[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sven-Christian Kindler,
Cem Özdemir, Oliver Krischer, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/29470 –
Elektromobilität in Niedersachsen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Transformation der Mobilität hin zu klimaneutralem Transport von
Menschen und Gütern kommt für die Verkehrswende in Niedersachsen eine
Schlüsselposition zu. Alle Verkehrsträger, vom Auto und Lkw über die
Schiene bis hin zum Fahrrad und Binnenschiff, können auf dem Weg zu mehr
Klimaschutz im Verkehrssektor einen wichtigen Beitrag leisten. Hierfür müssen
die entsprechenden rechtlichen und infrastrukturellen Voraussetzungen
geschaffen werden.
1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Busse
mit alternativen Antrieben in Niedersachsen zwischen 2010 und 2020
entwickelt (bitte jahresscheibengenau aufschlüsseln und nach
Antriebsarten differenzieren)?
Die Gesamtzahl an Bussen mit alternativen Antrieben hat im Zeitraum
zwischen 2010 und 2021 kontinuierlich zugenommen. Den größten Anteil daran
haben Hybridbusse, aber auch die Zahl rein elektrischer Batteriebusse steigt
seit 2012 an. Eine jahresscheibengenaue Aufschlüsselung nach Antriebsarten
ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen.
Berichtsjahr
Anzahl
Busse
insgesamt
darunter
Elektro
(BEV)
Hybrid
Brennstoffzelle
(Wasserstoff)
Gas
(Flüssig-,
Erdgas)Insgesamt
darunter
Plug-In
Hybrid
2021 7.317 71 306 - - 87
2020 7.898 35 164 - - 97
2019 7.932 15 124 - - 115
2018 7.936 14 94 - - 118
2017 7.816 16 76 - - 119
Deutscher Bundestag Drucksache 19/30707
19. Wahlperiode 15.06.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 14. Juni 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Berichtsjahr
Anzahl
Busse
insgesamt
darunter
Elektro
(BEV)
Hybrid
Brennstoffzelle
(Wasserstoff)
Gas
(Flüssig-,
Erdgas)Insgesamt
darunter
Plug-In
Hybrid
2016 7.788 11 74 - - 120
2015 7.726 9 52 - - 138
2014 7.583 2 42 - - 148
2013 7.490 1 23 - - 139
2012 7.430 1 14 - - 147
2011 7.481 - 4 - - 161
2010 7.453 - 1 - - 166
Bestandsentwicklung an Kraftomnibussen (KOM) nach Antriebsarten in Niedersachen (vom 1.
Januar 2010 bis 1. Januar 2021, Quelle Kraftfahrtbundesamt (KBA))
2. In welchen Städten und Gemeinden in Niedersachsen sind nach Kenntnis
der Bundesregierung Busse mit alternativen Antrieben im Einsatz, und
wie groß ist ihr Anteil an den jeweiligen Busflotten bzw. an allen Bussen
in diesen Städten und Gemeinden (bitte nach Antriebsarten
aufschlüsseln)?
Eine Übersicht zu niedersächsischen Städten mit Kraftomnibussen mit
alternativen Antrieben kann nachfolgender Tabelle entnommen werden. Eine
Aufschlüsselung nach Antriebsarten ist nicht möglich.
In Niedersachsen sind in 29 Städten und Gemeinden Busse mit alternativen
Antrieben (Anzahl 464) unterwegs. Ihr Anteil an der Gesamtflotte innerhalb dieser
Städte (5 071 Kraftomnibusse) liegt im Mittel bei 9,9 Prozent. Die
Gesamtflottengrößen erstrecken sich dabei zwischen ca. 50 und ca. 800 Fahrzeugen
(mittlere Flottengröße: ca. 175 Fahrzeuge). Die größten Busflotten betreiben u. a.
die Städte Hannover, Osnabrück und Göttingen. Dort sind auch die
bestehenden und geplanten Elektrobusanteile entsprechend hoch. Hannover plant im
Rahmen seiner Elektrobusoffensive 48 Batteriebusse bis Ende 2023, Osnabrück
will bis Ende 2021 mit 62 Fahrzeugen die größte Elektro-Gelenkbusflotte
Deutschlands auf der Straße haben und in Göttingen wächst die E-Busflotte
aktuell auf 18 Fahrzeuge an. Die Stadtbusflotte in Oldenburg ist vollständig auf
Erdgasbusse umgestellt, welche mit Biomethan betrieben werden.
Kreis/kreisfreie Stadt Busse Insgesamt Anteil mit altern.Antrieb in Prozent
Summe 5.071 9,9
Ammerland 144 10,4
Aurich 256 3,1
Braunschweig, Stadt 206 20,9
Cloppenburg 167 3,6
Delmenhorst, Stadt 59 13,6
Göttingen 264 6,8
Goslar 87 2,3
Grafschaft Bentheim 81 3,7
Hameln-Pyrmont 124 16,1
Hannover 804 14,2
Harburg 81 1,2
Heidekreis 155 5,2
Helmstedt 114 4,4
Kreis/kreisfreie Stadt Busse Insgesamt Anteil mit altern.Antrieb in Prozent
Hildesheim 264 8,3
Leer 137 1,5
Lüneburg 222 0,5
Northeim 92 1,1
Oldenburg 92 97,8
Osnabrück 414 1,9
Osnabrück, Stadt 159 22,6
Peine 139 2,9
Rotenburg (Wümme) 133 0,8
Salzgitter, Stadt 113 2,7
Schaumburg 141 1,4
Vechta 275 2,2
Verden 72 1,4
Wilhemshaven, Stadt 54 20,4
Wolfenbüttel 80 5,0
Wolfsburg, Stadt 142 14,8
Städte mit Kraftomnibussen mit alternativen Antrieben (Elektro, Hybrid, Plug-In-Hybrid, Gas,
Brennstoffzelle (Wasserstoff)) in Niedersachsen am 1. Januar 2021 nach Kreisen/kreisfreien
Städten (anteilige Betrachtung)
3. Die Beschaffung wie vieler Busse mit alternativen Antrieben in welchen
Städten und Gemeinden Niedersachsens hat die Bundesregierung in den
Jahren 2010 bis 2020 mit jeweils welchen Summen gefördert (bitte
jahresscheibengenau darstellen und nach Antriebsarten differenzieren)?
Eine detaillierte Förderübersicht zu den in Niedersachsen beschafften und
geförderten Bussen ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Vor dem Hintergrund der übergeordneten Fragestellung wurde dabei auf die
elektrischen Antriebsoptionen fokussiert. Maßgeblich für die Auswahl des
Förderjahres ist das Bewilligungsdatum. Der Bewilligungszeitraum kann aufgrund
laufender Förderprogramme über das Jahr 2020 hinausgehen. Ein
Förderangebot besteht seit 2010. In frühen Förderjahren (2010 bis 2014) wurden auch
reine Hybridbusanwendungen und Forschungsvorhaben für
Batteriebusanwendungen, so z. B. auch das Forschungsvorhaben „Primove Braunschweig“ mit sechs
induktiv geladenen Bussen und dafür notwendiger Ladeinfrastruktur in
Niedersachsen gefördert.
Stadt Zuwendungs-Empfänger Jahr
Fahrzeug/Antriebsart Lade-
Infrastruktur
(Ladepunkte)
Zuwendung
Euro FörderprogrammHybrid PHEV BEV
Borkum
Borkumer
Kleinbahn und
Dampfschifffahrt GmbH
2019 1 1 110.621,00
Förderrichtlinie
Elektromobilität
(BMVI)
Braunschweig
Braunschweiger Verkehrs
AG
2013/
14 6 7 1.285.000,00
Förderrichtlinie
Elektromobilität
(BMVI)
Braunschweig
KVG
Braunschweig 2020 32 0 8.326.400,00
Förderrichtlinien
zur Anschaffung
von Elektrobussen
im ÖPNV (BMU)
Stadt Zuwendungs-Empfänger Jahr
Fahrzeug/Antriebsart Lade-
Infrastruktur
(Ladepunkte)
Zuwendung
Euro FörderprogrammHybrid PHEV BEV
Goslar Stadtbus Gos-lar GmbH 2020 3 0 840.000,00
Förderrichtlinien
zur Anschaffung
von Elektrobussen
im ÖPNV (BMU)
Hannover üstra 2013 3 1 753.200,00 Erneuerbar Mobil (BMU)
Hannover üstra 2018 48 61 22.652.538,00
Förderrichtlinien
zur Anschaffung
von Elektrobussen
im ÖPNV (BMU)
Hannover regiobusHannover 2020 15 8 9.251.319,00
Förderrichtlinien
zur Anschaffung
von Elektrobussen
im ÖPNV (BMU)
Osnabrück StadtwerkeOsnabrück AG 2018 62 20 21.216.671,00
Förderrichtlinien
zur Anschaffung
von Elektrobussen
im ÖPNV (BMU)
Verden
Verdener
Verkehrsgesellschaft
2020 4 0 979.200,00
Förderrichtlinien
zur Anschaffung
von Elektrobussen
im ÖPNV (BMU)
Wolfsburg
Wolfsburger
Verkehrs
GmbH
2012 3 0 192.267,00
Förderrichtlinien
zur Anschaffung
von
dieselelektrischen
Hybridbussen im
ÖPNV (BMU)
Übersicht der geförderten Busvorhaben in Städten und Gemeinden in Niedersachsen in den Jahren
2010 bis 2020
4. In welchem Rahmen fördert die Bundesregierung derzeit die
Beschaffung von Bussen mit alternativen Antrieben bei Städten und Gemeinden?
Wie viele Anträge zur Förderung der Beschaffung von E-Bussen liegen
der Bundesregierung von niedersächsischen Städten und Kommunen
derzeit (Stand: 5. Mai 2021) vor, und welches Fördervolumen wurde hier
jeweils sowie insgesamt beantragt?
Die Beschaffung von Bussen mit alternativen Antrieben für den Einsatz im
öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wird aktuell sowohl durch das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) über die
Förderrichtlinien zur Anschaffung von Elektrobussen im ÖPNV als auch durch
das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) über die
Förderrichtlinie Elektromobilität gefördert. Über die Förderrichtlinien des
BMU wird die Beschaffung von Plug-In-Hybridbussen mit externer
Nachlademöglichkeit mit 40 Prozent der Investitionsmehrkosten und von rein
elektrischen Batteriebussen mit 80 Prozent der Investitionsmehrkosten gefördert.
Zudem sind auch die Ladeinfrastruktur und weitere Aufwendungen im
Zusammenhang mit der Anschaffung der Fahrzeuge mit 40 Prozent förderfähig. Über
die Förderrichtlinie Elektromobilität des BMVI werden batterieelektrische
Anwendungen in drei Bereichen (Forschung und Entwicklung (F&E),
Beschaffung, Elektromobilitätskonzepte (Konzepte)) gefördert. Dabei adressieren den
ÖPNV aktuell die beiden Schwerpunkte F&E und Konzepte. In der
abgeschlossenen Förderphase (2015 bis 2020) wurden auch Busbeschaffungen darüber
gefördert. Die Richtlinie besteht seit 2015, wurde zum Jahresende überarbeitet
und am 24. Dezember 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie gilt bis 2025.
Derzeit liegen dem BMVI und dem BMU keine weiteren Förderanträge für
Busse mit alternativen Antrieben aus Niedersachsen vor. Hintergrund sind die
Pläne zur künftigen Förderung von Bussen mit alternativen Antrieben und das
Auslaufen der Richtlinie des BMU. Auf Grundlage der Förderrichtlinien des
BMU sind daher keine neuen Projektauswahlverfahren geplant. Es werden
lediglich die bisher bereits bewilligten Vorhaben ausfinanziert.
Für eine zukünftige Förderung von Bussen mit alternativen Antrieben hat das
BMVI eine neue technologieübergreifende „Richtlinie zur Förderung
alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr“ erarbeitet, welche die
Beschaffung von Batterie-, Brennstoffzellen-, Batterieoberleitungsbussen und
biomethanbetriebenen Bussen sowie den Aufbau der jeweiligen Infrastruktur fördern
soll. Zudem sind auch Machbarkeitsstudien förderfähig. Derzeit befindet sich
diese im Notifizierungsverfahren bei der EU-Kommission. Die Genehmigung
wird im Laufe dieses Jahres erwartet. Nach derzeitiger Finanzplanung sind
dafür mehr als 1,2 Mrd. Euro bis 2024 vorgesehen.
5. Welchen Bedarf zur Umrüstung der Busflotten von Städten und
Gemeinden in Niedersachsen sieht die Bundesregierung zwischen 2021 und
2025 sowie für den Zeitraum 2021 bis 2030, und welche Fördermittel
plant sie hierfür bereitzustellen?
Vor dem Hintergrund der übergeordneten Fragestellung versteht die
Bundesregierung die Frage 5 im Sinne der Umstellung der Bestands-Busflotten in
Niedersachsen auf alternative Antriebe. Unter Umrüstung wird allgemein der
technische Umbau von Bestandsfahrzeugen auf batterie-elektrische Antriebe (im
Sinne des Austauschs des verbrennungs-motorischen Antriebsstrangs durch
einen elektrischen) verstanden.
Für eine Bedarfsabschätzung zur Busflottenumstellung auf alternative Antriebe,
speziell in Niedersachsen, können zunächst übergeordnet die
Klimazielsetzungen der Bundesregierung herangezogen werden. Nach den Vorgaben des
Klimaschutzprogramms 2030 sollen bis zum Zieljahr 2030 etwa 50 Prozent der
deutschen Stadtbusse elektrisch fahren. Derzeit sind 75 548 Busse in
Deutschland im Einsatz, von denen ca. 50 Prozent (40 000 Busse) im Stadtbusbetrieb
fahren. Etwa 10 Prozent der Gesamtflotte entfallen auf Niedersachen (s.
Antwort auf Frage 1). Bei Anwendung der Elektrifizierungspläne der
Bundesregierung ergibt sich ein niedersächsischer Bedarf von bis zu 3 658 Elektrobussen
bis 2030 (anteilig 1 829 E-Bussen bis 2025). Unter Berücksichtigung der 50-
prozentigen Stadtbusanteile besteht ein Umstellungsbedarf von 1 829 (bis
2030) und 915 (bis 2025) Fahrzeugen.
Bis 2025 können zudem Ergebnisse einer mit Unterstützung der zentralen
Verbände (Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und Bundesverband
Deutscher Omnibusunternehmen (BDO)) innerhalb der Programmbegleitung
Elektromobilität des BMVI (im Kontext der Förderrichtlinie Elektromobilität
des BMVI) durchgeführten Umfrage bei privaten und kommunalen
Verkehrsbetrieben herangezogen werden (Stand: März 2021: 260 Verkehrsbetriebe, 22 000
Bestandsbusse). Diese ergab einen Gesamtbeschaffungsplan an Stadtbussen
(alle Antriebsarten) bis 2025 i. H. v. 9 886 Bussen, davon ca. 47 Prozent
emissionsfrei (4 616 Fahrzeuge). Etwa 10 Prozent der Rückmeldungen entstammen
niedersächsischen Verkehrsbetrieben (ca. 2 400 Bestandsbusse), welche
wiederum einen Anteil von 33 Prozent an der niedersächsischen Bestandsflotte
haben. Aus dieser Umfrage ergeben sich Beschaffungspläne bis 2025 in Höhe von
ca. 900 Bussen in Niedersachsen, wovon ca. 420 emissionsfreie Fahrzeuge
sind. Mit Bezug auf die Gesamtflotte in Niedersachsen ergibt sich ein Bedarf
von ca. 1 260 emissionsfreien Fahrzeugen in Niedersachen bis 2025.
In der Zusammenführung beider Abschätzungsvarianten (Klimaziele und
Umfrageergebnisse) kann von einem niedersächsischen E-Bus-Umstellungsbedarf
von etwa 900 bis zu 1 300 Bussen bis 2025 und von 1 800 bis zu 3 700
Fahrzeugen bis 2030 ausgegangen werden.
6. Wie viele Ladepunkte für E-Busse hat die Bundesregierung zwischen
2010 und 2020 in Niedersachsen mit jeweils welchen Summen gefördert
(bitte jahresscheibengenau darstellen)?
BMVI und BMU haben im Zeitraum von 2010 bis 2020 insgesamt ca. 100
Ladepunkte für E-Busse in Niedersachsen als Bestandteil der Flottenumstellung
auf alternative Antriebe gefördert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3
verwiesen.
7. Welchen Bedarf zum weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Busse
sieht die Bundesregierung für Niedersachsen zwischen 2021 und 2025
sowie für den Zeitraum 2021 bis 2030, und welche Fördermittel plant sie
hierfür bereitzustellen?
Die Bedarfsabschätzungen zur Ladeinfrastruktur orientieren sich an
Bedarfsabschätzungen zur Flottenumstellung auf Elektrobusse. Bis 2025 kann für den
klassischen E-Buseinsatz als Volllader mit Übernachtladung auf dem
Betriebshof bei einer Flottenumstellung von einem 1:1-Verhältnis zwischen Fahrzeugen
und Ladeinfrastruktur ausgegangen werden. Hinzu kommen ggf. zusätzliche
Infrastrukturbedarfe auf der Betriebsstrecke. Der Zeitraum nach 2025 unterliegt
den Abhängigkeiten der Markt- und Technologie-Entwicklungen (u. a.
Marktangebot und Batterieentwicklung). Daher können dafür keine genauen
Aussagen getroffen werden. In einer Annäherung wird von einem identischen
Fahrzeug-Ladepunkteverhältnis ausgegangen, wie für die Vorjahre. Für
Niedersachsen ergibt sich daher ein Bedarf von bis zu 1 300 Ladepunkten bis 2025
und bis zu 3 700 Ladepunkten bis 2030. Dieser Bedarf kann anteilig über die
Förderrichtlinie für alternative Antriebe im ÖPNV des BMVI gedeckt werden.
Nach derzeitiger Finanzplanung sind dafür mehr als 1,2 Mrd. Euro bis 2024
vorgesehen.
8. Fördert die Bundesregierung Projekte zum Einsatz von
Oberleitungsbussen in Niedersachsen?
Wenn ja, seit wann, und in welchem Umfang?
Wenn nein, warum nicht, und inwiefern wären entsprechende Projekte
derzeit förderfähig?
In Deutschland sind klassische Oberleitungsbusse derzeit lediglich in drei
Städten im Einsatz (Solingen [54], Esslingen [16] und Eberswalde [elf]). Aktuell
(Stand: 25. Mai 2021) sind keine Förderprojekte zu Oberleitungsbussen in
Niedersachsen in der Umsetzung. Als Hybridvariante (mit zusätzlicher Batterie) ist
diese Technologie jedoch innerhalb der geplanten „Richtlinie zur Förderung
von alternativen Antrieben von Bussen im Personenverkehr (BMVI)“
förderfähig.
9. Wie viele öffentlich zugängliche Ladepunkte für E-Fahrzeuge gibt es
nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit (Stand: 5. Mai 2021) in
Niedersachsen (bitte in Normalladepunkte (NLP) und Schnellladepunkte
(SLP) aufgliedern und darstellen, welche Fahrzeuge an diesen
Ladepunkten geladen werden können, z. B. Pkws, Lkws, Transporter)?
In Niedersachsen existieren derzeit ca. 4 800 öffentliche Ladepunkte mit einem
Anteil an Schnelladepunkten von 18 Prozent.
Normalladepunkte
(NLP)
Schnellladepunkte
(SLP)
Niedersachsen 4.070 734
Gemeldete Ladepunkte in Niedersachsen (Quelle: Bundesnetz-Agentur (BNetzA), Stand 1. Mai
2021)
Ladepunkte, die im Ladesäulenregister der BNetzA enthalten sind, erfüllen die
Anforderungen der Ladesäulenverordnung (LSV). Die LSV ermöglicht
allerdings keine vollumfängliche Erhebung aller öffentlich zugänglichen
Ladepunkte, da Normalladepunkte, mit Inbetriebnahme vor dem 17. März 2016, sowie
Ladepunkte mit bis zu 3,7 kW Ladeleistung nicht von der Anzeigepflicht nach
§ 5 LSV betroffen sind. Informationen dazu, welche Fahrzeugklassen an den
Ladepunkten jeweils geladen werden können, werden im Rahmen der LSV
nicht erhoben.
10. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl dieser
Ladepunkte zwischen den Jahren 2010 bis 2020 entwickelt (bitte
jahresscheibengenau aufschlüsseln)?
Der Bestand an öffentlich zugänglichen Ladepunkten in Niedersachsen hat sich
laut Bundesnetzagentur mit Stand vom 1. Mai 2021 wie folgt über die Jahre
entwickelt (siehe Tabelle).
Jahr Bestand öffentlich zugängli-che NLP in Niedersachsen
Bestand öffentlich
zugängliche SLP in Niedersachsen
2010 13 2
2011 91 2
2012 109 2
2013 129 2
2014 206 7
2015 339 39
2016 484 59
2017 830 153
2018 1.615 253
2019 2.463 385
2020 3.282 512
Mai 2021* 4.070 734
Bestandsentwicklung der öffentl. Ladepunkte in Niedersachsen im Zeitraum 2010 bis 2021 (Quelle:
BNetzA, Ladesäulenregister und Anzahl gemeldeter Ladepunkte laut BNetzA Webseite, Stand
01. Mai 2021)
* Öffentlich zugängliche Ladepunkte (LP), deren Inbetriebnahmedatum oder max. Ladeleistung im
Ladesäulenregister nicht veröffentlicht wurden, sind dem Jahr 2021 zugeschrieben und auf Basis
der gemeldeten LP laut BNetzA-Webseite ermittelt.
11. Wie viele der öffentlich zugänglichen Ladepunkte für E-Fahrzeuge in
Niedersachsen wurden zwischen 2010 und 2020 durch die
Bundesregierung mit welchen Summen gefördert (bitte in Normalladepunkte und
Schnellladepunkte aufgliedern und jahresscheibengenau die jeweiligen
Fördersummen darstellen)?
Investitionsförderprogramme zum Aufbau von öffentlich zugänglichen
Ladepunkten werden seit 2015 umgesetzt. Zuvor erfolgte eine Förderung auf Basis
von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, im Sinne der Marktvorbereitung
und -initiierung. Zudem werden öffentlich zugängliche Ladepunkte erst set
2016 bei der BNetzA erfasst.Von den öffentlich zugänglichen Ladepunkten in
Niedersachsen wurden 1 503 öffentliche Normalladepunkte und 238 öffentliche
Schnellladepunkte in den Jahren 2015 bis 2021 von der Bundesregierung mit
rund 3,9 Mio. Euro gefördert (Inbetriebnahmen pro Jahr und dazugehörige
Fördermittel siehe Tabelle).
Die Förderung unten aufgeführter Ladepunkte erfolgte über die folgenden
Förderrichtlinien:
• Förderrichtlinie Elektromobilität vor Ort des BMVI,
• Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge des BMVI und
• Förderrichtlinie Elektro-Mobil des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Energie.
Jahr
aufgebaute
geförderte
öff. NLP
aufgebaute
geförderte
öff. SLP
Summe Fördermittel für
aufgebaute geförderte
öff. LP [in Euro]
2015 - - -
2016 - - -
2017 55 55 8.661
2018 484 79 386.994
2019 589 45 2.042.214
2020 284 48 1.225.037
2021 91 11 268.191
Gesamt 1.503 238 3.931.097
Gesamtüberblick Förderung öffentlich zugänglicher Ladepunkte in Niedersachsen (2015 bis 2021)
12. Wie viele Schnellladepunkte in Niedersachsen mit einer Ladeleistung
von mehr als 100 kW und mehr als 150 kW sind derzeit (Stand: 5. Mai
2021) öffentlich zugänglich (bitte für 100 kW und 150 kW differenziert
darstellen)?
Bei der Bundesnetzagentur wurden im Rahmen der Ladesäulenverordnung für
das Bundesland Niedersachsen 188 öffentlich zugängliche Ladepunkte mit
mehr als 100 kW Leistung angezeigt, wovon 60 Ladepunkte mehr als 150 kW
Leistung anbieten.
13. Welchen Bedarf zum weiteren Ausbau der öffentlich zugänglichen
Ladeinfrastrukturen für E-Fahrzeuge, der nicht durch private
Ladeinfrastruktur gedeckt werden kann, sieht die Bundesregierung für Niedersachsen
zwischen 2021 und 2025 sowie für den Zeitraum 2021 bis 2030 (bitte
differenziert nach Normalladepunkten und Schnellladepunkten
ausweisen), und welche Fördermittel plant sie hierfür bereitzustellen?
Auf Basis der in der Studie „Ladeinfrastruktur nach 2025/2030 – Szenarien für
den Markthochlauf“ (herausgegeben von der Nationalen Leitstelle
Ladeinfrastruktur im Auftrag des BMVI) prognostizierten Anzahl an Ladevorgängen für
die Jahre 2025 und 2030 geht die Bundesregierung von unten stehenden
Bedarfskorridoren für den Aufbau öffentlich zugänglicher Ladepunkte in
Niedersachsen aus. Für die Errichtung von Tank- und Ladeinfrastruktur für alternative
Antriebe sind für den Zeitraum von 2021 bis 2025 Bundesmittel in Höhe von
insgesamt 7,1 Mrd. Euro vorgesehen. Eine Aufschlüsselung für Niedersachsen
ist nicht möglich.
2021-2025 2021-2030
Zielgröße NLP (<=22 kW) 9.000 – 11.500 18.500 – 23.000
Zielgröße SLP (>22 kW – <150 kW) 4.000 – 5.000 7.500 – 9.000
Zielgröße HPC-Ladepunkte (>=150 kW) 1.500 – 2.000 4.000 – 5.500
Bedarfsabschätzung zu öffentlichen Ladepunkten in Niedersachsen im Zeitraum 2021 bis 2030
14. Wie viele nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte in Wohngebäuden in
Niedersachsen wurden bisher (seit Start des Programms bis
einschließlich 5. Mai 2021) durch das Förderprogramm „Ladeinfrastruktur an
Wohngebäuden“ der KfW mit welchen Summen gefördert?
15. Für wie viele Ladepunkte in Niedersachsen wurden die Zuschüsse nicht
bewilligt, und wie hoch ist die Summe der nicht bewilligten Mittel?
16. Für wie viele Ladepunkte in Niedersachsen liegen derzeit noch
Förderanträge vor, und wie hoch ist die Summe der beantragten Mittel?
Die Fragen 14 bis 16 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Am 30. April 2021 wurden in Niedersachsen im Rahmen des Förderprogramms
„Ladeinfrastruktur an Wohngebäuden“ insgesamt 60 123 Ladepunkte mit
einem Fördervolumen von 63,4 Mio. Euro bewilligt. Zum Förderprogramm
liegen der KfW keine Auswertungen zu nicht bewilligten Ladepunkten vor.
Zudem gibt es keinen Antragsrückstau. Der Antragsprozess verläuft automatisiert
und es wird taggleich zugesagt oder abgelehnt.
17. Welchen Bedarf zum weiteren Ausbau der nicht öffentlich zugänglichen
Ladeinfrastrukturen für E-Fahrzeuge (private Ladeinfrastrukturen) sieht
die Bundesregierung für Niedersachsen zwischen 2021 und 2025 sowie
für den Zeitraum 2021 bis 2030 (bitte differenziert nach
Normalladepunkten und Schnellladepunkten ausweisen), und welche Fördermittel
plant sie hierfür bereitzustellen?
Die nicht-öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur bildet eine relevante Säule
in der Strategie der Bundesregierung für den Ausbau der Ladeinfrastruktur und
zum Markthochlauf der Elektromobilität in Deutschland.
In der Studie „Ladeinfrastruktur nach 2025/2030 – Szenarien für den
Markthochlauf“ der Reiner Lemoine Institut gGmbH wurde berechnet, dass in
Abhängigkeit vom prognostizierten Bestand an E-Fahrzeugen bis zum Jahr 2030
zwischen 5,4 und 8,7 Mio. private Ladepunkte deutschlandweit an den
Wohnorten verfügbar sein werden. Für den Arbeitsplatz ergibt sich ein Bedarf an
etwa 2,5 bis 2,7 Mio. Ladepunkten. Unter Berücksichtigung des aktuellen
Kraftfahrzeugbestands pro Bundesland liegt der Infrastrukturbedarf in
Niedersachsen bei circa 10 Prozent des beschriebenen Gesamtbedarfs. Für den Ausbau der
nicht-öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur in Deutschland werden nach
derzeitiger Finanzplanung bis 2025 Bundesmittel in Höhe von 850 Mio. Euro
bereitgestellt.
18. Wie hat sich die Anzahl der in Niedersachsen zwischen 2010 und 2020
zugelassenen Elektro-Pkws entwickelt (bitte jahresscheibengenau
aufschlüsseln und nach Antriebsarten differenzieren), und wie viele der in
diesem Zeitraum zugelassenen Fahrzeuge waren bzw. sind
schnellladefähig (bitte gleichermaßen aufschlüsseln)?
In nachfolgender Tabelle sind die Bestandsdaten für Elektro-Pkw in
Niedersachsen zum 1. Januar des jeweiligen Jahres differenziert nach den elektrischen
Antriebsoptionen dargestellt. Zum Anteil schnellladefähiger Fahrzeuge liegen
keine Informationen vor.
Berichts
-
jahr
Elektro-
Pkw
Insgesamt
davon
Elektro
(BEV)
Hybrid
Brennstoffzelle
(Wasserstoff)Insgesamt
darunter
Plug-in-
Hybrid
2021 118.137 36.346 81.746 26.007 45
2020 52.845 12.491 40.333 8.066 21
2019 33.712 6.958 26.744 6.177 10
2018 23.840 4.757 19.079 4.675 4
2017 15.819 3.076 12.740 2.193 3
2016 12.241 2.484 9.750 - 7
2015 10.085 2.006 8.072 - 7
2014 8.058 1.699 6.352 - 7
2013 5.496 705 4.783 - 8
2012 3.975 436 3.530 - 9
2011 3.105 190 2.906 - 9
2010 2.270 134 2.126 - 10
Elektro-Pkw-Bestandsentwicklung in Niedersachsen vom 1. Januar 2010 bis 1. Januar 2021
(Datenquelle: Kraftfahrtbundesamt (KBA), Stand 05/2021)
19. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der in
Niedersachsen zwischen 2010 und 2020 zugelassenen Elektro-Lkws
entwickelt (bitte jahresscheibengenau aufschlüsseln und nach Antriebsarten
differenzieren), und wie viele der in diesem Zeitraum zugelassenen
Fahrzeuge waren bzw. sind schnellladefähig (bitte gleichermaßen
aufschlüsseln)?
In nachfolgender Tabelle sind die Bestandsdaten für Elektro-Lkw in
Niedersachsen zum 1. Januar des jeweiligen Jahres differenziert nach den elektrischen
Antriebsoptionen dargestellt. Zum Anteil der schnellladefähigen Fahrzeuge
liegen keine Informationen vor.
Berichts
-
jahr
Elektro-
Lkw
Insgesamt
davon
Elektro
(BEV)
Hybrid
Brennstoffzelle
(Wasserstoff)Insge-samt
darunter
Plug-in-
Hybrid
2021 1.561 1.454 107 25 -
2020 1.245 1.202 43 21 -
2019 804 787 17 8 -
Berichts
-
jahr
Elektro-
Lkw
Insgesamt
davon
Elektro
(BEV)
Hybrid
Brennstoffzelle
(Wasserstoff)Insge-samt
darunter
Plug-in-
Hybrid
2018 722 707 15 5 -
2017 384 372 12 - -
2016 381 372 9 - -
2015 338 325 13 - -
2014 283 271 12 - -
2013 245 231 14 - -
2012 180 163 17 - -
2011 171 166 5 - -
2010 115 110 5 - -
Elektro-Lkw-Bestandsentwicklung in Niedersachsen vom 1. Januar 2010 bis 1. Januar 2021
(Datenquelle: Kraftfahrtbundesamt (KBA), Stand 05/2021)
20. Über wie viele Fahrzeuge verfügen die niedersächsischen Standorte von
Bundesbehörden (bitte für jede Bundesbehörde nach Antriebsarten und
Fahrzeugklassen und Fahrzeugtyp differenzieren)?
21. Wie viele Ladepunkte für E-Fahrzeuge existieren an den
niedersächsischen Standorten von Bundesbehörden (bitte nach Normalladepunkten
und Schnellladepunkten differenzieren), und wie hat sich ihre Anzahl seit
2017 entwickelt (bitte für jede Bundesbehörde differenzieren)?
22. Wie häufig wurden die Ladepunkte für E-Fahrzeuge auf den Geländen
der Bundesbehörden in Niedersachsen in den Jahren 2017 bis 2020 seit
ihrer jeweiligen Inbetriebnahme genutzt, und welche Strommengen
wurden durch sie in Elektrofahrzeuge des Bundes geladen (bitte für jede
Bundesbehörde differenzieren)?
Die Fragen 20 bis 22 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Zusammenführung der Informationen zur Bestandssituation bei
Fahrzeugen und Ladeinfrastrukturen von Bundesbehörden an niedersächsischen
Standorten erfolgte auf Basis einer Datenabfrage des zentralen Fahrzeugregisters
(ZFZR) beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) und einer Direktabfrage der
Bundesbehörden mit Sitz in Niedersachsen und kann der Tabelle in der Anlage
entnommen werden. Insgesamt verfügen die in der ZFZR-Datenabfrage
berücksichtigten Behörden (Anzahl 115) in Niedersachen über mind. 800 Fahrzeuge
(alle Antriebe) mit Hauptanteilen im Bereich Pkw und Nutzfahrzeuge (Lkw).
Der Anteil der Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb (BEV, PHEV) liegt bei
3,9 Prozent. Über die Direktabfrage von 13 Bundesbehörden mit Sitz in
Niedersachsen ergibt sich ein Gesamtbestand von 228 Fahrzeugen (alle
Antriebsarten) und 23 Fahrzeugen mit elektrischem Antrieb. Die elektrischen
Flottenanteile niedersächsischer Behörden variieren damit zwischen rund ca. 4 und
15 Prozent.
An den 13 Standorten aus der Direktabfrage befinden sich insgesamt 22
Normalladepunkte (derzeit noch keine Schnellladepunkte), die primär in den Jahren
2019 bis heute aufgebaut wurden. Schnellladepunkte (fünf Ladepunkte oder
Säulen) sind im aktuellen oder kommenden Jahr geplant (Zeitraum 2021/2022).
Die notwendigen Investitionen in den Aufbau dieser Schnellladeinfrastruktur
liegen in etwa bei 50 000 bis 70 000 Euro pro Ladepunkt/-säule. Eine
Erfassung (Monitoring) der Ladehäufigkeit und der abgegebenen Strommengen
findet mehrheitlich nicht statt.
23. In welchem Umfang und mit Investitionsmitteln in welcher Höhe plant
die Bundesregierung, die Lademöglichkeiten für E-Fahrzeuge im
Fuhrpark des Bundes an welchen niedersächsischen Standorten von
Bundesbehörden in den Jahren 2021 bis 2025 auszubauen (bitte für jede
Bundesbehörde differenzieren)?
Im Rahmen des Masterplans Ladeinfrastruktur prüft die Bundesregierung wie
der Bau und der Betrieb von Ladeinfrastruktur zur dienstlichen oder privaten
Nutzung in der öffentlichen Verwaltung, somit auch an den Bundesbehörden,
unbürokratisch umgesetzt werden kann.
24. Wie viele Elektromobilitätsmanager hat das Land Niedersachsen bisher
dem Bund gemeldet, und wie viele davon wurden bisher in der Leitstelle
Ladeinfrastruktur ausgebildet, bzw. wie ist der aktuelle Stand der
Ausbildung (vgl. Masterplan Ladeinfrastruktur der Bundesregierung, S. 9)?
In der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wurde
eine Koordinierungsstelle mit vier Elektromobilitätsmanagerinnen und -
managern geschaffen, die voraussichtlich bis Sommer 2021 ihre Tätigkeit
aufnehmen werden.
Im Auftrag des BMVI erarbeitet die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur ein
Unterstützungskonzept für die Kommunen vor Ort. In diesem Zusammenhang
sind drei Unterstützungsmaßnahmen geplant: Vernetzung, Weiterbildung und
Schaffung eines Informationsangebotes. Eine Vernetzung wird über das
Nationale Kompetenznetzwerk für nachhaltige Mobilität ermöglicht (abrufbar unter:
https://www.nakomo.de/). Das Informationsangebot wird über das Starterset
Elektromobilität bereitgestellt und kontinuierlich weiterentwickelt (abrufbar
unter:
https://www.xn--starterset-elektromobilitt-4hc.de/). Des Weiteren
erarbeitet die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur eine digitale
Schulungsplattform zur Befähigung von Elektromobilitätsmanagerinnen und -managern für
Ladeinfrastruktur. Die ersten Schulungsangebote sind für Ende 2021
vorgesehen. Daher wurden bis zum jetzigen Zeitpunkt noch keine
Elektromobilitätsmanagerinnen und -manager von der Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur in
Niedersachsen ausgebildet.
25. Wie viele Elektro-Nutzfahrzeuge und betriebsnotwendige Infrastrukturen
in Niedersachsen hat die Bundesregierung bisher in Niedersachsen im
Rahmen der sogenannten „Kaufprämie für klimafreundliche
Handwerkerfahrzeuge“ (vgl.
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilu
ngen/2020/036-scheuer-foerderaufruf-handwerker-kmu.html) mit jeweils
welchen Fördersummen gefördert?
Die Bewilligungsanteile niedersächsischer Handwerker und kleiner und
mittlerer Unternehmen (KMU) liegen bei 70 Elektro-Nutzfahrzeugen und 76
Ladepunkten. Die Bewilligung konnte vollständig zum Jahresende 2020
abgeschlossen werden.
Anzahl (bewilligt) Fördersumme Euro
Ladepunkte 76 120.080,00
NFZ (unter 3,5t) 69 16.084,03
LKW (über 3,5t) 1 1.012.588,10
Überblick über die niedersächsischen Bewilligungsanteile im Sonderaufruf Handwerker und KMU
26. Für wie viele Elektro-Nutzfahrzeuge und betriebsnotwendige
Infrastrukturen in Niedersachsen wurden die Zuschüsse nicht bewilligt, und wie
hoch ist die Summe der nicht bewilligten Mittel (E-Fahrräder und
Infrastruktur)?
Im Rahmen der sogenannten „Kaufprämie für klimafreundliche
Handwerkerfahrzeuge“ konnte die Förderung aller beantragten und förderfähigen
Fahrzeuge sowie der dazugehörigen Infrastruktur bis zum Jahresende 2020 bewilligt
werden. Als förderfähig galten Nutzfahrzeuge der Kategorien N1-N3.
Elektrische Fahrräder waren nicht förderfähig und wurden auch nicht beantragt. Von
insgesamt 123 Förderanträgen im Rahmen des Förderaufrufes waren 112
förderfähig und wurden bewilligt. In Niedersachsen wurden alle Anträge
bewilligt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen.
27. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der
zwischen 2010 und 2020 verkauften E-Fahrräder in Niedersachsen
entwickelt (bitte jahresscheibengenau angeben)?
Insgesamt hat sich der E-Fahrradmarkt in den letzten Jahren sehr dynamisch
entwickelt, insbesondere in den Jahren 2017 bis 2020, mit Zuwachsraten von
30 bis 45 Prozent. In den Jahren 2019 und 2020 wurden jeweils 1,36 Mio. und
1,95 Mio. E-Bikes in Deutschland abgesetzt. Zwecks detaillierter
Informationen hinsichtlich der Absatzzahlen von E-Fahrrädern in Deutschland (und
spezifisch für Niedersachsen) wird auf die Erhebungen auf der Webseite des
Branchenverbandes ZIV e.V. (Zweirad-Industrie-Verband) verwiesen (abrufbar
unter:
https://www.ziv-zweirad.de/). Darüber hinausgehende Informationen liegen
der Bundesregierung nicht vor.
28. Wie viele öffentlich zugängliche Lademöglichkeiten für E-Fahrräder gibt
es nach Kenntnis der Bundesregierung in Niedersachsen?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Informationen vor.
29. An wie vielen und welchen Bahnhöfen der Deutschen Bahn AG in
Niedersachsen gibt es die Möglichkeit, E-Fahrräder zu laden (bitte Bahnhöfe
und die jeweiligen Ladekapazitäten auflisten)?
30. Inwiefern plant die Deutsche Bahn AG den Ausbau der
Lademöglichkeiten für E-Fahrräder an Bahnhöfen in Niedersachsen im Jahr 2021 und im
Zeitraum 2021 bis 2025, und welche Investitionssummen plant sie
hierfür ein?
Die Fragen 29 und 30 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) wird an Bahnhöfen in
Niedersachsen keine explizite Ladeinfrastruktur für E-Fahrräder betrieben. Aktuell
sind auch keine konkreten Ausbaupläne vorgesehen. Da die Ladeinfrastruktur
für E-Fahrräder jedoch ein sich dynamisch entwickelndes Thema ist, erprobt
die DB Station&Service AG derzeit eine Pilotanlage in Nordrhein-Westfalen.
Auf Basis dieser Piloterfahrungen sowie weiterer Marktanalysen soll ermittelt
werden, an welchen Bahnhöfen und für welche Kundengruppen ein solches
Angebot sinnvoll sein könnte.
31. Welchen Bedarf zum weiteren Ausbau der öffentlich zugänglichen
Ladeinfrastrukturen für E-Fahrräder sieht die Bundesregierung für
Niedersachsen zwischen 2021 und 2025 sowie für den Zeitraum 2021 bis 2030,
und welche Fördermittel plant sie hierfür bereitzustellen?
Generell kann ein Bedarf zum Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Fahrräder in
Deutschland auf Grundlage vorliegender Markterhebungen und repräsentativer
Studien, z. B. ZIV Marktdaten und Fahrradmonitor angenommen werden.
Fördermittel speziell zum Ausbau von Ladeinfrastruktur für E-Fahrräder werden
nicht zur Verfügung gestellt, da E-Fahrräder i.d.R. zu Hause oder am
Arbeitsplatz geladen werden können. Gleichwohl wird z. B. beim Bau von
Fahrradparkhäusern Ladeinfrastruktur mitfinanziert.
Aktuell kann öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für E-Fahrräder über
folgende Programme gefördert werden: Finanzhilfen über das Sonderprogramm
„Stadt und Land“ sowie Förderung von Maßnahmen über das Programm
„Radnetz Deutschland“. Für diese Programme stehen derzeit Finanzmittel bis 2023
bereit. Die Bundesregierung setzt sich für die Fortführung der Programme ein.
Die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für weitere Jahre obliegt dem
Haushaltsgesetzgeber.
32. Wie viele Verkehre mit Dieselfahrzeugen auf elektrifizierten
Streckenabschnitten in Niedersachsen führte die DB Regio AG in den Jahren 2018,
2019 und 2020 durch (bitte in Zugkilometern angeben)?
Die nachfolgende Tabelle gibt Auskunft über die Zugkilometer von
Dieselfahrzeugen der DB Regio AG auf elektrifizierten Streckenabschnitten in
Niedersachsen.
Jahr Zugkilometer p.a.
2018 540.585
2019 569.792
2020 599.155
Zugkilometer mit Dieselfahrzeugen auf elektrifizierten Strecken in Niedersachsen im Zeitraum
2018 bis 2020
(Quelle: DB AG)
33. Wie viele und welche Typen von elektrischen Triebfahrzeugen hat die
DB Regio AG in Niedersachsen auf welchen Relationen im Einsatz?
Nach Auskunft der DB AG setzt die DB Regio AG im Netz der S-Bahn
Hannover 40 Elektrotriebwagen der Baureihe 424 und 34 Elektrotriebwagen der
Baureihe 425 ein. Im Netz Expresskreuz Bremen setzt die DB Regio AG 19
Lokomotiven der Baureihe 146 ein. Diese verkehren auf den nachfolgenden
Relationen:
S-Bahnnetz Hannover (DB Regio AG)
S1 Haste – Weetzen – Hannover Hbf – Wunstorf- Haste – Stadthagen –
Minden
S2 Haste – Weetzen – Hannover Hbf – Wunstorf – Neustadt – Nienburg
S3 Hildesheim Hbf – Sehnde – Lehrte – Hannover Hbf
S4 Hildesheim Hbf – Sarstedt – Hannover Hbf – Langenhagen –
Bennemühlen
S5 Paderborn Hbf – Hameln – Weetzen – Hannover Hbf – Langenhagen –
Hannover Flughafen
S6 Celle – Burgdorf – (Lehrter Kurve) – Hannover Hbf
S7 Celle – Burgdorf – Lehrte – Hannover Hbf
S8 Hannover-Messe/Laatzen – Hannover Hbf –
Hannover Flughafen (nur zu ausgewählten Messen)
S21 Hannover Hbf – Weetzen – Barsinghausen (Express-Linie)
S51 Seelze – Hannover Hbf – Weetzen – Hameln (Express-Linie)
Netz Expresskreuz Bremen (DB Regio AG)
Norddeich – Bremen – Hannover
Bremerhaven – Bremen – Osnabrück
Übersicht niedersächsischer Relationen der DB Regio AG mit Elektrotriebwagen
34. Wie viele und welchen Typen von elektrischen Triebfahrzeugen plant die
DB Regio AG in den Jahren 2021 bis 2025 in Niedersachsen zusätzlich
einzusetzen, bzw. wie viele sollen Dieselloks ersetzen?
Nach Auskunft der DB AG plant die DB Regio AG keine zusätzlichen
elektrischen Triebfahrzeuge in den Jahren 2021 bis 2025 in Niedersachsen
einzusetzen.
35. Wie viele Kilometer Schienenwege des Bundes in Niedersachsen wurden
in den Jahren 2010 bis 2020 elektrifiziert (bitte jahresscheibengenau
angeben und auflisten, um welche Streckenabschnitte es sich handelte)?
Um den Elektrifizierungsgrad der Schiene von derzeit 62 Prozent auf 70
Prozent zu erhöhen, hat der Bund ein Elektrifizierungsprogramm, welches aus vier
Säulen (Bedarfsplan, Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, ergänzende
Programme wie „Elektrische Güterbahn“ und Strukturstärkungsgesetz, alternative
Antriebe) besteht, auferlegt. Nähere Einzelheiten können unter folgendem Link
entnommen werden:
http://bmvigsb7preview.init-ag.de/SharedDocs/DE/Artike
l/E/schiene-aktuell/elektrobahn-klimaschonend-zukunft-bahn-elektrifizierungsp
rogramm.html.
Nach Auskunft der DB AG wurden in den Jahren 2010 bis 2020 in
Niedersachsen keine Elektrifizierungen von Eisenbahnstrecken des Bundes in Betrieb
genommenen. Derzeit befindet sich die Elektrifizierung der Strecke ABS
Oldenburg – Wilhelmshaven (ca. 69 km) in der Umsetzung.
36. Wie viele Planfeststellungsverfahren und wie viele
Plangenehmigungsverfahren zur Elektrifizierung bestehender Schienenstrecken wurden in
den Jahren 2010 bis 2020 beendet (bitte jahresscheibengenau angeben
und auflisten, um welche Projekte bzw. Streckenabschnitte es sich
handelte)?
Nach Auskunft der DB AG wurden folgende Planfeststellungsverfahren im
Zeitraum 2010 bis 2020 beendet:
ABS
Oldenburg –
Wilhelmshaven
Ausbaustufe
Projektbezeichnung Planfeststellungs-abschnitt Bezeichnung
Jahr der
Planfeststellung
IIIa
ABS Oldenburg –
Wilhelmshaven
Herstellung einer
durchgehenden Zweigleisigkeit*
PFA 2 Rastede –Jaderberg 2011
IIIa
ABS Oldenburg –
Wilhelmshaven Herstellung einer durch
gehenden Zweigleisigkeit*
PFA 3 Jaderberg – Varel 2011
IIIb
ABS Oldenburg –
Wilhelmshaven
Elektrifizierung u. Ertüchtigung
Restabschnitte
PFA 1 Oldenburg – Rastede 2019
IIIb
ABS Oldenburg –
Wilhelmshaven Elektrifizierung u.
Ertüchtigung Restabschnitte
PFA 4 Varel – Sande 2016
IIIb
ABS Oldenburg –
Wilhelmshaven
Elektrifizierung u. Ertüchtigung
Restabschnitte
PFA 5
Sande –
Wilhelmshaven
2017
IIIb
ABS Oldenburg –
Wilhelmshaven
Elektrifizierung u. Ertüchtigung
Restabschnitte
PFA 6, Los 1 Sande – Wei-ßer Floh 2017
IIIb
ABS Oldenburg –
Wilhelmshaven Elektrifizierung u.
Ertüchtigung Restabschnitte
PFA 6, Los 2 Weißer Floh – Ölweiche vsl. 06/2021
Beendete Planfeststellungsverfahren in Niedersachsen im Zeitraum 2010 bis 2020 (Quelle: DB AG,
*inkl. Elektrifizierung)
37. Wie viele Kilometer der Bundesschienenwege in Niedersachsen sind
derzeit (Stand: 5. Mai 2021) elektrifiziert?
Nach Auskunft der DB AG sind in Niedersachsen 2 036 Kilometer
Schienenwege des Bundes elektrifiziert. (Stand 30. November 2020 – DB Netz AG,
Infrastrukturkataster 2020).
38. Wie viele Kilometer der Bundesschienenwege in Niedersachsen sollen
im Jahr 2021 elektrifiziert werden?
Nach Auskunft der DB AG werden in 2021 in Niedersachsen keine
elektrifizierten Streckenkilometer an Schienenwegen des Bundes in Betrieb
genommen. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 35 und 36 verwiesen.
39. Wie viele Lademöglichkeiten für elektrische Triebfahrzeuge an
Bundesschienenwegen gibt es in Niedersachsen derzeit (Stand: 5. Mai 2021),
und wo befinden sie sich?
Nach Auskunft der DB AG werden derzeit keine stationären
Lademöglichkeiten für Triebfahrzeuge in Niedersachsen an Schienenwegen des Bundes
betrieben.
40. Inwiefern fördert die Bundesregierung die Einrichtung von weiteren
Lademöglichkeiten für elektrische Triebfahrzeuge an den
Bundesschienenwegen in Niedersachsen und insbesondere an den Dieseltankstellen für
Dieselloks?
Eine Förderung der Einrichtung von Lademöglichkeiten für elektrische
Triebfahrzeuge an Schienenwegen des Bundes kann über die „Richtlinie zur
Förderung alternativer Antriebe im Schienenverkehr“ (vom Februar 2021) oder bei
Vorliegen der entsprechenden Fördervoraussetzungen über das
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz erfolgen. Derzeit werden in Niedersachsen keine
Projekte gefördert.
41. Wie viele Häfen und Hafenanlagen in Niedersachsen verfügen nach
Kenntnis der Bundesregierung seit wann über welche Typen von
Landstromanlagen für die Stromversorgung von Schiffen (bitte Kapazitäten
auflisten)?
42. Welche Häfen und Hafenanlagen in Niedersachsen verfügen nach
Kenntnis der Bundesregierung nicht über Landstromanlagen?
Die Fragen 41 und 42 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung führt keine eigenen Erhebungen zu Landstromanlagen in
Niedersachsen durch. Die der Bundesregierung vorliegenden Informationen zur
Errichtung von Landstromanlagen in Niedersachsen beruhen auf den Angaben
des Landes, die im Rahmen der Inanspruchnahme der Bundesfinanzhilfen aus
dem Energie- und Klimafonds zur Errichtung von Landstromanlagen
(Landstrom-Titel 6092 88201) gemacht wurden. Es wird auf die Antworten zu den
Fragen 43 und 44 verwiesen. Der Bundesregierung bekannt sind folgende
stehende Häfen und Hafenanlagen.
Anzahl Häfen
und
Hafenanlagen
Standort
Jahr der
Inbetriebnahme
Typ Kapazi-tät
1 Cuxha-ven 2018
Stationäre
Landstromanlage mit Strombezug
aus dem Netz
630 kW
Hafenanlagen mit Landstromversorgung in Niedersachen
43. Wie viele Landstromanlagen hat die Bundesregierung in Niedersachsen
zwischen 2010 und 2020 in welchem Umfang gefördert?
Die Bundesregierung hat 176 Mio. Euro Finanzhilfen aus dem Energie- und
Klimafonds (EKF) für Investitionen in Landstromversorgungsanlagen für
Binnen- und Seeschiffe in den Jahren 2020 bis 2024 zur Kofinanzierung von
Länderprogrammen bereitgestellt (Landstrom-Titel 6092 88201). 2020 wurden
300 000 Euro vom Land Niedersachsen abgerufen zur Ko-finanzierung von
Projekten in Cuxhaven (Landstromanlage Lentzkai) und Norddeich
(Landstromanlage Osthafen).
44. Welchen Bedarf zum weiteren Ausbau der Landstromanlagen in Häfen
und Hafenanlagen sieht die Bundesregierung für Niedersachsen
zwischen 2021 und 2025 sowie für den Zeitraum 2021 bis 2030, und welche
Fördermittel plant sie hierfür bereitzustellen?
Die Bundesregierung begrüßt den Ausbau der Landstrominfrastruktur in
deutschen See- und Binnenhäfen und sieht den gesamtdeutschen Ausbaubedarf als
Teil der maritimen Energiewende, um Luftschadstoff- und
Treibhausgasemissionen auch in Häfen zu senken. Eigene Bedarfsanalysen auf Ebene der Länder
werden nicht von der Bundesregierung durchgeführt. Vorliegende
Informationen zu Ausbau- und Finanzbedarfen beruhen auf den Angaben der Länder. Aus
der Fördermittelbedarfsabfrage bei den Ländern im Rahmen der Umsetzung der
Bundesfinanzhilfen aus dem EKF ergibt sich für Niedersachsen ein verfügbares
Volumen von 6,16 Mio. Euro Bundesmitteln bis 2024. Über eine Fortführung
der Bundesfinanzhilfen über 2024 hinaus wurde bislang nicht entschieden.
45. Wie viele Schiffe mit Elektromotoren betreiben Bundesbehörden in
Niedersachsen, und seit wann sind diese Schiffe im Einsatz (bitte für
verschiedene Bundesbehörden differenziert darstellen)?
Zur Beantwortung der Frage muss technologisch zwischen diesel-elektrischem
und batterie-elektrischem Antrieb unterschieden werden. Die batterie-
elektrische Variante bezieht ihren Fahrstrom über Nachladung von Land und ist in der
Lage, rein elektrisch zu fahren. Im Zusammenhang mit der Beantwortung der
Ausgangsfragestellung zur „Elektromobilität in Niedersachsen“ ist diese
Antriebsform von Relevanz. Wegen des Umweltnutzens und zwecks
Vollständigkeit wurden auch diesel-elektrische Varianten berücksichtigt, wenn diese
bekannt waren. Die Übersicht erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.
Zudem werden Fahrzeuge mit Heimathäfen in Niedersachsen (Cuxhaven) über
Hamburg bereedert. Das gilt z. B. für Fahrzeuge der Bundesanstalt für
Landwirtschaft und Ernährung. Diese wurden nicht berücksichtigt.
Bundesbehörde
Anzahl Schiffe
mit
Elektromotor
Jahr der
Indienststellung
Antriebskonzept
Bundesministerium für
Ernährung und
Landwirtschaft (Eigner und
Reeder);
Johann Heinrich von
Thünen-Institut mit Sitz in
Braunschweig (Nutzerin)
1
(Fischereiforschungsschiff Walther
Herwig III)
1993 Diesel-elektrisch
Übersicht zu Schiffen mit Elektromotoren bei Bundesbehörden in Niedersachsen (Stand: Mai 2021)
46. In welchem Umfang und wann plant die Bundesregierung, weitere
Schiffe mit Elektromotoren für Bundesbehörden in Niedersachsen zu
beschaffen, und welche Mittel stellt sie hierfür in den Jahren 2021 bis 2025
bereit?
Planungen zum Einsatz weiterer Schiffe sind der unten stehenden Übersicht zu
entnehmen. Der Betrieb der Bundesflotte ist jedoch nicht auf Landesgrenzen
bezogen. Mit Blick auf Deutschland wird derzeit mit der Bauabwicklung eines
Prototyps für das Arbeitsschiff (Typ Spatz) mit voll-elektrischem Antrieb
begonnen. Der Einsatz dieses Fahrzeugs ist für das Wasserstraßen- und
Schifffahrtsamt Rhein (Nordrhein-Westfalen) vorgesehen. Eine Planung für eine
mögliche Serie, in der auch Schiffe für den Betrieb in Niedersachsen enthalten
sein würden, kann jedoch erst nach Abschluss einer der Bauabwicklung
folgenden Erprobungsphase aufgestellt werden.
Weiterhin sind für den Nord-Ostsee-Kanal (Schleswig-Holstein) Fähren mit
Hybridantrieb im Bau. Diese Schiffe werden batterie-elektrisch angetrieben;
ein Dieselgenerator an Bord lädt bei Bedarf die Batterien auf, wenn die
Aufladung über Landstrom nicht ausreicht.
Bundesbehörde
Anzahl
Schiffe mit
Elektromotor
Geplantes
Jahr der
Indienstellung
Antriebskonzept
Bundesmittel
Bundesministerium für
Ernährung und
Landwirtschaft (Eigner und
Reeder);
Johann Heinrich von
Thünen-Institut mit Sitz
in Braunschweig
(Nutzerin)
1
(Nachfolgerin
des
Fischereiforschungsschiffs
Walther Herwig
III)
2022/2023 Diesel-elektrisch
85 Mio.
Euro
Wasserstraßen-
Schifffahrtsverwaltung
(WSV)
1
Planung eines
Fahrzeugs
mit als Ersatz
für das
Ölauffangschiff
„Eversand“
2022-2025
Hybrid-
Antrieb
mit
zusätzl.
Batterien für
den Ex-
Schutz-
Betrieb
52 Mio.
Euro
Planungen zu Schiffen mit Elektromotoren für Bundesbehörden in Niedersachen (Stand Mai 2021)
Drucksache 19/30707 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/30707 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]