[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Seestern-Pauly, Katja Suding,
Nicole Bauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/29183 –
Folgen von Kontaktbeschränkungen für Kinder und Jugendliche – Maßnahmen
der Bundesregierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie betreffen Familien
und Kinder auf besondere Weise. So kommt eine Studie des
Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf zu dem Ergebnis, dass fast jedes dritte Kind
während der Corona-Pandemie psychische Auffälligkeiten aufweist (
https://www.
uke.de/kliniken-institute/kliniken/kinder-und-jugendpsychiatrie-psychotherapi
e-und-psychosomatik/forschung/arbeitsgruppen/child-public-health/forschun
g/copsy-studie.html). Insbesondere Kinder und Jugendliche aus
Risikofamilien leiden sehr unter den Auswirkungen des Lockdowns. Die Forschenden
des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf kommen ebenfalls zu dem
Schluss, dass die Pandemiemaßnahmen zu einer hohen Dunkelziffer von
Kindesmisshandlungen führen. Silke Pawils, Leiterin der Forschungsgruppe
„Prävention im Kindes- und Jugendalter“ des Instituts für Medizinische
Psychologie, sieht eine möglich Ursache in der „[…] durch den pandemiebedingten
Lockdown fehlende[n] soziale[n] Kontrolle […], die sonst zum Beispiel in
Schulen oder Kitas stattfindet“ (
https://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/
coronavirus-fast-jedes-dritte-Kind-zeigt-psychische-auffaelligkeiten-a-644b9a
10-4e07-4d71-a690-b9bdfb97da60).
Die langen Kita- und Schulschließungen wirken sich auch auf andere Weise
auf Kinder und Jugendliche aus. So werden Eingewöhnungsphasen in
Einrichtungen der frühkindlichen Bildung unterbrochen oder können nicht
stattfinden, und wichtige Entwicklungsförderungen wie beispielsweise die
Sprachförderung können nicht adäquat umgesetzt werden.
Aus Sicht der Fragesteller besteht daher Informationsbedarf über den
Kenntnisstand und die Maßnahmen der Bundesregierung, um die Folgen der
Pandemiemaßnahmen für Kinder und Jugendliche während des Lockdowns
abzumildern, und welche Schritte die Bundesregierung unternimmt, um auch nach
der Corona-Pandemie diesen Folgen Rechnung zu tragen.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/29931
19. Wahlperiode 19.05.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 19. Mai 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche Informationen über die Auswirkungen der
Kontaktbeschränkungen auf die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen haben
die Bundesregierung seit Inkrafttreten der Kontaktbeschränkungen
erreicht?
Wie bereits in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/28274 ausgeführt, weisen
verschiedene Studien darauf hin, dass Kinder und Jugendliche wie auch
Erwachsene durch die Pandemielage und die Corona-Schutzmaßnahmen einem hohen
Maß an psychosozialen Belastungen unterliegen. Diese Belastungen scheinen
bei Kindern und Jugendlichen stärker ausgeprägt zu sein als bei Erwachsenen.
Mit den Auswirkungen der Kontaktbeschränkungen auf die psychische
Gesundheit von Kindern und Jugendlichen befassen sich u. a. die COPSY-Studie
(Corona und Psyche) des Universitätsklinikums Hamburg Eppendorf, die JuCo-
Studien des Forschungsverbunds „Kindheit – Jugend – Familie in der Corona-
Zeit“ der Universitäten Hildesheim, Frankfurt und Bielefeld, die Jugendstudie
der TUI-Stiftung, die Sinus-Jugendstudie und die COSMO-Befragungen (u. a.
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Robert Koch-Institut
(RKI) und Universität Erfurt). Wesentliche Ergebnisse dieser Studien werden in
der Antwort zu Frage 9 aufgeführt.
Neben diesen empirischen Studien und Analysen haben die Bundesregierung
auch Berichte junger Menschen, Einsendungen von Eltern und pädagogischen
Fachkräften sowie Umfrageergebnisse und Wortmeldungen aus dem Bereich
der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie erreicht. Auch diese
vorliegenden Informationen weisen darauf hin, dass die
Kontaktbeschränkungen einen negativen Einfluss auf das Befinden junger Menschen haben und
dass psychische Belastungen von Kindern und Jugendlichen seit Beginn der
Pandemie zugenommen haben. Mit zunehmender Dauer der Pandemie steigen
zudem persönliche Sorgen und Zukunftsängste. Besonders betroffen sind
Kinder und Jugendliche, die bzw. deren Familien weniger Ressourcen zur
Verfügung haben, die bereits vor der Pandemie eingeschränkt oder benachteiligt
waren sowie diejenigen, die an einem institutionellen Übergang stehen.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
steht in engem Austausch mit Fachkräften und Fachorganisationen, aber auch
mit jungen Menschen und ihren Interessenvertretungen. So haben u. a. im
Rahmen der Jugendstrategie der Bundesregierung mehrere Dialog- und
Beteiligungsveranstaltungen stattgefunden, in denen die Folgen der
pandemiebedingten Einschränkungen für junge Menschen explizit thematisiert wurden. Hier
bestätigte sich eindrücklich, dass die Pandemie-Zeit für die jungen Menschen
anstrengend und belastend ist. Kinder und Jugendliche haben in dieser Zeit nicht
nur etliche Schulstunden verpasst und Lernstoff versäumt, sondern sie haben
auf viele andere Dinge verzichten müssen: Kontakte mit Gleichaltrigen, Sport
und Bewegung, Spielen und Austausch in der Gruppe, Kultur und Reisen. Sie
mussten viel Zeit allein verbringen, Perspektiven und Zukunftsvorstellungen
gerieten ins Wanken.
2. Wie bewertet die Bundesregierung die Versorgung von Kindern und
Jugendlichen mit Therapieangeboten seit Inkrafttreten der
Kontaktbeschränkungen?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die gesundheitliche Versorgung von
Kindern und Jugendlichen auch während der Pandemie grundsätzlich
sichergestellt ist, insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass seit Pandemiebeginn ein
verstärkter Aufbau von E-Health- und anderen Onlineangeboten als Ergänzung
zu klassischen ambulanten und stationären Behandlungsmöglichkeiten erfolgt.
Allerdings wurden aufgrund der Kontaktbeschränkungen sowohl im
somatischen als auch im psychiatrisch-psychotherapeutischen Bereich auch Termine
abgesagt oder verschoben, z. B. auch aus der Angst heraus, sich beim Kontakt
in der medizinischen Einrichtung anzustecken. Auch Kuren beispielsweise für
Mütter, Väter, Kinder und pflegende Angehörige konnten nicht immer wie
geplant durchgeführt werden. Gleichzeitig ist der Bedarf gerade in der
belastenden Zeit der Pandemie bei vielen Müttern, Vätern, Kindern und Pflegenden
hoch. Das Bundesministerium für Gesundheit hat im Rahmen seiner
Möglichkeiten frühzeitig durch umfassende Maßnahmen zum Infektionsschutz und zur
Aufklärung darauf hingewirkt, dass die Menschen notwendige Behandlungen
entweder wie geplant wahrnehmen oder aber so bald wie möglich nachholen
konnten. Auch die Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung haben z. B. für
den ambulanten Bereich eine Vielzahl von unbürokratischen Regelungen
getroffen, um die medizinische Versorgung so weit wie möglich
aufrechtzuerhalten.
3. Inwieweit waren die Auswirkungen von Kontaktbeschränkungen auf die
psychische Gesundheit und die Entwicklung von Kindern und
Jugendlichen Teil der Beratungen zwischen Bundesregierung und den
Bundesländern?
Die Bundesregierung und die Länder sind sich der hohen Belastungen für
Kinder und Jugendliche und deren Familien durch die Corona-Pandemie und die
erforderlichen Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens
bewusst. Bei den Beratungen zwischen der Bundesregierung und den
Bundesländern werden vielfältige Aspekte in die komplexen Abwägungs- und
Abstimmungsverfahren einbezogen. Dazu zählen auch potentielle Auswirkungen auf
die Gesundheit und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen.
4. Hat die Bundesregierung den Bundesländern Unterstützung angeboten,
um die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen während
der Kontaktbeschränkungen zu fördern, und wenn ja, welche?
5. Welche Maßnahmen wurden seitens der Bundesregierung seit
Inkrafttreten der Kontaktbeschränkungen ergriffen, um die psychische Gesundheit
von Kindern während der Kontaktbeschränkungen zu fördern?
Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung und die Länder haben eine Vielzahl von Maßnahmen
ergriffen, um Familien zu entlasten und Kinder und Jugendliche und deren
Familien zu unterstützen. Damit tragen sie wesentlich dazu bei, dass psychosoziale
Belastungen verringert werden. Detaillierte Ausführungen hierzu beinhaltet
auch bereits die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/28274 (siehe insbesondere Antwort
zu Frage 11).
In der aktuellen Situation kommt insbesondere Angeboten, die sich direkt an
Kinder und Jugendliche richten und mit denen sie sich selbst Hilfe holen
können, besondere Bedeutung zu. Das Bundesinteresse besteht in einer möglichst
weitgehenden Bedarfsdeckung für Beratungsangebote für junge Menschen in
schwierigen Lebenssituationen. Die vom Bund geförderten Beratungsangebote
stehen allen Kindern und Jugendlichen offen.
Das BMFSFJ hat die Beratungsangebote der „Nummer gegen Kummer“ für
Eltern, Kinder und Jugendliche ausgebaut. Die Online-Beratung der
Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e. V. (
www.bke.de) wurde erweitert und die
Beratungskapazität wurde um 40 Prozent erhöht.
Darüber hinaus wurden das Beratungsportal der Jugendmigrationsdienste
(
www.jmd4you.de) und das Beratungsportal von Off Road Kids für junge
Menschen auf der Straße (
www.sofahopper.de) ausgebaut. Seit Mai 2020 wird
daneben das Online-Beratungsangebot „JugendNotmail“ (
www.jugendnotmai
l.de) unterstützt.
Ebenso seit Mai 2020 fördert das BMFSFJ mit „#gemeinsamstatteinsam –
Onlineberatung für junge Menschen in besonderen Zeiten“ des Deutschen
Caritasverbandes e. V. in fachlichem Zusammenwirken mit JugendNotmail ein
zusätzliches Beratungsangebot, das sich an junge Menschen bis zum vollendeten
26. Lebensjahr mit verschiedenen Problemlagen richtet. Ziel ist die anonyme
Beratung und Begleitung und ggf. eine Weitervermittlung zu fachspezifischen
Onlineberatungen.
Das BMG hat das Online-Portal „Psychisch stabil bleiben“ eingerichtet: https://
www.zusammengegencorona.de/informieren/psychisch-stabil-bleiben. Hier
finden Familien nützliche Informationen und praktische Tipps zum Umgang
mit Stress und Angst während der COVID-19-Pandemie. Die Internetseite ist
auch ein Leitfaden für das psychosoziale bzw. psychotherapeutische
Hilfesystem.
Die BZgA hat zudem ihr eigenes kostenloses und anonymes
Telefonberatungsangebot seit dem 31. März 2020 um ein Beratungsangebot zu Fragen rund um
die Corona-Pandemie erweitert. Zusätzlich werden auch viele
Präventionskampagnen und unterstützende Informationsangebote der BZgA an den aktuellen
Bedarf angepasst. So hat die BZgA beispielsweise das Programm „Kinder stark
machen“ ausgebaut wie auch das Eltern- und Fachkräfteportal
www.kindergesu
ndheit-info.de, das um spezifische Informationen zur Situation unter Corona-
Bedingungen und Links zu Beratungsangeboten ergänzt wurde.
Die vom BMFSFJ im Rahmen der Initiative „Gutes Aufwachsen mit Medien“
geförderte Rat- und Hilfeplattform „jugend.support“ bietet jungen Menschen ab
zwölf Jahren Informationen und weiterführende Hilfsangebote bei Problemen
und Stress im Netz. Sie erhalten umfassende Informationen und Tipps u. a. zu
den Themen Cybermobbing, Cybergrooming und exzessive Mediennutzung.
Weiterhin verweist „jugend.support“ auf entsprechende themenbezogene
Beratungs- und Meldeangebote wie die Peer-to-Peer-Online-Beratung
www.juu
uport.de.
Die Förderung der Jugendmigrationsdienste (JMD), die Jugendliche und junge
Erwachsene mit Migrationshintergrund vom 12. bis 27. Lebensjahr beraten und
begleiten, wird trotz der begrenzten Möglichkeiten der persönlichen Vor-Ort-
Beratung uneingeschränkt fortgesetzt. Um während der Pandemie mit den
Ratsuchenden in Verbindung zu bleiben, nehmen die Mitarbeitenden verstärkt
selbst Kontakt auf oder beraten über Telefon und Internet. Ein wichtiges
Instrument ist dabei die JMD-Onlineberatung mit sicherer Webmail-Beratung. Junge
Menschen erhalten dabei eine feste Ansprechperson, mit der sie anonym über
eine verschlüsselte Verbindung Nachrichten und Dokumente austauschen
können.
Um die Gesundheit und das Wohlergehen von Kindern, die in suchtbelasteten
Familien aufwachsen, zu verbessern, hat das BMG unter anderem die
Entwicklung einer Online-Schulung für Pädagoginnen und Pädagogen und Fachkräfte
der Jugendarbeit und -hilfe gefördert, die auch während des Lockdowns
durchgeführt werden kann. Die Fachkräfte sollen für die Problematik sensibilisiert
und damit in die Lage versetzt werden, betroffene Kinder zu erkennen, zu
unterstützen und in relevante Hilfen weiterzuleiten.
Auch im medizinischen Versorgungssystem wurden seitens des BMG und der
Gemeinsamen Selbstverwaltung seit Beginn der Corona-Pandemie zahlreiche
Sonderregelungen eingeführt, um Patientinnen und Patienten die
Inanspruchnahme von Leistungen zu erleichtern, so dass Therapien fortgeführt und
Ärztinnen und Ärzte und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten weiterhin
uneingeschränkt konsultiert werden können. Beispielsweise wurden die
Möglichkeiten erweitert, psychotherapeutische Behandlungen, aber auch sonstige
ambulante Dienste in Form von Telefon- oder Videosprechstunden durchzuführen.
So bieten beispielsweise viele sozialpädiatrische Zentren Online-
Konsultationen an.
Weitere wichtige Angebote zur Unterstützung trotz Kontaktbeschränkungen
werden durch die Frühen Hilfen erbracht. Frühe Hilfen sind niedrigschwellige
und freiwillige Angebote für Familien. Sie richten sich insbesondere an
(werdende) Eltern und Familien, die aufgrund unterschiedlicher psychosozialer
Belastungen einen erhöhten Beratungs- und Unterstützungsbedarf haben, häufig
aber nur schwer Zugang zu Unterstützungsangeboten finden. Das BMFSFJ
setzt sich dafür ein, dass diese Angebote des Präventiven Kinderschutzes
während der Pandemie aufrechterhalten werden, um ein gesundes und gewaltfreies
Aufwachsen von Kindern zu unterstützen.
So können Fachkräfte im Rahmen der Förderung durch die Bundesstiftung
Frühe Hilfen Familien verstärkt digital und telefonisch beraten. Entsprechend einer
Ad-hoc-Befragung des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen konnte eine
zuverlässige telefonische Erreichbarkeit das Risiko für familiäre Konflikte
reduzieren. Darüber hinaus haben Fachkräfte der Frühen Hilfen in erforderlichen
Situationen, wie z. B. im Falle von drohendem Kontaktabbruch oder auch bei
großen Sprachbarrieren, Familien unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen auch
persönlich besucht oder Treffen an der frischen Luft vereinbart. Fachkräfte in
den Frühen Hilfen werden durch das Nationale Zentrum Frühe Hilfen mit
fortlaufend aktualisierten FAQ in ihrem Arbeitsalltag in Zeiten der Corona-
Pandemie unterstützt. Als Teil des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona
für Kinder und Jugendliche“ (2021/2022) wird die Bundesstiftung Frühe Hilfen
mit 50 Mio. Euro aufgestockt. Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln
können mehr junge Familien erreicht und zusätzliche Angebote gemacht werden.
Das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“
(2021/2022) beinhaltet vielfältige weitere Maßnahmen, um Kinder und
Jugendliche nach der Pandemie auf dem Weg zurück in ein unbeschwertes
Aufwachsen zu begleiten und sie dabei zu unterstützen, seelische und körperliche
Belastungen zu überwinden.
So werden die Mittel des Kinder- und Jugendplans für die Kinder- und
Jugenderholung, die kulturelle und politische Jugendbildung, die Jugendarbeit im
Sport, die internationale Jugendarbeit sowie die Jugendverbände um 50 Mio.
Euro erhöht. Darüber hinaus sollen die Länder durch eine Erhöhung des
Umsatzsteueranteils 70 Mio. Euro erhalten, um günstige Ferien- und
Wochenendfreizeiten sowie Jugendbegegnungen zu ermöglichen. Weitere 50 Mio. Euro
stehen zur Entlastung von Familien mit kleineren Einkommen bei Aufenthalten
in Familienferienstätten zur Verfügung.
Auch das ehrenamtliche Engagement ist bei der Bewältigung der
Pandemiefolgen besonders wichtig. Damit die Deutsche Stiftung für Engagement und
Ehrenamt durch gezielte finanzielle Förderung im Rahmen ihres Stiftungszwecks
einen wirkungsvollen Beitrag zur Unterstützung des bürgerschaftlichen und
ehrenamtlichen Engagements für Kinder, Jugendliche und Familien leisten kann,
werden 30 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Weitere 10 Mio. Euro sind für die
Aufstockung des Bundesprogramms „Mehrgenerationenhaus. Miteinander –
Füreinander“ vorgesehen.
Zusätzlich werden Kinder und Jugendliche aus bedürftigen Familien, die
Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, AsylbLG, BVG, WoGG oder BKGG
beziehen, mit einem Kinderfreizeitbonus in Höhe von einmalig 100 Euro unterstützt.
Dieser kann individuell für Ferien-, Sport- und Freizeitaktivitäten eingesetzt
werden.
Zur Bewältigung der Krisenfolgen und zur Entwicklung einer guten
Perspektive ist es notwendig, Kinder und Jugendliche in ihren sozialen Kompetenzen zu
stärken. Für diese Aufgaben soll z. B. in Sommercamps, an Schulen und in
Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe der Einsatz von Mentorinnen und
Mentoren, Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern, Studierenden und
Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen sowie von
Freiwilligendienstleistenden ermöglicht werden. Dafür stellt der Bund insgesamt 320 Mio.
Euro zur Verfügung.
Mit dem „Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und
Jugendarbeit“ wurden im Jahr 2020 gemeinnützige Einrichtungen der Kinder- und
Jugendbildung und der Kinder- und Jugendarbeit sowie Familienferienstätten
finanziell unterstützt, die wegen der Corona-Pandemie in eine
existenzbedrohende Notlage geraten waren. Knapp 63 Mio. Euro wurden eingesetzt, um
Liquiditätsengpässe zu vermeiden und die vielfältige Landschaft der Kinder- und
Jugendhilfe zu bewahren. Aufgrund der fortgesetzten und für viele Häuser
existenzbedrohenden Situation hat die Bundesregierung für 2021 weitere 100 Mio.
Euro zur Verfügung gestellt. Mit diesem Sonderprogramm ermöglicht die
Bundesregierung das wirtschaftliche Überleben der Einrichtungen und stellt
sicher, dass Kinder und Jugendliche nach der Pandemie schnell wieder am
internationalen Jugendaustausch teilnehmen und etwa die Angebote der
außerschulischen Bildungsstätten, der Jugendherbergen, der Kinder- und
Jugenderholungszentren, der Kolping- und Naturfreundehäuser sowie der Schullandheime
nutzen können.
6. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Ergebnis der Studie
des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf, dass fehlende soziale
Kontrollmöglichkeiten seit Inkrafttreten der Kontaktbeschränkungen zu
einer höheren Dunkelziffer an Kindesmisshandlungen führen können?
Um der Frage nachzugehen, ob Kinder und Jugendliche während der
weitreichenden Schließung von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen einer
erhöhten Gefahr von häuslicher Gewalt ausgesetzt waren und sind, führt das
BMFSFJ seit Mai 2020 eine Zusatzerhebung bei den Jugendämtern über die
durchgeführten Gefährdungseinschätzungen gemäß § 8a Absatz 1 SGB VIII
durch (sogenannte 8a-Zusatzerhebung). Das Ergebnis dieser Erhebung ist
bislang, dass es keine gravierenden Auffälligkeiten gibt. Das bedeutet, dass die
Jugendämter auch in der Krise ihre kindeswohlsichernde Funktion wahrnehmen.
Der Kinderschutz wird aufrechterhalten. Dies entspricht auch den Befunden
einer Studie des Deutschen Jugendinstituts, nach denen die Aufgaben im Bereich
des Kinderschutzes auch während der Corona-Pandemie höchste Priorität für
Jugendämter eingenommen haben.
Auch die Netzwerke funktionieren weiter: Verdachtsfälle von
Kindeswohlgefährdungen melden z. B. Kitas und Schulen mit ähnlichem Umfang wie in den
Vorjahren.
Mit der Erhebung staatlich registrierbaren Handelns ist allerdings nicht
ermittelbar, ob es ein größeres Dunkelfeld im Hinblick auf Kindeswohlgefährdung
gibt. Dass dies der Fall sein könnte, erscheint angesichts der Belastungen
aufgrund der Corona-Pandemie naheliegend. Dies gilt insbesondere auch im
Lichte anderer Studienergebnisse, die den Schluss nahelegen, dass die
Kontaktbeschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie insbesondere dort erhebliche
zusätzliche Belastungen für Eltern(-teile) und deren Kinder dargestellt haben
können, wo bereits belastende Situationen wie Geldsorgen oder psychische
Probleme bestanden. Vor diesem Hintergrund ist es von zentraler Bedeutung, dass
auch in Zeiten der Notbetreuung in den Einrichtungen Kinder aus besonders
belasteten Familien Zugang gewährt wird. Darüber hinaus gilt es, dass in
Schulen, Kitas und Freizeiteinrichtungen, soweit diese wieder (teilweise) geöffnet
sind, besonders aufmerksam auf Anzeichen von Gewalt oder Vernachlässigung
gegen Kinder und Jugendliche geachtet und, falls erforderlich, im Sinne des
Kinderschutzes gehandelt wird.
7. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Inkrafttreten der
Kontaktbeschränkungen ergriffen, um sicherzustellen, dass Kinder und
Jugendliche aus Risikofamilien weiterhin Zugang zu Hilfe und
Unterstützungsangeboten haben?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 verwiesen.
8. Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung
über die Auswirkungen von Kitaschließungen auf den
Eingewöhnungsprozess von Kindern in Kitas vor (bitte nach Studie, Erscheinungsjahr
und Forschungsinstitut aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung sind keine aktuellen Studien zur Auswirkung der Kita-
Schließungen und Kontaktbeschränkungen auf die Eingewöhnungsprozesse
bekannt. Das BMFSFJ und das BMG finanzieren die Corona-KiTa-Studie. Die
vom Deutschen Jugendinstitut (DJI) und dem RKI durchgeführte Studie
untersucht aus medizinischer und sozialwissenschaftlicher Sicht die Rolle von
Kindertagesbetreuung und Kindern bei der Ausbreitung von SARS-CoV-2 und
welche Auswirkungen die Pandemie für Kitas, Kindertagespflege, Kinder und
Eltern hat. Auch der Aspekt Eingewöhnung wird in Einrichtungs- und
Elternbefragungen untersucht. Die Befragungsergebnisse werden derzeit ausgewertet.
Zudem hat das BMFSFJ im August 2020 den Corona-Kita-Rat ins Leben
gerufen. Darin kommen die verschiedenen Akteure auf Bundesebene aus dem
Bereich der Kindertagesbetreuung regelmäßig zusammen, um über die aktuelle
Situation von Kindern und Familien und die Bildungs- und Betreuungsangebote
zu beraten. Um die unterschiedlichen Perspektiven, Expertisen und Bedarfe zu
berücksichtigen, setzt sich der Rat zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern
der Länder, der Kommunen, der Trägerverbände, der Gewerkschaften, des
Bundesverbands für Kindertagespflege, der Kinder- und Jugendärzte sowie der
Bundeselternvertretung. In den regelmäßigen Beratungen werden insbesondere
auch die Herausforderungen der Kita-Praxis in der Pandemie und die
Auswirkungen der Maßnahmen auf Kinder thematisiert. Repräsentative
Rückmeldungen an die Bundesregierung aus der Praxis zu Auswirkungen der
Kitaschließungen auf Eingewöhnungsprozesse gibt es bislang nicht.
9. Hat die Bundesregierung neben der Studie des Universitätsklinikums
Hamburg-Eppendorf Kenntnis von ähnlichen Studien, die die
Auswirkungen der Kontaktbeschränkungen auf Kinder und Jugendliche
untersuchen (bitte nach Studie, Forschungsinstitut, Erscheinungsdatum und
wesentlichen Erkenntnissen aufschlüsseln)?
Laut OECD-Studie „Youth and COVID-19: Response, Recovery and
Resilience“ aus dem Jahr 2020 waren junge Menschen zu diesem Zeitpunkt durch das
Corona-Virus gesundheitlich zwar durchschnittlich weniger gefährdet, umso
stärker jedoch von den Maßnahmen zur Virus-Eindämmung und damit
verbundenen wirtschaftlichen Folgen und sozialen Einschränkungen betroffen.
Die COPSY-Studie (Corona und Psyche) des Universitätsklinikums Hamburg
Eppendorf hat die seelischen Auswirkungen der Kontaktbeschränkungen auf
junge Menschen systematisch untersucht. Aus der zweiten Befragung
(Dezember 2020 bis Januar 2021) geht hervor, dass inzwischen fast jedes dritte Kind
unter psychischen Auffälligkeiten leidet. Sorgen und Ängste haben noch einmal
zugenommen, auch depressive Symptome und psychosomatische Beschwerden
sind verstärkt zu beobachten. Auf zunehmende Belastungen weisen auch die
JuCo-Studien des Forschungsverbunds „Kindheit – Jugend – Familie in der
Corona-Zeit“ der Universitäten Hildesheim, Frankfurt und Bielefeld hin.
Bereits die ersten Befragungen (April/Mai 2020) ergaben, dass Jugendliche seit
Beginn der Pandemie unzufriedener mit der Art und Weise waren, wie sie ihre
Zeit verbrachten. Nahezu ein Viertel der Jugendlichen war zudem der Meinung,
dass ihre Sorgen nicht wahrgenommen würden. In der zweiten JuCo-Studie
(November 2020) äußerten 45 Prozent der Befragten Zukunftsängste und
23 Prozent räumten ein, zumindest „in Teilen“ Angst vor der Zukunft zu haben.
Über ein Drittel der Befragten gab zudem an, sich einsam zu fühlen.
Laut Jugendstudie der TUI-Stiftung „Junges Deutschland in Zeiten von
Corona“ (September 2020) hat sich für 81 Prozent der jungen Menschen die
Freizeitgestaltung erheblich verändert. Etwa 70 Prozent äußern eine sehr große
Sehnsucht danach, ihren Hobbys und Interessen wie gewohnt nachgehen zu
können. Die Reduzierung der sozialen und physischen Kontakte und
Freizeiteinschränkungen werden von den jungen Menschen als besonders belastend
wahrgenommen.
Auch die Sinus-Jugendstudie, die im Juli 2020 veröffentlicht wurde, beinhaltet
ein Sonderkapitel zur Corona-Krise. Nach ihrer Gefühlslage in Bezug auf die
Corona-Thematik befragt, benannte eine große Mehrheit der Befragten
negative Gefühle wie Angst, Unsicherheit und Trauer, aber auch Stress, Verärgerung
und Anspannung. Vereinzelt sprachen die Befragten auch von Vereinsamung,
Enttäuschung und Aggression.
Daten der zwei-wöchentlichen COSMO-Befragungen (COVID-19 Snapshot
Monitoring –letzte Welle im April 2021) von einem Konsortium u. a. aus
BZgA, RKI und der Universität Erfurt geben Hinweise auf das persönliche
Belastungsempfinden von Eltern mit Kindern unter 14 Jahren im Verlauf der
Pandemie. So stimmen Eltern von Kindern unter 14 Jahren häufiger der Aussage
zu, dass es ihnen schwerfällt, ihre Kinder unter den notwendigen Änderungen
im Alltag einigermaßen zufrieden zu halten. Die Daten lassen deutliche
Entlastungen der Eltern nach Aufhebung des ersten Lockdowns erkennen. Seit dem
erneuten Lockdown (Beginn: 16. Dezember 2020) hält sich die Belastung von
Familien mit Kindern unter 14 Jahren jedoch tendenziell wieder auf einem
hohen Niveau. Eine Anfang Mai 2020 deutschlandweit durchgeführte Studie im
Auftrag der DAK zum Homeschooling in Familien mit Kindern unter 14 Jahren
gibt zwar einerseits Hinweise auf eine Stärkung des familiären Zusammenhalts
und eine Verbesserung des Familienklimas in einigen Familien, andererseits
wird auch vermehrt über familiäre Spannungen und Partnerschaftskonflikte der
Eltern berichtet.
Während der Pandemie-Zeit ist zudem die Bedeutung der digitalen Medien
gestiegen. Die Jugendlichen halten Kontakt zu Freundinnen und Freunden,
Familie und zu den sonst besuchten Jugendeinrichtungen, nutzen digitale Medien für
das Homeschooling oder für ihre Freizeit. Dies kann der Einsamkeit während
der Pandemie-Zeit entgegenwirken. Bei exzessiver Nutzung jedoch kann die
Bindung zu Gleichaltrigen negativ beeinflusst werden.
Die Studie der DAK „Mediensucht 2020 – Gaming und Social Media in Zeiten
von Corona“ (Mai 2020) kam zu der Erkenntnis, dass sich die Zeit, die Kinder
und Jugendliche täglich mit digitalen Spielen verbringen, während der
Pandemie deutlich erhöht hat. Es zeigte sich, dass 10 Prozent der Kinder und
Jugendlichen (14,3 Prozent der Jungen, 5,1 Prozent der Mädchen) die Kriterien für
riskantes Nutzungsverhalten und 2,7 Prozent (4,7 Prozent der Jungen, 1,6 Prozent
der Mädchen) die Kriterien für eine pathologische Nutzung erfüllt haben.
Hinsichtlich der Nutzung von sozialen Netzwerken wurde festgestellt, dass
8,2 Prozent der Kinder und Jugendlichen (9,9 Prozent der Jungen, 6,3 Prozent
der Mädchen) die Kriterien für ein riskantes Nutzungsverhalten und 3,2 Prozent
(4 Prozent der Jungen, 2,2 Prozent der Mädchen) die Kriterien für eine
pathologische Nutzung erfüllt haben. Zudem sind laut einer Studie des Bündnisses
gegen Cybermobbing e. V. (2020) mehr junge Menschen von Cybermobbing
betroffen – seit 2017 ist die Zahl der betroffenen Kinder und Jugendlichen (im
Alter zwischen acht und 21 Jahren) um 36 Prozent angestiegen.
10. Welche Rückmeldungen aus der Praxis über die Auswirkungen von Kita-
Schließungen auf den Eingewöhnungsprozess von Kindern in Kitas
haben die Bundesregierung seit Inkrafttreten der Kontaktbeschränkungen
erreicht?
11. Inwieweit waren die Auswirkungen von Kitaschließungen auf den
Eingewöhnungsprozess von Kindern in Kitas Teil der Beratungen zwischen
Bundesregierung und Bundesländern?
Die Fragen 10 und 11 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
12. Ergreift die Bundesregierung gemeinsam mit den Bundesländern
Maßnahmen, um nicht erfolgte oder abgebrochene Eingewöhnungsprozesse
in Kitas nach Ende der Kontaktbeschränkungen und pandemiebedingten
Kitaschließungen sicherzustellen, und wenn ja, welche?
Gerade die (Wieder-)Eingewöhnung stellt bei der Rückkehr zum Regelbetrieb
eine besondere Herausforderung dar. Auf der Website
www.fruehe-chancen.de
wurde zur Unterstützung der pädagogischen Fachkräfte während der Corona-
Pandemie ein Bereich mit Praxistipps und Interviews zu den die Themen
„(Wieder-)Eingewöhnung“ sowie „Mit Kindern Kontakt halten“ gehören,
aufbereitet. Auf der Website werden auch digitale Fortbildungsangebote zum
Thema und Praxishilfen vorgestellt.
Insbesondere aus dem Bundesprogramm „Kita-Einstieg: Brücken bauen in
frühe Bildung“ liegen Erkenntnisse zur Ansprache von Kindern und Familien vor,
die bisher nicht oder nur unzureichend von der institutionellen
Kindertagesbetreuung erreicht werden. Das Programm entwickelt an 126 Standorten
niedrigschwellige Angebote, die den Einstieg von Kindern in das System der
frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung vorbereiten und begleiten und
erleichtert so den Eingewöhnungsprozess in Kitas.
Mit den Frühen Hilfen hat der Bund darüber hinaus gemeinsam mit den
Ländern und Kommunen in den letzten Jahren ein tragfähiges und bundesweites
Netzwerk von aufeinander abgestimmten Unterstützungsangeboten für
werdende und junge Familien entwickelt. Über diese Netzwerkstrukturen konnten und
können insbesondere Familien, die besonders von Corona-Situation
benachteiligt sind, gut erreicht werden. Die Frühen Hilfen werden ebenso wie das
Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ über das Aktionsprogramm „Aufholen nach
Corona für Kinder und Jugendliche für die Jahre 2021 und 2022“ weiter gestärkt.
Von einer Kooperation zwischen Kindertageseinrichtungen und den Frühen
Hilfen können insbesondere Familien und Kinder in belasteten Lebenslagen
profitieren.
13. Hat die Bundesregierung seit Inkrafttreten der Kontaktbeschränkungen
Maßnahmen zur Unterstützung der Bundesländer ergriffen, um durch
Kita- und Schulschließungen entstandene Defizite in der
Sprachförderung zu adressieren, und wenn ja, welche?
Mit der Verlängerung des Bundesprogramms „Sprach-Kitas: Weil Sprache der
Schlüssel zur Welt ist“ bis Ende des Jahres 2022 setzt das BMFSFJ die
Förderung der sprachlichen Bildung als Teil der Qualitätsentwicklung in der
Kindertagesbetreuung auch unter den Bedingungen der Corona-Pandemie fort. Das
Bundesprogramm richtet sich vorwiegend an Kitas, die von einem
überdurchschnittlich hohen Anteil von Kindern mit sprachlichem Förderbedarf besucht
werden. Das Programm verbindet drei inhaltliche Schwerpunkte:
alltagsintegrierte sprachliche Bildung, inklusive Pädagogik und die Zusammenarbeit mit
Familien. Für jede Sprach-Kita stellt das Programm eine zusätzliche halbe
Fachkraftstelle zur Verfügung. Die zusätzlichen Fachkräfte werden im Verbund
von einer externen Fachberatung begleitet. Die Sprach-Kitas im
Bundesprogramm haben ihre Arbeit auch während der pandemiebedingten Kita-
Schließungen fortgesetzt und weitestgehend Wege gefunden, den Kontakt zu
den nicht von der Notbetreuung erfassten Familien zu halten, etwa indem sie
auf einer digitalen Pinnwand pädagogische Materialien bereitgestellt und
Anregungen für Aktivitäten zu Hause angeboten haben. Gleichzeitig bereiten sich
die an der Programmumsetzung beteiligten Stellen darauf vor, nach Rückkehr
in den Regelbetrieb auf eventuell zusätzlichen Sprachförderbedarf der zu Hause
betreuten Kinder zu reagieren.
14. Hat die Bundesregierung Maßnahmen geplant, um Defiziten in der
Sprachförderung nach Ende der Pandemiemaßnahmen zu begegnen, und
wenn ja, welche?
Als Teil des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und
Jugendliche“ (2021/2022) wird das Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil
Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ mit 100 Mio. Euro aufgestockt. Mit den zur
Verfügung stehenden Mitteln können rund 1 000 zusätzliche Fachkräfte in Sprach-
Kitas gefördert werden, um noch mehr Kinder mit der alltagsintegrierten
sprachlichen Bildungsarbeit in den Sprach-Kitas zu erreichen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]