Zur Nutzung der „Dritten Option“ im Geburtenregister
der Abgeordneten Beatrix von Storch, Dr. Gottfried Curio, Martin Hess, Dr. Bernd Baumann, Dr. Christian Wirth, Jochen Haug, Thomas Ehrhorn, Nicole Höchst und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Seit dem 22. Dezember 2018 gibt es in Deutschland die Möglichkeit, den Geschlechtseintrag „divers“ im Personenstandsregister eintragen zu lassen. Das damals in Kraft getretene Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben ging davon aus, dass „in Deutschland rund 160 000 Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung“ leben würden, von denen „potentiell“ 53 000 Personen eine Änderungserklärung abgeben könnten (Bundestagsdrucksache 19/4669). Es ging ferner davon aus, dass jährlich etwa 1 500 Kinder mit Varianten der Geschlechtsentwicklung in Deutschland geboren werden (ebd.). Dem Bundesverfassungsgericht folgend könne man annehmen, dass „hiervon jährlich ein Drittel, also 500 Personen, einen Antrag auf Geschlechts- und Vornamenswechsel stellen“ (ebd.). Der Gesetzgeber folgte damit Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in seiner Entscheidung vom 10. Oktober 2017 (Beschluss des Ersten Senats vom 10. Oktober 2017 – 1 BvR 2019/16 –, Randnummern 1–69).
Auf dem „Regenbogenportal“ der Bundesregierung wird die Zahl „intersexueller Menschen“ in Deutschland auf „je nach Definition zwischen 16 000 und 1,4 Millionen“ beziffert: (https://www.regenbogenportal.de/informationen/diskriminierung-und-gewalt-gegen-intergeschlechtliche-menschen). Nach Recherchen der „Zeit“ geht die Zahl von angeblich 1,4 Millionen intergeschlechtlicher Menschen auf Vertreter der Organization Intersex International zurück.
Medienberichten zufolge liegt dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat eine Umfrage unter allen 16 Bundesländern über die Zahl der Personen vor, die bis Ende 2020, den Geschlechtseintrag divers gewählt oder den Eintrag offengelassen haben (https://www.zeit.de/2021/16/drittes-geschlecht-intersexualitaet-geburtenregister-divers-maennlich-weiblich). Demnach haben bis dato nur knapp 300 Personen den Geschlechtseintrag auf „divers“ umschreiben lassen (ebd.). Dies entspreche 0,00043 Prozent der volljährigen Bevölkerung (ebd.). Über die Jahre sei kein Anstieg, sondern eher ein rückläufiger Trend erkennbar (ebd.). So habe es bei Neugeborenen 2017 insgesamt 17 Fälle, 2018 noch 15 Fälle und 2019 nur noch elf Fälle gegeben, bei denen das Geschlecht nicht als „männlich oder weiblich“ registriert wurde (ebd.).
In der Anhörung zum Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben wurde bereits dargelegt, dass die im Gesetzentwurf genannten Zahlen weit überhöht und „aus medizinischer Perspektive unhaltbar“ seien (https://www.bundestag.de/resource/blob/585924/96e8e1f798fdcbfa9d8eac28830e2ab6/Protokoll---26-11-2018-data.pdf, S. 21). Es wurde dargelegt, dass die sehr seltene „Intersexualität im engeren Sinne“ zu unterscheiden sei von der Verbreitung von „Varianten der Geschlechtsentwicklung“ bzw. „Disorders of Sex Development“ (DSD) insgesamt (ebd.). Die „überwältigende Mehrheit“ der DSD-Betroffenen gehöre „eindeutig dem männlichen oder weiblichen Geschlecht an“ (ebd.).
Als die europäische Forschergruppe „DSD-Life“ im Jahr 2015 Personen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung zu ihrer Identität befragte, definierten sich von 1 040 Probanden nur zwölf nicht als „männlich“ oder „weiblich“ (https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/102938/Zahl-der-Menschen-mit-drittem-Geschlecht-geringer-als-angenommen). „Menschen mit einer „Besonderheit der Geschlechtsentwicklung“ ordnen sich „fast immer einem der beiden Geschlechter zu“, wie der Intersexualitätsexperte der Universitätsklinik Lübeck feststellt (ebd.).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Treffen Medienberichte zu, denen zufolge der Bundesregierung eine Umfrage unter allen 16 Bundesländern über die Zahl der Personen vorliegt, die den Geschlechtseintrag „divers“ gewählt oder den Eintrag offengelassen haben https://www.welt.de/politik/deutschland/article225498835/Intergeschlechtlichkeit-So-oft-wurde-dritte-Geschlechtsoption-genutzt.html; https://www.zeit.de/2021/16/drittes-geschlecht-intersexualitaet-geburtenregister-divers-maennlich-weiblich)?
Wenn ja, welche weiteren Fragestellungen respektive Datenerhebungen sind ggf. Gegenstand dieser Umfrage?
Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung bis Ende 2020 (Stichtag: 31. Dezember 2020) von der Möglichkeit nach § 45b des Personenstandsgesetzes (PStG) Gebrauch gemacht, den Geschlechtseintrag „divers“ zu wählen?
Wie viele Neugeborene sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2013 bis einschließlich 2020 jährlich nicht als „männlich“ oder „weiblich“ (also ohne Angabe oder „divers“) registriert worden?
Wie viele Neugeborene sind nach Kenntnis der Bundesregierung von 2019 bis einschließlich 2020 jährlich als „divers“ registriert worden?
Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2013 bis einschließlich 2020 jährlich gemäß § 45b PStG dem Standesamt gegenüber erklärt, dass die Angabe zu ihrem Geschlecht durch eine andere in § 22 Absatz 3 PStG vorgesehene Bezeichnung ersetzt werden soll?
Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis einschließlich 2020 jährlich die Eintragung ihres Geschlechtes wie folgt ändern lassen
a) von männlich zu weiblich,
b) von männlich zu „kein Eintrag“,
c) von männlich zu divers,
d) von weiblich zu männlich,
e) von weiblich zu „kein Eintrag“,
f) von weiblich zu divers?
Wie viele Personen haben seit 2019 nach Kenntnis der Bundesregierung gemäß § 45b Absatz 3 PStG
a) durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung,
b) durch Versicherung an Eidesstatt nachgewiesen, dass eine Variante der Geschlechtsentwicklung vorliegt?
Werden die angeführten Behauptungen des Regenbogenportals zur Zahl intersexueller bzw. intergeschlechtliche https://www.zeit.de/2021/16/drittes-geschlecht-intersexualitaet-geburtenregister-divers-maennlich-weiblichr Menschen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) im Blick auf die vorliegenden statistischen und medizinischen Erkenntnisse einer Revision unterzogen werden?
Wird in den Beiträgen des Regenbogenportals künftig die Perspektive von DSD-Betroffenen berücksichtigt werden, die ihre Bezeichnung als „intersexuell“ oder „intergeschlechtlich“ ablehnen, weil sie sich als Mann bzw. Frau verstehen?
Wird in den Beiträgen des Regenbogenportals künftig das biographische Erfahrungswissen von DSD-Betroffenen berücksichtigt werden, die ihre medizinische Behandlung seit der Kindheit positiv als Hilfe für ein, den jeweiligen Umständen entsprechend gesundes und normales Leben erleben?
Wird in den Beiträgen des Regenbogenportals künftig die Expertise von Medizinern (Endokrinologen, Urologen, Gynäkologen u. a.), die DSD-Betroffene behandeln, berücksichtigt werden?
Wann und wo werden die ersten Ergebnisse des Forschungsprojekts zum Thema „Leitlinienkonforme Versorgung von Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung“ (Differences of Sex Development/DSD, (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/B/Bekanntmachungen/BKM_Leitlinienkonforme_Versorgung_DSD.pdf)) veröffentlicht werden?
Werden in den Beiträgen des Regenbogenportals künftig die Ergebnisse des im Juli 2018 vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) initiierten Forschungsprojekts zum Thema „Leitlinienkonforme Versorgung von Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung“ dargestellt werden (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/B/Bekanntmachungen/BKM_Leitlinienkonforme_Versorgung_DSD.pdf)?
Konnte das geplante Patientenregister für das vom BMG geförderte Forschungsprojekt auf Basis des Open-Source-Registersystems für Seltene Erkrankungen (OSSE, https://www.osse-register.de/de/) bereits etabliert werden?
Werden die Daten des Open-Source-Registersystems für Seltene Erkrankungen (OSSE, vgl. Vorfrage) auch im Blick auf „Differences of Sex Development“ (DSD) ausgewertet werden?