Der neue Messenger der Bundeswehr: BwMessenger
der Abgeordneten Berengar Elsner von Gronow, Jan Ralf Nolte, Rüdiger Lucassen, Jens Kestner, Gerold Otten, Christoph Neumann und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Seit 16. November 2020 steht der BwMessenger in den App Stores für Android und iOS zum Download bereit (vgl. https://www.bwi.de/news-blog/blog/artikel/sicheres-whatsapp-fuer-soldaten-der-einheitliche-messenger-fuer-die-bundeswehr-1). Er soll die einheitliche, geräteunabhängige und sichere Chatlösung für die deutschen Streitkräfte werden (ebd.).
„Der komplette Datenverkehr ist beim BwMessenger durch einen Algorithmus Ende-zu-Ende verschlüsselt. Die App wird on-premise, also auf eigener IT-Infrastruktur der Bundeswehr betrieben, womit die volle Datensouveränität besitzt. Im geschützten Rechenzentrum werden auch sämtliche Daten persistent und mit persönlichem Schlüssel des jeweiligen Nutzenden kryptiert gespeichert. Dass Daten nicht im nativen Speicher des Smartphones oder Tablets abgelegt werden, verhindert zum einen den Abfluss von Daten. Zum anderen können Anwender*innen so über verschiedene Endgeräte auf ihre Daten zugreifen. Neben Sicherheit setzt die neue Lösung der Bundeswehr auf Nutzerfreundlichkeit und Komfort. Oberfläche und Bedienung entsprechen modernen Messengern. Textnachrichten, Dokumente sowie Bild- und Videodateien können über Einzelchats sowie in öffentlichen und geschlossenen Gruppen geteilt werden. Umfragen und Abstimmungen ermöglichen Teams einfache, schnelle und gemeinsame Entscheidungen“ (ebd.).
Derzeit plant die Europäische Union, zivile Messengeranbieter, wie beispielsweise Signal oder Threema, dazu zu verpflichten, in ihren Ende-zu-Ende-Verschlüsselungen dauerhaft Zugänge für die Geheimdienste der Europäischen Union einzurichten (vgl. https://www.chip.de/news/EU-will-Verschluesselung-per-Gesetz-verbieten-WhatsApp-und-Co_135258856.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Plant das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), den zivilen Mitarbeitern und Soldaten die Nutzung von zivilen Messengern für dienstliche Zwecke gänzlich zu verbieten, sollte sich die Akzeptanz, ähnlich anscheinend wie bei der Polizei (Vgl. https://www.hessenschau.de/gesellschaft/warum-polizisten-trotz-bedenken-bei-whatsapp-chatten,polizei-messenger-whatsapp-100.html), nicht einstellen?
Plant das BMVg eine ähnliche Kampagne wie die Berliner Polizei (vgl. https://www.spiegel.de/netzwelt/apps/whatsapp-berliner-polizei-mahnt-kollegen-zu-vorsicht-in-privaten-chats-a-5141d51a-7be9-47e7-a1ee-41017efb07f0)?
Wenn ja, wann, und mit welchem Inhalt, und welcher Intention?
Haben das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) oder andere Behörden wie beispielsweise das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) oder das Bundeskriminalamt (BKA) dauerhaften Zugriff auf die Daten des BwMessengers?
Wenn ja, um welche anderen Behörden handelt es sich?
Unterliegen die Daten des BwMessengers eines ständigen Monitorings durch das BAMAD, das BfV, das BKA oder andere Dienststellen der Bundeswehr?
Wenn ja, um welche anderen Dienststellen handelt es sich?
Dürfen das BAMAD oder andere Dienststellen wie beispielsweise das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw), das BfV oder das BKA im Rahmen von Ermittlungen ungehindert auf Daten des BwMessengers zugreifen?
Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen, und um welche anderen Dienststellen handelt es sich?
Dürfen Geheimdienste von NATO- und oder EU-Staaten auf die Daten des BwMessengers zugreifen, und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
Bezieht sich die Forderung der Europäischen Union auf die Einrichtung von Hintertüren für die Geheimdienste der Mitgliedstaaten bei zivilen Messengern auch auf den BwMessenger und/oder weitere staatliche Messenger wie beispielsweise dem des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat?
Wenn ja, um welche handelt es sich (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wenn Einsichtnahmen, Auswertungen und weitere Verwendungen der Daten des BwMessengers stattfinden, werden die betroffenen Nutzer des BwMessengers hierüber vollumfänglich aufgeklärt?
a) Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt, und auf welchem Weg?
b) Wenn nein, warum nicht?
Auf welcher rechtlichen Grundlage verwendet die BWI GmbH als hundertprozentige Tochter des BMVg das sogenannte Gendersternchen (vgl. https://www.bwi.de/ Einleitungstext: „…Zum anderen können Anwender*innen so über …“)?