Auswirkungen des Betätigungsverbots der Hisbollah auf die Aktivitäten ihrer Unterstützer in Deutschland
der Abgeordneten Benjamin Strasser, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Torsten Herbst, Dr. Gero Clemens Hocker, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Karsten Klein, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Till Mansmann, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Linda Teuteberg, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Am 19. Dezember 2019 forderte der Deutsche Bundestag mit dem Beschluss eines Antrags der Faktionen von FDP, CDU/CSU und SPD die Bundesregierung auf, die bis dahin praktizierte Unterscheidung zwischen einem militärischen und einem politischen Arm der islamistischen Miliz „Hisbollah“ aufzuheben und sie mit einem Betätigungsverbot zu belegen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/16046). Im April 2020 erließ der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat das Betätigungsverbot, verbunden mit mehreren Razzien in Räumlichkeiten von Vereinen und Organisationen, die zum Unterstützerumfeld der Terrormiliz gehören. Aus dem Beschluss des Deutschen Bundestages geht auch die Aufforderung an die Bundesregierung hervor, sich auf europäischer Ebene für eine gesamte Einstufung der Hisbollah als terroristische Organisation einzusetzen. Die Bundesregierung hat bestätigt, dass hierzu „bilaterale Gespräche mit europäischen Partnern“ geführt wurden, man sich im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft für eine „geeinte Position [...] mit Blick auf die Aktivitäten und Bewertung der Hisbollah“ einsetzen und auch künftig das „Gespräch zu dieser Thematik“ suchen werde (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Benjamin Strasser 2020, 8-070).
Nach Angaben der Bundesregierung geht das Bundesamt für Verfassungsschutz auch acht Monate nach erlassenem Betätigungsverbot von einem Personenpotenzial im niedrigen vierstelligen Bereich aus (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/25939). Das entspricht den Angaben des aktuellsten Verfassungsschutzberichts, der ein Personenpotenzial von 1 050 Anhängern der damals noch nicht gänzlich verbotenen Hisbollah dokumentiert. Es stellt sich daher die Frage, ob weiterhin auf deutschem Staatsgebiet im Sinne der Hisbollah gehandelt wird, für sie Geldwäsche betrieben und andere Akte der Finanzierung vollzogen werden.
Gleichwohl wird befürchtet, dass sich Unterstützungsstrukturen in jene EU- Mitgliedstaaten verlagern, die noch keine Maßnahmen zum kompletten Verbot der Hisbollah ergriffen haben (vgl. ELNET Deutschland, https://elnet-deutschland.de/wp-content/uploads/2021/03/Hisbollah-Briefing.pdf, letzter Abruf am 7. April 2021).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wurden als Reaktion auf das Betätigungsverbot für die Hisbollah Reiseoder Abwanderungsbewegungen von Personen aus dem Umfeld der Hisbollah in Deutschland beobachtet?
Wenn ja, in welche Staaten, und wie gestaltet sich hier der Informationsaustausch mit den als Ziel betroffenen Staaten?
Hat das Betätigungsverbot für die Hisbollah in Deutschland zur Verlagerung von Straftaten in der Organisierten Kriminalität, Organisationsstrukturen und Finanzströmen innerhalb der Europäischen Union geführt?
a) Wenn ja, wohin?
b) Inwiefern bestehen Erkenntnisse seitens der Bundesregierung über die Verlagerung von Finanzströmen in die Schweiz sowie Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums?
Ist zu beobachten, dass sich das Unterstützerumfeld der Hisbollah in Deutschland anderweitig organisiert bzw. umstrukturiert hat, aber weiterhin die Organisation unterstützt?
a) Wenn ja, in welcher Form organisiert sich das Umfeld nun?
b) Aus welchen Vereinen und Organisationen nährt sich das Unterstützerumfeld in Deutschland seit dem Betätigungsverbot maßgeblich?
Sind Personen aus dem der Hisbollah zugerechneten Personenpotenzial seit April 2020 durch Straftaten auffällig geworden, bei denen der Verdacht besteht oder bestätigt werden konnte, dass sie zum Vorteil der Hisbollah begangen wurden?
Wenn ja, welche Straftaten wurden wie häufig begangen?
In wie vielen Fällen führte das Betätigungsverbot gegen die Hisbollah in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung zu Strafverfolgungsmaßnahmen?
Welche Erkenntnisse gibt es über das Volumen der auf Unterstützer der Hisbollah zurückzuführenden Geldwäsche in Deutschland vor dem Betätigungsverbot (bitte ggf. nach Jahren seit 2015 aufschlüsseln)?
Welche Erkenntnisse gibt es über die auf Unterstützer der Hisbollah zurückzuführende Geldwäsche in Deutschland, seit das Betätigungsverbot gegen die Hisbollah erlassen wurde?
Welchen Stand haben die Bestrebungen der Bundesregierung, über die Maßgaben des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 19. Dezember 2019 zur Hisbollah auf EU-Ebene durchzusetzen?
a) Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung insbesondere ergriffen, um einer gemeinsamen Bewertung bei der Frage der Listung zu kommen (bitte Gespräche, Treffen und Initiativen chronologisch auflisten)?
b) Welche Hindernisse bestehen aus Sicht der Bundesregierung, um einer gemeinsamen Bewertung bei der Frage der Listung zu kommen, und wie plant sie, diese Hindernisse zu adressieren?
In welchen anderen EU-Mitgliedstaaten bestehen bereits Betätigungsverbote gegen die Hisbollah auf nationaler Ebene?
Inwiefern steht die Bundesregierung diesbezüglich mit anderen Staaten im Austausch?
Welche Erkenntnisse hat Die Bundesregierung zu Verbindungen zwischen extremistischen Strukturen in Deutschland und der Hisbollah?
a) Gab es über die Delegationsreise von NPD-Vertretern hinaus weitere Kontakte zwischen Rechtsextremisten aus Deutschland und der Hisbollah (vgl. https://taz.de/Europaeische-Neonazis-bei-der-Hisbollah/!5582324/, letzter Abruf am 6. April 2021)?
b) Welche Verbindungen existieren zwischen Islamisten in Deutschland und der Hisbollah?
Gibt es Hinweise auf negative Auswirkungen des Betätigungsverbots gegen die Hisbollah auf die entwicklungs-, außen- und sicherheitspolitische Zusammenarbeit zwischen Deutschland und dem Libanon?