Geplante Erweiterung des Bundeskanzleramts
der Abgeordneten Dr. Christoph Hoffmann, Christian Dürr, Otto Fricke, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Dr. Gero Clemens Hocker, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Karsten Klein, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Till Mansmann, Dr. Jürgen Martens, Alexander Müller, Frank Schäffler, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Im Januar 2019 gab die Bundesregierung bekannt, einen Erweiterungsbau für den Berliner Dienstsitz des Bundeskanzleramts entstehen zu lassen. Die bis zu 400 zusätzlichen Büroräume seien „vor dem Hintergrund kontinuierlicher Aufgabenerweiterungen in der aktuellen und den zurückliegenden Legislaturperioden und dem damit einhergehenden deutlichen Aufwuchs des Personalkörpers“ notwendig (https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/groesserer-regierungssitz-1799034). Zu diesen Aufgabenerweiterungen, „die aufgrund ihrer besonderen politischen Bedeutung unmittelbar vom Bundeskanzleramt gesteuert werden“ gehörten laut Aussage der Bundesregierung u. a. die Energiewende, die Finanz- und Flüchtlingskrise sowie der Brexit (ebd.).
Aus Sicht der Fragesteller hat die Kompetenzverschiebung aus Bundesministerien die personelle Verdoppelung im Bundeskanzleramt seit dem Amtsantritt von Bundeskanzler a. D. Gerhard Schröder begünstigt. Insbesondere in der Regierungszeit von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel wurden über 168 Stellen im Bundeskanzleramt geschaffen (https://www.focus.de/politik/deutschland/asyl-streit-mit-der-kanzlerin-seehofer-lehnt-sich-gegen-merkel-auf-daran-ist-sie-auch-selbst-schuld_id_9145704.html). Die fortgesetzte, und personell untermauerte, Zentralisierung höhlt nach Auffassung der Fragesteller das Ressortprinzip aus, verlagert Bearbeitungs- und Entscheidungsprozesse in das Bundeskanzleramt und birgt überdies die Gefahr, überflüssige Doppelstrukturen zu zementieren – mit entsprechend hohen finanziellen Kosten und komplizierten Abstimmungsprozessen. Des Weiteren befürchten die Fragesteller, dass mehr und mehr Regierungshandeln nicht mehr in Fachministerien, sondern zentral und nur unter Aufsicht des Bundeskanzleramts, erfolgt.
Der Auftrag für die Erweiterung wurde direkt an jene Architekten vergeben, die das ursprüngliche Bundeskanzleramt entworfen und geplant hatten – und das ab 2016 umfassend saniert werden musste: „Nach nur 15 Jahren musste der damals knapp 500 Millionen D-Mark teure Neubau renoviert werden: Wasser tropfte in die Tiefgaragen, die Elektrik musste modernisiert, die Ölheizung entfernt werden. Von Sparsamkeit und Zweckmässigkeit war in diesem Fall nicht die Rede“ (https://www.nzz.ch/international/das-kohlosseum-wird-erweitert-die-ausbauplaene-fuer-das-kanzleramt-widersprechen-dem-zweckmaessigen-auftritt-der-berliner-republik-ld.1581219).
Bislang ist der Baubeginn des neuen Bürogebäudes für 2023 geplant, der Bezug ab 2028 (https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/groesserer-regierungssitz-1799034). Bereits vor Baubeginn hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat die Kostenschätzung von 485 Mio. auf 600 Mio. Euro erhöht. Der Bundesrechnungshof hat Kostentreiber, deren Nutzen die Bundesregierung nicht ausreichend belegen konnte, bereits scharf kritisiert. Darunter fallen u. a. die konkrete Ausgestaltung des Hubschrauberlandeplatzes, eine zusätzliche Fußgängerbrücke über die Spree, eine weitere „Kanzlerwohnung“ und eine Kindertagesstätte mit 12 bis 15 Plätzen (https://www.tagesspiegel.de/berlin/19-000-euro-pro-quadratmeter-rechnungshof-kritisiert-kosten-fuerbuerobau-des-kanzleramts/26250560.html). Medienberichten zufolge wurde ein Großteil der Kritik bislang nicht aufgegriffen, lediglich bei den geplanten Trainingsräumen für Bundespolizisten und der „Kanzlerwohnung“ wurden Nutzungsänderungen angekündigt. So sollen nach Baufertigstellung alle Bundespolizisten in den Räumlichkeiten trainieren können und die Wohnfläche werde bis auf Weiteres als Bürofläche genutzt (https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/erweiterung-des-kanzleramts-verteuert-sich-um-116-millionen-li.110946).
Die Fragesteller sind der Ansicht, dass bei konsequenter Rückübertragung der Kompetenzen in die zuständigen Fachministerien sowohl das Regierungshandeln konsequenter und effizienter erfolgt sowie der vom Rechnungshof beanstandete Erweiterungsbau nicht in diesem Umfang – und mit zu erwartenden Kostensteigerungen in unbekannter Größe – notwendig ist. Die stärkere Berücksichtigung des Ressortprinzips spart somit Kosten, verschlankt die Bürokratie der Bundesregierung und führt zu klarer Entscheidungsverantwortung im zuständigen Fachressort.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Weswegen werden die Aufgaben, die laut Bundesregierung den Stellenaufwuchs und somit den Erweiterungsbau nötig machen, nicht ausschließlich in den dafür zuständigen Fachministerien bearbeitet?
Wie begründet die Bundesregierung die Notwendigkeit, zusätzliche Stellen im Bundeskanzleramt zu schaffen, anstatt auf vorhandenes Personal aus den zuständigen Fachministerien zurückzugreifen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, weitere spezifische politische Themen in die Zuständigkeit des Bundeskanzleramts zu ziehen?
Falls ja, welchen Mehrwert sieht die Bundesregierung darin generell, und welche konkreten Themen sollen dies nach Ansicht der Bundesregierung sein?
Wo waren die in der Antwort zu Frage 3 benannten Themen vorab inhaltlich bearbeitet worden, und wie wirkt sich die Verantwortungsübernahme durch das Bundeskanzleramt auf diese Stellen aus?
Sieht die Bundesregierung die generelle Bewältigung der Corona-Pandemie, die Auszahlung von Wirtschaftshilfen und die Umsetzung der Impfstrategie gegen SARS-CoV-2 als Aufgaben, „die aufgrund ihrer besonderen politischen Bedeutung unmittelbar vom Bundeskanzleramt gesteuert werden“ müssten?
Falls nein, wieso nicht?
Falls ja, wie viele Stellen koordinieren diese Aufgaben jeweils im Bundeskanzleramt?
Wie berücksichtigt die Bundesregierung, sowohl personell als auch baulich und organisatorisch, die „Endlichkeit“ einzelner Aufgabenerweiterungen, die im Bundeskanzleramt gesteuert werden müssen, wie beispielsweise die Finanzkrise oder den Brexit?
Wie weit ist die Planung für den Erweiterungsbau vorangeschritten, zu wann rechnet die Bundesregierung mit dem Baubeginn, und wie berücksichtigt sie die vom Bundesrechnungshof befürchteten Preissteigerungen (bitte jeweils begründen)?
Wie hoch sind die Planungs- und Vorbereitungskosten für die Realisierung des Erweiterungsbaus, einschließlich des geplanten Post- und Versorgungszentrums, bisher?
Welche Verträge zur Realisierung des Erweiterungsbaus, einschließlich des geplanten Post- und Versorgungszentrums, bestehen bereits, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, entsprechende Verträge zu welchen Konditionen zu kündigen?
Stimmt die Bundesregierung der Auffassung der Fragesteller zu, wonach die Entscheidung für die Größe und Gestaltung des Erweiterungsbaus, inklusive der finanziellen Folgeverpflichtungen, einer neuen Bundesregierung vorgreift, die die Anzahl der zu bearbeitenden Themen im Bundeskanzleramt perspektivisch geringer handhaben wird?
Wie viele Bundespolizisten und Beamte des Bundeskriminalamts sind derzeit dem Bundeskanzleramt zugeteilt, und wo findet der Dienstsport für diese aktuell statt?
Für wie viele Personen sind die geplanten Trainingsräume im Erweiterungsbau des Bundeskanzleramts vorgesehen?
Welche weiteren Bundesministerien und Bundespolizeidienststellen im Fünf-Kilometer-Radius um das Bundeskanzleramt verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über Räumlichkeiten für den Dienstsport, und liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Auslastung dieser Räumlichkeiten vor?
Wie viele Büroräume entstehen zusätzlich zu den geplanten 400 durch die Umwandlung der „Kanzlerwohnung“ in Bürofläche, und wie plant die Bundesregierung, die spätere bauliche Umwandlung in Wohnraum vorab berücksichtigen zu lassen?
Aus welchem Grund entschied sich die Bundesregierung gegen einen ebenerdigen Hubschrauberlandeplatz, und welche Gründe sprechen für die Notwendigkeit des laut Bundesrechnungshof konstruktiv äußerst aufwendig geplanten und mit Bohrpfahlgründung zu verankernden separaten Bauwerks?