[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Petra Sitte,
Friedrich Straetmanns, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/28599 –
Einflussnahme von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf den
Gesetzentwurf der Bundesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung
des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes
(Bundesratsdrucksache 142/21)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Einflussnahme von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf
den Inhalt eines Gesetzentwurfs geschieht nicht nur im Deutschen Bundestag.
Sondern sie vollzieht sich auch beim Verfassungsorgan Bundesregierung, etwa
in den einzelnen Bundesministerien. Dort haben schon in den Beteiligungs-
und Anhörungsverfahren gemäß den Vorschriften der Gemeinsamen
Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO), aber auch darüber hinaus
Verbände und sonstige Personen außerhalb der Bundesregierung als
Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter (im weiteren Text: externe Dritte)
Möglichkeiten der Beeinflussung des Inhalts der gesetzlichen
Regelungsvorschläge.
Grundsätzlich sind der Austausch der Bundesregierung mit externen Dritten
und die Kenntnis, Abwägung und ggf. Berücksichtigung der im Laufe der
Erstellung von Gesetzentwürfen geäußerten Stellungnahmen und enthaltenen
alternativen Formulierungen nicht falsch, sondern ganz im Gegenteil: Das ist
sogar wichtig. Die Bundesregierung kann und soll sich mit den in der
Gesellschaft vorhandenen Auffassungen, Positionen und Interessen
auseinandersetzen und diese im Rahmen der Erstellung von Gesetzentwürfen als
Initiativberechtigte im Sinne des Artikels 76 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) ggf.
berücksichtigen.
Dies muss nur für den Deutschen Bundestag als Gesetzgebungsorgan und
nicht zuletzt auch für die Öffentlichkeit ersichtlich sein. „Die parlamentarische
Demokratie basiert auf dem Vertrauen des Volkes; Vertrauen ohne
Transparenz, die erlaubt zu verfolgen, was politisch geschieht, ist nicht möglich.“
(BVerfGE 40, 296 (327)). Darüber hinaus sollten die unterschiedlichen
gesellschaftlichen Positionen nach Auffassung der Fragestellerinnen und
Fragesteller grundsätzlich gleiches Gehör bei der Bundesregierung finden.
Die Mitglieder des Deutschen Bundestages wissen nach Einschätzung der
Fragestellerinnen und Fragesteller wenig Konkretes über die Erkenntnisquellen
Deutscher Bundestag Drucksache 19/29180
19. Wahlperiode 30.04.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für
Verbraucherschutz vom 30. April 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
des Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die
Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes (Bundesratsdrucksache 142/21), die ggf.
durch externe Dritte im Prozess der Erstellung des Gesetzentwurfs eingeführt
wurden und auf denen die konkreten Regelungsvorschläge ggf. beruhen. Der
Deutsche Bundestag hat jedoch ein gewichtiges Interesse daran, die
Übernahme bzw. Berücksichtigung der Vorschläge oder Stellungnahmen externer
Dritter in dem Gesetzentwurf zu kennen. Zu der Bewertung eines konkreten
Regelungsvorschlages gehört schließlich auch die Kenntnis, welchen spezifischen
Interessen und Zielen er dient. Nur so kann umfassend ermessen werden, ob
das Regelungsziel geteilt wird und ob die Regelung dafür unter
Berücksichtigung aller vorliegenden Informationen geeignet, erforderlich und angemessen
ist.
Der Deutsche Bundestag kann nach Auffassung der Fragestellerinnen und
Fragesteller erwarten, dass die Bundesregierung von sich aus offenlegt, auf der
Stellungnahme oder Forderung welches externen Dritten ein konkreter
gesetzlicher Regelungsvorschlag gegebenenfalls beruht und ob ggf. ein Mitglied
oder ein Vertreter der Bundesregierung persönliche finanzielle Vorteile aus der
Berücksichtigung hat.
Es ist kein Grund ersichtlich, die Kenntnis dieser Umstände dem
Gesetzgebungsorgan vorzuenthalten. Es ist vorauszusetzen, dass die Bundesregierung
nichts zu verbergen hat. Die Fragestellerinnen und Fragesteller gehen davon
aus, dass die Bundesregierung das berechtigte Interesse der Öffentlichkeit und
der Fragestellerinnen und Fragesteller sowie des Deutschen Bundestages auf
substantiierte Informationen achtet. Sie erwarten, dass die Bundesregierung
insbesondere zu den Fragen 3 und 4, soweit Änderungen des Gesetzentwurfs
nach der Verbändeanhörung vorgenommen worden sind, diese einzeln benennt
und genau begründet.
Der bloße Verweis auf den Vergleich der verschiedenen Fassungen der
Gesetzentwürfe der Bundesregierung mit den in der sog. Verbändeanhörung
eingegangenen Stellungnahmen missachtete nach Auffassung der Fragestellerinnen
und Fragesteller das parlamentarische Fragerecht.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung ist bestrebt, Regierungshandeln transparent und damit für
die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar zu gestalten. Daher hat sich die
Bundesrepublik Deutschland im Dezember 2016 der internationalen Initiative
„Open Government Partnership“ angeschlossen, um die Transparenz des
Regierungshandelns für die Bürgerinnen und Bürger weiter zu erhöhen. Das
Bundeskabinett hat am 15. November 2018 eine „Vereinbarung zur Erhöhung der
Transparenz in Gesetzgebungsverfahren“ getroffen. Hierdurch soll die bereits
in der 18. Legislaturperiode erprobte Praxis fortgesetzt werden, Gesetz- und
Verordnungsentwürfe in der Form, in der sie in eine etwaige
Verbändebeteiligung gegangen sind sowie den von der Bundesregierung beschlossenen
Gesetzesentwurf der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Vereinbarung ist
unter folgendem Link abrufbar:
https://www.bundesregierung.de/resource/blob/97
5226/1557560/3eb272d7adece1680649212178782fdb/2018-11-15-transparenz-
gesetzgebungsverfahren-data.pdf?download=1.
Daneben ist vereinbart, zusätzlich die Stellungnahmen aus der
Verbändeanhörung (§ 47 Absatz 3 GGO) zu veröffentlichen. Bis zur Errichtung einer
zentralen Plattform wird die Veröffentlichung über die Internetseiten der jeweiligen
Ressorts erfolgen, auf die auch vom zentralen Internetauftritt der
Bundesregierung aus verlinkt wird. Darüber hinaus weist die Bundesregierung darauf hin,
dass der weitere Verlauf des jeweiligen Rechtsetzungsvorhabens auf der
Internetseite des Gemeinsamen Dokumentations- und Informationssystems von
Bundestag und Bundesrat recherchiert werden kann. Öffentlich bereitgestellte
Informationen machen Regierungshandeln besser nachvollziehbar.
Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und
Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister
sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im
Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren
aller gesellschaftlichen Gruppen. Dies schließt Kontakte ein, die aktuelle
Gesetzentwürfe zum Thema haben. Unter diesen ständigen Austausch fallen
Gespräche und auch Kommunikation in anderen Formen (schriftlich, elektronisch,
telefonisch). Sie haben nicht, wie die Fragestellung möglicherweise andeutet,
typischerweise einen lobbyistisch geprägten Hintergrund. Es ist weder rechtlich
geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden
öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten (z. B.
sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen und Termine nebst Teilnehmerinnen und
Teilnehmern) vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber
zu erstellen oder zu pflegen.
Parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirklicht den
Grundsatz der Gewaltenteilung. Die Gewaltenteilung stellt aber nicht nur den
Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle dar.
Parlamentarische Kontrolle ist politische Kontrolle, nicht administrative
Überkontrolle (BVerfGE 67, 100 (140)). Parlamentarische Kontrolle kann die
Regierungsfunktion auch stören und bedarf daher der Begrenzung auf ein
funktionsverträgliches Maß (vgl. BVerfGE 110, 199 (219); 124, 78 (122); 137, 185
(250)).
Die Fragesteller haben eine Vielzahl von identischen Kleinen Anfragen zu
verschiedenen Gesetzentwürfen der Bundesregierung gestellt, deren Auswahl
soweit erkennbar als eher zufällig erscheint. Die Grenze zur administrativen
Überkontrolle ist angesichts des Umfangs der Überprüfung der aktuellen
Gesetzgebungstätigkeit und der Detailtiefe von einzelnen Fragen aus Sicht der
Bundesregierung erreicht. Die Bundesregierung geht davon aus, dass dem
Informationsbedürfnis der Fragesteller künftig durch die Veröffentlichung der
Gesetz- und Verordnungsentwürfe sowie der Stellungnahmen aus der
Verbändeanhörung auf den Internetseiten der jeweiligen Ressorts Genüge getan ist.
1. Welche externen Dritten wurden bei dem o. g. Gesetzentwurf in der
Verbändeanhörung gemäß § 47 Absatz 3 GGO beteiligt (bitte einzeln
aufzählen)?
2. Welche Stellungnahmen oder sonstigen Schreiben mit Bezug zum Inhalt
des im Titel der Kleinen Anfrage genannten Gesetzesvorhabens sind bei
der Bundesregierung eingegangen, und wo sind diese jeweils ggf. von
der Bundesregierung konkret veröffentlicht worden (bitte mit Angabe der
bzw. des Einreichenden, des Eingangsdatums, des Empfängers und Stand
des Gesetzesvorhabens, ggf. Ort der Veröffentlichung mit genauer
Angabe der konkreten Internetadresse auflisten)?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Bei der Erarbeitung des o. g. Referentenentwurfs wurden die betroffenen
Fachkreise und Verbände beteiligt (§ 47 Absatz 3 GGO). Die aufgrund dieser
Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen sowie der Referentenentwurf des
Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) selbst sind auf
der Internetseite des BMJV veröffentlicht unter:
https://www.bmjv.de/SharedD
ocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Gesetz_Anpassung-Urheberrecht-dig-Binnen
markt.html.
3. Welche Vorschläge aus der Stellungnahme eines Dritten wurden durch
die Bundesregierung ggf. inwieweit übernommen, und warum?
4. Welche der aufgeführten Änderungen gegenüber der jeweils vorherigen
Fassung des o. g. Gesetzentwurfs führen ggf. nach Auffassung der
Bundesregierung zu welchem konkreten Unterschied im Hinblick auf
den zu erwartenden Erfüllungsaufwand und/oder der zu erwartenden
Kosten (vgl. § 44 Absätze 2 bis 5 GGO) des o. g. Gesetzentwurfs im
Vergleich zu dem der jeweiligen Änderung vorausgegangenen
Entwurfsfassung (bitte konkret ausführen)?
Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Referentenentwurf hat im Rahmen der Ressortabstimmung sowie der
Länder- und Verbändeanhörung Änderungen erfahren. Es ist üblich und Sinn
und Zweck dieser Beteiligungen, dass die vorgetragenen Argumente im
Rahmen einer Gesamtabwägung und unter Berücksichtigung der politischen
Zielsetzung in die weiteren Überlegungen zum Vorhaben einfließen können.
Diskussionsentwürfe, Referentenentwürfe, Stellungnahmen von Verbänden
sowie die Gesetzentwürfe werden auf der Internetseite des BMJV sukzessive
veröffentlicht. Die vorgenommenen Änderungen sind daher transparent
nachvollziehbar. Die Bundesregierung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass
es nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion ist, frei verfügbare
Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und anschaulich
aufbereiten zu lassen.
5. Welche Gutachten, Studien, Expertisen, Untersuchungen, Prüfberichte
oder Ähnliches von welchen externen Dritten (bzw. ggf. von welchen
externen Dritten in Auftrag gegeben) wurden ggf. dem Gesetzentwurf als
Erkenntnisquelle zugrunde gelegt, und wo wurde dies ggf. offengelegt?
Bei der Erarbeitung von Regelungsvorschlägen wird auf die in der
Bundesregierung vorhandene Expertise zurückgegriffen. Soweit dabei einzelne
Studien, Unterlagen o. Ä. herausgehoben berücksichtigt werden, werden diese
regelmäßig in der Begründung erwähnt.
6. Welche vereinbarten dienstlichen Kontakte (alle nicht bloß zufälligen
oder privaten Gespräche und Treffen bei Veranstaltungen, Sitzungen,
Beratungen, Dienstreisen etc.) von Mitgliedern und/oder Vertreterinnen und
Vertretern der Bundesregierung (einschließlich Bundeskanzleramt) oder
der Bundesministerien mit externen Dritten haben im Zusammenhang
mit dem im Titel der Kleinen Anfrage genannten Gesetzesvorhaben mit
welchem Ergebnis bezogen auf den Regelungsinhalt des Gesetzentwurfs
stattgefunden (bitte tabellarisch mit Datum, Ort, teilnehmenden
Personen, für die Teilnehmenden der Ebene des zuständigen federführenden
Fachreferates ggf. mit anonymisierter Angabe, aufführen)?
7. Inwieweit wurde ggf. der im Rahmen des zuvor genannten Kontakts
unterbreitete Vorschlag eines Dritten im Gesetzentwurf positiv
berücksichtigt, und wie ist dieser Umstand ggf. im Gesetzentwurf dokumentiert
worden (bitte einzeln ausführen)?
Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Wie in der Vorbemerkung der Bundesregierung ausgeführt ist parlamentarische
Kontrolle politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle (BVerfGE
67, 100, 140). Das parlamentarische Informationsrecht steht zudem unter dem
Vorbehalt der Zumutbarkeit. Schon die Abfrage auf Leitungsebene hat bei einer
Gesamtbetrachtung der identischen, zwischen dem 19. Dezember 2018 und
dem 1. April 2021 beantworteten 270 Kleinen Anfragen die Grenzen der
Zumutbarkeit erheblich überschritten.
Die Bundesregierung hat insgesamt 82 Bundesminister und
Bundesministerinnen, Staatsminister und Staatsministerinnen, Parlamentarische Staatssekretäre
und Parlamentarische Staatssekretärinnen sowie Staatssekretäre und
Staatssekretärinnen. Für die zwischen dem 19. Dezember 2018 und dem 12. März 2019
beantworteten 57 Kleinen Anfragen bei 15 Ressorts wurden zunächst die
Termine sämtlicher Bundesministerinnen und Bundesminister, Parlamentarischer
Staatssekretärinnen und Parlamentarischer Staatssekretäre bzw.
Staatsministerinnen und Staatsminister und Staatssekretärinnen und Staatssekretären geprüft.
Hierfür waren daher bereits 4 674 Überprüfungen erforderlich.
Die Überprüfungen sind regelmäßig mit erheblichem Aufwand verbunden. Da
in Gesetzesvorhaben zumeist nicht nur eine, sondern mehrere Regelungen
getroffen werden, müssen die abgefragten Vorhaben zunächst auf ihre inhaltlichen
Bestandteile hin analysiert werden. Anschließend müssen die Akten
entsprechend auf mögliche Gespräche zu diesen Regelungsinhalten überprüft werden,
so dass in der Regel bereits bei der Überprüfung eines Termins zu einem
Vorhaben mehrere Personen eingebunden werden müssen. Dies nimmt erhebliche
Zeit in Anspruch. Gemäß den Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung
werden Gespräche jedoch in der Regel nur zu Themen geführt, die in der
Federführung des eigenen Ressorts liegen oder das eigene Ressort im besonderen
Maße betreffen. Entsprechend haben diese Überprüfungen bei Personen aus
den nicht federführenden oder fachlich nicht betroffenen Ressorts regelmäßig
Fehlanzeigen ergeben.
Gerade vor dem Hintergrund, dass hier nicht gezielt nach einer bestimmten
Regelung gefragt wird, sondern pauschal die gesamte Gesetzgebungstätigkeit der
Bundesregierung in dieser Legislaturperiode abgefragt wird, war ein fachlicher
Bezug der jeweiligen Personen zu fachfremden Gesetzesvorhaben teilweise
fernliegend. Daher werden nunmehr in der Antwort zu Fragen 6 und 7 nur noch
die Akten des jeweils federführenden und der fachlich betroffenen Ressorts
sowie des Bundeskanzleramtes für den Zeitraum vom 14. März 2018
(Konstituierung der Bundesregierung) bis zum Kabinettbeschluss des Gesetzentwurfs
überprüft. Trotz der Änderung der Überprüfungspraxis waren in der Zeit vom
13. März 2019 bis zum 1. April 2021 6 484 Überprüfungen erforderlich. Seit
Beginn der Legislaturperiode wurden folglich bisher insgesamt 11 158
Überprüfungen durchgeführt.
Für den gegenständlichen Gesetzentwurf wurden die Akten des federführenden
Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und der fachlich
betroffenen Ressorts (hier: BMWi, BKM und BMBF) sowie des
Bundeskanzleramtes für den Zeitraum vom 17. April 2019 (Verabschiedung der durch den
o. g. Gesetzentwurf umzusetzenden Richtlinie (EU) 2019/790 über das
Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt) bis zum 3. Februar 2021
(Kabinettbeschluss des o. g. Gesetzentwurfs) überprüft.
Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche bzw. deren
Ergebnisse – einschließlich Telefonate – besteht nicht, und eine solche
umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu die
Vorbemerkung der Bundesregierung zu dieser Kleinen Anfrage sowie in der Antwort
auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache
18/1174). Zudem werden Gesprächsinhalte nicht protokolliert. Die
nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der
vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und
Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig.
Die Abfrage hat folgende Gespräche mit externen Dritten (nur Leitungs-ebene)
bezogen auf den Regelungsgegenstand des Gesetzentwurfs ergeben:
Vertreter/Vertreterin
der Bundesregierung
Datum Ort Teilnehmer/Teilnehmerin extern
Bundesminister
Prof. Dr. Helge Braun
10.11.2020 Telefonat Dr. Mathias Döpfner, Vorstandsvorsitzender, Axel
Springer SE; Präsident, Bundesverband
Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV)
Bundesminister
Prof. Dr. Helge Braun
7.12.2020 Berlin Rainer Beaujean, Vorstandssprecher u.
Finanzvorstand, ProSiebenSat1 Media SE
Dr. Michael Müller, Chief Distribution Officer –
Legal & Regulatory, ProSiebenSat1 Media SE
Tim Anselm Bremmer, Direktor, EUTOP Berlin
GmbH
Volker Hoff, Staatsminister a.D.
Staatsminister
Dr. Hendrik
Hoppenstedt
20.11.2020 Videokonferenz Prof. Dr. Dr. Andreas Barner, Vorsitzender des
Aufsichtsrats
Jürgen Kaube, Herausgeber
Berthold Kohler, Herausgeber
Carsten Knop, Herausgeber
Gerhard Braunberger, Herausgeber
Thomas Lindner, Vertreter der Geschäftsführung
Vertreter des Justiziariates
- alle Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH
Staatsminister
Dr. Hendrik
Hoppenstedt
10.12.2020 Videokonferenz Julia Jäkel, Chief Executive Officer, Gruner +
Jahr GmbH;
Christian Seifert, Geschäftsführer, Deutsche
Fußball Liga GmbH;
Dr. Stefan von Holtzbrinck, Vor-sitzender der
Geschäftsführung, Verlagsgruppe Georg von
Holtzbrinck GmbH
Staatsminister
Dr. Hendrik
Hoppenstedt
17.12.2020 Telefonat Dr. Christoph Palmer, Geschäftsführer, Allianz
Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen e.V.
Staatsminister
Dr. Hendrik
Hoppenstedt
26.1.2021 Telefonat Dr. Mathias Döpfner, Vorstandsvorsitzender, Axel
Springer SE; Präsident, Bundesverband
Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV)
Staatsminister
Dr. Hendrik
Hoppenstedt
26.1.2021 Videokonferenz Rainer Esser, Geschäftsführer, Zeitverlag Gerd
Bucerius GmbH &. Co. KG
Stefan Hilscher, Geschäftsführer, Süddeutscher
Verlag GmbH
Andreas Gericke, Süddeutscher Verlag GmbH
Thomas Lindner, Geschäftsführer, Frankfurter
Allgemeine Zeitung GmbH
Andrea Wasmuth, Geschäftsführerin, Handelsblatt
GmbH
Staatsminister
Dr. Hendrik
Hoppenstedt
26.1.2021 Telefonat Dr. Florian Drücke, Vorstandsvorsitzender,
Bundesverband Musikindustrie e.V.
Vertreter/Vertreterin
der Bundesregierung
Datum Ort Teilnehmer/Teilnehmerin extern
Staatsminister
Dr. Hendrik
Hoppenstedt
1.2.2021 Videokonferenz Julia Jäkel, Chief Executive Officer, Gruner +
Jahr GmbH;
Christian Seifert, Geschäftsführer, Deutsche
Fußball Liga GmbH;
Dr. Stefan von Holtzbrinck, Vor-sitzender der
Geschäftsführung, Verlagsgruppe Georg von
Holtzbrinck GmbH
Bundesminister
Peter Altmaier
17.9.2019 Berlin Christian Schumacher-Gebler, Geschäftsführer,
Bonnier Media Deutschland GmbH
Dr. Jonathan Landgrebe, Vorstandsvorsitzender,
Suhrkamp Verlag AG
Margit Ketterle, Sachbuch-Verlagsleiterin,
Verlagsgruppe Droemer Knaur GmbH & Co. KG
Dr. Nadja Kneissler, Verlagsleitung Buch und
Business Development, Delius Klasing Verlag
GmbH; Vorsitzende
Verlegerausschuss im Börsenverein des Deutschen
Buchhandels
Karin Schmidt-Friedrichs, Geschäftsführerin,
Verlag Hermann Schmidt GmbH & Co. KG
Dr. Andreas Rötzer, Geschäftsführer, Matthes &
Seitz Berlin Verlagsgesellschaft mbH
Dr. Susanne Schüssler, Geschäftsführerin, Verlag
Klaus Wagenbach GmbH
Peter Kraus vom Cleff, Kaufmännischer
Geschäftsführer, Rowohlt Verlag GmbH
Dr. Constanze Neumann, Verlagsleitung, Aufbau
Verlag GmbH & Co. KG
Jo Lendle, Geschäftsführer, Carl Hanser Verlag
GmbH & Co. KG
Robert Eberhardt, Verlagsleitung, Wolff Verlag
Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer,
Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V.
Bundesminister
Peter Altmaier
7.5.2020 Telefonat Dr. Mathias Döpfner, Vorstandsvorsitzender, Axel
Springer SE; Präsident, Bundesverband
Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV)
Bundesminister
Peter Altmaier
3.11.2020 Videokonferenz Mitglieder des European Publishers Council
Bundesminister
Peter Altmaier
27.11.2020 Telefonat Gerald Braunberger, Herausgeber, Frankfurter
Allgemeine Zeitung
Bundesminister
Peter Altmaier
12.1.2021 Telefonat Dr. Mathias Döpfner, Vorstandsvorsitzender, Axel
Springer SE; Präsident, Bundesverband
Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV)
Bundesminister
Peter Altmaier
27.1.2021 Telefonat Philipp Schindler, Chief Business Officer, Google
Parlamentarische
Staatssekretärin
Elisabeth Winkelmeier-
Becker
20.10.2020 Berlin Dr. Florian Drücke, Vorstandsvorsitzender,
Bundesverband der Musikindustrie e.V.
Dr. Henning Zimmermann, Executive Vice
President, Universal Music Entertainment GmbH
Parlamentarischer
Staatssekretär
Marco Wanderwitz
9.11.2020 Videokonferenz Dr. Gerd Hansen, Legal Director, ProSiebenSat.1
Media SE
Vertreter/Vertreterin
der Bundesregierung
Datum Ort Teilnehmer/Teilnehmerin extern
Parlamentarischer
Staatssekretär
Marco Wanderwitz
27.11.2020 Telefonat Dr. Michael Müller, Chief Distribution Officer,
ProSiebenSat1 Media SE
Dr. Gerd Hansen, Legal Director, ProSiebenSat.1
Media SE
Parlamentarischer
Staatssekretär
Marco Wanderwitz
09.12.2020 Telefonat Dr. Christoph Palmer, Geschäftsführer, Allianz
Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen e.V.
Staatssekretärin
Claudia Dörr-Voß
31.7.2019 Berlin Markus Runde, Geschäftsführer, VG Media
GmbH
Dr. Joachim Jobi, Leiter Politik, VG Media GmbH
Dr. Christine Jury-Fischer, Leiterin Recht, VG
Media GmbH
Bundesministerin
Christine Lambrecht
6.11.2019 Berlin Dr. Torsten Rossmann, Vorsitzender der
Geschäftsführung, Welt N24 GmbH;
Aufsichtsratsvorsitzender, VG Media
Dr. Eduard Hüffer, Geschäftsführer, Aschendorff
Medien GmbH; Aufsichtsrat, VG Media
Christoph Keese, Geschäftsführer, Axel Springer
hy GmbH; Aufsichtsrat, VG Media
Markus Runde, Geschäftsführer, VG Media
GmbH
Dr. Joachim Jobi, Leiter Politik, VG Media GmbH
Dr. Christine Jury-Fischer, Leiterin Recht, VG
Media GmbH
Bundesministerin
Christine Lambrecht
5.2.2020 Berlin Frank Werneke, Vorsitzender, Vereinte
Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)
Bundesministerin
Christine Lambrecht
24.4.2020 Telefonat Dr. Mathias Döpfner, Vorstandsvorsitzender, Axel
Springer SE; Präsident, Bundesverband
Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV)
Bundesministerin
Christine Lambrecht
Parlamentarischer
Staatssekretär
Christian Lange
28.5.2020 Berlin Prof. Dr. Gerhard Pfennig, Sprecher, Initiative
Urheberrecht
Julia Reda, Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.
Henning Tilmann, Co-Vorsitzender, D64 –
Zentrum für Digitalen Fortschritt
Olaf Zimmermann, Geschäftsführer, Deutscher
Kulturrat
Bundesministerin
Christine Lambrecht
10.6.2020 Berlin Matthias Hornschuh, Komponist, Vorsitzender
mediamusic
Patricia Klobusiczky, Übersetzerin, 1.
Vorsitzende, Verband deutschsprachiger Übersetzer/innen
literarischer und wissenschaftlicher Werke e. V.
Prof. Dr. Gerhard Pfennig, Sprecher, Initiative
Urheberrecht
Katharina Uppenbrink, Geschäftsführerin,
Initiative Urheberrecht
Valentin Döring, Bereichsleiter Kunst & Kultur,
VS – Verband deutscher Schriftstellerinnen und
Schriftsteller in ver.di
Vertreter/Vertreterin
der Bundesregierung
Datum Ort Teilnehmer/Teilnehmerin extern
Bundesministerin
Christine Lambrecht
11.12.2020 Videokonferenz Julia Jäkel, Chief Executive Officer, Gruner +
Jahr GmbH;
Christian Seifert, Geschäftsführer, Deutsche
Fußball Liga GmbH;
Dr. Stefan von Holtzbrinck, Vorsitzender der
Geschäftsführung, Verlagsgruppe Georg von
Holtzbrinck GmbH
Parlamentarischer
Staatssekretär
Christian Lange
19.11.2020 Berlin Peter Maffay, Sänger
Walter Lichte, Rechtsanwalt
Staatssekretärin
Dr. Margaretha Sudhof
19.11.2019 Berlin Robert Kyncl, Chief Business Officer, YouTube,
LLC
Sabine Frank, Leiterin Regulierung Verbraucher-
und Jugendschutz, Google Germany GmbH
Sonia Khan, Public Policy and Government
Relations Senior Analyst, Google Germany GmbH
Staatssekretär
Prof. Dr. Christian
Kastrop
22.10.2020 Berlin Dr. Florian Drücke, Vorstandsvorsitzender,
Bundesverband der Musikindustrie e.V.
Staatssekretär
Prof. Dr. Christian
Kastrop
13.11.2020 Videokonferenz Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender, eco –
Verband der Internetwirtschaft e.V.
Staatssekretär
Prof. Dr. Christian
Kastrop
5.1.2021 Videokonferenz Julia Reda, Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.
Staatsministerin
Prof. Monika Grütters
17.7.2020 Berlin Dr. Mathias Döpfner, Vorstandsvorsitzender, Axel
Springer SE; Präsident, Bundesverband
Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV)
Staatsministerin
Prof. Monika Grütters
12.11.2020 Videokonferenz Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender, GEMA
8. Wann wurde ggf. das Beteiligungsverfahren nach § 47 Absatz 3 GGO
begonnen, und welche Frist wurde dabei zur Abgabe der Stellungnahme
gesetzt (bitte die Anzahl der Werktage zwischen dem Datum der
Zuleitung und des Fristablaufs angeben)?
Das Beteiligungsverfahren nach § 47 Absatz 3 GGO zum Referentenentwurf
vom 2. September 2020 wurde am 13. Oktober 2020 mit Frist zum 6.
November 2020 eingeleitet (22 Werktage).
9. Wurden bestimmten Verbänden oder externen Dritten noch vor der
formalen Beteiligung nach § 47 Absatz 3 GGO die Vorentwürfe, Eckpunkte
oder ähnliche Vorarbeiten zu dem im Titel der Kleinen Anfrage
genannten Gesetzesvorhaben zugeleitet, und wenn ja, welchen, und wann?
Vor Veröffentlichung des Referentenentwurfs am 13. Oktober 2020 hatte das
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Diskussionsentwürfe
für ein Erstes Umsetzungsgesetz und ein Zweites Umsetzungsgesetz im Januar
2020 und im Juni 2020 veröffentlicht. Die Entwürfe sowie die hierzu
eingegangenen Stellungnahmen sind unter
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgeb
ungsverfahren/DE/Gesetz_I_Anpassung-Urheberrecht-dig-Binnenmarkt.html
sowie unter
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Ge
setz_II_Anpassung-Urheberrecht-dig-Binnenmarkt.html veröffentlicht.
10. Wann wurde ggf. die Unterrichtung gemäß § 48 Absatz 1 und 2 GGO
jeweils durchgeführt?
Die Fraktionen des Deutschen Bundestages sowie der Bundesrat wurden am
14. Oktober 2020 unterrichtet.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]