[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Petra Sitte,
Friedrich Straetmanns, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/28663 –
Einflussnahme von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf den
Gesetzentwurf der Bundesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Grundgesetzes zur ausdrücklichen Verankerung der Kinderrechte
(Bundesratsdrucksache 54/21)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Einflussnahme von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf
den Inhalt eines Gesetzentwurfs geschieht nicht nur im Deutschen Bundestag,
sondern sie vollzieht sich auch beim Verfassungsorgan Bundesregierung, etwa
in den einzelnen Bundesministerien. Dort haben schon in den Beteiligungs-
und Anhörungsverfahren gemäß den Vorschriften der Gemeinsamen
Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO), aber auch darüber hinaus
Verbände und sonstige Personen außerhalb der Bundesregierung als
Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter (im weiteren Text: externe Dritte)
Möglichkeiten der Beeinflussung des Inhalts der gesetzlichen
Regelungsvorschläge.
Grundsätzlich sind der Austausch der Bundesregierung mit externen Dritten
und die Kenntnis, Abwägung und ggf. Berücksichtigung der im Laufe der
Erstellung von Gesetzentwürfen geäußerten Stellungnahmen und enthaltenen
alternativen Formulierungen nicht falsch, sondern ganz im Gegenteil: Das ist
sogar wichtig. Die Bundesregierung kann und soll sich mit den in der
Gesellschaft vorhandenen Auffassungen, Positionen und Interessen
auseinandersetzen und diese im Rahmen der Erstellung von Gesetzentwürfen als
Initiativberechtigte i. S. d. Artikels 76 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) ggf.
berücksichtigen.
Dies muss nur für den Deutschen Bundestag als Gesetzgebungsorgan und
nicht zuletzt auch für die Öffentlichkeit ersichtlich sein. „Die parlamentarische
Demokratie basiert auf dem Vertrauen des Volkes; Vertrauen ohne
Transparenz, die erlaubt zu verfolgen, was politisch geschieht, ist nicht möglich.“
(BVerfGE 40, 296 (327)). Darüber hinaus sollten die unterschiedlichen
gesellschaftlichen Positionen nach Auffassung der Fragestellerinnen und
Fragesteller grundsätzlich gleiches Gehör bei der Bundesregierung finden.
Die Mitglieder des Deutschen Bundestages wissen nach Einschätzung der
Fragestellerinnen und Fragesteller wenig Konkretes über die Erkenntnisquellen
Deutscher Bundestag Drucksache 19/29213
19. Wahlperiode 03.05.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für
Verbraucherschutz vom 3. Mai 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes zur
ausdrücklichen Verankerung der Kinderrechte (Bundesratsdrucksache 54/21), die ggf.
durch externe Dritte im Prozess der Erstellung des Gesetzentwurfs eingeführt
wurden und auf denen die konkreten Regelungsvorschläge ggf. beruhen. Der
Deutsche Bundestag hat jedoch ein gewichtiges Interesse daran, die
Übernahme bzw. Berücksichtigung der Vorschläge oder Stellungnahmen externer
Dritter in dem Gesetzentwurf zu kennen. Zu der Bewertung eines konkreten
Regelungsvorschlages gehört schließlich auch die Kenntnis, welchen spezifischen
Interessen und Zielen er dient. Nur so kann umfassend ermessen werden, ob
das Regelungsziel geteilt wird und ob die Regelung dafür unter
Berücksichtigung aller vorliegenden Informationen geeignet, erforderlich und angemessen
ist.
Der Deutsche Bundestag kann nach Auffassung der Fragestellerinnen und
Fragesteller erwarten, dass die Bundesregierung von sich aus offenlegt, auf der
Stellungnahme oder Forderung welches externen Dritten ein konkreter
gesetzlicher Regelungsvorschlag ggf. beruht und ob ggf. ein Mitglied oder ein
Vertreter der Bundesregierung persönliche finanzielle Vorteile aus der
Berücksichtigung hat.
Es ist kein Grund ersichtlich, die Kenntnis dieser Umstände dem
Gesetzgebungsorgan vorzuenthalten. Es ist vorauszusetzen, dass die Bundesregierung
nichts zu verbergen hat. Die Fragestellerinnen und Fragesteller gehen davon
aus, dass die Bundesregierung das berechtigte Interesse der Öffentlichkeit und
der Fragestellerinnen und Fragesteller sowie des Deutschen Bundestages auf
substanziierte Informationen achtet. Sie erwarten, dass die Bundesregierung
insbesondere zu den Fragen 3 und 4, soweit Änderungen des Gesetzentwurfs
nach der Verbändeanhörung vorgenommen worden sind, diese einzeln benennt
und genau begründet.
Der bloße Verweis auf den Vergleich der verschiedenen Fassungen der
Gesetzentwürfe der Bundesregierung mit den in der sog. Verbändeanhörung
eingegangenen Stellungnahmen missachtete nach Auffassung der Fragestellerinnen
und Fragesteller das parlamentarische Fragerecht.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung ist bestrebt, Regierungshandeln transparent und damit für
die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar zu gestalten. Daher hat sich die
Bundesrepublik Deutschland im Dezember 2016 der internationalen Initiative
„Open Government Partnership“ angeschlossen, um die Transparenz des
Regierungshandelns für die Bürger weiter zu erhöhen. Das Bundeskabinett hat am
15. November 2018 eine „Vereinbarung zur Erhöhung der Transparenz in
Gesetzgebungsverfahren“ getroffen. Hierdurch soll die bereits in der 18.
Legislaturperiode erprobte Praxis fortgesetzt werden, Gesetz- und
Verordnungsentwürfe in der Form, in der sie in eine etwaige Verbändebeteiligung gegangen sind
sowie den von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf der
Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Vereinbarung ist unter folgendem Link
abrufbar:
https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/1557560/3eb27
2d7adece1680649212178782fdb/2018-11-15-transparenz-gesetzgebungsverfah
ren-data.pdf?download=1.
Daneben ist vereinbart, zusätzlich die Stellungnahmen aus
Verbändeanhörungen (§ 47 Absatz 3 GGO) zu veröffentlichen. Bis zur Errichtung einer zentralen
Plattform wird die Veröffentlichung über die Internetseiten der jeweiligen
Ressorts erfolgen, auf die auch vom zentralen Internetauftritt der Bundesregierung
aus verlinkt wird. Darüber hinaus weist die Bundesregierung darauf hin, dass
der weitere Verlauf des jeweiligen Rechtsetzungsvorhabens auf der
Internetseite des Gemeinsamen Dokumentations- und Informationssystems von
Bundestag und Bundesrat recherchiert werden kann. Öffentlich bereitgestellte
Informationen machen Regierungshandeln besser nachvollziehbar.
Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und
Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister
sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im
Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren
aller gesellschaftlichen Gruppen. Dies schließt Kontakte ein, die aktuelle
Gesetzentwürfe zum Thema haben. Unter diesen ständigen Austausch fallen
Gespräche und auch Kommunikation in anderen Formen (schriftlich, elektronisch,
telefonisch). Sie haben nicht, wie die Fragestellung möglicherweise andeutet,
typischerweise einen lobbyistisch geprägten Hintergrund. Es ist weder rechtlich
geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden
öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten (z. B.
sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen und Termine nebst Teilnehmerinnen und
Teilnehmern) vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber
zu erstellen oder zu pflegen.
Parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirklicht den
Grundsatz der Gewaltenteilung. Die Gewaltenteilung stellt aber nicht nur den
Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle dar.
Parlamentarische Kontrolle ist politische Kontrolle, nicht administrative
Überkontrolle (BVerfGE 67, 100, 140). Parlamentarische Kontrolle kann die
Regierungsfunktion auch stören und bedarf daher der Begrenzung auf ein
funktionsverträgliches Maß (vgl. BVerfGE 110, 199 (219); 124, 78 (122); 137, 185
(250)).
Die Fragesteller haben eine Vielzahl von identischen Kleinen Anfragen zu
verschiedenen Gesetzentwürfen der Bundesregierung gestellt, deren Auswahl
soweit erkennbar als eher zufällig erscheint. Die Grenze zur administrativen
Überkontrolle ist angesichts des Umfangs der Überprüfung der aktuellen
Gesetzgebungstätigkeit und der Detailtiefe von einzelnen Fragen aus Sicht der
Bundesregierung erreicht. Die Bundesregierung geht davon aus, dass dem
Informationsbedürfnis der Fragesteller künftig durch die Veröffentlichung der
Gesetz- und Verordnungsentwürfe sowie der Stellungnahmen aus der
Verbändeanhörung auf den Internetseiten der jeweiligen Ressorts Genüge getan ist.
1. Welche externen Dritten wurden bei dem o. g. Gesetzentwurf in der
Verbändeanhörung gemäß § 47 Absatz 3 GGO beteiligt (bitte einzeln
aufzählen)?
Um eine schnelle Befassung des Parlaments mit dem Regierungsentwurf eines
Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes zur ausdrücklichen Verankerung der
Kinderrechte (Bundestagsdrucksache 19/28138) zu ermöglichen, hat dazu keine
Länder- und Verbändebeteiligung im Sinne von § 47 Absatz 3 GGO
stattgefunden.
2. Welche Stellungnahmen oder sonstigen Schreiben mit Bezug zum Inhalt
des im Titel der Kleinen Anfrage genannten Gesetzesvorhabens sind bei
der Bundesregierung eingegangen, und wo sind diese jeweils ggf. von
der Bundesregierung konkret veröffentlicht worden (bitte mit Angabe der
bzw. des Einreichenden; des Eingangsdatums; des Empfängers und des
Standes des Gesetzesvorhabens; ggf. Ort der Veröffentlichung mit
genauer Angabe der konkreten Internetadresse auflisten)?
Dem Regierungsentwurf ist ein breit angelegter Diskussionsprozess
vorausgegangen. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Kinderrechte ins Grundgesetz“ hat
im Oktober 2019 ihren Abschlussbericht vorgelegt, der auf der Internetseite des
BMJV unter
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/News/PM/1025
19_Abschlussbericht_Kinderrechte.html veröffentlicht wurde. Anschließend
hat das BMJV einen Referentenentwurf erarbeitet. Nach intensiven Beratungen
hat dann eine hochrangige Koalitionsarbeitsgruppe eine Einigung über die
Formulierung zur Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz erzielt.
Sowohl die Kinderrechtekommission des Deutschen Familiengerichtstags e.V.
(Stellungnahme vom 3. Februar 2021) als auch der Verfassungsrechtsausschuss
des Deutschen Anwaltvereins (Stellungnahme 13/2021 aus dem Januar 2021)
haben dem BMJV unaufgefordert Stellungnahmen zum Regierungsentwurf
übersandt.
3. Welche Vorschläge aus der Stellungnahme eines Dritten wurden durch
die Bundesregierung ggf. inwieweit übernommen, und warum?
4. Welche der aufgeführten Änderungen gegenüber der jeweils vorherigen
Fassung des o. g. Gesetzentwurfs führen ggf. nach Auffassung der
Bundesregierung zu welchem konkreten Unterschied im Hinblick auf
den zu erwartenden Erfüllungsaufwand und/oder die zu erwartenden
Kosten (vgl. § 44 Absatz 2 bis 5 GGO) des o. g. Gesetzentwurfs im
Vergleich zu der der jeweiligen Änderung vorausgegangenen
Entwurfsfassung (bitte konkret ausführen)?
Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Referentenentwurf hat ausschließlich im Rahmen der Ressortabstimmung
Änderungen erfahren; im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
5. Welche Gutachten, Studien, Expertisen, Untersuchungen, Prüfberichte
oder Ähnliches von welchen externen Dritten (bzw. ggf. von welchen
externen Dritten in Auftrag gegeben) wurden ggf. dem Gesetzentwurf als
Erkenntnisquelle zugrunde gelegt, und wo wurde dies ggf. offengelegt?
Bei der Erarbeitung von Regelungsvorschlägen wird auf die in der
Bundesregierung vorhandene Expertise zurückgegriffen. Soweit dabei einzelne
Studien, Unterlagen o. Ä. herausgehoben berücksichtigt werden, werden diese
regelmäßig in der Begründung erwähnt.
6. Welche vereinbarten dienstlichen Kontakte (alle nicht bloß zufälligen
oder privaten Gespräche und Treffen bei Veranstaltungen, Sitzungen,
Beratungen, Dienstreisen etc.) von Mitgliedern und/oder Vertreterinnen und
Vertretern der Bundesregierung (einschließlich Bundeskanzleramt) oder
der Bundesministerien mit externen Dritten haben im Zusammenhang
mit dem im Titel der Kleinen Anfrage genannten Gesetzesvorhaben mit
welchem Ergebnis bezogen auf den Regelungsinhalt des Gesetzentwurfs
stattgefunden (bitte tabellarisch mit Datum, Ort, teilnehmenden
Personen, für die Teilnehmenden die Ebene des zuständigen federführenden
Fachreferates ggf. mit anonymisierter Angabe aufführen)?
7. Inwieweit wurde ggf. der im Rahmen des zuvor genannten Kontakts
unterbreitete Vorschlag eines Dritten im Gesetzentwurf positiv
berücksichtigt, und wie ist dieser Umstand ggf. im Gesetzentwurf dokumentiert
worden (bitte einzeln ausführen)?
Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Wie in der Vorbemerkung der Bundesregierung ausgeführt, ist parlamentarische
Kontrolle politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle (BVerfGE
67, 100, 140). Das parlamentarische Informationsrecht steht zudem unter dem
Vorbehalt der Zumutbarkeit. Schon die Abfrage auf Leitungsebene hat bei einer
Gesamtbetrachtung der identischen, zwischen dem 19. Dezember 2018 und
dem 1. April 2021 beantworteten 270 Kleinen Anfragen die Grenzen der
Zumutbarkeit erheblich überschritten.
Die Bundesregierung hat insgesamt 82 Bundesminister und
Bundesministerinnen, Staatsminister und Staatsministerinnen, Parlamentarische Staatssekretäre
und Parlamentarische Staatssekretärinnen sowie Staatssekretäre und
Staatssekretärinnen. Für die zwischen dem 19. Dezember 2018 und dem 12. März 2019
beantworteten 57 Kleinen Anfragen bei 15 Ressorts wurden zunächst die
Termine sämtlicher Bundesministerinnen und Bundesminister, Parlamentarischer
Staatssekretärinnen und Parlamentarischer Staatssekretäre bzw.
Staatsministerinnen und Staatsminister und Staatssekretärinnen und Staatssekretären geprüft.
Hierfür waren daher bereits 4 674 Überprüfungen erforderlich.
Die Überprüfungen sind regelmäßig mit erheblichem Aufwand verbunden. Da
in Gesetzesvorhaben zumeist nicht nur eine, sondern mehrere Regelungen
getroffen werden, müssen die abgefragten Vorhaben zunächst auf ihre inhaltlichen
Bestandteile hin analysiert werden. Anschließend müssen die Akten
entsprechend auf mögliche Gespräche zu diesen Regelungsinhalten überprüft werden,
so dass in der Regel bereits bei der Überprüfung eines Termins zu einem
Vorhaben mehrere Personen eingebunden werden müssen. Dies nimmt erhebliche
Zeit in Anspruch. Gemäß den Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung
werden Gespräche jedoch in der Regel nur zu Themen geführt, die in der
Federführung des eigenen Ressorts liegen oder das eigene Ressort im besonderen
Maße betreffen. Entsprechend haben diese Überprüfungen bei Personen aus
den nicht federführenden oder fachlich nicht betroffenen Ressorts regelmäßig
Fehlanzeigen ergeben.
Gerade vor dem Hintergrund, dass hier nicht gezielt nach einer bestimmten
Regelung gefragt wird, sondern pauschal die gesamte Gesetzgebungstätigkeit der
Bundesregierung in dieser Legislaturperiode abgefragt wird, war ein fachlicher
Bezug der jeweiligen Personen zu fachfremden Gesetzesvorhaben teilweise
fernliegend. Daher werden nunmehr in der Antwort zu den Fragen 6 und 7 nur
noch die Akten des jeweils federführenden und der fachlich betroffenen
Ressorts sowie des Bundeskanzleramtes für den Zeitraum vom 14. März 2018
(Konstituierung der Bundesregierung) bis zum Kabinettbeschluss des
Gesetzentwurfs überprüft. Trotz der Änderung der Überprüfungspraxis waren in der
Zeit vom 13. März 2019 bis zum 1. April 2021 6 484 Überprüfungen
erforderlich. Seit Beginn der Legislaturperiode wurden folglich bisher insgesamt
11 158 Überprüfungen durchgeführt.
Für den gegenständlichen Gesetzentwurf wurden die Akten des federführenden
BMJV und der fachlich betroffenen Ressorts (hier: BMI, BMFSFJ) sowie des
Bundeskanzleramtes für den Zeitraum vom 14. März 2018 (Konstituierung der
Bundesregierung) bis 20. Januar 2021 (Kabinettbeschluss des Gesetzentwurfs)
überprüft.
Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche bzw. deren
Ergebnisse – einschließlich Telefonate – besteht nicht, und eine solche
umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu die
Vorbemerkung der Bundesregierung zu dieser Kleinen Anfrage sowie in der Antwort
auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache
18/1174). Zudem werden Gesprächsinhalte nicht protokolliert. Die
nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der
vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und
Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig.
Die Abfrage hat folgende Gespräche mit externen Dritten (nur Leitungsebene)
bezogen auf den Regelungsgegenstand des Referentenentwurfs ergeben:
Vertreter/Vertreterin
der Bundesregierung
Datum Ort Teilnehmer/Teilnehmerin extern
Bundesministerin
der Justiz und für Verbraucherschutz
Katarina Barley/Christine Lambrecht
26.04. 2018 Berlin Gespräch mit Prälat Dr. Karl Jüsten,
Leiter des Kommissariats der
Deutschen Bischöfe
25. 06. 2018 Berlin Gespräch mit UNICEF
18.01.2019 Hamburg Fachtagung Deutscher
Kinderschutzbund – 65. Geburtstag
25.11.2019 Berlin Gespräch mit Aktionsbündnis
Kinderechte/Teilnehmende:
Deutschen Kinderschutzbund
Bundesverband: Präsident Heinz Hilgers,
Bundesgeschäftsführerin Cordula
Lasner-Tietze,
Deutschen Kinderhilfswerk:
Vizepräsidentin Anne Lütkes,
Projektreferentin für Kinderrechte Linda Zaiane,
UNICEF: Vorsitzender Georg Graf
Waldersee, Leiter der Abteilung
Kinderrechte Dr. Sebastian Sedlmayr,
Deutsche Liga für das Kind:
Präsidentin Prof. Dr. Sabine Walper,
Geschäftsführer Prof. Dr. phil. Jörg
Maywald.
19.11.2019 Berlin Frau Prof Dr. Beate Rudolf;
Direktorin des Deutschen Institutes für
Menschenrechte und Frau Dr. Petra
Follmar-Otto; Leiterin der Abt.
Menschenrechtspolitik Inland/Europa im
Deutschen Institutes für
Menschenrechte
04.12.2019 Berlin Abendessen BMJV – DAV
(Kinderrechte ins GG als eines der Themen)
Frau Bundesministerin für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend
Franziska Giffey
22.04.2018 Wiesbaden Herrn Heinz Hilgers, Präsident
Deutscher Kinderschutzbund e.V. (DKSB)
13.08.2018 Berlin Frau Prof Beate. Rudolf, Direktorin
des Deutschen Institutes für
Menschenrechte e.V.
Frau Dr. Petra Follmar-Otto, Leiterin
Abt. Menschenrechtspolitik,
Deutschen Institutes für Menschenrechte
e.V.
16.08.2018 Berlin Eva Herlitz (Buddy Bear Help e.V.)
und Ann-Katrin Fahrenkamp
(Leiterin UNICEF-Arbeitsgruppe Berlin)
20.08.2018 Berlin Berufsverband der Kinder- und
Jugendärzte: Herrn Dr. Thomas
Fischbach, Präsident,
Frau Dr. Sigrid Peter, Vizepräsidentin.
Vertreter/Vertreterin
der Bundesregierung
Datum Ort Teilnehmer/Teilnehmerin extern
04.12.2018 Berlin Folgende Mitglieder des
Aktionsbündnis Kinderrechte:
Prof. Dr. Sabine Walper, Präsidentin
der Deutschen Liga für das Kind,
Georg Graf Waldersee, Vorsitzender
des Deutschen Komitees für UNICEF
Dr. Sebastian Sedlmayr, Leiter
Abteilung Kinderrechte und Bildung,
Deutsches Komitee für UNICEF,
Heinz Hilgers, Präsident des
Deutschen Kinderschutzbundes,
Anne Lütkes, Vizepräsidentin des
Deutschen Kinderhilfswerkes,
Holger Hofmann,
Bundesgeschäftsführer des Deutschen
Kinderhilfswerkes.
21.06.2019 Dortmund Herrn Jörg Lüssem, Bundesvorstand
der Johanniter-Unfall-Hilfe,
Herrn Thomas Mähnert,
Bundesvorstand der Johanniter-Unfall-Hilfe.
08.11.2019 Berlin Folgende Mitglieder des
Bundesverbands des Deutschen
Kinderschutzbunds:
Heinz Hilgers, Präsident,
Sabine Andresen, Vizepräsidentin,
Ekin Deligöz, Vizepräsidentin,
Rolf Himmelsbach, Schatzmeister,
Beate Naake, Schriftführerin,
Heidi Schmieding, Beisitzerin,
Joachim Türk, Beisitzer,
Cordula Lasner-Tietze,
Bundesgeschäftsführerin,
Juliane Wlodarczak,
Ansprechpartnerin Presse.
30.01.2020 Berlin Mitglieder des Geschäftsführenden
Hauptvorstandes der Gewerkschaft
Erziehung und Wissenschaft (GEW)
und 16 Landesvorsitzende der GEW,
u. a.:
Frau Marlis Tepe, Vorsitzende,
Herrn Dr. Andreas Keller,
Stellvertretender Vorsitzender,
Frau Petra Grundmann,
Schatzmeisterin,
Frau Frauke Gützkow,
Herrn Daniel Merbitz,
Herrn Björn Köhler,
Frau Dr. Ilka Hoffmann,
Herrn Ansgar Klinger,
Herrn Jürgen Schmidt,
Herrn Ulf Rödde.
Vertreter/Vertreterin
der Bundesregierung
Datum Ort Teilnehmer/Teilnehmerin extern
10.02.2020 Berlin Frau Marie-Louise Coleiro Preca,
Präsidentin Eurochild,
Frau Jana Hainsworth,
Generalsekretärin Eurochild.
17.02.2020 Berlin Herr Georg Graf Waldersee,
Vorsitzender des Deutschen Komitees für
UNICEF,
Herrn Dr. Sebastian Sedlmayr, AL
Kinderrechte/Bildung des Deutschen
Komitees für UNICEF.
15.01.2021 Berlin Frau Susanna Karawanskij,
Präsidentin Volkssolidarität,
Herrn Alexander Lohse,
Bundesgeschäftsführer Volkssolidarität.
Frau Parlamentarische Staatssekretärin
im Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend Caren Marks
10.10.2018 Berlin Folgende Mitglieder der Deutschen
Liga für das Kind:
Frau Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit,
Kuratoriumsvorsitzende und
Ehrenpräsidentin,
Frau Prof. Sabine Walper,
Präsidentin,
Herr Prof. Jörg Maywald,
Geschäftsführer.
22.11.2018 Berlin Folgende Mitglieder der National
Coalition, Netzwerk zur Umsetzung der
UN-Kinderrechtskonvention:
Herr Thomas Oppermann,
Vizepräsident des Deutschen Bundestages,
Schirmherr der National Coalition,
Herr Prof. Dr. Jörg Maywald,
Sprecher der National Coalition,
Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit,
Jusitzsenatiorin a.D., Mitglied im Beirat
der National Coalition Deutschland,
Luise Pfütze, Sprecherin der National
Coalition Deutschland.
Frau Staatssekretärin im
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend Juliane Seifert
22.08.2018 Berlin Folgende Mitglieder desDeutschen
Kinderhilfswerks (DKHW):
Herrn Thomas Krüger, Präsident des
DKHW,
Frau Anne Lütkes, Vizepräsidentin
des DKHW,
Herrn Holger Hofmann,
Bundesgeschäftsführer des DKHW.
03.03.2020 Berlin Herr Heinz Hilgers, Präsident des
Deutschen Kinderschutzbunds
(telefonisch)
Herr Staatssekretär im
Bundesministerium des Inneren Dr. Helmut Teichmann
02.07. 2020 Berlin Treffen mit Christian Schneider
(Geschäftsführer UNICEF Deutschland)
und Georg Graf Waldersee
(Vorsitzender UNICEF Deutschland).
8. Wann wurde ggf. das Beteiligungsverfahren nach § 47 Absatz 3 GGO
begonnen, und welche Frist wurde dabei zur Abgabe der Stellungnahme
gesetzt (bitte die Anzahl der Werktage zwischen dem Datum der
Zuleitung und des Fristablaufs angeben)?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
9. Wurden bestimmten Verbänden oder externen Dritten noch vor der
formalen Beteiligung nach § 47 Absatz 3 GGO die Vorentwürfe, Eckpunkte
oder ähnliche Vorarbeiten zu dem im Titel der Kleinen Anfrage
genannten Gesetzesvorhaben zugeleitet, und wenn ja, welchen, und wann?
Auf die Antworten zu Fragen 1 und 2 wird verwiesen.
10. Wann wurde ggf. die Unterrichtung gemäß § 48 Absatz 1 und 2 GGO
jeweils durchgeführt?
Die Bundesländer wurden am 19. Januar 2021 unterrichtet.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]