[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Göring-Eckardt, Matthias Gastel,
Sven-Christian Kindler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/29468 –
Investitionen in den Ausbau und Neubau der B 247/B 176 zwischen Leinefelde
und Andisleben
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Zwischen der Bundesautobahn 38 bei Leinefelde und dem Anschluss an die
Bundesstraße 4 bei Andisleben sieht der Bedarfsplan Straße einen
weitgehenden Neubau bzw. Ausbau des Streckenzugs bestehend aus der
Bundesstraße 247 (B 247) und der Bundesstraße 176 (B 176) vor.
Der Bund hat mit dem Bau der Ortsumgehung Leinefelde (Verkehrsfreigabe:
2005), Dingelstädt (2001) und Bad Langensalza (2008) schon erhebliche
Investitionen in den Neu- und Ausbau der B 247 getätigt.
Der Bedarfsplan Straße sieht zwischen Leinefelde und dem Andislebener
Kreuz weiterhin den Bau der Ortsumgehung Mühlhausen-Höngeda, der
Ortsumgehung Großengottern-Schönstedt sowie der Ortsumgehung Gräfentonna
vor. Außerdem soll zwischen Dingelstädt und Mühlhausen sowie zwischen
Gräfentonna und dem Andislebener Kreuz ein in weiten Teilen bestandsnaher
Ausbau erfolgen, der aber abschnittsweise auch den dreistreifigen Ausbau
vorsieht.
Zwischen Mühlhausen und Bad Langensalza ist für den Neubau der B 247
sogar ein vierstreifiger Straßenquerschnitt (RQ 20) vorgesehen. Der aus Sicht
der Fragesteller überdimensionierte Querschnitt dieses Neubauabschnitts geht
vor allem zu Lasten der Landwirtschaft, die hier im Thüringer Becken auf
fruchtbarsten Böden (Bodenzahl bis zu 100) Höchsterträge erwirtschaftet.
Obwohl der Bundesrechnungshof mehrfach belegt hat, dass Öffentlich-
Private-Partnerschaften (ÖPP) im Bundesfernstraßenbau keine wirtschaftlichen
Vorteile gegenüber der direkten Finanzierung über den Bundeshaushalt bieten,
sondern im Gegenteil diese Form der Beschaffung sogar teurer ausfällt, setzt
die Bundesregierung bei den Neubauprojekten der B 247 zwischen
Mühlhausen und Bad Langensalza auf diese umstrittene Beschaffungsvariante.
Erstmals überhaupt soll hier ein Bundesstraßenprojekt als ÖPP realisiert
werden.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/30324
19. Wahlperiode 07.06.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 4. Juni 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP) als Beschaffungsvariante sind ein
wichtiges Instrument, um bei geeigneten Projekten im Bundesfernstraßenbau
Synergien zu schaffen und mit einer deutlich schnelleren Projektabwicklung
eine leistungsfähige Infrastruktur herzustellen. Optimierte
Finanzierungsstrukturen bei ÖPP-Projekten führen mit dazu, dass eine ÖPP-Realisierung im
konkreten Fall wirtschaftlicher sein kann als eine konventionelle. Darüber hinaus
wird aufgrund der vertraglichen Anreizsystematik eine hohe Qualität in Bau,
Erhaltung und Betrieb in den ÖPP-Projekten erzielt. Voraussetzung für die
Realisierung eines ÖPP-Projektes ist, dass sich die ÖPP-Variante im Rahmen der
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen als mindestens so wirtschaftlich erweist wie
eine konventionelle Beschaffung der jeweiligen Maßnahme.
1. Von welchen aktualisierten Gesamtkosten geht die Bundesregierung bei
der Ortsumgehung Kallmerode (B 247) bis zur Fertigstellung aus, und
hat es nach dem Baubeginn eine Kostenfortschreibung gegeben?
Wenn ja, wann gab es Kostenfortschreibungen bei besagtem Projekt, und
von welchen Baukosten geht die aktuelle Kostenfortschreibung aus (bitte
Kostenfortschreibung begründen)?
Die aktuell genehmigten Gesamtkosten Bund (Bau und Grunderwerb) für den
Aus- und Neubauabschnitt betragen insgesamt 34,380 Mio. Euro brutto (Stand:
August 2020), davon
beträgt der Anteil für die Ortsumgehung (OU) Kallmerode 31,764 Mio. Euro,
der Anteil für den Ausbaubereich beträgt 2,616 Mio. Euro.
Die Genehmigung für die 2. Kostenfortschreibung erfolgte nach Baubeginn im
Dezember 2020. Die Gründe für die Kostensteigerung sind im Wesentlichen:
• der zusätzliche Straßenbau für die ergänzten Rampen am Knoten Leinefelde
mit einem anzupassenden Bauwerk,
• höhere Submissionsergebnisse bei den ausgeschriebenen Maßnahmen,
• gestiegene Erdbaukosten infolge der Erkenntnisse aus dem aktuellen
Baugrundgutachten,
• sowie die Berücksichtigung des aktuellen Baupreisindexes für 2020.
2. Welche Kosten wurden durch das Bundesministerium für Verkehr und
digitale Infrastruktur bzw. die thüringische Straßenbauverwaltung für die
jeweiligen Kostenermittlungsstufen (Kostenrahmen, Kostenschätzung,
Kostenberechnung, Kostenanschlag) im Laufe der unterschiedlichen
Planungs- und Projektphasen für die Ortsumgehung Kallmerode ermittelt
(bitte einzeln benennen)?
Für die OU Kallmerode wurden in der Kostenschätzung im Jahr 2003 Kosten
in Höhe von 8,253 Mio. Euro ermittelt. In der Kostenberechnung im Jahr 2009
wurden Kosten in Höhe von 14,493 Mio. Euro, im Kostenanschlag im Jahr
2019 Kosten in Höhe von 26,736 Mio. Euro und im aktualisierten
Kostenanschlag im Jahr 2020 Kosten in Höhe von 31,764 Mio. Euro ermittelt.
3. Mit welchem Kostenansatz und zu welchem Zeitpunkt wurde die
Ortsumgehung Kallmerode erstmals in den Bundeshaushalt bzw.
Straßenbauplan eingestellt?
Die OU Kallmerode wurde am 15. Oktober 2019 mit Kosten in Höhe von
26,736 Mio. Euro erstmals in den Bundeshaushalt eingestellt.
4. Ist es zutreffend, dass die Ortsumgehung Kallmerode ursprünglich
Bestandteil bzw. ein Teilprojekt des „ÖPP-Projekts B 247“ war, das
federführend von der DEGES vorbereitet wird?
Ja.
5. Wenn ja, was war der Grund dafür, die Ortsumgehung Kallmerode aus
dem „ÖPP-Projekt B 247“ herauszulösen und das Straßenbauvorhaben
„klassisch“ über den Bundeshaushalt zu finanzieren?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 auf
Bundestagsdrucksache 19/26425 verwiesen.
6. Welche Streckenabschnitte bzw. Vorhaben des Bedarfsplans Straße
zwischen Leinefelde und dem Andislebener Kreuz sind Bestandteil des
„ÖPP-Projekts B 247“, und welche sollen direkt über den
Bundeshaushalt finanziert werden?
Der Abschnitt Mühlhausen bis Bad Langensalza ist Gegenstand des sich im
Vergabeverfahren befindlichen ÖPP-Projekts. Für die weiteren
Streckenabschnitte des Bedarfsplans zwischen Leinefelde und Andislebener Kreuz ist
die konventionelle Realisierung vorgesehen.
7. Wie ist der aktuelle Sachstand bei der Vergabe des ÖPP-Projektes B 247?
a) Wann soll das Vergabeverfahren beendet sein?
b) Für wann rechnet die Bundesregierung mit dem Vertragsbeginn?
c) Wann ist für das ÖPP-Projekt B 247 die Zuschlagerteilung bzw. der
Vertragsschluss erfolgt?
10. Bis wann soll für das ÖPP-Projekt B 247 der „Financial Close“ erfolgen?
Die Fragen 7 bis 7c und 10 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 auf
Bundestagsdrucksache 19/26425 verwiesen.
8. Liegt der Bundesregierung eine abschließende
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zum ÖPP-Projekt B 247 vor?
a) Wenn ja, seit wann, und durch wen wurde sie angefertigt?
b) Wenn ja, wie viele Millionen Euro barwertig bzw. wie viel Prozent
beträgt laut abschließender Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der
Gesamtnutzenvorteil der ÖPP-Beschaffung zum ÖPP-Projekt B 247
gegenüber der konventionellen Beschaffung über den
Betrachtungszeitraum?
Die Fragen 8 bis 8b werden gemeinsam beantwortet.
Nein.
9. Wie viele Angebote zur ÖPP-Realisierung erhielt die Bundesregierung
im Zuge der Angebotsphase?
Wie viele davon wurden final bewertet?
11. In welcher Höhe soll für das ÖPP-Projekt B 247 eine
Anschubfinanzierung aus dem Bundeshaushalt erfolgen?
Die Fragen 9 und 11 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das Vergabeverfahren läuft noch, aus vergaberechtlichen Gründen werden
keine Auskünfte erteilt.
12. Was waren die Gründe dafür, dass das ÖPP-Projekt B 247 2019 mit
Gesamtausgaben in Höhe von 310 Mio. Euro im Bundeshaushalt
veranschlagt war und dieser Betrag 2020 um 148 Mio. Euro auf 458 Mio.
Euro angewachsen ist?
a) Inwiefern wurde die Projektstruktur geändert?
b) Welche aktuellen Marktentwicklungen wurden in welchem konkreten
Umfang berücksichtigt?
c) Welche allgemeinen Baupreissteigerungen wurden in welchem
konkreten Umfang berücksichtigt?
Welche Mehrkosten beim ÖPP-Projekt B 247 sollen mit den
zusätzlichen Mitteln in Höhe von 148 Mio. Euro finanziert werden (bitte
detailliert auflisten)?
Die Fragen 12 bis 12c werden gemeinsam beantwortet.
Bei der Ermittlung der 2019 in den Bundeshaushalt eingestellten geplanten
Gesamtausgaben in Höhe von 310 Mio. Euro wurde für das ÖPP-Projekt B 247,
Mühlhausen – Bad Langensalza die Projektstruktur eines erweiterten
Funktionsbauvertrages vorgesehen. Im aufgehobenen Vergabeverfahren war das
Teilprojekt B 247, AS Leinefelde-Worbis – Dingelstädt als erweiterter
Funktionsbauvertrag ausgestaltet. Dem ÖPP-Projekt B 247, Mühlhausen – Bad
Langensalza wird nun die Projektstruktur eines Verfügbarkeitsmodells
zugrunde gelegt, weshalb die geplanten Gesamtausgaben neu ermittelt wurden.
Bei den durchgeführten vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen (vWU)
des ÖPP-Projektes B 247, Mühlhausen – Bad Langensalza wurden die jeweils
zum Zeitpunkt der Erstellung der vWU vorliegenden Rahmenbedingungen
berücksichtigt. Dies betrifft z. B. die Berücksichtigung naturgemäß
fortgeschrittener Planungen oder die Verwendung von Einheitspreisen auf Grundlage
aktueller Marktpreise in der Kostenermittlung.
Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen der ÖPP-Projekte im
Bundesfernstraßenbau beinhalten interne Kalkulationen der öffentlichen Hand zu dem
jeweiligen Projekt. Deren Offenlegung wäre geeignet, den Wettbewerb in
Vergabeverfahren für ÖPP-Projekte zum wirtschaftlichen Nachteil der öffentlichen Hand
zu verringern und dadurch die fiskalischen Interessen des Bundes zu gefährden,
deren Schutz als Staatswohlbelang eine Nichtveröffentlichung rechtfertigt,
soweit der Bund (mittelbar) als Akteur am Markt auftritt. Dies gilt umso mehr, als
der Bund mit dem Bau, Betrieb und Erhalt von Bundesfernstraßen seiner
Gewährleistungsverantwortung für die Verkehrsinfrastruktur als Teil der
öffentlichen Daseinsvorsorge nachkommt. Denn bei Offenlegung bestünde die
Gefahr, dass Bieter ihre Angebote an den Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
ausrichten. Die damit nicht mehr hinreichend sicher auszuschließende Etablierung
eines entsprechenden „Preisniveaus“ würde dazu führen, dass weitere
potenzielle Wirtschaftlichkeitsvorteile zugunsten der öffentlichen Hand nicht mehr
erschlossen würden. Der Bund hat ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse,
da die Kenntnis der internen Kalkulation der öffentlichen Hand und des
Ergebnisses des konventionellen Vergleichsmaßstabes den Marktteilnehmern
Rückschlüsse auf die Wirtschaftlichkeitsschwelle der Angebote in den
bevorstehenden und auch in zukünftigen, gleichgelagerten ÖPP-Vergabeverfahren
ermöglichen würde, was zu einer Wettbewerbseinschränkung führen könnte. Die
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für ÖPP-Projekte im Bundesfernstraßenbau
können der Öffentlichkeit daher nicht zugänglich gemacht werden.
Unter sorgfältiger Abwägung des parlamentarischen Auskunftsanspruches
einerseits und des Schutzes der fiskalischen Interessen des Bundes andererseits
wurden die erbetenen Informationen bezüglich der Annahmen zur erwarteten
Preissteigerung als „VS – Vertraulich“ eingestuft und der Geheimschutzstelle
des Deutschen Bundestages übermittelt. Die Antwort der Bundesregierung ist
in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort
nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages
eingesehen werden.
13. Haben die Bundesregierung, die Straßenbauverwaltung des Freistaates
Thüringen und/oder die DEGES und/oder ein beauftragter Dritter
zwischen 2017 und 2020 Markterkundungen durchgeführt, um die
Möglichkeiten einer ÖPP-Realisierung zu eruieren?
a) Wenn ja, wann, und mit jeweils welchen Ergebnissen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 13 bis 13b werden gemeinsam beantwortet.
Am 12. Juni 2019 fand in Erfurt eine Informationsveranstaltung statt. Aufgrund
der Rückmeldungen der Teilnehmer wurde an der Umsetzung mittels ÖPP
festgehalten, wobei Aspekte gegenüber dem ersten Teilprojekt geändert wurden.
14. Welche Kosten wurden durch das Bundesministerium für Verkehr und
digitale Infrastruktur, die thüringische Straßenbauverwaltung bzw. die
DEGES für die jeweiligen Kostenermittlungsstufen (Kostenrahmen,
Kostenschätzung, Kostenberechnung, Kostenanschlag) im Laufe der
unterschiedlichen Planungs- und Projektphasen für den Ausbau der
B 247 zwischen Dingelstädt und Mühlhausen, der Ortsumgehung
Mühlhausen/Höngeda, der Ortsumgehung Großengottern/Schönstedt, der
Ortsumgehung Gräfentonna sowie dem Ausbau der B 176 zwischen
Gräfentonna und dem Andislebener Kreuz ermittelt (bitte projektscharf
für die jeweiligen Kostenermittlungsstufen sowie jahresscheibengenau
benennen)?
Genehmigte Kosten
Projekt Kostenrahmen* Kosten-schätzung*
Kostenberechnung* Kostenanschlag*
B 247
Ausbau Dingelstädt-
Mühlhausen
39,8 – –
B 247
OU Mühlhausen/Höngeda
89,285
(Genehmigung
Vorentwurf,
11.01.2016)
B 247
OU Großengottern/Schönstedt
45,467
(Genehmigung
Vorentwurf,
15.06.2010)
B 176
OU Gräfentonna 26,6 – – –
B 176 Dachwig/ Döllstädt Kostenrahmen nicht verfügbar – – –
* alle Angaben in Mio. Euro Brutto
Für die Maßnahmen B 247Ausbau Dingelstädt-Mühlhausen, B 176 OU
Gräfentonna und B 176 Dachwig/Döllstädt ist eine jahresscheibengenaue Angabe der
geplanten Ausgaben noch nicht möglich.
Die Maßnahmen B 247 OU Mühlhausen/Höngeda und B 247 OU
Großengottern/Schönstedt sind Bestandteil des im Vergabeverfahren befindlichen
ÖPP-Projektes B 247.
Eine Angabe der geplanten Gesamtausgaben für das ÖPP-Projekt B 247 und
deren jahresscheibengenaue Aufschlüsselung ist erst nach Fertigstellung der
abschließenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (aWU) möglich.
15. Welche Kosten für externe Beratungs- und/der Unterstützungsleistungen
sind der Bundesregierung zur Vorbereitung des ÖPP-Projektes B 247
bisher entstanden?
Zur Vorbereitung des ÖPP-Projektes B 247, AS Leinefelde-Worbis (A 38) –
Dingelstädt, dessen Vergabeverfahren Anfang 2019 ohne Zuschlag aufgehoben
wurde, sowie des ÖPP-Projektes B 247, Mühlhausen – Bad Langensalza sind
für externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen Kosten in Höhe von
947.415,98 Euro (brutto) entstanden.
16. Welcher Planungsstand ergibt sich in den jeweiligen Abschnitten der
B 247 und B 176 bzw. bei den betreffenden Vorhaben des Bedarfsplans
Straße (auch Vorhaben des Um- und Ausbaus) zwischen Kallmerode
(ausschließlich) und dem Andislebener Kreuz derzeit (bitte projektscharf
unter Angabe der jeweiligen Leistungsphase benennen)?
Vorhaben Planungsstand 05/2021
B 247 OU Dingelstädt fertiggestellt
B 247 Ausbau Dingelstädt-
Mühlhausen
Bearbeitung Grobentwurf
(Leistungsphase (Lph.) 3)
B 247 OU Mühlhausen/Höngeda ÖPP-Projekt im Vergabeverfahren
B 247 OU Großengottern/Schönstedt ÖPP-Projekt im Vergabeverfahren
B 247 OU Bad Langensalza fertiggestellt
B 176 OU Gräfentonna Bearbeitung Grobentwurf (Lph. 3)
B 176 Dachwig/Döllstädt Bearbeitung Voruntersuchung (Lph. 2)
17. Bis wann wird für die beiden Ausbauabschnitte Dingelstädt –
Mühlhausen (B 247) und Gräfentonna – Andislebener Kreuz (B 176) die
Baureife angestrebt, bzw. bis wann sollen die notwendigen
Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden?
Es werden folgende Termine für die Um- und Ausbaumaßnahmen angestrebt:
• B 247 Ausbau Dingelstädt-Mühlhausen
• Einleitung Planfeststellungsverfahren ca. I/2023
• Baubeginn ca. IV/2024
• B 176 Gräfentonna – Andislebener Kreuz
• Einleitung Planfeststellungsverfahren ca. II/2023
• Baubeginn ca. III/2025
18. Welche Ausbauvarianten haben die Bundesregierung, die zuständige
Auftragsverwaltung in Thüringen bzw. die DEGES für den Ausbau
zwischen Dingelstädt und Mühlhausen bisher konkret untersucht, und
welche Vorzugsvariante soll für den Ausbau jetzt weiterverfolgt und zur
Baureife gebracht werden (bitte untersuchte Variante und
Vorzugsvariante genau beschreiben)?
Im Rahmen der Voruntersuchung wurden zwei bestandsnahe Varianten
untersucht. Die südlich der B 247 verlaufende Variante (Variante 2) wurde als
Vorzugsvariante ermittelt.
19. Ist es zutreffend, dass die Neutrassierung im Bereich der
Wolkramshäuser Mühle ursprünglich den Bau eines Brückenbauwerks zur Querung
des Mertelsgrabens bzw. Wüsterbachs vorsah und diese Variante
zwischenzeitlich verworfen wurde?
Wenn ja, was ist der Grund, warum diese Variante nicht mehr
weiterverfolgt wird?
Nein.
20. Welcher Regelquerschnitt soll beim Ausbau der B 247 zwischen
Dingelstädt und Mühlhausen zur Anwendung kommen (bitte abschnittsweise
angeben)?
Als Regelquerschnitt (RQ) kommt der RQ 11,5+ zur Anwendung. Es handelt
sich hierbei um einen einbahnig zweistreifigen Straßenquerschnitt, welcher
abschnittsweise durch Anordnung von zusätzlichen Überholfahrstreifen auf drei
Fahrstreifen aufgeweitet wird.
21. Wird für den Ausbau der B 247 zwischen Dingelstädt und Mühlhausen
der westlich der B 247 gelegene Bereich des Mertelsgrabens tangiert
bzw. beeinträchtigt?
Wenn ja, in welcher Weise wird durch den Ausbau der B 247 hier
eingegriffen?
Die aktuelle Vorzugsvariante sieht eine Querung des Mertelsgrabens mit einem
Brückenbauwerk vor.
22. Welche Anschlussknotenpunkte sollen zwischen Dingelstädt und
Mühlhausen ausgebaut werden, welche sollen neu entstehen, und welcher
Ausbaustandard wird dabei verfolgt (bitte angeben, ob
Anschlussknotenpunkt plangleich, teilplanfrei oder planfrei ausgeführt wird)?
Derzeit laufen Verkehrsuntersuchungen. Zur Erfassung des gegenwärtigen
Verkehrsaufkommens werden Knotenstrom- und Querschnittszählungen
durchgeführt. Im Ergebnis der verkehrstechnischen Nachweise wird die Form der
Anschlussknotenpunkte festgelegt.
23. Wie hoch fällt für den Ausbau der B 247 zwischen Dingelstädt und
Mühlhausen die zusätzliche Flächeninanspruchnahme aus (bitte für
Straßenbau beanspruchte Flächen nach derzeitiger Nutzung differenzieren
und genaues Flächenmaß angeben)?
Der Planungsprozess ist noch nicht abgeschlossen.
24. Was war der Grund dafür, dass zwischen Mühlhausen (Anschlussknoten
Höngeda) und Bad Langensalza entgegen der Projektanmeldung für den
Bundesverkehrswegeplan 2003 nunmehr ein zweibahniger
Regelquerschnitt (RQ 20) mit vier Fahrstreifen zur Ausführung kommen soll?
25. Wann genau erfolgte für den vorgenannten Abschnitt die Änderung von
einem drei- zu einem vierstreifigen Neubau der B 247, und wie wird
diese Änderung begründet?
Die Fragen 24 und 25 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Bundesverkehrswegeplan 2003/Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2004
ist die B 247 OU Großengottern im Vordringlichen Bedarf (VB) zweistreifig
enthalten. Der Gesamtabschnitt von Bad Langensalza bis Mühlhausen
(einschließlich Großengottern) ist im Weiteren Bedarf (WB) vierstreifig enthalten.
Eine Nachbewertung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung (BMVBS) vom Januar 2007 aufgrund der erheblich abweichenden
Kosten beim RE-Vorentwurf im Vergleich zur Bedarfsplananmeldung ergab ein
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) von 4,47. Die Beurteilung der detaillierten
verkehrlichen Rahmenbedingungen zeigte, dass nur ein vierstreifiger Bau
zwischen dem Knotenpunkt (KP) 101 der OU Mühlhausen und dem nördlichsten
KP der OU Bad Langensalza verkehrlich sinnvoll ist. Andernfalls würde der
zweistreifige Abschnitt der OU Großengottern in Anbetracht des
prognostizierten Verkehrs einen Engpass darstellen und den Nutzen des Neubaus infrage
stellen. Mit dem Sichtvermerk des BMVBS vom 19. April 2007 wurde der RE-
Vorentwurf bestätigt. Für den o. g. Abschnitt wurde für den vierstreifigen Bau
der B 247 ein Verkehrsbedarf gemäß § 6 des Fernstraßenausbaugesetzes
(FStrAbG) anerkannt.
26. Welche Verkehrsstärke bzw. Verkehrsmenge ergibt sich im Verlauf des
Streckenzugs B 247/B 176 zwischen Leinefelde und Andisleben auf
Basis der Straßenverkehrszählung 2010 und 2015 bzw. aktuelleren
Verkehrszählungen (bitte abschnittsweise angeben), und welche
Verkehrsstärke bzw. Verkehrsmenge wird in den im Bau befindlichen und
geplanten Vorhaben des Bedarfsplans Straße prognostiziert (bitte für jedes
Bedarfsplanvorhaben gesondert angeben, bitte auch Zeithorizont der
Verkehrsprognose nennen)?
Abschnitt Erläuterung
SVZ 2010 SVZ 2015
Gesamtverkehr
DTV
(Kfz/24h)
SV
größer
3,5 t DTV
(KfZ/24 h)
Gesamtverkehr
DTV
(Kfz/24h)
SV
größer
3,5 t DTV
(KfZ/24 h)
B 247
Leinefelde – Dingelstädt
Minimalwert
Gesamtverkehr 9.656 1.009 8.383 924
Maximalwert
Gesamtverkehr 11.647 1.041 9.893 947
B 247
OU Dingelstädt 7.344 875 5.657 753
B 247
Dingelstädt – Mühlhausen
Minimalwert
Gesamtverkehr 5.261 640 5.658 625
Maximalwert
Gesamtverkehr 11.797 867 11.055 839
B 247
Mühlhausen
Minimalwert
Gesamtverkehr 14.503 1.054 17.522 1.438
Maximalwert
Gesamtverkehr 15.710 1.300 20.697 1.912
B 247
Mühlhausen – Bad Langensalza
Minimalwert
Gesamtverkehr 7.714 675 11.149 1.162
Maximalwert
Gesamtverkehr 13.917 1.440 12.103 1.061
B 247/B 84
OU Bad Langensalza
Minimalwert
Gesamtverkehr 7.023 1.055 8.579 1.213
Maximalwert
Gesamtverkehr 8.161 1.250 9.738 1.228
B 176
Bad Langensalza – B 4 Andisleben
Minimalwert
Gesamtverkehr 9.719 995 8.087 759
Maximalwert
Gesamtverkehr 11.220 1.047 11.437 1.063
Abb. Ergebnisse SVZ zwischen B 247/ B176 zwischen Leinefelde und Andisleben
Vorhaben Bedarfsplan für die
Bundesfernstraßen 2016 Erläuterung
Prognose 2030
Gesamtverkehr
DTV (Kfz/24h)
SV größer 3,5 t
DTV (KfZ/24 h)
B 247
OU Kalmerode 10.600 1.660
B 247
OU Mühlhausen
Minimalwert
Gesamtverkehr 11.400 1.480
Maximalwert
Gesamtverkehr 12.000 1.630
B 247
OU Höngeda 17.300 2.380
B 247
OU Großengottern
Minimalwert
Gesamtverkehr 14.800 2.420
Maximalwert
Gesamtverkehr 16.800 2.670
B 176
OU Gräfentonna 9.800 1.490
Abb. Belastung Vorhaben Bedarfsplan 2016 zwischen B 247/B 176 zwischen Leinefelde und Andisleben – Progrose 2030
Abkürzungen:
SVZ 2010 – Straßenverkehrszählung 2010
SVZ 2015 – Straßenverkehrszählung 2015
DTV – Durchschnittlicher Täglicher Verkehr
DTVw – Durchschnittlicher Täglicher Verkehr werktags
SV – Schwerverkehr
OU – Ortsumfahrung
27. Wie hoch ist die Flächeninanspruchnahme für die Ortsumgehung
Mühlhausen, die Ortsumgehung Höngeda, die Ortsumgehung Großengottern
sowie die Ortsumgehung Schönstedt im Einzelnen (bitte für jede
Bedarfsplanmaßnahme gesondert die Flächeninanspruchnahme für den
Straßenkörper, die Nebenanlagen sowie die Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen angeben)?
Der dauernde Flächenbedarf für die OU Mühlhausen/Höngeda beträgt
insgesamt ca. 180 ha. Davon entfallen ca. 103 ha auf die Trasse und ihre
Nebenanlagen (jeweils inklusive Wirtschaftswege, Regenrückhaltebecken (RRB) und
sonstige Nebenanlagen) und ca. 77 ha auf die Maßnahmen der
Landschaftspflegerischen Begleitplanung (LBP-Maßnahmen).
Der dauernde Flächenbedarf für die OU Großengottern/Schönstedt (inklusive
Knoten B 247/L 1031 Bad Langensalza) beträgt insgesamt ca. 103 ha. Davon
entfallen ca. 47 ha auf die Trasse und ihre Nebenanlagen (inklusive
Wirtschaftswege) und ca. 56 ha auf die LBP-Maßnahmen.
Eine getrennte Darstellung für die Trasse und die Nebenanlagen erfolgte in der
Planfeststellung nicht.
28. Wie hoch ist die Flächeninanspruchnahme für den vierstreifigen
Neubauabschnitt der B 247 zwischen Mühlhausen und Bad Langensalza, und in
welchem Maße werden landwirtschaftliche Nutzflächen in Anspruch
genommen (bitte genaue Flächenangabe für besagten Abschnitt, bitte
Flächeninanspruchnahme nach den Kategorien Straßenkörper,
Nebenanlagen sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen differenzieren)?
Der Bedarf an dauerhaft in Anspruch zu nehmenden Flächen für die Trasse der
B 247 und ihre Nebenanlagen im vierstreifigen Bereich der OU Mühlhausen/
Höngeda und der OU Großengottern/Schönstedt beträgt ca. 61 ha. Der
Flächenbedarf befindet sich überwiegend in landwirtschaftlich genutzten Schlägen, ca.
zehn Prozent der benötigten, 61 ha umfassenden Flächen sind nicht
landwirtschaftlich genutzt.
Der Bedarf für LBP-Maßnahmen ist keinem konkreten Ausbauabschnitt
unterteilt nach Querschnittstyp (drei-/vierstreifig) zugeordnet, so dass eine
Ausweisung eines LBP-Flächenanteils für den vierstreifigen Abschnitt nicht
möglich ist.
29. Welche zusätzliche Flächeninanspruchnahme entsteht durch die
nachträgliche Änderung der Ausbauparameter, also durch den Bau eines
vierstatt eines dreistreifigen Straßenquerschnitts zwischen Mühlhausen und
Bad Langensalza?
Die Variante des dreistreifigen Ausbaus zwischen Mühlhausen und Bad
Langensalza ist bereits in der Vorplanung ausgeschieden. Die
Flächeninanspruchnahme für die Variante ist nicht ermittelt worden.
30. Welche Bodenwertzahlen weisen die durch den Straßenneubau zwischen
Mühlhausen und Bad Langensalza beanspruchten Böden der derzeit
landwirtschaftlich bzw. ackerbaulich genutzten Flächen auf Basis der
DGK5 Bo auf, und in welcher Weise wird die Beanspruchung
ertragreicher Böden kompensiert?
Die Flächen werden überwiegend als Ackerland genutzt. Die Ackerzahlen
bewegen sich im Rahmen von ca. 50 bis ca. 98. Der überwiegende Flächenanteil
befindet sich im Bereich der Ackerzahlen 70 bis 85.
Eine Kompensation wäre nur möglich, wenn nicht landwirtschaftlich genutzte
Fläche (z. B. Straßenflächen) rekultiviert oder wenn nicht landwirtschaftlich
genutzte Flächen (z. B. Waldflächen) umgenutzt würden. Beide Fälle sind beim
Neubau der OU Mühlhausen/Höngeda bzw. der OU Großengottern/Schönstedt
nicht vorgesehen.
Die landwirtschaftlichen Betriebe erhalten eine Entschädigung entsprechend
ihrer Rechtsposition.
31. Welche Regelquerschnitte ergeben sich zwischen Leinefelde und dem
Andislebener Kreuz im Zielzustand, also nach Abschluss der
vorgenannten Ausbauvorhaben und Vorhaben des Bedarfsplans Straße (bitte für den
gesamten Streckenzug angeben)?
Vorhaben Regelquerschnitte
B 247 OU Kallmerode RQ 11,5+ mitÜberholfahrstreifen (RAL)
B 247 OU Dingelstädt RQ 10,5 mitÜberholfahrstreifen (RAS-Q)
B 247 Ausbau Dingelstädt-
Mühlhausen
RQ 11,5+ mit
Überholfahrstreifen (RAL)
B 247 OU Mühlhausen/Höngeda
RQ 10,5 (RAS-Q)
RQ 15,5 (RAS-Q)
RQ 20 (RAS-Q)
B 247 OU Großengottern/Schönstedt RQ 20 (RAS-Q)RQ 15,5 (RAS-Q)
B 247 OU Bad Langensalza RQ 11 mitÜberholfahrstreifen (RAS-Q)
B 176 OU Gräfentonna RQ 15,5 (RAL)
B 176 Dachwig/Döllstädt RQ 15,5 (RAL)
32. In welcher Höhe sind seit 1990 Haushaltsmittel des Bundes in den
Neu-, Ausbau- und Umbau der B 247 und B 176 – also zwischen
Leinefelde (einschließlich Ortsumgehung Leinefelde) und dem Andislebener
Kreuz – geflossen (bitte abgeschlossene Vorhaben des Neu-, Aus- und
Umbaus mit abgerechneten Baukosten angeben), und welche Ausbau-
und Neubauvorhaben des Bedarfsplans Straße sowie weiteren
Umbauvorhaben befinden sich im genannten Streckenzug derzeit im Bau oder in
der Planung (bitte aktuelle Baukosten angeben)?
Es wird auf die Anlage verwiesen.
33. Wie viele Verkehrstote, Schwerverletzte und Leichtverletzte hat es nach
Kenntnis der Bundesregierung im genannten Streckenzug B 247/B 176
zwischen Leinefelde (einschließlich) und dem Andislebener Kreuz seit
dem 3. Oktober 1990 gegeben (bitte für jedes Jahr unter genauer Angabe
des Unfallzeitpunkts, Unfallorts und des Unfalltyps angeben)?
Entsprechend der Regelungen für den polizeilichen Bereich in Thüringen sind
in der Elektronischen Unfalltypenkarte Unfalldatensätze für maximal zwölf
Jahre vorrätig zu halten. Dementsprechend können Auskünfte lediglich bis zum
Jahr 2009 erteilt werden.
Für den angefragten Bereich der B 247 wurden 639 Verkehrsunfälle (VU) der
Kategorien 1 bis 3 für den Zeitraum vom 1. Januar 2009 bis 31. Dezember
2020 recherchiert. Ergänzende Informationen sind im interaktiven Unfallatlas
des Statistischen Bundesamtes ersichtlich (abrufbar unter:
https://www.destati
s.de/DE/Service/Statistik-Visualisiert/unfall-atlas.html sowie
https://unfallatlas.
statistikportal.de/).
34. Gibt es bzw. gab es im Verlauf des Streckenzugs der B 247 und B 176
zwischen Leinefelde und Andisleben nach der Methodik der örtlichen
Unfalluntersuchung und den Bestimmungen der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) sowie dem
Merkblatt zur Örtlichen Unfalluntersuchung in Unfallkommissionen
(M Uko) derzeit bzw. seit 1990 Unfallhäufungsstellen (UHS) und
Unfallhäufungslinien (UHL)?
Wenn ja, an welchen Stellen bzw. in welchen Abschnitten der B 247/
B 176 gibt es bzw. gab es UHS und UHL, und wie viele Verkehrstote,
Schwerverletzte und Leichtverletzte wurden an den betreffenden UHS
und UHL seit dem 3. Oktober 1990 festgestellt (bitte den Unfalltyp
angeben)?
Es sind für die angefragten Bereiche ausschließlich Auskünfte für den Zeitraum
vom 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2020 möglich.
Entsprechend der Recherche in der Elektronischen Unfalltypenkarte
wurden folgende Unfallhäufungsstellen (UHS) und Unfallhäufungslinien (UHL)
eruiert:
• UHS nördlich von Mühlhausen auf der B 247/Abzweig L 1015 mit acht
schwerverletzten und vier leichtverletzten Personen,
• UHL in Bad-Langensalza, B 247 Abzweig L 1031 mit fünf
schwerverletzten Personen,
• UHL auf der B 176 Abzweig zur K 510 mit vier schwerverletzten und drei
leichtverletzten Personen.
35. Für welche Vorhaben des Bedarfsplans Straße hat die
Straßenbauverwaltung in Thüringen seit Beginn des Jahres 2021 die Einleitung des
Planfeststellungsverfahrens veranlasst, und für welche Vorhaben ist dies im
Laufe des Jahres 2021 noch vorgesehen (bitte für jedes Vorhaben
aktualisierte Baukosten auf Basis der letzten Kostenfortschreibung angeben)?
Seit Beginn des Jahres 2021 sind noch keine Planfeststellungsverfahren
eingeleitet worden.
Es ist beabsichtigt in diesem Jahr für folgende OU das
Planfeststellungsverfahren zu beantragen:
Vorhaben Baukosten
B 175 OU Großebersdorf 19,980 Mio. Euro,
B 175 OU Frießnitz 11,093 Mio. Euro,
B 175 OU Burkersdorf 15,018 Mio. Euro.
36. Für welche Vorhaben des Bedarfsplans Straße in Thüringen ist seit
Beginn des Jahres 2021 ein Planfeststellungsbeschluss ergangen, und für
welche Vorhaben erwartet die Bundesregierung bis zum 31. Dezember
2021 den Erlass eines Planfeststellungsbeschlusses (bitte für jedes
Vorhaben aktualisierte Baukosten auf Basis der letzten Kostenfortschreibung
angeben)?
37. Welcher Planungsstand ist beim Bedarfsplanvorhaben „B 4 Sundhäuser
Berge“ erreicht worden, und bis wann rechnet die Bundesregierung mit
einem Planfeststellungsbeschluss für dieses Vorhaben, bzw. bis wann
wird dieser angestrebt (bitte aktualisierte Baukosten auf Basis der letzten
Kostenfortschreibung angeben)?
Die Fragen 36 und 37 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Ein Planfeststellungsbeschluss wird zum Ende des Jahres 2021 für das
Vorhaben B 4 Sundhäuser Berge erwartet.
Dieses Bedarfsplanvorhaben befindet sich im Baurechtsverfahren. Ein
Planfeststellungsbeschluss könnte zum Ende des Jahres 2021 vorliegen. Nach Auskunft
der Auftragsverwaltung Thüringen betragen die aktuellen Baukosten
18,733 Mio. Euro gemäß der Kostenberechnung vom 15. März 2021, die dem
Bund noch nicht vorliegt.
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ISSN 0722-8333]