Korrekturbitten des Bundesverwaltungsamts (BVA) im Dezember 2019 - (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472)
(insgesamt 5 Einzelfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum
12.05.2021
Antwortdauer
8 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
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Korrekturbitten des Bundesverwaltungsamts im Dezember 2019
der Abgeordneten Thomas Seitz, Martin Erwin Renner, Corinna Miazga, Hansjörg Müller, Andreas Bleck, Stephan Brandner, Andreas Mrosek, Dr. Heiko Wildberg, Jens Maier, Steffen Kotré, Joana Cotar, Stefan Keuter, Martin Hess, Jürgen Braun und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
1
Aus welchen Anlässen hat das Bundesverwaltungsamt (BVA) im Dezember 2019 bei Medien unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen (bitte jeweils nach Datum, Medium, Anlass und Kosten auflisten)?
2
Aus welchen Anlässen hat das Bundesverwaltungsamt im Dezember 2019 bei Medien ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen (bitte jeweils nach Datum, Medium, Anlass und Kosten auflisten)?
3
Welche Stelle in welcher Abteilung und welchem Referat oder in welcher Organisationseinheit mit Stabsfunktion ist für Korrekturbitten des Bundesverwaltungsamts an Medien zuständig?
4
Wie viele der Korrekturbitten in Frage 2 erfolgten ausschließlich fernmündlich?
5
Wie viele der Korrekturbitten in Frage 2 erfolgten in Textform?
Deutscher BundestagDrucksache 19/2962312.05.2021
Antwort der Bundesregierung
Korrekturbitten des Bundesverwaltungsamts im Dezember 2019 – Drucksache 19/29240 – Korrekturbitten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik im Dezember 2019 – Drucksache 19/29241 –
Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472
Vorbemerkung der Fragesteller
Kleine Anfragen sind ein Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion des Bundestages und Ausfluss des Demokratieprinzips. Aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) und Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 GG folgt ein Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung, an dem die einzelnen Abgeordneten und die Fraktionen als Zusammenschlüsse von Abgeordneten nach Maßgabe der Ausgestaltung in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages teilhaben und mit dem grundsätzlich eine Antwortpflicht der Bundesregierung korrespondiert (Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 1. Juli 2009 – 2 BvE 5/06).
Während andere Schriftlichen Fragen über Anzahl und Anlass von an Medien gerichteten Korrekturbitten bei objektiv unzutreffender Berichterstattung noch von der Bundesregierung detailliert nach Datum, Behörde, Medium und Anlass beantwortet wurden (Schriftliche Fragen 54 und 55 auf Bundestagsdrucksache 19/4421), verweigert sich die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472 nach Ansicht der Fragesteller einer detaillierten Beantwortung gleichgerichteter Fragen seitens der Fragesteller.
Gefragt war in Frage 1: „Welche Bundesministerien, obersten Bundesbehörden und oberen Bundesbehörden mit Ausnahme des BND, des MAD, des BfV und des BKA haben seit dem Jahr 2001 aufgrund welcher Veröffentlichungen mittels anwaltlicher Hilfe oder ohne anwaltliche Hilfe an Medien Korrekturbitten verschickt (bitte nach Bundesministerien, obersten Bundesbehörden, oberen Bundesbehörden, Datum, Medium, Anlass und den jeweiligen Kosten aufschlüsseln)?“. Gefragt war somit nach einer detaillierten Aufschlüsselung von Korrekturbitten an Medien. Die Antwort der Bundesregierung lautete darauf: „Eine Gesamtübersicht der mittels anwaltlicher Hilfe oder ohne anwaltliche Hilfe gegebenen Hinweise liegt nicht vor“ (Bundestagsdrucksache 19/7472).
Da nicht nach einer Gesamtübersicht gefragt war, sondern nach konkret und detailliert aufzuschlüsselnden Korrekturbitten, muss die Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller nochmals zu dieser Thematik befragt werden.
Vorbemerkung der Bundesregierung
1. Die Behörden des Ressorts Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) geben in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn veröffentlichte Informationen oder Angaben über die Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben sind und die Behörden einen Hinweis für geeignet und angemessen erachten.
2. Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt. Die nachfolgenden Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen und sind somit möglicherweise nicht vollständig. Auf dieser Grundlage kann für den abgefragten Zeitraum der in der nachfolgend abgebildeten Übersicht dargestellte Hinweis für die abgefragte Behörde mitgeteilt werden.
3. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/7472 Bezug genommen.
Fragen und Antworten10
1
Aus welchen Anlässen hat das Bundesverwaltungsamt (BVA) im Dezember 2019 bei Medien unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen (bitte jeweils nach Datum, Medium, Anlass und Kosten auflisten)?
Zu Bundestagsdrucksache 19/29240
Bundestagsdrucksache Geschäftsbereichsbehörde Im Zeitraum Anzahl von Korrekturbitten 19/29240 BVA Dezember 2019 0
2
Aus welchen Anlässen hat das Bundesverwaltungsamt im Dezember 2019 bei Medien ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen (bitte jeweils nach Datum, Medium, Anlass und Kosten auflisten)?
Die Fragen 1, 2, 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet.
4
Wie viele der Korrekturbitten in Frage 2 erfolgten ausschließlich fernmündlich?
Die Fragen 1, 2, 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet.
5
Wie viele der Korrekturbitten in Frage 2 erfolgten in Textform?
Die Fragen 1, 2, 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet.
3
Welche Stelle in welcher Abteilung und welchem Referat oder in welcher Organisationseinheit mit Stabsfunktion ist für Korrekturbitten des Bundesverwaltungsamts an Medien zuständig?
Parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirklicht den Grundsatz der Gewaltenteilung. Die Gewaltenteilung stellt aber nicht nur den Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle dar. Parlamentarische Kontrolle ist politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle (BVerfGE 67,100, 140). Ausdruck des Gewaltenteilungsprinzips ist das Selbstorganisationsrecht der Exekutive, das die Bildung und Strukturierung von Ressorts und Geschäftsbereichsbehörden beinhaltet.
Die gewünschten Angaben nach der zuständigen Stelle bzw. Arbeitseinheit einer Bundesbehörde sind dem Bereich der Selbstverwaltung der Bundesregierung zuzuordnen. Sie haben einen rein administrativen und keinen politischen Charakter, weshalb deren Übermittlung unterbleibt.
1
Aus welchen Anlässen hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im Dezember 2019 bei Medien unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen (bitte jeweils nach Datum, Medium, Anlass und Kosten auflisten)?
Zu Bundestagsdrucksache 19/29241
Bundestagsdrucksache Geschäftsbereichsbehörde Im Zeitraum Anzahl von Korrekturbitten 19/29241 BSI Dezember 2019 0
2
Aus welchen Anlässen hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik im Dezember 2019 bei Medien ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen (bitte jeweils nach Datum, Medium, Anlass und Kosten auflisten)?
Die Fragen 1, 2, 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet.
4
Wie viele der Korrekturbitten in Frage 2 erfolgten ausschließlich fernmündlich?
Die Fragen 1, 2, 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet.
5
Wie viele der Korrekturbitten in Frage 2 erfolgten in Textform?
Die Fragen 1, 2, 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet.
3
Welche Stelle in welcher Abteilung und welchem Referat oder in welcher Organisationseinheit mit Stabsfunktion ist für Korrekturbitten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik an Medien zuständig?
Parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirklicht den Grundsatz der Gewaltenteilung. Die Gewaltenteilung stellt aber nicht nur den Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle dar. Parlamentarische Kontrolle ist politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle (BVerfGE 67,100, 140). Ausdruck des Gewaltenteilungsprinzips ist das Selbstorganisationsrecht der Exekutive, das die Bildung und Strukturierung von Ressorts und Geschäftsbereichsbehörden beinhaltet. Die gewünschten Angaben nach der zuständigen Stelle bzw. Arbeitseinheit einer Bundesbehörde sind dem Bereich der Selbstverwaltung der Bundesregierung zuzuordnen. Sie haben einen rein administrativen und keinen politischen Charakter, weshalb deren Übermittlung unterbleibt.