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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Windenergieausbau und Interessen der Bundeswehr

(insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

17.05.2021

Antwortdauer

31 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2859016.04.2021

Windenergieausbau und Interessen der Bundeswehr

der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Dr. Tobias Lindner, Katja Keul, Oliver Krischer, Lisa Badum, Dr. Ingrid Nestle, Dr. Bettina Hoffmann, Matthias Gastel, Steffi Lemke, Gerhard Zickenheiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der Ausbau der Windenergie ist eine entscheidende Stellschraube für die Erreichung der Klimaziele. Ohne ihn kann die Energiewende nicht weitergehen. Es ist deshalb besorgniserregend, dass die letzten Jahre den niedrigsten Ausbau von Windrädern seit Langem gesehen haben. Schätzungen der Fachagentur Windenergie an Land zufolge wird auch der Ausbau in den nächsten Jahren unter 2 Gigawatt Leistung bleiben, da gleichzeitig zum lahmenden Ausbau Pionierwindräder aus den ersten Tagen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes nach zwanzig Jahren vom Netz gehen (https://www.stiftung-klima.de/app/uploads/2021/01/2021-01-27-Ausbaumengen-Windenergie-2030-Stiftung-Klimaneutralitaet.pdf).

Die Bundesregierung adressiert die Hemmnisse des Windenergieausbaus aus Sicht der Fragestellenden nur höchst unzureichend. So wird ein von Bundesminister Peter Altmaier vorgelegter Maßnahmenkatalog zur Stützung der Windindustrie aus dem Herbst 2019 nach Bewertung der Windenergiebranche (https://www.wind-energie.de/presse/pressemitteilungen/detail/aktionsprogramm-wind-an-land-guter-wille-allein-reicht-nicht/) und der Fragestellenden gleichermaßen nicht ausreichend umgesetzt. Stattdessen wurden kontraproduktive pauschale Abstandszonen für Windenergie eingeführt, obgleich die Bundesregierung dem von ihr bei der Einführung der Abstände als Begründung angeführten Zusammenhang zwischen Abständen und Akzeptanz an anderer Stelle selbst widerspricht (https://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/030/1903053.pdf).

Ein jedoch noch nicht einmal im Maßnahmenplan der Bundesregierung aufgeführtes Hindernis des Windausbaus sind Windräder, die wegen militärischer Belange nicht gebaut werden können. Insgesamt können Stand 2019 über 3,5 Gigawatt Leistung nicht errichtet werden. Allein durch Tiefflugkorridore der Bundeswehr sind fast 300 Anlagen blockiert. Besonders betroffen sind mit einem Anteil von rund einem Viertel der blockierten Projekte Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen (https://www.fachagentur-windenergie.de/fileadmin/files/Veroeffentlichungen/Analysen/FA_Wind_Branchenumfrage_beklagte_WEA_Hemmnisse_DVOR_und_Militaer_07-2019.pdf).

Eine aus Sicht der Fragestellenden besonders bedauerliche Situation ergibt sich, wenn die Belange der Bundeswehr nicht bereits im raumplanerischen Verfahren eingebracht werden und so fälschlicherweise Flächen für die Windenergie ausgewiesen werden, die letztlich doch nicht zur Verfügung stehen. Dies frustriert engagierte Windbauerinnen und Windbauer und reduziert das aktuell ohnehin zu niedrige Flächenangebot für Ökostrom.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

In wie vielen Fällen wurde die Bundeswehr in den letzten Jahren in die Genehmigung von Windenergieanlagen (WEA) einbezogen?

2

In wie vielen Fällen, in denen sie einbezogen wurde, stimmte die Bundeswehr der Errichtung von Windenergieanlagen zu?

3

In wie vielen der Fälle waren Hubschraubertiefflugstrecken relevant für die Entscheidung, und in wie vielen dieser Fälle stimmte die Bundeswehr der Errichtung der Windenergieanlagen zu?

4

In wie vielen Fällen wurde die Bundeswehr nicht einbezogen, bei denen sich im Nachhinein herausstellte, dass sie hätte einbezogen werden müssen?

5

Nutzt die Bundeswehr zur Bestimmung des Störeinflusses von Windrädern auf Radaranlagen das aktualisierte Prüfverfahren der Deutschen Flugsicherung oder ein vergleichbares Verfahren, welches den Störeinfluss korrekt darstellt?

6

Hat die Bundesregierung geprüft, ob eine regelmäßige Ausrüstung von Windrädern mit Steuerungssystemen wie „FlightManager“ dazu geeignet wäre, auch im Bereich von Tiefflugstrecken den Bau von Windenergieanlagen zu ermöglichen?

Wenn ja, in wie vielen Fällen konnte dies umgesetzt werden?

Wenn nein, welche technischen Vorrichtungen wären geeignet, um den Windradbetrieb auch in Tiefflugbereichen zu ermöglichen?

7

In wie vielen Fällen hat die Bundeswehr in den letzten fünf Jahren bei der Erstellung von Raumordnungsplänen auf Landesebene oder regionalplanerischer Ebene Stellung genommen?

8

Waren die durch Hubschraubertieffluggstrecken verhinderten Windenergieanlagen in Bereichen geplant, zu denen die Bundeswehr bereits im Vorfeld eine Stellungnahme zur zugrundeliegenden Raumplanung abgegeben hatte?

9

Hatte die Bundeswehr in diesen Stellungnahmen auf den Raumbedarf für die Tiefflugstrecken hingewiesen, die eine Ausweisung der entsprechenden Gebiete zur Nutzung durch Windenergieanlagen unmöglich oder sehr schwierig machen würden?

Wenn nein, warum nicht?

10

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Belange der Bundeswehr stets rechtzeitig – also noch im Prozess der kommunalen, regional- oder landesplanerischen Flächenausweisung – angezeigt werden?

11

Wie oft wurden von der Bundeswehr informelle Voranfragen zur Errichtung von Windenergieanlagen beantwortet, und wie viele wurden davon negativ, wie viele positiv beantwortet?

12

Wie viele der Voranfragen, die negativ beschieden wurden, befanden sich in planerisch für die Windenergie ausgewiesenen Gebieten?

13

Warum lehnt das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr das Repowering der WEA im Windpark Wasserstraßen/Loccum wegen flugbetrieblicher Belange ab, obwohl sowohl die Heeresflieger in Bückeburg als auch die Flieger in Wunstorf die Probleme für lösbar halten, sofern die Anlagen nicht 240, sondern nur 233 Meter hoch werden?

14

Ist dem Bundesministerium der Verteidigung der Fall eines Windparks in Müden bekannt, bei dem nach Kenntnis der Fragestellenden Flächen im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) des Regionalverbandes Braunschweig als Windvorranggebiet ausgewiesen wurden, geplante Windenergieanlagen jedoch von der Bundeswehr abgelehnt werden, da sich ein Tiefflugkorridor im selben Gebiet befindet?

15

Wie intensiv wird der Tiefflugkorridor bei Müden genutzt, sind andere Flächen für die Flugübungen in der Region verfügbar, und ist die Nutzung als Tiefflugkorridor zeitlich begrenzt?

16

War die Bundeswehr in der Erstellung des RROP Braunschweig eingebunden, und wie wurde Stellung genommen?

Wenn nein, warum nicht?

17

Ist die Bundeswehr in die derzeit laufenden RROP-Neuaufstellungen von derzeit 24 Planungsregionen in Niedersachsen eingebunden und wird rechtzeitig Stellung nehmen, um eine fälschliche Ausweisung von Windenergiegebieten zu verhindern?

18

Wie plant die Bundeswehr, die berechtigten Geheimhaltungsinteressen zu militärischen Belangen mit der frühzeitigen Beteiligung der Planungsbehörden übereinzubringen und den Planungsbehörden eine frühzeitige Berücksichtigung dieser Belange zu ermöglichen?

19

Wie viel Prozent der Landesfläche in Niedersachsen sind durch militärische Belange tangiert und müssen dort gegebenenfalls in die Raumplanung einfließen?

Berlin, den 13. April 2021

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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