[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sandra Weeser, Sandra Bubendorfer-
Licht, Stephan Thomae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/28659 –
Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe in Rheinland-Pfalz
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Vorsorge in Notfällen ist in der Bundesrepublik Deutschland föderal
organisiert und gliedert sich in die Bereiche Zivil- und Katastrophenschutz. Der
Bund hat dabei die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für den
Zivilschutz, während die Länder für den Katastrophenschutz zuständig sind. Eine
starre Unterscheidung von Zivilschutz und Katastrophenschutz findet heute
jedoch nicht mehr statt. Vielmehr ist der Bund im Rahmen der
Katastrophenhilfe sowie der etablierten Zusammenarbeit mit den Ländern, etwa im Hinblick
auf das Integrierte Gefahrenabwehrsystem, im gesamten Bevölkerungsschutz
aktiv (
https://www.bundestag.de/resource/blob/412762/e2918de45dab4107d5
b0d5e06012159a/WD-3-423-07-pdf-data.pdf).
Für Zwecke des Zivil- und Katastrophenschutzes stellt der Bund den Ländern
zudem Mittel zur Verfügung, die diese in ihre diesbezügliche Arbeit
integrieren. Außerdem erweitert und ergänzt der Bund den Katastrophenschutz der
Länder durch die Aufstellung der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
(THW) sowie durch die Möglichkeiten weiterer Teile des öffentlichen
Dienstes der Bundesrepublik Deutschland wie Bundespolizei oder Bundeswehr.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der Bund hat – wie die Fragesteller zutreffend ausführen – die ausschließliche
Gesetzgebungskompetenz für den Zivilschutz, d. h. den Schutz vor
kriegsbedingten Gefahren, während die Länder für den Katastrophenschutz zuständig
sind. Richtig ist, dass der Bund mit seinen Behörden auf Anforderung der
Länder und Kommunen Katastrophenhilfe im Sinne von Amtshilfe leistet.
Zutreffend ist auch, dass er den Ländern für Zwecke des Zivilschutzes ergänzend auf
Grundlage von § 13 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes (ZSKG)
Ausrüstung zur Verfügung stellt, die diese auch im Katastrophenschutz nutzen
dürfen. Daraus leiten sich jedoch keinerlei Kompetenzen des Bundes für den
Katastrophenschutz, insbesondere im Sinne operativer Zuständigkeiten, ab. Die
Trennung ist grundgesetzlich insoweit eindeutig.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/29722
19. Wahlperiode 18.05.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 17. Mai 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche Leistungen erbringt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe im Hinblick auf das Bundesland Rheinland-Pfalz bzw.
im Austausch mit dem Bundesland?
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hält für
alle Länder nicht-operative Dienstleistungen und Serviceangebote vor. Hierbei
handelt es sich neben der Planung und Vorbereitung der Zusammenarbeit von
Bund und Ländern bei großflächigen Gefahrenlagen oder solchen von
nationaler Bedeutung sowie der planerischen Vorsorge zum Schutz der Bevölkerung
und kritischer Infrastrukturen vor allem um die Weiterentwicklung auf dem
Gebiet der Zivilschutztechnik einschließlich der Zulassung von Einbauteilen und
Sonderkonstruktionen für den baulichen Schutz sowie um Aufgaben im
ergänzenden Katastrophenschutz (mit ABC-Schutz), in der Ausbildung, Fortbildung
und im Training, in der Forschung, in der Warnung und Information der
Bevölkerung sowie in der Unterstützung der bürgerschaftlichen Selbsthilfe. Zudem
unterstützt das BBK auf Anfrage die Länder, Kreise und kreisfreien Städte bei
ihren Katastrophenschutzplanungen.
Rheinland-Pfalz partizipiert an und profitiert von diesen Dienstleistungen
anteilig gleichermaßen wie alle anderen Länder. Die folgenden Dienstleistungen und
Aufgaben werden exemplarisch hervorgehoben:
Auf Grundlage des § 13 ZSKG stellt der Bund den Ländern Fahrzeuge und
Ausstattung für den Zivilschutz zur Verfügung, die sie für Zwecke des
ergänzenden Katastrophenschutzes der Länder nutzen können (sog. Doppelnutzen).
Ergänzend wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 verwiesen. Zu
der ergänzenden Ausstattung gehören u. a. 61 Medizinische Task Forces
(MTF), die über wesentliche Fähigkeiten für die Behandlung und den Transport
einer Vielzahl von Verletzten sowie Spezialressourcen zur Dekontamination
von Verletzten der Bund verfügen. In Rheinland-Pfalz sind drei der 61
Verbände stationiert.
Auf Grundlage des § 23 ZSKG stellt der Bund den Ländern für die
gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung im Verteidigungsfall ergänzend
Sanitätsmaterial zur Verfügung, das von den Ländern auch für Aufgaben des
Katastrophenschutzes genutzt werden kann. Mit Mitteln aus dem Konjunkturpaket wird
diese Bevorratung gegenwärtig aufgestockt. Das BBK hat im Zuge dessen mit
dem Krankenhaus der Barmherzigen Brüder in Trier die Dislozierung eines
Basispakets mit Sanitätsmaterial geplant, sodass das Soll in Rheinland-Pfalz
künftig gedeckt wird.
Das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum (GMLZ) informiert gemäß § 16
ZSKG die Länder über bevölkerungsschutzrelevante Ereignisse im In- und
Ausland und unterstützt auf Anforderung bei der Koordination
länderübergreifender Hilfe. Konkrete Beispiele sind das im GMLZ geführte
Fähigkeitsmanagement von Bund und Ländern betreffend Einheiten zur
Waldbrandbekämpfung oder das Kleeblattkonzept, auf dessen Grundlage über das GMLZ
zusätzliche Ressourcen für die strategische Verlegung von COVID-19-Patienten
angefordert werden können.
Im Bereich der Beratung und Unterstützung zum Schutz Kritischer
Infrastrukturen stehen das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)
und das BBK zudem im engen Austausch mit den Koordinierungsstellen
Kritische Infrastrukturen (KOST KRITIS) der Länder und unterstützen diese im
Rahmen der Risikovorsorge sowie des Risiko- und Krisenmanagements.
Im Hinblick auf die Warnung der Bevölkerung ist Rheinland-Pfalz am Bund-
Länder-Projekt „Warnung der Bevölkerung“ beteiligt, das durch den Fonds für
Innere Sicherheit der Europäischen Union (ISF) gefördert wird.
Die Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz
(AKNZ) des BBK hat seit 2016 bis heute insgesamt 3.617 Personen aus
Führungs- und Krisenstäben des Landes Rheinland-Pfalz geschult.
2. Welche Leistungen erbringen weitere Bundesministerien, nachgeordnete
Behörden sowie weitere bundeseigene Einrichtungen im Hinblick auf
den Zivil- und Katastrophenschutz in Rheinland-Pfalz bzw. im
Austausch mit dem Bundesland (bitte aufschlüsseln)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Im Rahmen der Ernährungsnotfallvorsorge und auf Grundlage des
Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetzes (ESVG) führt das Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zusammen mit seiner
nachgeordneten Behörde, der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE),
jährlich ein mehrtägiges Seminar Risiko- und Krisenmanagement in der
Lebensmittelversorgung für Leitungskräfte aus Bund und Ländern durch.
Das Seminar steht auch Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus dem Rheinland-
Pfalz offen. Zusammen mit den Ländern betreibt das BMEL die Internetseite
www.ernaehrungsvorsorge.de. Das Portal soll interessierten Bürgerinnen und
Bürgern den Zugang zu Informationen zur Ernährungsvorsorge erleichtern
sowie über Aufgaben, Zuständigkeiten und staatliche Tätigkeiten in diesem
Bereich informieren.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
(BMU) betreibt mit Unterstützung durch das Bundesamt für Strahlenschutz
(BfS) und die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) das
Radiologische Lagezentrum des Bundes (RLZ). Lageabhängig werden weitere
Behörden einbezogen, so z. B. das GMLZ im BBK oder der Deutsche
Wetterdienst. Neben der Koordination der Notfallreaktion des Bundes und der Länder
erstellt das RLZ bei einem überregionalen radiologischen Notfall ein
einheitliches Radiologisches Lagebild (RLB). Dieses Lagebild wird allen an der
Notfallreaktion beteiligten Behörden auf Bundes- und Landesebene zur Verfügung
gestellt und gibt u. a. Auskunft über die Kriterien für die Angemessenheit der
Durchführung von (Katastrophenschutz-)Maßnahmen.
Das Technische Hilfswerk (THW) leistet nach dem THW-Gesetz technische
Unterstützung auf Ersuchen von für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen
bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben sowie auf Anforderung oberster
Bundesbehörden, wenn das BMI zustimmt. Die technische Unterstützung umfasst
unter anderem technische Hilfe im Zivilschutz und auf Anforderung der für die
Gefahrenabwehr zuständigen Stellen bei der Katastrophenbekämpfung,
öffentlichen Notständen und Unglücksfällen größeren Ausmaßes. Die Fähigkeiten
des THW sind dem sogenannten Katalog der Einsatzoptionen zu entnehmen.
Der Landesverband Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland (LV HE/RP/SL)
übernimmt als zuständiger Landesverband mit den vier Regionalstellen Bad-
Kreuznach, Koblenz, Neustadt an der Weinstraße, Trier sowie 39
ehrenamtlichen THW-Ortsverbänden die Koordinierung in Rheinland-Pfalz zuständige
Landesverband.
Die Bundespolizei kann auf Anforderung unter Berücksichtigung der
Gewährleistung der gesetzlich zugewiesenen Aufgabenwahrnehmung technische und
polizeiliche Katastrophenhilfe sowie Notfallhilfe leisten. In der Regel entsendet
die Bundespolizei auch Verbindungsbeamte bzw. Fachberater in die Stäbe der
zuständigen Katastrophenschutzbehörden, um dort zielgerichtet und
bedarfsorientiert zu den Fähigkeiten der Bundespolizei beraten zu können.
Die Bundeswehr leistet anlassbezogen Amts- und Katastrophenhilfe nach
Artikel 35 des Grundgesetzes bei Vorliegen der jeweiligen dort genannten
Voraussetzungen. In diesem Rahmen kann die Bundeswehr auf Antrag der
zuständigen Stellen und mit vorhandenen Ressourcen ergänzende Unterstützung leisten.
3. Unterstützt der Bund die Risikovorsorge für den Zivil- und
Katastrophenschutz in Rheinland-Pfalz, und wenn ja, in welcher Form?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
Der Bund erstellt im Zusammenwirken mit den Ländern eine bundesweite
Risikoanalyse für den Zivilschutz (§ 18 Absatz 1 ZSKG). Die Ergebnisse werden
dem Deutschen Bundestag jährlich vom BMI vorgelegt. Die Ergebnisse und
Szenarien der Risikoanalysen können von den Ländern und damit auch von
Rheinland-Pfalz für Analysen in ihrem Zuständigkeitsbereich genutzt werden.
Zudem unterstützt das BBK auf Anfrage die Länder, Kreise und kreisfreien
Städte bei der Optimierung ihrer eigenen Katastrophenschutzplanungen. Dieses
Unterstützungs- und Beratungsangebot wurde von Rheinland-Pfalz bislang
noch nicht in Anspruch genommen.
Zur Risikovorsorge im Kontext Kritischer Infrastrukturen wurden vom Bund
zudem sektorübergreifende und sektorspezifische Empfehlungen und
Fachinformationen erarbeitet, die auch in Rheinland-Pfalz zur Unterstützung der
Risikovorsorge dienen.
Darüber hinaus bietet die Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung
und Zivilschutz (AKNZ) im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben Seminare
und Weiterbildungen für Fach- und Führungskräfte des Bevölkerungsschutzes
aus dem gesamten Bundesgebiet an.
Das BMU leistet in Verbindung mit dem integrierten Mess- und
Informationssystem des Bundes zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt (IMIS),
welches 24/7 die Umweltradioaktivität misst, einen weiteren Beitrag zur
Risikovorsorge in Bund und Ländern.
4. Welche Institutionen, Behörden und anderweitigen Organisationen sind
nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem Zivil- und
Katastrophenschutz in Rheinland-Pfalz betraut, und inwiefern ist der Bund mit diesen
diesbezüglich im Austausch?
Oberste Katastrophenschutzbehörde in Rheinland-Pfalz ist das Ministerium des
Innern und für Sport. Die Landkreise und kreisfreien Städte sind untere
Katastrophenschutzbehörden. Diese bedienen sich bei der Erfüllung ihrer Aufgaben
u. a. der Hilfsorganisationen. Die Mitwirkung der Hilfsorganisationen bei der
Erfüllung der Aufgaben nach dem ZSKG richtet sich nach den
landesrechtlichen Vorschriften für den Katastrophenschutz (§ 26 Absatz 1 Satz 1 ZSKG).
Für die Mitwirkung geeignet sind insbesondere der Arbeiter-Samariter-Bund,
die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft, das Deutsche Rote Kreuz, die
Johanniter-Unfall-Hilfe und der Malteser-Hilfsdienst (§ 26 Absatz 1 Satz 2
ZSKG).
Der Bund steht über die Gremienstrukturen der Innenministerkonferenz in
einem regelmäßigen, institutionalisierten Austausch mit dem rheinland-
pfälzischen Ministerium des Innern und für Sport.
Darüber hinaus besteht zwischen Behörden des Bundes und Rheinland-Pfalz
ein regelmäßiger, fachbezogener Austausch. Das gilt namentlich für das THW,
das auf allen Organisationsebenen (Ortsverbände, Regionalstellen und
Landesverband) mit Behörden und Organisationen des Katastrophenschutzes in
Kontakt steht, und für den fachlich institutionellen Austausch der Bundespolizei auf
vorwiegend regionaler Ebene. Eine Zusammenarbeit erfolgt insbesondere mit
örtlichen Rettungsdiensten, den zuständigen Landespolizeibehörden sowie im
Hinblick auf die Bewältigung größerer Schadenslagen auf dem Gebiet der
Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes mit den zuständigen Stellen der
Deutschen Bahn AG.
Hinsichtlich der Leistungen des BBK und seiner entsprechenden Kontakte in
Rheinland-Pfalz wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1
verwiesen.
Im Bereich der Ernährungsnotfallvorsorge ist das BMEL im Rahmen der
Besprechungen der Referentinnen und Referenten des Bundes und der Länder für
Ernährungsnotfallvorsorge mit dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,
Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz im Austausch.
5. Finden gemeinsame Übungen und Tests statt?
Wenn ja, zwischen wem, wie häufig, in welchem Ausmaß, mit welcher
Zielsetzung, und mit welchem Ergebnis?
Das BBK bietet den Ländern und Bundesressorts mit der regemäßig
stattfindenden Länder- und Ressortübergreifenden Krisenmanagement-Übung
(LÜKEX) die Möglichkeit, ihre eigenen, aber auch die übergreifenden
Krisenmanagementstrukturen und Krisenreaktionsmechanismen zu überprüfen und zu
optimieren. Das Land Rheinland-Pfalz hat bisher an fünf von acht dieser
Übungen teilgenommen (LÜKEX 07, LÜKEX 09/10, LÜKEX 11, LÜKEX 15,
LÜKEX 18). Ein Beteiligungsinteresse für die nächste LÜKEX ist angemeldet.
Mit der LÜKEX bietet das BBK eine Plattform, die die Übungsziele, Interessen
und Erkenntnisse der vielen Akteure koordiniert, um die Möglichkeit des
länder- und ressortübergreifenden Übens zu schaffen. In der Auswertungsphase
fasst das BBK die Übungserkenntnisse der Teilnehmenden zusammen und
generiert daraus Handlungsempfehlungen für das Krisenmanagement. Diese
werden in einem Auswertungsbericht veröffentlicht. Die Bewertung, ob es die
Übungsziele erreicht hat, obliegt dem jeweiligen Land.
Darüber hinaus veranstaltet das BBK Übungen im Rahmen des
Fortbildungsprogramms der AKNZ.
Die Bundespolizei führt mit anderen Behörden und Stellen in der Regel jährlich
Übungen durch. Zielsetzung dabei ist die Optimierung der
behördenübergreifenden Koordination sowie die Optimierung der Einsatzbewältigung.
Das THW beteiligt sich an gemeinsamen Übungen mit den Trägern der
nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr, um eine gute Zusammenarbeit in der
taktischoperativen Bewältigung von Einsatzlagen zu gewährleisten. Der institutionelle
Austausch in Gestalt von gemeinsamen Übungen stellt sicher, dass im
Ereignisfall die einzelnen Akteure der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr effizient
zusammenwirken und ihr jeweiliges Einsatzspektrum gezielt für die
Lagebewältigung einsetzen können.
Nach § 102 des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) führen die an der
Notfallreaktion beteiligten Behörden und Organisationen aus Bund und Ländern
regelmäßige Notfallübungen durch. Je nach spezifischem Übungsszenario sind an
diesen Übungen auch Behörden und Organisationen aus Rheinland-Pfalz
beteiligt.
Ziel der Übungen ist die koordinierte Reaktion auf radiologische
Gefährdungslagen und Überprüfung der technischen Vorkehrungen. So wird regelmäßig die
Aufgabenwahrnehmung der Länder nach § 162 StrlSchG bei der Ermittlung der
Radioaktivität in der Umwelt im Intensivbetrieb des integrierten Mess- und
Informationssystems des Bundes (IMIS) durch Übungen sichergestellt.
Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1
verwiesen.
6. Gibt es von Seiten des Bundes Programme zur Förderung für den Zivil-
und Katastrophenschutz, und wenn ja, welche Mittel standen jeweils in
den vergangenen zehn Jahren für Rheinland-Pfalz bzw. für den Zivil-
und Katastrophenschutz in Rheinland-Pfalz zur Verfügung (bitte nach
Programmen und Jahren sowie insgesamt aufschlüsseln)?
Im Wege der Zuwendung wird das Programm „Erste Hilfe mit
Selbstschutzinhalten (EHSH)“ umgesetzt. In diesem Programm sollen möglichst gleichmäßig
nach Bevölkerungsstärke im gesamten Bundesgebiet verteilt – damit anteilig
auch im Land Rheinland-Pfalz – insgesamt bis zu 450.000 Personen aller
Altersgruppen ab dem Vorschulalter ausgebildet werden, um die Resilienz der
Bevölkerung zu stärken und zugleich auch einen Anknüpfungspunkt zum
ehrenamtlichen Engagement zu bieten.
Der Förderzeitraum des Programms EHSH erstreckt sich auf die Jahre 2020 bis
2025 und ist für das gesamte Bundesgebiet mit insgesamt knapp 20 Mio. Euro
unterlegt. Aufgrund der Corona-Pandemie mit lang andauernden Schließungen
von Kindertagesstätten und Schulen haben im ersten Programmjahr 2020 und
bislang im zweiten Programmjahr 2021 bundesweit geplante Module noch
nicht stattfinden können.
Um die Projektziele dennoch erreichen zu können, wurde Ende 2020 in
Zusammenarbeit mit dem Deutschen Bundestag und dem Bundesministerium der
Finanzen (BMF) sichergestellt, dass infolge der Pandemie zunächst nicht
verausgabte Haushaltsmittel für die Folgejahre weiter verfügbar sind.
Darüber hinaus stärkt der Bund den Bevölkerungsschutz in Rheinland-Pfalz mit
folgenden Maßnahmen:
• Auf Grundlage von § 13 ZSKG hält der Bund in Rheinland-Pfalz Fahrzeuge
und Ausstattung für den Zivilschutz bereit, die von den Ländern für Zwecke
des Katastrophenschutzes genutzt werden können. Im Rahmen der
Vorhaltung wurden Rheinland-Pfalz folgende Mittel bereitgestellt:
Jahr Betrag
2011 422.868 €
2012 385.003 €
2013 415.870 €
2014 499.381 €
2015 564.542 €
2016 615.006 €
2017 664.641 €
2018 663.282 €
2019 839.016 €
2020 847.549 €
Summe 5.917.158 €
• Für die ergänzende Zivilschutzausbildung (§ 14 ZSKG) erfolgten
Zuweisungen von Haushaltsmitteln an Rheinland-Pfalz in Höhe von:
Jahr Betrag
(gerundete Werte)
2014 498.000 €
2015 612.000 €
2016 508.000 €
2017 791.000 €
2018 651.000 €
2019 595.000 €
2020 596.000 €
2021 280.000 €
(Stand bis 20.04.2021, ges. geplant: 550.000 €)
Summe 4.531.000 €
Im Bereich der Wassersicherstellung hat Rheinland-Pfalz aus dem Titel 883 01
des BBK Mittel zur Härtung der öffentlichen Wasserversorgung entsprechend
nachfolgender Tabelle erhalten:
Jahr Betrag
(gerundete Werte)
2011 12.500 €
2012 4.100 €
2013 700 €
2014 4.300 €
2015 36.700 €
2016 2.400 €
2017 1.400 €
2018 0 €
2019 14.100 €
2020 2.847.700 €
2021 2.653.700 €
Summe 5.577.600 €
Zusätzlich beabsichtigt der Bund mittels eines Förderprogramms, die Länder
beim Ausbau der in ihrer Zuständigkeit liegenden Sireneninfrastruktur zu
unterstützen.
7. Wie viele Mittel wurden je Programm von Seiten Rheinland-Pfalz bzw.
aus Rheinland-Pfalz beantragt, und wie viele Mittel wurden vom Bund
ausgezahlt (bitte nach Programmen und Jahren aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.
8. Wie weit ist der Umsetzungsstand der geförderten Projekte, und welchen
Mehrwert bringen sie für den Zivil- und Katastrophenschutz in
Rheinland-Pfalz (bitte nach Projekten erläutern und aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.
Bezugnehmend auf den Umsetzungsstand bei der Bereitstellung von
Fahrzeugen und Ausstattung wird auf die beigefügte Anlage verwiesen. Alle genannten
Maßnahmen leisten wichtige Beiträge, um die Strukturen des
Bevölkerungsschutzes in Rheinland-Pfalz nachhaltig zu stärken.
9. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung ein notwendiges Inventar an
Einsatzgegenständen, medizinischen Gütern, Maschinen, Fahrzeugen
oder anderem für den Zivil- und Katastrophenschutz in Rheinland-Pfalz
(bitte nach Objekten und benötigter sowie vorhandener Anzahl, soweit
bekannt, aufschlüsseln)?
a) Insbesondere im Hinblick auf die Bundeswehr in Rheinland-Pfalz?
b) Insbesondere im Hinblick auf die Bundespolizei in Rheinland-Pfalz?
Die Fragen 9 bis 9b werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Die beiden in der
Fragestellung genannten Organisationen verfügen über keine Zuständigkeiten
im Zivil- und Katastrophenschutz.
c) Insbesondere im Hinblick auf das Technische Hilfswerk in
Rheinland-Pfalz?
THW-Einheiten sowie die damit verbundene Ausstattung sind basierend auf
den Vorgaben des THW-Rahmenkonzepts, welche sich aus der „Konzeption
Zivile Verteidigung des Bundes“ ableiten, bundesweit disloziert und pro
Landesverband und regionalbereichsübergreifend festgelegt.
Im Einzelnen verfügt das THW in Rheinland-Pfalz über folgende Einheiten:
Anzahl (Teil-)Einheit
39 Zugtrupp
39 Bergungsgruppe
2 Fachgruppe Brückenbau
6 Fachgruppe Elektroversorgung
4 Fachgruppe Infrastruktur
39 Fachgruppe Notversorgung und Notinstandsetzung
4 Fachgruppe Ortung
10 Fachgruppe Räumen (mit Bagger, Rad- und Teleskoplader)
4 Fachgruppe Schwere Bergung
2 Fachgruppe Sprengen
1 Fachgruppe Trinkwasserversorgung
9 Fachgruppe Wassergefahren (mit Mehrzweckarbeitsbooten und
-pontons)
7 Fachgruppe Wasserschaden/Pumpen
3 Trupp Einsatzstellensicherung
2 Trupp Mobiler Hochwasserpegel
1 Trupp Schwerer Transport
2 Trupp Unbemannte Luftfahrtsysteme
4 Fachgruppe Führung/Kommunikation
7 Fachzug Logistik
Als technisch-logistische Einsatzorganisation des Bundes kann das THW seine
Einheiten im Bedarfsfall überregional zusammenführen und bündeln, sodass
das gesamte Einsatzspektrum zur Verfügung steht. Das Einsatzspektrum sowie
die Anzahl an vorhandenen Einsatzmitteln und Einsatzpersonal sind im
Ereignisfall somit nicht auf diejenigen Ressourcen des THW beschränkt, welche in
Rheinland-Pfalz disloziert sind.
Zu den auf Grundlage von § 13 ZSKG bereitgestellten Fahrzeugen und
Ausstattung wird auf die Anlage zu der Antwort zu Frage 8 verwiesen. Darüber
hinaus hat der Bund keine Kenntnis über Katastrophenschutzeinheiten und das
damit im Zusammenhang stehende Inventar im Sinne der Fragestellung. Eine
Meldepflicht der Länder gegenüber dem Bund besteht insoweit nicht.
10. Fehlen in Rheinland-Pfalz nach Kenntnis der Bundesregierung
Einsatzgegenstände, Maschinen, Fahrzeuge oder anderes für den Zivil- und
Katastrophenschutz insgesamt oder bei einer der genannten Organisationen
(bitte aufschlüsseln)?
11. Wenn ja, was tut die Bundesregierung, um diese Mängel zu beseitigen,
und wann sollen diese voraussichtlich beseitigt sein?
Die Fragen 10 und 11 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Auf die Antwort zu den Fragen 9 bis 9b wird verwiesen.
Hinsichtlich der ergänzenden Ausstattung wird auf die Antwort zu Frage 8 und
die entsprechende Anlage verwiesen.
Im Hinblick auf die Sanitätsmaterialbevorratung wird auf die Antwort zu
Frage 1 verwiesen. Die dort skizzierte Bevorratung wird um die Einlagerung von
Arzneimitteln und Medizinprodukten zur Versorgung von Erkrankungen durch
chemische, biologische, radioaktive und nukleare (CBRN) Wirkmittel
erweitert. Diese Maßnahme soll bis Ende 2022 abgeschlossen sein.
Beim THW in Rheinland-Pfalz befinden sich 74 Kraftfahrzeuge, wovon 14 neu
dislozierte Einheiten betreffen, und 60 Anhänger in der Beschaffungsplanung.
12. Wie viele Bitten um Amtshilfe wurden in Rheinland-Pfalz in den
vergangenen zehn Jahren an den Bund bzw. bundeseigene Behörden und
Organisationen gerichtet (bitte nach Jahren, betroffenen Organisationen sowie
Umfang der Amtshilfe aufschlüsseln)?
a) Von wem wurden Bitten um Amtshilfe gestellt (bitte aufschlüsseln)?
b) Wie viele dieser Bitten wurden positiv beschieden (bitte
aufschlüsseln)?
c) Wie viele dieser Bitten wurden negativ beschieden, und aus welchen
Gründen (bitte erläutern und aufschlüsseln)?
Die Fragen 12 bis 12c werden gemeinsam beantwortet.
Die Anzahl der Amtshilfeersuchen, die in den letzten zehn Jahren an das THW
gerichtet wurden, verteilen sich wie folgt auf die anfordernden Stellen:
Bundespolizei: 311,
Andere Bundesbehörden: 493,
Landesbehörden: 734,
Landespolizei: 794,
Gemeinde/Stadt/Landkreis: 1.644,
Feuerwehr: 1.627.
Die vom THW für die zuvor genannten Stellen geleistete Amtshilfe verteilt
sich auf die vergangenen zehn Jahr wie folgt:
Jahr geleistete Amtshilfe (Anzahl)
2010 442
2011 489
2012 345
2013 438
2014 421
2015 764
2016 461
2017 393
2018 552
2019 442
2020 856
Die Anzahl abgelehnter Amtshilfeersuchen nebst Ablehnungsgründe wird im
THW nicht gesondert statistisch erfasst, wobei ein Amtshilfeersuchen mehrere
Einzeleinsätze umfassen kann, so dass eine solche Statistik wenig Aussagekraft
hätte. Ablehnungsgründe sind in der Regel Unzuständigkeit oder
Unvereinbarkeit mit zeitlich bedingten Einsatzprioritäten.
An die Bundespolizei wurden in den letzten zehn Jahren keine
Amtshilfeersuchen des Landes Rheinland-Pfalz herangetragen, welche den
Bevölkerungsschutz und die Katastrophenhilfe betreffen.
In den letzten zehn Jahren wurden 693 Anträge auf Amtshilfe in Rheinland-
Pfalz an die Bundeswehr gerichtet. Die Aufgliederung ist in der beigefügten
Anlage dargestellt. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Antworten der
Bundesregierung auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Beantwortung
jeweils vorliegenden Informationen erfolgen.
13. Wie viele analoge, digitale und anderweitige Warnsysteme gibt es in
Rheinland-Pfalz nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach System
und Anzahl der Geräte aufschlüsseln)?
Der Bund betreibt zum Zwecke der Warnung der Bevölkerung im
Zivilschutzfall das bundesweit verfügbare Modulare Warnsystem MoWaS sowie die
Notfall-Informations- und Nachrichten-App (Warn-App NINA). Zur Erfüllung
ihrer Warnaufgaben im Katastrophenschutz und zur Gefahrenabwehr nutzen die
Länder die Warninfrastruktur des Bundes mit.
Rheinland-Pfalz stehen demnach zur Auslösung von Warnmeldungen bei den
zuständigen Behörden auf regionaler Ebene 13 MoWaS-Sendestationen sowie
eine Station im Lagezentrum der Landesregierung zur Verfügung. Über diese
MoWaS-Infrastruktur können in Rheinland-Pfalz, abhängig vom
Zuständigkeitsbereich der auslösenden Stelle und der Warnstufe, folgende Warnmittel
ausgelöst werden:
• Regionale und überregionale Radiosender (analog über UKW-Rundfunk
und digital über DAB+),
• Fernsehen (bundesweite Programme der öffentlich-rechtlichen Sender
sowie der Südwestdeutsche Rundfunk),
• die Warn-App NINA des BBK für Smartphones und Tablets. Zudem
werden Warnmeldungen der Warn-App NINA mit hoher Priorität gleichzeitig in
die Warn-Apps KATWARN und BIWAPP gesteuert,
• Internet (Website
www.warnung.bund.de),
• Stadtwerbetafeln (Anzahl nicht bekannt).
Kenntnisse über weitere Warnmittel und Systeme von Rheinland-Pfalz bzw.
deren Anzahl liegen der Bundesregierung nicht vor.
14. Werden alle Bürger sowie alle Haushalte in Rheinland-Pfalz nach
Kenntnis der Bundesregierung mit den bestehenden Warnsystemen erreicht?
Informationen zum jeweiligen Erreichungsgrad der verfügbaren Warnmittel in
Rheinland-Pfalz liegen der Bundesregierung nicht vor. Nach Kenntnis der
Bundesregierung abonnieren aktuell ca. 580.000 Bürgerinnen und Bürger
Warn-App NINA-Warnmeldungen für Orte in Rheinland-Pfalz.
15. Wenn nein, welche Schritte werden nach Kenntnis der Bundesregierung
unternommen, um diese Bürger zu erreichen?
Auf die Antworten zu den Fragen 13 und 14 wird verwiesen.
16. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Erfahrungen des
bundesweiten Warntages 2020 für die Systeme, Abläufe sowie weitere
Aspekte des Zivil- und Katastrophenschutzes in Rheinland-Pfalz?
Bund und Länder sind aktuell mit der Evaluation des Warntages 2021 befasst.
Daraus abzuleitende Schlussfolgerungen für die Systemoptimierung und
Ablauforganisation werden von Bund und Ländern aufgegriffen.
Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, ob und welche
darüberhinausgehenden Schlüsse in Bezug auf Rheinland-Pfalz durch die
rheinlandpfälzische Landesregierung gezogen wurden.
17. Wie viele Menschen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in
Rheinland-Pfalz im Zivil- und Katastrophenschutz aktiv (bitte nach
berufsmäßiger oder freiwilliger Tätigkeit sowie nach Organisation
aufschlüsseln)?
In den THW-Regionalstellen Bad-Kreuznach, Koblenz, Neustadt an der
Weinstraße und Trier arbeiten insgesamt 70 hauptamtliche Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter. In den 39 Ortsverbänden in Rheinland-Pfalz sind insgesamt 1.794
ehrenamtliche Helferinnen und Helfer registriert. Darüber hinaus engagieren sich
aktuell 559 Junghelferinnen und Junghelfer in den Jugendgruppen der
Ortsverbände.
Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Daten im Sinne der
Fragestellung vor. Die Daten werden von den im Bevölkerungsschutz tätigen
Organisationen und den Katastrophenschutzbehörden des Landes erhoben. Es besteht
keine Meldepflicht der Länder gegenüber dem Bund im Sinne der
Fragestellung.
18. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Rheinland-Pfalz
insgesamt sowie regional oder nach Einsatztypus bzw. Organisation fehlende
personelle Ressourcen (bitte aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen.
Die Stellenbesetzungsquote im Hauptamt liegt bei 83,8 Prozent. Aktuell läuft
ein Stellenbesetzungsverfahren.
Die personelle Besetzung der zu besetzenden Positionen in den ehrenamtlich
getragenen Ortsverbänden beträgt 100 Prozent.
19. Wie fördert die Bundesregierung die Teilnahme am Zivil- und
Katastrophenschutz in Rheinland-Pfalz, insbesondere im Hinblick auf das
Ehrenamt und die Nachwuchsförderung?
Der Bund fördert seit 2009 im Rahmen des BMI-Förderpreises „Helfende
Hand“ Projekte von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern. Im Jahr 2020
sind aus Rheinland-Pfalz u. a. Bewerbungen des Deutschen Roten Kreuzes
(DRK), des THW, des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB), der Deutschen
Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), des Malteser Hilfsdienstes (MHD) sowie
des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV) eingegangen. Bereits sechs Mal
wurde ein Projekt aus Rheinland-Pfalz mit der „Helfenden Hand“
ausgezeichnet.
Seit 2019 unterstützt das BBK das Ehrenamt und die Nachwuchsförderung mit
der bundesweiten Sensibilisierungsmaßnahme „Bevölkerungsschutz braucht
viele Talente. mit-dir-für-uns-alle“ zur Stärkung des Ehrenamtes im
Bevölkerungsschutz. Die Fördermaßnahme zielt darauf ab, öffentliche Aufmerksamkeit
für das Ehrenamt an sich und die vielfältigen Aufgaben im Bevölkerungsschutz
zu erzeugen.
Die Kampagnen-Website (
https://mit-dir-fuer-uns-alle.de/) enthält kurze
Informationsbeiträge zu den unterschiedlichen Einsatzbereichen, Verlinkungen zu
Websites der im Bevölkerungsschutz tätigen Organisationen (DRK, ASB,
Malteser Hilfsdienst [MHD], Verband der Arbeitsgemeinschaften der Helfer in den
Regieeinheiten und -einrichtungen des Katastrophenschutzes in der
Bundesrepublik Deutschland [ARKAT], Deutsche Feuerwehrverband [DFV], THW,
DLRG, Johanniter-Unfall-Hilfe [JUH]) sowie zu den Seiten des BBK und des
BMI-Förderpreises „Helfende Hand“.
Für Kinder im Vorschulalter bietet das BBK den Puppenfilm „Rettet die Retter“
nebst pädagogischem Begleitkonzept an. Ziel ist es, bereits frühzeitig für das
Helfen und die Bedeutung der ehrenamtlichen Einsatzkräfte zu sensibilisieren.
Darüber hinaus unterstützt das in der Antwort zu Frage 6 bereits aufgeführte
Förderprogramm EHSH die Förderung des Ehrenamtes.
Die Hilfsorganisationen, die diese Kurse durchführen, können darüber neue
Mitglieder für ein ehrenamtliches Engagement im Bevölkerungsschutz
gewinnen.
Um die Einsatzfähigkeit des THW für den Zivil- und Katastrophenschutz auch
in Rheinland-Pfalz sicherzustellen, betreibt das THW die Anwerbung und
Ausbildung von freiwilligen Helferinnen und Helfern, die Förderung der
Jugendarbeit an den regionalen THW-Standorten und beschäftigt
Bundesfreiwilligendienstleistende.
Nachfolgend werden einzelne Fördermaßnahmen des THW aufgeführt:
In Rheinland-Pfalz wurden in den letzten fünf Jahren regionale Kampagnen zur
Steigerung des freiwilligen Engagements im THW durch den LV HE/RP/SL
durchgeführt. Darunter fallen Großplakatwerbung, Postwurfsendungen,
Werbung in sozialen Netzwerken sowie Werbeanzeigen in Zeitungen und
Kinowerbung. Zudem fanden sog. Kennenlerntage in den THW-Ortsverbänden statt.
Die Werbung zur Gewinnung von Freiwilligen für das THW war sehr
erfolgreich. Nach Lockerung der aktuellen COVID-Beschränkungen können die
Maßnahmen auch im persönlichen Austausch wieder intensiviert werden.
In der THW-Jugend als eigenständigem Jugendverband ist der Nachwuchs des
THW organisiert. Die THW-Jugend wird durch hauptamtliches Personal in den
THW-Regionalstellen und dem THW-Landesverband unterstützt.
Zurzeit sind in Rheinland-Pfalz 41 Bundesfreiwilligendienstleistende (Bufdis)
in den THW-Regionalstellen und -Ortsverbänden aktiv. Sie haben die
Grundausbildung im THW absolviert und stehen dem THW auch im Einsatzfall zur
Verfügung. Darüber hinaus unterstützen sie die ehrenamtlichen Einsatzkräfte in
den THW-Ortsverbänden bei der Erledigung von Verwaltungstätigkeiten oder
bei der Pflege und Wartung von Ausstattung.
Zusätzlich zu diesen überregionalen Maßnahmen kommen flankierend lokale
Maßnahmen, wie etwa Tage der offenen Tür, Sommerfeste etc. in den einzelnen
THW-Ortsverbänden hinzu.
20. Welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung allein oder gemeinsam
mit dem Land Rheinland-Pfalz bezüglich des grenzübergreifenden Zivil-
und Katastrophenschutzes mit Frankreich, Belgien und Luxemburg?
Das BBK bietet beispielsweise durch eine Anrainertagung eine Plattform zum
Austausch zwischen Deutschland und allen Anrainerstaaten im Bereich des
Zivil- und Katastrophenschutzes. Die Tagung wird genutzt, um die
Zusammenarbeit und den grenzüberschreitenden Austausch zu stärken. Die bilateralen
Abkommen zwischen Deutschland und seinen Anrainern bilden die rechtliche
Grundlage, die die Bundesländer als Basis für direkte Zusammenarbeit mit den
Anrainerstaaten nutzen können. Die Anrainerstaaten, darunter auch Luxemburg
und Frankreich, sowie Vertreterinnen und Vertreter des Katastrophenschutzes
der Länder werden zu diesen Anrainertagungen regelmäßig eingeladen. Die
letzte Tagung im Jahr 2017 fand zum Thema „Grenzüberschreitende
Zusammenarbeit unter veränderten sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen: die
Rolle von Bevölkerungs- und Katastrophenschutz in Großschadens- und
Sonderlagen“ statt.
Mit Frankreich besteht außerdem ein langjähriges aktives Arbeitsprogramm,
um die bilateralen Beziehungen weiter auszubauen und Anknüpfungspunkte für
die Länder zu schaffen. Das Arbeitsprogramm beinhaltet unter anderem
Themen wie CBRN-Schutz und Hilfeleistung und Rettung im Grenzgebiet. Der
letzte Besuch des Präsidenten des BBK in Frankreich im Rahmen des
Arbeitsprogramms erfolgte im Frühjahr 2019.
Der LV HE/RP/SL des THW steht im Rahmen des sog.
Anrainerstaatenkonzeptes im Austausch mit dem luxemburgischen Zivilschutz. Der Austausch mit
dem Zivilschutz in Frankreich erfolgt über den THW-Landesverband Baden-
Württemberg.
1. Luxemburg
Es werden gegenseitig Veranstaltungen der Zivilschutzpartner besucht, wie
z. B. der Tag der offenen Tür des luxemburgischen Zivilschutzes. Zudem
erfolgen zwischen dem LV HE/RP/SL und dem luxemburgischen Zivilschutz
Abstimmungsgespräche und eine stete Kontaktpflege. Lokal gibt es eine gefestigte
Zusammenarbeit zwischen den Ortungsgruppen des Ortsverbandes Perl-
Obermosel und Einheiten des luxemburgischen Zivilschutzes. Ein Austausch
erfolgt zudem im Rahmen von multilateralen Tagungen mit
Zivilschutzorganisationen aus Deutschland, Österreich, Schweiz und Luxemburg (sog. DACHL-
Gruppe).
2. Frankreich
Das THW (OV Germersheim) und der französische Zivilschutz beteiligen sich
an einem EU-Projekt zur gemeinsamen Ausbildung von Einsatzkräften.
Das THW nimmt des Weiteren an jährlichen USAR (Urban Search and
Rescue)-Großübungen der französischen Feuerwehr teil. Die Regionalstelle
Saarbrücken und die französischen Berufsfeuerwehren der Stadt Metz/Moselle
verbindet zudem ein etablierter Austausch auf Arbeitsebene.
Frankreich, Luxemburg und THW sind darüber hinaus an dem Projekt
INTER’RED beteiligt, welches das Thema Notversorgung Strom im Rahmen
der europäischen INTERREG-Zusammenarbeit zum Gegenstand hat. Mit
INTERREG werden EU-Kooperationsprojekte entlang den europäischen
Grenzen finanziell unterstützt.
Im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit ist Rheinland-Pfalz an
Arbeitsgruppen zu Fragen der Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen sowohl mit
Frankreich (DFK) als auch mit Belgien (DBNK) beteiligt.
21. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung aktuelle Forschungsprojekte
zum Zivil- und Katastrophenschutz in Rheinland-Pfalz, und inwiefern
werden diese von Seiten des Bundes unterstützt (bitte aufschlüsseln)?
Das BBK fördert ein Forschungsvorhaben der Universitätsmedizin der
Johannes-Gutenberg-Universität Mainz mit Laufzeit vom 1. Oktober 2018 bis
zum 31. Dezember 2021 zum Thema „Entwicklung von Behandlungsleitlinien
und daraus sich ableitende szenarioabhängige Behandlungsstrategien für den
Einsatz in katastrophenmedizinischen Schadenslagen der Versorgungsstufe 3
und 4“ mit Mitteln in Höhe von 299.900 Euro.
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ISSN 0722-8333]