[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Dietmar Friedhoff,
Ulrich Oehme, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/29046 –
Deutsche Entwicklungszusammenarbeit mit der palästinensischen Organisation
Palestinian Academic Society for the Study of International Affairs
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Organisation Palestinian Academic Society for the Study of International
Affairs (PASSIA) ist nach eigenen Angaben eine palästinensische Denkfabrik,
die sich in Form von Forschung, Dialogangeboten und Bildung verschiedenen
Aspekten der palästinensischen Frage widmet. Auf ihrer Homepage gibt PAS-
SIA die staatliche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) als
ihren Kooperationspartner an. PASSIA ist Mitglied des Palestinian NGOs
Networks (PNGO) (
http://passia.org/page/1).
1. Welche Maßnahmen und Projekte im Rahmen der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit sowie sonstiger ODA-fähiger Vorhaben in
Kooperation mit PASSIA hat die Bundesregierung jemals gefördert (bitte nach
Projektlaufzeit, Jahr der Bewilligung bzw. Beauftragung, Auftraggeber,
DAC-Sektorschlüssel aufschlüsseln)?
a) Auf welche Höhe belaufen sich jeweils das Gesamtvolumen, das
jährliche Volumen, etwaige Aufstockungen und der Finanzierungsanteil
jeweils welcher Geldgeber?
b) Welche sonstigen Organisationen sind jeweils Förderungsempfänger
in welchem Umfang für diese Maßnahmen und Projekte?
c) Welche Organisationen sind jeweils die Partner der
Durchführungsvereinbarung?
d) Welche Ziele sollen durch die Maßnahmen und Projekte jeweils
erreicht werden?
e) Welche dieser Projekte erreichten ihr Ziel nicht oder standen in Bezug
auf die eingesetzten Mittel nach Auffassung der Bundesregierung
nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Erfolg?
Deutscher Bundestag Drucksache 19/29600
19. Wahlperiode 11.05.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 11. Mai 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
f) Welche jeweiligen Maßnahmen und Projekte wurden nach
Überprüfung eingestellt?
Die Fragen 1 bis 1f werden gemeinsam beantwortet.
Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH hat
im Rahmen des durch das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) geförderten Vorhabens „Resilienzstärkung durch
Bildung, wirtschaftliche Inklusion und soziale Kohäsion von Jugendlichen und
jungen Erwachsenen in Ostjerusalem“ (Laufzeit: 12/2019 – 11/2023; beauftragt
2019, DAC5-Code 160) die Organisation PASSIA mit 38 200 Euro unterstützt.
Das Vorhaben hat ein Gesamtvolumen von 8 450 000 Euro und wird
vollständig über das BMZ finanziert. Die Zusammenarbeit mit PASSIA hat die
Kapazitätsentwicklung der palästinensischen Zivilgesellschaft zum Ziel. Die
Zielerreichung kann erst nach Projektende abschließend beurteilt werden.
Die Beantwortung der Fragen wurde auf den Zeitraum von zehn Jahren und
damit auf die Aufbewahrungsfrist für elektronische Akten eingegrenzt. Angaben
für weiter zurückliegende Zeiträume sind nicht über ein IT-gestütztes Verfahren
zentral abrufbar, sondern müssten händisch in jedem Einzelvorgang ermittelt
und zusammengefasst werden. Hierzu müssten pro Jahr rund 30 bis 50
Sachkarten zum Thema Israel/Palästinensische Gebiete mit rund 40 bis 50 Einträgen
händisch durchgesehen und im Sinne der Fragestellung aufbereitet werden, was
einen Umfang von bis zu 1 000 Einzeldokumenten bedeuten würde. Der
Arbeitsaufwand für diese Recherche würde das zuständige Referat in Vollzeit
mindestens drei Wochen beschäftigen. Die Auswertung der Dokumente würde
die Ressourcen des Referats in dieser Zeit nahezu vollständig beanspruchen
und dessen Aufgabenerfüllung im Übrigen zum Erliegen bringen. Das
Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das
parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht
(vgl. u. a. BVerfGE 124, 161, 197). Auch unter der Berücksichtigung der
Möglichkeit einer Fristverlängerung kann eine Beantwortung der Fragen über einen
Zeitraum von zehn Jahren hinaus wegen des unzumutbaren Aufwandes, der mit
der Erhebung verbunden wäre, nicht erfolgen.
2. Haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Friedrich-Ebert-Stiftung,
Konrad-Adenauer-Stiftung, Rosa-Luxemburg-Stiftung, Friedrich-
Naumann-Stiftung für die Freiheit, Hanns-Seidel-Stiftung, Heinrich-Böll-
Stiftung oder die Desiderius-Erasmus-Stiftung die Organisation PASSIA
finanziell gefördert, mit PASSIA Projekte oder Veranstaltungen
durchgeführt oder mit PASSIA anderweitig kooperiert?
Wenn ja, in welcher konkreten Weise?
Von den genannten politischen Stiftungen kooperiert nach Kenntnis der
Bundesregierung die Friedrich-Ebert-Stiftung mit PASSIA. Die Friedrich-Ebert-
Stiftung unterstützt PASSIA bei der Erstellung von Publikationen sowie bei der
Organisation von Veranstaltungen zu Themen internationaler Politik.
3. Wie bewertet die Bundesregierung ihre Kooperation mit PASSIA im
Zusammenhang mit der generellen Projektdurchführung?
Eine Bewertung im Sinne der Fragestellung kann erst nach Projektende
abschließend vorgenommen werden.
4. Hält die Bundesregierung PASSIA für förderungswürdig und generell als
Projektpartner in der Entwicklungszusammenarbeit geeignet, insbesondere
auch vor dem Hintergrund von PASSIAs Nähe zur BDS-Bewegung
(
https://www.ngo-monitor.org/ngos/palestinian_academic_society_for_th
e_study_of_international_affairs_passia_/)?
Die Bundesregierung unterstützt keine Projekte, die BDS-Aktivitäten zum Ziel
oder zum Projektinhalt haben. Eine Prüfung von PASSIA nach diesem
Kriterium ist erfolgt.
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ISSN 0722-8333]