BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Zwei Jahre Qualifizierungschancen- und Folgegesetze - Allgemeine Entwicklung der durch die Bundesagentur für Arbeit geförderten beruflichen Weiterbildungen

(insgesamt 10 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

15.06.2021

Antwortdauer

160 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2932106.01.2021

Zwei Jahre Qualifizierungchancen- und Folgegesetze – Allgemeine Entwicklung der durch die Bundesagentur für Arbeit geförderten beruflichen Weiterbildungen

der Abgeordneten Jessica Tatti, Sabine Zimmermann (Zwickau), Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, Sylvia Gabelmann, Dr. Achim Kessler, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Pascal Meiser, Cornelia Möhring, Sören Pellmann, Harald Weinberg, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 1. Januar 2019 trat das „Qualifizierungschancengesetz“ (QCG) in Kraft. Das Gesetz hatte das Ziel, die berufliche Weiterbildung durch mehr von der Bundesagentur für Arbeit (BA) finanzierte Förderungen zu verbreitern und zu intensivieren. Anlass für die umfangreicheren und breiter aufgestellten Fördermöglichkeiten war, dass neben arbeitslosen und arbeitsuchenden Leistungsbeziehenden auch aktuell in Betrieben Beschäftigte durch öffentlich geförderte Fort- und Weiterbildungen für den anstehenden technischen und wirtschaftlichen Strukturwandel der Arbeitswelt vorbereitet und ertüchtigt werden sollen. Stichworte für den Strukturwandel sind u. a. Digitalisierung und Dekarbonisierung der Wirtschaft. Zudem sollten Fort- und Weiterbildungen in Bereichen mit ausgeprägtem Fachkräftemangel („Engpassberufe“) besser gefördert werden. Die Fördermöglichkeiten des QCG wurden während der Corona-Pandemie im Oktober 2020 durch das „Arbeit-von-morgen-Gesetz“ noch einmal erweitert.

Die Fragestellerinnen und Fragesteller wollen erfahren, wie die Bundesregierung nach zwei Jahren die bisherige Wirkung des Qualifizierungchancengesetzes bewertet und ob sie erste Weiterentwicklungs- oder Korrekturbedarfe sieht, um die ursprünglich anvisierten Ziele besser zu erreichen. Hierzu wurde der Bundesregierung eine Berichtspflicht auferlegt. Der Bericht wurde am 6. Januar 2021 auf Bundestagsdrucksache 19/25785 vorgelegt. Er lässt jedoch aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller viele Fragen offen. Nachfolgend liegt der Fokus der Fragestellung auf den allgemeinen Entwicklungen der durch die BA geförderten beruflichen Weiterbildungen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie viele Beschäftigte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020 von der Bundesagentur für Arbeit durch einen Zuschuss zu den Lehrgangskosten für berufliche Weiterbildungen gefördert (bitte Eintritte in monatlichen Schritten angeben, gerne auch mittels Grafik mit Trendlinie, bitte, falls möglich, zudem die Jahreswerte getrennt nach Bundesländern angeben)?

Sieht die Bundesregierung seit der Einführung des QCG einen quantitativen Sprung in den Daten bezüglich der Förderungen?

Und falls nein, wie bewertet die Bundesregierung dieses Ausbleiben?

2

Wie viele Beschäftigte mit einer von der BA geförderten Weiterbildung gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020, und wie viele davon wurden mit einer Weiterbildung mit dem Ziel des Erreichens eines anerkannten Berufsabschlusses gefördert (bitte jeweils Eintrittszahlen und Prozentwerte angeben)?

Sieht die Bundesregierung seit der Einführung des QCG einen quantitativen Sprung in den Daten bezüglich der Förderungen beruflicher Weiterbildungen mit anerkanntem beruflichem Abschluss?

Und falls nein, wie bewertet die Bundesregierung dieses Ausbleiben?

Ist der Bundesregierung bekannt, in wie vielen der o. g. geförderten Weiterbildungsfälle die Weiterbildung bereits beendet wurde (bitte Werte getrennt nach Jahren angeben)?

Und falls ja, wie viele Weiterbildungen wurden erfolgreich abgeschlossen, wie viele wurden abgebrochen und/oder nicht erfolgreich abgeschlossen (bitte für Weiterbildungen insgesamt sowie nur Weiterbildungen mit anerkanntem Berufsabschluss getrennt angeben, bitte zudem für die Rechtskreise Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) und Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) getrennt angeben)?

Wie erklärt sich die Bundesregierung die Erfolgsquote bei abschlussorientierten beruflichen Weiterbildungen im Rechtskreis SGB II von 65 Prozent (vgl. Bundestagsdrucksache 19/25785)?

Erklärt sich die Bundesregierung die hohe Nichterfolgsquote (im Vergleich zum Rechtskreis SGB III) eher durch individuelle Faktoren oder mit einer nicht ausreichenden Unterstützung der Zielgruppe, z. B. dem Verkürzungsgebot der Ausbildung auf zwei Jahre?

Hält die Bundesregierung diese Quote für ausreichend oder gut, und falls nicht, mithilfe welcher Maßnahmen möchte die Bundesregierung die Erfolgsquote erhöhen (bitte unter anderem mit Bewertung der Vorschläge, die abschlussbezogene Förderungen auf die Ausbildungsregeldauer auszuweiten, und zur Einführung eines laufenden Weiterbildungszuschlags in SGB III und SGB II, wie dies beispielsweise der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) vorschlug)?

3

Welche Veränderungen der Teilnehmendenstruktur sieht die Bundesregierung bei den geförderten beruflichen Weiterbildungen im Vergleich 2016 bis 2018 und 2019 bis 2020?

Wie hat sich insbesondere die Förderpraxis bezüglich der a) Frauenquote, der Förderung von b) Beschäftigten mit Migrationshintergrund, c) von Menschen unter 30, Menschen zwischen 30 und 44, Menschen über 45, d) von Menschen mit Behinderungen, e) von Alleinerziehenden, f) von gering qualifizierten Beschäftigten (ohne abgeschlossene Berufsausbildung), g) von Teilzeitbeschäftigten, h) von befristet Beschäftigten, i) von Arbeitslosengeldempfängerinnen und Arbeitslosengeldempfängern (SGB III) sowie von j) Empfängerinnen und Empfängern von Arbeitslosengeld II entwickelt (bitte für jede Gruppe getrennt sowie die Prozentwerte für jedes Jahr separat angeben, bitte zur Ermöglichung von Vergleichen zudem angeben, mit wie welchen Prozentwerten die jeweiligen Gruppe in der Erwerbsbevölkerung insgesamt vertreten ist)?

Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung der Teilnehmendenstruktur seit Einführung des QCG insgesamt und für jede der genannten Gruppen?

Entspricht diese Entwicklung der Erwartung der Bundesregierung, und falls nicht, wie will die Bundesregierung konkret nachsteuern?

Wie bewertet die Bundesregierung insbesondere die Entwicklung der Quote geförderter Frauen vor dem Hintergrund des gesetzlichen Förderauftrags zur Gleichstellung bzw. des Gender-Mainstreamings in § 1 und 8 SGB III?

Wie bewertet die Bundesregierung den Rückgang der Teilnahme an abschlussbezogenen beruflichen Weiterbildungen von Alleinerziehenden im SGB II (–9,1 Prozent im Bestand, vgl. Bundestagesdrucksache 19/25785, S. 15?

Entspricht dies der Zielvorstellung der Bundesregierung, und falls nein, mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung dies ändern?

Bewertet die Bundesregierung die im Vergleich geringe Teilnahmehäufigkeit von Deutschen mit Migrationshintergrund sowie von Ausländerinnen und Ausländern an geförderten Weiterbildungen als die Folge einer individuellen Abneigung gegen das Lernen oder eher als die Folge struktureller und/oder organisationaler Benachteiligungen beim Zugang in berufliche Weiterbildungen, etwa aufgrund häufigerer prekärer Beschäftigungen, schlechterer Einkommensstrukturen und von Benachteiligungserfahrungen?

4

Welches waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016, 2017, 2018, 2019 bzw. 2020 die am häufigsten von der BA mit Lehrgangskosten geförderten beruflichen Weiterbildungen bezogen auf die Zielberufe und ihren Anteil an allen geförderten Weiterbildungen (als Grundlage bitte die Berufsgruppen (3-Steller) nach der Klassifikation der Berufe 2010 nutzen)?

Sieht die Bundesregierung seit der Einführung des QCG eine quantitative Veränderung oder eine qualitative Verschiebung in den Daten bezüglich der Förderungen, vor allem in Bezug auf das Ziel, mit dem QCG auf den technologischen (digitalen) Wandel vorzubereiten?

An welchen Daten macht die Bundesregierung diese Einschätzung fest?

Welche Defizite sieht die Bundesregierung hinsichtlich der Auswahl von Zielberufen bei den Förderungen, und welche Schritte zur Verbesserung hat die Bundesregierung konkret vorgesehen?

Hält die Bundesregierung Berufe in der Fahrzeugführung im Straßenverkehr für zukunftsfest vor dem Hintergrund von Dekarbonisierung und Digitalisierung der Wirtschaft?

5

Wie viele Weiterbildungen mit Abschluss (Anzahl von Eintritten), die vor allem auf den digitalen Wandel vorbereiten sollen, förderte nach Kenntnis der Bundesregierung die BA in den Jahren 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020 (bitte totale Zahl sowie Anteil an allen geförderten Weiterbildungen mit Abschluss angeben)?

Wie viele der geförderten Personen waren a) weiblich, b) alleinerziehend, c) älter (45 Jahre oder älter), d) mit Behinderung lebend, e) geringer qualifiziert (ohne abgeschlossene Berufsausbildung), f) teilzeitbeschäftigt, g) befristet beschäftigt, h) im Arbeitslosengeldbezug, i) im Leistungsbezug nach SGB II (bitte total und in Prozent aller in diesem Bereich Geförderten angeben, bitte getrennt nach Jahren angeben, zur besseren Vergleichbarkeit bitte angeben, in welchem prozentualem Umfang die jeweilige Gruppe in der gesamten Erwerbsbevölkerung vertreten ist)?

Wie viele Weiterbildung ohne Abschluss (Anzahl von Eintritten), die vor allem auf den digitalen Wandel vorbereiten sollen, förderte nach Kenntnis der Bundesregierung die BA in den Jahren 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020 (bitte totale Zahl sowie Anteil an allen geförderten Weiterbildungen ohne Abschluss angeben)?

Sieht die Bundesregierung seit der Einführung des QCG eine quantitative Veränderung oder eine qualitative Verschiebung in den Daten?

An welchen Daten macht die Bundesregierung diese Einschätzung fest?

Ist die Bundesregierung mit diesen Zahlen zufrieden, oder sieht sie einen Weiterentwicklungsbedarf?

Falls sie einen Weiterentwicklungsbedarf sieht, welche konkreten Schritte setzt die Bundesregierung um bzw. plant sie zu tun?

6

Wie viele Beschäftigte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung während einer von der BA geförderten beruflichen Weiterbildung auch mit einem Arbeitsentgeltzuschuss gefördert in den Jahren 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020?

Wie viele der geförderten Personen waren a) weiblich, b) alleinerziehend, c) älter (45 Jahre oder älter), d) mit Behinderung lebend, e) geringer qualifiziert (ohne abgeschlossene Berufsausbildung), f) teilzeitbeschäftigt oder g) befristet beschäftigt (bitte total und in Prozent aller in diesem Bereich Geförderten angeben, bitte getrennt nach Jahren angeben, zur besseren Vergleichbarkeit bitte angeben, in welchem prozentualem Umfang die jeweilige Gruppe in der gesamten Erwerbsbevölkerung vertreten ist)?

Welches waren in den jeweiligen Jahren die fünf häufigsten Berufsgruppen (3-Steller) nach der Klassifikation der Berufe 2010, die mit einem Arbeitsentgeltzuschuss gefördert wurden (bitte benennen und in Prozent aller Arbeitsentgeltzuschüsse angeben)?

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die prozentualen Arbeitsentgeltzuschüsse im Jahr 2019 und, falls verfügbar, im Jahr 2020 im Durchschnitt (arithmetisches Mittel) verglichen zum Arbeitsentgelt?

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Arbeitsentgeltzuschüsse im Jahr 2019 und, falls verfügbar, im Jahr 2020 im Durchschnitt (arithmetisches Mittel)?

Wie hoch war der durchschnittliche Arbeitsentgeltzuschuss für das einkommensschwächste Quintil und wie hoch für das einkommensstärkste (falls Quintile nicht verfügbar, bitte die untersten zwei Dezile bzw. die obersten beiden Dezile angeben)?

Sieht die Bundesregierung seit der Einführung des QCG eine qualitative Verschiebung in den Daten, vor allem in Bezug auf das Ziel der Vorbereitung auf Strukturwandel und Digitalisierung und die Förderung besonders am Arbeitsmarkt benachteiligter Gruppen?

An welchen Daten macht die Bundesregierung diese Einschätzung fest?

Ist die Bundesregierung mit diesen Zahlen zufrieden, oder sieht sie einen Weiterentwicklungsbedarf?

7

Wie bewertet die Bundesregierung die Feststellung der Autorinnen des IAB (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung)-Kurzberichts 24/2020 (http://doku.iab.de/kurzber/2020/kb2420.pdf), dass die bisherigen Folgen der Fördermöglichkeitenausweitung durch das Qualifizierungchancengesetz anscheinend zu keinen deutlichen Veränderungen der Zahl und der strukturellen Zusammensetzung der Teilnehmenden mit sich gebracht hätten (a. a. O., S. 8)?

Teilt die Bundesregierung diese Einschätzung?

Falls nein, welche Daten belegen die abweichende Einstellung?

8

Wie viele Arbeitslose wurden nach Kenntnis der Bundesregierung 2016, 2017, 2018, 2019 bzw. 2020 von der BA und wie viele von den Jobcentern betreut (bitte jeweils total und in Prozent aller Arbeitslosen angeben)?

Wie viele Arbeitslose, die von der BA betreut wurden, haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016, 2017, 2018, 2019 bzw. 2020 eine geförderte berufliche Weiterbildung erhalten (bitte total sowie in Prozent aller Arbeitslosen und in Prozent aller Leistungsbeziehenden im Bereich SGB III angeben)?

Wie viele Arbeitslose, die von den Jobcentern betreut wurden, haben in den Jahren 2016, 2017, 2018, 2019 bzw. 2020 nach Kenntnis der Bundesregierung eine geförderte berufliche Weiterbildung erhalten (bitte total sowie in Prozent aller Arbeitslosen und in Prozent aller Leistungsbeziehenden im Bereich SGB II angeben)?

Wie viele Langzeitarbeitslose, die von den Jobcentern betreut wurden, haben in den Jahren 2016, 2017, 2018, 2019 bzw. 2020 nach Kenntnis der Bundesregierung eine geförderte berufliche Weiterbildung erhalten (bitte total sowie in Prozent aller Arbeitslosen, in Prozent aller Leistungsbeziehenden im Bereich SGB II und in Prozent aller langzeitarbeitslosen Leistungsbeziehenden im Bereich SGB II angeben)?

Wie bewertet die Bundesregierung, dass im Bereich der Jobcenter Fort- und Weiterbildungen für Beschäftigte nicht erweitert wurden, sondern seit 2010 stark schrumpften (vgl. auch Bundestagsdrucksache 19/25785, S. 7, für abschlussbezogene berufliche Weiterbildungen siehe S. 15)?

Wie erklärt sich die Bundesregierung diese Entwicklung, welche Veränderung hält die Bundesregierung für wünschenswert, und wie will die Bundesregierung dies erreichen (bitte konkrete Maßnahmen benennen)?

9

Hat sich die Prognose der Bundesregierung hinsichtlich der finanziellen Effekte für den Haushalt des Bundes für die Jahre 2019 und 2020 bei der Einführung des QCG bezüglich der Ausweitung der Weiterbildungsförderung, darunter auch für das Arbeitslosengeld II, erfüllt (siehe Bundestagsdrucksache 19/4948, S. 17)?

Falls nein, inwiefern nicht (bitte Abweichungen beziffern)?

Hat sich die Prognose der Bundesregierung hinsichtlich der finanziellen Effekte für den Haushalt der Agentur für Arbeit nach Kenntnis der Bundesregierung für die Jahre 2019 und 2020 bei der Einführung des QCG bezüglich der Ausweitung der Weiterbildungsförderung erfüllt (siehe Bundestagsdrucksache 19/4948, S. 17 bis 18)?

Falls nein, inwiefern nicht (bitte Abweichungen in Mio. Euro beziffern)?

10

Kennt die Bundesregierung die Kritik des Paritätischen Gesamtverbands vom 22. Januar 2021 an ihrem Regierungsbericht (siehe https://www.der-paritaetische.de/blog/article/2021/01/22/regierungsbericht-mit-luecken-derausbau-beruflicher-weiterbildungen-geht-nur-langsam-voran/), u. a. dass a) der Zusammenhang zwischen Zielerreichung des QCG und Förderpraxis nicht ausgeleuchtet werde, b) es kaum gelungen sei, Beschäftigte in besonders vom technologischen Wandel betroffenen Berufsbereichen, etwa im IT-Sektor oder im Maschinenbau, zu erreichen, c) die Förderbedingungen für die durch Fachkräftemangel gekennzeichnete Altenpflege aus der Sicht der Praxis nicht optimal seien, insbesondere die Organisation und Finanzierung flexibler und großzügiger ausgestaltet werden müsse, sowie d) mehr Anstrengungen bei den Jobcentern in der Fort- und Weiterbildung notwendig seien?

Falls ja, mit welchen konkreten Maßnahmen und Schritten will das die Bundesregierung ändern?

Falls nein, welche Daten sprechen aus Sicht der Bundesregierung gegen die vorgebrachte Kritik?

Berlin, den 23. April 2021

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen