BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Bilanz zum Teilhabechancengesetz

(insgesamt 29 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

18.05.2021

Antwortdauer

29 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2866419.04.2021

Bilanz zum Teilhabechancengesetz

der Abgeordneten Pascal Kober, Michael Theurer, Jens Beeck, Carl-Julius Cronenberg, Matthias Nölke, Johannes Vogel (Olpe), Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Dr. Gero Clemens Hocker, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Linda Teuteberg, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Am 1. Januar 2019 trat das sogenannte Teilhabechancengesetz in Kraft. Ziel des Gesetzes war es, Langzeitarbeitslose mittels Förderprogrammen in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Dabei sollte es nach dem Willen des Bundesministers für Arbeit und Soziales Hubertus Heil vor allem um langfristige Beschäftigung gehen: „Wir reden über alleinerziehende Menschen, über Leute, die ganz lange aus dem Beruf heraus sind und die besondere Hilfen brauchen – und zwar keine kurzatmigen Maßnahmen, sondern eine längerfristige Perspektive auf sozialversicherungspflichtige Arbeit. Diese Perspektive schaffen wir heute mit diesem Gesetz.“ (https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/bulletin/rede-des-bundesministers-fuer-arbeit-und-soziales-hubertus-heil--1548092).

Ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes haben laut Bundesregierung rund 42 000 Menschen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen (vgl. https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bilanz-teilhabechancengesetz-1712954). Mit dem Beginn der Corona-Pandemie und den damit verbundenen wirtschaftlichen Auswirkungen nimmt die Zahl der Langzeitarbeitslosen jedoch wieder zu. Im Februar 2021 verzeichnete die Bundesagentur für Arbeit bereits über 1 Million Personen, die seit mehr als einem Jahr arbeitslos sind (vgl. https://www.arbeitsagentur.de/datei/arbeitsmarktbericht-februar-2021-_ba146877.pdf).

Die Fragenstellenden möchten sich mit dieser Kleinen Anfrage einen Überblick über die Wirksamkeit, die bisher erreichten Ziele des Teilhabechancengesetzes und mögliche, notwendige Anpassungen vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie verschaffen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen29

1

Wie viele Personen üben nach Kenntnis der Bundesregierung nach § 16i des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) eine geförderte Beschäftigung aus (bitte die monatsgenaue Entwicklung seit 2019 angeben)?

a) Wie viele dieser Personen sind männlich, wie viele weiblich?

b) Wie viele dieser Personen leben in einer Bedarfsgemeinschaft mit mindestens einem minderjährigen Kind?

c) Wie viele dieser Personen sind alleinerziehend?

d) Wie viele dieser Personen sind schwerbehindert im Sinne des § 2 Absatz 2 und 3 SGB IX?

e) Wie viele dieser Personen sind älter als 55 Jahre?

f) Wie viele dieser Personen wurden einem Arbeitgeber nach § 16i Absatz 3 SGB II zugewiesen?

2

Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung eine nach § 16i SGB II geförderte Beschäftigung wieder abgebrochen (bitte die monatsgenaue Entwicklung seit 2019 angeben)?

a) Wie viele dieser Personen sind männlich, wie viele weiblich?

b) Wie viele dieser Personen leben in einer Bedarfsgemeinschaft mit mindestens einem minderjährigen Kind?

c) Wie viele dieser Personen sind alleinerziehend?

d) Wie viele dieser Personen sind schwerbehindert im Sinne des § 2 Absatz 2 und 3 SGB IX?

e) Wie viele dieser Personen sind älter als 55 Jahre?

f) Wie viele dieser Personen wurden einem Arbeitgeber nach § 16i Absatz 3 oder 10 SGB II zugewiesen?

g) Wie viele dieser Personen haben die Beschäftigung jeweils nach zwei Monaten, nach vier Monaten, nach sechs Monaten, nach einem Jahr abgebrochen?

3

Was waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe für den Abbruch einer geförderten Beschäftigung nach § 16i SGB II?

4

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das durchschnittliche Alter von Personen, die nach § 16i SGB II eine geförderte Beschäftigung ausüben?

5

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche, vertraglich vereinbarte, wöchentliche Stundenzahl von Personen, die eine Beschäftigung nach § 16i SGB II ausüben?

6

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche Verdienst von Personen, die eine Beschäftigung nach § 16i SGB II ausüben?

7

In welchen Branchen sind nach Kenntnis der Bundesregierung Personen, die nach § 16i SGB II eine Beschäftigung ausüben, tätig?

8

Bei welchen Arbeitgebern sind nach Kenntnis der Bundesregierung Personen, die nach § 16i SGB II eine geförderte Beschäftigung ausüben, tätig (bitte nach privaten Arbeitgebern, die eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen, privaten Arbeitgebern, die wohltätige Zwecke oder gemeinwohlorientierte Tätigkeiten ausüben, öffentlichen, kommunalen Arbeitgebern, kirchlichen Arbeitgebern und Beschäftigungsträgern auflisten)?

9

Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder in einer der nachgeordneten Behörden beschäftigt, bei denen es sich nach § 16i SGB II um eine geförderte Beschäftigung handelt?

10

Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Agenturen für Arbeit und Jobcentern beschäftigt, bei denen es sich nach § 16i SGB II um eine geförderte Beschäftigung handelt?

11

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung regionale Unterschiede in der Nutzung einer geförderten Beschäftigung nach § 16i SGB II?

12

Wie viele Personen, die nach § 16i SGB II eine geförderte Beschäftigung ausüben, nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung an einer Weiterbildung teil?

a) Wie viele dieser Personen sind männlich, wie viele weiblich?

b) Wie viele dieser Personen leben in einer Bedarfsgemeinschaft mit mindestens einem minderjährigen Kind?

c) Wie viele dieser Personen sind alleinerziehend?

d) Wie viele dieser Personen sind schwerbehindert im Sinne des § 2 Absatz 2 und 3 SGB IX?

e) Wie viele dieser Personen sind älter als 55 Jahre?

f) Wie viele dieser Personen wurden einem Arbeitgeber nach § 16i Absatz 3 SGB II zugewiesen?

13

Wie viele Personen, die nach § 16i SGB II eine geförderte Beschäftigung ausüben, erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung eine beschäftigungsbegleitende Betreuung?

a) Wie viele dieser Personen sind männlich, wie viele weiblich?

b) Wie viele dieser Personen leben in einer Bedarfsgemeinschaft mit mindestens einem minderjährigen Kind?

c) Wie viele dieser Personen sind alleinerziehend?

d) Wie viele dieser Personen sind schwerbehindert im Sinne des § 2 Absatz 2 und 3 SGB IX?

e) Wie viele dieser Personen sind älter als 55 Jahre?

f) Wie viele dieser Personen wurden einem Arbeitgeber nach § 16i Absatz 3 SGB II zugewiesen?

14

Wie viele Personen üben nach Kenntnis der Bundesregierung nach § 16e SGB II eine geförderte Beschäftigung aus (bitte die monatsgenaue Entwicklung seit 2019 angeben)?

a) Wie viele dieser Personen sind männlich, wie viele weiblich?

b) Wie viele dieser Personen leben in einer Bedarfsgemeinschaft mit mindestens einem minderjährigen Kind?

c) Wie viele dieser Personen sind alleinerziehend?

d) Wie viele dieser Personen sind schwerbehindert im Sinne des § 2 Absatz 2 und 3 SGB IX?

e) Wie viele dieser Personen sind älter als 55 Jahre?

f) Wie viele dieser Personen erhalten seit jeweils mehr als drei, mehr als vier und mehr als fünf Jahren Leistungen nach dem SGB II?

15

Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung eine nach § 16e SGB II geförderte Beschäftigung wieder abgebrochen (bitte die monatsgenaue Entwicklung seit 2019 angeben)?

a) Wie viele dieser Personen sind männlich, wie viele weiblich?

b) Wie viele dieser Personen leben in einer Bedarfsgemeinschaft mit mindestens einem minderjährigen Kind?

c) Wie viele dieser Personen sind alleinerziehend?

d) Wie viele dieser Personen sind schwerbehindert im Sinne des § 2 Absatz 2 und 3 SGB IX?

e) Wie viele dieser Personen sind älter als 55 Jahre?

f) Wie viele dieser Personen erhalten seit jeweils mehr als drei, mehr als vier und mehr als fünf Jahren Leistungen nach dem SGB II?

g) Wie viele dieser Personen haben die Beschäftigung jeweils nach zwei Monaten, nach vier Monaten, nach sechs Monaten, nach einem Jahr abgebrochen?

16

Was waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe für den Abbruch einer geförderten Beschäftigung nach § 16e SGB II?

17

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das durchschnittliche Alter von Personen, die nach § 16e SGB II eine geförderte Beschäftigung ausüben?

18

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche, vertraglich vereinbarte, wöchentliche Stundenzahl von Personen, die eine Beschäftigung nach § 16e SGB II ausüben?

19

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche Verdienst von Personen, die eine Beschäftigung nach § 16e SGB II ausüben?

20

In welchen Branchen sind nach Kenntnis der Bundesregierung Personen, die nach § 16e SGB II eine geförderte Beschäftigung ausüben, tätig?

21

Bei welchen Arbeitgebern sind nach Kenntnis der Bundesregierung Personen, die nach § 16e SGB II eine geförderte Beschäftigung ausüben, tätig (bitte nach privaten Arbeitgebern, die eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen, privaten Arbeitgebern, die wohltätige Zwecke oder gemeinwohlorientierte Tätigkeiten ausüben, öffentlichen, kommunalen Arbeitgebern, kirchlichen Arbeitgebern und Beschäftigungsträgern auflisten)?

22

Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder in einer der nachgeordneten Behörden beschäftigt, bei denen es sich nach § 16e SGB II um eine geförderte Beschäftigung handelt?

23

Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Agenturen für Arbeit und Jobcentern beschäftigt, bei denen es sich nach § 16e SGB II um eine geförderte Beschäftigung handelt?

24

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung regionale Unterschiede in der Nutzung einer geförderten Beschäftigung nach § 16e SGB II?

25

Wie viele Personen, die nach § 16e SGB II eine geförderte Beschäftigung ausüben, erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung eine beschäftigungsbegleitende Betreuung?

a) Wie viele dieser Personen sind männlich, wie viele weiblich?

b) Wie viele dieser Personen leben in einer Bedarfsgemeinschaft mit mindestens einem minderjährigen Kind?

c) Wie viele dieser Personen sind alleinerziehend?

d) Wie viele dieser Personen sind schwerbehindert im Sinne des § 2 Absatz 2 und 3 SGB IX?

e) Wie viele dieser Personen sind älter als 55 Jahre?

f) Wie viele dieser Personen erhalten seit jeweils mehr als drei, mehr als vier und mehr als fünf Jahren Leistungen nach dem SGB II?

26

Wie viele der zur Verfügung stehenden 4 Mrd. Euro zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher abgerufen (bitte monatsgenauen Abruf der Mittel angeben)?

27

Hält die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die steigende Zahl von Langzeitarbeitslosen Anpassungen des Teilhabechancengesetzes für notwendig?

a) Wenn ja, welche konkreten Überlegungen gibt es hierzu?

b) Wenn nein, weshalb nicht?

28

Wie wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Arbeitgeber zur Beurteilung der Programme Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt befragt?

a) Welche Fragen wurden hierfür gestellt?

b) Welche Kritik wurde von Arbeitgebern gegebenenfalls geäußert?

29

Wie gewinnen nach Kenntnis der Bundesregierung die Agenturen für Arbeit und Jobcenter Arbeitgeber für die Programme Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt?

Berlin, den 14. April 2021

Christian Lindner und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen