[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Petra Sitte,
Friedrich Straetmanns, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/28660 –
Einflussnahme von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf den
Gesetzentwurf der Bundesregierung – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur
Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme
(Bundesratsdrucksache 16/21)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Einflussnahme von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf
den Inhalt eines Gesetzentwurfs geschieht nicht nur im Deutschen Bundestag,
sondern sie vollzieht sich auch beim Verfassungsorgan Bundesregierung, etwa
in den einzelnen Bundesministerien. Dort haben schon in den Beteiligungs-
und Anhörungsverfahren gemäß den Vorschriften der Gemeinsamen
Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO), aber auch darüber hinaus
Verbände und sonstige Personen außerhalb der Bundesregierung als
Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter (im weiteren Text: externe Dritte)
Möglichkeiten der Beeinflussung des Inhalts der gesetzlichen
Regelungsvorschläge.
Grundsätzlich sind der Austausch der Bundesregierung mit externen Dritten
und die Kenntnis, Abwägung und ggf. Berücksichtigung der im Laufe der
Erstellung von Gesetzentwürfen geäußerten Stellungnahmen und enthaltenen
alternativen Formulierungen nicht falsch, sondern ganz im Gegenteil: Das ist
sogar wichtig. Die Bundesregierung kann und soll sich mit den in der
Gesellschaft vorhandenen Auffassungen, Positionen und Interessen
auseinandersetzen und diese im Rahmen der Erstellung von Gesetzentwürfen als
Initiativberechtigte i. S. d. Artikels 76 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) ggf.
berücksichtigen.
Dies muss nur für den Deutschen Bundestag als Gesetzgebungsorgan und
nicht zuletzt auch für die Öffentlichkeit ersichtlich sein. „Die parlamentarische
Demokratie basiert auf dem Vertrauen des Volkes; Vertrauen ohne
Transparenz, die erlaubt zu verfolgen, was politisch geschieht, ist nicht möglich.“
(BVerfGE 40, 296 (327)). Darüber hinaus sollten die unterschiedlichen
gesellschaftlichen Positionen nach Auffassung der Fragestellerinnen und
Fragesteller grundsätzlich gleiches Gehör bei der Bundesregierung finden.
Die Mitglieder des Deutschen Bundestages wissen nach Einschätzung der
Fragestellerinnen und Fragesteller wenig Konkretes über die Erkenntnisquellen
Deutscher Bundestag Drucksache 19/29700
19. Wahlperiode 17.05.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 17. Mai 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit
informationstechnischer Systeme (Bundesratsdrucksache 16/21), die ggf. durch externe
Dritte im Prozess der Erstellung des Gesetzentwurfs eingeführt wurden und
auf denen die konkreten Regelungsvorschläge ggf. beruhen. Der Deutsche
Bundestag hat jedoch ein gewichtiges Interesse daran, die Übernahme bzw.
Berücksichtigung der Vorschläge oder Stellungnahmen externer Dritter in dem
Gesetzentwurf zu kennen. Zu der Bewertung eines konkreten
Regelungsvorschlages gehört schließlich auch die Kenntnis, welchen spezifischen
Interessen und Zielen er dient. Nur so kann umfassend ermessen werden, ob das
Regelungsziel geteilt wird und ob die Regelung dafür unter Berücksichtigung
aller vorliegenden Informationen geeignet, erforderlich und angemessen ist.
Der Deutsche Bundestag kann nach Auffassung der Fragestellerinnen und
Fragesteller erwarten, dass die Bundesregierung von sich aus offenlegt, auf der
Stellungnahme oder Forderung welches externen Dritten ein konkreter
gesetzlicher Regelungsvorschlag ggf. beruht und ob ggf. ein Mitglied oder ein
Vertreter der Bundesregierung persönliche finanzielle Vorteile aus der
Berücksichtigung hat.
Es ist kein Grund ersichtlich, die Kenntnis dieser Umstände dem
Gesetzgebungsorgan vorzuenthalten. Es ist vorauszusetzen, dass die Bundesregierung
nichts zu verbergen hat. Die Fragestellerinnen und Fragesteller gehen davon
aus, dass die Bundesregierung das berechtigte Interesse der Öffentlichkeit und
der Fragestellerinnen und Fragesteller sowie des Deutschen Bundestages auf
substanziierte Informationen achtet. Sie erwarten, dass die Bundesregierung
insbesondere zu den Fragen 3 und 4, soweit Änderungen des Gesetzentwurfs
nach der Verbändeanhörung vorgenommen worden sind, diese einzeln benennt
und genau begründet.
Der bloße Verweis auf den Vergleich der verschiedenen Fassungen der
Gesetzentwürfe der Bundesregierung mit den in der sog. Verbändeanhörung
eingegangenen Stellungnahmen missachtete nach Auffassung der Fragestellerinnen
und Fragesteller das parlamentarische Fragerecht.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung ist bestrebt, Regierungshandeln transparent und damit für
die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar zu gestalten. Daher hat sich die
Bundesrepublik Deutschland im Dezember 2016 der internationalen Initiative
„Open Government Partnership“ angeschlossen, um die Transparenz des
Regierungshandelns für die Bürger weiter zu erhöhen.
Das Bundeskabinett hat am 15. November 2018 eine „Vereinbarung zur
Erhöhung der Transparenz in Gesetzgebungsverfahren“ getroffen. Hierdurch soll die
bereits in der 18. Legislaturperiode erprobte Praxis fortgesetzt werden, Gesetz-
und Verordnungsentwürfe in der Form, in der sie in eine etwaige
Verbändebeteiligung gegangen sind sowie den von der Bundesregierung beschlossenen
Gesetzentwurf der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Vereinbarung ist
unter folgendem Link abrufbar:
https://www.bundesregierung.de/resource/blob/97
5226/1557560/3eb272d7adece1680649212178782fdb/2018-11-15-transparenz-
gesetzgebungsverfahren-data.pdf?download=1.
Daneben ist vereinbart, zusätzlich die Stellungnahmen aus der
Verbändeanhörung (§ 47 Absatz 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der
Bundesministerien (GGO)) zu veröffentlichen. Bis zur Errichtung einer zentralen Plattform
wird die Veröffentlichung über die Internetseiten der jeweiligen Ressorts
erfolgen, auf die auch vom zentralen Internetauftritt der Bundesregierung aus
verlinkt wird. Darüber hinaus weist die Bundesregierung darauf hin, dass der
weitere Verlauf des jeweiligen Rechtsetzungsvorhabens auf der Internetseite des
Gemeinsamen Dokumentations- und Informationssystems von Bundestag und
Bundesrat recherchiert werden kann. Öffentlich bereitgestellte Informationen
machen Regierungshandeln besser nachvollziehbar.
Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und
Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister
sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im
Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren
aller gesellschaftlichen Gruppen. Dies schließt Kontakte ein, die aktuelle
Gesetzentwürfe zum Thema haben. Unter diesen ständigen Austausch fallen
Gespräche und auch Kommunikation in anderen Formen (schriftlich, elektronisch,
telefonisch). Sie haben nicht, wie die Fragestellung möglicherweise andeutet,
typischerweise einen lobbyistisch geprägten Hintergrund. Es ist weder rechtlich
geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden
öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten (z. B.
sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen und Termine nebst Teilnehmerinnen und
Teilnehmern) vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber
zu erstellen oder zu pflegen.
Parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirklicht den
Grundsatz der Gewaltenteilung. Die Gewaltenteilung stellt aber nicht nur den
Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle dar.
Parlamentarische Kontrolle ist politische Kontrolle, nicht administrative
Überkontrolle (BVerfGE 67, 100 (140)). Parlamentarische Kontrolle kann die
Regierungsfunktion auch stören und bedarf daher der Begrenzung auf ein
funktionsverträgliches Maß (vgl. BVerfGE 110, 199 (219); 124, 78 (122); 137, 185
(250)).
Die Fragesteller haben eine Vielzahl von identischen Kleinen Anfragen zu
verschiedenen Gesetzentwürfen der Bundesregierung gestellt, deren Auswahl
soweit erkennbar als eher zufällig erscheint. Die Grenze zur administrativen
Überkontrolle ist angesichts des Umfangs der Überprüfung der aktuellen
Gesetzgebungstätigkeit und der Detailtiefe von einzelnen Fragen aus Sicht der
Bundesregierung erreicht. Die Bundesregierung geht davon aus, dass dem
Informationsbedürfnis der Fragesteller künftig durch die Veröffentlichung der
Gesetz- und Verordnungsentwürfe sowie der Stellungnahmen aus der
Verbändeanhörung auf den Internetseiten der jeweiligen Ressorts Genüge getan ist.
1. Welche externen Dritten wurden bei dem o. g. Gesetzentwurf in der
Verbändeanhörung gemäß § 47 Absatz 3 GGO beteiligt (bitte einzeln
aufzählen)?
2. Welche Stellungnahmen oder sonstigen Schreiben mit Bezug zum Inhalt
des im Titel der Kleinen Anfrage genannten Gesetzesvorhabens sind bei
der Bundesregierung eingegangen, und wo sind diese jeweils ggf. von
der Bundesregierung konkret veröffentlicht worden (bitte mit Angabe der
bzw. des Einreichenden; des Eingangsdatums; des Empfängers und des
Standes des Gesetzesvorhabens; ggf. Ort der Veröffentlichung mit
genauer Angabe der konkreten Internetadresse auflisten)?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Bei der Erarbeitung des Referentenentwurfs zum fragegegenständlichen Gesetz
wurden die betroffenen Fachkreise und Verbände beteiligt (§ 47 Absatz 3
GGO).
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat am 1.
Dezember 2020 einen Diskussionsentwurf des Gesetzentwurfs veröffentlicht.
Soweit der Veröffentlichung nicht widersprochen wurde, sind die Stellungnahmen
auf der Internetseite des BMI veröffentlicht unter:
https://www.bmi.bund.de/Sh
aredDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/entwurf-zweites-it-sicherheitsgeset
z.html.
Im Rahmen der Verbändeanhörung vom 9. Dezember 2021 (§ 47 Absatz 3
GGO) sind folgende Verbände und Fachkreise beteiligt worden und
Stellungnahmen eingegangen:
Verbände Datum
Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft e.V. 10.12.2020
ALM – Akkreditierte Labore in der Medizin eV.
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen e.V.
AVM Computersysteme Vertriebs GmbH 10.12.2020
Bundesverband der Deutschen Entsorgungs- Wasser- und
Rohstoffwirtschaft e. V.
BIG direkt gesund KdöR
Blutspendedienst West gGmbH
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V.
Bundesärztekammer 10.12.2020
Bundesverband Breitbandkommunikation e.V.
Bundesverband Glasfaseranschluss e.V.
Verband der Anbieter von Telekommunikations- und
Mehrwertdiensten e.V.
10.12.2020
Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V.
Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt e.V.
Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaft e.V.
Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. 10.12.2020
Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V.
Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und
Verteidigungsindustrie e.V.
09.12.2020
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und
Raiffeisenbanken e.V.
Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft e.V.
Bundesverband der electronic cash Netzbetreiber e.V.
Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.
Bundesverband der Krankenhaus-IT-Leiterinnen/Leiter KH-IT
e.V.
Bundesverband der Partnerwerkstätten e.V. 10.12.2020
Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V.
Bundesverband der Sicherheitswirtschaft Wirtschaft- und
Arbeitgeberverband e.V.
Bundesverband der Sicherheitswirtschaft Wirtschaft- und
Arbeitgeberverband e.V.
Bundesverband der Wertpapierfirmen e.V.
Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandles e.V.
Handelsverband Deutschland – HDE e.V.
10.12.2020
Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e.V.
Bundesverband Deutscher Banken e.V.
Bundesverband Deutscher Gewerkschaftsbund 10.12.2020
Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.
Bundesverband Deutscher Postdienstleister e.V.
Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V.
Bundesverband Deutscher Vermögensberater e.V.
Bundesverband Digitaler Wirtschaft e.V.
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V.
Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und
neue Medien e.V.
10.12.2020
Bundesverband IT-Mittelstand e.V.
Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) 09.12.2020
Verbände Datum
Bundesverband mittelständische Mineralölunternehmen e.V. 10.12.2020
Bundesverband mittelständische Wirtschaft,
Unternehmerverband Deutschlands e.V.
09.12.2020
Bundesverband Öffentlicher Binnenhäfen e.V.
Bundesverband Paket und Expresslogistik
Bundesverband Professioneller Mobilfunk e.V.
Bundesverband Spedition und Logistik e.V. 10.12.2020
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. 10.12.2020
Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. 10.12.2020
Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V.
Bundesvereinigung deutscher Geld- und Wertdienste e.V.
BVMed – Bundesverband Medizintechnologie e.V.
COT Legal 09.12.2020
DEKRA e.V. 10.12.2020
Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik e.V.
Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik
Informationstechnik in DIN und VDE e.V.
10.12.2020
Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. 10.12.2020
Deutsche Stiftung Organtransplantation SdbR
Deutsche Telekom AG 10.12.2020
Deutsche Vereinte Gesellschaft für Klinische Chemie und
Laboratoriumsmedizin e.V.
Deutscher Bund der verbandlichen Wasserwirtschaft e.V.
Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.
Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V.
Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. 10.12.2020
Deutsches Institut für Normung e.V. 10.12.2020
Deutsches Verkehrsforum e.V. 10.12.2020
DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser
und Abfall e.V.
eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. 10.12.2020
EHI Retail Institute e.V.
GERMAN DATACENTER ASSOCIATION e.V.
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. 10.12.2020
Gesellschaft für Informatik e.V. 09.12.2020
Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte
GmbH
GKV – Spitzenverband KdöR
Interessengemeinschaft der Thermischen
Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V.
10.12.2020
Interessenverband mofair e.V.
Kassenärztliche Bundesvereinigung KdöR
logistic-natives e.V. 13.12.2020
Mineralölwirtschaftsverband e.V.
Mineralölwirtschaftsverband e.V. 10.12.2020
Mittelständische Energiewirtschaft e.V. 10.12.2020
Verband der privaten Krankenversicherungen e.V.
Pro Generika e.V.
Spitzenverband Bund der Krankenkassen KdöR 11.12.2020
Stiftung für Pathobiochemie und Molekulare Diagnostik
Stiftung Neue Verantwortung e.V. 09.12.2020
Telefónica Germany GmbH & Co. OHG 10.12.2020
Unabhängiger Tanklagerverband e.V. 10.12.2020
Verbände Datum
UP KRITIS 10.12.2020
VATM – Verband der Anbieter von Telekommunikations- und
Mehrwertdiensten e.V.
VDE Verband der Elektrotechnik, Elektronik und
Informationstechnik e.V.
Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V.
Verband der TÜV e.V.
Verband der Automobilindustrie e.V. 09.12.2020
Verband der Chemischen Industrie e.V.
Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V.
VUD Verband der Universitätsklinika Deutschlands e.V.
Verband Deutscher Reeder
Verband deutscher Verkehrsunternehmen e.V.
Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V.
Verband kommunaler Unternehmen e.V. 10.12.2020
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. 19.01.2021
VOICE – Bundesverband der IT Anwender e.V.
Wirtschaftsrat der CDU e.V. 10.12.2020
Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.V.
Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe e.V. 09.12.2020
ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik und Elektroindustrie e.V.
3. Welche Vorschläge aus der Stellungnahme eines Dritten wurden durch
die Bundesregierung ggf. inwieweit übernommen, und warum?
4. Welche der aufgeführten Änderungen gegenüber der jeweils vorherigen
Fassung des o. g. Gesetzentwurfs führen ggf. nach Auffassung der
Bundesregierung zu welchem konkreten Unterschied im Hinblick auf
den zu erwartenden Erfüllungsaufwand und/oder die zu erwartenden
Kosten (vgl. § 44 Absatz 2 bis 5 GGO) des o. g. Gesetzentwurfs im
Vergleich zu der der jeweiligen Änderung vorausgegangenen
Entwurfsfassung (bitte konkret ausführen)?
Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Referentenentwurf hat im Rahmen der Ressortabstimmung sowie der
Länder- und Verbändeanhörung Änderungen erfahren. Es ist üblich und Sinn
und Zweck dieser Beteiligungen, dass die vorgetragenen Argumente im
Rahmen einer Gesamtabwägung und unter Berücksichtigung der politischen
Zielsetzung in die weiteren Überlegungen zum Vorhaben einfließen können.
Referentenentwürfe, Stellungnahmen von Verbänden sowie die Gesetzentwürfe
werden auf der Internetseite des federführenden Ressorts (hier: BMI)
sukzessive veröffentlicht (s. Antwort zu den Fragen 1 und 2). Die vorgenommenen
Änderungen sind daher transparent nachvollziehbar. Die Bundesregierung weist in
diesem Zusammenhang darauf hin, dass es nicht Bestandteil der
parlamentarischen Kontrollfunktion ist, frei verfügbare Informationen durch die
Bundesregierung zusammentragen und anschaulich aufbereiten zu lassen.
5. Welche Gutachten, Studien, Expertisen, Untersuchungen, Prüfberichte
oder Ähnliches von welchen externen Dritten (bzw. ggf. von welchen
externen Dritten in Auftrag gegeben) wurden ggf. dem Gesetzentwurf als
Erkenntnisquelle zugrunde gelegt, und wo wurde dies ggf. offengelegt?
Bei der Erarbeitung von Regelungsvorschlägen wird auf die in der
Bundesregierung vorhandene Expertise zurückgegriffen. Soweit dabei einzelne
Studien, Unterlagen o. Ä. herausgehoben berücksichtigt werden, werden diese
regelmäßig in der Begründung erwähnt.
6. Welche vereinbarten dienstlichen Kontakte (alle nicht bloß zufälligen
oder privaten Gespräche und Treffen bei Veranstaltungen, Sitzungen,
Beratungen, Dienstreisen etc.) von Mitgliedern und/oder Vertreterinnen und
Vertretern der Bundesregierung (einschließlich Bundeskanzleramt) oder
der Bundesministerien mit externen Dritten haben im Zusammenhang
mit dem im Titel der Kleinen Anfrage genannten Gesetzesvorhaben mit
welchem Ergebnis bezogen auf den Regelungsinhalt des Gesetzentwurfs
stattgefunden (bitte tabellarisch mit Datum, Ort, teilnehmenden
Personen, für die Teilnehmenden die Ebene des zuständigen federführenden
Fachreferates ggf. mit anonymisierter Angabe aufführen)?
7. Inwieweit wurde ggf. der im Rahmen des zuvor genannten Kontakts
unterbreitete Vorschlag eines Dritten im Gesetzentwurf positiv
berücksichtigt, und wie ist dieser Umstand ggf. im Gesetzentwurf dokumentiert
worden (bitte einzeln ausführen)?
Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Wie in der Vorbemerkung der Bundesregierung ausgeführt ist parlamentarische
Kontrolle politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle (BVerfGE
67, 100, 140). Das parlamentarische Informationsrecht steht zudem unter dem
Vorbehalt der Zumutbarkeit. Schon die Abfrage auf Leitungsebene hat bei einer
Gesamtbetrachtung der identischen, zwischen dem 19. Dezember 2018 und
dem 1. April 2021 beantworteten 270 Kleinen Anfragen die Grenzen der
Zumutbarkeit erheblich überschritten.
Die Bundesregierung hat insgesamt 82 Bundesminister und
Bundesministerinnen, Staatsminister und Staatsministerinnen, Parlamentarische Staatssekretäre
und Parlamentarische Staatssekretärinnen sowie Staatssekretäre und
Staatssekretärinnen. Für die zwischen dem 19. Dezember 2018 und dem 12. März 2019
beantworteten 57 Kleinen Anfragen bei 15 Ressorts wurden zunächst die
Termine sämtlicher Bundesministerinnen und Bundesminister, Parlamentarischer
Staatssekretärinnen und Parlamentarischer Staatssekretäre bzw.
Staatsministerinnen und Staatsminister und Staatssekretärinnen und Staatssekretären geprüft.
Hierfür waren daher bereits 4 674 Überprüfungen erforderlich.
Die Überprüfungen sind regelmäßig mit erheblichem Aufwand verbunden. Da
in Gesetzesvorhaben zumeist nicht nur eine, sondern mehrere Regelungen
getroffen werden, müssen die abgefragten Vorhaben zunächst auf ihre inhaltlichen
Bestandteile hin analysiert werden. Anschließend müssen die Akten
entsprechend auf mögliche Gespräche zu diesen Regelungsinhalten überprüft werden,
so dass in der Regel bereits bei der Überprüfung eines Termins zu einem
Vorhaben mehrere Personen eingebunden werden müssen. Dies nimmt erhebliche
Zeit in Anspruch. Gemäß den Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung
werden Gespräche jedoch in der Regel nur zu Themen geführt, die in der
Federführung des eigenen Ressorts liegen oder das eigene Ressort im besonderen
Maße betreffen. Entsprechend haben diese Überprüfungen bei Personen aus
den nicht federführenden oder fachlich nicht betroffenen Ressorts regelmäßig
Fehlanzeigen ergeben.
Gerade vor dem Hintergrund, dass hier nicht gezielt nach einer bestimmten
Regelung gefragt wird, sondern pauschal die gesamte Gesetzgebungstätigkeit der
Bundesregierung in dieser Legislaturperiode abgefragt wird, war ein fachlicher
Bezug der jeweiligen Personen zu fachfremden Gesetzesvorhaben teilweise
fernliegend. Daher werden nunmehr in der Antwort zu den Fragen 6 und 7 nur
noch die Akten des jeweils federführenden und der fachlich betroffenen
Ressorts sowie des Bundeskanzleramtes für den Zeitraum vom 14. März 2018
(Konstituierung der Bundesregierung) bis zum Kabinettbeschluss des
Gesetzentwurfs überprüft. Trotz der Änderung der Überprüfungspraxis waren in der
Zeit vom 13. März 2019 bis zum 1. April 2021 6 484 Überprüfungen
erforderlich. Seit Beginn der Legislaturperiode wurden folglich bisher insgesamt
11 158 Überprüfungen durchgeführt.
Für den gegenständlichen Gesetzentwurf wurden die Akten des federführenden
(BMI) und der übrigen Ressorts sowie des Bundeskanzleramtes für den
Zeitraum vom 14. März 2018 (Konstituierung der Bundesregierung) bis 16.
Dezember 2020 (Kabinettbeschluss des Gesetzentwurfs) überprüft.
Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche bzw. deren
Ergebnisse – einschließlich Telefonate – besteht nicht, und eine solche
umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu die
Vorbemerkung der Bundesregierung zu dieser Kleinen Anfrage sowie in ihrer
Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/1174). Zudem werden Gesprächsinhalte nicht protokolliert. Die
nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der
Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und
Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig.
Die Abfrage hat folgende Gespräche mit externen Dritten (nur Leitungsebene)
bezogen auf den Regelungsgegenstand des Referentenentwurfs ergeben
(Vertreterinnen und Vertreter der Verbände unterhalb der Leitungsebene werden aus
Gründen des Datenschutzes ohne Klarnamen angegeben):
Vertreter/Vertreterin der Bundesregierung Datum Ort Teilnehmer/Teilnehmerin
Bundesminister Horst Seehofer BMI 21.06.2018 Berlin Prof. Dieter Kempf, BDI-Präsident
Dr. Joachim Lang, BDI-
Hauptgeschäftsführer
Iris Plöger, Mitglied der BDI-
Hauptgeschäftsführung
Staatssekretär Gerd Billen a. D.
Staatssekretär Klaus Vitt a.D.
BMJV
BMI
04.01.2019 Berlin Constanze Kurz, Sprecherin Chaos
Computer Club e.V.
Staatssekretär Klaus Vitt a. D.
Staatssekretär Gerd Billen a. D.
Staatssekretär Benedikt
Zimmer
Staatssekretär Dr. Ulrich
Nußbaum
Staatssekretär Werner Gatzer
BMI
BMJV
BMVg
BMWi
BMF
17.01.2019 Berlin Sitzung des Nationalen Cyber-
Sicherheitsrates mit folgenden
Teilnehmern außerhalb der
Bundesregierung:
Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom
BDI
BDI
DIHK
Thomas Tschersich, UP KRITIS
Dr. Kay Ruge, BV kommunaler
Spitzenverbände
Heino Sauerbrey, BV kommunaler
Spitzenverbände
Staatsministerin Dorothee Bär BKAmt 08.09.2019 Berlin Hr. Amon, Präsident Qualcomm
Vertreter/Vertreterin der Bundesregierung Datum Ort Teilnehmer/Teilnehmerin
Staatssekretär Prof. Dr. Wolf-
Dieter Lukas
BMBF 18.09.2019 Berlin Sitzung des Nationalen Cyber-
Sicherheitsrates mit folgenden
Teilnehmern außerhalb der
Bundesregierung:
Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom
BDI
DIHK
Thomas Tschersich, UP KRITIS
Heino Sauerbrey, BV kommunaler
Spitzenverbände
Staatssekretär Gerd Billen a. D.
Staatssekretär Klaus Vitt a. D.
BMJV
BMI
09.10.2019 Berlin Bitkom
Dr. Michael Littger, Geschäftsführer
Deutschland sicher im Netz e.V.
Facebook Germany GmbH
Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft e.V.
mobilsicher.de
Patrik Löhr, Inhaber Posteo e.K.
Stiftung Neue Verantwortung
United Internet AG
Klaus Müller, Vorstand
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Bundesminister Prof. Dr. Helge
Braun
BKAmt 06.11.2019 Berlin Terry Halvorsen, Chief Information
Officer and Executive Vice President
im Bereich Business to Government
von Samsung Electronics
Barbara Hoffman, VP Global Strategic
Operations Government
Klaus-Peter Treche, Freier Mitarbeiter
Samsung Electronics
Bundeskanzlerin Dr. Angela
Merkel
BKAmt 13.11.2020 Berlin José María Álvarez-Pallete López,
CEO Telefónica S.A.
Marcus Haas, CEO Telefònica
Deutschland Holding AG
Pablo de Caravajol Gonzalez, General
Counsel Telefonica S.A.
Bundesminister Prof. Dr. Helge
Braun
BKAmt 25.11.2019 Berlin Marcus Haas, CEO Telefònica
Deutschland Holding AG
Valentina Daiber, Mitglied des
Vorstands der Telefónica Deutschland
Holding AG
Staatssekretär Gerd Billen a. D. BMJV 10.12.2019 Berlin Prof. Cass R. Sunstein, Harvard
University
Prof. Lucia A. Reisch, Copenhagen
Business School
Vertreter/Vertreterin der Bundesregierung Datum Ort Teilnehmer/Teilnehmerin
Staatssekretär Klaus Vitt a. D.
Staatssekretär Gerd Billen a. D.
Staatssekretär Dr. Ulrich
Nußbaum
BMI
BMJV
BMWi
12.12.2019 Berlin Sitzung des Nationalen Cyber-
Sicherheitsrates mit folgenden
Teilnehmern außerhalb der
Bundesregierung:
Susanne Dehmel, Bitkom e.V.,
Mitglied der Geschäftsleitung BDI
DIHK
Thomas Tschersich, UP KRITIS
BV kommunaler Spitzenverbände
BV kommunaler Spitzenverbände
Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Uni
Kassel
Prof. Dr. Claudia Eckert, Fraunhofer-
Institut
Dr. Marie Luise Wolff, BDEW
Bundeskanzlerin Dr. Angela
Merkel
Bundesminister Prof. Dr. Helge
Braun
Staatssekretär Klaus Vitt a. D.
BKAmt 13.02.2020 Berlin Börje Ekholm, Präsident und CEO von
Ericsson
Rajeev Suri, CEO und Geschäftsführer
von Nokia
Stefan Koetz, Vorsitzender der
Geschäftsführung der Ericsson GmbH
Hans-Jürgen Bill, Senior Advisor to
the CEO Nokia
Bundeskanzlerin Dr. Angela
Merkel
Bundesminister Prof. Dr. Helge
Braun
Staatssekretär Klaus Vitt a. D.
BKAmt
BMI
14.02.2020 Berlin Timotheus Höttges,
Vorstandsvorsitzender Deutsche Telekom AG
Claudia Nemat, Mitglied des
Vorstands der Deutsche Telekom AG
Marcus Haas, CEO Telefònica
Deutschland Holding AG
Dr. Hannes Ametsreiter, CEO
Vodafone
Gerhard Mack, CTO Vodafone
Deutschland
Valentina Daiber, Mitglied des
Vorstands der Telefónica Deutschland
Staatsministerin Dorothee Bär BKAmt 14. –
16.02.2020
München Münchner Sicherheitskonferenz 2020
Bundesminister Olaf Scholz BMF 11.03.2020 Berlin Timotheus Höttges,
Vorstandsvorsitzender Telekom AG
Bundesminister Prof. Dr. Helge
Braun
BKAmt 01.04.2020 Telefonat Gespräch mit BITKOM-Präsidium,
u. a. Teilnehmer
Marcus Haas, CEO Telefònica
Deutschland Holding AG
Dr. Dirk Wössner, Deutsche Telekom
AG
Bundesminister Prof. Dr. Helge
Braun
BKAmt 03.07.2020
Videokonferenz
Claudia Nemat, Vorstand für
Innovation und Technologie Deutsche Telekom
AG
Staatssekretär Prof.
Dr. Christian Kastrop
BMJV 15.07.2020 Berlin Dr. Dirk Stenkamp, Präsident Verband
der TÜV e.V.
Bundesminister Prof. Dr. Helge
Braun
BKAmt 16.07.2020 Telefonat Timotheus Höttges,
Vorstandsvorsitzender Deutsche Telekom AG
Bundesminister Prof. Dr. Helge
Braun
BKAmt 28.07.2020
Videokonferenz
Christian Klein, CEO SAP
Vertreter/Vertreterin der Bundesregierung Datum Ort Teilnehmer/Teilnehmerin
Bundesminister Olaf Scholz
Staatssekretär Werner Gatzer
BMF 07.08.2020 Berlin Timotheus Höttges,
Vorstandsvorsitzender Telekom AG
Bundeskanzlerin Dr. Angela
Merkel
BKAmt 07.09.2020
Videokonferenz
Christian Klein, CEO SAP
Bundesminister Horst Seehofer
Staatssekretär Dr. Markus
Richter
BMI 22.09.2020 Berlin Timotheus Höttges,
Vorstandsvorsitzender Telekom AG
Staatssekretär Dr. Markus
Richter
BMI 23.09.2020 Gespräch David Wang, Deputy CEO-Huawei
Deutschland
Staatssekretär Dr. Markus
Richter
BMI 06.10.2020
Videozuschaltung
Online-Panel bei it-sa 365 der Bitkom:
Susanne Dehmel, Bitkom e.V.,
Mitglied der Geschäftsleitung
Staatssekretär Prof.
Dr. Christian Kastrop
Staatssekretär Dr. Markus
Richter
BMJV
BMI
09.10.2020 Berlin Thomas Tschersich, Vorstand
Deutschland sicher im Netz e.V.
Klaus Müller, Vorstand
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Daniel Krupka, Geschäftsführer
Gesellschaft für Informatik e.V.
Arne Schönbohm, Präsident
Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik
Susanne Dehmel, Mitglied der
Geschäftsleitung Bitkom e.V.
mobilsicher.de
Stiftung Warentest
Deutscher Volkshochschul-Verband
e.V.
Bundesminister Prof. Dr. Helge
Braun
BKAmt 15.10.2020 Berlin Timotheus Höttges,
Vorstandsvorsitzender Deutsche Telekom AG
Wolfgang Kopf, Leiter des
Zentralbereichs „Politische Interessenvertretung
und Regulierungsgrundsätze
Staatssekretär Prof.
Dr. Christian Kastrop
BMJV 13.11.2020 Berlin Oliver J. Süme, Vorstand Politik,
Recht & Regulierung eco – Verband
der Internetwirtschaft e.V.
Staatsministerin Dorothee Bär BKAmt 16.11.2020
Videozuschaltung
Wirtschaftstag des CDU-
Wirtschaftsrates
Staatssekretär Dr. Markus
Richter
BMI 30.11.2020
Videozuschaltung
10. Handelsblatt Jahrestagung
Cybersecurity:
Frank Fischer, Deutsche Bahn AG
Dr. Tim Sattler, Jungheinrich AG
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen
Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/21955 verwiesen.
8. Wann wurde ggf. das Beteiligungsverfahren nach § 47 Absatz 3 GGO
begonnen, und welche Frist wurde dabei zur Abgabe der Stellungnahme
gesetzt (bitte die Anzahl der Werktage zwischen dem Datum der
Zuleitung und des Fristablaufs angeben)?
Das Beteiligungsverfahren nach § 47 Absatz 3 GGO wurde am 9. Dezember
2020 mit Frist zum 10. Dezember 2020 eingeleitet.
9. Wurden bestimmten Verbänden oder externen Dritten noch vor der
formalen Beteiligung nach § 47 Absatz 3 GGO die Vorentwürfe, Eckpunkte
oder ähnliche Vorarbeiten zu dem im Titel der Kleinen Anfrage
genannten Gesetzesvorhaben zugeleitet, und wenn ja, welchen, und wann?
Nein.
10. Wann wurde ggf. die Unterrichtung gemäß § 48 Absatz 1 und 2 GGO
jeweils durchgeführt?
Die Fraktionen des Deutschen Bundestages sowie der Bundesrat wurden am
9. Dezember 2020 unterrichtet.
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ISSN 0722-8333]