Bericht des Bundesrechnungshofes zur Bezahlbarkeit von Elektrizität
der Abgeordneten Sandra Weeser, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Dr. Gero Clemens Hocker, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Karsten Klein, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Till Mansmann, Alexander Müller, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Was hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode unternommen, um das im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verankerte Ziel der Bezahlbarkeit bei Elektrizität überprüfbar auszugestalten und zu quantifizieren?
Teilt die Bundesregierung die Kritik des Bundesrechnungshofes, dass sie bisher nicht definiert hat, was sie unter einer preisgünstigen und effizienten Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität versteht?
Aus welchen Gründen legt die Bundesregierung nicht anhand von Schwellenwerten fest, bis zu welchem Niveau Strom als preisgünstig gilt und wann ein Nachsteuern erforderlich ist?
Was hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode unternommen, um das System der staatlich geregelten Strompreis-Bestandteile grundlegend zu reformieren?
Teilt die Bundesregierung die Kritik des Bundesrechnungshofes, dass die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands in Bezug auf die Strompreise in Gefahr ist?
Wie schätzt die Bundesregierung die derzeitige Akzeptanz der Menschen in Deutschland für die Energiewende ein, insbesondere vor dem Hintergrund der bestehenden Strompreise?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass private Haushalte 2019 in Deutschland 43 Prozent mehr für Strom bezahlen mussten als der EU-Durchschnitt?
Sollte aus Sicht der Bundesregierung ein oberer Schwellenwert (prozentual zum EU-Durchschnitt) für den Strompreis eingeführt werden, bei dem verpflichtende Maßnahmen zur Senkung des Preises erfolgen müssen?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode ergriffen, um die Strompreis-Belastung für nicht begünstigte Industrie- und Gewerbekunden in Deutschland zu reduzieren?
Was hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode unternommen, um die besondere Belastung einkommensschwacher Haushalte durch Stromkosten zu beseitigen?
Plant die Bundesregierung eine vollständige Übernahme der Kosten für die EEG-Umlage aus dem Bundeshaushalt?
Sieht die Bundesregierung Ober- und Untergrenzen bezüglich des Preises für dynamische Stromtarife als notwendig an? Wenn ja, in welchem preislichen Korridor sollten sich diese bewegen?