Korrekturbitten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) im November 2019 - (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472)
(insgesamt 3 Einzelfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Datum
11.05.2021
Antwortdauer
14 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
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Korrekturbitten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) im November 2019
der Abgeordneten Thomas Seitz, Martin Erwin Renner, Corinna Miazga, Hansjörg Müller, Andreas Bleck, Stephan Brandner, Andreas Mrosek, Dr. Heiko Wildberg, Jens Maier, Steffen Kotré, Joana Cotar, Stefan Keuter, Martin Hess, Jürgen Braun und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
1
Aus welchen Anlässen hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im November 2019 bei Medien unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen (bitte jeweils nach Datum, Medium, Anlass und Kosten auflisten)?
2
Aus welchen Anlässen hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im November 2019 bei Medien ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen (bitte jeweils nach Datum, Medium, Anlass und Kosten auflisten)?
3
Welche Stelle in welcher Abteilung und in welchem Referat oder in welcher Organisationseinheit mit Stabsfunktion ist für Korrekturbitten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales an Medien zuständig?
Deutscher BundestagDrucksache 19/2958211.05.2021
Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Thomas Seitz, Martin Erwin Renner, Corinna Miazga, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/29040 – Korrekturbitten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) im November 2019 (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472)
Vorbemerkung der Fragesteller
Kleine Anfragen sind ein Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion des Deutschen Bundestages und Ausfluss des Demokratieprinzips. Aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) und Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 GG folgt ein Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung, an dem die einzelnen Abgeordneten und die Fraktionen als Zusammenschlüsse von Abgeordneten nach Maßgabe der Ausgestaltung in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages teilhaben und mit dem grundsätzlich eine Antwortpflicht der Bundesregierung korrespondiert (Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 1. Juli 2009 – 2 BvE 5/06).
Während andere Schriftliche Fragen über Anzahl und Anlass von an Medien gerichteten Korrekturbitten bei objektiv unzutreffender Berichterstattung noch von der Bundesregierung detailliert nach Datum, Behörde, Medium und Anlass beantwortet wurden (Bundestagsdrucksache 19/4421, Fragen 54 und 55), verweigert sich die Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller einer detaillierten Beantwortung gleichgerichteter Fragen seitens der Fragesteller (Bundestagsdrucksache 19/7472).
Gefragt war in Frage 1: „Welche Bundesministerien, obersten Bundesbehörden und oberen Bundesbehörden mit Ausnahme des BND, des MAD, des BfV und des BKA haben seit dem Jahr 2001 aufgrund welcher Veröffentlichungen mittels anwaltlicher Hilfe oder ohne anwaltliche Hilfe an Medien Korrekturbitten verschickt (bitte nach Bundesministerien, obersten Bundesbehörden, oberen Bundesbehörden, Datum, Medium, Anlass und den jeweiligen Kosten aufschlüsseln)?“ Gefragt war somit nach einer detaillierten Aufschlüsselung von Korrekturbitten an Medien. Die Antwort der Bundesregierung lautete darauf: „Eine Gesamtübersicht der mittels anwaltlicher Hilfe oder ohne anwaltliche Hilfe gegebenen Hinweise liegt nicht vor.“ (Bundestagsdrucksache 19/7472).
Da nicht nach einer Gesamtübersicht gefragt war, sondern nach konkret und detailliert aufzuschlüsselnden Korrekturbitten, muss die Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller nochmals zu dieser Thematik befragt werden.
Fragen und Antworten3
1
Aus welchen Anlässen hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im November 2019 bei Medien unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen (bitte jeweils nach Datum, Medium, Anlass und Kosten auflisten)?
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) meldet Fehlanzeige.
2
Aus welchen Anlässen hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im November 2019 bei Medien ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen (bitte jeweils nach Datum, Medium, Anlass und Kosten auflisten)?
Das BMAS gibt lediglich in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn vom BMAS veröffentlichte Informationen oder Angaben über die Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben sind und das BMAS einen Hinweis für geeignet und angemessen erachtet.
Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt, so dass dazu eine Auflistung nicht erstellt werden kann. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/7472 Bezug genommen.
3
Welche Stelle in welcher Abteilung und in welchem Referat oder in welcher Organisationseinheit mit Stabsfunktion ist für Korrekturbitten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales an Medien zuständig?
Grundsätzlich ist im BMAS das Referat KS1 (Presse Strategische Kommunikation) für Medienkontakte zuständig.