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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Westliche Sanktionen und die Menschenrechte in Syrien

(insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

21.05.2021

Antwortdauer

31 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2872820.04.2021

Westliche Sanktionen und die Menschenrechte in Syrien

der Abgeordneten Dr. Anton Friesen, Jürgen Braun, Waldemar Herdt, Petr Bystron, Udo Theodor Hemmelgarn, Dr. Lothar Maier, Ulrich Oehme, Jürgen Pohl, Dr. Robby Schlund und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Nach Ansicht von Kardinal Mario Zenari, des Nuntius in Syrien, leiden die Menschen seit dem Ende der blutigsten Kampfhandlungen und Terrorakte nunmehr unter der „Bombe der Armut“. Die Lage in Syrien sei die schlimmste „humanitäre Katastrophe, die der Mensch seit dem Zweiten Weltkrieg ausgelöst hat“ (https://www.vaticannews.va/de/welt/news/2020-10/kardinal-zenari-zu-syrien-es-muss-hoffnung-fuer-das-land-geben.html).

„Kirche in Not“ und andere christliche Hilfswerke klagen über die von der EU und den USA verhängten Sanktionen, die humanitäre Hilfe für dringend Bedürftige in Syrien angeblich nicht behindern soll. Tatsächlich jedoch sind beispielsweise Überweisungen nach Syrien faktisch nicht möglich (https://www.die-tagespost.de/politik/aktuell/syrien-politiker-wollen-nicht-mit-assad-regime-kooperieren;art315,215634; https://www.die-tagespost.de/politik/aktuell/syrien-der-brotkorb-ist-leer;art315,215454).

Pfarrer Peter Fuchs, der Direktor von „Christian Solidarity International“ Deutschland (CSI) stellt fest: „Die umfangreichen Wirtschaftssanktionen von USA und EU verhindern den Wiederaufbau Syriens, führen zu einer dramatischen Hungersnot und Verelendung der gesamten Bevölkerung“ (https://www.die-tagespost.de/politik/aktuell/syrien-der-brotkorb-ist-leer;art315,215454).

Die Aufhebung der Sanktionen an Konditionen zu knüpfen, mache die syrische Zivilbevölkerung „zur Geisel einer Politik, die ihre Regime-Change-Phantasien auf dem Rücken der ausgelaugten (…) und verhungernden Menschen auslebt“, so Fuchs weiter. Jedem sei bekannt, dass die syrische Führung die Bedingungen nicht erfüllen werde (ebd.).

Das humanitäre Völkerrecht und die Genfer Konventionen verbieten die kollektive Bestrafung der Bevölkerung (https://ihl-databases.icrc.org/customary-ihl/eng/docs/v1_rul_rule103). Hierum scheint es sich nach Ansicht der Fragesteller hinsichtlich der Syrien-Sanktionen jedoch zu handeln. Dabei erklärt die Bundesregierung selbst: „Das Engagement für die Menschenrechte ist nicht nur ein Grundwert unserer Außenpolitik – es dient auch deutschen Interessen“ (https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/themen/menschenrechte/01-menschenrechte-fundament). Diese Erklärung der Bundesregierung gilt es nach Ansicht der Fragesteller, hinsichtlich Syriens mit Leben zu füllen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Zieht die Bundesregierung nunmehr in Betracht (vgl. Bundestagsdrucksache 19/17275), nicht nur Organisationen der Vereinten Nationen, sondern zudem beispielsweise Kirchen und deren Einrichtungen finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen, damit dringend Bedürftige auch in den von der Regierung kontrollierten Gebieten unterstützt werden können?

2

Erwägt die Bundesregierung Maßnahmen, um die Möglichkeiten christlich-humanitärer Organisationen und anderer Nichtregierungsorganisationen in Syrien zu verbessern, leidenden Menschen in ganz Syrien zu helfen, unabhängig von den jeweilig vor Ort herrschenden Machtverhältnissen (bitte erläutern)?

3

In welcher Höhe hat die Bundesregierung das „Welternährungsprogramm“, das „Flüchtlingshilfswerk“ der Vereinten Nationen und das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) in Syrien im Jahr 2020 gefördert, bzw. beabsichtigt sie, diese im Jahr 2021 zu fördern (vgl. die in Frage 1 genannte Quelle)?

4

Ist der Bundesregierung bekannt, auf welche Höhe sich die Beiträge der zehn weiteren größten Förderer der in Frage 3 genannten Programme seit 2018 belaufen, und welche Angaben kann sie ggf. hierzu machen?

5

Ist der Bundesregierung die Auffassung bekannt, die beispielsweise von Alena Douhan, Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen, geäußert wurde, dass die nach dem „Caesar Act“ seit Juni 2020 verabschiedeten US-Sanktionen die Menschenrechte der syrischen Bevölkerung verletzen, hat sie hierzu eine Positionierung erarbeitet, wenn ja, wie lautet diese ggf., und welche Schlussfolgerungen hat sie ggf. für sich gezogen (https://www.ohchr.org/EN/NewsEvents/Pages/DisplayNews.aspx?NewsID=26630&LangID=E)?

6

Führt die Bundesregierung mit der US-amerikanischen Regierung Gespräche, um auf eine Aufhebung bzw. Abmilderung der US-Sanktionen gegen Syrien hinzuwirken (wenn nein, warum nicht), welchen Inhalts sind diese, und sind Fortschritte seit dem Wechsel der US-Administration zu verzeichnen?

7

Welche Positionen nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung die anderen EU-Mitgliedstaaten bezüglich der EU-Sanktionen gegen Syrien ein (bitte darstellen, ob es nach Kenntnis der Bundesregierung EU-Mitgliedsländer gibt, welche auf eine Abschwächung oder Aufhebung der Syrien-Sanktionen hinwirken)?

8

Liegen der Bundesregierung Kenntnisse über die Auswirkungen der von der EU und den USA gegen Syrien verhängten Sanktionen auf die humanitäre Lage in Syrien vor, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen hat sie ggf. hieraus gezogen?

9

Wie schätzt die Bundesregierung die humanitäre Lage in Syrien ein, und woher bezieht sie ihre Informationen?

10

Ist der Bundesregierung der Vorschlag bekannt, humanitären Organisationen Ausnahmegenehmigungen zu erteilen, um Finanztransaktionen nach Syrien zu ermöglichen, wie sie beispielsweise das „Syria Justice and Accountability Centre“ vorschlägt, das in Opposition zur syrischen Regierung steht, hat sie sich eine Position hierzu erarbeitet, und wenn ja, welche, sowie welche Maßnahmen erfolgten ggf. hieraus (https://syriaaccountability.org/updates/2021/01/26/syrian-organizations-respond-to-the-un-special-rapporteur-on-unilateral-coercive-measures/; bitte begründen)?

11

Ist der Bundesregierung der Vorschlag bekannt, den beispielsweise das „Syria Justice and Accountability Centre“ vorbringt, temporäre Ausnahmegenehmigungen für den Export sogenannter Dual-Use-Güter zu erteilen, wie beispielsweise Distickstoffmonoxid, das für medizinische Zwecke dringend erforderlich ist, aber auch für militärische Zwecke verwandt werden kann, hat sie sich eine Position hierzu erarbeitet, und wenn ja, welche, sowie welche Maßnahmen erfolgten ggf. hieraus (https://syriaaccountability.org/updates/2021/01/26/syrian-organizations-respond-to-the-un-special-rapporteur-on-unilateral-coercive-measures/)?

12

Ist der Bundesregierung der Vorschlag bekannt, den beispielsweise das „Syria Justice and Accountability Centre“ vorbringt, einen deutschen Sonderbeauftragten oder einen der EU zu ernennen, der Ausnahmegenehmigungen für die Ausfuhr humanitärer Güter nach Syrien erteilen kann, hat sie sich eine Position hierzu erarbeitet, und wenn ja, welche, sowie welche Maßnahmen erfolgten ggf. hieraus (https://syriaaccountability.org/wp-content/uploads/Sanctions-the-Caesar-Act-and-COVID_0617.pdf, S. 7; bitte begründen)?

13

Steht die Bundesregierung mit der Schweiz in Gesprächen oder strebt sie diese an, um durch eine Implementierung eines Verfahrens, das sich am „Swiss Humanitarian Trade Agreement“ orientiert, das trotz der Sanktionen humanitäre Lieferungen in den Iran erleichtert, deutschen Hilfsorganisationen analoges hinsichtlich Syriens zu ermöglichen, und zu welchen Ergebnissen haben diese Gespräche ggf. bislang geführt (https://syriaaccountability.org/updates/2021/01/26/syrian-organizations-respond-to-the-un-special-rapporteur-on-unilateral-coercive-measures/)?

14

Hat die Bundesregierung seit 2019 Maßnahmen ergriffen, bzw. plant sie Maßnahmen zu ergreifen (ggf. zusammen mit anderen Staaten), um die humanitäre Lage der Bevölkerung in Syrien zu verbessern, und wenn ja, welche?

15

Haben Vertreter der Bundesregierung mit Vertretern von Nichtregierungsorganisationen und Kirchen bzw. Einzelpersonen etc. über die Aufhebung der Sanktionen gegen Syrien gesprochen, und welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung aus den vorgenannten Gesprächen (bitte die beteiligten Vertreter für den Zeitraum ab 2018 mit Datumsangabe aufführen)?

Berlin, den 12. April 2021

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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