[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jessica Tatti, Sabine Zimmermann
(Zwickau), Susanne Ferschl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/29321 –
Zwei Jahre Qualifizierungschancen- und Folgegesetze – Allgemeine Entwicklung
der durch die Bundesagentur für Arbeit geförderten beruflichen Weiterbildungen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 1. Januar 2019 trat das „Qualifizierungschancengesetz“ (QCG) in Kraft.
Das Gesetz hatte das Ziel, die berufliche Weiterbildung durch mehr von der
Bundesagentur für Arbeit (BA) finanzierte Förderungen zu verbreitern und zu
intensivieren. Anlass für die umfangreicheren und breiter aufgestellten
Fördermöglichkeiten war, dass neben arbeitslosen und arbeitsuchenden
Leistungsbeziehenden auch aktuell in Betrieben Beschäftigte durch öffentlich geförderte
Fort- und Weiterbildungen für den anstehenden technischen und
wirtschaftlichen Strukturwandel der Arbeitswelt vorbereitet und ertüchtigt werden sollen.
Stichworte für den Strukturwandel sind u. a. Digitalisierung und
Dekarbonisierung der Wirtschaft. Zudem sollten Fort- und Weiterbildungen in Bereichen
mit ausgeprägtem Fachkräftemangel („Engpassberufe“) besser gefördert
werden. Die Fördermöglichkeiten des QCG wurden während der Corona-
Pandemie im Oktober 2020 durch das „Arbeit-von-morgen-Gesetz“ noch
einmal erweitert.
Die Fragestellerinnen und Fragesteller wollen erfahren, wie die
Bundesregierung nach zwei Jahren die bisherige Wirkung des
Qualifizierungschancengesetzes bewertet und ob sie erste Weiterentwicklungs- oder Korrekturbedarfe
sieht, um die ursprünglich anvisierten Ziele besser zu erreichen. Hierzu wurde
der Bundesregierung eine Berichtspflicht auferlegt. Der Bericht wurde am
6. Januar 2021 auf Bundestagsdrucksache 19/25785 vorgelegt. Er lässt jedoch
aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller viele Fragen offen.
Nachfolgend liegt der Fokus der Fragestellung auf den allgemeinen Entwicklungen
der durch die BA geförderten beruflichen Weiterbildungen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung hat gemäß § 447 Absatz 3 SGB III am 6. Januar 2021 den
Bericht der Bundesregierung über die Förderung der beruflichen Weiterbildung
im Rahmen der aktiven Arbeitsförderung und die entsprechenden Ausgaben
vorgelegt (Bundestagsdrucksache 19/25785). Darin wird die Entwicklung der
Förderung der beruflichen Weiterbildung anhand der Daten der Statistik der
Deutscher Bundestag Drucksache 19/30708
19. Wahlperiode 15.06.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
14. Juni 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Bundesagentur für Arbeit (BA) quantitativ dargestellt und eine erste Bewertung
der Entwicklung vorgenommen. Die kurze Zeitspanne seit Implementierung
der neuen Fördermöglichkeiten und die Auswirkungen der COVID-19-
Pandemie auf den Arbeits- und Weiterbildungsmarkt begrenzen die
Bewertungsmöglichkeiten.
Dennoch gibt der Bericht bereits Auskunft über eine Reihe von Fragen, die im
Rahmen der vorliegenden Kleinen Anfrage gestellt worden sind. So wird
beispielsweise dargelegt, dass sich in „beiden Rechtskreisen (..) im Jahr 2019 der
Trend bei der Förderung beruflicher Weiterbildung positiv entwickelt [hat].
Eintritte, Bestandszahlen und Austritte sowie die Teilnahmedauer sind
gestiegen. Hiervon profitierten weitgehend alle betrachteten Gruppen.
Hervorzuheben ist insbesondere die gute Entwicklung bei Personen ohne abgeschlossene
Berufsausbildung, Älteren und Ausländern. Damit werden Zielgruppen
erreicht, die eher unterdurchschnittlich an Weiterbildungen teilnehmen.“
Weiterhin legt der Bericht dar, dass die „Förderungen in der beruflichen
Weiterbildung (.) nahezu das gesamte Berufsspektrum [umfassten], (.) sich aber
überwiegend auf Branchen mit hohem Fachkräftebedarf [konzentrierte].
Beispielsweise kam der Altenpflege im Rechtskreis SGB III überdurchschnittliche
Bedeutung zu. In den letzten Jahren rückten auch IT-Berufe verstärkt in den
Fokus. Hier zeigte sich ein erhebliches Entwicklungspotenzial.“
Die Bundesregierung bilanziert daher im Bericht eine positive Entwicklung:
„Das im Wesentlichen zum 1. Januar 2019 in Kraft getretene
Qualifizierungschancengesetz war mit einem Impuls in der öffentlich geförderten
Weiterbildung verbunden, der mit einem deutlich stärkeren Förderengagement der BA
und der Jobcenter und gestiegenem Ausgabevolumen im Jahr 2019 einherging.
Davon konnten insbesondere beschäftigte Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer sowie Geringqualifizierte mit dem Ziel einer berufsabschlussbezogenen
Weiterbildung verstärkt profitieren.“
Darüber hinaus sieht die Bundesregierung weiteren Handlungsbedarf, dem u. a.
durch eine Kommunikationsoffensive unter dem Dach der
„Weiterbildungsrepublik“ Rechnung getragen wird. Im Bericht wird dazu ausgeführt:
„Bundesregierung und Bundesagentur für Arbeit halten insofern an ihrem Ziel einer
fortgesetzten Qualifizierungsoffensive fest, die sowohl ein verstärktes
Förderengagement im Bereich der Beschäftigten als auch von arbeitslosen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern umfasst. Angesichts des mittel- und langfristig
weiterhin wachsenden Fachkräftebedarfs und des überdurchschnittlichen
Arbeitslosigkeitsrisikos geringqualifizierter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
werden auch die Anstrengungen in der Weiterbildungsförderung mit dem Ziel
Berufsabschluss auf hohem Niveau fortgesetzt.“
1. Wie viele Beschäftigte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in
2016, 2017, 2018, 2019 und 2020 von der Bundesagentur für Arbeit
durch einen Zuschuss zu den Lehrgangskosten für berufliche
Weiterbildungen gefördert (bitte Eintritte in monatlichen Schritten angeben, gerne
auch mittels Grafik mit Trendlinie, bitte, falls möglich, zudem die
Jahreswerte getrennt nach Bundesländern angeben)?
Sieht die Bundesregierung seit der Einführung des QCG einen
quantitativen Sprung in den Daten bezüglich der Förderungen?
Und falls nein, wie bewertet die Bundesregierung dieses Ausbleiben?
Die jährlichen Eintritte von Teilnehmenden in Förderung der beruflichen
Weiterbildung Beschäftigter, im Folgenden „Beschäftigtenqualifizierung“ genannt,
stiegen in Deutschland von ca. 24 700 im Jahr 2016 annähernd linear auf ca.
34 600 im Jahr 2019. Im Jahr 2020 waren ca. 29 800 entsprechende
Maßnahmeeintritte zu verzeichnen.
In den meisten der 16 Bundesländer zeigte sich eine ähnliche Entwicklung.
Dagegen war die höchste Jahressumme der Maßnahmeeintritte des Zeitraums
2016-2020 in Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Sachsen bereits im Jahr
2018, in Bremen und Brandenburg im Jahr 2017 und in Hamburg im Jahr 2016
zu verzeichnen. In Berlin wies die Jahressumme der Maßnahmeeintritte eine
durchgängig fallende Tendenz auf. Weitere Details können den beigefügten
Tabellen „Frage 1a“ und „Frage 1b“ entnommen werden.*
Die Bundesregierung sieht bei der Förderung der beruflichen Weiterbildung
weiteres Potenzial. Gemeinsam mit der BA hat die Bundesregierung daher
unter dem Dach „Weiterbildungsrepublik“ eine Kommunikationsoffensive
gestartet. Ziel ist es u. a. die Fördermöglichkeiten für Unternehmen und Beschäftigte
bekannter zu machen. Weitere Informationen sind hier zu finden:
https://www.
bmas.de/DE/Arbeit/Aus-und-Weiterbildung/Weiterbildungsrepublik/weiterbild
ungsrepublik.html.
2. Wie viele Beschäftigte mit einer von der BA geförderten Weiterbildung
gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016, 2017,
2018, 2019 und 2020, und wie viele davon wurden mit einer
Weiterbildung mit dem Ziel des Erreichens eines anerkannten Berufsabschlusses
gefördert (bitte jeweils Eintrittszahlen und Prozentwerte angeben)?
Sieht die Bundesregierung seit der Einführung des QCG einen
quantitativen Sprung in den Daten bezüglich der Förderungen beruflicher
Weiterbildungen mit anerkanntem beruflichem Abschluss?
Und falls nein, wie bewertet die Bundesregierung dieses Ausbleiben?
Ist der Bundesregierung bekannt, in wie vielen der o. g. geförderten
Weiterbildungsfälle die Weiterbildung bereits beendet wurde (bitte Werte
getrennt nach Jahren angeben)?
Und falls ja, wie viele Weiterbildungen wurden erfolgreich
abgeschlossen, wie viele wurden abgebrochen und/oder nicht erfolgreich
abgeschlossen (bitte für Weiterbildungen insgesamt sowie nur
Weiterbildungen mit anerkanntem Berufsabschluss getrennt angeben, bitte zudem für
die Rechtskreise Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) und Zweites
Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) getrennt angeben)?
Wie erklärt sich die Bundesregierung die Erfolgsquote bei
abschlussorientierten beruflichen Weiterbildungen im Rechtskreis SGB II von
65 Prozent (vgl. Bundestagsdrucksache 19/25785)?
Erklärt sich die Bundesregierung die hohe Nichterfolgsquote (im
Vergleich zum Rechtskreis SGB III) eher durch individuelle Faktoren oder
mit einer nicht ausreichenden Unterstützung der Zielgruppe, z. B. dem
Verkürzungsgebot der Ausbildung auf zwei Jahre?
Hält die Bundesregierung diese Quote für ausreichend oder gut, und falls
nicht, mithilfe welcher Maßnahmen möchte die Bundesregierung die
Erfolgsquote erhöhen (bitte unter anderem mit Bewertung der Vorschläge,
die abschlussbezogene Förderungen auf die Ausbildungsregeldauer
auszuweiten, und zur Einführung eines laufenden Weiterbildungszuschlags
in SGB III und SGB II, wie dies beispielsweise der Deutsche
Gewerkschaftsbund (DGB) vorschlug)?
Im Folgenden ist zu beachten, dass Maßnahmen der
Beschäftigtenqualifizierung mit Abschluss eine Teilgröße der Maßnahmen der abschlussorientierten
* Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/30708 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Beschäftigtenqualifizierung darstellen. Letztere umfassen zusätzlich
zertifizierte Teilqualifikationen und Vorbereitungslehrgänge auf Externen-/
Schulfremden-Prüfungen. Die Maßnahmen der abschlussorientierten
Beschäftigtenqualifizierung stellen wiederum eine Teilmenge aller Maßnahmen der
Beschäftigtenqualifizierung dar. Weitere Details können den beigefügten methodischen
Hinweisen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Anhang entnommen
werden.
Im Jahr 2020 waren 13 460 Eintritte in eine abschlussorientierte
Beschäftigtenqualifizierung zu verzeichnen; das waren rund 45 Prozent aller Eintritte in
Beschäftigtenqualifizierung. Voraus gingen rund 16 600 (48 Prozent)
entsprechende Eintritte im Jahr 2019, rund 11 600 Eintritte (35,6 Prozent), 2018, knapp
9 950 Eintritte (35,4 Prozent) 2017 und rund 8,500 Eintritte (34,5 Prozent)
2016. Die Daten zeigen einen deutlichen Sprung im Jahr 2019. Weitere Daten
können der beigefügten Tabelle „Frage 2a“ entnommen werden.*
Im Jahr 2020 waren ca. 28 300 Austritte aus Beschäftigtenqualifizierung zu
verzeichnen, darunter ca. 12 700 Austritte aus abschlussorientierter
Beschäftigtenqualifizierung, darunter wiederum ca. 8 000 Austritte aus
Beschäftigtenqualifizierung mit Abschluss. Von letzteren entfielen ca. 7 300 auf den Rechtskreis
des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) und ca. 700 auf den Rechtskreis
des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II). Von den ca. 8 000 Austritten
aus Beschäftigtenqualifizierung mit Abschluss erfolgten ca. 6 300 nach
erfolgreicher Maßnahmeteilnahme, in ca. 50 Fällen wegen nicht bestandener
Prüfung und in ca. 1 600 Fällen aufgrund eines Abbruchs wegen Arbeitsaufnahme,
mangelnder Leistung, längerer Fehlzeiten oder aus sonstigen Gründen. Weitere
Daten können der beigefügten Tabelle „Frage 2b“ entnommen werden.*
In der Grundsicherung für Arbeitsuchende stehen nicht selten multiple
Vermittlungshemmnisse einer beruflichen Weiterbildung im Wege, beispielsweise, weil
erwerbsfähige Leistungsberechtigte teils bildungsfern oder lernentwöhnt sind.
Die vorhandenen Fördermöglichkeiten wie z. B. Maßnahmen zum Erwerb von
Grundkompetenzen, Teilqualifizierungen und umschulungsbegleitende Hilfen
können dabei helfen, diese Hürden zu überwinden. Zudem werden derzeit
Module entwickelt, um diese Menschen mit niedrigschwelligen Maßnahmen
zunächst an Weiterbildung bzw. Qualifizierung heranzuführen.
Die im Bericht dargestellten Eingliederungsquoten spiegeln im Wesentlichen
die Aufnahmefähigkeit des Marktes für bestimmte Berufe wider. Sie sind aber
kein alleiniges Maß für die Wirkung der Teilnahme an einer Weiterbildung. Die
Eingliederungsquoten werden von der regionalen Arbeitsmarktentwicklung, der
Entwicklung in den Berufen und individuellen Entscheidungen beeinflusst. Die
Bundesregierung wird die Entwicklung der Eingliederungsquoten in den
Rechtskreisen und den verschiedenen Berufsfeldern weiter im Blick behalten.
Die Wirkung der befristet eingeführten Weiterbildungsprämien für
abschlussbezogene Weiterbildungen soll ausgewertet und mit den Erfahrungen eines
Modellprojektes in Bremen mit monatlichen Auszahlungen verglichen werden. Die
Ergebnisse werden in die Ausgestaltung künftiger finanzieller Anreize für
Teilnehmende an Weiterbildungsmaßnahmen einfließen.
3. Welche Veränderungen der Teilnehmendenstruktur sieht die
Bundesregierung bei den geförderten beruflichen Weiterbildungen im Vergleich
2016 bis 2018 und 2019 bis 2020?
Wie hat sich insbesondere die Förderpraxis bezüglich der
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/30708 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
a) Frauenquote, der Förderung von
b) Beschäftigten mit Migrationshintergrund,
c) von Menschen unter 30, Menschen zwischen 30 und 44, Menschen
über 45,
d) von Menschen mit Behinderungen,
e) von Alleinerziehenden,
f) von gering qualifizierten Beschäftigten (ohne abgeschlossene
Berufsausbildung),
g) von Teilzeitbeschäftigten,
h) von befristet Beschäftigten,
i) von Arbeitslosengeldempfängerinnen und
Arbeitslosengeldempfängern (SGB III) sowie von
j) Empfängerinnen und Empfängern von Arbeitslosengeld II
entwickelt (bitte für jede Gruppe getrennt sowie die Prozentwerte für
jedes Jahr separat angeben, bitte zur Ermöglichung von Vergleichen zudem
angeben, mit wie welchen Prozentwerten die jeweiligen Gruppe in der
Erwerbsbevölkerung insgesamt vertreten ist)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung der
Teilnehmendenstruktur seit Einführung des QCG insgesamt und für jede der genannten
Gruppen?
Entspricht diese Entwicklung der Erwartung der Bundesregierung, und
falls nicht, wie will die Bundesregierung konkret nachsteuern?
Wie bewertet die Bundesregierung insbesondere die Entwicklung der
Quote geförderter Frauen vor dem Hintergrund des gesetzlichen
Förderauftrags zur Gleichstellung bzw. des Gender-Mainstreamings in § 1 und
8 SGB III?
Wie bewertet die Bundesregierung den Rückgang der Teilnahme an
abschlussbezogenen beruflichen Weiterbildungen von Alleinerziehenden
im SGB II (–9,1 Prozent im Bestand, vgl. Bundestagesdrucksache
19/25785, S. 15?
Entspricht dies der Zielvorstellung der Bundesregierung, und falls nein,
mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung dies ändern?
Bewertet die Bundesregierung die im Vergleich geringe
Teilnahmehäufigkeit von Deutschen mit Migrationshintergrund sowie von
Ausländerinnen und Ausländern an geförderten Weiterbildungen als die Folge einer
individuellen Abneigung gegen das Lernen oder eher als die Folge
struktureller und/oder organisationaler Benachteiligungen beim Zugang in
berufliche Weiterbildungen, etwa aufgrund häufigerer prekärer
Beschäftigungen, schlechterer Einkommensstrukturen und von
Benachteiligungserfahrungen?
Von den ca. 29 800 Eintritten in Beschäftigtenqualifizierung entfielen im Jahr
2020 ca. 13 600 oder 45,4 Prozent auf Frauen, ca. 7 000 oder 23,5 Prozent auf
Ausländerinnen und Ausländer, ca. 8 700 oder 29 Prozent auf Personen unter
30 Jahren, ca. 14 300 oder 47,9 Prozent auf Personen zwischen 30 und unter
45 Jahren, ca. 6 900 oder 23,1 Prozent auf Personen im Alter von 45 Jahren
oder älter, ca. 400 oder 1,4 Prozent auf schwerbehinderte Menschen, ca. 2 000
oder 6,7 Prozent auf Alleinerziehende, ca. 12 200 oder 40,9 Prozent auf gering
Qualifizierte, ca. 1 900 oder 6,4 Prozent auf Maßnahmen in Teilzeit, ca. 700
oder 2,2 Prozent auf Anspruchsberechtigte auf Arbeitslosengeld (ohne
Anfangssperrzeiten bei Kündigung durch den Arbeitnehmer oder die
Arbeitnehmerin) und ca. 2 200 oder 7,4 Prozent auf erwerbsfähige Leistungsberechtigte
im SGB II.
Beim prozentualen Anteil der Ausländerinnen und Ausländer und der
Anspruchsberechtigten auf Arbeitslosengeld (ohne Anfangssperrzeiten bei
Kündigung durch den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin) war im Zeitraum 2016
bis 2020 ein ansteigender Trend, beim Anteil der Alleinerziehenden und der
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im SGB II ein sinkender Trend erkennbar.
Der Anteil der anderen Personengruppen bedarf einer differenzierten
Betrachtung der in Tabelle „Frage 3a“ beigefügten Daten.*
Die zivilen Erwerbspersonen stellen lediglich eine zweckgebundene
Berechnungsgröße zur Bildung von Arbeitslosenquoten und keine eigenständige
Statistik dar; gleichzeitig sind sie nur nach wenigen Personenmerkmalen
differenzierbar. Ersatzweise wird daher auf die Zahl der sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten am Wohnort verwiesen, die über 70 Prozent der zivilen
Erwerbspersonen ausmachen. Von den rund 33 Millionen sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten zum 30. Juni 2020 waren 46,4 Prozent Frauen, 12,2 Prozent
Ausländerinnen und Ausländer, 20,1 Prozent unter 30 Jahren, 33,8 Prozent 30 bis
unter 45 Jahre, 46,2 Prozent 45 Jahre und älter, 12,3 Prozent ohne
Berufsabschluss und 29,0 Prozent teilzeitbeschäftigt. Weitere Daten können der
beigefügten Tabelle „Frage 3 b“ entnommen werden.*
Der Anteil von Eintritten von Frauen in Maßnahmen der Förderung der
beruflichen Weiterbildung ist im Jahr 2019 leicht überdurchschnittlich angestiegen.
Der Anteil der Eintritte entspricht in etwa dem Anteil von Frauen an den
Arbeitslosen.
Deutsche mit Migrationshintergrund werden in der Statistik der BA nicht
erfasst. Eine Einschätzung der Anteile ist nur über Befragungen möglich. Dabei
zeigen sich bisher keine geringere Teilnahmehäufigkeit.
Nach Kenntnis der Bundesregierung liegt ein wesentlicher Hinderungsgrund
für die Teilnahme von Ausländerinnen und Ausländern in unzureichenden
Deutschsprachkenntnissen. Unter anderem mit dem Gesamtprogramm Sprache
stehen umfangreiche Fördermöglichkeiten zum nachträglichen Erwerb
deutschen Sprache zur Verfügung. Eine Sprachförderung ist auch im Rahmen einer
Förderung der beruflichen Weiterbildung grundsätzlich möglich.
4. Welches waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016,
2017, 2018, 2019 bzw. 2020 die am häufigsten von der BA mit
Lehrgangskosten geförderten beruflichen Weiterbildungen bezogen auf die
Zielberufe und ihren Anteil an allen geförderten Weiterbildungen (als
Grundlage bitte die Berufsgruppen (3-Steller) nach der Klassifikation der
Berufe 2010 nutzen)?
Sieht die Bundesregierung seit der Einführung des QCG eine quantitative
Veränderung oder eine qualitative Verschiebung in den Daten bezüglich
der Förderungen, vor allem in Bezug auf das Ziel, mit dem QCG auf den
technologischen (digitalen) Wandel vorzubereiten?
An welchen Daten macht die Bundesregierung diese Einschätzung fest?
Welche Defizite sieht die Bundesregierung hinsichtlich der Auswahl von
Zielberufen bei den Förderungen, und welche Schritte zur Verbesserung
hat die Bundesregierung konkret vorgesehen?
Hält die Bundesregierung Berufe in der Fahrzeugführung im
Straßenverkehr für zukunftsfest vor dem Hintergrund von Dekarbonisierung und
Digitalisierung der Wirtschaft?
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/30708 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
Die Auswahl der Zielberufe erfolgt auf regionaler Ebene auf Grundlage der
individuellen Voraussetzungen der Beschäftigten und der Einschätzung der
regionalen Arbeitsmarktlage durch die Arbeitsagenturen und Jobcenter.
Von den ca. 29 800 Eintritten in Beschäftigtenqualifizierung entfielen im Jahr
2020 ca. 5 800 bzw. 19.3 Prozent auf das berufliche Aus- und
Weiterbildungsziel Fahrzeugführung im Straßenverkehr, ca. 4 800 bzw. 16 Prozent auf
Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe, ca. 3 800
bzw. 12,9 Prozent auf Altenpflege, ca. 1 700 bzw. 5,7 Prozent auf Erziehung,
Sozialarbeit und Heilerziehungspflege und ca. 900 bzw. 3,0 Prozent auf
Objekt-, Personen- und Brandschutz sowie Arbeitssicherheit. Im Jahr 2019
nahmen noch die Eintritte mit Aus- und Weiterbildungsziel Altenpflege mit
31,1 Prozent den weitaus größten Anteil ein, gefolgt von Fahrzeugführung im
Straßenverkehr mit 20,0 Prozent. Diese Aus- und Weiterbildungsziele bildeten
bereits in den drei Vorjahren die größten Anteile. Weitere Daten können der
Tabelle „Frage 4“ entnommen werden.*
Die Logistikbranche meldet der Bundesregierung regelmäßig einen erhöhten
Fachkräftebedarf auch bei den Berufen Fahrzeugführung im Straßenverkehr.
Eine Förderung scheint daher zweckmäßig, wenn die Arbeitsagenturen und
Jobcenter hier regionale Bedarfe feststellen. Zur Berufsgruppe
Fahrzeugführung im Straßenverkehr der Klassifikation der Berufe 2010 gehören
beispielsweise Busfahrer/innen, die Berufskraftfahrer/innen, die Auslieferungsfahrer/
innen sowie die Schienenfahrzeugführer/innen, die mit 0 Prozent (bei
Busfahrer/innen) bzw. 17 Prozent (bei Berufskraftfahrer/innen), 40 Prozent (bei
Auslieferungsfahrer/innen) bzw. 50 Prozent (bei Schienenfahrzeugführer/innen) ein
geringes bis mittleres Substituierbarkeitspotenzial aufweisen. Das
Substituierbarkeitspotenzial gibt den Anteil der Kerntätigkeiten eines Berufs an, die
bereits heute durch Computer oder Roboter automatisiert werden können. Weitere
Informationen stellt die BA im Internetangebot „Job-Futuromat“ des Instituts
für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zur Verfügung (
https://job-futuromat.ia
b.de/).
5. Wie viele Weiterbildungen mit Abschluss (Anzahl von Eintritten), die
vor allem auf den digitalen Wandel vorbereiten sollen, förderte nach
Kenntnis der Bundesregierung die BA in den Jahren 2016, 2017, 2018,
2019 und 2020 (bitte totale Zahl sowie Anteil an allen geförderten
Weiterbildungen mit Abschluss angeben)?
Wie viele der geförderten Personen waren
a) weiblich,
b) alleinerziehend,
c) älter (45 Jahre oder älter),
d) mit Behinderung lebend,
e) geringer qualifiziert (ohne abgeschlossene Berufsausbildung),
f) teilzeitbeschäftigt,
g) befristet beschäftigt,
h) im Arbeitslosengeldbezug,
i) im Leistungsbezug
nach SGB II (bitte total und in Prozent aller in diesem Bereich
Geförderten angeben, bitte getrennt nach Jahren angeben, zur besseren Vergleich-
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/30708 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
barkeit bitte angeben, in welchem prozentualem Umfang die jeweilige
Gruppe in der gesamten Erwerbsbevölkerung vertreten ist)?
Wie viele Weiterbildung ohne Abschluss (Anzahl von Eintritten), die vor
allem auf den digitalen Wandel vorbereiten sollen, förderte nach
Kenntnis der Bundesregierung die BA in den Jahren 2016, 2017, 2018, 2019
und 2020 (bitte totale Zahl sowie Anteil an allen geförderten
Weiterbildungen ohne Abschluss angeben)?
Sieht die Bundesregierung seit der Einführung des QCG eine quantitative
Veränderung oder eine qualitative Verschiebung in den Daten?
An welchen Daten macht die Bundesregierung diese Einschätzung fest?
Ist die Bundesregierung mit diesen Zahlen zufrieden, oder sieht sie einen
Weiterentwicklungsbedarf?
Falls sie einen Weiterentwicklungsbedarf sieht, welche konkreten
Schritte setzt die Bundesregierung um bzw. plant sie zu tun?
Es wird auf den in der Vorbemerkung erwähnten Bericht der Bundesregierung
über die Förderung der beruflichen Weiterbildung im Rahmen der aktiven
Arbeitsförderung und die entsprechenden Ausgaben auf Bundestagsdrucksache
19/25785 verwiesen. Darin wird u. a. die hohe Dynamik bei den Eintritten in
IT-Berufe dargestellt. Dies deutet daraufhin, dass vorhandenes Potenzial
zunehmend erschlossen wird. Die Bundesregierung geht davon aus, dass nach der
COVID-19-Pandemie diese Berufsgruppen eine zunehmende Bedeutung bei
der Förderung der beruflichen Weiterbildung haben werden.
Der Statistik der BA liegt keine allgemeingültige Definition eines beruflichen
Aus- und Weiterbildungsziels vor, das „auf den digitalen Wandel vorbereiten“
soll. Deshalb wird in der Tabelle „Frage 5a“ die Berufshauptgruppe
„Informatik-, Informations- und Kommunikationstechnologieberufe“ der Klassifikation
der Berufe 2010 dargestellt. Allerdings dürften auch Maßnahmen mit
zahlreichen anderen Aus- und Weiterbildungszielen auf den digitalen Wandel
vorbereiten. Weitere Daten können den Tabellen „Frage 5b“ und „Frage 3b“
entnommen werden.*
6. Wie viele Beschäftigte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
während einer von der BA geförderten beruflichen Weiterbildung auch mit
einem Arbeitsentgeltzuschuss gefördert in den Jahren 2016, 2017, 2018,
2019 und 2020?
Wie viele der geförderten Personen waren
a) weiblich,
b) alleinerziehend,
c) älter (45 Jahre oder älter),
d) mit Behinderung lebend,
e) geringer qualifiziert (ohne abgeschlossene Berufsausbildung),
f) teilzeitbeschäftigt oder
g) befristet
beschäftigt (bitte total und in Prozent aller in diesem Bereich
Geförderten angeben, bitte getrennt nach Jahren angeben, zur besseren
Vergleichbarkeit bitte angeben, in welchem prozentualem Umfang die jeweilige
Gruppe in der gesamten Erwerbsbevölkerung vertreten ist)?
* Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/30708 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Welches waren in den jeweiligen Jahren die fünf häufigsten
Berufsgruppen (3-Steller) nach der Klassifikation der Berufe 2010, die mit einem
Arbeitsentgeltzuschuss gefördert wurden (bitte benennen und in Prozent
aller Arbeitsentgeltzuschüsse angeben)?
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die prozentualen
Arbeitsentgeltzuschüsse im Jahr 2019 und, falls verfügbar, im Jahr 2020
im Durchschnitt (arithmetisches Mittel) verglichen zum Arbeitsentgelt?
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die
Arbeitsentgeltzuschüsse im Jahr 2019 und, falls verfügbar, im Jahr 2020 im
Durchschnitt (arithmetisches Mittel)?
Wie hoch war der durchschnittliche Arbeitsentgeltzuschuss für das
einkommensschwächste Quintil und wie hoch für das einkommensstärkste
(falls Quintile nicht verfügbar, bitte die untersten zwei Dezile bzw. die
obersten beiden Dezile angeben)?
Sieht die Bundesregierung seit der Einführung des QCG eine qualitative
Verschiebung in den Daten, vor allem in Bezug auf das Ziel der
Vorbereitung auf Strukturwandel und Digitalisierung und die Förderung
besonders am Arbeitsmarkt benachteiligter Gruppen?
An welchen Daten macht die Bundesregierung diese Einschätzung fest?
Ist die Bundesregierung mit diesen Zahlen zufrieden, oder sieht sie einen
Weiterentwicklungsbedarf?
Die nachfolgenden Angaben beziehen sich ausschließlich auf den
Arbeitsentgeltzuschuss (AEZ) unabhängig davon, ob auch die Lehrgangskosten von der
Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter übernommen worden sind. Eine
kombinierte Auswertung zu AEZ und zur Übernahme der Lehrgangskosten ist im
Rahmen der statistischen Standardberichterstattung nicht möglich.
Im Jahr 2020 waren ca. 24 200 Eintritte von beschäftigten Teilnehmenden in
AEZ zur beruflichen Weiterbildung zu verzeichnen. Im Jahr 2019 waren es ca.
26 300 Eintritte, nach ca. 13 500 Eintritten 2018, ca. 11 800 Eintritten 2017 und
ca. ca. 9 700 Eintritten 2016. Von den ca. 24 200 Eintritten im Jahr 2020
entfielen ca. 11 900 bzw. 49,3 Prozent auf Frauen, ca. 1 800 bzw. 7,5 Prozent auf
Alleinerziehende, ca. 5 500 bzw. 22,8 Prozent auf Personen im Alter von
45 Jahren und älter, ca. 300 bzw. 1,4 Prozent auf schwerbehinderte Menschen
und ca. 10 200 bzw. 42,3 Prozent auf Geringqualifizierte.
Von den ca. 24 200 Eintritten betrafen ca. 6 300 bzw. 26,1 Prozent die
Berufsgruppe Altenpflege, ca. 2 800 Eintritte bzw. 11,5 Prozent die Gesundheits- und
Krankenpflege sowie Rettungsdienst und Geburtshilfe, ca. 1 100 Eintritte bzw.
4,6 Prozent Berufe der Erziehung, Sozialarbeit und Heilerziehungspflege,
ebenfalls ca. 1 100 Eintritte bzw. 4,6 Prozent Berufe der Lagerwirtschaft, Post,
Zustellung und des Güterumschlags sowie weitere ca. 1 100 Eintritte bzw.
4,4 Prozent Berufe der Maschinenbau- und Betriebstechnik.
Informationen zur Förderhöhe beim AEZ stehen nur ohne die Daten der
zugelassenen kommunalen Träger zur Verfügung. Die Eintritte von beschäftigten
Teilnehmenden in AEZ zur beruflichen Weiterbildung wiesen im Jahr 2020
eine durchschnittliche Förderhöhe von 56,0 Prozent auf. Im Jahr 2019 betrug die
durchschnittliche Förderhöhe 52,0 Prozent. In beiden Jahren entfielen die
meisten Eintritte in AEZ auf die drei Förderhöhen-Bandbreiten von 50 Prozent bis
unter 60 Prozent, 90 Prozent bis 100 Prozent und 70 Prozent bis unter 80
Prozent.
Weitere Daten können den beigefügten Tabellen „Frage 6a“, „Frage 6b“,
„Frage 6c“ und „Frage 3b“ entnommen werden.* Angaben zur Zuordnung der mit
einem AEZ geförderten Beschäftigten zu bestimmten Einkommensquantilen
liegen der Bundesregierung nicht vor.
7. Wie bewertet die Bundesregierung die Feststellung der Autorinnen des
IAB (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung)-Kurzberichts
24/2020 (
http://doku.iab.de/kurzber/2020/kb2420.pdf), dass die
bisherigen Folgen der Fördermöglichkeitenausweitung durch das
Qualifizierungschancengesetz anscheinend zu keinen deutlichen Veränderungen
der Zahl und der strukturellen Zusammensetzung der Teilnehmenden mit
sich gebracht hätten (a. a. O., S. 8)?
Teilt die Bundesregierung diese Einschätzung?
Falls nein, welche Daten belegen die abweichende Einstellung?
Im Jahr 2019 traten im SGB III 30 055 Beschäftigte in eine berufliche
Weiterbildungsmaßnahme (FbW) ein (rund 23 Prozent mehr als im selben Zeitraum
des vorherigen Jahres). Dabei fiel der Zuwachs im Jahr 2019 mit etwa 5 700
Zugängen im Vergleich zum Vorjahr höher aus als in den Jahren 2017 und 2018
(4 600 bzw. 4 700 Zugänge). Auch der o. a. IAB-Kurzbericht bestätigt diesen
Zuwachs. Im Übrigen stellt das IAB u. a. auch fest: „Einen deutlichen Zuwachs
gab es 2019 allerdings bei der Förderung von gering qualifizierten
Beschäftigten, (…).“ Dies wird von der Bundesregierung sehr begrüßt.
Ein deutlicher Effekt des Qualifizierungschancengesetzes ist durch die
Entwicklung beim Arbeitsentgeltzuschuss erkennbar. Hier beträgt der Anstieg
gegenüber 2018 94,4 Prozent. Die starken Zuwächse beim AEZ auf insgesamt
26 258 Fälle sind mit der verbreiterten Förderbasis im QCG erklärbar. Durch
das QCG ist seit 1. Januar 2019 die Gewährung von AEZ für alle Beschäftigten
und alle Arten von Weiterbildungen, somit auch bei
Anpassungsqualifizierungen möglich.
8. Wie viele Arbeitslose wurden nach Kenntnis der Bundesregierung 2016,
2017, 2018, 2019 bzw. 2020 von der BA und wie viele von den
Jobcentern betreut (bitte jeweils total und in Prozent aller Arbeitslosen
angeben)?
Wie viele Arbeitslose, die von der BA betreut wurden, haben nach
Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016, 2017, 2018, 2019
bzw. 2020 eine geförderte berufliche Weiterbildung erhalten (bitte total
sowie in Prozent aller Arbeitslosen und in Prozent aller
Leistungsbeziehenden im Bereich SGB III angeben)?
Wie viele Arbeitslose, die von den Jobcentern betreut wurden, haben in
den Jahren 2016, 2017, 2018, 2019 bzw. 2020 nach Kenntnis der
Bundesregierung eine geförderte berufliche Weiterbildung erhalten (bitte
total sowie in Prozent aller Arbeitslosen und in Prozent aller
Leistungsbeziehenden im Bereich SGB II angeben)?
Wie viele Langzeitarbeitslose, die von den Jobcentern betreut wurden,
haben in den Jahren 2016, 2017, 2018, 2019 bzw. 2020 nach Kenntnis
der Bundesregierung eine geförderte berufliche Weiterbildung erhalten
(bitte total sowie in Prozent aller Arbeitslosen, in Prozent aller
Leistungsbeziehenden im Bereich SGB II und in Prozent aller
langzeitarbeitslosen Leistungsbeziehenden im Bereich SGB II angeben)?
* Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/30708 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Wie bewertet die Bundesregierung, dass im Bereich der Jobcenter Fort-
und Weiterbildungen für Beschäftigte nicht erweitert wurden, sondern
seit 2010 stark schrumpften (vgl. auch Bundestagsdrucksache 19/25785,
S. 7, für abschlussbezogene berufliche Weiterbildungen siehe S. 15)?
Wie erklärt sich die Bundesregierung diese Entwicklung, welche
Veränderung hält die Bundesregierung für wünschenswert, und wie will die
Bundesregierung dies erreichen (bitte konkrete Maßnahmen benennen)?
2020 wurden von den Agenturen für Arbeit ca. 1 137 000 Arbeitslose und von
den Jobcentern ca. 1 159 000 Arbeitslose betreut. Angaben zu den Jahren 2016
bis 2019 sowie zu den Anteilen können der beigefügten Tabelle „Frage 8“
entnommen werden.*
Mit Kostenträgerschaft SGB III wurden im Jahresdurchschnitt 2020 ca. 65 100
und mit Kostenträgerschaft SGB II 39 200 FbW-Teilnahmen gezählt, bei denen
die Geförderten vor Eintritt arbeitslos waren. Bei durchschnittlich ca. 11 100
Teilnahmen an Förderungen der beruflichen Weiterbildung mit
Kostenträgerschaft SGB II wurde 2020 vor Eintritt in die Maßnahme
Langzeitarbeitslosigkeit festgestellt. Angaben zu den Jahren 2016 bis 2019 können der beigefügten
Tabelle „Frage 8“ entnommen werden.
Teilnehmende an Maßnahmen sind gemäß § 16 SGB III nicht arbeitslos, die
gewünschten Anteile können somit nicht alle ermittelt werden. Analog zur
Antwort auf die Mündliche Frage 45 der Abgeordneten Sabine Zimmermann
(Zwickau) vom 19. Mai 2021 (Plenarprotokoll 19/229) wurden daher die
entsprechenden Teilaktivierungsquoten berechnet. Sie können ebenfalls der beigefügten
Tabelle „Frage 8“ entnommen werden.
Zu den besonderen Herausforderungen beim Personenkreis der Bezieher von
Leistungen nach dem SGB II und möglichen Maßnahmen siehe Antworten zu
den Fragen 2 und 10d).
9. Hat sich die Prognose der Bundesregierung hinsichtlich der finanziellen
Effekte für den Haushalt des Bundes für die Jahre 2019 und 2020 bei der
Einführung des QCG bezüglich der Ausweitung der
Weiterbildungsförderung, darunter auch für das Arbeitslosengeld II, erfüllt (siehe
Bundestagsdrucksache 19/4948, S. 17)?
Falls nein, inwiefern nicht (bitte Abweichungen beziffern)?
Hat sich die Prognose der Bundesregierung hinsichtlich der finanziellen
Effekte für den Haushalt der Agentur für Arbeit nach Kenntnis der
Bundesregierung für die Jahre 2019 und 2020 bei der Einführung des
QCG bezüglich der Ausweitung der Weiterbildungsförderung erfüllt
(siehe Bundestagsdrucksache 19/4948, S. 17 bis 18)?
Falls nein, inwiefern nicht (bitte Abweichungen in Mio. Euro beziffern)?
Nach Angaben der BA haben sich die Ausgaben für die Förderung der
beruflichen Weiterbildung sowie Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung
(ohne Reha-Leistungen) im Haushalt der BA wie folgt entwickelt:
2018: 2,394 Mrd. Euro
2019: 2,699 Mrd. Euro
2020: 2,808 Mrd. Euro
Somit stiegen die Ausgaben im Jahr 2019 gegenüber dem Vorjahr um 305 Mio.
Euro und im Jahr 2020 um 414 Mio. Euro gegenüber dem Jahr 2018. In der Ge-
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/30708 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
setzesfolgenabschätzung zum Qualifizierungschancengesetz waren für das Jahr
2019 Mehrausgaben in Höhe von rund 500 Mio. Euro und für das Jahr 2020
rund 760 Mio. Euro geschätzt worden.
Nach Angaben der BA haben sich die Ausgaben für die Förderung der
beruflichen Weiterbildung (ohne Arbeitslosengeld II, ohne Reha-Leistungen) im
Bundeshaushalt für Jobcenter in gemeinsamen Einrichtungen (ohne Jobcenter in
zugelassener kommunaler Trägerschaft) wie folgt entwickelt:
2018: 506 Mio. Euro
2019: 566 Mio. Euro
2020: 485 Mio. Euro
Somit stiegen die Ausgaben im Jahr 2019 gegenüber dem Vorjahr um 60 Mio.
Euro und sanken im Jahr 2020 um 21 Mio. Euro gegenüber dem Jahr 2018. In
der Gesetzesfolgenabschätzung zum Qualifizierungschancengesetz waren für
das Jahr 2019 Mehrausgaben in Höhe von rund 100 Mio. Euro und für das Jahr
2020 rund 220 Mio. Euro (jeweils ohne Arbeitslosengeld II, einschließlich
Ausgaben der Jobcenter in zugelassener kommunaler Trägerschaft) geschätzt
worden.
Inwiefern die Veränderungen bei den Ausgaben im Bereich der geförderten
Weiterbildung auf die gesetzlichen Änderungen zurückzuführen sind, lässt sich
anhand der Daten nicht ermitteln. Der Einsatz von arbeitsmarktpolitischen
Instrumenten erfolgt dezentral und richtet sich nach dem individuellen Bedarf der
betreuten Personen. Insbesondere im Jahr 2020 dürften die COVID-19-
Pandemie und die damit einhergehenden Einschränkungen des wirtschaftlichen
und gesellschaftlichen Lebens der Ausweitung der Förderung der beruflichen
Weiterbildung entgegengewirkt haben.
10. Kennt die Bundesregierung die Kritik des Paritätischen Gesamtverbands
vom 22. Januar 2021 an ihrem Regierungsbericht (siehe
https://www.de
r-paritaetische.de/blog/article/2021/01/22/regierungsbericht-mit-
lueckender-ausbau-beruflicher-weiterbildungen-geht-nur-langsam-voran/), u. a.
dass
Die Kritik des Paritätischen Gesamtverbands wird von der Bundesregierung
nicht geteilt.
a) der Zusammenhang zwischen Zielerreichung des QCG und
Förderpraxis nicht ausgeleuchtet werde,
Aufgrund der kurzen Umsetzungszeit des Qualifizierungschancengesetzes und
der stark veränderten Rahmenbedingungen durch die COVID-19-Pandemie
erscheint eine weitergehende Wirkungsanalyse zum jetzigen Zeitpunkt nicht
sinnvoll. Der Bericht der Bundesregierung stellt daher die Entwicklung der
Förderung der beruflichen Weiterbildung anhand der Daten der Statistik der BA
quantitativ dar und nimmt eine erste Bewertung der Entwicklung vor. Operativ
werden die Dienststellen in der Umsetzung des Qualifizierungschancengesetzes
durch die BA eng begleitet. Dabei wird die Zielerreichung des
Qualifizierungschancengesetzes mit Blick auf die Förderpraxis in verschiedenen Formaten
thematisiert und analysiert (Erfahrungsaustausche, Workshops etc.).
b) es kaum gelungen sei, Beschäftigte in besonders vom technologischen
Wandel betroffenen Berufsbereichen, etwa im IT-Sektor oder im
Maschinenbau, zu erreichen,
Im Jahr 2019 war das Bildungsziel „Maschinenbau“ auf Platz 3 der
Bildungsziele mit den meisten Eintritten in der Beschäftigtenqualifizierung, ein
Zuwachs von 20 Prozent gegenüber dem Vorjahr 2018. Auch 2020 ist dieses
Bildungsziel unter den am häufigsten geförderten Bildungszielen bei
Beschäftigten und belegt hier Platz 6. Auch die IT-Berufe gehören zu den Bildungszielen
der Beschäftigtenqualifizierung mit den meisten Eintritten (innerhalb der
Top-20-Bildungsziele).
c) die Förderbedingungen für die durch Fachkräftemangel
gekennzeichnete Altenpflege aus der Sicht der Praxis nicht optimal seien,
insbesondere die Organisation und Finanzierung flexibler und großzügiger
ausgestaltet werden müsse, sowie
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die BA leisten durch die
Förderung von Aus- und Weiterbildung wichtige Beiträge zur
Fachkraftsicherung in der Pflege. So wurde mit dem Pflegeberufereformgesetz die
Möglichkeit zur dreijährigen Umschulungsförderung dauerhaft im SGB III verankert.
Dies umfasst neben der Altenpflege auch den bisherigen Bereich der
Gesundheits- und Kranken- bzw. Kinderkrankenpflege.
Von der mit dem Qualifizierungschancengesetz und dem Arbeit-von-morgen-
Gesetz fortentwickelten Weiterbildungsförderung für Beschäftigte und dem neu
eingeführten Rechtsanspruch auf Förderung einer beruflichen
Nachqualifizierung profitiert der Pflegebereich weit überdurchschnittlich. Mit rd. 9 400 von
den Agenturen für Arbeit bzw. Jobcentern geförderten neuen Eintritten in
Pflegeumschulungen wurde in 2019 ein neuer Höchstwert erreicht.
Zudem wurden mit dem Arbeit-von-morgen-Gesetz die Bundes-
Durchschnittskostensätze (BDKS) in allen Bereichen der beruflichen
Weiterbildungsförderung zum 1. Juli 2020 pauschal um 20 Prozent angehoben. Darüber hinaus
haben die Zertifizierungsagenturen die Möglichkeit, höhere als die BDKS-
Sätze anzuerkennen, wenn sie den BDKS nicht um mehr als 25 Prozent
übersteigen. Darüberhinausgehende Kostensätze können der BA zur Zustimmung
vorgelegt werden. Arbeitgeber können seit 1. Januar 2021 Sammelanträge zur
Förderung der beruflichen Weiterbildung für mehrere ihrer Beschäftigten mit
vergleichbarem Weiterbildungsbedarf stellen. Mit dem Sammelantrag wird die
Förderung einer Qualifizierung von beschäftigten Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern deutlich vereinfacht.
Die Finanzierung der beruflichen Ausbildung in der Pflege ist im
Pflegeberufegesetz (PflBG) geregelt. Diese erfolgt durch Ausgleichsfonds im Rahmen eines
Umlageverfahrens. Die Träger der praktischen Ausbildung und die
Pflegeschulen erhalten für einen zukünftigen Finanzierungszeitraum ein
Ausbildungsbudget. Die Pflegeschulen erhalten die Ausgleichszuweisungen für die
Erstauszubildenden und die Umschulenden.
d) mehr Anstrengungen bei den Jobcentern in der Fort- und
Weiterbildung notwendig seien?
Falls ja, mit welchen konkreten Maßnahmen und Schritten will das die
Bundesregierung ändern?
Falls nein, welche Daten sprechen aus Sicht der Bundesregierung gegen
die vorgebrachte Kritik?
Die Arbeitsmarktpolitik enthält ein flexibles Förderangebot, mit dem die
Agenturen für Arbeit und Jobcenter bereits nach geltendem Recht bei festgestellten
Weiterbildungsbedarfen passgenaue Qualifizierungen fördern können. Dies gilt
insbesondere für die abschlussbezogene Weiterbildungsförderung für Personen,
die noch über keinen Berufsabschluss verfügen. Die Fördermöglichkeiten
schließen hierbei neben geringqualifizierten Arbeitslosen auch beschäftigte
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss mit ein. Die
Bundesregierung überprüft gleichwohl fortlaufend, ob und gegebenenfalls in welcher
Weise gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Darüber hinaus wird auf die
Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/30708
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/30708
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/30708
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/30708
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/30708
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/30708
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/30708
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/30708
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/30708
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/30708
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 35 – Drucksache 19/30708
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 37 – Drucksache 19/30708
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 39 – Drucksache 19/30708
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 41 – Drucksache 19/30708
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 43 – Drucksache 19/30708
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ISSN 0722-8333]