nach Auffassung der
Bundesregierung zu welchem konkreten Unterschied im Hinblick auf
den zu erwartenden Erfüllungsaufwand und/oder die zu erwartenden
Kosten (vgl. § 44 Absatz 2 bis 5 GGO) des o. g. Gesetzentwurfs im
Vergleich zu der der jeweiligen Änderung vorausgegangenen
Entwurfsfassung (bitte konkret ausführen)?
Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Referentenentwurf hat im Rahmen der Ressortabstimmung sowie der
Länder- und Verbändeanhörung Änderungen erfahren. Es ist üblich und Sinn
und Zweck dieser Beteiligungen, dass die vorgetragenen Argumente im
Rahmen einer Gesamtabwägung und unter Berücksichtigung der politischen
Zielsetzung in die weiteren Überlegungen zum Vorhaben einfließen können.
Referentenentwürfe, Stellungnahmen von Verbänden sowie die Gesetzentwürfe
werden auf der Internetseite des federführenden Ressorts (hier
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat) veröffentlicht. Die vorgenommenen
Änderungen sind daher transparent nachvollziehbar. Die Bundesregierung weist
in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es nicht Bestandteil der
parlamentarischen Kontrollfunktion ist, frei verfügbare Informationen durch die
Bundesregierung zusammentragen und anschaulich aufbereiten zu lassen.
5. Welche Gutachten, Studien, Expertisen, Untersuchungen, Prüfberichte
oder Ähnliches von welchen externen Dritten (bzw. ggf. von welchen
externen Dritten in Auftrag gegeben) wurden ggf. dem Gesetzentwurf als
Erkenntnisquelle zugrunde gelegt, und wo wurde dies ggf. offengelegt?
Bei der Erarbeitung von Regelungsvorschlägen wird auf die in der
Bundesregierung vorhandene Expertise zurückgegriffen. Soweit dabei einzelne
Studien, Unterlagen o. Ä. herausgehoben berücksichtigt werden, werden diese
regelmäßig in der Begründung erwähnt.
So verweist der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum
Baulandmobilisierungsgesetz beispielsweise im ersten Absatz unter „A. Problem und Ziel“ auf
die Empfehlungen auf Grundlage der Beratungen in der Kommission für
„Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“ (Baulandkommission).
6. Welche vereinbarten dienstlichen Kontakte (alle nicht bloß zufälligen
oder privaten Gespräche und Treffen bei Veranstaltungen, Sitzungen,
Beratungen, Dienstreisen etc.) von Mitgliedern und/oder Vertreterinnen und
Vertretern der Bundesregierung (einschließlich Bundeskanzleramt) oder
der Bundesministerien mit externen Dritten haben im Zusammenhang
mit dem im Titel der Kleinen Anfrage genannten Gesetzesvorhaben mit
welchem Ergebnis bezogen auf den Regelungsinhalt des Gesetzentwurfs
stattgefunden (bitte tabellarisch mit Datum, Ort, teilnehmenden
Personen, für die Teilnehmenden die Ebene des zuständigen federführenden
Fachreferates ggf. mit anonymisierter Angabe aufführen)?
7. Inwieweit wurde ggf. der im Rahmen des zuvor genannten Kontakts
unterbreitete Vorschlag eines Dritten im Gesetzentwurf positiv
berücksichtigt, und wie ist dieser Umstand ggf. im Gesetzentwurf dokumentiert
worden (bitte einzeln ausführen)?
Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Wie in der Vorbemerkung der Bundesregierung ausgeführt ist parlamentarische
Kontrolle politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle (BVerfGE
67, 100, 140). Das parlamentarische Informationsrecht steht zudem unter dem
Vorbehalt der Zumutbarkeit. Schon die Abfrage auf Leitungsebene hat bei einer
Gesamtbetrachtung der identischen, zwischen dem 19. Dezember 2018 und
dem 1. April 2021 beantworteten 270 Kleinen Anfragen die Grenzen der
Zumutbarkeit erheblich überschritten.
Die Bundesregierung hat insgesamt 82 Bundesminister und
Bundesministerinnen, Staatsminister und Staatsministerinnen, Parlamentarische Staatssekretäre
und Parlamentarische Staatssekretärinnen sowie Staatssekretäre und
Staatssekretärinnen. Für die zwischen dem 19. Dezember 2018 und dem 12. März 2019
beantworteten 57 Kleinen Anfragen bei 15 Ressorts wurden zunächst die
Termine sämtlicher Bundesministerinnen und Bundesminister, Parlamentarischer
Staatssekretärinnen und Parlamentarischer Staatssekretäre bzw.
Staatsministerinnen und Staatsminister und Staatssekretärinnen und Staatssekretären geprüft.
Hierfür waren daher bereits 4 674 Überprüfungen erforderlich.
Die Überprüfungen sind regelmäßig mit erheblichem Aufwand verbunden. Da
in Gesetzesvorhaben zumeist nicht nur eine, sondern mehrere Regelungen
getroffen werden, müssen die abgefragten Vorhaben zunächst auf ihre inhaltlichen
Bestandteile hin analysiert werden. Anschließend müssen die Akten
entsprechend auf mögliche Gespräche zu diesen Regelungsinhalten überprüft werden,
so dass in der Regel bereits bei der Überprüfung eines Termins zu einem
Vorhaben mehrere Personen eingebunden werden müssen. Dies nimmt erhebliche
Zeit in Anspruch. Gemäß den Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung
werden Gespräche jedoch in der Regel nur zu Themen geführt, die in der
Federführung des eigenen Ressorts liegen oder das eigene Ressort im besonderen
Maße betreffen. Entsprechend haben diese Überprüfungen bei Personen aus
den nicht federführenden oder fachlich nicht betroffenen Ressorts regelmäßig
Fehlanzeigen ergeben.
Gerade vor dem Hintergrund, dass hier nicht gezielt nach einer bestimmten
Regelung gefragt wird, sondern pauschal die gesamte Gesetzgebungstätigkeit der
Bundesregierung in dieser Legislaturperiode abgefragt wird, war ein fachlicher
Bezug der jeweiligen Personen zu fachfremden Gesetzesvorhaben teilweise
fernliegend. Daher werden nunmehr in der Antwort zu den Fragen 6 und 7 nur
noch die Akten des jeweils federführenden und der fachlich betroffenen
Ressorts sowie des Bundeskanzleramtes für den Zeitraum vom 14. März 2018
(Konstituierung der Bundesregierung) bis zum Kabinettbeschluss des
Gesetzentwurfs überprüft. Trotz der Änderung der Überprüfungspraxis waren in der
Zeit vom 13. März 2019 bis zum 1. April 2021 6 484 Überprüfungen
erforderlich. Seit Beginn der Legislaturperiode wurden folglich bisher insgesamt
11 158 Überprüfungen durchgeführt.
Für den gegenständlichen Gesetzentwurf wurden die Akten des federführenden
(Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat) und der fachlich
betroffenen Ressorts (hier: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft,
Bundesministerium der Finanzen, Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare
Sicherheit, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur, Bundesministerium für Arbeit und
Soziales) sowie des Bundeskanzleramtes für den Zeitraum vom 14. März 2018
(Konstituierung der Bundesregierung) bis 4. November 2020 (Kabinettbeschluss des
Gesetzentwurfs) überprüft.
Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche bzw. deren
Ergebnisse – einschließlich Telefonate – besteht nicht, und eine solche
umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu die
Vorbemerkung der Bundesregierung zu dieser Kleinen Anfrage sowie in der Antwort
auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache
18/1174). Zudem werden Gesprächsinhalte nicht protokolliert. Die
nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der
vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und
Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig.
Die Abfrage hat folgende Gespräche mit externen Dritten (nur Leitungsebene)
bezogen auf den Regelungsgegenstand des Referentenentwurfs ergeben:
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat:
Vertreter/Vertreterin der
Bundesregierung
Datum Ort Teilnehmer/Teilnehmerin extern
Bundesminister Horst
Seehofer
08.05.2018 Berlin Gespräch mit den Präsidien der Kommunalen
Spitzenverbände
Bundesminister Horst
Seehofer
29.10.2018 Berlin Gespräch mit IHK und HWK von Bayern
• Dr. Eberhard Sasse, Präsident des Bayerischen
Industrie- und Handelskammertags
• Franz Xaver Peteranderl, Präsident der
Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern
• Peter Kammerer, stv. Hauptgeschäftsführer der IHK
für München und Oberbayern
• Dr. Frank Hüpers, Hauptgeschäftsführer der
Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern
Staatssekretärin Anne
Katrin Bohle
26.04 2019 Berlin Präsidentin Barbara Ettinger-Brinckmann,
Bundesarchitektenkammer e.V.
Bundesminister Horst
Seehofer
22.05.2019 Berlin Gespräch mit den Präsidien der Kommunalen
Spitzenverbände
Vertreter/Vertreterin der
Bundesregierung
Datum Ort Teilnehmer/Teilnehmerin extern
Staatssekretärin Anne
Katrin Bohle
06.08.2019 Berlin Kaminabend ZIA
• Dr. Andreas Mattner, Präsident des ZIA
• Klaus-Peter Hesse, Sprecher der Geschäftsführung
des ZIA
• Martina Hertwig, ehem. Mitglied des Vorstands des
ZIA
• Iris Schöberl, Vorsitzende des Ausschuss Handel und
Kommunales des ZIA, Sprecherin des ZIA
Regionalvorstandes Süd
• Kruno Crepulja, Stv. Vors. Ausschuss
Wohnimmobilien des ZIA
• Bärbel Schomberg, Mitglied des Vorstands des ZIA
• Eckhard Horwedel, Vors. des Ausschuss
Stadtentwicklung des ZIA
• Lars von Lackum, Vorstandsvorsitzender der LEG
Immobilien AG
Staatssekretärin Anne
Katrin Bohle
21.08.2019 Berlin Gespräch mit Senatorin Katrin Lompscher
Parlamentarischer
Staatssekretär Marco
Wanderwitz
12.12.2019 Forum Bauland
Staatssekretärin Anne
Katrin Bohle
09.01.2020 Berlin Telefonat mit Dieter Reiter, OB München
Bundesminister Horst
Seehofer
28.01.2020 ZIA Neujahrsempfang
Parlamentarischer
Staatssekretär Volkmar
Vogel
02.03.2020 Berlin Herr Dr. Warnecke, Präsident Haus & Grund
Staatssekretärin Anne
Katrin Bohle
13.03.2020 Berlin Telefonat Herr Dr. Warnecke, Präsident Haus & Grund
Staatssekretärin Anne
Katrin Bohle
19.05.2020 Berlin Gespräch Herr Schick, Präsident IVD
Staatssekretärin Anne
Katrin Bohle
08.07.2020 Berlin Wohnungswirtschaftlicher Rat mit Bundesminister
Seehofer
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie:
Vertreter/Vertreterin der
Bundesregierung
Datum Ort Teilnehmer/Teilnehmerin extern
Bundesminister Peter
Altmaier
28.01.2020 Rede beim ZIA Neujahrsempfang, Fachbegleitung aus
dem BMWi
Parlamentarischer
Staatssekretär
Thomas Bareiß
27.10.2020 Berlin Herr Dr. Warnecke, Präsident, Haus & Grund,
Fachbegleitung aus dem BMWi
Bundesministerium der Finanzen:
Vertreter/Vertreterin
der Bundesregierung
Datum Ort Teilnehmer/Teilnehmerin extern
Bundesminister Olaf
Scholz
29.07.2019 Berlin Barbara Ettinger-Brinckmann
(Bundesarchitektenkammer)
Bundesminister Olaf
Scholz
28.08.2019 Berlin • Rolf Buch (Vonovia),
• Lars von Lackum (LEG Immobilien),
• Dr. Thomas Birtel (STRABAG),
• Michael Zahn (Deutsche Wohnen)
Bundesminister Olaf
Scholz
03.04.2020 Berlin Telefonat mit Hans-Jochen Vogel
Der Regelungsgegenstand des Baulandmobilisierungsgesetzes war auch
Gegenstand des Wohngipfels und hat Eingang in die Vereinbarungen des
Wohngipfels gefunden. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ergeben sich aus der
Broschüre „Ergebnisse Wohngipfel 2018“, abrufbar unter
www.die-wohnraum
offensive.de/aktivitaeten/veroeffentlichungen/
Der Regelungsgegenstand des Baulandmobilisierungsgesetzes war auch
Gegenstand der Baulandkommission. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer
ergeben sich aus der Broschüre „Kommission ‚Nachhaltige Baulandmobilisierung
und Bodenpolitik‘
(Baulandkommission) – Handlungsempfehlungen“, abrufbar unter
https://ww
w.die-wohnraumoffensive.de/fileadmin/user_upload/pdf/DV_Brosch%C3%BC
re_Baulandkommission_A5_bf.pdf
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 19 der Abgeordneten Caren Lay auf Bundestagsdrucksache 19/23605, die
Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/22589, die Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 19/8735 sowie die Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 19/5794 verwiesen.
Die Angaben zu Gesprächen erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden
Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Eine
Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche (einschließlich Telefonate)
besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht
durchgeführt (siehe dazu auch die Vorbemerkung der Bundesregierung in der
Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/1174).
Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig. Die einzelnen
fehlenden Einträge in der Spalte „Teilnehmer“ ergeben sich auch dadurch, dass für
die jeweiligen Termine keine Teilnehmerübersichten vorgelegen haben bzw. es
Großveranstaltungen waren und heute nicht mehr nachvollziehbar ist, ob und
welche Vertreterinnen und/oder Vertreter der Verbände teilgenommen haben.
8. Wann wurde ggf. das Beteiligungsverfahren nach § 47 Absatz 3 GGO
begonnen, und welche Frist wurde dabei zur Abgabe der Stellungnahme
gesetzt (bitte die Anzahl der Werktage zwischen dem Datum der
Zuleitung und des Fristablaufs angeben)?
Das Länder- und Verbändebeteiligungsverfahren wurde am 10. Juni 2020 mit
Frist zum 3. Juli 2020 eingeleitet (18 Werktage).
9. Wurden bestimmten Verbänden oder externen Dritten noch vor der
formalen Beteiligung nach § 47 Absatz 3 GGO die Vorentwürfe, Eckpunkte
oder ähnliche Vorarbeiten zu dem im Titel der Kleinen Anfrage
genannten Gesetzesvorhaben zugeleitet, und wenn ja, welchen, und wann?
Die Baulandkommission hat zu bestimmten Regelungen ein Planspiel angeregt.
Diese wurden in Form von zwei Werkstattgesprächen mit vorbereitenden
Unterlagen am 23. Oktober 2019 und 14. Mai 2020 mit Experten auf Arbeitsebene
durchgeführt.
Die Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie
vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Eine Verpflichtung zur
Erfassung sämtlicher Handlungen im Sinne der Fragestellung besteht nicht.
Diesbezügliche Angaben sind somit möglicherweise nicht vollständig.
10. Wann wurde ggf. die Unterrichtung gemäß § 48 Absatz 1 und 2 GGO
jeweils durchgeführt?
Die Fraktionen des Deutschen Bundestages sowie der Bundesrat wurden am
16. Juni 2020 unterrichtet.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]